Deponierückstellungen sind Rückstellungen die zur Kostendeckung von Stilllegungs und Nachsorgemaßnahmen auf Deponien geb
Deponierückstellung

Deponierückstellungen sind Rückstellungen, die zur Kostendeckung von Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen auf Deponien gebildet werden.
Hintergrund
Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen fallen während der Stilllegungs- und Nachsorgephase Ausgaben an. Diese sind im Wesentlichen Ausgaben für bauliche und technische Einrichtungen sowie Ausgaben für deren Betrieb und Unterhaltung. Auch bekannte Sanierungsverpflichtungen, welche sich beispielsweise aus den Abfallgesetzen des Bundes und der Länder, dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Bundes-Bodenschutzgesetz ergeben, sind zu berücksichtigen. Die voraussichtlich entstehenden Ausgaben werden regelmäßig von fachkundigen Ingenieuren bewertet und in einem technischen Gutachten dokumentiert.
Handelsrecht
Die handelsrechtliche Rückstellung wird als ein Barwert der zukünftigen Ausgaben für die Stilllegung und Nachsorge ermittelt. Die Abzinsung der voraussichtlichen Ausgaben wird unter Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Diskontierungszinssätzen vorgenommen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Abgabenrechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen der gebührenrechtlichen Berücksichtigung von Kosten für die Stilllegung und Nachsorge wird ein kalkulatorischer Rückstellungsbetrag ermittelt. Der kalkulatorische Rückstellungsbetrag wird während der Ablagerungsphase erwirtschaftet um eine nachhaltig hohe Finanzierungssicherheit zu gewährleisten. Für gebührenrechnende Einrichtungen wird durch die kalkulatorische Vorgehensweise sichergestellt, dass eine Kostenbeteiligung der Deponienutzer unter Wahrung der abgabenrechtlichen Grundsätze erfolgt (Äquivalenzprinzip).
Einzelnachweise
- Jochen Bender, Klaus Fricke, Michael Krüger: Finanzierungsplanung von Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen auf Deponien unter Berücksichtigung abgabenrechtlicher Grundsätze. Kiel 1. Januar 2015 (google.com [abgerufen am 13. Juli 2015]).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Deponieruckstellungen sind Ruckstellungen die zur Kostendeckung von Stilllegungs und Nachsorgemassnahmen auf Deponien gebildet werden HintergrundFur die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen fallen wahrend der Stilllegungs und Nachsorgephase Ausgaben an Diese sind im Wesentlichen Ausgaben fur bauliche und technische Einrichtungen sowie Ausgaben fur deren Betrieb und Unterhaltung Auch bekannte Sanierungsverpflichtungen welche sich beispielsweise aus den Abfallgesetzen des Bundes und der Lander dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Bundes Bodenschutzgesetz ergeben sind zu berucksichtigen Die voraussichtlich entstehenden Ausgaben werden regelmassig von fachkundigen Ingenieuren bewertet und in einem technischen Gutachten dokumentiert HandelsrechtDie handelsrechtliche Ruckstellung wird als ein Barwert der zukunftigen Ausgaben fur die Stilllegung und Nachsorge ermittelt Die Abzinsung der voraussichtlichen Ausgaben wird unter Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Diskontierungszinssatzen vorgenommen 253 Abs 2 HGB Abgabenrechtliche RahmenbedingungenIm Rahmen der gebuhrenrechtlichen Berucksichtigung von Kosten fur die Stilllegung und Nachsorge wird ein kalkulatorischer Ruckstellungsbetrag ermittelt Der kalkulatorische Ruckstellungsbetrag wird wahrend der Ablagerungsphase erwirtschaftet um eine nachhaltig hohe Finanzierungssicherheit zu gewahrleisten Fur gebuhrenrechnende Einrichtungen wird durch die kalkulatorische Vorgehensweise sichergestellt dass eine Kostenbeteiligung der Deponienutzer unter Wahrung der abgabenrechtlichen Grundsatze erfolgt Aquivalenzprinzip EinzelnachweiseJochen Bender Klaus Fricke Michael Kruger Finanzierungsplanung von Stilllegungs und Nachsorgemassnahmen auf Deponien unter Berucksichtigung abgabenrechtlicher Grundsatze Kiel 1 Januar 2015 google com abgerufen am 13 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten