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Landesärztekammer

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Landesärztekammer
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Ärztekammern sind als berufsständische Körperschaften die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland.

Allgemeines

Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus. Es gibt 16 deutsche Länder, aber 17 Landesärztekammern, denn in Nordrhein-Westfalen haben die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe eigenständige Ärztekammern.

Organisation

Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Die Bundesärztekammer ist Arbeitsgemeinschaft der deutschen (Landes-)Ärztekammern, ist selbst aber keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Landes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Falls er keine ärztliche Tätigkeit ausübt, so bestimmt das für den Wohnsitz gültige Heilberufe-Kammergesetz, ob eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt.

Liste der Ärztekammern

Ärztekammer Sitz Präsident/in
Bundesärztekammer Berlin Klaus Reinhardt
Landesärztekammer Baden-Württemberg Stuttgart Wolfgang Miller
Bayerische Landesärztekammer München Gerald Quitterer
Ärztekammer Berlin Berlin Peter Bobbert
Landesärztekammer Brandenburg Cottbus Frank-Ullrich Schulz
Ärztekammer Bremen Bremen Christina Hillebrecht
Ärztekammer Hamburg Hamburg Pedram Emami
Landesärztekammer Hessen Frankfurt am Main Edgar Pinkowski
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Rostock Jens Placke
Ärztekammer Niedersachsen Hannover Martina Wenker
Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf Sven Dreyer
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mainz Günther Matheis
Ärztekammer des Saarlandes Saarbrücken Markus Strauß
Sächsische Landesärztekammer Dresden Erik Bodendieck
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Magdeburg Uwe Ebmeyer
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg Henrik Herrmann
Landesärztekammer Thüringen Jena Hans-Jörg Bittrich
Ärztekammer Westfalen-Lippe Münster Johannes Albert Gehle

Aufgaben

Die Aufgaben der Ärztekammern sind jeweils durch Gesetze der Länder (Kammergesetze) geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen:

  • Entwicklung von Ordnungen (Satzung der Ärztekammer, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung),
  • Abnahme von Prüfungen (beispielsweise Facharztprüfungen),
  • Überwachung der Berufsausübung der Ärzte,
  • Förderung der ärztlichen Fortbildung,
  • Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • Errichtung von Ethikkommissionen,
  • Vertretung der Berufsinteressen der Ärzte,
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung,
  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient,
  • Einrichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern im Bereich der Arzthaftung,
  • Organisation der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten,
  • Herausgabe eines offiziellen Mitteilungsorgans (Ärzteblatt),
  • Organisation des Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Ärztekammer,
  • Führen der Ärztestatistik,
  • Betrieb von Sozialeinrichtungen für Ärzte und deren Angehörige.

Geschichte

Die Geschichte der Ärztekammern beginnt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die erste Ärztekammer wurde 1865 in Baden errichtet. 1871 folgte die Ärztekammer für Bayern. Durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ war die Errichtung von Ärztekammern schließlich auch in Preußen angeordnet worden.

Seit 1903 wurden in verschiedenen deutschen Bundesstaaten Ärztekammergesetze erlassen.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I, S. 1433–1444) der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst und die Ärzte einer staatlich formierten Reichsärztekammer unterstellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die Alliierten die Reichsärztekammer auf.

Danach hatten in den westlichen Besatzungszonen Ärztekammern ihre Arbeit zunächst auf freiwilliger Basis wieder aufnehmen können. Zuerst wurde in Bayern 1946 eine Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet, bis 1962 in allen anderen westdeutschen Ländern und West-Berlin.

Die Finanzierung der Ärztekammern erfolgt durch Beitragszahlungen der Mitglieder, das heißt der Ärzte des jeweiligen Landes. Beiträge zur Landesärztekammer zahlen sämtliche approbierten Ärzte des Landes.

Siehe auch

  • Gesundheitspolitik
  • Gesundheitswesen
  • Ärztevereinigung
  • Standesrecht

Literatur

  • Thomas Gerst: Ärztliche Standesorganisation und Standespolitik in Deutschland 1945–1955 (= Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Beiheft 21). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08056-2.

Weblinks

Commons: Ärztekammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Adressen der deutschen Landesärztekammern
  • Selbstverwaltung als Ordnungsprinzip im Gesundheitswesen (Memento vom 3. November 2007 im Internet Archive) mit einer Darstellung der Entwicklung der Ärztekammern

Einzelnachweise

  1. § 1 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer (Memento des Originals vom 18. Juli 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  2. Andreas Toppe: Die Wiedererrichtung der ärztlichen Standesvertretung in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine historische Darstellung aus Anlaß des 50. Bayerischen Ärztetages in München. Bayerische Landesärztekammer (Hrsg.), Eigenverlag, München 1997, S. 9. Auf api.Blaek.de (PDF; 4,81 MB), abgerufen am 28. April 2022.
  3. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 68.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4141524-3 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 15:41

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Jena Hans Jorg BittrichArztekammer Westfalen Lippe Munster Johannes Albert GehleAufgabenDie Aufgaben der Arztekammern sind jeweils durch Gesetze der Lander Kammergesetze geregelt Sie umfassen im Allgemeinen Entwicklung von Ordnungen Satzung der Arztekammer Berufsordnung Weiterbildungsordnung Abnahme von Prufungen beispielsweise Facharztprufungen Uberwachung der Berufsausubung der Arzte Forderung der arztlichen Fortbildung Forderung von Qualitatssicherungsmassnahmen Errichtung von Ethikkommissionen Vertretung der Berufsinteressen der Arzte Unterstutzung des offentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung Vermittlung bei Streitigkeiten unter Arzten sowie zwischen Arzt und Patient Einrichtung von Gutachter und Schlichtungsstellen zur Klarung von Behandlungsfehlern im Bereich der Arzthaftung Organisation der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten Herausgabe eines offiziellen Mitteilungsorgans Arzteblatt Organisation des Melde und Beitragswesen fur alle Mitglieder der Arztekammer Fuhren der Arztestatistik Betrieb von Sozialeinrichtungen fur Arzte und deren Angehorige GeschichteDie Geschichte der Arztekammern beginnt in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts Die erste Arztekammer wurde 1865 in Baden errichtet 1871 folgte die Arztekammer fur Bayern Durch eine Konigliche Verordnung vom 25 Mai 1887 betreffend die Einrichtung einer arztlichen Standesvertretung fur Preussen war die Errichtung von Arztekammern schliesslich auch in Preussen angeordnet worden Seit 1903 wurden in verschiedenen deutschen Bundesstaaten Arztekammergesetze erlassen Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus wurden durch die Reichsarzteordnung vom 13 Dezember 1935 RGBl I S 1433 1444 der Deutsche Arztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelost und die Arzte einer staatlich formierten Reichsarztekammer unterstellt Nach dem Zweiten Weltkrieg losten die Alliierten die Reichsarztekammer auf Danach hatten in den westlichen Besatzungszonen Arztekammern ihre Arbeit zunachst auf freiwilliger Basis wieder aufnehmen konnen Zuerst wurde in Bayern 1946 eine Landesarztekammer als Korperschaft des offentlichen Rechts gebildet bis 1962 in allen anderen westdeutschen Landern und West Berlin Die Finanzierung der Arztekammern erfolgt durch Beitragszahlungen der Mitglieder das heisst der Arzte des jeweiligen Landes Beitrage zur Landesarztekammer zahlen samtliche approbierten Arzte des Landes Siehe auchGesundheitspolitik Gesundheitswesen Arztevereinigung StandesrechtLiteraturThomas Gerst Arztliche Standesorganisation und Standespolitik in Deutschland 1945 1955 Medizin Gesellschaft und Geschichte Beiheft 21 Franz Steiner Verlag Stuttgart 2004 ISBN 3 515 08056 2 WeblinksCommons Arztekammer Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Adressen der deutschen Landesarztekammern Selbstverwaltung als Ordnungsprinzip im Gesundheitswesen Memento vom 3 November 2007 im Internet Archive mit einer Darstellung der Entwicklung der ArztekammernEinzelnachweise 1 Abs 1 der Satzung der 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