Das Fürstentum Fritzlar war ein Titularfürstentum das in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gebildet
Fürstentum Fritzlar

Das Fürstentum Fritzlar war ein Titularfürstentum, das in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gebildet wurde.
Die Säkularisation der geistlichen Herrschaften durch den Reichsdeputationshauptschluss beendete u. a. auch die Existenz des Erzstifts Kurmainz. Die in Ober- und Niederhessen (Raum Marburg und Kassel) gelegenen kurmainzischen Enklaven Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs wurden im sogenannten Fürstentum Fritzlar vereinigt und gingen an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Regent gleichzeitig zum Kurfürsten erhoben wurde. Landgraf Wilhelm IX., der nachmalige Kurfürst Wilhelm I., hatte schon im September/Oktober 1802 – auf der Basis der Abmachungen des Friedens von Lunéville (9. Februar 1801) und des französisch-russischen Entschädigungsplanes (18. August 1802), und im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss – diese mainzischen Ämter und das bis zu diesem Zeitpunkt kurkölnische Volkmarsen militärisch besetzen lassen und am 1. Dezember 1802 rechtlich in Besitz genommen. Hessen-Kassel erhielt für das Fürstentum Fritzlar eine zusätzliche Virilstimme im Reichsfürstenrat.
Das Wappen des Fürstentums war ein auf blauem Hintergrund schwebendes goldenes Hochkreuz.
Obwohl die betroffenen Städte und Dörfer schon sehr bald im Zuge verschiedener Verwaltungsreformen mit benachbarten Gebieten in größere Ämter und Kreise eingegliedert wurden, trugen die Kurfürsten bis zum Ende der Hessen-Kasseler Selbständigkeit im Jahre 1866 u. a. den Titel Fürst von Fritzlar. Ebenso führten sie im kurhessischen Staatswappen seither rechts unten ein goldenes Hochkreuz auf blauem Grund für das Fürstentum Fritzlar.
Verwaltungsorganisation
In Kurhessen wurde das Fürstentum Fritzlar organisatorisch wie folgt gegliedert:
- Stadt und Amt Fritzlar (Stadt Fritzlar und die Dörfer Rothhelmshausen und Ungedanken)
- Stadt und (Stadt Amöneburg und die Dörfer Anzefahr, Bauerbach, Erfurtshausen, Ginseldorf, Himmelsberg, Mardorf, Niederklein, Rauischholzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Schröck, Sindersfeld und Stausebach)
- Gericht Katzenberg (Teil des Amtes Neustadt) (Ohmes, Ruhlkirchen, Seibelsdorf und Vockenrod)
- Stadt und (Stadt Naumburg und die Dörfer Altendorf und Altenstädt)
- Stadt und (Stadt Neustadt, der Flecken Allendorf und die Dörfer Erksdorf und Momberg)
Die Ämter Fritzlar und Naumburg gehörten zum Regierungsbezirk Kassel, Amöneburg und Neustadt zum Regierungsbezirk Marburg. 1821 wurde im Kurfürstentum Hessen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung eingeführt. Die Ämter wurden aufgehoben und die Verwaltungsaufgaben den neuen Landkreisen und die Rechtsprechung neuen Justizämtern zugewiesen.
Fußnoten
- heraldisch gesehen.
- Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818, S. 126 ff. Digitalisat
Literatur
- Volker Knöppel: „Der Reichsdeputationshauptschluß 1803 und das Ende der geistlichen Herrschaft im nördlichen Hessen“, in: Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Bd. 55 (2004), S. 129ff.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Furstentum Fritzlar war ein Titularfurstentum das in der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gebildet wurde Grosses Kurhessisches Staatswappen 1821 1866 Als Herzschild der bekronte Kur Hessische Lowe als Wappen der Landgrafschaft Hessen um ihn gruppieren sich die von Hessen Kassel und z T auch von Hessen Darmstadt gehaltenen Grafschaften und Mediat Furstentumer 1 Grossherzogtum Fulda schwarzes Kreuz 2a oben Furstentum Hanau Sparren und Balken 2b unten Grafschaft Katzenelnbogen schreitender Lowe 3 Furstentum Hersfeld rotes Patriarchenkreuz 4 Grafschaft Ziegenhain silberner Stern oben 5 Landgrafschaft Hessen quergestreifter Lowe 6 Grafschaft Nidda zwei silberne Sterne oben 7 Furstentum Fritzlar goldenes Hochkreuz 8a oben Grafschaft Diez zwei goldene Leoparden 8b unten Grafschaft Schaumburg Schildchen mit Nesselblatt 9 Furstentum Isenburg zwei schwarze Balken Wappen des Furstentums FritzlarKurhessisches Staatswappen 1818 mit dem Wappen des Furstentums Fritzlar unten links Die Sakularisation der geistlichen Herrschaften durch den Reichsdeputationshauptschluss beendete u a auch die Existenz des Erzstifts Kurmainz Die in Ober und Niederhessen Raum Marburg und Kassel gelegenen kurmainzischen Enklaven Amoneburg Neustadt Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs wurden im sogenannten Furstentum Fritzlar vereinigt und gingen an die Landgrafschaft Hessen Kassel deren Regent gleichzeitig zum Kurfursten erhoben wurde Landgraf Wilhelm IX der nachmalige Kurfurst Wilhelm I hatte schon im September Oktober 1802 auf der Basis der Abmachungen des Friedens von Luneville 9 Februar 1801 und des franzosisch russischen Entschadigungsplanes 18 August 1802 und im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss diese mainzischen Amter und das bis zu diesem Zeitpunkt kurkolnische Volkmarsen militarisch besetzen lassen und am 1 Dezember 1802 rechtlich in Besitz genommen Hessen Kassel erhielt fur das Furstentum Fritzlar eine zusatzliche Virilstimme im Reichsfurstenrat Das Wappen des Furstentums war ein auf blauem Hintergrund schwebendes goldenes Hochkreuz Obwohl die betroffenen Stadte und Dorfer schon sehr bald im Zuge verschiedener Verwaltungsreformen mit benachbarten Gebieten in grossere Amter und Kreise eingegliedert wurden trugen die Kurfursten bis zum Ende der Hessen Kasseler Selbstandigkeit im Jahre 1866 u a den Titel Furst von Fritzlar Ebenso fuhrten sie im kurhessischen Staatswappen seither rechts unten ein goldenes Hochkreuz auf blauem Grund fur das Furstentum Fritzlar VerwaltungsorganisationIn Kurhessen wurde das Furstentum Fritzlar organisatorisch wie folgt gegliedert Stadt und Amt Fritzlar Stadt Fritzlar und die Dorfer Rothhelmshausen und Ungedanken Stadt und Stadt Amoneburg und die Dorfer Anzefahr Bauerbach Erfurtshausen Ginseldorf Himmelsberg Mardorf Niederklein Rauischholzhausen Rossdorf Rudigheim Schrock Sindersfeld und Stausebach Gericht Katzenberg Teil des Amtes Neustadt Ohmes Ruhlkirchen Seibelsdorf und Vockenrod Stadt und Stadt Naumburg und die Dorfer Altendorf und Altenstadt Stadt und Stadt Neustadt der Flecken Allendorf und die Dorfer Erksdorf und Momberg Die Amter Fritzlar und Naumburg gehorten zum Regierungsbezirk Kassel Amoneburg und Neustadt zum Regierungsbezirk Marburg 1821 wurde im Kurfurstentum Hessen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung eingefuhrt Die Amter wurden aufgehoben und die Verwaltungsaufgaben den neuen Landkreisen und die Rechtsprechung neuen Justizamtern zugewiesen Fussnotenheraldisch gesehen Kur Hessischer Staats und Adress Kalender 1818 S 126 ff DigitalisatLiteraturVolker Knoppel Der Reichsdeputationshauptschluss 1803 und das Ende der geistlichen Herrschaft im nordlichen Hessen in Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung Bd 55 2004 S 129ff