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Kurfürstentum Hessen auch kurz Kurhessen war die ab 1815 weithin gebräuchliche Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen

Kurfürstentum Hessen

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Kurfürstentum Hessen
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Kurfürstentum Hessen, auch kurz Kurhessen, war die ab 1815 weithin gebräuchliche Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Landesherr im Jahre 1803 zum Kurfürsten (Titularkurfürst) erhoben worden war. Im weiteren Sinne bezeichnete Kurhessen bzw. Kurfürstentum Hessen die Gesamtheit der von dem Kurfürsten regierten Territorien, die dann erst mit der Verwaltungsreform von 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gestellt wurden. Durch Napoleon 1807 aufgelöst, kam der größte Teil der Fläche zum Königreich Westphalen. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses 1814/15 wurde das Kurfürstentum restituiert und war dann bis zur Annexion durch Preußen 1866 Mitglied im Deutschen Bund. In der Geschichtswissenschaft wird es häufig Hessen-Kassel genannt, zur Unterscheidung von Hessen-Darmstadt.

Kurfürstentum Hessen
Bundesstaat des
Deutschen Bundes
Wappen Flagge
 
Landeshauptstadt Kassel
Staatsform Monarchie
Staatsoberhaupt Kurfürst (schon ab 1803)
Dynastie Haus Hessen
Bestehen 1814–1866
Fläche 9.370 km²
Einwohner 754.100 (1865) [1]
Bevölkerungsdichte 81 Einw./km² (1865)
Entstanden aus Landgrafschaft Hessen-Kassel/Königreich Westphalen
Aufgegangen in Preußische Provinz Hessen-Nassau
Karte

Geschichte

Vorgeschichte

Die Landgrafschaft Hessen-Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I. von Hessen, des Großmütigen. Der älteste Sohn Philipps, Wilhelm IV., erhielt mit Hessen-Kassel etwa die Hälfte des Territoriums einschließlich der Hauptstadt Kassel. Das Erbe der brüderlichen Linien Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Letzte Jahre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschluss und der Säkularisation der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen-Kassel, Wilhelm IX., zum Kurfürsten (Wilhelm I.) des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhoben. Aus dieser persönlichen Rangerhöhung leitete sich die Bezeichnung Kurfürstentum Hessen oder auch Kurhessen für die von ihm beherrschten Gebiete ab, die allerdings erst 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gebracht wurden. Das Reichsfürstentum, an dessen Herrscher die Kurwürde gebunden war, war weiterhin die Landgrafschaft Hessen-Kassel, und bei einem Erlöschen der Linie Hessen-Kassel sollte die Kurwürde an den Darmstädter Zweig des Hauses Hessen übergehen. Zu wählen gab es für den neuen Kurfürsten allerdings nichts mehr: Kaiser Franz II. löste das Reich drei Jahre später auf.

Der Reichsdeputationshauptschluss brachte dem neuen Kurfürsten auch territorialen Gewinn. Dazu zählten die in Ober- und Niederhessen (Raum Marburg und Kassel) gelegenen kurmainzischen Enklaven Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs, die im sogenannten Fürstentum Fritzlar vereinigt wurden und an Hessen-Kassel kamen, sowie die ehemals fuldischen Ämter Salmünster, Ulmbach, Herolz und Romsthal und die kurmainzischen Dörfer Großkrotzenburg und Großauheim. Die formal noch bestehende Pfandschaft des Reiches über die Reichsstadt Gelnhausen wurde zu Gunsten des Kurfürsten aufgegeben. Der Landgraf hatte die Stadt aber faktisch schon seit der Hanauer Erbschaft von 1736 besessen. 1806 stellten die Grafen von Degenfeld das unter die Landeshoheit des Kurfürsten.

Kurfürst Wilhelm I. trat dem von Napoleon dominierten Rheinbund nicht bei und versuchte neutral zu bleiben. Vor Beginn des Vierten Koalitionskriegs verhandelte er ergebnislos mit Preußen über eine Allianz, erklärte aber nach dem französischen Angriff auf Preußen in völliger Verkennung seiner Situation die Neutralität Kurhessens. Daraufhin besetzte Napoléon das Land und schlug es nach dem Frieden von Tilsit 1807 nahezu vollständig dem per Dekret vom 18. August 1807 neu gebildeten Königreich Westphalen seines Bruders Jérôme zu.

Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes

Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen restituiert. Kurfürst Wilhelm I. versuchte auf dem Wiener Kongress vergeblich, den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen benannten Titel eines „Königs der Chatten“ zu erhalten. Er behielt den Titel „Kurfürst“, durfte sich aber nunmehr „Königliche Hoheit“ nennen lassen. Zum Gesamtstaat Kurhessen gehörten neben der Landgrafschaft Hessen und der ehemaligen Grafschaft Ziegenhain die Fürstentümer Fritzlar, Hanau und Hersfeld. Weiterhin zählten mehrere Exklaven zum Territorium von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden (seit 1360/1583) im heutigen Thüringen.

1816 kamen das Territorium des vormaligen Hochstifts Fulda als Großherzogtum Fulda und ca. die Hälfte des nördlich des Mains gelegenen Teils des Fürstentums Isenburg unter die Souveränität des Kurfürsten und ab 1822 zum kurhessischen Staat. Die Titulatur des regierenden Fürsten lautete nunmehr: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg,Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, Graf zu Schaumburg etc. Das Mitte 1816 von Österreich an das Großherzogtum Hessen abgetretene Fürstentum Isenburg wurde noch am Tag der Übergabe auf Grund eines Territorial-Ausgleichsvertrags der beiden hessischen Souveräne geteilt. Kurhessen gewann dabei etwa die Hälfte der Fläche des nördlich des Mains gelegenen Teils des bis 1806 bestehenden (Reichs-)Fürstentums Isenburg (Isenburg-Birstein), nämlich die Gerichte Langenselbold und Reichenbach (Birstein), und der ysenburgischen Grafschaften (Ysenburg-Büdingen-Meerholz, die Gerichte Gründau und Meerholz, sowie von Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach die Gerichte Wächtersbach und den Ort Wolferborn).

Innenpolitik

Kurfürst Wilhelm I. betrieb eine Revisionspolitik, die darauf abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingeführt worden war, rückgängig zu machen. Äußeres formales Zeichen dafür war, dass beim Militär und bei Hofe die Perücke mit Zopf wieder eingeführt wurde.

Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger, Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm, gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten Bürgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolutionären Ausbrüchen – und im Zuge der Julirevolution von 1830 – unter federführender Mitwirkung des Marburger Staatsrechtlers Sylvester Jordan – zur Kurhessischen Verfassung von 1831: eine der fortschrittlichsten konstitutionellen Verfassungen Europas. Ein Kernpunkt war die Schaffung der kurhessischen Ständeversammlung. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurfürsten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit einer reaktionären Politik zurück. Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832–1837, 1850–1855) als Innen- und Justizminister tätige Ludwig Hassenpflug. Die Verfassung wurde gebrochen und außer Kraft gesetzt.

1850 kam es zum Kurhessischen Verfassungskonflikt. Dabei gelang es dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm zwar, die liberale Verfassung wieder außer Kraft zu setzen, allerdings nur um den Preis einer Intervention ausländischer Truppen, der sogenannten „Strafbayern“, da das eigene Militär die Gefolgschaft verweigerte. Darüber hinaus verlor er durch diesen Schritt vollständig das Vertrauen des Bürgertums. Hinzu kamen bei den hessischen Kurfürsten eine für die Verhältnisse bürgerlicher Moral untragbare „Maitressenwirtschaft“ und scharfe Generationenkonflikte, die das Ansehen der Monarchie beschädigten. Wilhelm I. hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder. Wilhelm II. hatte seine Frau, die preußische Prinzessin Auguste, verlassen und lebte mit der Bürgerlichen Emilie Ortlöpp (später von ihm zur Gräfin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen. Friedrich Wilhelm hatte Gertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen von einem Offizier hatte scheiden lassen; sie wurde später Gräfin von Schaumburg und Fürstin Hanau von und zu Hořowitz.

Wirtschaft

Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich geprägt. Der einzige Bereich, der eine frühe Industrialisierung erlebte, war der südlichste Landesteil, das Fürstentum Hanau, seit 1821 die Provinz Hanau mit den beiden Städten Bockenheim (ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a. M. gehörig) und Hanau. Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, die andersartige Ausrichtung, eher auf Frankfurt am Main und auf Süddeutschland, führte dazu, dass dort in jeder der zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgeprägt oppositionelle Tendenzen bestanden. Hier spielte eine Rolle, dass 1841 die norddeutsche Taler-Währung endgültig auf das gesamte kurhessische Gebiet ausgedehnt wurde und die südliche Landesgrenze zur Währungsgrenze gegenüber dem Gulden-Gebiet wurde. Hinzu kam die verfehlte Strukturpolitik der Regierung in Kassel. So erfolgte z. B. die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu spät und zögerlich. Zudem entschied die Regierung sich, die erste Nord-Süd-Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt über die großherzoglich hessische Provinz Oberhessen zu favorisieren, die Main-Weser-Bahn, statt sich für die Route über Fulda und Hanau zu entscheiden (die spätere Frankfurt-Bebraer Eisenbahn). So blieb Fulda bis in die Zeit der preußischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss.

Annexion durch Preußen

Kurhessen stand im Deutschen Krieg auf österreichischer Seite und gehörte damit zu den Verlierern. Es wurde von Preußen 1866 besetzt und annektiert. Noch vor dem Abschluss des Prager Friedens vom 23. August 1866 und zwei Tage vor Schaffung des Norddeutschen Bundes verkündete der preußische König Wilhelm am 16. August 1866 beiden Häusern des preußischen Landtages die Absicht, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau und die Stadt Frankfurt am Main auf immer mit der preußischen Monarchie zu vereinigen. Beide Häuser wurden aufgefordert, hierzu ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor, dass die preußische Verfassung am 1. Oktober 1867 in den genannten Territorien in Kraft treten sollte. Das von beiden Häusern des preußischen Landtages angenommene Gesetz wurde vom König am 20. September 1866 unterzeichnet und anschließend in der Gesetzsammlung veröffentlicht.

Die Bevölkerung Kurhessens leistete gegen die Annexion keinen nennenswerten Widerstand. Im Vorfeld hatte es bereits Bestrebungen und Kontakte seitens des hessischen Bürgertums gegeben, um diesen Vorgang zu betreiben, zu unterstützen und den ungeliebten Kurfürsten loszuwerden. Dieser ging ins Exil nach Böhmen. Preußen annektierte den Kurstaat, das Herzogtum Nassau, den hessen-darmstädtischen Landkreis Biedenkopf (hessisches Hinterland) und die Freie Stadt Frankfurt. Es vereinigte sie nach kleineren Grenzkorrekturen gegenüber dem Königreich Bayern und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt (beide ebenfalls auf der Verliererseite des Krieges) 1868 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau, in der das bisherige Kurhessen in dem bereits 1867 gebildeten Regierungsbezirk Kassel aufging. 1944 wurde aus diesem, jedoch ohne die Kreise Schmalkalden, Hanau, Schlüchtern und Gelnhausen, die Provinz Kurhessen gebildet.

Land Hessen

Am 19. September 1945 ging die ehemalige Provinz Hessen-Nassau im neu gegründeten Land Groß-Hessen auf, das 1946 seinen Namen in Hessen änderte.

Verwaltungsgliederung

Am 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Die beiden althessischen Provinzen Niederhessen (Hauptstadt: Kassel) und Oberhessen (Marburg) lagen im Nordwesten des Landes. Im Südosten lag die aus dem Hochstift Fulda hervorgegangene Provinz Fulda mit der ehemals zur Grafschaft Henneberg gehörigen Exklave, dem Landkreis Herrschaft Schmalkalden, wiederum südlich an diese anschließend die aus dem ehemaligen Fürstentum Hanau gebildete Provinz Hanau. Die Kreise der vier Provinzen waren:

  • Provinz Niederhessen
    • Kreis Eschwege
    • Kreis Fritzlar
    • Kreis Hofgeismar
    • Kreis Homberg
    • Kreis Kassel
    • Kreis Melsungen
    • Kreis Rotenburg
    • Kreis Schaumburg
    • Kreis Witzenhausen
    • Kreis Wolfhagen
  • Provinz Oberhessen
    • Kreis Frankenberg
    • Kreis Marburg
    • Kreis Kirchhain
    • Kreis Ziegenhain
  • Provinz Fulda
    • Kreis Fulda
    • Kreis Hersfeld
    • Kreis Hünfeld
    • Kreis Schmalkalden
  • Provinz Hanau
    • Kreis Hanau
    • Kreis Gelnhausen
    • Kreis Salmünster (bis 1829)
    • Kreis Schlüchtern

Die Kreise Grafschaft Schaumburg und Schmalkalden lagen dabei als Exklaven außerhalb des Hauptterritoriums auf heute niedersächsischem bzw. thüringischem Gebiet.

→ Hauptartikel: Liste der Kreise im Kurfürstentum Hessen

Mit dieser Verwaltungsneuordnung verbunden war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die nun selbstständigen Gerichte siehe die Liste der Gerichte im Kurfürstentum Hessen.

Am 31. Oktober 1848 wurden die kurhessischen Provinzen und Kreise abgeschafft. An ihre Stelle traten neun Bezirke sowie 21 Verwaltungsämter (auf Grundlage der mittlerweile nur noch 21 Kreise):

  • Eschwege (Verwaltungsämter Eschwege und Witzenhausen)
  • Fritzlar (Fritzlar, Homberg und Ziegenhain)
  • Fulda (Hünfeld und Fulda)
  • Hanau (Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern)
  • Hersfeld (Hersfeld, Melsungen und Rotenburg)
  • Kassel (Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen)
  • Marburg (Frankenberg, Kirchhain und Marburg)
  • Rinteln (Rinteln, d. h. Schaumburg)
  • Schmalkalden (Schmalkalden)

Zum 15. September 1851 wurde diese Reform rückgängig gemacht und die Verwaltungsgliederung von 1821 wiederhergestellt. Diese Kreiseinteilung blieb auch nach der Annexion durch Preußen erhalten. Die meisten der 1821 geschaffenen Kreise existierten bis zur Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren (ab 1945 in Groß-Hessen und später in Hessen als Landkreise).

Die hessischen Kurfürsten

Regierungszeit Kurfürst Bemerkung
1785–1821 Wilhelm IX./I. Regierte als Wilhelm IX. bereits seit 1760 in der Grafschaft Hanau, bis 1764 durch seine Mutter, Landgräfin Maria als Vormund; erhielt 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss die Kurfürstenwürde und wurde Kurfürst Wilhelm I.; musste von 1806 bis 1813 dem napoleonischen Königreich Westphalen weichen; hatte seit dem Wiener Kongress – wie alle anderen Souveräne im Deutschen Bund – das persönliche Prädikat „königliche Hoheit“.
1821–1847 Wilhelm II. Floh 1831 aus Kassel und überließ seinem Sohn (formell als „Mitregenten“) die Regierungsgeschäfte.
1847–1866 Friedrich Wilhelm Regierte bereits seit 1831 faktisch allein für seinen geflohenen Vater als formeller Mitregent; ging nach der preußischen Annexion 1866 ins Exil; dort 1875 verstorben, ohne einen legitimen Thronprätendenten zu hinterlassen.

Wappen

Blasonierung: Das Große Wappen des Kurfürstentums Hessen zeigt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild, dessen zweites und achtes Feld nochmals quergeteilt ist. Die Felder enthalten folgende Wappen:

1. Großherzogtum Fulda (1815 von Preußen erhalten): in Silber ein facettiertes, schwarzes Kreuz

2a. oben – Fürstentum Hanau (1736 erhalten nach Aussterben der Grafen von Hanau): das Feld ist geviert und mit einem Mittelschild belegt. Der Mittelschild, von Rot über Gold geteilt, ist das Wappen der Herrschaft Münzenberg. Das erste und vierte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Hanau: in Gold drei rote Sparren übereinander. Das zweite und dritte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Rieneck: achtfach von Rot und Gold quer gestreift.

2b. unten – Grafschaft Katzenelnbogen (1479 an Hessen): in Gold ein blau gekrönter, roter Löwe.

3. Fürstentum Hersfeld (ehemalige Abtei, 1648 an Hessen): in Silber ein rotes Patriarchenkreuz.

4. Grafschaft Ziegenhain (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben ein sechsstrahliger, facettierter silberner Stern.

5. Landgrafschaft Hessen: in Blau ein von Silber und Rot zehnfach quergestreifter, gekrönter, goldbewehrter Löwe.

6. Grafschaft Nidda (1450 an Hessen): von Schwarz über Gold geteilt, oben zwei achtstrahlige, facettierte silberne Sterne.

7. Fürstentum Fritzlar (vormals Kurmainzische Enklaven, 1803 an Hessen-Kassel): in Blau ein schwebendes goldenes Hochkreuz.

8a. oben – Grafschaft Diez (1479 an Hessen): in Rot zwei goldene Leoparden übereinander.

8b. unten – Grafschaft Schaumburg (1648 an Hessen): In Rot ein von Silber über Rot quergeteiltes Schildchen umgeben von einem silbernen Zackenrand (Nesselblatt).

9. Fürstentum Isenburg (1816 an Kurhessen): in Silber zwei schwarze Querbalken.

Auf dem von zwei königlich gekrönten, vorwärtssehenden, einschwänzigen, goldenen Löwen gehaltenen Schild ruht eine Königskrone (seit 1815, als Kurfürst Wilhelm I.). Unter dem Wappen befinden sich der Orden Pour la vertu militaire, der Hausorden vom Goldenen Löwen und der Orden vom Eisernen Helm.

Fortbestand der Bezeichnung Kurhessen

Die Bezeichnung „Kurhessen“ wird bis heute als regionale Bezeichnung weiter verwandt, so in der Bezeichnung Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die in etwa das alte Territorium Kurhessens einschließlich der Exklave Schmalkalden sowie Waldeck umfasst. Ebenso findet sich die alte Bezeichnung in der Kurhessen-Therme oder der Kurhessenbahn.

Siehe auch

  • Landgrafschaft Hessen-Kassel
  • Großherzogtum Hessen-Darmstadt

Literatur

nach Autoren / Herausgebern alphabetisch geordnet

  • Otto Bähr: Das frühere Kurhessen – Ein Geschichtsbild. Brunnemann, Kassel 1895.
  • Karl Ernst Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Bärenreiter, Kassel 1972, ISBN 3-7618-0404-0.
  • Peter Gbiorczyk: Die Revolution 1848/49 und das Hanauer Land. Hammersbach 1999, ISBN 3-88654-488-5 (2. Fassung 2012).
  • Ewald Grothe: Kurfürstentum. In: Kassel Lexikon. Hg. v. der Stadt Kassel, Bd. 1. euregio, Kassel 2009, ISBN 978-3-933617-39-2, S. 360–362.
  • Harald Höffner: Kurhessens Ministerialvorstände der Verfassungszeit 1831–1866. Dissertation. Gießen 1981.
  • Georg Horn: Aus den letzten Tagen Kurhessens. In: Die Gartenlaube, Heft 22, S. 364–366.
  • Philipp Losch: Geschichte des Kurfürstentums Hessen. 1803–1866. Elwert, Marburg 1922; Neudruck: Hamecher, Kassel 1972, ISBN 978-3-920307-07-7.
  • Gregory W. Pedlow: The landed elite of Hesse-Cassell in the nineteenth century. In: Ralph Gibson, Martin Blinkhorn (Hg.): Landownership and Power in Modern Europe. HarperCollins Academic, London u. a. 1991, ISBN 0-04-940091-6, S. 111 ff.
  • Carl Renouard: Die Kurhessen im Feldzuge von 1814. Ein Beitrag zur hessischen Kriegsgeschichte. Hugo Scheube, Gotha 1857.
  • Christian Starck: Die Kurhessische Verfassung von 1831 im Rahmen des deutschen Konstitutionalismus. kassel university press, Kassel 2007, ISBN 978-3-89958-255-0 (Volltext PDF; 7,4 MB).
  • Karl-Hermann Wegner: Kurhessens Beitrag für das heutige Hessen (= Hessen. Einheit aus der Vielfalt, 5). Wiesbaden 1999.

Weblinks

Commons: Kurfürstentum Hessen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Feierlichkeiten anlässlich der Erhebung zum Kurfürstentum – Quellen und Volltexte
  • Literatur von und über Kurfürstentum Hessen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Statistische und geschichtliche Informationen zu Hessen-Kassel bei HGIS
  • Ludolf Pelizaeus: Der lange und steinige Weg Hessen-Kassels zur Höchsten Reichsdignität. (PDF; 107 kB)
  • Hessen-Kassel 1567–1866. Geschichtlicher Atlas von Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  • Andreas Kaiser: Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen. (PDF-Datei; 1,33 MB)

Einzelnachweise

  1. Helmut Puchert: Der hessische Spessart. (= Schriftenreihe des Forstkulturhistorischen Museums Bieber. 3 = Mitteilungen der hessischen Landesforstverwaltung. 23). Frankfurt a. M. 1991, S. 35.
  2. Karl Ernst Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1972, S. 545.
  3. Johann Ludwig Klüber (Hrsg.): Kaiserlich-östreichisches Patent wegen der Übergabe der Oberhoheit über verschiedene fürstlich und gräflich-isenburgische Gerichte, an Kurhessen; ferner der Oberhoheit über die übrigen unter Benennung Fürstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile, über die gräflich-schönbornsche Herrschaft Heusenstamm, die freiherrlich-groschlagische , den gräflich-ingelheimischen Ort Obererlenbach und die gräflich-solmsische Hälfte des Ortes Niederursel, an das Großherzogthum Hessen Offenbach, den 9. Juli 1816, No. XXXVII., in: Johann Ludwig Klüber Staatsarchiv des teutschen Bundes. Band 1. (J. J. Palm und Ernst Enke), Erlangen 1816, S. 419–421 books.google.de
  4. Auszug Geheimen-Raths-Protokolls, wegen der Aufnahme des Titels eines Fürsten von Isenburg in die kurfürstliche Titulatur vom 31sten December 1816. In: Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1816. – Nr. XXI. – December. kurhessGS 1816, S. 179
  5. Convention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. – Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. British and Foreign State Papers 1815–1816, Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London 1838, S. 812–819; (größtenteils in deutscher Sprache) books.google.de; auch abgedruckt in Grindaha, Heft 26, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2016 ISSN 2194-8631 S. 4–12 mit Anmerkungen von Norbert Breunig
  6. Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen. Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19. Jahrhundert. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, vorgelegt von Andreas Kaiser, Marburg 2003, Seite 15f
  7. Hellmut Seier: Hanau und Kurhessen im Spiegel des Vormärz und seines Geschichtsbewußtseins. Zur 150-Jahr-Feier des Hanauer Geschichtsvereins. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 45, 1985, S. 129–162.
  8. Provinzial-Correspondenz vom 12. September 1866: Die Erweiterung des preußischen Staatsgebietes zitiert nach: Staatsbibliothek zu Berlin: Amtspresse Preußens.
  9. Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie. Vom 20. September 1866 (Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Nr. 47/1866, S. 555-556)
  10. Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie vom 20. September 1866 (preußGS) 1866, S. 555 ff.
Kurfürstenkollegium des Heiligen Römischen Reiches

Goldene Bulle Karls IV.: Mainz | Trier | Köln | Rheinpfalz | Sachsen | Brandenburg | Böhmen

Kurwürde im 17. Jahrhundert: Bayern (1623) | Hannover (1692)

Reichsdeputationshauptschluss (1803): Hessen | Baden | Regensburg | Salzburg | Württemberg

Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes (1815–1866)
Kaisertum

Österreich

Königreiche

Bayern • Hannover • Preußen • Sachsen • Württemberg

Kurfürstentum

Hessen (Kassel)

Großherzogtümer

Baden • Hessen (Darmstadt) • Luxemburg • Mecklenburg-Schwerin • Mecklenburg-Strelitz • Oldenburg • Sachsen-Weimar-Eisenach

Herzogtümer

Anhalt (ab 1863) • Anhalt-Bernburg (bis 1863) • Anhalt-Dessau (bis 1863) • Anhalt-Köthen (bis 1847) Holstein • Lauenburg • Limburg (1839-1866) • Nassau • Sachsen-Altenburg (ab 1826) • Sachsen-Coburg-Saalfeld – ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha • Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) • Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) • Sachsen-Meiningen • Herzogtum Braunschweig

Fürstentümer

Hessen-Homburg (1817-1866) • Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) • Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) • Liechtenstein • Lippe • Reuß älterer Linie • Reuß jüngerer Linie (ab 1848) • Reuß-Ebersdorf (bis 1824) • Reuß-Lobenstein (bis 1824) • Reuß-Lobenstein und Ebersdorf (1824–1848) • Reuß-Schleiz (bis 1848) • Schaumburg-Lippe • Schwarzburg-Rudolstadt • Schwarzburg-Sondershausen • Waldeck-Pyrmont

Freie Städte

Bremen • Frankfurt am Main • Hamburg • Lübeck

Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins (1834–1919)

Preußen (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Anhalt-Bernburg (1834–1863), Anhalt-Dessau (1834–1863), Anhalt-Köthen (1834–1847), Anhalt (ab 1863), Waldeck (ab 1834), Lippe (ab 1841), Lauenburg (1865–1876), Schleswig-Holstein (ab 1867)) | Hessen-Darmstadt (ab 1834) | Hessen-Kassel (1834–1866) | Hessen-Homburg (1835–1866) | Bayern (ab 1834) | Württemberg (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Hohenzollern-Hechingen (1834–1850), Hohenzollern-Sigmaringen (1834–1850)) | Sachsen (ab 1834) | Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Sachsen-Weimar-Eisenach (ab 1834), Sachsen-Altenburg (ab 1834), Sachsen-Meiningen (ab 1834), Sachsen-Coburg und Gotha (ab 1834), Schwarzburg-Rudolstadt (ab 1834), Schwarzburg-Sondershausen (ab 1834), Reuß-Greiz (ab 1834), Reuß jüngerer Linie (ab 1848), Reuß-Schleiz (1834–1848), Reuß-Lobenstein und Ebersdorf (1834–1848)) | Baden (ab 1835) | Nassau (1835–1866) | Frankfurt (1836–1866) | Braunschweig (ab 1841) | Luxemburg (ab 1842) | Hannover (1854–1866) (mit den zugehörigen Gebieten: Schaumburg-Lippe (ab 1854)) | Oldenburg (ab 1854) | Hamburg (ab 1888) | Bremen (ab 1888) | Lübeck (ab 1868) | Elsaß-Lothringen (ab 1871) | Mecklenburg-Strelitz (ab 1867) | Mecklenburg-Schwerin (ab 1867)

Normdaten (Geografikum): GND: 4072472-4 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: n83009474 | VIAF: 135844586

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 10:16

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Kurfurstentum Hessen auch kurz Kurhessen war die ab 1815 weithin gebrauchliche Bezeichnung fur die Landgrafschaft Hessen Kassel deren Landesherr im Jahre 1803 zum Kurfursten Titularkurfurst erhoben worden war Im weiteren Sinne bezeichnete Kurhessen bzw Kurfurstentum Hessen die Gesamtheit der von dem Kurfursten regierten Territorien die dann erst mit der Verwaltungsreform von 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gestellt wurden Durch Napoleon 1807 aufgelost kam der grosste Teil der Flache zum Konigreich Westphalen Durch die Beschlusse des Wiener Kongresses 1814 15 wurde das Kurfurstentum restituiert und war dann bis zur Annexion durch Preussen 1866 Mitglied im Deutschen Bund In der Geschichtswissenschaft wird es haufig Hessen Kassel genannt zur Unterscheidung von Hessen Darmstadt Kurfurstentum Hessen Bundesstaat des Deutschen Bundes Wappen Flagge Landeshauptstadt KasselStaatsform MonarchieStaatsoberhaupt Kurfurst schon ab 1803 Dynastie Haus HessenBestehen 1814 1866Flache 9 370 km Einwohner 754 100 1865 1 Bevolkerungsdichte 81 Einw km 1865 Entstanden aus Landgrafschaft Hessen Kassel Konigreich WestphalenAufgegangen in Preussische Provinz Hessen NassauKarteGeschichteKarte Kurhessen 1788Kurfurstenthum Hessen Karte von J D A Hoeck 1822Vorgeschichte Die Landgrafschaft Hessen Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I von Hessen des Grossmutigen Der alteste Sohn Philipps Wilhelm IV erhielt mit Hessen Kassel etwa die Halfte des Territoriums einschliesslich der Hauptstadt Kassel Das Erbe der bruderlichen Linien Hessen Marburg und Hessen Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen Kassel und die Landgrafschaft Hessen Darmstadt Letzte Jahre im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschluss und der Sakularisation der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen Kassel Wilhelm IX zum Kurfursten Wilhelm I des Heiligen Romischen Reichs Deutscher Nation erhoben Aus dieser personlichen Rangerhohung leitete sich die Bezeichnung Kurfurstentum Hessen oder auch Kurhessen fur die von ihm beherrschten Gebiete ab die allerdings erst 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gebracht wurden Das Reichsfurstentum an dessen Herrscher die Kurwurde gebunden war war weiterhin die Landgrafschaft Hessen Kassel und bei einem Erloschen der Linie Hessen Kassel sollte die Kurwurde an den Darmstadter Zweig des Hauses Hessen ubergehen Zu wahlen gab es fur den neuen Kurfursten allerdings nichts mehr Kaiser Franz II loste das Reich drei Jahre spater auf Der Reichsdeputationshauptschluss brachte dem neuen Kurfursten auch territorialen Gewinn Dazu zahlten die in Ober und Niederhessen Raum Marburg und Kassel gelegenen kurmainzischen Enklaven Amoneburg Neustadt Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs die im sogenannten Furstentum Fritzlar vereinigt wurden und an Hessen Kassel kamen sowie die ehemals fuldischen Amter Salmunster Ulmbach Herolz und Romsthal und die kurmainzischen Dorfer Grosskrotzenburg und Grossauheim Die formal noch bestehende Pfandschaft des Reiches uber die Reichsstadt Gelnhausen wurde zu Gunsten des Kurfursten aufgegeben Der Landgraf hatte die Stadt aber faktisch schon seit der Hanauer Erbschaft von 1736 besessen 1806 stellten die Grafen von Degenfeld das unter die Landeshoheit des Kurfursten Kurfurst Wilhelm I trat dem von Napoleon dominierten Rheinbund nicht bei und versuchte neutral zu bleiben Vor Beginn des Vierten Koalitionskriegs verhandelte er ergebnislos mit Preussen uber eine Allianz erklarte aber nach dem franzosischen Angriff auf Preussen in volliger Verkennung seiner Situation die Neutralitat Kurhessens Daraufhin besetzte Napoleon das Land und schlug es nach dem Frieden von Tilsit 1807 nahezu vollstandig dem per Dekret vom 18 August 1807 neu gebildeten Konigreich Westphalen seines Bruders Jerome zu Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen restituiert Kurfurst Wilhelm I versuchte auf dem Wiener Kongress vergeblich den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen benannten Titel eines Konigs der Chatten zu erhalten Er behielt den Titel Kurfurst durfte sich aber nunmehr Konigliche Hoheit nennen lassen Zum Gesamtstaat Kurhessen gehorten neben der Landgrafschaft Hessen und der ehemaligen Grafschaft Ziegenhain die Furstentumer Fritzlar Hanau und Hersfeld Weiterhin zahlten mehrere Exklaven zum Territorium von Kurhessen so die Grafschaft Schaumburg um Rinteln an der Weser seit 1640 und die Herrschaft Schmalkalden seit 1360 1583 im heutigen Thuringen 1816 kamen das Territorium des vormaligen Hochstifts Fulda als Grossherzogtum Fulda und ca die Halfte des nordlich des Mains gelegenen Teils des Furstentums Isenburg unter die Souveranitat des Kurfursten und ab 1822 zum kurhessischen Staat Die Titulatur des regierenden Fursten lautete nunmehr Kurfurst und souveraner Landgraf von Hessen Grossherzog von Fulda Furst zu Hersfeld Furst zu Hanau Furst zu Fritzlar und Furst zu Isenburg Graf zu Katzenelnbogen Graf zu Dietz Graf zu Ziegenhain Graf zu Nidda Graf zu Schaumburg etc Das Mitte 1816 von Osterreich an das Grossherzogtum Hessen abgetretene Furstentum Isenburg wurde noch am Tag der Ubergabe auf Grund eines Territorial Ausgleichsvertrags der beiden hessischen Souverane geteilt Kurhessen gewann dabei etwa die Halfte der Flache des nordlich des Mains gelegenen Teils des bis 1806 bestehenden Reichs Furstentums Isenburg Isenburg Birstein namlich die Gerichte Langenselbold und Reichenbach Birstein und der ysenburgischen Grafschaften Ysenburg Budingen Meerholz die Gerichte Grundau und Meerholz sowie von Ysenburg Budingen Wachtersbach die Gerichte Wachtersbach und den Ort Wolferborn Innenpolitik Burgerdeputation am 15 September 1830 Das Verfassungsbild von Ludwig Emil GrimmDas Standehaus in Kassel war ab 1836 Tagungsort der Landstande Kurfurst Wilhelm I betrieb eine Revisionspolitik die darauf abzielte vieles von dem was in napoleonischer Zeit eingefuhrt worden war ruckgangig zu machen Ausseres formales Zeichen dafur war dass beim Militar und bei Hofe die Perucke mit Zopf wieder eingefuhrt wurde Sowohl Wilhelm I vor allem aber seine beiden Nachfolger Wilhelm II und Friedrich Wilhelm gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten Burgertum wiederholt in Auseinandersetzungen Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolutionaren Ausbruchen und im Zuge der Julirevolution von 1830 unter federfuhrender Mitwirkung des Marburger Staatsrechtlers Sylvester Jordan zur Kurhessischen Verfassung von 1831 eine der fortschrittlichsten konstitutionellen Verfassungen Europas Ein Kernpunkt war die Schaffung der kurhessischen Standeversammlung Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurfursten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit einer reaktionaren Politik zuruck Der bekannteste Regierungschef war der zweimal 1832 1837 1850 1855 als Innen und Justizminister tatige Ludwig Hassenpflug Die Verfassung wurde gebrochen und ausser Kraft gesetzt 1850 kam es zum Kurhessischen Verfassungskonflikt Dabei gelang es dem Kurfursten Friedrich Wilhelm zwar die liberale Verfassung wieder ausser Kraft zu setzen allerdings nur um den Preis einer Intervention auslandischer Truppen der sogenannten Strafbayern da das eigene Militar die Gefolgschaft verweigerte Daruber hinaus verlor er durch diesen Schritt vollstandig das Vertrauen des Burgertums Hinzu kamen bei den hessischen Kurfursten eine fur die Verhaltnisse burgerlicher Moral untragbare Maitressenwirtschaft und scharfe Generationenkonflikte die das Ansehen der Monarchie beschadigten Wilhelm I hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder Wilhelm II hatte seine Frau die preussische Prinzessin Auguste verlassen und lebte mit der Burgerlichen Emilie Ortlopp spater von ihm zur Grafin von Reichenbach Lessonitz erhoben zusammen Friedrich Wilhelm hatte Gertrude Lehmann geheiratet die sich seinetwegen von einem Offizier hatte scheiden lassen sie wurde spater Grafin von Schaumburg und Furstin Hanau von und zu Horowitz Wirtschaft Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich gepragt Der einzige Bereich der eine fruhe Industrialisierung erlebte war der sudlichste Landesteil das Furstentum Hanau seit 1821 die Provinz Hanau mit den beiden Stadten Bockenheim ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a M gehorig und Hanau Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik die andersartige Ausrichtung eher auf Frankfurt am Main und auf Suddeutschland fuhrte dazu dass dort in jeder der zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgepragt oppositionelle Tendenzen bestanden Hier spielte eine Rolle dass 1841 die norddeutsche Taler Wahrung endgultig auf das gesamte kurhessische Gebiet ausgedehnt wurde und die sudliche Landesgrenze zur Wahrungsgrenze gegenuber dem Gulden Gebiet wurde Hinzu kam die verfehlte Strukturpolitik der Regierung in Kassel So erfolgte z B die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu spat und zogerlich Zudem entschied die Regierung sich die erste Nord Sud Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt uber die grossherzoglich hessische Provinz Oberhessen zu favorisieren die Main Weser Bahn statt sich fur die Route uber Fulda und Hanau zu entscheiden die spatere Frankfurt Bebraer Eisenbahn So blieb Fulda bis in die Zeit der preussischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss Annexion durch Preussen Kurhessen stand im Deutschen Krieg auf osterreichischer Seite und gehorte damit zu den Verlierern Es wurde von Preussen 1866 besetzt und annektiert Noch vor dem Abschluss des Prager Friedens vom 23 August 1866 und zwei Tage vor Schaffung des Norddeutschen Bundes verkundete der preussische Konig Wilhelm am 16 August 1866 beiden Hausern des preussischen Landtages die Absicht Hannover Hessen Kassel Nassau und die Stadt Frankfurt am Main auf immer mit der preussischen Monarchie zu vereinigen Beide Hauser wurden aufgefordert hierzu ihre verfassungsmassige Zustimmung zu erteilen Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor dass die preussische Verfassung am 1 Oktober 1867 in den genannten Territorien in Kraft treten sollte Das von beiden Hausern des preussischen Landtages angenommene Gesetz wurde vom Konig am 20 September 1866 unterzeichnet und anschliessend in der Gesetzsammlung veroffentlicht Die Bevolkerung Kurhessens leistete gegen die Annexion keinen nennenswerten Widerstand Im Vorfeld hatte es bereits Bestrebungen und Kontakte seitens des hessischen Burgertums gegeben um diesen Vorgang zu betreiben zu unterstutzen und den ungeliebten Kurfursten loszuwerden Dieser ging ins Exil nach Bohmen Preussen annektierte den Kurstaat das Herzogtum Nassau den hessen darmstadtischen Landkreis Biedenkopf hessisches Hinterland und die Freie Stadt Frankfurt Es vereinigte sie nach kleineren Grenzkorrekturen gegenuber dem Konigreich Bayern und dem Grossherzogtum Hessen Darmstadt beide ebenfalls auf der Verliererseite des Krieges 1868 zur preussischen Provinz Hessen Nassau in der das bisherige Kurhessen in dem bereits 1867 gebildeten Regierungsbezirk Kassel aufging 1944 wurde aus diesem jedoch ohne die Kreise Schmalkalden Hanau Schluchtern und Gelnhausen die Provinz Kurhessen gebildet Land Hessen Am 19 September 1945 ging die ehemalige Provinz Hessen Nassau im neu gegrundeten Land Gross Hessen auf das 1946 seinen Namen in Hessen anderte VerwaltungsgliederungAm 21 August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt Die beiden althessischen Provinzen Niederhessen Hauptstadt Kassel und Oberhessen Marburg lagen im Nordwesten des Landes Im Sudosten lag die aus dem Hochstift Fulda hervorgegangene Provinz Fulda mit der ehemals zur Grafschaft Henneberg gehorigen Exklave dem Landkreis Herrschaft Schmalkalden wiederum sudlich an diese anschliessend die aus dem ehemaligen Furstentum Hanau gebildete Provinz Hanau Die Kreise der vier Provinzen waren Provinz Niederhessen Kreis Eschwege Kreis Fritzlar Kreis Hofgeismar Kreis Homberg Kreis Kassel Kreis Melsungen Kreis Rotenburg Kreis Schaumburg Kreis Witzenhausen Kreis Wolfhagen Provinz Oberhessen Kreis Frankenberg Kreis Marburg Kreis Kirchhain Kreis Ziegenhain Provinz Fulda Kreis Fulda Kreis Hersfeld Kreis Hunfeld Kreis Schmalkalden Provinz Hanau Kreis Hanau Kreis Gelnhausen Kreis Salmunster bis 1829 Kreis Schluchtern Die Kreise Grafschaft Schaumburg und Schmalkalden lagen dabei als Exklaven ausserhalb des Hauptterritoriums auf heute niedersachsischem bzw thuringischem Gebiet Hauptartikel Liste der Kreise im Kurfurstentum Hessen Mit dieser Verwaltungsneuordnung verbunden war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung Fur die nun selbststandigen Gerichte siehe die Liste der Gerichte im Kurfurstentum Hessen Am 31 Oktober 1848 wurden die kurhessischen Provinzen und Kreise abgeschafft An ihre Stelle traten neun Bezirke sowie 21 Verwaltungsamter auf Grundlage der mittlerweile nur noch 21 Kreise Eschwege Verwaltungsamter Eschwege und Witzenhausen Fritzlar Fritzlar Homberg und Ziegenhain Fulda Hunfeld und Fulda Hanau Gelnhausen Hanau und Schluchtern Hersfeld Hersfeld Melsungen und Rotenburg Kassel Hofgeismar Kassel und Wolfhagen Marburg Frankenberg Kirchhain und Marburg Rinteln Rinteln d h Schaumburg Schmalkalden Schmalkalden Zum 15 September 1851 wurde diese Reform ruckgangig gemacht und die Verwaltungsgliederung von 1821 wiederhergestellt Diese Kreiseinteilung blieb auch nach der Annexion durch Preussen erhalten Die meisten der 1821 geschaffenen Kreise existierten bis zur Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren ab 1945 in Gross Hessen und spater in Hessen als Landkreise Die hessischen KurfurstenRegierungszeit Kurfurst Bemerkung1785 1821 Wilhelm IX I Regierte als Wilhelm IX bereits seit 1760 in der Grafschaft Hanau bis 1764 durch seine Mutter Landgrafin Maria als Vormund erhielt 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss die Kurfurstenwurde und wurde Kurfurst Wilhelm I musste von 1806 bis 1813 dem napoleonischen Konigreich Westphalen weichen hatte seit dem Wiener Kongress wie alle anderen Souverane im Deutschen Bund das personliche Pradikat konigliche Hoheit 1821 1847 Wilhelm II Floh 1831 aus Kassel und uberliess seinem Sohn formell als Mitregenten die Regierungsgeschafte 1847 1866 Friedrich Wilhelm Regierte bereits seit 1831 faktisch allein fur seinen geflohenen Vater als formeller Mitregent ging nach der preussischen Annexion 1866 ins Exil dort 1875 verstorben ohne einen legitimen Thronpratendenten zu hinterlassen WappenDas Grosse Wappen des Kurfurstentums HessenWappen des Kurfurstentums Hessen 1803 1806 Blasonierung Das Grosse Wappen des Kurfurstentums Hessen zeigt einen zweimal gespaltenen und zweimal geteilten Schild dessen zweites und achtes Feld nochmals quergeteilt ist Die Felder enthalten folgende Wappen 1 Grossherzogtum Fulda 1815 von Preussen erhalten in Silber ein facettiertes schwarzes Kreuz 2a oben Furstentum Hanau 1736 erhalten nach Aussterben der Grafen von Hanau das Feld ist geviert und mit einem Mittelschild belegt Der Mittelschild von Rot uber Gold geteilt ist das Wappen der Herrschaft Munzenberg Das erste und vierte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Hanau in Gold drei rote Sparren ubereinander Das zweite und dritte Quartier zeigt das Wappen der Grafschaft Rieneck achtfach von Rot und Gold quer gestreift 2b unten Grafschaft Katzenelnbogen 1479 an Hessen in Gold ein blau gekronter roter Lowe 3 Furstentum Hersfeld ehemalige Abtei 1648 an Hessen in Silber ein rotes Patriarchenkreuz 4 Grafschaft Ziegenhain 1450 an Hessen von Schwarz uber Gold geteilt oben ein sechsstrahliger facettierter silberner Stern 5 Landgrafschaft Hessen in Blau ein von Silber und Rot zehnfach quergestreifter gekronter goldbewehrter Lowe 6 Grafschaft Nidda 1450 an Hessen von Schwarz uber Gold geteilt oben zwei achtstrahlige facettierte silberne Sterne 7 Furstentum Fritzlar vormals Kurmainzische Enklaven 1803 an Hessen Kassel in Blau ein schwebendes goldenes Hochkreuz 8a oben Grafschaft Diez 1479 an Hessen in Rot zwei goldene Leoparden ubereinander 8b unten Grafschaft Schaumburg 1648 an Hessen In Rot ein von Silber uber Rot quergeteiltes Schildchen umgeben von einem silbernen Zackenrand Nesselblatt 9 Furstentum Isenburg 1816 an Kurhessen in Silber zwei schwarze Querbalken Auf dem von zwei koniglich gekronten vorwartssehenden einschwanzigen goldenen Lowen gehaltenen Schild ruht eine Konigskrone seit 1815 als Kurfurst Wilhelm I Unter dem Wappen befinden sich der Orden Pour la vertu militaire der Hausorden vom Goldenen Lowen und der Orden vom Eisernen Helm Fortbestand der Bezeichnung KurhessenDie Bezeichnung Kurhessen wird bis heute als regionale Bezeichnung weiter verwandt so in der Bezeichnung Evangelische Kirche von Kurhessen Waldeck die in etwa das alte Territorium Kurhessens einschliesslich der Exklave Schmalkalden sowie Waldeck umfasst Ebenso findet sich die alte Bezeichnung in der Kurhessen Therme oder der Kurhessenbahn Siehe auchLandgrafschaft Hessen Kassel Grossherzogtum Hessen DarmstadtLiteraturnach Autoren Herausgebern alphabetisch geordnet Otto Bahr Das fruhere Kurhessen Ein Geschichtsbild Brunnemann Kassel 1895 Karl Ernst Demandt Geschichte des Landes Hessen Barenreiter Kassel 1972 ISBN 3 7618 0404 0 Peter Gbiorczyk Die Revolution 1848 49 und das Hanauer Land Hammersbach 1999 ISBN 3 88654 488 5 2 Fassung 2012 Ewald Grothe Kurfurstentum In Kassel Lexikon Hg v der Stadt Kassel Bd 1 euregio Kassel 2009 ISBN 978 3 933617 39 2 S 360 362 Harald Hoffner Kurhessens Ministerialvorstande der Verfassungszeit 1831 1866 Dissertation Giessen 1981 Georg Horn Aus den letzten Tagen Kurhessens In Die Gartenlaube Heft 22 S 364 366 Philipp Losch Geschichte des Kurfurstentums Hessen 1803 1866 Elwert Marburg 1922 Neudruck Hamecher Kassel 1972 ISBN 978 3 920307 07 7 Gregory W Pedlow The landed elite of Hesse Cassell in the nineteenth century In Ralph Gibson Martin Blinkhorn Hg Landownership and Power in Modern Europe HarperCollins Academic London u a 1991 ISBN 0 04 940091 6 S 111 ff Carl Renouard Die Kurhessen im Feldzuge von 1814 Ein Beitrag zur hessischen Kriegsgeschichte Hugo Scheube Gotha 1857 Christian Starck Die Kurhessische Verfassung von 1831 im Rahmen des deutschen Konstitutionalismus kassel university press Kassel 2007 ISBN 978 3 89958 255 0 Volltext PDF 7 4 MB Karl Hermann Wegner Kurhessens Beitrag fur das heutige Hessen Hessen Einheit aus der Vielfalt 5 Wiesbaden 1999 WeblinksCommons Kurfurstentum Hessen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Feierlichkeiten anlasslich der Erhebung zum Kurfurstentum Quellen und Volltexte Literatur von und uber Kurfurstentum Hessen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Statistische und geschichtliche Informationen zu Hessen Kassel bei HGIS Ludolf Pelizaeus Der lange und steinige Weg Hessen Kassels zur Hochsten Reichsdignitat PDF 107 kB Hessen Kassel 1567 1866 Geschichtlicher Atlas von Hessen In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Andreas Kaiser Das Papiergeld des Kurfurstentums Hessen PDF Datei 1 33 MB EinzelnachweiseHelmut Puchert Der hessische Spessart Schriftenreihe des Forstkulturhistorischen Museums Bieber 3 Mitteilungen der hessischen Landesforstverwaltung 23 Frankfurt a M 1991 S 35 Karl Ernst Demandt Geschichte des Landes Hessen Kassel 1972 S 545 Johann Ludwig Kluber Hrsg Kaiserlich ostreichisches Patent wegen der Ubergabe der Oberhoheit uber verschiedene furstlich und graflich isenburgische Gerichte an Kurhessen ferner der Oberhoheit uber die ubrigen unter Benennung Furstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile uber die graflich schonbornsche Herrschaft Heusenstamm die freiherrlich groschlagische den graflich ingelheimischen Ort Obererlenbach und die graflich solmsische Halfte des Ortes Niederursel an das Grossherzogthum Hessen Offenbach den 9 Juli 1816 No XXXVII in Johann Ludwig Kluber Staatsarchiv des teutschen Bundes Band 1 J J Palm und Ernst Enke Erlangen 1816 S 419 421 books google de Auszug Geheimen Raths Protokolls wegen der Aufnahme des Titels eines Fursten von Isenburg in die kurfurstliche Titulatur vom 31sten December 1816 In Sammlung von Gesetzen etc fur die kurhessischen Staaten Jahr 1816 Nr XXI December kurhessGS 1816 S 179 Convention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse Signee a Francfort sur Mein le 29 Juin 1816 British and Foreign State Papers 1815 1816 Band 3 Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers Foreign Office James Ridgway and Sons Piccadilly London 1838 S 812 819 grosstenteils in deutscher Sprache books google de auch abgedruckt in Grindaha Heft 26 Geschichtsverein Grundau e V Grundau 2016 ISSN 2194 8631 S 4 12 mit Anmerkungen von Norbert Breunig Das Papiergeld des Kurfurstentums Hessen Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19 Jahrhundert Inaugural Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps Universitat Marburg vorgelegt von Andreas Kaiser Marburg 2003 Seite 15f Hellmut Seier Hanau und Kurhessen im Spiegel des Vormarz und seines Geschichtsbewusstseins Zur 150 Jahr Feier des Hanauer Geschichtsvereins In Hessisches Jahrbuch fur Landesgeschichte 45 1985 S 129 162 Provinzial Correspondenz vom 12 September 1866 Die Erweiterung des preussischen Staatsgebietes zitiert nach Staatsbibliothek zu Berlin Amtspresse Preussens Gesetz betreffend die Vereinigung des Konigreichs Hannover des Kurfurstenthums Hessen des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preussischen Monarchie Vom 20 September 1866 Gesetz Sammlung fur die Koniglichen Preussischen Staaten Nr 47 1866 S 555 556 Gesetz betreffend die Vereinigung des Konigreichs Hannover des Kurfurstenthums Hessen des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preussischen Monarchie vom 20 September 1866 preussGS 1866 S 555 ff Kurfurstenkollegium des Heiligen Romischen Reiches Goldene Bulle Karls IV Mainz Trier Koln Rheinpfalz Sachsen Brandenburg Bohmen Kurwurde im 17 Jahrhundert Bayern 1623 Hannover 1692 Reichsdeputationshauptschluss 1803 Hessen Baden Regensburg Salzburg WurttembergMitgliedstaaten des Deutschen Bundes 1815 1866 Kaisertum OsterreichKonigreiche Bayern Hannover Preussen Sachsen WurttembergKurfurstentum Hessen Kassel Grossherzogtumer Baden Hessen Darmstadt Luxemburg Mecklenburg Schwerin Mecklenburg Strelitz Oldenburg Sachsen Weimar EisenachHerzogtumer Anhalt ab 1863 Anhalt Bernburg bis 1863 Anhalt Dessau bis 1863 Anhalt Kothen bis 1847 Holstein Lauenburg Limburg 1839 1866 Nassau Sachsen Altenburg ab 1826 Sachsen Coburg Saalfeld ab 1826 als Sachsen Coburg Gotha Sachsen Gotha Altenburg bis 1826 Sachsen Hildburghausen bis 1826 Sachsen Meiningen Herzogtum BraunschweigFurstentumer Hessen Homburg 1817 1866 Hohenzollern Hechingen bis 1850 Hohenzollern Sigmaringen bis 1850 Liechtenstein Lippe Reuss alterer Linie Reuss jungerer Linie ab 1848 Reuss Ebersdorf bis 1824 Reuss Lobenstein bis 1824 Reuss Lobenstein und Ebersdorf 1824 1848 Reuss Schleiz bis 1848 Schaumburg Lippe Schwarzburg Rudolstadt Schwarzburg Sondershausen Waldeck PyrmontFreie Stadte Bremen Frankfurt am Main Hamburg LubeckMitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins 1834 1919 Preussen ab 1834 mit den zugehorigen Gebieten Anhalt Bernburg 1834 1863 Anhalt Dessau 1834 1863 Anhalt Kothen 1834 1847 Anhalt ab 1863 Waldeck ab 1834 Lippe ab 1841 Lauenburg 1865 1876 Schleswig Holstein ab 1867 Hessen Darmstadt ab 1834 Hessen Kassel 1834 1866 Hessen Homburg 1835 1866 Bayern ab 1834 Wurttemberg ab 1834 mit den zugehorigen Gebieten Hohenzollern Hechingen 1834 1850 Hohenzollern Sigmaringen 1834 1850 Sachsen ab 1834 Zoll und Handelsverein der Thuringischen Staaten ab 1834 mit den zugehorigen Gebieten Sachsen Weimar Eisenach ab 1834 Sachsen Altenburg ab 1834 Sachsen Meiningen ab 1834 Sachsen Coburg und Gotha ab 1834 Schwarzburg Rudolstadt ab 1834 Schwarzburg Sondershausen ab 1834 Reuss Greiz ab 1834 Reuss jungerer Linie ab 1848 Reuss Schleiz 1834 1848 Reuss Lobenstein und Ebersdorf 1834 1848 Baden ab 1835 Nassau 1835 1866 Frankfurt 1836 1866 Braunschweig ab 1841 Luxemburg ab 1842 Hannover 1854 1866 mit den zugehorigen Gebieten Schaumburg Lippe ab 1854 Oldenburg ab 1854 Hamburg ab 1888 Bremen ab 1888 Lubeck ab 1868 Elsass Lothringen ab 1871 Mecklenburg Strelitz ab 1867 Mecklenburg Schwerin ab 1867 Normdaten Geografikum GND 4072472 4 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN n83009474 VIAF 135844586

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