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Die Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs Einbürgerungstestverordnung EinbTestV vom 5 August 2008 ist ei

Einbürgerungstestverordnung

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Einbürgerungstestverordnung
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Die Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung – EinbTestV) vom 5. August 2008 ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern ist durch § 10 Abs. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz ermächtigt worden, diese Verordnung zu erlassen. Veröffentlicht wurde die Einbürgerungstestverordnung im Bundesgesetzblatt am 8. August 2008 (BGBl. I S. 1649). Sie trat am 1. September 2008 in Kraft und wurde zuletzt am 18. März 2013 gerändert.

Die Verordnung regelt die bundeseinheitliche Durchführung von Einbürgerungstests.

Als Anlage umfasst die Verordnung einen Katalog von Fragen. 300 Fragen beziehen sich auf die Bundesrepublik und sind bundeseinheitlich, jeweils zehn Fragen für jedes Bundesland vervollständigen den in der Anlage aufgeführten Fragenkatalog zu der Verordnung.

Einzelnachweise

  1. Text der Einbürgerungstestverordnung
  2. Anlage 1 der Verordnung: Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 Jun 2025 / 05:00

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Die Verordnung zu Einburgerungstest und Einburgerungskurs Einburgerungstestverordnung EinbTestV vom 5 August 2008 ist eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesregierung bzw das Bundesministerium des Innern ist durch 10 Abs 7 Staatsangehorigkeitsgesetz ermachtigt worden diese Verordnung zu erlassen Veroffentlicht wurde die Einburgerungstestverordnung im Bundesgesetzblatt am 8 August 2008 BGBl I S 1649 Sie trat am 1 September 2008 in Kraft und wurde zuletzt am 18 Marz 2013 gerandert Die Verordnung regelt die bundeseinheitliche Durchfuhrung von Einburgerungstests Als Anlage umfasst die Verordnung einen Katalog von Fragen 300 Fragen beziehen sich auf die Bundesrepublik und sind bundeseinheitlich jeweils zehn Fragen fur jedes Bundesland vervollstandigen den in der Anlage aufgefuhrten Fragenkatalog zu der Verordnung EinzelnachweiseText der Einburgerungstestverordnung Anlage 1 der Verordnung Gesamtkatalog der fur den Einburgerungstest zugelassenen PrufungsfragenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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