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Das Kollegialitätsprinzip in Deutschland auch Kollegialprinzip genannt beschreibt eine Art der Führung von Behörden und

Kollegialitätsprinzip

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Kollegialitätsprinzip
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Das Kollegialitätsprinzip, in Deutschland auch Kollegialprinzip genannt, beschreibt eine Art der Führung von Behörden und Regierungen. Hierbei besteht die Regierung bzw. die Behörde aus gleichberechtigten Mandatsträgern, welche die in geheimer Abstimmung gefassten Entschlüsse nach außen mit einer Stimme vertreten.

Vom Kollegialitätsprinzip zu unterscheiden ist das Konsensprinzip, bei dem die Entscheidungen auch intern nicht nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden, sondern versucht wird, einen von allen Beteiligten angenommenen Konsens zu finden.

Deutschland

Historisch

Im Zuge der Professionalisierung der Verwaltung in der Frühen Neuzeit wurden die Behördenspitzen in der Regel kollegial organisiert. Die entscheidenden Räte waren gleichberechtigt, auch der dem Kollegium vorsitzende Rat, oft als „Präsident“ bezeichnet, hatte nur eine Stimme, allerdings bei Abstimmungen die letzte, gegebenenfalls entscheidende. Im Zuge der Modernisierungen des Staates am Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Leitung der Behörden zunehmend einzelnen Spitzenbeamten übertragen, bei Ministerien z. B. einem Minister.

Gegenwart

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundeskanzler laut Art. 65 Satz 1 Grundgesetz die Richtlinienkompetenz, das heißt, dass er als Regierungschef die Richtlinien der Politik bestimmt. Dieses sogenannte Kanzlerprinzip wird durch die Fachkompetenz der einzelnen Minister (Ressortprinzip) und das Kollegialprinzip begrenzt, nach dem bei wichtigen Entscheidungen das gesamte Kabinett als Kollegium entscheidet.

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird nach dem Kollegialitätsprinzip geleitet: „Nicht ein einzelner, ein Chefredakteur, bestimmt die Linie der Zeitung, sondern ein Gremium von fünf Herausgebern, die nach dem Kollegialitätsprinzip zusammenarbeiten.“

Schweiz

Da die Schweizerische Eidgenossenschaft verfassungsgemäß weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef hat, ist hier das Kollegialitätsprinzip im Staatswesen noch wesentlich ausgeprägter. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, ist nach Art. 177 BV eine Kollegialbehörde, in der jedes Mitglied die gleichen Rechte hat.

Der Bundesrat tritt jeden Mittwochmorgen zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Die Mitglieder können dann ihre Meinungen zu den vorliegenden Geschäften darlegen. Beschlüsse werden nach der Meinungsmehrheit gefasst, wobei mindestens vier der sieben Bundesräte anwesend sein müssen. Diese im Geheimen gefassten Entschlüsse werden von jedem Mitglied gegenüber Dritten, mit den Argumenten vertreten, die den Ausschlag gegeben haben. (Siehe auch Bundesrat (Schweiz) – Kollegialitätsprinzip)

In der Schweiz besteht sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantons- und Gemeindeebene die Exekutive aus Kollegialbehörden.

Siehe auch

  • Kollege
  • Kollegialität als verfassungsrechtliches Prinzip
  • Vier-Augen-Prinzip

Weblinks

  • Interview mit : das Kollegialitätsprinzip (Luxemburg, 12. November 2003) on CVCE – Pescatore, von 1967 bis 1985 Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, erläutert, welche praktischen Auswirkungen das Kollegialitätsprinzip auf die Funktionsweise der Institution und die Entscheidungsfindung im Richterkollegium hat. (englisch oder französisch)

Quellen

  1. Klaus Schleiter: Die Arbeit einer Kollegialen Verwaltung = Lehrfilm der Archivschule Marburg; abgerufen am 1. Juni 2021. Klaus Schleiter: Der Fall Ommel = Lehrfilm der Archivschule Marburg; abgerufen am 1. Juni 2021.
  2. FAZ.NET (Memento vom 18. April 2008 im Internet Archive) (abgerufen im Juni 2010).

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 22:02

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Das Kollegialitatsprinzip in Deutschland auch Kollegialprinzip genannt beschreibt eine Art der Fuhrung von Behorden und Regierungen Hierbei besteht die Regierung bzw die Behorde aus gleichberechtigten Mandatstragern welche die in geheimer Abstimmung gefassten Entschlusse nach aussen mit einer Stimme vertreten Vom Kollegialitatsprinzip zu unterscheiden ist das Konsensprinzip bei dem die Entscheidungen auch intern nicht nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden sondern versucht wird einen von allen Beteiligten angenommenen Konsens zu finden DeutschlandHistorisch Im Zuge der Professionalisierung der Verwaltung in der Fruhen Neuzeit wurden die Behordenspitzen in der Regel kollegial organisiert Die entscheidenden Rate waren gleichberechtigt auch der dem Kollegium vorsitzende Rat oft als Prasident bezeichnet hatte nur eine Stimme allerdings bei Abstimmungen die letzte gegebenenfalls entscheidende Im Zuge der Modernisierungen des Staates am Anfang des 19 Jahrhunderts wurde die Leitung der Behorden zunehmend einzelnen Spitzenbeamten ubertragen bei Ministerien z B einem Minister Gegenwart In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundeskanzler laut Art 65 Satz 1 Grundgesetz die Richtlinienkompetenz das heisst dass er als Regierungschef die Richtlinien der Politik bestimmt Dieses sogenannte Kanzlerprinzip wird durch die Fachkompetenz der einzelnen Minister Ressortprinzip und das Kollegialprinzip begrenzt nach dem bei wichtigen Entscheidungen das gesamte Kabinett als Kollegium entscheidet Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird nach dem Kollegialitatsprinzip geleitet Nicht ein einzelner ein Chefredakteur bestimmt die Linie der Zeitung sondern ein Gremium von funf Herausgebern die nach dem Kollegialitatsprinzip zusammenarbeiten SchweizDa die Schweizerische Eidgenossenschaft verfassungsgemass weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef hat ist hier das Kollegialitatsprinzip im Staatswesen noch wesentlich ausgepragter Die Schweizer Regierung der Bundesrat ist nach Art 177 BV eine Kollegialbehorde in der jedes Mitglied die gleichen Rechte hat Der Bundesrat tritt jeden Mittwochmorgen zu ordentlichen Sitzungen zusammen Die Mitglieder konnen dann ihre Meinungen zu den vorliegenden Geschaften darlegen Beschlusse werden nach der Meinungsmehrheit gefasst wobei mindestens vier der sieben Bundesrate anwesend sein mussen Diese im Geheimen gefassten Entschlusse werden von jedem Mitglied gegenuber Dritten mit den Argumenten vertreten die den Ausschlag gegeben haben Siehe auch Bundesrat Schweiz Kollegialitatsprinzip In der Schweiz besteht sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantons und Gemeindeebene die Exekutive aus Kollegialbehorden Siehe auchKollege Kollegialitat als verfassungsrechtliches Prinzip Vier Augen PrinzipWeblinksInterview mit das Kollegialitatsprinzip Luxemburg 12 November 2003 on CVCE Pescatore von 1967 bis 1985 Richter am Gerichtshof der Europaischen Gemeinschaften erlautert welche praktischen Auswirkungen das Kollegialitatsprinzip auf die Funktionsweise der Institution und die Entscheidungsfindung im Richterkollegium hat englisch oder franzosisch QuellenKlaus Schleiter Die Arbeit einer Kollegialen Verwaltung Lehrfilm der Archivschule Marburg abgerufen am 1 Juni 2021 Klaus Schleiter Der Fall Ommel Lehrfilm der Archivschule Marburg abgerufen am 1 Juni 2021 FAZ NET Memento vom 18 April 2008 im Internet Archive abgerufen im Juni 2010

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