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Georg Küßwetter andere Schreibweise Küsswetter geb 1905 gest nach 1952 war ein deutscher Forstmeister der als Beklagter

Georg Küßwetter

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Georg Küßwetter (andere Schreibweise: Küsswetter; geb. 1905; gest. nach 1952) war ein deutscher Forstmeister, der als Beklagter und am Ende auch rechtskräftig Verurteilter im nach ihm benannten Küßwetter-Prozess für deutschlandweites Aufsehen sorgte.

Leben und Wirken

Abgesehen vom Prozessgeschehen ist von Georg Küßwetter lediglich bekannt, dass er nach dem Zweiten Weltkrieg von 1945 bis zu seiner Verurteilung 1952 als Forstmeister dem Forstamt Ramsau bei Berchtesgaden vorstand, zu dessen Bezirk die Hochgebirgsgruppen der Reiteralpe, der Hocheisspitze, des Hochkalters, des Watzmanns und eines Teils des Untersbergs gehörten.

Darüber hinaus ist im Prozessbericht des Spiegels noch nachzulesen, dass Küßwetter „einer der ältesten bayerischen Forstfamilien“ entstammte. Zudem war er „nach oben abgeschirmt“ und konnte sich dessen auch ziemlich gewiss sein – „Nicht umsonst hatte er, obwohl Pg. und SA-Mann, nach Kriegsende schnellen Anschluss […] gefunden und bei der Entnazifizierung mancher Beamter aus der Forstverwaltung Pate gestanden.“ Und Küsswetter war neben seiner Tätigkeit als Forstamtsleiter auch noch in München Personalreferent des Regierungsforstamtes – und das bereits während der Kriegsjahre, wodurch er „U. K.-Stellungen“ innerhalb des Regierungsforstamtes Oberbayern vergeben konnte und selbst offenkundig ebenfalls als unabkömmlich eingestuft „keinen Tag Militärdienst geleistet“ hat.

Ferner erwähnte der Spiegel auch in einem anderen Zusammenhang mit Hans Küßwetter (1909–1965) den Bruder von Georg Küßwetter, der u. a. von 1948 bis 1965 Landrat des einstigen Landkreises Dinkelsbühl war.

Wie lange, wo und unter welchen Umständen Georg Küßwetter nach seiner Verurteilung noch lebte, ist derzeit nicht bekannt.

Küßwetter-Prozess

Am 15. Mai 1951 wurde Küßwetter verhaftet, nachdem mit der Anzeige der Ehefrau eines verstorbenen Jägers die Hintergründe der bis dahin ungeklärten Brandstiftungen während der ersten Nachkriegsjahre offenbar wurden.

Anklage erhoben wurde gegen Küßwetter und zwei Jäger wegen Brandstiftung vor dem Landgericht Traunstein. Ferner kam es in diesem Zusammenhang auch zu einer Anklage gegen einen Ministerialdirigenten, zwei Regierungsdirektoren und zwei Oberregierungsräte der Bayerischen Forstverwaltung wegen Begünstigung. Für den Prozess wählte das Landgericht das Königliche Schloss in Berchtesgaden als Verhandlungsort.

Einige der Küßwetter konkret zur Last gelegten Straftaten lauteten:

  • Noch bevor die Sektion Hochland des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins (DuÖAV) den Plan umsetzen konnte, das größere, näher am heutigen Standort der Blaueishütte gelegene und nicht mehr genutzte Haus der Wehrmacht zu übernehmen, wurde das Gebäude im Mai 1946 auf Geheiß Küßwetters von zwei seiner Jäger durch Brandstiftung zerstört und um einen Wiederaufbau zu verhindern, später auch noch die verbliebenen Grundmauern des Hauses. In den Mangeljahren so kurz nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutete diese Zerstörung einen „unersetzlichen Verlust“.
  • 1947 gab Küßwetter dem beim Forstamt arbeitenden Bauern Josef Maltan die Zustimmung, auf der Schwegelalm (Reiteralpe) einen Kaser für 16 Stück Vieh zu errichten – doch als Maltan bei Küßwetter dann auch um die Genehmigung für einen Milchausschank und das Beherbergen von Touristen im Kaser ansuchte, ließ dieser den Kaser von einem seiner Jäger niederbrennen. Aus ähnlichem Anlass ließ Küßwetter auch das noch von der Wehrmacht errichtete Haus auf der abreißen.
  • Im Sommer 1947 ermächtigte Küßwetter einen seiner Angestellten, in einem von ihm bevorzugten Gamsrevier wie auf dem Gebiet des Hochkalters, Schafe zu schießen oder zu erschlagen, damit die Bauern ihr Vieh dort nicht mehr weiden lassen.
  • Im Sommer 1948 ließ er Adler abschießen, die auch damals schon ganzjährig geschützt waren.
  • Einige Anordnungen Küßwetters wurden allerdings nicht umgesetzt, so auch die mehrmals an einen Jäger namens Niederberger gerichtete Aufforderung, im Frühjahr 1947 das Jagdhaus des ehemaligen NS-Reichsministers für Bewaffnung und Munition Fritz Todt am Hintersee abzubrennen. Bewohnt wurde dieses Jagdhaus damals von US-Captain Payton, der von Küsswetter als äußerst missliebig angesehen war.

Vermutlich bildete dabei eine seit Jahrzehnten tradierte „Touristenfeindlichkeit der passionierten Jäger“, zu denen sich auch Küßwetter zählte, den Hintergrund für seine Straftaten – also letztlich alles (wie z. B. weidende Schafe und konkurrierende Adler), was die eigene Jagd störte.

Küßwetter selbst und seine ihm vorgesetzten Mitangeklagten haben sich erst spät auf die Anklagepunkte deutlicher eingelassen. So hätte das Schweigen der Vorgesetzten Küßwetters auch etwas mit den Verhandlungen um ein Jagdgesetz zu tun gehabt, weil sonst womöglich „eine ernste Verstimmung der Amerikaner und Schäden für die deutschen Jäger“ gedroht hätte. Und als sich Küsswetter nach über anderthalb Jahren des Schweigens und Leugnens am zweiten Prozesstag endlich zu einem Geständnis hinsichtlich der niedergebrannten Blaueishütte entschlossen hatte, begründete er diese Brandstiftung mit einer sehr großen „Verbitterung“ über eine „Gemsenschlächterei der Amerikaner“ am Blaueiskar. Und neben den Amerikanern wäre es der „Bergpöbel“ bzw. die zunehmende Anzahl an Touristen, die er als große Gefahr für „den ganzen Hochkalterstock“ sah. Und als letzten Grund für seine Brandstiftung gab er an, dass damals Anfang 1946 immer wieder eine mögliche Annexion des Rupertiwinkels durch Österreich diskutiert wurde ...

Dazu fand der Spiegel noch folgende Bewertung, die über die Person Küßwetters hinausgeht und auch die bereits erwähnten Mitangeklagten miteinbezieht:

„Der Name des untersetzten, jovialen Forstmeisters Küsswetter […] wird mit diesem Prozeß zum Begriff für den traurigsten Abschnitt der bayerischen Jagdgeschichte, der in diesen Wochen […] im Zentrum des Ruperti-Winkels abrollt […]. Dabei ist dieser Fall, »der selbst in der extravaganten Kriminalität des Landgerichtsbezirks Traunstein einen Sonderfall« darstellt" […] keineswegs nur ein Fall Küsswetter […].
Jetzt […] wird neben der Ursache jener Selbstherrlichkeit, Maßlosigkeit und Verirrung dieses Ramsauer Nero auch offenbar, wie der kalte Mißbrauch der Macht jahrelang abgeschirmt wurde: durch die träge Solidarität der Bürokratie, durch ein perfektes Netz von Beziehungen, mit dem sich die Neros dieses Jahrhunderts, die unauffällige Kammgarnanzüge tragen und ehrenwerte Leute sind, unverwundbar machen.“

– N.N.: Schaun's in die Ramsau. In: Der Spiegel Nr. 32 vom 6. August 1952

Am Montag, den 15. September 1952 wurde schließlich u. a. im Ostpreußenblatt gemeldet, dass Georg Küßwetter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Nachwirkungen des Prozesses

Im Bayerischen Landtag kam es wenige Tage nach der Urteilsverkündung bei der 107. Sitzung am Mittwoch, den 17. September 1952 unter Vorsitz des seinerzeitigen Vizepräsidenten Georg Hagen zu einer Interpellation, die den „Küßwetter-Prozeß“ betraf. Einberufen wurde sie durch die Abgeordneten Otto Bezold und die FDP-Fraktion, Johannes-Helmut Strosche und die GB/BHE-Fraktion, Joseph Baumgartner und die BP-Fraktion sowie von Waldemar von Knoeringen und SPD-Fraktion. Im Anschluss an diese Interpellation kam es am Tag darauf zur Abstimmung über einen Antrag, eingebracht von Otto Bezold (FDP) gemäß § 43 Abs. 4 GO, wonach festzustellen sei, dass die Antwort des zuständigen Landwirtschaftsministers Alois Schlögl auf die Interpellation der Meinung des Landtags nicht entspricht. Dieser Antrag wurde bei einer Stimmenthaltung gegen die übrigen Stimmen der Fraktion der Bayernpartei und der FDP abgelehnt.

Literatur

  • Hellmut Schöner: Küsswetter-Prozess 1952, Sonderdruck zu Das Berchtesgadener Land im Wandel der Zeit – Ergänzungsband I, Berchtesgadener Schriftenreihe Nr. 18, 1983

Einzelnachweise

  1. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): XII. Verfahren gegen Forstmeister Küsswetter. Siehe anklickbare Fußnote 30: In: Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962 Online, online unter bayerischer-ministerrat.de.
  2. Interpellation der Abg. Bezold u. Fraktion, Dr. Strosche u. Fraktion, Dr. Baumgartner u. Fraktion, von Knoeringen u. Fraktion betr. Küßwetter-Prozeß (Beilage 3142), Bayerischer Landtag Stenographischer Bericht: 107. Sitzung, Mittwoch, den 17. September 1952, PDF S. 1–21 rechte Spalte oben von 24 Seiten, online unter bayern.landtag.de
  3. Hellmut Schöner: Berchtesgaden im Wandel der Zeit. Ergänzungsband I. 1982, S. 303, 304 zum „Küsswetter-Prozeß“.
  4. Hellmut Schöner: Berchtesgaden im Wandel der Zeit. Ergänzungsband I. Verein für Heimatkunde d. Berchtesgadener Landes, Verlag Berchtesgadener Anzeiger sowie Karl M. Lipp Verlag, München 1982, ISBN 3-87490-528-4. S. 297.
  5. Schaun's in die Ramsau., PDF, 3 Seiten. In: Der Spiegel Nr. 32 vom 6. August 1952, S. 10–12, online unter blaueishuette.de und spiegel.de.
  6. Den Balke im Auge, Meldung im Spiegel Nr. 48 vom 24. November 1953, online unter spiegel.de
  7. Endlich ist der Standort lawinensicher. (Memento vom 19. August 2009 im Internet Archive) In: Süddeutsche Zeitung, 9. August 2009, zu Absatz „Küßwetter“
  8. Diese geografische Zuordnung des Ramsauer Forstamt-Gebietes bzw. des „von Österreich umschlossenen Gebiets um Berchtesgaden“ als Zentrum des Rupertiwinkels war und ist völlig falsch, da der Rupertiwinkel nördlich davon liegt und sich 1952 zudem auch noch komplett außerhalb des für Ramsau und Berchtesgaden zuständigen Landkreises erstreckte.
  9. Von Tag zu Tag Zum Urteil gegen Georg Küßwetter in Das Ostpreußenblatt vom 15. September 1952, PDF-Datei S. 2 oben von 16 Seiten, online unter archiv.preussische-allgemeine.de
  10. In Verbindung mit Interpellation betr. Küßwetter-Prozeß – Antrag des Abg. Bezold gemäß § 43 Abs. 4 GO., Bayerischer Landtag Stenographischer Bericht: 108. Sitzung, Donnerstag, den 18. September 1952, PDF S. 1, 11 von 64 Seiten, online unter bayern.landtag.de
Normdaten (Person): GND: 1073907767 (lobid, GND Explorer, OGND, AKS) | VIAF: 316764235 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Küßwetter, Georg
KURZBESCHREIBUNG deutscher Forstmeister
GEBURTSDATUM 1905
STERBEDATUM nach 1952

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jul 2025 / 11:19

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Georg Kusswetter andere Schreibweise Kusswetter geb 1905 gest nach 1952 war ein deutscher Forstmeister der als Beklagter und am Ende auch rechtskraftig Verurteilter im nach ihm benannten Kusswetter Prozess fur deutschlandweites Aufsehen sorgte Leben und WirkenAbgesehen vom Prozessgeschehen ist von Georg Kusswetter lediglich bekannt dass er nach dem Zweiten Weltkrieg von 1945 bis zu seiner Verurteilung 1952 als Forstmeister dem Forstamt Ramsau bei Berchtesgaden vorstand zu dessen Bezirk die Hochgebirgsgruppen der Reiteralpe der Hocheisspitze des Hochkalters des Watzmanns und eines Teils des Untersbergs gehorten Daruber hinaus ist im Prozessbericht des Spiegels noch nachzulesen dass Kusswetter einer der altesten bayerischen Forstfamilien entstammte Zudem war er nach oben abgeschirmt und konnte sich dessen auch ziemlich gewiss sein Nicht umsonst hatte er obwohl Pg und SA Mann nach Kriegsende schnellen Anschluss gefunden und bei der Entnazifizierung mancher Beamter aus der Forstverwaltung Pate gestanden Und Kusswetter war neben seiner Tatigkeit als Forstamtsleiter auch noch in Munchen Personalreferent des Regierungsforstamtes und das bereits wahrend der Kriegsjahre wodurch er U K Stellungen innerhalb des Regierungsforstamtes Oberbayern vergeben konnte und selbst offenkundig ebenfalls als unabkommlich eingestuft keinen Tag Militardienst geleistet hat Ferner erwahnte der Spiegel auch in einem anderen Zusammenhang mit Hans Kusswetter 1909 1965 den Bruder von Georg Kusswetter der u a von 1948 bis 1965 Landrat des einstigen Landkreises Dinkelsbuhl war Wie lange wo und unter welchen Umstanden Georg Kusswetter nach seiner Verurteilung noch lebte ist derzeit nicht bekannt Kusswetter ProzessAm 15 Mai 1951 wurde Kusswetter verhaftet nachdem mit der Anzeige der Ehefrau eines verstorbenen Jagers die Hintergrunde der bis dahin ungeklarten Brandstiftungen wahrend der ersten Nachkriegsjahre offenbar wurden Anklage erhoben wurde gegen Kusswetter und zwei Jager wegen Brandstiftung vor dem Landgericht Traunstein Ferner kam es in diesem Zusammenhang auch zu einer Anklage gegen einen Ministerialdirigenten zwei Regierungsdirektoren und zwei Oberregierungsrate der Bayerischen Forstverwaltung wegen Begunstigung Fur den Prozess wahlte das Landgericht das Konigliche Schloss in Berchtesgaden als Verhandlungsort Einige der Kusswetter konkret zur Last gelegten Straftaten lauteten Noch bevor die Sektion Hochland des Deutschen und Osterreichischen Alpenvereins DuOAV den Plan umsetzen konnte das grossere naher am heutigen Standort der Blaueishutte gelegene und nicht mehr genutzte Haus der Wehrmacht zu ubernehmen wurde das Gebaude im Mai 1946 auf Geheiss Kusswetters von zwei seiner Jager durch Brandstiftung zerstort und um einen Wiederaufbau zu verhindern spater auch noch die verbliebenen Grundmauern des Hauses In den Mangeljahren so kurz nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutete diese Zerstorung einen unersetzlichen Verlust 1947 gab Kusswetter dem beim Forstamt arbeitenden Bauern Josef Maltan die Zustimmung auf der Schwegelalm Reiteralpe einen Kaser fur 16 Stuck Vieh zu errichten doch als Maltan bei Kusswetter dann auch um die Genehmigung fur einen Milchausschank und das Beherbergen von Touristen im Kaser ansuchte liess dieser den Kaser von einem seiner Jager niederbrennen Aus ahnlichem Anlass liess Kusswetter auch das noch von der Wehrmacht errichtete Haus auf der abreissen Im Sommer 1947 ermachtigte Kusswetter einen seiner Angestellten in einem von ihm bevorzugten Gamsrevier wie auf dem Gebiet des Hochkalters Schafe zu schiessen oder zu erschlagen damit die Bauern ihr Vieh dort nicht mehr weiden lassen Im Sommer 1948 liess er Adler abschiessen die auch damals schon ganzjahrig geschutzt waren Einige Anordnungen Kusswetters wurden allerdings nicht umgesetzt so auch die mehrmals an einen Jager namens Niederberger gerichtete Aufforderung im Fruhjahr 1947 das Jagdhaus des ehemaligen NS Reichsministers fur Bewaffnung und Munition Fritz Todt am Hintersee abzubrennen Bewohnt wurde dieses Jagdhaus damals von US Captain Payton der von Kusswetter als ausserst missliebig angesehen war Vermutlich bildete dabei eine seit Jahrzehnten tradierte Touristenfeindlichkeit der passionierten Jager zu denen sich auch Kusswetter zahlte den Hintergrund fur seine Straftaten also letztlich alles wie z B weidende Schafe und konkurrierende Adler was die eigene Jagd storte Kusswetter selbst und seine ihm vorgesetzten Mitangeklagten haben sich erst spat auf die Anklagepunkte deutlicher eingelassen So hatte das Schweigen der Vorgesetzten Kusswetters auch etwas mit den Verhandlungen um ein Jagdgesetz zu tun gehabt weil sonst womoglich eine ernste Verstimmung der Amerikaner und Schaden fur die deutschen Jager gedroht hatte Und als sich Kusswetter nach uber anderthalb Jahren des Schweigens und Leugnens am zweiten Prozesstag endlich zu einem Gestandnis hinsichtlich der niedergebrannten Blaueishutte entschlossen hatte begrundete er diese Brandstiftung mit einer sehr grossen Verbitterung uber eine Gemsenschlachterei der Amerikaner am Blaueiskar Und neben den Amerikanern ware es der Bergpobel bzw die zunehmende Anzahl an Touristen die er als grosse Gefahr fur den ganzen Hochkalterstock sah Und als letzten Grund fur seine Brandstiftung gab er an dass damals Anfang 1946 immer wieder eine mogliche Annexion des Rupertiwinkels durch Osterreich diskutiert wurde Dazu fand der Spiegel noch folgende Bewertung die uber die Person Kusswetters hinausgeht und auch die bereits erwahnten Mitangeklagten miteinbezieht Der Name des untersetzten jovialen Forstmeisters Kusswetter wird mit diesem Prozess zum Begriff fur den traurigsten Abschnitt der bayerischen Jagdgeschichte der in diesen Wochen im Zentrum des Ruperti Winkels abrollt Dabei ist dieser Fall der selbst in der extravaganten Kriminalitat des Landgerichtsbezirks Traunstein einen Sonderfall darstellt keineswegs nur ein Fall Kusswetter Jetzt wird neben der Ursache jener Selbstherrlichkeit Masslosigkeit und Verirrung 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