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Dieser Artikel behandelt Würdenträger und Würdenträgerinnen zu anderen Bedeutungen siehe König Begriffsklärung und König

König

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König
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Dieser Artikel behandelt Würdenträger und Würdenträgerinnen – zu anderen Bedeutungen siehe König (Begriffsklärung) und Königin.

König oder weiblich Königin ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Großreiche. Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in England und später im Vereinigten Königreich – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt mit ausschließlich repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben. Die Anrede eines Königs ist „Majestät“.

Etymologie

Germanische Sprachen

→ Hauptartikel: Germanische Sprachen

Die Vorstufen des deutschen Wortes König und eng verwandte Wörter sind nicht nur in den älteren deutschen Sprachstufen (ahd. kuning, mhd. künic), sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt (altengl. cyning, altnord. konungr) und aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden (finnisch, estnisch kuningas). Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning, (protogermanisch) *kuninga-z, enthält das Suffix -ing/-ung, das Zugehörigkeit und Abstammung bezeichnet. *kuninga-z bedeutete also ursprünglich „der zum kuni/kunja- Gehörige“ oder „der von einem kuni/kunja- Abstammende“. Die genaue Interpretation dieser Wortableitung ist jedoch umstritten. Eine weithin akzeptierte Deutung sieht das altgermanische Wort *kunja- „Sippe, Geschlecht“ (got. kuni, ahd. und altsächs. kunni, mhd. künne, engl. kin, schwed. kön) als Ausgangspunkt der Bildung. Der *kuningaz wäre dann „der einem (edlen) Geschlecht Entstammende“ (von vornehmer Herkunft) gewesen.

Das deutsche Wort König ist eng mit dem neuniederländischen koning, dem neuenglischen king, dem neuschwedischen konung und kung und dem neuisländischen kon(un)gur verwandt. Neben dem protogermanischen *kuningaz existierte auch die Kurzform *kuniz.

Die weibliche Form Königin kann nicht nur eine dem männlichen König entsprechende Würdenträgerin bezeichnen, sondern auch die Ehefrau eines Königs (siehe Titularkönigin). Der Ehemann einer regierenden Königin wird hingegen meist nicht als König (Titularkönig), sondern als Prinzgemahl bezeichnet. Das englische Wort für Königin, queen, bedeutet ursprünglich nur Ehefrau, von altenglisch cwēn, „Ehefrau; Königin“. Dieses gehört zu einem indogermanischen Wortstamm, der einfach „Frau“ bedeutet, wie norwegisch kvinne, das Wort žena bzw. жена für „Frau“ in den slawischen Sprachen und das Griechische γυνή (gesprochen altgriechisch gynḗ, neugriechisch jini).

Siehe auch: Liste der Liste der Königinnen

Romanische Sprachen, Indoarische Sprachen, Keltisch

→ Hauptartikel: Romanische Sprachen und Keltische Sprachen

Zum lateinischen Königstitel rēx (Genitiv rēgis) gehört der Begriff regnum (Königreich) und das Verb regere/regnare (herrschen). Er ist etymologisch verwandt mit rājā, dem indischen Wort für „König“ (gesprochen raadschaa auf Sanskrit und Hindi). Das deutsche Wort Reich gehört zur selben indogermanischen Wortfamilie und ist wohl ein altes keltisches Lehnwort: keltisch wahrscheinlich *rīgjom zu *rīgs = König (vgl. den Namen des gallischen Häuptlings Vercingetorix). Aus diesem *rīgs leiten sich das irische rí und das schottisch-gälische righ für „König“ und das walisische rhi für „Adliger“ ab. „König“ heißt auf Walisisch brenin.

Slawische Sprachen

→ Hauptartikel: Slawische Sprachen

In slawischen Sprachen war das ursprüngliche Wort für König der Knjaz, später wurde der slawische Königstitel vom Eigennamen Karl abgeleitet, nach Karl dem Großen (Analog der Ableitung der Begriffe Kaiser und Zar vom Namen Caesar): Sorbisch: kral, tschechisch král, polnisch król [krul], slowenisch, kroatisch, bosnisch und serbisch kralj, russisch король korol'.

Finno-ugrische Sprachen

→ Hauptartikel: Finno-ugrische Sprachen

In der ungarischen Sprache ist das Wort für König vermutlich slawischen Ursprungs: király (vgl. kroat. bosn.kralj).

Außereuropäische Sprachen

Für den Begriff König in außereuropäischen Ländern wird die Bezeichnung bei der Übersetzung oft willkürlich gewählt, um die lebenslange Herrschaftsfunktion zum Ausdruck zu bringen. Bei kleinen Königtümern und Stammeskönigtümern ist der Übergang vom Häuptling zum König oft fließend, in der Landessprache nicht selten ein und derselbe Begriff.

Der chinesische Titel des Wang war in den frühen Dynastien (bis zur Einigung Chinas als Kaiserreich) die Bezeichnung des souveränen Herrschers, weshalb er in der westlichen Übersetzung mit dem König gleichgesetzt wird. Später wurde der Wang jedoch zum höchsten chinesischen Adelstitel im Kaiserreich, in westliche Sprachen üblicherweise übersetzt als Prinz.

Geschichte

Alter Orient

Im Alten Orient war das Königtum die am weitesten verbreitete Herrschaftsform und wurde in seiner Frühzeit durch eine sogenannte Palastwirtschaft gestützt: Diese entwickelte sich im 3. und 2. Jahrtausend v. Chr. in den Stätten von Sumer aus der Tempelwirtschaft und wurde nach dem Großreich von Akkad (um ca. 2340–2200 v. Chr.) von den darauf folgenden mesopotamischen Kleinkönigreichen übernommen. Besonders erfolgreiche Dynastien wie die von Qatna, Mari, Jamḫad, Ebla, Larsa, Ur, Isin, Der, Susa und viele andere mehr geboten dabei oft über mehrere Städte mit teils abhängigen Palastwirtschaften und regierenden Statthaltern oder Fürsten, welche dem jeweiligen Oberkönig Tribute zollten. Als Höhepunkte des altorientalischen Königtums gelten verschiedene Großkönigreiche, darunter ab ca. 1800 v. Chr. bis 330 v. Chr. diejenigen der Babylonier, Hethiter, Assyrer und Perser. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Verwaltung der Königreiche zunehmend ausgeklügelter und die Palastwirtschaft war spätestens nach dem Bronzezeit-Kollaps (der auch die ähnlich strukturierte mykenische und minoische Palastzeit beendete) obsolet. Ein weiteres und spezielles Beispiel für frühes Königtum stellt das Alte Ägypten dar.

Welche Funktionen altorientalische Könige im Einzelnen hatten, ist nicht immer geklärt und änderte sich sicherlich auch im Laufe der Zeit. Auch ist nicht bekannt, was den König in seinem Amt legitimierte; bei vielen altorientalischen Königtümern wird davon ausgegangen, dass sie aus einer Priesterkaste hervorgingen und sich als Gottkönige betrachteten. Zudem hatten sie anders als die frühen skandinavischen Könige eine rechtsprechende Funktion. Ein solches Selbstverständnis findet sich etwa auch in der Formel „Hirte der Völker“ aus, die zum ersten Mal für Lugalzagesi bezeugt ist. Bei den ägyptischen Königen („Pharaonen“) waren die Gottkönige ebenso geistliches Oberhaupt und göttliche Reinkarnation. Zuletzt unterwarf sich der persische Großkönig praktisch den gesamten Vorderen Orient; er betrachtete sich wohl mehr als weltlicher „König der Länder und Völker“, welche in seinem Titel explizit genannt wurden. Er war Oberherrscher über die Satrapen des Reiches, welche er aus den lokalen Eliten rekrutierte.

Das Perserreich wurde mit den Eroberungsfeldzügen von Alexander dem Großen zerschlagen, der sich anders als der persische König wieder auf göttliche Abstammung berief. Dem folgten die Diadochenreiche, als Alexanders Generäle nach dessen Tod eigene Reiche gründeten (Hellenismus). Das Seleukidenreich und das Ptolemäerreich hielten sich am längsten (spätes 1. Jahrhundert v. Chr.). In der Tradition Alexanders beriefen auch sie sich auf ihre göttliche Abkunft, jedoch in erster Linie zur Legitimation; Pflichten als religiöses Oberhaupt gingen nicht primär damit einher. Schließlich übertrugen die Römer nach der Eroberung großer Teile des Orients die Vorstellung von der Göttlichkeit des Herrschers auf das Kaisertum, das seit der Spätantike christlich legitimiert war.

Siehe auch: Sumerische Königsliste, Liste der Pharaonen, Liste der Könige von Elam, Liste der hethitischen Großkönige, Liste der babylonischen Könige, Liste der assyrischen Könige, Liste der nubischen Könige, Liste der achämenidischen Könige, Liste der Seleukidenherrscher, Liste der Ptolemäer

Antike

Griechenland

Das antike Griechenland war eine sehr lose, oft in widerstreitende Allianzen gespaltene Staatengemeinschaft. In den griechischen Staaten existierten verschiedene, teils wechselnde Staatsformen; das Königtum war in archaischer und klassischer Zeit (ca. 800 bis 336 v. Chr.) eine seltene Ausnahme im griechischen Kernland. In Sparta existierte jedoch ein Doppelkönigtum. Sinn dahinter war eine gegenseitige Kontrolle, wobei die Königsherrschaft ohnehin eingeschränkt war. In der Zeit des Hellenismus war das Königtum hingegen die gängige Staatsform in den Nachfolgereichen des Alexanderreichs, wobei die Macht der hellenistischen Könige in ihrem jeweiligen Reich weitgehend unbeschränkt war.

Das eigentliche Wort für König, βασιλεύς [basileus], wurde später auch auf die römischen Imperatoren angewandt. Vom Königtum zu unterscheiden ist die Tyrannis.

Rom

→ Hauptartikel: Römische Königszeit und Rex (Titel)

In seiner Anfangszeit seit der (angeblichen) Gründung durch Romulus und seinen Bruder Remus war der römische Staat ausschließlich durch Könige regiert worden, wenngleich vieles von legendären Erzählungen verschleiert ist. Nach dem Sturz des siebten und letzten Königs Lucius Tarquinius Superbus durch die Adligen der Stadt (angeblich 509 v. Chr.) war Rom bis ins späte 1. Jahrhundert v. Chr. eine Republik. Der Königstitel (rex) war so verpönt, dass bei der Umwandlung der Diktatur Caesars in eine erneute dauerhafte Monarchie durch Augustus die Amtsbezeichnung Imperator in ihrer Bedeutung verändert und mit Caesars Eigennamen (eigentlich seinem Cognomen) ausgeschmückt wurde. Als Ausnahme übertrug Konstantin der Große seinem Neffen Hannibalianus um 335/36 den Titel rex, was sich jedoch auf separate römische Klientelherrschaften bezog.

Germanen

Die Frage nach dem Königtum bei den Germanen wird in der neueren Forschung kontrovers diskutiert. In der älteren Forschung wurde aus den antiken Quellen auf ein germanisches Königtum geschlossen, das in unterschiedlichen Ausprägungen (siehe Sakralkönigtum und Heerkönigtum sowie Kleinkönig) bei diversen Stämmen existiert habe, wobei den antiken Autoren zufolge bei einigen Stämmen gar kein Königtum mehr existierte. In neuerer Zeit wird allerdings auf methodische Mängel älterer Arbeiten hingewiesen. Insofern agierten auf germanischer Seite zwar Anführer/Herrscher, bei der in lateinischen Texten auftauchenden Bezeichnung rex (König) handelte es sich allerdings wohl eher um eine Hilfskonstruktion, um so von römischer Seite mit vertrauten Begriffen außenpolitisch agieren zu können. Ob die jeweiligen Anführer aber im eigentlichen Sinne als Könige (mit allen damit verbundenen Erwartungen) zu betrachten sind, wird in der neueren Forschung in Zweifel gezogen.

Siehe auch: Germanische Stammesverfassung

Wikinger

In den Quellen werden eine ganze Reihe verschiedener Arten von Königen aufgeführt: Könige, Kleinkönige, Heerkönige und Seekönige. Letztere besaßen kein Herrschaftsgebiet.

Die Quellen der frühen Zeit schweigen sich über Stellung und Funktion des Königs aus. Auch weiß man nicht, wie man ursprünglich König wurde. Allerdings spricht viel dafür, dass am Anfang ein Wahlkönigtum bestanden hat. Es ist anzunehmen, dass immer Personen aus den vornehmsten Familien und schließlich der Familie des Vorgängers zur Wahl standen, so dass sich allmählich ein Erbkönigtum entwickelte. Es deutet vieles darauf hin, dass zumindest in Schweden am Anfang ein Sakralkönigtum bestanden hat. In diesem Kontext hatte der König die Aufgabe, durch seine familiäre Beziehung zur göttlichen Sphäre (die Könige leiteten sich von Göttern als Stammeltern her) Wachstum und Gedeihen in ihrem Bereich zu garantieren. Bei diesem Vorgang spielte neben der Schaffung eines Zentralkönigtums durch Harald Hårfagre die Kirche eine besondere Rolle, indem sie König Olav Haraldsson zum Heiligen erklärte, der sein göttlich legitimiertes Königsheil auf seine Nachkommen überträgt.

Harald Hårfagre stammte von einem Kleinkönig ab, konnte aber ein Oberkönig werden. Es ist unbekannt, ob diese Könige ihr Königtum auf den Familienstamm oder auf ihre militärische Stärke gründeten. Harald jedenfalls baute vor allem auf seine Militärmacht. Des Weiteren war diese aufwendig zu unterhalten, weshalb er in großem Umfang Bauern enteignete.

Torbjørn Hornklove dichtet über Harald:

„Ich glaube, Du kennst den König / der auf den Schiffen wohnt / der Herr der Nordmänner / Gebieter über tiefe Schiffe / mit blutbespritzten Spanten / und roten Schilden, / geteerte Ruder / und ein Zelt aus Gischt.“

Das ist die Beschreibung eines typischen Wikingerkönigs. Offenbar hatten fremde Vorbilder ihn dazu gebracht, dass er eine andere Art von König sein wollte. So könnte auch an ein Gerichtskönigtum gedacht gewesen sein. Torbjørn Hornklove bezeichnet in der Glymdrápa Haralds Gegner als hlennar = Diebe, was ein Hinweis auf den Versuch, Recht und Ordnung durchzusetzen, gedeutet werden könnte. Der Ausdruck wird aber eher nur eine Herabsetzung der Feinde bedeuten.

Der König hatte eine große Zahl an Schiffen und Mannschaften zu unterhalten. Dazu benötigte er verschiedene Arten von Einkünften. Eine davon waren die Königshöfe, die an der Küste aufgereiht waren und aus Enteignungen stammten. Diese Stellen zahlten ihre „Steuer“ dadurch, dass sie den König mit Mannschaft für eine gewisse Zeit mit Kost und Logis beherbergten. Es handelte sich also um ein Reisekönigtum. Das entspricht ganz der Art, wie die übrigen Wikingerkönige z. B. in Irland vorgingen. Der Vorteil für die Bauern war, dass der König andere Räuber fernhielt, so dass die Belastung auf viele Bauern verteilt überschaubar war.

Die Funktion des Königs beschränkte sich lange auf die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Der König musste entscheiden, ob man in den Krieg zog), auf das Heerwesen und die Verwaltung, soweit sie für die Gesamtheit erforderlich war. Eine andere Hauptfunktion war die Verteilung der Kriegsbeute.

Andere Königsarten

Der Kleinkönig war ein Stammesführer, der nur über einen begrenzten Raum und nur über einen Teil eines größeren Stammesverbands herrschte.

Der Unterkönig, auch Skattkönig (Steuerkönig) genannt, war ein mediatisierter König, der zwar in seinem Machtbereich weitgehende Souveränität besaß, aber einen Oberkönig anerkennen musste, dem er abgabepflichtig war und der die Reichseinheit wahrte und für die Gesamtverteidigung zuständig war.

Der Heerkönig und der Seekönig waren eigentlich Feldherren in unserem Sinne. Sie sammelten Schiffe und Mannschaft um sich und zogen zu Plünderungszügen aus. Sie waren aber an bestimmte Regeln in ihrer Befehlsgewalt gebunden. Insbesondere gab es ungeschriebene Gesetze über die Verteilung der Beute, an die sie sich zu halten hatten. Das galt übrigens auch für die fränkischen Könige in der frühen Zeit. Snorri definiert in der Ynglingasaga den Seekönig so:

„Da gab es viele Seekönige, die über große Heere geboten, aber kein Land besaßen. Den allein erkannte man mit Fug als einen richtigen Seekönig an, der nie unter rußigem Hausdach schlief und nie im Herdwinkel beim Trunke saß.“

Sie sollen sogar auf den Schiffen überwintert haben. Denn in einer Beratung zwischen König Olav dem Heiligen und dem Schwedenkönig Önund sagt Olav: „Wir haben doch ein sehr starkes Heer und gute Schiffe die Menge, und wir können sehr wohl den ganzen Winter hindurch an Bord unserer Schiffe bleiben nach der Art der alten Wikingerkönige.“ Der Heerkönig auf dem Festland war während der Völkerwanderungszeit gleichzeitig Identifikationsfigur. Die germanischen gentes sind nach heutiger Ansicht durchaus multiethnisch gewesen. Sie erhielten ihre Identität durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Heerkönig und dessen Familie, an deren Seite sie kämpften und deren Traditionen sie übernahmen. Die frühmittelalterliche ethnische Terminologie ist nicht kulturell, linguistisch oder geographisch, sondern militärisch und politisch. Die Ethnie war also nicht eine objektive Kategorie mit einer präzisen Definition, sondern ein subjektiver Prozess, durch den sich die Individuen selbst und auch die anderen definierten, und zwar in bestimmten Situationen, besonders im Zusammenhang mit Konflikt und Krieg. Die ethnischen Gruppen veränderten sich daher schnell und definierten sich auch um und zwar mit verblüffender Schnelligkeit.

Alle diese Königsbezeichnungen dürften sekundär und erst in der Wikingerzeit entstanden sein, also im 8. Jahrhundert Der Begriff „König“ für einen Herrscher in einem Gebiet ist aber offenbar älter. Wahrscheinlich haben Söhne von Königen, die zum Wikingern auszogen, den Königstitel für ihre Heerfahrt angenommen.

Thronfolgeregelungen

Sobald der Königstitel erblich geworden war, waren offenbar seine männlichen Nachkommen gleichberechtigt zur Nachfolge berufen, entweder, indem sie gemeinsam regierten oder das Reich teilten oder indem einer die Regierung allein übernahm, der andere mit Vermögen abgefunden wurde. Die Mündigkeit zur Herrschaft wird allgemein auf das 12. Lebensjahr angesetzt. Das Königtum war Eigentum und Erbgut des regierenden Hauses. Im Norwegen des christlichen Mittelalters war es das 15. Lebensjahr. Erik Magnusson stand 1280 mit 12 Jahren noch unter der Vormundschaft des Reichsrates.

Für Frauen gab es eine „latente“ Thronfolgeberechtigung. Sie konnten zwar selbst nicht Herrscherinnen werden, aber den ihnen an sich zukommenden Herrschaftsanspruch auf ihren Ehemann oder Sohn weitergeben. Die Heimskringla (keine Geschichtsschreibung, aber ein Spiegel der Kenntnisse der Verfasser über bestimmte Gesellschaftsstrukturen) berichtet, dass König Eysteinn Halfdánarson Vestfold geerbt habe, als sein Schwiegervater, König Eiríkur Agnarsson kinderlos gestorben war. König Halvdan Svarte, der Vater Harald Hårfagres soll erst einen Teil von Agdir von König Haraldur granrauði, seinem Großvater mütterlicherseits und dann auch noch Sogn über seinen Sohn Harald von dessen mütterlichen Großvater Harald gullskegg geerbt haben. Das war auch mit dem normalen Erbrecht vereinbar. Danach konnten Frauen eine Grundherrschaft erben, allerdings die Herrschaft nicht persönlich ausüben.

Bei der Thronfolge wurde das normale Erbrecht nachgebildet. So schloss der nähere Verwandtschaftsgrad den ferneren vollständig aus. Dabei wurde allerdings nicht vom verstorbenen König aus gerechnet, sondern vom Stammvater, von dem das Königtum abgeleitet wurde. So schloss der Sohn zwar den Enkel aus. Aber wenn der verstorbene König einen Sohn und eine Tochter hatte, so waren die Söhne des Sohnes und ihre Söhne gleichberechtigt. Bei der Erbfolge in einen Gutshof galt: Die männlichen Nachkommen schlossen die weiblichen zwar aus, nahmen ihnen aber nicht das latente Nachfolgerecht. Bei zwei Schwestern verdrängte diejenige, die einen Sohn hatte, die Schwester, die nur eine Tochter hatte, vom Hof. Hatte in der nächsten Generation der Sohn nur eine Tochter und die Schwester-Tochter einen Sohn, so verdrängte dieser umgekehrt die Tochter. Dies ist alles so im Gulathingslov geregelt. Wie weit diese Regeln auch auf die Thronfolge angewendet wurden, lässt sich nicht feststellen. Jedenfalls gab es einen Unterschied: Während nach der zivilen Erbfolgeregelung uneheliche Söhne erst nach den Geschwisterkindern erben konnten, waren außereheliche Kinder ohne weiteres thronfolgeberechtigt. Håkon der Gute war unehelicher Sohn von Harald Hårfagri, Magnus der Gute war unehelicher Sohn von Olav dem Heiligen. Die meisten Könige damals waren unehelich.

Bei der gemeinsamen Regierung mehrerer Brüder folgte der Sohn eines versterbenden Königs seinem Vater nicht nach, sondern dessen Königsherrschaft wuchs den verbleibenden Königen zu.

Harald Hårfagre versuchte, durch Hausgesetz die Erbfolge erstmals abweichend zu regeln, indem er bestimmte, dass seine Söhne das Reich teilen sollten, aber einer das Oberkönigtum innehaben sollte. Jeder sollte sein Königtum im Mannesstamme vererben. Die Söhne von Töchtern sollten – ebenfalls erblich – die Jarlswürde erhalten, womit eine kleinere Herrschaft, dem König untergeordnet, bezeichnet war. Mit Hilfe des Oberkönigtums sollte trotz der Teilung der Herrschaft eine Einheit des Reiches nach außen gewahrt bleiben.

Skandinavien im christlichen Mittelalter

Die Funktion des Königtums änderte sich im christlichen Mittelalter, insbesondere um 1300, allmählich. Unter Erik II. und besonders unter seinem Nachfolger Håkon Magnusson bekam der König eine im frühen Skandinavien unbekannte Rolle als oberster Gesetzgeber und oberster Richter. Um diese Zeit wurde der in altnorwegischer Sprache verfasst, der die Stellung des Königs ausschließlich biblisch begründet. Hier kommen die kontinentalen Strömungen der Rechts- und Staatswissenschaften zum Tragen.

Heiliges Römisches Reich

→ Hauptartikel: Römisch-deutscher König

Nachdem die ostfränkische Linie der Karolinger ausgestorben war, entstand ein Wahlkönigtum im Ostfränkischen Reich, aus dem das Heilige Römische Reich hervorging. Der König wurde von einem bestimmten Kreis der Großen des Reichs gewählt (nicht alle Fürsten waren am Wahlakt beteiligt bzw. konnten das Recht beanspruchen), es existierte keine Erbmonarchie. Die Königsmacht war nie absolut, vielmehr waren die römisch-deutschen Könige auf die Kooperation der Großen angewiesen (Konsensuale Herrschaft). Die Könige konnten den Papst darum bitten, sie zum Kaiser zu krönen, wofür nun nur noch die römisch-deutschen Könige in Frage kamen. Ihr Kaisertum und ihr Königtum war (wie im Mittelalter allgemein üblich) mit dem Gottesgnadentum verbunden und stand nun auch in Verbindung mit der universalen Reichsidee. Römisch-deutsche Könige ohne Kaiserwürde trugen den Titel Rex Francorum, ab dem 11. Jahrhundert Rex Romanorum (siehe Römisch-deutscher König). Der Kreis der Wahlberechtigten engte sich immer mehr ein, da unter den damaligen Bedingungen nur ein Bruchteil von ihnen praktisch an der Wahl beteiligt war. Seit dem staufisch-welfischen Thronstreit von 1198 war eine Königswahl nur gültig, wenn daran die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der rheinische Pfalzgraf beteiligt waren. Aus dieser Gruppe gingen dann im Spätmittelalter die Kurfürsten (von küren = wählen) hervor, die spätestens seit 1273 die alleinigen Wähler waren, was 1356 in der Goldenen Bulle verbindlich festgeschrieben wurde.

Nach 1530 war der gewählte König automatisch Kaiser. Die Kaiserkrönung fand nun ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt. Gleichwohl war der Kaiser immer noch römisch-deutscher König. Neben der deutschen Königswürde gab es im Heiligen Römischen Reich nur die Königswürde von Burgund (zuletzt von Karl IV. wahrgenommen) und die von Böhmen.

Unter diesen Bedingungen wählten in der Zeit des Absolutismus nach Glanz strebende deutsche Territorialherrscher den Ausweg, außerhalb des Reiches König zu werden: August der Starke, Kurfürst von Sachsen, ließ sich 1697 zum König von Polen wählen. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg war Souverän im außerhalb des Reichs gelegenen Herzogtum Preußen. Im Jahr 1701 erreichte er nach Verhandlungen mit Kaiser Leopold I. die Anerkennung seiner Selbstkrönung zum König in Preußen. Die welfischen Kurfürsten von Hannover stellten seit 1714 in Personalunion den König von Großbritannien.

Bayern, Württemberg und Sachsen wurden erst nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches, Hannover nach dem Wiener Kongress Königreiche. Die Hannoverschen Welfen trugen danach bis zum Ende der Personalunion mit England 1837 die Kronen Englands und Hannovers.

Neuzeit

Der Königstitel wird in den meisten Ländern Europas durch Erbgang nach dem Tod oder Rücktritt (Abdankung) des Vorgängers übertragen. In den Erbmonarchien galt früher fast immer das männliche Erstgeburtsrecht. Nachfolger wurde also stets der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Die meisten europäischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des ältesten leiblichen Erben – gleichgültig ob Mann oder Frau – geändert.

Einige Königreiche, wie etwa Polen und heute noch Malaysia, waren dagegen Wahlmonarchien. In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wählern – in Deutschland waren dies die Kurfürsten – den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Königs.

Der formelle Amtsantritt eines Königs erfolgt im Rahmen einer feierlichen Krönung, wie im Vereinigten Königreich oder in einer Huldigungszeremonie, wie in den Niederlanden.

Listen ehemaliger Herrscher

  • Ägypten: Liste der Pharaonen
  • Bayern: Liste der Herrscher Bayerns
  • Belgien: Liste der Herrscher von Belgien
  • Bosnien: Haus Kotromanić, und
  • Böhmen: Liste der böhmischen Herrscher
  • Bulgarien: Liste der Herrscher von Bulgarien
  • Burundi: Liste der Könige von Burundi
  • Byzanz: Liste der byzantinischen Kaiser
  • Dahomey (Königreich): Liste der Könige von Dahomey
  • Dänemark: Liste der Könige Dänemarks
  • England: Liste der Herrscher Englands
  • Frankenreich: Liste der fränkischen Herrscher
  • Frankreich: Liste der Staatsoberhäupter Frankreichs
  • Griechenland: Liste der Staatsoberhäupter von Griechenland
  • Großbritannien: Liste der britischen Monarchen
  • Heiliges Römisches Reich: Liste der römisch-deutschen Herrscher
  • Israel: Liste der Könige Israels
  • Italien: König von Italien
  • Kongo (Königreich): Mani-Kongo
  • Kroatien: Liste der Herrscher Kroatiens
  • Lesotho: Liste der Paramount Chiefs und Staatsoberhäupter Lesothos
  • Makedonien: Liste der Könige von Makedonien
  • Marokko: Liste der Herrscher Marokkos
  • Neapel: Liste der Herrscher von Neapel
  • Nepal: Liste der Könige von Nepal
  • Niederlande: Liste der Herrscher der Niederlande
  • Norwegen: Liste der Könige von Norwegen
  • Ostgotenreich: Liste ostgotischer Könige
  • Polen: Liste der polnischen Herrscher
  • Portugal: Liste der Könige von Portugal
  • Preußen: Liste der Herrscher von Brandenburg
  • Russland: Liste der russischen Herrscher
  • Sachsen: Liste der sächsischen Könige
  • Schottland: Liste der Herrscher Schottlands
  • Schweden: Liste der Könige von Schweden
  • Serbien: Monarchen des alten Serbien
  • Sizilien: Liste der Herrscher von Sizilien
  • Spanien: Liste der Staatsoberhäupter von Spanien
  • Ungarn: Liste der Herrscher von Ungarn
  • Westgotenreich: Liste westgotischer Könige
  • Württemberg: Liste der Herrscher von Württemberg

Siehe auch

  • Knjas
  • Radscha, Maharadscha, Sultan, Schah
  • Irische Hochkönige, Adelstitel
  • Königserhebung, Designation, Salbung, Thronsetzung
  • Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser

Literatur

  • Aschehougs Norges Historie. Band 2, Oslo 1995, ISBN 82-03-22013-4.
  • Martina Hartmann: Die Königin im frühen Mittelalter. Stuttgart 2009, ISBN 3-17-018473-3.
  • Lotte Hedeager: „Scandza“, Folkevandringstidens nordiske oprindelsesmyte. In: Nordsjøen – Handel, Religion og politikk. Karmøyseminaret 94/95. Hrsg. von Jens Flemming Krøger, Helge-Rolf Naley, Karmøy Kommune. Karmøy 1996, ISBN 82-7859-000-1, S. 9.
  • Erich Hoffmann: Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Völkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung. In: Karl Hauck (Hrsg.) Der historische Horizont der Götterbild-Amulette aus der Übergangsepoche von der Spätantike zum Frühmittelalter. Göttingen 1992, ISBN 3-525-82587-0.
  • Bernhard Jussen (Hrsg.): Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit. München 2005.
  • Henrik und Fredrik Lindström: Svitjods undergang och sveriges födelse. Albert Bonniers Forlag, 2006, ISBN 91-0-010789-1.
  • Konrad Maurer: Vorlesungen über Altnordische Rechtsgeschichte Bd. I: Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1907.
  • Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 4 (Das Königtum). Kohlhammer, Stuttgart 2011.

Weblinks

Commons: König – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: König – Zitate
Wiktionary: König – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur über den Adelstitel König im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. König. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. In: dwds.de, abgerufen am 19. August 2018.
  2. Manfred Clauss: Der Pharao. Stuttgart 2012.
  3. Überblick bei Pierre Carlier: Basileus I. In: Der Neue Pauly. 2 (1997), Sp. 462 ff.
  4. Vgl. Karl-Ludwig Elvers: Rex. In: Der Neue Pauly 10 (2001), Sp. 935 f.
  5. Kritischer Überblick bei Walter Pohl: Die Germanen. 2. Auflage. München 2004, S. 65 ff.
  6. Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008. Vgl. auch Matthias Becher: „Herrschaft“ im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter. Von Rom zu den Franken. In: Theo Kölzer, Rudolf Schieffer (Hrsg.): Von der Spätantike zum frühen Mittelalter. Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde. Ostfildern 2009, S. 163–188.
  7. Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. 211 ff.
  8. Hoffmann: Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Völkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung. 1992, S. 145.
  9. Lindström: Svitjods undergang och sveriges födelse. 2006, S. 64.
  10. Kap. 30 über Hrólf Krakes Tod: Í þann tíma herjuðu konungar mjök í Svíaveldi, bæði Danir ok Norðmenn. Váru margir sækonungar, þeir er réðu liði miklu ok áttu engi lönd. Þótti sá einn með fullu heita mega sækonungr, er hann svaf aldri undir sótkum ási, ok drakk aldri at arinshorni.
  11. Heimskringla. Ólafs saga helga. Kap. 151.
  12. Franz-Reiner Erkens: König. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage. Bd. 3 (2016), Sp. 3–18.
  13. Maximilian wurde noch zu Lebzeiten seines Vaters, Kaiser Friedrichs III., in Frankfurt am Main zum Rex Romanorum gewählt und gekrönt. Die geplante Krönung durch den Papst in Rom konnte nicht vollzogen werden. Maximilian ließ sich am 4. Februar 1508 von Fürstbischof Matthäus Lang in Trient salben (nicht krönen). Erst danach, am 8. Februar, traf die päpstliche Bestätigung des Kaisertitels ein. Fortan nannte sich Maximilian Erwählter Römischer Kaiser. Sein Enkel Karl V. wurde am 20. Juni 1519 von den deutschen Kurfürsten in Abwesenheit zum Rex Romanorum gewählt. Beim Kongress von Bologna 1529/30 handelte er mit Papst Clemens VII. eine Neuordnung Italiens aus und erhielt dafür dort am 22. Februar 1530 die eiserne Krone der Lombardenkönige und zwei Tage später die Krone als Kaiser Karl V.
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 19 Jun 2025 / 22:47

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Dieser Artikel behandelt Wurdentrager und Wurdentragerinnen zu anderen Bedeutungen siehe Konig Begriffsklarung und Konigin Konig oder weiblich Konigin ist die Amtsbezeichnung fur den hochsten monarchischen Wurdentrager in der Rangfolge eines souveranen Staates Hierarchisch dem Konig ubergeordnet ist nur der Kaiser wie im Falle der historischen Grossreiche Im Europa des spaten Mittelalters und der fruhen Neuzeit war der Konig in der Regel hochster Souveran seines Landes Oberhaupt der Regierung oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person Daruber hinaus nahm er in manchen Staaten beispielsweise in England und spater im Vereinigten Konigreich die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr In modernen Monarchien ist der Konig meist Staatsoberhaupt mit ausschliesslich reprasentativen und zeremoniellen Aufgaben Die Anrede eines Konigs ist Majestat St EdwardskroneEtymologieGermanische Sprachen Hauptartikel Germanische Sprachen Die Vorstufen des deutschen Wortes Konig und eng verwandte Worter sind nicht nur in den alteren deutschen Sprachstufen ahd kuning mhd kunic sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt altengl cyning altnord konungr und aus einer germanischen Sprache des 2 3 Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden finnisch estnisch kuningas Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning protogermanisch kuninga z enthalt das Suffix ing ung das Zugehorigkeit und Abstammung bezeichnet kuninga z bedeutete also ursprunglich der zum kuni kunja Gehorige oder der von einem kuni kunja Abstammende Die genaue Interpretation dieser Wortableitung ist jedoch umstritten Eine weithin akzeptierte Deutung sieht das altgermanische Wort kunja Sippe Geschlecht got kuni ahd und altsachs kunni mhd kunne engl kin schwed kon als Ausgangspunkt der Bildung Der kuningaz ware dann der einem edlen Geschlecht Entstammende von vornehmer Herkunft gewesen Das deutsche Wort Konig ist eng mit dem neuniederlandischen koning dem neuenglischen king dem neuschwedischen konung und kung und dem neuislandischen kon un gur verwandt Neben dem protogermanischen kuningaz existierte auch die Kurzform kuniz Die weibliche Form Konigin kann nicht nur eine dem mannlichen Konig entsprechende Wurdentragerin bezeichnen sondern auch die Ehefrau eines Konigs siehe Titularkonigin Der Ehemann einer regierenden Konigin wird hingegen meist nicht als Konig Titularkonig sondern als Prinzgemahl bezeichnet Das englische Wort fur Konigin queen bedeutet ursprunglich nur Ehefrau von altenglisch cwen Ehefrau Konigin Dieses gehort zu einem indogermanischen Wortstamm der einfach Frau bedeutet wie norwegisch kvinne das Wort zena bzw zhena fur Frau in den slawischen Sprachen und das Griechische gynh gesprochen altgriechisch gynḗ neugriechisch jini Siehe auch Liste der Liste der Koniginnen Romanische Sprachen Indoarische Sprachen Keltisch Hauptartikel Romanische Sprachen und Keltische Sprachen Zum lateinischen Konigstitel rex Genitiv regis gehort der Begriff regnum Konigreich und das Verb regere regnare herrschen Er ist etymologisch verwandt mit raja dem indischen Wort fur Konig gesprochen raadschaa auf Sanskrit und Hindi Das deutsche Wort Reich gehort zur selben indogermanischen Wortfamilie und ist wohl ein altes keltisches Lehnwort keltisch wahrscheinlich rigjom zu rigs Konig vgl den Namen des gallischen Hauptlings Vercingetorix Aus diesem rigs leiten sich das irische ri und das schottisch galische righ fur Konig und das walisische rhi fur Adliger ab Konig heisst auf Walisisch brenin Slawische Sprachen Hauptartikel Slawische Sprachen In slawischen Sprachen war das ursprungliche Wort fur Konig der Knjaz spater wurde der slawische Konigstitel vom Eigennamen Karl abgeleitet nach Karl dem Grossen Analog der Ableitung der Begriffe Kaiser und Zar vom Namen Caesar Sorbisch kral tschechisch kral polnisch krol krul slowenisch kroatisch bosnisch und serbisch kralj russisch korol korol Finno ugrische Sprachen Hauptartikel Finno ugrische Sprachen In der ungarischen Sprache ist das Wort fur Konig vermutlich slawischen Ursprungs kiraly vgl kroat bosn kralj Aussereuropaische Sprachen Fur den Begriff Konig in aussereuropaischen Landern wird die Bezeichnung bei der Ubersetzung oft willkurlich gewahlt um die lebenslange Herrschaftsfunktion zum Ausdruck zu bringen Bei kleinen Konigtumern und Stammeskonigtumern ist der Ubergang vom Hauptling zum Konig oft fliessend in der Landessprache nicht selten ein und derselbe Begriff Der chinesische Titel des Wang war in den fruhen Dynastien bis zur Einigung Chinas als Kaiserreich die Bezeichnung des souveranen Herrschers weshalb er in der westlichen Ubersetzung mit dem Konig gleichgesetzt wird Spater wurde der Wang jedoch zum hochsten chinesischen Adelstitel im Kaiserreich in westliche Sprachen ublicherweise ubersetzt als Prinz GeschichteAlter Orient Im Alten Orient war das Konigtum die am weitesten verbreitete Herrschaftsform und wurde in seiner Fruhzeit durch eine sogenannte Palastwirtschaft gestutzt Diese entwickelte sich im 3 und 2 Jahrtausend v Chr in den Statten von Sumer aus der Tempelwirtschaft und wurde nach dem Grossreich von Akkad um ca 2340 2200 v Chr von den darauf folgenden mesopotamischen Kleinkonigreichen ubernommen Besonders erfolgreiche Dynastien wie die von Qatna Mari Jamḫad Ebla Larsa Ur Isin Der Susa und viele andere mehr geboten dabei oft uber mehrere Stadte mit teils abhangigen Palastwirtschaften und regierenden Statthaltern oder Fursten welche dem jeweiligen Oberkonig Tribute zollten Als Hohepunkte des altorientalischen Konigtums gelten verschiedene Grosskonigreiche darunter ab ca 1800 v Chr bis 330 v Chr diejenigen der Babylonier Hethiter Assyrer und Perser Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Verwaltung der Konigreiche zunehmend ausgeklugelter und die Palastwirtschaft war spatestens nach dem Bronzezeit Kollaps der auch die ahnlich strukturierte mykenische und minoische Palastzeit beendete obsolet Ein weiteres und spezielles Beispiel fur fruhes Konigtum stellt das Alte Agypten dar Welche Funktionen altorientalische Konige im Einzelnen hatten ist nicht immer geklart und anderte sich sicherlich auch im Laufe der Zeit Auch ist nicht bekannt was den Konig in seinem Amt legitimierte bei vielen altorientalischen Konigtumern wird davon ausgegangen dass sie aus einer Priesterkaste hervorgingen und sich als Gottkonige betrachteten Zudem hatten sie anders als die fruhen skandinavischen Konige eine rechtsprechende Funktion Ein solches Selbstverstandnis findet sich etwa auch in der Formel Hirte der Volker aus die zum ersten Mal fur Lugalzagesi bezeugt ist Bei den agyptischen Konigen Pharaonen waren die Gottkonige ebenso geistliches Oberhaupt und gottliche Reinkarnation Zuletzt unterwarf sich der persische Grosskonig praktisch den gesamten Vorderen Orient er betrachtete sich wohl mehr als weltlicher Konig der Lander und Volker welche in seinem Titel explizit genannt wurden Er war Oberherrscher uber die Satrapen des Reiches welche er aus den lokalen Eliten rekrutierte Das Perserreich wurde mit den Eroberungsfeldzugen von Alexander dem Grossen zerschlagen der sich anders als der persische Konig wieder auf gottliche Abstammung berief Dem folgten die Diadochenreiche als Alexanders Generale nach dessen Tod eigene Reiche grundeten Hellenismus Das Seleukidenreich und das Ptolemaerreich hielten sich am langsten spates 1 Jahrhundert v Chr In der Tradition Alexanders beriefen auch sie sich auf ihre gottliche Abkunft jedoch in erster Linie zur Legitimation Pflichten als religioses Oberhaupt gingen nicht primar damit einher Schliesslich ubertrugen die Romer nach der Eroberung grosser Teile des Orients die Vorstellung von der Gottlichkeit des Herrschers auf das Kaisertum das seit der Spatantike christlich legitimiert war Siehe auch Sumerische Konigsliste Liste der Pharaonen Liste der Konige von Elam Liste der hethitischen Grosskonige Liste der babylonischen Konige Liste der assyrischen Konige Liste der nubischen Konige Liste der achamenidischen Konige Liste der Seleukidenherrscher Liste der Ptolemaer Antike Griechenland Das antike Griechenland war eine sehr lose oft in widerstreitende Allianzen gespaltene Staatengemeinschaft In den griechischen Staaten existierten verschiedene teils wechselnde Staatsformen das Konigtum war in archaischer und klassischer Zeit ca 800 bis 336 v Chr eine seltene Ausnahme im griechischen Kernland In Sparta existierte jedoch ein Doppelkonigtum Sinn dahinter war eine gegenseitige Kontrolle wobei die Konigsherrschaft ohnehin eingeschrankt war In der Zeit des Hellenismus war das Konigtum hingegen die gangige Staatsform in den Nachfolgereichen des Alexanderreichs wobei die Macht der hellenistischen Konige in ihrem jeweiligen Reich weitgehend unbeschrankt war Das eigentliche Wort fur Konig basileys basileus wurde spater auch auf die romischen Imperatoren angewandt Vom Konigtum zu unterscheiden ist die Tyrannis Rom Hauptartikel Romische Konigszeit und Rex Titel In seiner Anfangszeit seit der angeblichen Grundung durch Romulus und seinen Bruder Remus war der romische Staat ausschliesslich durch Konige regiert worden wenngleich vieles von legendaren Erzahlungen verschleiert ist Nach dem Sturz des siebten und letzten Konigs Lucius Tarquinius Superbus durch die Adligen der Stadt angeblich 509 v Chr war Rom bis ins spate 1 Jahrhundert v Chr eine Republik Der Konigstitel rex war so verpont dass bei der Umwandlung der Diktatur Caesars in eine erneute dauerhafte Monarchie durch Augustus die Amtsbezeichnung Imperator in ihrer Bedeutung verandert und mit Caesars Eigennamen eigentlich seinem Cognomen ausgeschmuckt wurde Als Ausnahme ubertrug Konstantin der Grosse seinem Neffen Hannibalianus um 335 36 den Titel rex was sich jedoch auf separate romische Klientelherrschaften bezog Germanen Die Frage nach dem Konigtum bei den Germanen wird in der neueren Forschung kontrovers diskutiert In der alteren Forschung wurde aus den antiken Quellen auf ein germanisches Konigtum geschlossen das in unterschiedlichen Auspragungen siehe Sakralkonigtum und Heerkonigtum sowie Kleinkonig bei diversen Stammen existiert habe wobei den antiken Autoren zufolge bei einigen Stammen gar kein Konigtum mehr existierte In neuerer Zeit wird allerdings auf methodische Mangel alterer Arbeiten hingewiesen Insofern agierten auf germanischer Seite zwar Anfuhrer Herrscher bei der in lateinischen Texten auftauchenden Bezeichnung rex Konig handelte es sich allerdings wohl eher um eine Hilfskonstruktion um so von romischer Seite mit vertrauten Begriffen aussenpolitisch agieren zu konnen Ob die jeweiligen Anfuhrer aber im eigentlichen Sinne als Konige mit allen damit verbundenen Erwartungen zu betrachten sind wird in der neueren Forschung in Zweifel gezogen Siehe auch Germanische Stammesverfassung Wikinger In den Quellen werden eine ganze Reihe verschiedener Arten von Konigen aufgefuhrt Konige Kleinkonige Heerkonige und Seekonige Letztere besassen kein Herrschaftsgebiet Die Quellen der fruhen Zeit schweigen sich uber Stellung und Funktion des Konigs aus Auch weiss man nicht wie man ursprunglich Konig wurde Allerdings spricht viel dafur dass am Anfang ein Wahlkonigtum bestanden hat Es ist anzunehmen dass immer Personen aus den vornehmsten Familien und schliesslich der Familie des Vorgangers zur Wahl standen so dass sich allmahlich ein Erbkonigtum entwickelte Es deutet vieles darauf hin dass zumindest in Schweden am Anfang ein Sakralkonigtum bestanden hat In diesem Kontext hatte der Konig die Aufgabe durch seine familiare Beziehung zur gottlichen Sphare die Konige leiteten sich von Gottern als Stammeltern her Wachstum und Gedeihen in ihrem Bereich zu garantieren Bei diesem Vorgang spielte neben der Schaffung eines Zentralkonigtums durch Harald Harfagre die Kirche eine besondere Rolle indem sie Konig Olav Haraldsson zum Heiligen erklarte der sein gottlich legitimiertes Konigsheil auf seine Nachkommen ubertragt Harald Harfagre stammte von einem Kleinkonig ab konnte aber ein Oberkonig werden Es ist unbekannt ob diese Konige ihr Konigtum auf den Familienstamm oder auf ihre militarische Starke grundeten Harald jedenfalls baute vor allem auf seine Militarmacht Des Weiteren war diese aufwendig zu unterhalten weshalb er in grossem Umfang Bauern enteignete Torbjorn Hornklove dichtet uber Harald Ich glaube Du kennst den Konig der auf den Schiffen wohnt der Herr der Nordmanner Gebieter uber tiefe Schiffe mit blutbespritzten Spanten und roten Schilden geteerte Ruder und ein Zelt aus Gischt Das ist die Beschreibung eines typischen Wikingerkonigs Offenbar hatten fremde Vorbilder ihn dazu gebracht dass er eine andere Art von Konig sein wollte So konnte auch an ein Gerichtskonigtum gedacht gewesen sein Torbjorn Hornklove bezeichnet in der Glymdrapa Haralds Gegner als hlennar Diebe was ein Hinweis auf den Versuch Recht und Ordnung durchzusetzen gedeutet werden konnte Der Ausdruck wird aber eher nur eine Herabsetzung der Feinde bedeuten Der Konig hatte eine grosse Zahl an Schiffen und Mannschaften zu unterhalten Dazu benotigte er verschiedene Arten von Einkunften Eine davon waren die Konigshofe die an der Kuste aufgereiht waren und aus Enteignungen stammten Diese Stellen zahlten ihre Steuer dadurch dass sie den Konig mit Mannschaft fur eine gewisse Zeit mit Kost und Logis beherbergten Es handelte sich also um ein Reisekonigtum Das entspricht ganz der Art wie die ubrigen Wikingerkonige z B in Irland vorgingen Der Vorteil fur die Bauern war dass der Konig andere Rauber fernhielt so dass die Belastung auf viele Bauern verteilt uberschaubar war Die Funktion des Konigs beschrankte sich lange auf die Vertretung des Gesamtstaates nach aussen Der Konig musste entscheiden ob man in den Krieg zog auf das Heerwesen und die Verwaltung soweit sie fur die Gesamtheit erforderlich war Eine andere Hauptfunktion war die Verteilung der Kriegsbeute Andere Konigsarten Der Kleinkonig war ein Stammesfuhrer der nur uber einen begrenzten Raum und nur uber einen Teil eines grosseren Stammesverbands herrschte Der Unterkonig auch Skattkonig Steuerkonig genannt war ein mediatisierter Konig der zwar in seinem Machtbereich weitgehende Souveranitat besass aber einen Oberkonig anerkennen musste dem er abgabepflichtig war und der die Reichseinheit wahrte und fur die Gesamtverteidigung zustandig war Der Heerkonig und der Seekonig waren eigentlich Feldherren in unserem Sinne Sie sammelten Schiffe und Mannschaft um sich und zogen zu Plunderungszugen aus Sie waren aber an bestimmte Regeln in ihrer Befehlsgewalt gebunden Insbesondere gab es ungeschriebene Gesetze uber die Verteilung der Beute an die sie sich zu halten hatten Das galt ubrigens auch fur die frankischen Konige in der fruhen Zeit Snorri definiert in der Ynglingasaga den Seekonig so Da gab es viele Seekonige die uber grosse Heere geboten aber kein Land besassen Den allein erkannte man mit Fug als einen richtigen Seekonig an der nie unter russigem Hausdach schlief und nie im Herdwinkel beim Trunke sass Sie sollen sogar auf den Schiffen uberwintert haben Denn in einer Beratung zwischen Konig Olav dem Heiligen und dem Schwedenkonig Onund sagt Olav Wir haben doch ein sehr starkes Heer und gute Schiffe die Menge und wir konnen sehr wohl den ganzen Winter hindurch an Bord unserer Schiffe bleiben nach der Art der alten Wikingerkonige Der Heerkonig auf dem Festland war wahrend der Volkerwanderungszeit gleichzeitig Identifikationsfigur Die germanischen gentes sind nach heutiger Ansicht durchaus multiethnisch gewesen Sie erhielten ihre Identitat durch die Zugehorigkeit zu einem bestimmten Heerkonig und dessen Familie an deren Seite sie kampften und deren Traditionen sie ubernahmen Die fruhmittelalterliche ethnische Terminologie ist nicht kulturell linguistisch oder geographisch sondern militarisch und politisch Die Ethnie war also nicht eine objektive Kategorie mit einer prazisen Definition sondern ein subjektiver Prozess durch den sich die Individuen selbst und auch die anderen definierten und zwar in bestimmten Situationen besonders im Zusammenhang mit Konflikt und Krieg Die ethnischen Gruppen veranderten sich daher schnell und definierten sich auch um und zwar mit verbluffender Schnelligkeit Alle diese Konigsbezeichnungen durften sekundar und erst in der Wikingerzeit entstanden sein also im 8 Jahrhundert Der Begriff Konig fur einen Herrscher in einem Gebiet ist aber offenbar alter Wahrscheinlich haben Sohne von Konigen die zum Wikingern auszogen den Konigstitel fur ihre Heerfahrt angenommen Thronfolgeregelungen Sobald der Konigstitel erblich geworden war waren offenbar seine mannlichen Nachkommen gleichberechtigt zur Nachfolge berufen entweder indem sie gemeinsam regierten oder das Reich teilten oder indem einer die Regierung allein ubernahm der andere mit Vermogen abgefunden wurde Die Mundigkeit zur Herrschaft wird allgemein auf das 12 Lebensjahr angesetzt Das Konigtum war Eigentum und Erbgut des regierenden Hauses Im Norwegen des christlichen Mittelalters war es das 15 Lebensjahr Erik Magnusson stand 1280 mit 12 Jahren noch unter der Vormundschaft des Reichsrates Fur Frauen gab es eine latente Thronfolgeberechtigung Sie konnten zwar selbst nicht Herrscherinnen werden aber den ihnen an sich zukommenden Herrschaftsanspruch auf ihren Ehemann oder Sohn weitergeben Die Heimskringla keine Geschichtsschreibung aber ein Spiegel der Kenntnisse der Verfasser uber bestimmte Gesellschaftsstrukturen berichtet dass Konig Eysteinn Halfdanarson Vestfold geerbt habe als sein Schwiegervater Konig Eirikur Agnarsson kinderlos gestorben war Konig Halvdan Svarte der Vater Harald Harfagres soll erst einen Teil von Agdir von Konig Haraldur granraudi seinem Grossvater mutterlicherseits und dann auch noch Sogn uber seinen Sohn Harald von dessen mutterlichen Grossvater Harald gullskegg geerbt haben Das war auch mit dem normalen Erbrecht vereinbar Danach konnten Frauen eine Grundherrschaft erben allerdings die Herrschaft nicht personlich ausuben Bei der Thronfolge wurde das normale Erbrecht nachgebildet So schloss der nahere Verwandtschaftsgrad den ferneren vollstandig aus Dabei wurde allerdings nicht vom verstorbenen Konig aus gerechnet sondern vom Stammvater von dem das Konigtum abgeleitet wurde So schloss der Sohn zwar den Enkel aus Aber wenn der verstorbene Konig einen Sohn und eine Tochter hatte so waren die Sohne des Sohnes und ihre Sohne gleichberechtigt Bei der Erbfolge in einen Gutshof galt Die mannlichen Nachkommen schlossen die weiblichen zwar aus nahmen ihnen aber nicht das latente Nachfolgerecht Bei zwei Schwestern verdrangte diejenige die einen Sohn hatte die Schwester die nur eine Tochter hatte vom Hof Hatte in der nachsten Generation der Sohn nur eine Tochter und die Schwester Tochter einen Sohn so verdrangte dieser umgekehrt die Tochter Dies ist alles so im Gulathingslov geregelt Wie weit diese Regeln auch auf die Thronfolge angewendet wurden lasst sich nicht feststellen Jedenfalls gab es einen Unterschied Wahrend nach der zivilen Erbfolgeregelung uneheliche Sohne erst nach den Geschwisterkindern erben konnten waren aussereheliche Kinder ohne weiteres thronfolgeberechtigt Hakon der Gute war unehelicher Sohn von Harald Harfagri Magnus der Gute war unehelicher Sohn von Olav dem Heiligen Die meisten Konige damals waren unehelich Bei der gemeinsamen Regierung mehrerer Bruder folgte der Sohn eines versterbenden Konigs seinem Vater nicht nach sondern dessen Konigsherrschaft wuchs den verbleibenden Konigen zu Harald Harfagre versuchte durch Hausgesetz die Erbfolge erstmals abweichend zu regeln indem er bestimmte dass seine Sohne das Reich teilen sollten aber einer das Oberkonigtum innehaben sollte Jeder sollte sein Konigtum im Mannesstamme vererben Die Sohne von Tochtern sollten ebenfalls erblich die Jarlswurde erhalten womit eine kleinere Herrschaft dem Konig untergeordnet bezeichnet war Mit Hilfe des Oberkonigtums sollte trotz der Teilung der Herrschaft eine Einheit des Reiches nach aussen gewahrt bleiben Skandinavien im christlichen Mittelalter Die Funktion des Konigtums anderte sich im christlichen Mittelalter insbesondere um 1300 allmahlich Unter Erik II und besonders unter seinem Nachfolger Hakon Magnusson bekam der Konig eine im fruhen Skandinavien unbekannte Rolle als oberster Gesetzgeber und oberster Richter Um diese Zeit wurde der in altnorwegischer Sprache verfasst der die Stellung des Konigs ausschliesslich biblisch begrundet Hier kommen die kontinentalen Stromungen der Rechts und Staatswissenschaften zum Tragen Heiliges Romisches Reich Hauptartikel Romisch deutscher Konig Nachdem die ostfrankische Linie der Karolinger ausgestorben war entstand ein Wahlkonigtum im Ostfrankischen Reich aus dem das Heilige Romische Reich hervorging Der Konig wurde von einem bestimmten Kreis der Grossen des Reichs gewahlt nicht alle Fursten waren am Wahlakt beteiligt bzw konnten das Recht beanspruchen es existierte keine Erbmonarchie Die Konigsmacht war nie absolut vielmehr waren die romisch deutschen Konige auf die Kooperation der Grossen angewiesen Konsensuale Herrschaft Die Konige konnten den Papst darum bitten sie zum Kaiser zu kronen wofur nun nur noch die romisch deutschen Konige in Frage kamen Ihr Kaisertum und ihr Konigtum war wie im Mittelalter allgemein ublich mit dem Gottesgnadentum verbunden und stand nun auch in Verbindung mit der universalen Reichsidee Romisch deutsche Konige ohne Kaiserwurde trugen den Titel Rex Francorum ab dem 11 Jahrhundert Rex Romanorum siehe Romisch deutscher Konig Der Kreis der Wahlberechtigten engte sich immer mehr ein da unter den damaligen Bedingungen nur ein Bruchteil von ihnen praktisch an der Wahl beteiligt war Seit dem staufisch welfischen Thronstreit von 1198 war eine Konigswahl nur gultig wenn daran die Erzbischofe von Mainz Koln und Trier sowie der rheinische Pfalzgraf beteiligt waren Aus dieser Gruppe gingen dann im Spatmittelalter die Kurfursten von kuren wahlen hervor die spatestens seit 1273 die alleinigen Wahler waren was 1356 in der Goldenen Bulle verbindlich festgeschrieben wurde Nach 1530 war der gewahlte Konig automatisch Kaiser Die Kaiserkronung fand nun ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt Gleichwohl war der Kaiser immer noch romisch deutscher Konig Neben der deutschen Konigswurde gab es im Heiligen Romischen Reich nur die Konigswurde von Burgund zuletzt von Karl IV wahrgenommen und die von Bohmen Unter diesen Bedingungen wahlten in der Zeit des Absolutismus nach Glanz strebende deutsche Territorialherrscher den Ausweg ausserhalb des Reiches Konig zu werden August der Starke Kurfurst von Sachsen liess sich 1697 zum Konig von Polen wahlen Kurfurst Friedrich III von Brandenburg war Souveran im ausserhalb des Reichs gelegenen Herzogtum Preussen Im Jahr 1701 erreichte er nach Verhandlungen mit Kaiser Leopold I die Anerkennung seiner Selbstkronung zum Konig in Preussen Die welfischen Kurfursten von Hannover stellten seit 1714 in Personalunion den Konig von Grossbritannien Bayern Wurttemberg und Sachsen wurden erst nach dem Ende des Heiligen Romischen Reiches Hannover nach dem Wiener Kongress Konigreiche Die Hannoverschen Welfen trugen danach bis zum Ende der Personalunion mit England 1837 die Kronen Englands und Hannovers Neuzeit Der Konigstitel wird in den meisten Landern Europas durch Erbgang nach dem Tod oder Rucktritt Abdankung des Vorgangers ubertragen In den Erbmonarchien galt fruher fast immer das mannliche Erstgeburtsrecht Nachfolger wurde also stets der alteste mannliche Erbe des verstorbenen Konigs Die meisten europaischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des altesten leiblichen Erben gleichgultig ob Mann oder Frau geandert Einige Konigreiche wie etwa Polen und heute noch Malaysia waren dagegen Wahlmonarchien In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wahlern in Deutschland waren dies die Kurfursten den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Konigs Der formelle Amtsantritt eines Konigs erfolgt im Rahmen einer feierlichen Kronung wie im Vereinigten Konigreich oder in einer Huldigungszeremonie wie in den Niederlanden Listen ehemaliger HerrscherAgypten Liste der Pharaonen Bayern Liste der Herrscher Bayerns Belgien Liste der Herrscher von Belgien Bosnien Haus Kotromanic und Bohmen Liste der bohmischen Herrscher Bulgarien Liste der Herrscher von Bulgarien Burundi Liste der Konige von Burundi Byzanz Liste der byzantinischen Kaiser Dahomey Konigreich Liste der Konige von Dahomey Danemark Liste der Konige Danemarks England Liste der Herrscher Englands Frankenreich Liste der frankischen Herrscher Frankreich Liste der Staatsoberhaupter Frankreichs Griechenland Liste der Staatsoberhaupter von Griechenland Grossbritannien Liste der britischen Monarchen Heiliges Romisches Reich Liste der romisch deutschen Herrscher Israel Liste der Konige Israels Italien Konig von Italien Kongo Konigreich Mani Kongo Kroatien Liste der Herrscher Kroatiens Lesotho Liste der Paramount Chiefs und Staatsoberhaupter Lesothos Makedonien Liste der Konige von Makedonien Marokko Liste der Herrscher Marokkos Neapel Liste der Herrscher von Neapel Nepal Liste der Konige von Nepal Niederlande Liste der Herrscher der Niederlande Norwegen Liste der Konige von Norwegen Ostgotenreich Liste ostgotischer Konige Polen Liste der polnischen Herrscher Portugal Liste der Konige von Portugal Preussen Liste der Herrscher von Brandenburg Russland Liste der russischen Herrscher Sachsen Liste der sachsischen Konige Schottland Liste der Herrscher Schottlands Schweden Liste der Konige von Schweden Serbien Monarchen des alten Serbien Sizilien Liste der Herrscher von Sizilien Spanien Liste der Staatsoberhaupter von Spanien Ungarn Liste der Herrscher von Ungarn Westgotenreich Liste westgotischer Konige Wurttemberg Liste der Herrscher von WurttembergSiehe auchKnjas Radscha Maharadscha Sultan Schah Irische Hochkonige Adelstitel Konigserhebung Designation Salbung Thronsetzung Kronung der romisch deutschen Konige und KaiserLiteraturAschehougs Norges Historie Band 2 Oslo 1995 ISBN 82 03 22013 4 Martina Hartmann Die Konigin im fruhen Mittelalter Stuttgart 2009 ISBN 3 17 018473 3 Lotte Hedeager Scandza Folkevandringstidens nordiske oprindelsesmyte In Nordsjoen Handel Religion og politikk Karmoyseminaret 94 95 Hrsg von Jens Flemming Kroger Helge Rolf Naley Karmoy Kommune Karmoy 1996 ISBN 82 7859 000 1 S 9 Erich Hoffmann Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Volkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung In Karl Hauck Hrsg Der historische Horizont der Gotterbild Amulette aus der Ubergangsepoche von der Spatantike zum Fruhmittelalter Gottingen 1992 ISBN 3 525 82587 0 Bernhard Jussen Hrsg Die Macht des Konigs Herrschaft in Europa vom Fruhmittelalter bis in die Neuzeit Munchen 2005 Henrik und Fredrik Lindstrom Svitjods undergang och sveriges fodelse Albert Bonniers Forlag 2006 ISBN 91 0 010789 1 Konrad Maurer Vorlesungen uber Altnordische Rechtsgeschichte Bd I Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen Deichert sche Verlagsbuchhandlung Leipzig 1907 Hans K Schulze Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter Bd 4 Das Konigtum Kohlhammer Stuttgart 2011 WeblinksCommons Konig Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikiquote Konig Zitate Wiktionary Konig Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber den Adelstitel Konig im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseKonig In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache In dwds de abgerufen am 19 August 2018 Manfred Clauss Der Pharao Stuttgart 2012 Uberblick bei Pierre Carlier Basileus I In Der Neue Pauly 2 1997 Sp 462 ff Vgl Karl Ludwig Elvers Rex In Der Neue Pauly 10 2001 Sp 935 f Kritischer Uberblick bei Walter Pohl Die Germanen 2 Auflage Munchen 2004 S 65 ff Stefanie Dick Der Mythos vom germanischen Konigtum Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit Berlin 2008 Vgl auch Matthias Becher Herrschaft im Ubergang von der Spatantike zum Fruhmittelalter Von Rom zu den Franken In Theo Kolzer Rudolf Schieffer Hrsg Von der Spatantike zum fruhen Mittelalter Kontinuitaten und Bruche Konzeptionen und Befunde Ostfildern 2009 S 163 188 Stefanie Dick Der Mythos vom germanischen Konigtum Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Volkerwanderungszeit Berlin 2008 S 211 ff Hoffmann Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Volkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung 1992 S 145 Lindstrom Svitjods undergang och sveriges fodelse 2006 S 64 Kap 30 uber Hrolf Krakes Tod I thann tima herjudu konungar mjok i Sviaveldi baedi Danir ok Nordmenn Varu margir saekonungar their er redu lidi miklu ok attu engi lond THotti sa einn med fullu heita mega saekonungr er hann svaf aldri undir sotkum asi ok drakk aldri at arinshorni Heimskringla olafs saga helga Kap 151 Franz Reiner Erkens Konig In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Bd 3 2016 Sp 3 18 Maximilian wurde noch zu Lebzeiten seines Vaters Kaiser Friedrichs III in Frankfurt am Main zum Rex Romanorum gewahlt und gekront Die geplante Kronung durch den Papst in Rom konnte nicht vollzogen werden Maximilian liess sich am 4 Februar 1508 von Furstbischof Matthaus Lang in Trient salben nicht kronen Erst danach am 8 Februar traf die papstliche Bestatigung des Kaisertitels ein Fortan nannte sich Maximilian Erwahlter Romischer Kaiser Sein Enkel Karl V wurde am 20 Juni 1519 von den deutschen Kurfursten in Abwesenheit zum Rex Romanorum gewahlt Beim Kongress von Bologna 1529 30 handelte er mit Papst Clemens VII eine Neuordnung Italiens aus und erhielt dafur dort am 22 Februar 1530 die eiserne Krone der Lombardenkonige und zwei Tage spater die Krone als Kaiser Karl V Normdaten Sachbegriff GND 4031516 2 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85072413

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