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Als freier Träger wird im Sozialgesetzbuch eine Institution bezeichnet die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen

Freier Träger

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Freier Träger
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Als freier Träger wird im Sozialgesetzbuch eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Unternehmen in freier Trägerschaft bieten oft Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, freie Schulen, Kinder-, Jugend- und andere soziale Hilfen an.

Im engeren Wortgebrauch wird ein kommerzieller, gewinnorientierter, also privatgewerblicher Träger (z. B. ein Mutter-Kind-Heim als GmbH) nicht als freier Träger bezeichnet, womit sich der Kreis freier Trägerschaft auf gemeinnützige Vereine, Gesellschaften (gGmbH), Stiftungen sowie die freien Wohlfahrtsverbände beschränkt.

Zunehmend bieten auch kommerzielle Anbieter soziale Dienstleistungen an. Während diese früher zumeist von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen waren, sind hier deutliche Veränderungen zu verzeichnen. Auch wird bezweifelt, dass die zuweilen bestehende Privilegierung der traditionellen, gemeinnützigen freien Träger bei der öffentlichen Bezuschussung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist, sodass eine weitere Entwicklung der Trägerlandschaft zu erwarten ist. Damit einher geht eine Auflösung des engeren Wortsinnes. Das Statistische Bundesamt unterscheidet beispielsweise zwischen gemeinnützigen (z. B. kirchlichen) und nicht-gemeinnützigen (z. B. privatgewerblichen) Trägern.:12

Tätigkeit

Der freie Träger führt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch (z. B. Ferienlager für Kinder), unterhält Einrichtungen (wie Altenclubs) oder macht Angebote (beispielsweise Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Traditionell waren diese Zuschüsse nicht kostendeckend, sondern sollten nur das Engagement des freien Trägers stützen (siehe auch Subsidiarität).

Mit der seit den 1990er Jahren stärker gewordenen Einforderung öffentlicher Verantwortung und dem gleichzeitigen Rückzug der kommunalen Träger verändert sich auch die Trägerlandschaft und kostendeckende öffentliche Zuschüsse wurden immer häufiger verlangt und z. T. auch gezahlt. Im Zuge knapper kommunaler Kassen, des demographischen Wandels (mehr Ältere, weniger Jugendliche), einer von den öffentlichen Trägern teilweise forcierten Konsolidierung der lokalen Trägerlandschaften und der Finanzkrise 2008 hat sich diese Entwicklung wieder umgekehrt.

Bundesweit bekannte freie Träger (Auswahl)

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) als Dachverband vieler kleiner Träger
  • Deutscher Bundesjugendring (DBJR) als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände
  • Diakonisches Werk
  • Evangelische Kirche
  • Internationaler Bund – Freier Träger der Bildungs-, Jugend- und Sozialarbeit e. V.
  • Katholische Kirche
  • pro familia
  • SOS-Kinderdörfer
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
  • Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

Arbeiterwohlfahrt, Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sind als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossen.

Siehe auch

  • Verwaltungsträger
  • Sozialversicherungsträger
  • Sozialwirtschaft

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. (PDF; 721 kB) Kinder- und Jugendhilfestatistiken – Tagesbetreuung für Kinder am 01. März 2014. In: destatis.de. 1. März 2014, abgerufen am 16. Juni 2015. 
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4155297-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 03:32

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Als freier Trager wird im Sozialgesetzbuch eine Institution bezeichnet die Personal und Sachmittel fur Dienstleistungen zur Verfugung stellt und nicht offentlicher Trager bzw Verwaltungstrager Gemeinde Landkreis Land Bund ist Unternehmen in freier Tragerschaft bieten oft Dienstleistungen wie Kinderbetreuung freie Schulen Kinder Jugend und andere soziale Hilfen an Im engeren Wortgebrauch wird ein kommerzieller gewinnorientierter also privatgewerblicher Trager z B ein Mutter Kind Heim als GmbH nicht als freier Trager bezeichnet womit sich der Kreis freier Tragerschaft auf gemeinnutzige Vereine Gesellschaften gGmbH Stiftungen sowie die freien Wohlfahrtsverbande beschrankt Zunehmend bieten auch kommerzielle Anbieter soziale Dienstleistungen an Wahrend diese fruher zumeist von der offentlichen Finanzierung ausgeschlossen waren sind hier deutliche Veranderungen zu verzeichnen Auch wird bezweifelt dass die zuweilen bestehende Privilegierung der traditionellen gemeinnutzigen freien Trager bei der offentlichen Bezuschussung mit dem europaischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist sodass eine weitere Entwicklung der Tragerlandschaft zu erwarten ist Damit einher geht eine Auflosung des engeren Wortsinnes Das Statistische Bundesamt unterscheidet beispielsweise zwischen gemeinnutzigen z B kirchlichen und nicht gemeinnutzigen z B privatgewerblichen Tragern 12TatigkeitDer freie Trager fuhrt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverstandnis Massnahmen durch z B Ferienlager fur Kinder unterhalt Einrichtungen wie Altenclubs oder macht Angebote beispielsweise Erziehungsberatung Hierfur erhalt der freie Trager Zuschusse der offentlichen Hand Traditionell waren diese Zuschusse nicht kostendeckend sondern sollten nur das Engagement des freien Tragers stutzen siehe auch Subsidiaritat Mit der seit den 1990er Jahren starker gewordenen Einforderung offentlicher Verantwortung und dem gleichzeitigen Ruckzug der kommunalen Trager verandert sich auch die Tragerlandschaft und kostendeckende offentliche Zuschusse wurden immer haufiger verlangt und z T auch gezahlt Im Zuge knapper kommunaler Kassen des demographischen Wandels mehr Altere weniger Jugendliche einer von den offentlichen Tragern teilweise forcierten Konsolidierung der lokalen Tragerlandschaften und der Finanzkrise 2008 hat sich diese Entwicklung wieder umgekehrt Bundesweit bekannte freie Trager Auswahl Arbeiterwohlfahrt AWO Deutscher Caritasverband Deutsches Rotes Kreuz DRK Der Paritatische Wohlfahrtsverband DPWV als Dachverband vieler kleiner Trager Deutscher Bundesjugendring DBJR als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbande Diakonisches Werk Evangelische Kirche Internationaler Bund Freier Trager der Bildungs Jugend und Sozialarbeit e V Katholische Kirche pro familia SOS Kinderdorfer Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland Arbeiterwohlfahrt Caritas der Paritatische Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Diakonie und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sind als Spitzenverbande der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege BAGFW zusammengeschlossen Siehe auchVerwaltungstrager Sozialversicherungstrager SozialwirtschaftEinzelnachweiseStatistisches Bundesamt Kinder und tatige Personen in Tageseinrichtungen und in offentlich geforderter Kindertagespflege PDF 721 kB Kinder und Jugendhilfestatistiken Tagesbetreuung fur Kinder am 01 Marz 2014 In destatis de 1 Marz 2014 abgerufen am 16 Juni 2015 Normdaten Sachbegriff GND 4155297 0 GND Explorer lobid OGND AKS

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