Dieser Artikel erläutert die allgemeine Konformitätserklärung nach ISO IEC 17050 zur CE Kennzeichnung siehe EU Konformit
Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler, Betreiber, Unternehmer) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist.
Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält. Bezieht sich eine Konformitätserklärung auf ein Produkt, so bescheinigt sie die Übereinstimmung mit den genannten Spezifikationen (z. B. Richtlinien, Normen), ist jedoch keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für ein individuelles, geliefertes Produkt.
Definition nach der Internationalen Norm ISO/IEC 17000: „(Konformitäts-)Erklärung: Erstellen einer Bestätigung (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) durch den Anbieter.“
Der Gegenstand einer Konformitätserklärung ist nicht eingeschränkt. Das heißt, es kann die Konformität von Produkten, Prozessen, Personen, Stellen, Managementsystemen erklärt werden.
Siehe auch
- EU-Konformitätserklärung
- Konformitätsbewertung
Literatur
- EN ISO/IEC 17000 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“
- EN ISO/IEC 17050-1 „Konformitätsbewertung – Konformitätserklärung von Anbietern, Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
- EN ISO/IEC 17050-2 „Konformitätsbewertung – Konformitätserklärung von Anbietern, Teil 2: Unterstützende Dokumentation“
- Günther Beer: Konformitätserklärung von Anbietern, in DIN-Mitteilungen, Oktober 2005, Beuth Verlag
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel erlautert die allgemeine Konformitatserklarung nach ISO IEC 17050 zur CE Kennzeichnung siehe EU Konformitatserklarung Die Konformitatserklarung ist eine schriftliche Bestatigung am Ende einer Konformitatsbewertung mit der der Verantwortliche z B Hersteller Handler Betreiber Unternehmer fur ein Produkt die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation z B Pruflabor Betreiber eines Qualitatsmanagementsystems verbindlich erklart und bestatigt dass das Objekt Produkt Dienstleistung Stelle QMS die auf der Erklarung spezifizierten Eigenschaften aufweist Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen die das Objekt einhalt Bezieht sich eine Konformitatserklarung auf ein Produkt so bescheinigt sie die Ubereinstimmung mit den genannten Spezifikationen z B Richtlinien Normen ist jedoch keine Beschaffenheits oder Haltbarkeitsgarantie fur ein individuelles geliefertes Produkt Definition nach der Internationalen Norm ISO IEC 17000 Konformitats Erklarung Erstellen einer Bestatigung Bestatigung Konformitatsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung die der Bewertung folgt dass die Erfullung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde durch den Anbieter Der Gegenstand einer Konformitatserklarung ist nicht eingeschrankt Das heisst es kann die Konformitat von Produkten Prozessen Personen Stellen Managementsystemen erklart werden Siehe auchEU Konformitatserklarung KonformitatsbewertungLiteraturEN ISO IEC 17000 Konformitatsbewertung Begriffe und allgemeine Grundlagen EN ISO IEC 17050 1 Konformitatsbewertung Konformitatserklarung von Anbietern Teil 1 Allgemeine Anforderungen EN ISO IEC 17050 2 Konformitatsbewertung Konformitatserklarung von Anbietern Teil 2 Unterstutzende Dokumentation Gunther Beer Konformitatserklarung von Anbietern in DIN Mitteilungen Oktober 2005 Beuth Verlag