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Güterkraftverkehr

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist der Güterverkehr auf der Straße. In Deutschland unterliegt er dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Er wird mit Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sowohl national als auch international mit allen Arten von Gütern durchgeführt. Seit dem 4. Dezember 2011 gilt dafür die Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers.
Definition des gewerblichen Güterkraftverkehrs (GKV)
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben. Dazu müssen je nach Frachtauftrag und Art der Beförderung zu einem bestimmten entfernten Ort viele Dokumente mitgeführt werden.
Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:
- Nationaler Güterverkehr innerhalb von Deutschland oder Güternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei täglichen Touren.
- Internationaler Güterverkehr oder auch Grenzüberschreitender Güter-Fernverkehr.
- Werkverkehr
- Kabotageverkehr.
Nationaler Verkehr, Binnenverkehr
Man spricht von nationalem Verkehr, wenn die Belade- und Entladestelle innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen. Für diese Art von Güterverkehr wird eine Berufszugangsvoraussetzung als Erlaubnis und eine nationale Genehmigung benötigt.
Internationaler Verkehr (Grenzüberschreitender Verkehr)
Beim internationalen Verkehr befinden sich die Beladestelle und die Entladestelle in verschiedenen Nationalstaaten. Für diese Art von Güterverkehr wird eine Genehmigung der Europäischen Union benötigt, zum Beispiel eine EU-Lizenz oder eine CEMT-Genehmigung.
Werkverkehr
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
- Die Beförderung muss mit der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum eigenen Gebrauch – außerhalb des Unternehmens dienen.
- Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen. Mit der Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), die zum Jahresende 2011 in Kraft trat, wurde diese Beschränkung aufgehoben. Das Gesetz erlaubt es den Unternehmen, jetzt auch Fahrer einzusetzen, die „dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden“ sind.
- Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Der Werkverkehr benötigt keine Lizenz und ist somit lizenzfrei. Das Unternehmen muss lediglich alle Fahrzeuge, welche im Werkverkehr betrieben werden, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) melden. Sinnvoll ist es, eine entsprechende Bescheinigung über den Werkverkehr in jedem Fahrzeug mitzuführen. Vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.
EU-Lizenz und Kabotageverkehr
Die EU-Gemeinschaftslizenz (Genehmigung) wird für die Beförderung innerhalb der EU beziehungsweise durch fremde Gebiete wie die EWR-Staaten benötigt und berechtigt ebenfalls unter bestimmten Bedingungen zum Kabotageverkehr. Transportbetriebe dürfen keine Briefkastenfirmen unterhalten, sondern sind verpflichtet, im EU-Niederlassungsland einen Firmensitz mit Verwaltungsbüro und ein Transportzentrum zu unterhalten. Ein Elektronikregister wird die Rechtsverstöße und Strafen der Transportunternehmen festhalten und die Unionsländer werden die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen. Ein Kabotageverkehr von Transportunternehmen aus den Drittstaaten ist nicht erlaubt.
Die EU-Lizenz wird als Erlaubnis zum gewerblichen Gütertransport befristet für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erteilt. Danach wird die Lizenz in entsprechenden Zeiträumen verlängert (Art. 4 Abs. 2 Verordnung EG Nr. 1072/2009). Es bedarf jeweils einer zusätzlichen oder neuen beglaubigten Abschrift, die fortlaufend eine Nummer erhält.
Der Einsatz von Mietfahrzeugen ist hierbei grundsätzlich möglich. Gebietsansässige Unternehmen können Mietfahrzeuge aus EU/EWR-Staaten und Drittstaaten einsetzen. EU/EWR-Staaten dürfen nur Mietfahrzeuge einsetzen, welche in einem beliebigen anderen Staat der EU/EWR zugelassen sind.
Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterverkehr betreiben will, muss hierfür eine behördliche Erlaubnis haben, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt (§ 3 GüKG). Wer eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 1071/2009 (vorher Verordnung (EWG) Nr. 881/92) hat, bedarf keiner weiteren Erlaubnis durch deutsche Behörden (§ 5 GüKG).
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Für die Erlaubniserteilung müssen die folgenden Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.
- Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen über die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Der Transportunternehmer muss die o. g. Berufszugangsvoraussetzungen dauerhaft erfüllen. Wird nur eine der drei Voraussetzungen (finanzielle Leistungsfähigkeit, Fach- und Sachkunde, sowie persönliche Zuverlässigkeit) nicht mehr richtig erfüllt, wird die Erlaubnis zum Ausüben als Güterkraftverkehrsunternehmer und die EU-Lizenz widerrufen und sofort eingezogen.
Zollverfahren beim Güterkraftverkehr
Waren und Güter müssen beim grenzüberschreitenden Verkehr unter Umständen verzollt werden. Für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht Zollfreiheit (Europäische Zollunion). Bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Waren in der Europäischen Union ist ein einheitliches Zollverfahren für Zölle, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuern und anderen Abgaben. Die Verzollung der Waren wird dabei im Ausgangsland vorgesehen, das heute weitgehend mit Hilfe des Internets durchgeführt wird („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System“ ATLAS, „New Computerized Transit System“ NCTS).
Bevor im Juni 1990 das Schengener Abkommen in Kraft trat, gab es in der Europäischen Union an den Grenzen Schlagbäume. Die Fernfahrer mussten erheblich zeitaufwendige, bürokratische Kontrollen auf sich nehmen, die den Güterkraftverkehr zum Teil sehr stark behinderten und dadurch die Fracht verteuerten. Die Wartezeiten an den Grenzen betrugen in Westeuropa oft weitere zwei bis vier Stunden, ehe sie abgefertigt wurden, trotz der schon im Ausgangsland erfolgten Zollabfertigung der Waren und ihrer Verplombung. An jeder Grenze mussten die Zollpapiere erneut zeitaufwendig vorgezeigt werden. Die zollamtlichen Verfahren wurden ab 1993 an den EU-Grenzen innerhalb der Schengen-Staaten beseitigt und nun mit Hilfe der Zoll-Abwicklungs-Systeme „ATLAS“ und „NCTS“ bei den Be- und Entladestellen erledigt.
- LKW-Stau vor Grenze Frankfurt (Oder)
- Transit-Kontrolle nach West-Berlin
- Verschluss einer Zollplombe an der Grenze
- Typische Grenz-Rampe für Zollkontrolle
- LKW Tankschein wegen Diesel-Steuer bis 1993
- Grenzübergangsschein bis 1993
- Zählkarte für den Güterverkehr bis 2004
- Laufzettel bis 1993 Österreich–Deutschland
- Laufzettel bis 1993 Deutschland–Österreich
- Visa im Reisepass
- Warenbegleitschein DDR Transit bis 1990
- CMR-Frachtbrief für den internationalen Güterkraftverkehr
- Carnet TIR (Schild) (Hinweis am LKW)
Emissionen durch den Güterkraftverkehr
In Deutschland verursacht der Güterverkehr auf der Straße über ein Drittel aller verkehrsbedingten CO2-Emissionen (über 40 Millionen Tonnen). Zwar sind seit Mitte der 1990er Jahre die CO2-Emissionen per LKW deutlich gefallen, doch wurden gleichzeitig immer mehr Güter per LKW befördert. Seit 1970 hat sich in Deutschland die LKW-Transportleistung mehr als verzehnfacht – von zirka 42 Milliarden Tonnenkilometer (1970) auf 491 Milliarden Tonnenkilometer (2017), während beispielsweise der Transport per Schiene ständig zurückging.
Zielobjekt organisierter Kriminalität
Seit 2006 wurde jeder sechste Lkw-Fahrer innerhalb der EU Opfer eines Ladungsübergriffes mit Frachtraub. Europaweit liegt laut der Vereinigung deutscher Autohöfe (VEDA) der Schaden bei über acht Milliarden Euro (Stand Frühjahr 2016).
Siehe auch
- Güterverkehr
- Werkverkehr
- Güternahverkehr (Deutschland)
- Fernverkehr
- Kabotage
- Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) (unter anderem CMR-Frachtbrief)
- Frachtbrief
- Lenk- und Ruhezeiten
Literatur
- Thomas Merzenich: Die Harmonisierung der Belastung des Straßengüterverkehrs in der EG. Shaker, 1995, ISBN 3-8265-5272-5.
- Gerd Aberle et al.: Der Güterverkehr nach neuem Recht. Sonderband Neues Transportrecht, Neue ASP, VBGLIAGL, AZB, Meye ABBH, ABB-EDV, AB-Kunst neues Güterhaftverfahrensgesetz. Deutscher Verkehrs-Verlag, 1998, ISBN 3-87154-240-7.
- Olaf Hartenstein, Fabian Reuschle (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts für Transport- und Speditionsrecht. 1. Auflage. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-06196-0, Teil 4: Öffentliches Recht, Kap. 20: Güterkraftverkehrsrecht, Sozialvorschriften und Maut im Straßenverkehr.
Weblinks
- Bundesamt für Güterkraftverkehr
Einzelnachweise
- Hinweis: BAG Erklärung zum gewerbliche Güterkraftverkehr
- Merkblatt: Im Güterkraftverkehr mitzuführende Papiere ( vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) (Stand 1. Januar 2013)
- Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 28. Dezember 2020
- Verkehrsrundschau 25. September 2009. Artikel: Neue Markt- und Berufszugangsregeln
- Mobilitätsatlas 2019, dort S.22
- Autohöfe: Mit Premium Parkplätzen gegen Ladungsdiebstahl , transport-online.de vom 23. Februar 2016, abgerufen am 27. Februar 2016
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel stellt nur die Situation in der Europaischen Union dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Regionen zu schildern Der gewerbliche Guterkraftverkehr ist der Guterverkehr auf der Strasse In Deutschland unterliegt er dem Guterkraftverkehrsgesetz GuKG Er wird mit Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel LKW uber 3 5 Tonnen zulassigem Gesamtgewicht sowohl national als auch international mit allen Arten von Gutern durchgefuhrt Seit dem 4 Dezember 2011 gilt dafur die Verordnung EG 1071 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln fur die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers Definition des gewerblichen Guterkraftverkehrs GKV Organigramm zur Aufteilung des GuterkraftverkehrsGenehmigung fur den Guterfernverkehr bis ca 1993Tafel an LKW fur gewerblichen Guterfernverkehr wurden mit rotem Diagonalstrich markiert Gewerblicher Guterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschaftsmassige Beforderung von Gutern mit Kraftfahrzeugen welche einschliesslich Anhanger ein hoheres zulassiges Gesamtgewicht zGG als 3 5 Tonnen haben Dazu mussen je nach Frachtauftrag und Art der Beforderung zu einem bestimmten entfernten Ort viele Dokumente mitgefuhrt werden Der Guterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt Nationaler Guterverkehr innerhalb von Deutschland oder Guternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei taglichen Touren Internationaler Guterverkehr oder auch Grenzuberschreitender Guter Fernverkehr Werkverkehr Kabotageverkehr Nationaler Verkehr Binnenverkehr Man spricht von nationalem Verkehr wenn die Belade und Entladestelle innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen Fur diese Art von Guterverkehr wird eine Berufszugangsvoraussetzung als Erlaubnis und eine nationale Genehmigung benotigt Internationaler Verkehr Grenzuberschreitender Verkehr Beim internationalen Verkehr befinden sich die Beladestelle und die Entladestelle in verschiedenen Nationalstaaten Fur diese Art von Guterverkehr wird eine Genehmigung der Europaischen Union benotigt zum Beispiel eine EU Lizenz oder eine CEMT Genehmigung Werkverkehr Werkverkehr ist Guterkraftverkehr fur eigene Zwecke eines Unternehmens wenn folgende Voraussetzungen erfullt sind Die beforderten Guter mussen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft gekauft vermietet gemietet hergestellt erzeugt gewonnen bearbeitet oder instand gesetzt worden sein Die Beforderung muss mit der Anlieferung der Guter zum Unternehmen ihrem Versand vom Unternehmen ihrer Verbringung innerhalb oder zum eigenen Gebrauch ausserhalb des Unternehmens dienen Die fur die Beforderung verwendeten Kraftfahrzeuge mussen vom eigenen Personal des Unternehmens gefuhrt werden Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet sich fur einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen Mit der Novellierung des Guterkraftverkehrsgesetzes GuKG die zum Jahresende 2011 in Kraft trat wurde diese Beschrankung aufgehoben Das Gesetz erlaubt es den Unternehmen jetzt auch Fahrer einzusetzen die dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfugung gestellt worden sind Die Beforderung darf nur eine Hilfstatigkeit im Rahmen der gesamten Tatigkeit des Unternehmens darstellen Der Werkverkehr benotigt keine Lizenz und ist somit lizenzfrei Das Unternehmen muss lediglich alle Fahrzeuge welche im Werkverkehr betrieben werden dem Bundesamt fur Guterverkehr BAG melden Sinnvoll ist es eine entsprechende Bescheinigung uber den Werkverkehr in jedem Fahrzeug mitzufuhren Vorgeschrieben ist dies jedoch nicht EU Lizenz und KabotageverkehrDeutsche EWG Lizenz von 1994Nachweis uber die fachliche Eignung und Sachkunde 1968 Die EU Gemeinschaftslizenz Genehmigung wird fur die Beforderung innerhalb der EU beziehungsweise durch fremde Gebiete wie die EWR Staaten benotigt und berechtigt ebenfalls unter bestimmten Bedingungen zum Kabotageverkehr Transportbetriebe durfen keine Briefkastenfirmen unterhalten sondern sind verpflichtet im EU Niederlassungsland einen Firmensitz mit Verwaltungsburo und ein Transportzentrum zu unterhalten Ein Elektronikregister wird die Rechtsverstosse und Strafen der Transportunternehmen festhalten und die Unionslander werden die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen Ein Kabotageverkehr von Transportunternehmen aus den Drittstaaten ist nicht erlaubt Die EU Lizenz wird als Erlaubnis zum gewerblichen Gutertransport befristet fur einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erteilt Danach wird die Lizenz in entsprechenden Zeitraumen verlangert Art 4 Abs 2 Verordnung EG Nr 1072 2009 Es bedarf jeweils einer zusatzlichen oder neuen beglaubigten Abschrift die fortlaufend eine Nummer erhalt Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der Einsatz von Mietfahrzeugen ist hierbei grundsatzlich moglich Gebietsansassige Unternehmen konnen Mietfahrzeuge aus EU EWR Staaten und Drittstaaten einsetzen EU EWR Staaten durfen nur Mietfahrzeuge einsetzen welche in einem beliebigen anderen Staat der EU EWR zugelassen sind ErlaubnispflichtWer als Unternehmer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Guterverkehr betreiben will muss hierfur eine behordliche Erlaubnis haben soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europaischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt 3 GuKG Wer eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 der Verordnung EG 1071 2009 vorher Verordnung EWG Nr 881 92 hat bedarf keiner weiteren Erlaubnis durch deutsche Behorden 5 GuKG Voraussetzungen fur die Erlaubniserteilung Fur die Erlaubniserteilung mussen die folgenden Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein Personliche Zuverlassigkeit Der Unternehmer oder die zur Fuhrung der Guterkraftverkehrsgeschafte bestellte Person mussen die Gewahr dafur bieten dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gefuhrt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schaden oder Gefahren bewahrt bleibt Finanzielle Leistungsfahigkeit Das Unternehmen muss die zur Aufnahme und ordnungsgemassen insbesondere verkehrssicheren Fuhrung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfugen Fachliche Eignung Der Unternehmer oder die zur Fuhrung der Guterkraftverkehrsgeschafte bestellte Person mussen uber die zur Fuhrung des Unternehmens erforderlichen Fachkenntnisse verfugen Der Transportunternehmer muss die o g Berufszugangsvoraussetzungen dauerhaft erfullen Wird nur eine der drei Voraussetzungen finanzielle Leistungsfahigkeit Fach und Sachkunde sowie personliche Zuverlassigkeit nicht mehr richtig erfullt wird die Erlaubnis zum Ausuben als Guterkraftverkehrsunternehmer und die EU Lizenz widerrufen und sofort eingezogen Zollverfahren beim GuterkraftverkehrWaren und Guter mussen beim grenzuberschreitenden Verkehr unter Umstanden verzollt werden Fur den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union und des Europaischen Wirtschaftsraums besteht Zollfreiheit Europaische Zollunion Bei der grenzuberschreitenden Beforderung von Waren in der Europaischen Union ist ein einheitliches Zollverfahren fur Zolle Verbrauchsteuern Mehrwertsteuern und anderen Abgaben Die Verzollung der Waren wird dabei im Ausgangsland vorgesehen das heute weitgehend mit Hilfe des Internets durchgefuhrt wird Automatisiertes Tarif und Lokales Zoll Abwicklungs System ATLAS New Computerized Transit System NCTS Bevor im Juni 1990 das Schengener Abkommen in Kraft trat gab es in der Europaischen Union an den Grenzen Schlagbaume Die Fernfahrer mussten erheblich zeitaufwendige burokratische Kontrollen auf sich nehmen die den Guterkraftverkehr zum Teil sehr stark behinderten und dadurch die Fracht verteuerten Die Wartezeiten an den Grenzen betrugen in Westeuropa oft weitere zwei bis vier Stunden ehe sie abgefertigt wurden trotz der schon im Ausgangsland erfolgten Zollabfertigung der Waren und ihrer Verplombung An jeder Grenze mussten die Zollpapiere erneut zeitaufwendig vorgezeigt werden Die zollamtlichen Verfahren wurden ab 1993 an den EU Grenzen innerhalb der Schengen Staaten beseitigt und nun mit Hilfe der Zoll Abwicklungs Systeme ATLAS und NCTS bei den Be und Entladestellen erledigt LKW Stau vor Grenze Frankfurt Oder Transit Kontrolle nach West Berlin Verschluss einer Zollplombe an der Grenze Typische Grenz Rampe fur Zollkontrolle LKW Tankschein wegen Diesel Steuer bis 1993 Grenzubergangsschein bis 1993 Zahlkarte fur den Guterverkehr bis 2004 Laufzettel bis 1993 Osterreich Deutschland Laufzettel bis 1993 Deutschland Osterreich Visa im Reisepass Warenbegleitschein DDR Transit bis 1990 CMR Frachtbrief fur den internationalen Guterkraftverkehr Carnet TIR Schild Hinweis am LKW Emissionen durch den GuterkraftverkehrDa der Lkw Verkehr in Deutschland seit 1995 um 70 Prozent gestiegen ist sind trotz emissionsarmerer Fahrzeuge die CO2 Emissionen um 20 Prozent gestiegen Grafik Bartz Stockmar CC BY 4 0 In Deutschland verursacht der Guterverkehr auf der Strasse uber ein Drittel aller verkehrsbedingten CO2 Emissionen uber 40 Millionen Tonnen Zwar sind seit Mitte der 1990er Jahre die CO2 Emissionen per LKW deutlich gefallen doch wurden gleichzeitig immer mehr Guter per LKW befordert Seit 1970 hat sich in Deutschland die LKW Transportleistung mehr als verzehnfacht von zirka 42 Milliarden Tonnenkilometer 1970 auf 491 Milliarden Tonnenkilometer 2017 wahrend beispielsweise der Transport per Schiene standig zuruckging Zielobjekt organisierter KriminalitatSeit 2006 wurde jeder sechste Lkw Fahrer innerhalb der EU Opfer eines Ladungsubergriffes mit Frachtraub Europaweit liegt laut der Vereinigung deutscher Autohofe VEDA der Schaden bei uber acht Milliarden Euro Stand Fruhjahr 2016 Siehe auchGuterverkehr Werkverkehr Guternahverkehr Deutschland Fernverkehr Kabotage Internationale Vereinbarung uber Beforderungsvertrage auf Strassen CMR unter anderem CMR Frachtbrief Frachtbrief Lenk und RuhezeitenLiteraturThomas Merzenich Die Harmonisierung der Belastung des Strassenguterverkehrs in der EG Shaker 1995 ISBN 3 8265 5272 5 Gerd Aberle et al Der Guterverkehr nach neuem Recht Sonderband Neues Transportrecht Neue ASP VBGLIAGL AZB Meye ABBH ABB EDV AB Kunst neues Guterhaftverfahrensgesetz Deutscher Verkehrs Verlag 1998 ISBN 3 87154 240 7 Olaf Hartenstein Fabian Reuschle Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 1 Auflage Luchterhand Koln 2010 ISBN 978 3 472 06196 0 Teil 4 Offentliches Recht Kap 20 Guterkraftverkehrsrecht Sozialvorschriften und Maut im Strassenverkehr WeblinksBundesamt fur GuterkraftverkehrEinzelnachweiseHinweis BAG Erklarung zum gewerbliche Guterkraftverkehr Merkblatt Im Guterkraftverkehr mitzufuhrende Papiere Memento vom 28 Januar 2015 im Internet Archive Stand 1 Januar 2013 Verordnung EWG Nr 881 92 des Rates vom 26 Marz 1992 uber den Zugang zum Guterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft fur Beforderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten in der konsolidierten Fassung vom 1 Januar 2007 abgerufen am 28 Dezember 2020 Verkehrsrundschau 25 September 2009 Artikel Neue Markt und Berufszugangsregeln Mobilitatsatlas 2019 dort S 22 Autohofe Mit Premium Parkplatzen gegen Ladungsdiebstahl transport online de vom 23 Februar 2016 abgerufen am 27 Februar 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4183580 3 GND Explorer lobid OGND AKS