Das am 22 Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen
Ländereinführungsgesetz

Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen Republik die Länder wieder her, die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren. Die sich neu konstituierenden deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterschieden sich die neuen Grenzen von denen von 1947, woran auch kleinere Umgliederungen seit 1990 nur wenig geändert haben.
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik |
Kurztitel: | Ländereinführungsgesetz |
Abkürzung: | LEinfG |
Art: | |
Geltungsbereich: | Deutsche Demokratische Republik |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht/Bundesrecht |
Fundstellennachweis: | II-2 |
Erlassen am: | 22. Juli 1990 |
Inkrafttreten am: | 3. Oktober 1990 |
Letzte Änderung durch: | Verfassungsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. I S. 1567) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Außerdem enthält das Verfassungsgesetz die notwendigen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen (bundesstaatlicher) Republik und Ländern; mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch aufgehoben. Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen.
Zusammensetzung der neu errichteten Länder
Land | Vorherige Bezirke | Ohne die Kreise | Zuzüglich der Kreise |
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Mecklenburg-Vorpommern | Neubrandenburg, Rostock und Schwerin | Perleberg, Prenzlau und Templin | – |
Brandenburg | Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam | Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser | Perleberg, Prenzlau und Templin |
Sachsen-Anhalt | Halle und Magdeburg | Artern | Jessen |
Sachsen | Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig | Altenburg und Schmölln | Hoyerswerda und Weißwasser |
Thüringen | Erfurt, Gera und Suhl | – | Altenburg, Artern und Schmölln |
Siehe auch
- Föderalismus in Deutschland
- Beitrittsgebiet
- Neue Länder: Neubildungsprozess der Länder 1990
- Verfassung der DDR
Weblinks
- Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 51 vom 14. August 1990, S, 955 ff. (Digitalisat)
- Heute gültige Fassung (PDF; 24 kB)
Einzelnachweise
- 27. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 22. Juli 1990: Volker Schemmel zum Ländereinführungsgesetz (18′37″), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
- Vor 25 Jahren: DDR-Volkskammer beschließt Ländereinführungsgesetz. In: bundesrat.de. Bundesrat, 22. Juli 2015, abgerufen am 6. Mai 2020: „Das Gesetz, das die Neugründung der fünf neuen Länder als Gliedstaaten des Bundes vorbereitete, sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Im Einigungsvertrag wurde jedoch festgelegt, diesen Termin auf den 3. Oktober vorzuziehen.“
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das am 22 Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Landereinfuhrungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen Republik die Lander wieder her die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren Die sich neu konstituierenden deutschen Lander wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet dadurch unterschieden sich die neuen Grenzen von denen von 1947 woran auch kleinere Umgliederungen seit 1990 nur wenig geandert haben BasisdatenTitel Verfassungsgesetz zur Bildung von Landern in der Deutschen Demokratischen RepublikKurztitel LandereinfuhrungsgesetzAbkurzung LEinfGArt Geltungsbereich Deutsche Demokratische RepublikRechtsmaterie Verfassungsrecht BundesrechtFundstellennachweis II 2Erlassen am 22 Juli 1990Inkrafttreten am 3 Oktober 1990Letzte Anderung durch Verfassungsgesetz vom 13 September 1990 GBl I S 1567 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Ausserdem enthalt das Verfassungsgesetz die notwendigen Bestimmungen uber das Verhaltnis zwischen bundesstaatlicher Republik und Landern mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch aufgehoben Ursprunglich sollte das Gesetz erst am 14 Oktober in Kraft treten dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3 Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen Zusammensetzung der neu errichteten LanderDie nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 1947 gebildeten ostdeutschen Landergrenzen in violett In rot die Grenzen der 1990 neugebildeten Lander und vom Land Berlin auf dem Gebiet Gross Berlins Land Vorherige Bezirke Ohne die Kreise Zuzuglich der KreiseMecklenburg Vorpommern Neubrandenburg Rostock und Schwerin Perleberg Prenzlau und Templin Brandenburg Cottbus Frankfurt Oder und Potsdam Hoyerswerda Jessen und Weisswasser Perleberg Prenzlau und TemplinSachsen Anhalt Halle und Magdeburg Artern JessenSachsen Dresden Karl Marx Stadt Chemnitz und Leipzig Altenburg und Schmolln Hoyerswerda und WeisswasserThuringen Erfurt Gera und Suhl Altenburg Artern und SchmollnSiehe auchFoderalismus in Deutschland Beitrittsgebiet Neue Lander Neubildungsprozess der Lander 1990 Verfassung der DDRWeblinksVerfassungsgesetz zur Bildung von Landern in der Deutschen Demokratischen Republik Landereinfuhrungsgesetz vom 22 Juli 1990 im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr 51 vom 14 August 1990 S 955 ff Digitalisat Heute gultige Fassung PDF 24 kB Einzelnachweise27 Tagung der 10 Volkskammer der DDR vom 22 Juli 1990 Volker Schemmel zum Landereinfuhrungsgesetz 18 37 in Deutsches Rundfunkarchiv DRA Vor 25 Jahren DDR Volkskammer beschliesst Landereinfuhrungsgesetz In bundesrat de Bundesrat 22 Juli 2015 abgerufen am 6 Mai 2020 Das Gesetz das die Neugrundung der funf neuen Lander als Gliedstaaten des Bundes vorbereitete sollte ursprunglich am 14 Oktober 1990 in Kraft treten Im Einigungsvertrag wurde jedoch festgelegt diesen Termin auf den 3 Oktober vorzuziehen