Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestatte
Hamburger Bürgereid

Durch das Ablegen des Hamburger Bürgereides wurden ausländische Einwohner Hamburgs durch Erteilung eines Bürgerbriefes zu Vollbürgern. Bürgermeister Hermann Langenbeck führte 1483 den Bürgereid ein.
Inhalt
Der Bürgereid war ursprünglich in plattdeutscher Sprache abgefasst und lautete:
“Ick lave und schwöre tho GOTT dem Allmächtigen, dat ick düssem Rahde und düsser Stadt will truw und hold wesen, Eer Bestes söken un de Schaden affwenden, alse ick beste kan und mag, ock nenen Upsaet wedder düssem Rahde und düsser Stadt maken, mit Worden edder Wercken, und efft ick wat erfahre, dat wedder düssem Rahde und düsser Stadt were, dat ick dat getrüwlick will vormelden. Ick will ock myn jährlickes Schott, imglicken Törckenstüer, Tholage, Tollen, Accise, Matten und wat sünsten twischen Einem Ehrb. Rahde und der Erbgesetenen Börgerschop belevet und bewilliget werd, getrüw- und unwiegerlick by myner Wetenschop, entrichten und bethalen. Alse my GOTT helpe und syn Hilliges Wort.”
Geschichtliche Entwicklungen
Im Jahre 1845 wurde der Hamburgische Bürgereid unter Weglassung der darin enthaltenen Beziehungen auf nicht mehr existierende Abgaben (Türkensteuer, Schoß, , Matten) ins Hochdeutsche übertragen und auch in fremder Sprache (Englisch und Französisch) abgenommen. Der so aktualisierte Bürgereid lautete:
„Ich gelobe und schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, dass ich einem ehrbaren Rathe und der Stadt Hamburg getreu und hold sein, ihr Bestes suchen und Schaden abwenden will, soviel ich vermag. Ich will auch keinen Aufstand wider diesen Rath und diese Stadt machen weder mit Worten noch mit Werken, und wenn ich etwas erfahre, das wider diesen Rath und diese Stadt wäre, so will ich das getreulich anzeigen. Ich will auch alle Steuern und Abgaben, wie sie jetzt bestehen und künftig zwischen einem ehrbaren Rathe und der Bürgerschaft beliebt und bewilligt werden, redlich und unweigerlich entrichten, und dabei, als ein rechtschaffener Mann, niemals meinen Vortheil zum Schaden der Stadt suchen. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!“
Ab 1860 wurde „Rath“ durch „Senat“ ersetzt.
Nach dem Hamburger Bürgerrecht war das Ablegen des Hamburger Bürgereids erforderlich, um die Bürgerrechte (und -Pflichten) zu erlangen, um in Hamburg Handel zu treiben, aber auch um heiraten zu dürfen. Die zuständige Hamburger Polizeibehörde für die Bürgerrechte und Heiratsregister wurde bis 1836 Wedde genannt. 1837 wurde sie zur Personenstandsbehörde, die ihre Aufgaben 1866 an das Zivilstandsamt übertrug, das seinerseits Vorläufer der heutigen Standesämter war.
Bürger, die einen Handel großen Umfangs in Hamburg ausüben wollten – also z. B. nicht die kleinen Kaufleute (Krämer) – und hierfür die unbeschränkte Gewerbefreiheit benötigten, mussten als Großbürger ein erheblich höheres Bürgergeld zahlen – in diesen Fällen konnten zwischen Ablegung des Bürgereides und Ausstellung des Bürgerbriefes durchaus mehrere Jahre liegen.
Bei der Darstellung des idealen Lebensweges eines Hamburger Bürgers im Bürgerschaftstreppenhaus des Hamburger Rathauses wird die Leistung des Bürgereides unter dem Motto: „Tritt ein in Bürgergilden und leiste Bürgereid“ als Lebenshöhe- und Mittelpunkt inszeniert.
Das Hamburger Bürgerrecht wurde letztmals im Juni 1919 verliehen.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Hamburger Bürgereid, Was ist Hamburger Bürgereid? Was bedeutet Hamburger Bürgereid?
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst vollstandig belegfreier Artikel in dieser Form eigentlich nicht haltbar siehe Diskussion Durch das Ablegen des Hamburger Burgereides wurden auslandische Einwohner Hamburgs durch Erteilung eines Burgerbriefes zu Vollburgern Burgermeister Hermann Langenbeck fuhrte 1483 den Burgereid ein Urkunde uber den geleisteten Burgereid und das gezahlte Burgergeld von 40 Mark Courant ausgestellt in Hamburg 1802Manner deren Vater bereits das Hamburger Burgerrecht besassen waren von der Zahlung des Burgergeldes befreit Urkunde von 1822 InhaltDer Burgereid war ursprunglich in plattdeutscher Sprache abgefasst und lautete Ick lave und schwore tho GOTT dem Allmachtigen dat ick dussem Rahde und dusser Stadt will truw und hold wesen Eer Bestes soken un de Schaden affwenden alse ick beste kan und mag ock nenen Upsaet wedder dussem Rahde und dusser Stadt maken mit Worden edder Wercken und efft ick wat erfahre dat wedder dussem Rahde und dusser Stadt were dat ick dat getruwlick will vormelden Ick will ock myn jahrlickes Schott imglicken Torckenstuer Tholage Tollen Accise Matten und wat sunsten twischen Einem Ehrb Rahde und der Erbgesetenen Borgerschop belevet und bewilliget werd getruw und unwiegerlick by myner Wetenschop entrichten und bethalen Alse my GOTT helpe und syn Hilliges Wort Geschichtliche EntwicklungenIm Jahre 1845 wurde der Hamburgische Burgereid unter Weglassung der darin enthaltenen Beziehungen auf nicht mehr existierende Abgaben Turkensteuer Schoss Matten ins Hochdeutsche ubertragen und auch in fremder Sprache Englisch und Franzosisch abgenommen Der so aktualisierte Burgereid lautete Ich gelobe und schwore zu Gott dem Allmachtigen dass ich einem ehrbaren Rathe und der Stadt Hamburg getreu und hold sein ihr Bestes suchen und Schaden abwenden will soviel ich vermag Ich will auch keinen Aufstand wider diesen Rath und diese Stadt machen weder mit Worten noch mit Werken und wenn ich etwas erfahre das wider diesen Rath und diese Stadt ware so will ich das getreulich anzeigen Ich will auch alle Steuern und Abgaben wie sie jetzt bestehen und kunftig zwischen einem ehrbaren Rathe und der Burgerschaft beliebt und bewilligt werden redlich und unweigerlich entrichten und dabei als ein rechtschaffener Mann niemals meinen Vortheil zum Schaden der Stadt suchen So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort Ab 1860 wurde Rath durch Senat ersetzt Nach dem Hamburger Burgerrecht war das Ablegen des Hamburger Burgereids erforderlich um die Burgerrechte und Pflichten zu erlangen um in Hamburg Handel zu treiben aber auch um heiraten zu durfen Die zustandige Hamburger Polizeibehorde fur die Burgerrechte und Heiratsregister wurde bis 1836 Wedde genannt 1837 wurde sie zur Personenstandsbehorde die ihre Aufgaben 1866 an das Zivilstandsamt ubertrug das seinerseits Vorlaufer der heutigen Standesamter war Burger die einen Handel grossen Umfangs in Hamburg ausuben wollten also z B nicht die kleinen Kaufleute Kramer und hierfur die unbeschrankte Gewerbefreiheit benotigten mussten als Grossburger ein erheblich hoheres Burgergeld zahlen in diesen Fallen konnten zwischen Ablegung des Burgereides und Ausstellung des Burgerbriefes durchaus mehrere Jahre liegen Bei der Darstellung des idealen Lebensweges eines Hamburger Burgers im Burgerschaftstreppenhaus des Hamburger Rathauses wird die Leistung des Burgereides unter dem Motto Tritt ein in Burgergilden und leiste Burgereid als Lebenshohe und Mittelpunkt inszeniert Das Hamburger Burgerrecht wurde letztmals im Juni 1919 verliehen