Die Güldene Freiheit war ein Privileg aus dem Jahr 1168 mit dem Kaiser Friedrich Barbarossa Bischof Herold von Würzburg
Güldene Freiheit

Die Güldene Freiheit war ein Privileg aus dem Jahr 1168, mit dem Kaiser Friedrich Barbarossa Bischof Herold von Würzburg in seinen herzoglichen Rechten bestätigte. Die Würzburger Bischöfe verwendeten später den Titel Herzog zu Franken, um anzudeuten, dass es sich nicht um ein territorial geschlossenes Herzogtum handelte.
Entstehung der Urkunde und ihres Namens
Die berühmte Urkunde entstand auf dem Reichstag in Würzburg am 10. Juli 1168. Verfasser war der Würzburger Experte Wortwin.
Die Zweitschrift der Urkunde wurde mit einem goldenen Siegel versehen, woher die Bezeichnung Güldene Freiheit rührt. Diese Bezeichnung des Privilegs und der Urkunde ist durch die Würzburger Bischofs-Chronik des Lorenz Fries seit dem 16. Jahrhundert überliefert.
Gerichtshoheit und weitere Regelungen
Die Urkunde berief sich auf alte Rechte, die aus der Zeit Karls des Großen herrührten. Auf die von Heinrich II. von Stühlingen, dem Vorgänger Herolds, gefälschten Urkunden, die die Ansprüche Würzburgs noch bekräftigen sollten, wurde kaum eingegangen.
Die Rechte, die dem Bistum bestätigt wurden, bestanden vor allem in der Gerichtsbarkeit. Sie erstreckte sich auf das Bistum und weitestgehend auch auf die darin befindlichen Grafschaften. Zentgerichte und Zentgrafen durften nur mit Zustimmung des Bischofs errichtet werden. Damit endete die Arbeit der Hochstiftsvogtei der Grafen von Henneberg, die dieses Burggrafenamt seit 1103 bekleideten.
Daneben untersagte diese Urkunde, die vom Kaiser zerstörten Burgen Bramberg bei Haßfurt und Burg Frankenberg bei Amorbach wieder aufzubauen, da von diesen ausgehend der Landfrieden gestört worden sei. Dies wurde als deutliches Zeichen der Unterstützung des Kaisers für den Würzburger Bischof gegen den aufstrebenden Adel gewertet. Tatsächlich beschränkte der Kaiser aber auch den Würzburger Bischof, indem er zur gleichen Zeit die Herren von Dürn als Klostervögte von Amorbach einsetzte, die ihre Burg Wildenberg nur wenige Kilometer westlich der Burg Frankenberg erbauten und somit den Bischof erneut blockierten.
Beurteilung
Für den Würzburger Bischof blieb das Ergebnis trotz der Errungenschaften hinter den Erwartungen zurück. Der Titel eines „Herzogs von Franken“ sollte eine Vormachtstellung für den fränkischen Raum bedeuten und über die eigenen Grenzen hinaus Anrechte erbringen. Dem Titel kam damit nach wie vor eine eher symbolische Bedeutung zu. Für den Kaiser bedeutete die Urkunde ein weiteres Glied seiner Reichspolitik der Auflösung alter Stammesherzogtümer und der Gründung neuer territorialer Herzogtümer.
Literatur
- Peter Kolb, Ernst-Günther Krenig (Hrsg.): Unterfränkische Geschichte. Band 1: Von der germanischen Landnahme bis zum hohen Mittelalter. Echter, Würzburg 1989, ISBN 3-429-01263-5, S. 343–346.
- Gerhard Lubich: Auf dem Weg zur „Güldenen Freiheit“ (1168). Herrschaft und Raum in der Francia orientalis von der Karolinger- zur Stauferzeit (= Historische Studien. Bd. 449). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1449-X.
- Peter Herde: Friedrich Barbarossa, die Katastrophe vor Rom von August 1167 und die Würzburger „güldene Freiheit“ vom 10. Juli 1168, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung, Bd. 56 (1996), S. 149–180.
Weblinks
- Abbildung der Urkunde im Historischen Lexikon Bayerns
- Johannes Merz: Herzogswürde, fränkische. In: Historisches Lexikon Bayerns
- Von der guldin Freihait (Auszug aus Lorenz Fries: Chronik der Bischöfe von Würzburg)
- Die Urkunden Friedrichs I., Nr. 546(„Güldene Freiheit“)
Autor: www.NiNa.Az
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Die Guldene Freiheit war ein Privileg aus dem Jahr 1168 mit dem Kaiser Friedrich Barbarossa Bischof Herold von Wurzburg in seinen herzoglichen Rechten bestatigte Die Wurzburger Bischofe verwendeten spater den Titel Herzog zu Franken um anzudeuten dass es sich nicht um ein territorial geschlossenes Herzogtum handelte Entstehung der Urkunde und ihres NamensDie beruhmte Urkunde entstand auf dem Reichstag in Wurzburg am 10 Juli 1168 Verfasser war der Wurzburger Experte Wortwin Die Zweitschrift der Urkunde wurde mit einem goldenen Siegel versehen woher die Bezeichnung Guldene Freiheit ruhrt Diese Bezeichnung des Privilegs und der Urkunde ist durch die Wurzburger Bischofs Chronik des Lorenz Fries seit dem 16 Jahrhundert uberliefert Gerichtshoheit und weitere RegelungenDie Urkunde berief sich auf alte Rechte die aus der Zeit Karls des Grossen herruhrten Auf die von Heinrich II von Stuhlingen dem Vorganger Herolds gefalschten Urkunden die die Anspruche Wurzburgs noch bekraftigen sollten wurde kaum eingegangen Die Rechte die dem Bistum bestatigt wurden bestanden vor allem in der Gerichtsbarkeit Sie erstreckte sich auf das Bistum und weitestgehend auch auf die darin befindlichen Grafschaften Zentgerichte und Zentgrafen durften nur mit Zustimmung des Bischofs errichtet werden Damit endete die Arbeit der Hochstiftsvogtei der Grafen von Henneberg die dieses Burggrafenamt seit 1103 bekleideten Daneben untersagte diese Urkunde die vom Kaiser zerstorten Burgen Bramberg bei Hassfurt und Burg Frankenberg bei Amorbach wieder aufzubauen da von diesen ausgehend der Landfrieden gestort worden sei Dies wurde als deutliches Zeichen der Unterstutzung des Kaisers fur den Wurzburger Bischof gegen den aufstrebenden Adel gewertet Tatsachlich beschrankte der Kaiser aber auch den Wurzburger Bischof indem er zur gleichen Zeit die Herren von Durn als Klostervogte von Amorbach einsetzte die ihre Burg Wildenberg nur wenige Kilometer westlich der Burg Frankenberg erbauten und somit den Bischof erneut blockierten BeurteilungFur den Wurzburger Bischof blieb das Ergebnis trotz der Errungenschaften hinter den Erwartungen zuruck Der Titel eines Herzogs von Franken sollte eine Vormachtstellung fur den frankischen Raum bedeuten und uber die eigenen Grenzen hinaus Anrechte erbringen Dem Titel kam damit nach wie vor eine eher symbolische Bedeutung zu Fur den Kaiser bedeutete die Urkunde ein weiteres Glied seiner Reichspolitik der Auflosung alter Stammesherzogtumer und der Grundung neuer territorialer Herzogtumer LiteraturPeter Kolb Ernst Gunther Krenig Hrsg Unterfrankische Geschichte Band 1 Von der germanischen Landnahme bis zum hohen Mittelalter Echter Wurzburg 1989 ISBN 3 429 01263 5 S 343 346 Gerhard Lubich Auf dem Weg zur Guldenen Freiheit 1168 Herrschaft und Raum in der Francia orientalis von der Karolinger zur Stauferzeit Historische Studien Bd 449 Matthiesen Husum 1996 ISBN 3 7868 1449 X Peter Herde Friedrich Barbarossa die Katastrophe vor Rom von August 1167 und die Wurzburger guldene Freiheit vom 10 Juli 1168 in Jahrbuch fur frankische Landesforschung Bd 56 1996 S 149 180 WeblinksAbbildung der Urkunde im Historischen Lexikon Bayerns Johannes Merz Herzogswurde frankische In Historisches Lexikon Bayerns Von der guldin Freihait Auszug aus Lorenz Fries Chronik der Bischofe von Wurzburg Die Urkunden Friedrichs I Nr 546 Guldene Freiheit