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Die Frankfurter Rabbinerverschwörung ist ein diffamierender Begriff mit dem im Nachhinein eine Versammlung jüdischer Ver

Frankfurter Rabbinerverschwörung

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Frankfurter Rabbinerverschwörung
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Die Frankfurter Rabbinerverschwörung ist ein (diffamierender) Begriff, mit dem im Nachhinein eine Versammlung jüdischer Vertreter aus verschiedenen Teilen des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1603 bezeichnet worden ist. Bei dem Treffen ging es zum einen um die Klärung verschiedener halachischer Fragen, zum anderen um eine engere jüdische Zusammenarbeit im deutschen Raum. Daraus haben ein abtrünniger Teilnehmer und der Kurfürst von Köln Ernst von Bayern eine Verschwörung gegen die christliche Obrigkeit konstruiert. Die Beschlüsse von Frankfurt am Main konnten vor diesem Hintergrund nicht umgesetzt werden.

Verlauf und Beschlüsse

Im Rahmen der Frankfurter Herbstmesse von 1603 trafen sich 24 Rabbiner und Vertreter jüdischer Gemeinden. Sie kamen aus dem Süden und Westen Deutschlands. Unter ihnen befanden sich sieben oder acht Rabbiner, die übrigen waren Laienvorsteher. Die Frankfurter jüdische Gemeinde spielte bei dem Plan einer Zusammenarbeit der jüdischen Gemeinden im Reich als wahrscheinliche Initiatorin eine große Rolle. Im Vorfeld fanden teilweise regionale Versammlungen jüdischer Persönlichkeiten statt, um ihre Vertreter für die Frankfurter Versammlung zu bestimmen. In Westfalen etwa fand die entsprechende Versammlung in Kamen statt. Gewählt wurden Menachem und Moises von Hamm. Für letzteren hatten sich auch die Frankfurter Juden eingesetzt.

Als Aufgabe wurde formuliert: „[…] durch Gebot der Gelärten in Teutschlandt ein Einsehens zu haben, was die Gemeinde angehet, damit zu bewahren und zu verhüten, wie es die Zeit erfordert, damit nit unser Volck als ein Schaf ohne Hirten gehe.“ Viele der Beschlüsse knüpften an ähnliche ältere Regelungen an. Danach sollten zur Beilegung innerjüdischer Streitigkeiten ausschließlich Rabbinergerichte in fünf Städten (Frankfurt am Main, Worms, Fulda, Friedberg und Günzburg) entscheiden. Urteile (christlicher) Gerichte sollten bei rein innerjüdischen Fragen nicht anerkannt werden. Dies hieß nicht, dass man die nichtjüdischen Gerichte grundsätzlich ablehnte. Auch wurden verschiedene religionsgesetzliche Beschlüsse getroffen. Dabei ging es etwa um die Überprüfung der Schächter durch die Rabbiner und das Verbot, den Wein von Nichtjuden zu genießen. Milch musste unter ritueller Aufsicht erzeugt werden. Auch das Verhalten jüdischer Frauen beim Kontakt mit Christen wurde geregelt. Gewarnt wurde vor dem Wirtshausbesuch. Durch eine besondere Kleidung sollten die Juden von den Nichtjuden äußerlich unterscheidbar sein. Die Ordination der Rabbiner wurde geklärt. Ein Bann ausländischer Rabbiner über Juden im Reich wurde als ungültig verworfen. Außerdem wurde bestimmt, dass jüdische Bücher nur bei Einverständnis von drei Rabbinern gedruckt werden durften. In wirtschaftlicher Hinsicht verbot die Versammlung, mit schlechten Münzen zu handeln und gestohlene Waren zu beleihen.

Es ging aber auch darum, eine gewisse Einheitlichkeit der Juden über die Grenzen der Territorien hinweg zu bewahren oder zu schaffen. Die Initiative wollte letztlich die reichsunmittelbare Stellung der Juden festigen. Es wurden Abgaben für gemeinsame Zwecke festgelegt. Jeder Jude sollte pro Monat einen Pfennig pro 100 Gulden seines Vermögens abgeben. Auch wurden zentrale Orte für die regionale Judenschaft als Sammelstelle der Abgaben festgelegt, nämlich Frankfurt, Worms, Mainz, Bingen, Hamm, Friedberg, Schnaittach, Wallerstein und Günzburg. Mit den Geldern sollten unter anderem auch die Judenvorsteher besoldet werden, damit sie ihre Funktion als Interessenvertreter besser wahrnehmen konnten. Die Ergebnisse wurden in einem umfangreichen auf Hebräisch abgefassten Schriftstück niedergelegt. Diese Verordnungen sollten am Sabbat in den Synagogen verlesen werden.

Vorwurf der Verschwörung

Dass die Beschlüsse nicht wirksam geworden sind, lag zunächst an Levi von Bonn (auch Levi Krause, Löb Kraus, Juda bar Chajjim), der selbst Teilnehmer der Versammlung gewesen war. Dieser lag mit verschiedenen jüdischen Gemeinden und Personen seit längerem im Streit. Ein Jahr nach der Versammlung war er Beklagter in einem Prozess in Menden im Herzogtum Westfalen. Um die Kläger zu belasten, gab er dort an, dass in Frankfurt beschlossen worden sei, zukünftig kein Urteil der Obrigkeit mehr anzuerkennen. Schon zu Beginn des Prozesses hatte er sich an den Kurfürsten von Köln Ernst von Bayern gewandt und davon gesprochen, dass es in Frankfurt zu einer unerhörten Verschwörung gegen die christliche Obrigkeit gekommen sei. Die Strategie Levis hatte Erfolg, er wurde freigesprochen und die Kläger mussten Entschädigung zahlen. Seine Gegner wurden inhaftiert.

Kurfürst Ernst von Bayern sah eine Gelegenheit, seine finanzielle Lage zu verbessern. Außerdem wollten er und die anderen Landesherren, die Interesse an einer Territorialisierung der Judenschaft hatten, eine reichseinheitliche Organisation verhindern. Ernst stilisierte die Versammlung zur Gefahr, mit dem eingenommenen Geld könnten die Juden gar Truppen anwerben und sich vom Reich abwenden. Letztlich würden sie die gesamte Christenheit bedrohen. Kaiser Rudolf II. ließ sich überzeugen. Er kritisierte das „unerhörte Judenregiment und Recht“. Er drohte damit, dass die Juden alle Privilegien verlieren könnten, und verbot ihnen bei Leibesstrafe, sich an die Frankfurter Beschlüsse zu halten.

Kaiser Rudolf II. leitete auf die Anschuldigungen hin eine Untersuchung ein. Diese wurde über mehrere Jahre geführt. Dabei wurden zunächst die hebräischen Beschlüsse von mehreren Rabbinern ins Deutsche übersetzt. Als Untersuchungsführer wurden der Kölner und Mainzer Erzbischof eingesetzt. Ernst wurde dabei ein Drittel der jüdischen Strafgelder in Aussicht gestellt. Die des Hochverrats Beschuldigten wurden verhört. Die Erzbischöfe strengten einen Prozess gegen die jüdische Gemeinde in Frankfurt an. Kaiserliche Kommissare klagten die Juden an, sie hätten versucht, die Autorität des Kaisers zu schmälern. Sie seien damit wegen Verschwörung und Majestätsbeleidigung zu verurteilen. Allein schon die Einberufung der Versammlung sei ein Vergehen gegen Kaiser, Reich und Kirche gewesen. Das innerjüdische Gericht, die Sammlung von Geldern und auch die religiösen Beschlüssen wurden als Kompetenzanmaßung angesehen. Die Juden verteidigten sich, indem sie darauf verwiesen, dass solche Versammlungen eine übliche Praxis seien. Der Frankfurter Rat sah kein schuldhaftes Verhalten. Der Kölner Erzbischof hielt an seiner Position fest. Letztlich konnte eine Verschwörung nicht nachgewiesen werden. Aber die Frankfurter jüdische Gemeinde hatte dem Kurfürsten seine großen Auslagen zu erstatten. Die reichsweite Organisation der Juden war gescheitert. Auch später kamen landesweite Versammlungen nicht mehr zu Stande. Ein letztes Rabbinertreffen in Hanau scheiterte 1659.

Bedeutung

Die Bewertung der Ereignisse von 1603 ist in der Forschung strittig. Arno Herzig vergleicht die Beschlüsse mit der Organisation der Reichsritterschaft.Volker Press interpretierte die Versammlung als letzten Versuch eines großangelegten Zusammenschlusses eines Personenverbandes im Reich. Andere halten dies für eine Überinterpretation und verweisen darauf, dass die Versammlung in einer Tradition früherer Beschlüsse stand und keine politischen Ziele verfolgt habe.

Einzelnachweise

  1. Mordechai Breuer / Michael Graetz: Deutsch-jüdische Geschichte der Neuzeit. Bd. 1. München 1996, S. 91.
  2. Diethard Aschoff: Die Juden im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen, Bd. 1: Das kölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der Kölner Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803. Münster 2009, S. 685.
  3. Num 27,17 EU
  4. J. Friedrich Battenberg: Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. München 2001, S. 25.
  5. Birgit Klein: Levi von Bonn alias Löb Kraus und die Juden im alten Reich. Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen. Diss. Duisburg 1998, S. 11f; Friedrich Battenberg: Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. München 2001, S. 25.
  6. Birgit Klein: Levi von Bonn alias Löb Kraus und die Juden im alten Reich. Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen. Diss. Duisburg 1998, S. 253; Diethard Aschoff: Ein Drama in Menden. Neues zur Frühgeschichte der Juden in Menden. In: Sauerland 1/2007, S. 23–26.
  7. Volker Press: Kriege und Krisen: Deutschland 1600–1715. München 1991, S. 78.
  8. Diethard Aschoff: Ein Drama in Menden. Neues zur Frühgeschichte der Juden in Menden, In: Sauerland 1/2007, S. 26.
  9. Mordechai Breuer/Michael Graetz: Deutsch-jüdische Geschichte der Neuzeit. Bd. 1, München 1996, S. 93.
  10. Arno Herzig: Jüdische Geschichte in Deutschland: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München 2002, S. 13.
  11. J. Friedrich Battenberg: Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. München 2001, S. 75f.

Literatur

  • Diethard Aschoff: Die „Rabbinerverschwörung“ in Frankfurt 1603 und die westfälischen Juden. In: Westfälische Forschungen 59/2009, S. 397–408.
  • Volker Press: Kaiser Rudolf II. und der Zusammenschluss der deutschen Judenheit. Die sogenannte Frankfurter Rabbinerverschwörung von 1603 und die Folgen. In: Zur Geschichte der Juden in Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Stuttgart 1981, S. 243–293.
  • Birgit Klein: Wohltat und Hochverrat. Kurfürst Ernst von Köln, Juda bar Chajjim und die Juden im alten Reich. Hildesheim 2003.
  • Birgit Klein: Levi von Bonn alias Löb Kraus und die Juden im alten Reich. Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen. Diss. Duisburg 1998 Digitalisat (PDF; 3,9 MB).

Weblinks

  • Eintrag auf juedisches-leben.net
  • Eintrag auf judengasse.de

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 17:33

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Die Frankfurter Rabbinerverschworung ist ein diffamierender Begriff mit dem im Nachhinein eine Versammlung judischer Vertreter aus verschiedenen Teilen des Heiligen Romischen Reiches im Jahr 1603 bezeichnet worden ist Bei dem Treffen ging es zum einen um die Klarung verschiedener halachischer Fragen zum anderen um eine engere judische Zusammenarbeit im deutschen Raum Daraus haben ein abtrunniger Teilnehmer und der Kurfurst von Koln Ernst von Bayern eine Verschworung gegen die christliche Obrigkeit konstruiert Die Beschlusse von Frankfurt am Main konnten vor diesem Hintergrund nicht umgesetzt werden Verlauf und BeschlusseIm Rahmen der Frankfurter Herbstmesse von 1603 trafen sich 24 Rabbiner und Vertreter judischer Gemeinden Sie kamen aus dem Suden und Westen Deutschlands Unter ihnen befanden sich sieben oder acht Rabbiner die ubrigen waren Laienvorsteher Die Frankfurter judische Gemeinde spielte bei dem Plan einer Zusammenarbeit der judischen Gemeinden im Reich als wahrscheinliche Initiatorin eine grosse Rolle Im Vorfeld fanden teilweise regionale Versammlungen judischer Personlichkeiten statt um ihre Vertreter fur die Frankfurter Versammlung zu bestimmen In Westfalen etwa fand die entsprechende Versammlung in Kamen statt Gewahlt wurden Menachem und Moises von Hamm Fur letzteren hatten sich auch die Frankfurter Juden eingesetzt Als Aufgabe wurde formuliert durch Gebot der Gelarten in Teutschlandt ein Einsehens zu haben was die Gemeinde angehet damit zu bewahren und zu verhuten wie es die Zeit erfordert damit nit unser Volck als ein Schaf ohne Hirten gehe Viele der Beschlusse knupften an ahnliche altere Regelungen an Danach sollten zur Beilegung innerjudischer Streitigkeiten ausschliesslich Rabbinergerichte in funf Stadten Frankfurt am Main Worms Fulda Friedberg und Gunzburg entscheiden Urteile christlicher Gerichte sollten bei rein innerjudischen Fragen nicht anerkannt werden Dies hiess nicht dass man die nichtjudischen Gerichte grundsatzlich ablehnte Auch wurden verschiedene religionsgesetzliche Beschlusse getroffen Dabei ging es etwa um die Uberprufung der Schachter durch die Rabbiner und das Verbot den Wein von Nichtjuden zu geniessen Milch musste unter ritueller Aufsicht erzeugt werden Auch das Verhalten judischer Frauen beim Kontakt mit Christen wurde geregelt Gewarnt wurde vor dem Wirtshausbesuch Durch eine besondere Kleidung sollten die Juden von den Nichtjuden ausserlich unterscheidbar sein Die Ordination der Rabbiner wurde geklart Ein Bann auslandischer Rabbiner uber Juden im Reich wurde als ungultig verworfen Ausserdem wurde bestimmt dass judische Bucher nur bei Einverstandnis von drei Rabbinern gedruckt werden durften In wirtschaftlicher Hinsicht verbot die Versammlung mit schlechten Munzen zu handeln und gestohlene Waren zu beleihen Es ging aber auch darum eine gewisse Einheitlichkeit der Juden uber die Grenzen der Territorien hinweg zu bewahren oder zu schaffen Die Initiative wollte letztlich die reichsunmittelbare Stellung der Juden festigen Es wurden Abgaben fur gemeinsame Zwecke festgelegt Jeder Jude sollte pro Monat einen Pfennig pro 100 Gulden seines Vermogens abgeben Auch wurden zentrale Orte fur die regionale Judenschaft als Sammelstelle der Abgaben festgelegt namlich Frankfurt Worms Mainz Bingen Hamm Friedberg Schnaittach Wallerstein und Gunzburg Mit den Geldern sollten unter anderem auch die Judenvorsteher besoldet werden damit sie ihre Funktion als Interessenvertreter besser wahrnehmen konnten Die Ergebnisse wurden in einem umfangreichen auf Hebraisch abgefassten Schriftstuck niedergelegt Diese Verordnungen sollten am Sabbat in den Synagogen verlesen werden Vorwurf der VerschworungDass die Beschlusse nicht wirksam geworden sind lag zunachst an Levi von Bonn auch Levi Krause Lob Kraus Juda bar Chajjim der selbst Teilnehmer der Versammlung gewesen war Dieser lag mit verschiedenen judischen Gemeinden und Personen seit langerem im Streit Ein Jahr nach der Versammlung war er Beklagter in einem Prozess in Menden im Herzogtum Westfalen Um die Klager zu belasten gab er dort an dass in Frankfurt beschlossen worden sei zukunftig kein Urteil der Obrigkeit mehr anzuerkennen Schon zu Beginn des Prozesses hatte er sich an den Kurfursten von Koln Ernst von Bayern gewandt und davon gesprochen dass es in Frankfurt zu einer unerhorten Verschworung gegen die christliche Obrigkeit gekommen sei Die Strategie Levis hatte Erfolg er wurde freigesprochen und die Klager mussten Entschadigung zahlen Seine Gegner wurden inhaftiert Kurfurst Ernst von Bayern sah eine Gelegenheit seine finanzielle Lage zu verbessern Ausserdem wollten er und die anderen Landesherren die Interesse an einer Territorialisierung der Judenschaft hatten eine reichseinheitliche Organisation verhindern Ernst stilisierte die Versammlung zur Gefahr mit dem eingenommenen Geld konnten die Juden gar Truppen anwerben und sich vom Reich abwenden Letztlich wurden sie die gesamte Christenheit bedrohen Kaiser Rudolf II liess sich uberzeugen Er kritisierte das unerhorte Judenregiment und Recht Er drohte damit dass die Juden alle Privilegien verlieren konnten und verbot ihnen bei Leibesstrafe sich an die Frankfurter Beschlusse zu halten Kaiser Rudolf II leitete auf die Anschuldigungen hin eine Untersuchung ein Diese wurde uber mehrere Jahre gefuhrt Dabei wurden zunachst die hebraischen Beschlusse von mehreren Rabbinern ins Deutsche ubersetzt Als Untersuchungsfuhrer wurden der Kolner und Mainzer Erzbischof eingesetzt Ernst wurde dabei ein Drittel der judischen Strafgelder in Aussicht gestellt Die des Hochverrats Beschuldigten wurden verhort Die Erzbischofe strengten einen Prozess gegen die judische Gemeinde in Frankfurt an Kaiserliche Kommissare klagten die Juden an sie hatten versucht die Autoritat des Kaisers zu schmalern Sie seien damit wegen Verschworung und Majestatsbeleidigung zu verurteilen Allein schon die Einberufung der Versammlung sei ein Vergehen gegen Kaiser Reich und Kirche gewesen Das innerjudische Gericht die Sammlung von Geldern und auch die religiosen Beschlussen wurden als Kompetenzanmassung angesehen Die Juden verteidigten sich indem sie darauf verwiesen dass solche Versammlungen eine ubliche Praxis seien Der Frankfurter Rat sah kein schuldhaftes Verhalten Der Kolner Erzbischof hielt an seiner Position fest Letztlich konnte eine Verschworung nicht nachgewiesen werden Aber die Frankfurter judische Gemeinde hatte dem Kurfursten seine grossen Auslagen zu erstatten Die reichsweite Organisation der Juden war gescheitert Auch spater kamen landesweite Versammlungen nicht mehr zu Stande Ein letztes Rabbinertreffen in Hanau scheiterte 1659 BedeutungDie Bewertung der Ereignisse von 1603 ist in der Forschung strittig Arno Herzig vergleicht die Beschlusse mit der Organisation der Reichsritterschaft Volker Press interpretierte die Versammlung als letzten Versuch eines grossangelegten Zusammenschlusses eines Personenverbandes im Reich Andere halten dies fur eine Uberinterpretation und verweisen darauf dass die Versammlung in einer Tradition fruherer Beschlusse stand und keine politischen Ziele verfolgt habe EinzelnachweiseMordechai Breuer Michael Graetz Deutsch judische Geschichte der Neuzeit Bd 1 Munchen 1996 S 91 Diethard Aschoff Die Juden im kurkolnischen Herzogtum Westfalen In Harm Klueting Hrsg Das Herzogtum Westfalen Bd 1 Das kolnische Herzogtum Westfalen von den Anfangen der Kolner Herrschaft im sudlichen Westfalen bis zur Sakularisation 1803 Munster 2009 S 685 Num 27 17 EU J Friedrich Battenberg Die Juden in Deutschland vom 16 bis zum Ende des 18 Jahrhunderts Munchen 2001 S 25 Birgit Klein Levi von Bonn alias Lob Kraus und die Juden im alten Reich Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen Diss Duisburg 1998 S 11f Friedrich Battenberg Die Juden in Deutschland vom 16 bis zum Ende des 18 Jahrhunderts Munchen 2001 S 25 Birgit Klein Levi von Bonn alias Lob Kraus und die Juden im alten Reich Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen Diss Duisburg 1998 S 253 Diethard Aschoff Ein Drama in Menden Neues zur Fruhgeschichte der Juden in Menden In Sauerland 1 2007 S 23 26 Volker Press Kriege und Krisen Deutschland 1600 1715 Munchen 1991 S 78 Diethard Aschoff Ein Drama in Menden Neues zur Fruhgeschichte der Juden in Menden In Sauerland 1 2007 S 26 Mordechai Breuer Michael Graetz Deutsch judische Geschichte der Neuzeit Bd 1 Munchen 1996 S 93 Arno Herzig Judische Geschichte in Deutschland Von den Anfangen bis zur Gegenwart Munchen 2002 S 13 J Friedrich Battenberg Die Juden in Deutschland vom 16 bis zum Ende des 18 Jahrhunderts Munchen 2001 S 75f LiteraturDiethard Aschoff Die Rabbinerverschworung in Frankfurt 1603 und die westfalischen Juden In Westfalische Forschungen 59 2009 S 397 408 Volker Press Kaiser Rudolf II und der Zusammenschluss der deutschen Judenheit Die sogenannte Frankfurter Rabbinerverschworung von 1603 und die Folgen In Zur Geschichte der Juden in Deutschland des spaten Mittelalters und der fruhen Neuzeit Stuttgart 1981 S 243 293 Birgit Klein Wohltat und Hochverrat Kurfurst Ernst von Koln Juda bar Chajjim und die Juden im alten Reich Hildesheim 2003 Birgit Klein Levi von Bonn alias Lob Kraus und die Juden im alten Reich Auf den Spuren eines Verrats mit weitreichenden Folgen Diss Duisburg 1998 Digitalisat PDF 3 9 MB WeblinksEintrag auf juedisches leben net Eintrag auf judengasse de

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