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Militärgericht

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Militärgericht
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Kriegsgericht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Den Film siehe Kriegsgericht (Film). Siehe auch Militärjustiz, Militärstrafgesetz.

Ein Militärgericht oder Militärtribunal ist ein Gericht, das aus Militärrichtern (normalerweise selbst Soldaten) besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt (Militärstrafrecht). Militärstrafgesetze behandeln als Nebenstrafrecht vor allem Straftaten von Militärangehörigen und teilweise Straftaten gegen das Militär. In manchen Staaten obliegt die Anwendung einer besonderen Militärjustiz, in anderen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Vom Militärgericht zu unterscheiden ist das Standgericht, das während eines lokal ausgerufenen Standrechts gilt. Im Fall einer militärischen Besatzung können Militärgerichte auch für die zivile Bevölkerung des besetzten Gebietes zuständig sein.

International

→ Hauptartikel: Internationaler Strafgerichtshof

International gilt das Kriegsvölkerrecht.

Europa im Zeitalter der stehenden Heere

Bereits in der Frühen Neuzeit existierten Militärgerichte, meist als Standgerichte auf Feldzügen. Hier berieten und urteilten in genossenschaftlicher Form nach Dienstgraden getrennt die einzelnen Regimenter unter Vorsitz der Regimentskommandeure. Für Europa wegweisend war – wenigstens auf dem Papier – nach dem Dreißigjährigen Krieg das schwedische Militärrecht mit seinen Staatsanwälten (Auditeuren) und seinen drei Instanzen (Regimentskriegsgericht, Generalkriegsgericht und Generalgouverneur). Es sah sogar die jährliche Ablieferung der Regimentsgerichtsakten nach Stockholm vor.

Sonstige historische Militärgerichtsbarkeiten

  • Zur Situation im römischen Reich siehe Militärrechtswesen im antiken Rom

Deutschland

Bis zum Ende des Deutschen Bundes

Brandenburg-Preußen und die meisten deutschen Territorien orientierten sich am äußerst umfangreichen Paragraphenwerk des schwedischen Militärrechts.

Die einzelnen deutschen Staaten wie Preußen und Bayern hatten jeweils eigene Streitkräfte und somit eine eigene Militärgerichtsbarkeit.

Kaiserreich und Weimarer Republik

Nach der Reichsgründung wurde das Reich zuständig und 1898 die erlassen. Erkennende Gerichte waren danach:

  • Standgerichte (Feld- und Bordstandgerichte)
  • Kriegsgerichte (Feld- und Bordkriegsgerichte)
  • Oberkriegsgerichte
  • das Reichsmilitärgericht

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Militärgerichtsbarkeit aufgrund Art. 106 der Weimarer Verfassung durch Reichsgesetz aufgehoben.

Drittes Reich

→ Hauptartikel: Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde 1934 wieder eine Militärgerichtsbarkeit errichtet. Die unterste Instanz hieß Kriegsgericht, das höchste Militärgericht war das Reichskriegsgericht. Mit der Mobilmachung für die gesamte Wehrmacht im August 1939 trat die Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO) in Kraft, die „zur Sicherung der Wehrmacht und des Kriegszwecks“ ein vereinfachtes Verfahren (Kriegsverfahren) einführte. Von 11. April bis zum 20. September 1944 bestand das Zentralgericht des Heeres. In der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs ließ Hitler so genannte Fliegende Standgerichte einrichten, die nicht mehr an die bis dahin anzuwendenden Verfahrensbestimmungen gebunden waren. Sie verurteilten vor allem so genannte Verdachtsfälle der Fahnenflucht.

Die Marinekriegsgerichte blieben auf alliierten Befehl bis zum 22. Juni 1945 aktiv, auch in den von deutschen Marinestreitkräften noch besetzten Gebieten in den Niederlanden, Dänemark und Norwegen. Gemäß alliiertem Militärgesetz Nr. 153 vom 4. Mai 1945 waren deutsche Todesurteile vor der Vollstreckung alliierten Instanzen zur Prüfung vorzulegen; die Verfügung wurde aber wegen angeblicher Unkenntnis mehrfach missachtet. Dies betraf nicht nur Urteile kurz vor oder nach der Kapitulation, sondern auch Altfälle z. B. von Deserteuren, die nach der Kapitulation als Kriegsgefangene in alliierten Gewahrsam geraten und von dort an deutsche Kriegsgerichte überstellt worden waren.

Insgesamt wurden mindestens 22.000 Menschen als Opfer der NS-Militärjustiz hingerichtet, unzählige andere starben in Lagern und Strafeinheiten. Es gab wenige zentrale Hinrichtungsstätten der Militärjustiz (meistens auf Übungs-Schießplätzen; zum Beispiel den Erschießungsplatz V der Wehrmacht – Murellenberge für den Standort Berlin).

Die meisten NS-Militärjustizurteile wurden erst 2002 vom Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben. Das Unrecht der NS-Militärjustiz steht im Mittelpunkt der Wanderausstellung „Was damals Recht war … – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“, die zuerst in Berlin vom 22. Juni bis 1. August 2007 gezeigt wurde. Ein Anlass zum Rückblick auf diese Zeit und zur Vergangenheitsbewältigung war 1978 die Filbinger-Affäre von Februar bis August 1978, an deren Ende der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger, baden-württembergischer Ministerpräsident seit 1966, zurücktrat.

Siehe auch: Kriegsverrat im Nationalsozialismus

Alliierte Militärgerichtsbarkeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Durch die Alliierte Militärgerichtsbarkeit wurden Kriegsverbrecherprozesse wie der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, die Dachauer Prozesse, die Curiohaus-Prozesse, die Ravensbrück-Prozesse und die Fliegerprozesse sowie die NS-Prozesse in den einzelnen Besatzungszonen vor Militärgerichten geführt.

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde 1963 eine eigenständige Militärgerichtsbarkeit für die NVA eingeführt.

Sie bestand aus zehn Militärgerichten, drei Militärobergerichten (in Berlin, Leipzig, Neubrandenburg) und dem Militärkollegium des Obersten Gerichtes der DDR. Schon vorher gab es Militärstaatsanwälte. Die Dienststellen der Militärstaatsanwälte verfügten über Ermittler (Untersuchungsführer), die die Aufgaben wahrnahmen, die im zivilen Bereich der Kriminalpolizei zugewiesen sind. Die zivilen Polizei- und Justizbehörden waren für die NVA nicht zuständig. Die Militärrichter und -staatsanwälte waren Angehörige der NVA, trugen Uniform und hatten militärische Dienstgrade.

Rechtsgrundlage bildete prozessual die Militärgerichtsordnung, materiellrechtlich ab 1968 das 9. Kapitel des Strafgesetzbuchs.

Bundesrepublik Deutschland

→ Hauptartikel: Wehrstrafgericht

Gemäß Art. 96 Abs. 2 des Grundgesetzes kann der Bund Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten. Die Wehrstrafgerichte können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Der Bund hat auf die Einrichtung dieser Gerichte bislang verzichtet. Die Angehörigen der Streitkräfte der Bundeswehr unterliegen daher im Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Seit 1. April 2013 besteht gemäß § 11a Strafprozessordnung ein einheitlicher Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung. Wird eine Straftat außerhalb Deutschlands von Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung gemäß § 62 Abs. 1 des Soldatengesetzes begangen, so ist der Gerichtsstand bei dem für die Stadt Kempten (Allgäu) zuständigen Gericht begründet. In Kempten besteht auch eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Straftaten, die nur von Soldaten oder militärischen Vorgesetzten begangen werden können, sind im Wehrstrafgesetz begründet. Zuständig für nach diesem Gesetz begangenen Straftaten sind die ordentlichen Gerichte.

Für das gerichtliche Wehrdisziplinar- und -beschwerdeverfahren sind erstinstanzlich die Truppendienstgerichte (Nord oder Süd) als „Sonderverwaltungsgerichte“ zuständig, letztinstanzlich der 1. oder 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

Österreich

Entwicklung bis 1918

Bis 1918 galt in Österreich das k.u.k. Militärjustizwesen.

1918 bis 1934

Im Zuge der Schaffung der Republik wurde in Österreich die in der Monarchie bestehende Militärgerichtsbarkeit abgeschafft. Das 1920 beschlossene Bundes-Verfassungsgesetz hat die Zulässigkeit der Militärgerichtsbarkeit ausdrücklich auf den Kriegsfall beschränkt.

1934 bis 1938

Während der Zeit des Austrofaschismus (auch Ständestaat genannt) zwischen 1934 und 1938 wurde unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß in der Ministerratssitzung vom 10. November 1933 die Verhängung des Standrechts beschlossen; am nächsten Tag trat es in Kraft. Es galt für die Delikte des Mordes, der Brandlegung sowie für das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit und richtete sich gegen Personen, die auf frischer Tat ergriffen wurden oder deren Schuld ohne Verzug feststellbar war. Das standrechtliche Verfahren wurde von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden „fliegenden Senat“, der am Oberlandesgericht Wien seinen Sitz hatte und falls notwendig zum zuständigen Landesgericht anreiste, geführt und dauerte längstens drei Tage. Bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage endete es mit einem Todesurteil, welches nach regulär zwei, spätestens aber nach drei, Stunden am Würgegalgen zu vollstrecken war. Aus diesem Grund reiste der „fliegende Senat“ oftmals bereits zusammen mit dem Scharfrichter zum Verhandlungsort an. Gegen das Urteil des Standgerichtes war kein Rechtsmittel zulässig, einzig eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten war möglich. Damit wurde mit Verhängung des Standrechts auch die Todesstrafe wieder in Österreich eingeführt, die im ordentlichen Verfahren schon 1920 abgeschafft worden war. Im Juni 1934 wurde die Todesstrafe durch eine Gesetzesänderung auch für ordentliche Verfahren wieder eingeführt.

Kamen die zivilen Standgerichte vor allem nach den Februarkämpfen 1934 zum Einsatz, so wurde durch das „Bundesverfassungsgesetz vom 26. Juli 1934 über die Einführung eines Militärgerichtshofes als Ausnahmsgerichtes zur Aburteilung der mit dem Umsturzversuch vom 25. Juli 1934 im Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen“ ein militärisches Standgericht geschaffen. Dieses war, wie schon der Gesetzestitel zeigt, in erster Linie für die Beteiligten des Juliputsches bestimmt, von denen viele aus den Reihen der Exekutive sowie des Bundesheeres gekommen waren. Der auf diese Weise ins Leben gerufene Militärgerichtshof ähnelte in Zusammensetzung, Verfahrensführung und Kompetenzen den zivilen Standgerichten, außer dass beim Militärgericht vier Offiziere als Richter fungierten. Die nach dem Juliputsch verhafteten Personen wurden von der Staatsanwaltschaft in „schwer“ und „minder Beteiligte“ geschieden. Die Schwerbeteiligten (Anführer, Mitkämpfer, Kuriere usw.) wurden auch dann dem Militärgericht zur Aburteilung ihrer mit dem Putsch im Zusammenhang stehenden Vergehen überstellt, wenn bereits ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einem zivilen Standgericht anhängig war. Die im Eilverfahren abgewickelten Prozesse endeten mit zahlreichen Todesurteilen, von denen 13 vollstreckt wurden, darunter an Otto Planetta und Franz Holzweber.

1938 bis 1945

Während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 galt auch in Österreich die Militärgerichtsbarkeit des Deutschen Reiches.

Situation seit 1945

Im Jahr 1945 wurde die Militärgerichtsbarkeit abermals abgeschafft. (Bis zum Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es jedoch im österreichischen Staatsgebiet noch Militärgerichte der Besatzungsmächte.) Das wieder in Kraft gesetzte Bundes-Verfassungsgesetz ordnet (aktuell in Art. 84 B-VG) an, dass eine Militärgerichtsbarkeit nur im Kriegsfall durch Gesetz eingerichtet werden könnte. Ein solches Gesetz besteht jedoch gegenwärtig nicht.

Strafbare Handlungen, auch nach dem  (MilStG) vom 30. Oktober 1970, werden von zivilen Gerichten abgeurteilt.

Das Verbot einer Militärgerichtsbarkeit steht jedoch einem militärischen Disziplinarwesen nicht entgegen. Heute werden Verstöße gegen die Dienstpflichten, wie den  (ADV), auf militärischer Ebene nach Maßgabe des  (HDG) durch Disziplinarstrafen geahndet. Hier entscheiden militärische Organe, wie der Kompaniekommandant oder das zuständige Ministerium. Eine Disziplinarhaft darf höchstens 14 Tage dauern. Dabei ist es auch möglich, dass für dieselbe Handlung zugleich eine Strafe nach dem Strafrecht und nach dem Disziplinarrecht verhängt wird.

Schweiz

→ Hauptartikel: Militärjustiz (Schweiz)

In der schweizerischen Militärjustiz gibt es drei Militärgerichte erster Instanz, drei Militärappellationsgerichte und als oberste Instanz das Militärkassationsgericht.

Jedem Militärgericht erster Instanz sind eine bestimmte Anzahl Gerichtspräsidenten, Richter, Ersatzrichter, Gerichtsschreiber und Gerichtsweibel zugeteilt. Die Auditoren (Staatsanwälte) und Untersuchungsrichter (samt Anwärtern) sind unabhängig von den Gerichten in je drei eigenständigen Untersuchungsrichter- und Auditorenregionen organisiert.

Als oberster Ankläger amtet der Oberauditor. Namentlich steht ihm das Recht zu, gegen ein Strafmandat oder eine Einstellungsverfügung eines Auditors ein Rechtsmittel zu erheben.

Jedem Angeklagten wird, wenn er nicht einen privaten Verteidiger bestellt, ein amtlicher Verteidiger beigegeben, der nicht der Militärjustiz unterstellt ist.

Das von den Militärgerichten anzuwendende materielle Strafrecht ist im Wesentlichen im Militärstrafgesetz vom 27. Juni 1927 (MStG; SR 321.0) enthalten. Daneben sind etwa auch die Verordnung über die Militärstrafrechtspflege vom 24. Oktober 1979 (MStV; SR 322.2) und die Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz vom 19. September 2006 (V-StGB-MStG; SR 321.01) zu beachten.

Israel

Zuständigkeit für militärisches Personal

Das israelische Militärgericht wurde 1949 gegründet. Es besteht aus mehreren lokalen Gerichten (Nord, Süd, Zentral, Bodentruppen, Marine, Luftwaffe, Sondergerichtshof und Militärgericht in Lod), denen jeweils ein Oberst vorsteht. Höhere Offiziere und Kapitalverbrechen müssen vor das Sondergericht gebracht werden. Dazu gibt es ein Berufungsgericht, dem der höchste Richter im Dienstgrad eines Generalmajors oder Brigadiers vorsteht.

Zuständigkeit für Zivilisten

Strafverfahren

Die Militärgerichte üben in den von Israel besetzten Gebieten (seit 2005 nur mehr Westjordanland) die Strafgerichtsbarkeit über die palästinensische Bevölkerung aus, soweit nicht im Rahmen des Oslo-Abkommens Gerichte der Palästinensischen Autonomiebehörde zuständig wurden. Für die dortigen Palästinenser gilt aufgrund des rechtlichen Status des Gebietes grundsätzlich immer noch jordanisches Strafrecht, das aber im Lauf der Jahrzehnte durch rund 1.700 israelische Militärverordnungen ergänzt wurde. Die Militärgerichte unter der Leitung eines Obersts verhandeln Kapitalverbrechen, Verwaltungsübertretungen und Vergehen nach der Straßenverkehrsordnung. Obwohl in diesen Gebieten eigentlich nur Militärrecht gilt, werden die Militärgerichte nur für Palästinenser eingesetzt, während israelische Siedler, die im selben Gebiet wohnen, immer vor ein ziviles Gericht (meist Bezirksgericht Jerusalem) kommen. Dies geschieht mittels einer temporären Notverordnung, die seit Juli 1967 die Siedler den in Israel lebenden Bürgern rechtlich gleichstellt. Im Jahr 2022 scheiterte die alle fünf Jahre durch das Parlament anstehende Verlängerung. Für sie gilt seit den 1970ern auch das israelische Strafgesetzbuch. Deshalb kommen israelische Siedler, die im selben Gebiet wohnen, immer vor ein ziviles Gericht (meist Bezirksgericht Jerusalem). Ebenso Ausländer und wichtige, internationales Aufsehen erregende Fälle, wie der von Marwan Barghouthi (Bezirksgericht Tel Aviv), weil Militärgerichte abseits der Öffentlichkeit verhandeln. Dieses Vorgehen ist problematisch, da die 4. Genfer Konvention Prozesse außerhalb der besetzten Gebiete verbietet. Nach Auffassung des israelischen OGH gilt diese Konvention aber für niemanden, der einen Zivilisten verletzt hat. Israelischen Soldaten war es bis Dezember 2011 nicht gestattet, israelische Zivilisten festzunehmen, nicht einmal bei einem Angriff auf sie, sie dürfen nur Ausländer und Palästinenser festnehmen, verhören und dem Gericht übergeben.

Nach einer Serie von Angriffen gegen Soldaten und Vandalenakten gegen Moscheen, die Siedler im Rahmen der „Preiszettel“-Strategie im Dezember 2011 als „Strafe“ für die Zerstörung illegaler Außenposten durchführten, genehmigte Ministerpräsident Netanjahu sämtliche Maßnahmen des Militärrechts auch gegen diese Extremisten anzuwenden. Dies inkludiert Verhaftung, administrative Haft und Strafprozess. Die Armee lehnt diese Idee allerdings ab.

Innerhalb Israels betreibt die Militärgerichtsbarkeit 5 Verhörzentren, 7 Anhaltezentren, 5 Internierungslager und 9 Gefängnisse. Das einzige Gefängnis auf besetztem Gebiet ist Ofer bei Beitunia. Festgenommene können 12 Tage festgehalten werden, ohne über den Grund dafür informiert zu werden. Sie dürfen bis zu 180 Tage lang verhört werden und müssen erst nach 90 Tagen einen Anwalt bekommen. Den Gerichten ist es auch möglich, eine Haftstrafe noch nachträglich zu verlängern. Es gibt eigene Komitees für die Verhängung der administrativen Haft und für Ausweisungen. Während der Angeklagte gegen ein Militärurteil kaum Berufungsmöglichkeiten hat, kann der Militärstaatsanwalt einen Antrag auf höhere Strafe stellen, dem in 67 % der Fälle auch stattgegeben wird. Palästinensern steht es dann nur frei, Beschwerde beim OGH einzulegen.

Laut Berichten der israelischen Menschenrechtsgruppen Yesh Din und B’Tselem enden über 99 % der Prozesse mit einem Schuldspruch. Die Verhandlungen finden auf Hebräisch statt, das viele Angeklagte nicht verstehen. Die Gerichte befinden sich in militärischen Sperrgebieten, die für Angehörige schwer zu erreichen sind. Anklage und Urteile werden meist erst durch die Anwälte, die auch kaum Zeit für die Verteidigung ihrer Mandanten bekommen, bekannt. Die durchschnittliche Verhandlungsdauer beträgt nur 2 Minuten. In 95 % der Fälle gibt es einen Geständnishandel mit der Anklage, da manchmal die Untersuchungshaft länger dauern würde als die Haftstrafe, vor allem bei jugendlichen Steinewerfern. Dies bestätigt das Gericht in seinem Jahresreport von 2010. Damals gab es bei 9542 Verfahren nur 25 Freisprüche (Verurteilungsrate 99,74 %), 98,77 % der Anträge auf administrative Haft wurden zumindest teilweise angenommen.

Oft können Haftstrafen durch die Zahlung einer Geldstrafe verhindert bzw. verringert werden. Dies betrifft auch Jugendliche ohne Einkommen. Viele Palästinenser können sich diese Geldbeträge nicht leisten. Eine Analyse der Jahre 2015 bis 2017 zeigte, dass in diesen drei Jahren im Summe Strafen in Höhe von umrechnet 16 Mio. USD verhängt wurden, zum Teil Beträge für kleinere Verwaltungsdelikte, die in keiner angemessenen Relation zum Durchschnittseinkommen liegen.

Im Unterschied zu den zivilen Gerichten werden 16-Jährige nicht mehr als Minderjährige behandelt (sonst 18 Jahre). Ebenso ist es diesen Gerichten möglich, die Todesstrafe zu verhängen. Dies ist zwar noch nie geschehen, sie wurde aber schon einige Male – wenn auch nur symbolisch – beantragt. Die Todesstrafe ist in Israel seit 1954 nur für die Straftaten Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das jüdische Volk zugelassen, außerdem im Kriegsfall.

Administrativhaft

Die Militärgerichte können auch ohne Urteil oder Anklage eine Administrativhaft von ein bis 6 Monaten verhängen und immer wieder verlängern. In einem Fall waren es über 8 Jahre. In diesem Fall wird weder dem Betroffenen noch dessen Anwalt genaue Gründe mitgeteilt oder Beweise vorgelegt. Allein der Richter bekommt die Unterlagen zu Gesicht. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass von der Person ein „Sicherheitsrisiko“ ausgehe, ein offizielles Strafverfahren aber nicht möglich sei, weil die Vorlage der Beweise Staatsgeheimnisse aufdecken, laufende Ermittlungen beeinträchtigen oder Informanten aufdecken würden. Basis dafür ist ein Gesetz aus der britischen Mandatszeit.

Aufsehen erregte 2012 der Fall von , ein Mitglied des Islamischen Jihads, der mit einem 66-tägigen Hungerstreik gegen seine viermonatige administrative Haft demonstrierte. Erst nach offizieller Zusicherung, dass die Haft nicht mehr verlängert würde, beendete er seine Aktion in bereits lebensbedrohlichem Zustand. Er starb dann nach einer neuerlichen Verhaftung im Mai 2023 nach einem 86-tägigen Hungerstreik, da lag jedoch eine Anklage wegen Terrorismus vor. Samer Issawi aus Ostjerusalem kam nach 8-monatigem Hungerstreik frei, um nach sechs Monaten wieder inhaftiert zu werden. Am 24. April 2014 traten 125 Häftlinge in einen Hungerstreik, den 80 erst nach zwei Monaten beendeten. Inzwischen befanden sich 68 im Spital und die Knesset bereitete ein Gesetz vor, das die Zwangsernährung erlaubte. Ein Jahr später wurde dieses Gesetz trotz ethischer Bedenker von Medizinern verabschiedet.

Eine Berufung beim Militärgericht und eine Anrufung des OGH durch den Betroffenen sind möglich, jedoch auch dort erhält er keine Akteneinsicht. Obwohl diese Vorgangsweise gegen den Artikel 14 der Internationalen Rechtskonvention (Recht auf einen fairen Prozess) verstößt, hält Israel an dieser Praxis fest. Eine Statistik von Berufungen zwischen 2009 und 2011 zeigt zudem, dass diesen selten stattgegeben wird, der OGH hat noch keine einzige Order aufgehoben.

Mit dieser Methode ist es auch möglich, einen bei einem Gefangenenaustausch Freigekommenen nach kurzer Zeit erneut zu inhaftieren, da der Haftgrund nicht genannt werden muss. So kam z. B. Hana Shalabi im Oktober 2011 beim Gilad-Schalit-Deal nach 25-monatiger administrativer Haft frei, um bereits im Februar 2012 erneut festgenommen und zu 6 Monaten administrativer Haft verurteilt zu werden. 2009 wurde zudem eine Klausel eingeführt, die vorschreibt, dass vorzeitig entlassene Häftlinge (z. B. im Rahmen eines Gefangenenaustausches) bei einer neuerlichen Inhaftierung (nicht Verurteilung) automatisch ihre Reststrafe absitzen müssen. Damit lebt durch eine außerordentlich verhängte administrative Haft eine ordentliche Haftstrafe wieder auf.

Nach mehreren Brandanschlägen jüdischer Extremisten im Juli 2015 genehmigte das Sicherheitskabinett am 1. August 2015 den Einsatz der Administrativen Haft und „verschärfte Verhörmethoden“ auch für israelische Staatsbürger. Im Unterschied zu den Palästinensern ist dazu jedoch eine Erlaubnis des Generalstaatsanwaltes notwendig. Bereits drei Tage später werden erstmals drei jüdische Israelis ohne Gerichtsurteil in Haft genommen.

Anfang 2017 waren 534 Palästinenser von dieser Art der Haft betroffen, zwei davon mit israelischer Staatsbürgerschaft.

Im November 2022 kam wieder ein 21-jähriger israelischer Siedler, der neben Palästinensern auch israelische Soldaten tätlich angegriffen hat, in administrative Haft, weil eine Untersuchungshaft mangels Ermittlungsergebnissen für das (zivile) Bezirksgericht in Jerusalem nicht mehr gerechtfertigt war. Verteidigungsminister Benny Gantz unterschrieb eine entsprechende Anordnung für vier Monate. Zu dieser Zeit befanden sich 820 Palästinenser in Administrativhaft.

Am 2. März 2023 ordnete Verteidigungsminister Yoav Galant die Administrativhaft für zwei Wortführer der Siedler-Attacke auf am 26. Februar 2023 an, nachdem sie vom Bezirksgericht aus der Haft entlassen worden waren. In diesem Monat gab es nach mehreren Verhaftungswellen bereits 971 Häftlinge, ein 20-Jahres-Hoch.

Am 22. November verfügte Verteidigungsministers Israel Katz. dass die Administrativhaft nur mehr bei Palästinensern verhängt werden dürfe, weil dies eine Diskriminierung von Siedlern gegenüber anderen Israelis sei, da im israelischen Kernland keine solche Maßnahme erlaubt sei. Am 17. Januar 2025 ordnete er an, alle aktuell in Haft befindlichen israelischen Siedler umgehend freizulassen.

Zuständigkeit für ausländische Terrorverdächtige

In der Vergangenheit wurden auch ausländische Terrorverdächtige vor Militärtribunale gebracht und verurteilt. Dazu zählen auch die beiden Deutschen Brigitte Schulz und Thomas Reuter, denen vorgeworfen wurde, 1976 geplant zu haben, in Nairobi ein Flugzeug der El-Al mit einer Rakete abzuschießen. Sie waren zusammen mit drei Arabern am 18. Januar 1976 in Nairobi verhaftet und danach nach Israel verbracht worden. Erst im März 1977 wurde Deutschland offiziell darüber informiert. Der Prozess fand 1977 unter Geheimhaltung statt, nur ein deutscher Diplomat war als Prozessbeobachter unter Schweigepflicht zugelassen.

Frankreich

Das Militärstrafrecht in Frankreich regelt der .

Sowjetunion

Sowjetische Militärtribunale (SMT) waren nicht nur auf dem Gebiet der Sowjetunion (UdSSR) tätig, sondern an allen Standorten der Roten Armee/Sowjetarmee im Ausland. Von 1945 bis 1955 war die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der späteren DDR zuständig. Rechtsgrundlage waren in den ersten beiden Jahren nach Kriegsende das Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945, der „Ukas 43“ oder der Artikel 58-2 (wegen Teilnahme an nationalsozialistischen Verbrechen bzw. Kriegsverbrechen gegen die Sowjetbevölkerung, der Besetzung der UdSSR oder des illegalen Waffenbesitzes). Danach gab es unter dem Mantel der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) weitere Verfügungsrechte. Um 1949/1950 übertrug die SKK Rechtsprechung und den Strafvollzug von SMT-Häftlingen an die neu geschaffene Innenverwaltung der DDR. Die Weisungsbefugnis des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR (MGB) in den Verfahren ist zu klären.

Sowjetische Militärtribunale verurteilten im Zweiten Weltkrieg 157.000 Angehörige der Roten Armee zum Tode.

Von 1945 bis 1955 wurden 40.000 bis 50.000 deutsche Zivilpersonen und Kriegsgefangene von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt. Nachgewiesen sind bisher – allein gegen deutsche Zivilpersonen und nur für die Jahre von 1944 bis 1947 – 3.301 Todesurteile, von denen 2.542 vollstreckt wurden. Die Hinrichtungen erfolgten in der Regel in Moskau; anschließend wurden die Leichname verbrannt.

Verfahren vor dem SMT

Siehe auch: SMT-Verurteilte

Die Verfahren vor dem SMT verliefen nach stalinistischem Rechtsverständnis, demzufolge es nicht auf Feststellung individueller Schuld ankam, sondern darauf, dass vor allem als Gegner des sowjetischen Systems Verdächtigte aus der Öffentlichkeit entfernt werden. Hierbei wurde sowjetisches Recht rückwirkend angewandt. In dem üblichen Schnell-Verfahren von 15 bis 20 Minuten Dauer waren 25 Jahre Zwangsarbeit die Regelstrafe. Es waren weder Verteidiger noch Entlastungszeugen zugelassen und es gab keine Berufungsmöglichkeit. Eine Schuld musste nicht nachgewiesen werden, als Urteilsbegründung diente dem Tribunal der jeweilige „Vorwurf“, um in die UdSSR deportiert, sofort erschossen oder in eine Strafvollzugsanstalt in Bautzen, Torgau oder Sachsenhausen eingewiesen zu werden, die sich auf dem gleichen Gelände befanden, wie die 1945–50 dort eingerichteten Speziallager; da saßen auch SMT-verurteilte sowjetische Militärpersonen ein. Nach Gründung der DDR befasste sich die SMT-Justiz nur noch mit Taten, die gegen die Sowjetische Besatzungsmacht gerichtet waren und überließ alle anderen Fälle der DDR-Justiz, wie an den berüchtigten Waldheimer Prozessen zu erkennen ist.

Örtliche Zuständigkeiten

Zu den geheimen Gerichtsverhandlungen reisten Militärrichter des SMT Nr. 48240 aus Berlin-Lichtenberg in die zentralen MGB-Haftanstalten der einzelnen Länder:

  • Brandenburg (Potsdam, Lindenstraße sowie Leistikowstraße),
  • Chemnitz-Kaßberg für das sogenannte „Wismut-Gebiet“,
  • Mecklenburg (Schwerin, Demmlerplatz),
  • Sachsen (Dresden, Bautzner Straße),
  • Sachsen-Anhalt (Halle/Saale, Am Kirchtor),
  • Thüringen (Weimar, Carl-von-Ossietzky-Straße) und in die MGB-Haftanstalt.

Vereinigtes Königreich

Der Armed Forces Act 2006 regelt im Wesentlichen das aktuelle Militärstrafrecht des Vereinigten Königreichs.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten nehmen verschiedene Behörden der jeweiligen Teilstreitkräfte, Judge Advocate General’s Corps (JAG) genannt, die Aufgaben der Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen wahr. Die Strafverfolgung übernehmen Bundesbehörden wie der Naval Criminal Investigative Service (NCIS) oder das United States Army Criminal Investigation Command mit seinen einzelnen Divisionen (CID).

Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) die Militärtribunale auf dem Militärstützpunkt Guantánamo für unrechtmäßig erklärt hatte, schuf die Regierung George W. Bushs im Oktober 2006 mit der Einführung des Gesetzes Military Commissions Act die gesetzliche Grundlage, sogenannte „unrechtmäßige feindliche Kämpfer“ („illegal enemy combatants“) von Militärgerichten aburteilen zu lassen. Im Februar 2007 wurden die letzten formalen Hindernisse beseitigt und die Einrichtung der Sondertribunale vom Weißen Haus per Dekret veranlasst.

Der Uniform Code of Military Justice ist das Militärstrafgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika.

Literatur

diverses Historisches:

  • Maren Lorenz: Das Rad der Gewalt. Militär und Zivilbevölkerung in Norddeutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg (1650–1700). Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 978-3-412-11606-4 (Zugleich: Hamburg, Univ., Habil.-Schr.).
  • Maren Lorenz: Militär. In: Decock, W. (Hg.) Konfliktlösung in der Frühen Neuzeit. Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa, Bd. 3. Springer, Berlin, Heidelberg 2021. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56102-7_28

zum SMT:

  • Annerose Matz-Donath: Deutsche Frauen vor sowjetischen Militärtribunalen. Die Spur der roten Sphinx. Lindenbaum-Verlag, Beltheim 2014, ISBN 978-3-938176-53-5.
  • Die ersten Jahre der SBZ/DDR. In: Bericht der Enquète-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. Deutscher Bundestag, Drucksache 12/7820, Bonn 1994
  • Gerhard Finn: Die politischen Häftlinge in der Sowjetzone. Berlin 1958
  • Karl Wilhelm Fricke: Politik und Justiz in der DDR. Köln 1979
  • Gesellschaft Memorial: Rasstrelnyje spiski. Moskwa 1935–1953. Donskoje kladbistsche. Moskwa, obstschestwo „Memorial“, Moskau 2005 (Erschießungslisten. Moskau 1935–1953. Donskoi-Friedhof. Gedenkbuch für die Opfer der politischen Repressionen. Hrsg. von der Gesellschaft Memorial. Moskau 2005. 5.065 Biografien; russisch)
  • Jörg Rudolph, Frank Drauschke, Alexander Sachse: Hingerichtet in Moskau. Opfer des Stalinismus aus Berlin 1950-1953 (= Schriftenreihe des , Nr. 23). Berlin 2007, ISBN 978-3-934085-26-8. (online PDF, 3,1 MB)
  • Andreas Weigelt, Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947). Eine historisch-biographische Studie. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-36968-5.
  • Das System des kommunistischen Terrors in der Sowjetzone. SPD-Informationsdienst, Denkschriften 28, Hannover 1950.

Weblinks

Commons: Militärgericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Themenseite Militär – Quellen und Volltexte
Wiktionary: Militärgericht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Literatur von und über Militärgericht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. Strafgesetzbuch für das Preußische Heer vom 3. April 1845 (Gesetz-Samml. S. 287), Zweiter Theil: Strafgerichts-Ordnung;
    Wikisource: Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1872) – Quellen und Volltexte
  2. Militärstrafgerichtsordnung für das Königreich Bayern (1869)
  3. vgl. Verfassung des Deutschen Reiches, Art. 61
  4. vom 1. Dezember 1898 (RGBl. S. 1189); in Kraft getreten am 1. Oktober 1900, siehe Verordnung vom 28. Dezember 1899 (RGBl. 1900 S. 1)
  5. Gesetz, betreffend Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit, vom 17. August 1920 (RGBl. S. 1579)
  6. Heinrich Dietz: Zur Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit. (Gesetz vom 7. August 1920, RGBl. S. 1579 ff.). ZStW 1921, S. 78 ff.
  7. K. Brümmer-Pauly, Desertion im Recht des Nationalsozialismus (Berlin, 2006), S. 75.
  8. Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz vom 17. August 1938, RGBl. S. 1457
  9. Spiegel-Artikel vom 7. Juli 1965
  10. Spiegel-Artikel vom 12. September 1966
  11. Informationen zur Ausstellung auf der Website der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
  12. https://home.snafu.de/veith/justiz.htm
  13. vom 4. April 1963 (GBl. I Nr. 4 S. 71) bzw. vom 27. September 1974 (GBl. I Nr. 52 S. 481)
  14. zuvor: Dritter Teil des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 78, S. 643 ff., Digitalisat) bzw. vom 24. Januar 1962 (GBl. I Nr. 2 S. 25)
  15. https://www.buzer.de/gesetz/10474/index.htm
  16. Mathias Lichtenwagner: Militärgerichtsbarkeit in Österreich im Wandel der Zeit. f (Memento vom 11. Januar 2016 im Internet Archive) In: 175 Jahre Gerichtsbarkeit in der Josefstadt. Katalog, Bezirksmuseum Josefstadt, 2014, S. 53–60 (pdf, staatswissenschaft.univie.ac.at; zum Katalog siehe oebv.com, pdf (Memento vom 11. Januar 2016 im Internet Archive)).
  17. BGBl. Nr. 77/1934
  18. Bundesverfassungsgesetz vom 26. Juli 1934 über die Einführung eines Militärgerichtshofes als Ausnahmsgerichtes zur Aburteilung der mit dem Umsturzversuch vom 25. Juli 1934 im Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen. In: BGBl. Nr. 152/1934. Wien 26. Juli 1934 (Online auf ALEX). 
  19. Heeresdisziplinargesetz 2002 (PDF; 438 kB), BMLV
  20. (Schweizerisches) Oberauditorat (Memento vom 29. Dezember 2008 im Internet Archive)
  21. (Schweizerisches) Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (MStG; SR 321.0)
  22. IDF-Homepage (Memento vom 21. Juli 2012 im Internet Archive)
  23. Israels Regierung verliert wichtige Abstimmung, Die Presse am 7. Juni 2022
  24. Court sentences West Bank settler to prison for beating Palestinian minor, Ha-Aretz
  25. Military court president pushing to apply Israeli criminal law in West Bank, Ha-Aretz am 29. November 2012
  26. Israel Plans Publicized Trial Of Emerging Palestinian Figure, New York Times
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  28. Amnon Strashnov: Israel's Military Justice System in Times of Terror
  29. Israeli law is powerless in the settlements, Ha-Aretz am 13. Dezember 2011
  30. Netanyahu: Jewish extremists not a 'terror group' but will be given military trial, Ha-Aretz am 15. Dezember 2011
  31. IDF opposes plan to try Jewish extremists in military courts, Ha-Aretz am 27. Dezember 2011
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  33. Militärgericht verlängert Haft für Abdallah Abu Rahmah, taz am 13. Jänner 2011
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  37. Virtually all military court cases in West Bank end in conviction, Ha-Aretz am 29. November 2011
  38. In Three Years, Israeli Military Courts Have Fined Palestinians $16 Million, Ha-Aretz am 15. Januar 2019
  39. IDF sets up separate court for Palestinian minors, Ha-Aretz
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Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 02:33

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Kriegsgericht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Den Film siehe Kriegsgericht Film Siehe auch Militarjustiz Militarstrafgesetz Ein Militargericht oder Militartribunal ist ein Gericht das aus Militarrichtern normalerweise selbst Soldaten besteht und die Strafgerichtsbarkeit uber Angehorige des Militars ausubt Militarstrafrecht Militarstrafgesetze behandeln als Nebenstrafrecht vor allem Straftaten von Militarangehorigen und teilweise Straftaten gegen das Militar In manchen Staaten obliegt die Anwendung einer besonderen Militarjustiz in anderen der ordentlichen Gerichtsbarkeit Finnisches Militartribunal 1944 Vom Militargericht zu unterscheiden ist das Standgericht das wahrend eines lokal ausgerufenen Standrechts gilt Im Fall einer militarischen Besatzung konnen Militargerichte auch fur die zivile Bevolkerung des besetzten Gebietes zustandig sein International Hauptartikel Internationaler Strafgerichtshof International gilt das Kriegsvolkerrecht Europa im Zeitalter der stehenden Heere Bereits in der Fruhen Neuzeit existierten Militargerichte meist als Standgerichte auf Feldzugen Hier berieten und urteilten in genossenschaftlicher Form nach Dienstgraden getrennt die einzelnen Regimenter unter Vorsitz der Regimentskommandeure Fur Europa wegweisend war wenigstens auf dem Papier nach dem Dreissigjahrigen Krieg das schwedische Militarrecht mit seinen Staatsanwalten Auditeuren und seinen drei Instanzen Regimentskriegsgericht Generalkriegsgericht und Generalgouverneur Es sah sogar die jahrliche Ablieferung der Regimentsgerichtsakten nach Stockholm vor Sonstige historische Militargerichtsbarkeiten Zur Situation im romischen Reich siehe Militarrechtswesen im antiken RomDeutschlandBis zum Ende des Deutschen Bundes Brandenburg Preussen und die meisten deutschen Territorien orientierten sich am ausserst umfangreichen Paragraphenwerk des schwedischen Militarrechts Die einzelnen deutschen Staaten wie Preussen und Bayern hatten jeweils eigene Streitkrafte und somit eine eigene Militargerichtsbarkeit Kaiserreich und Weimarer Republik Nach der Reichsgrundung wurde das Reich zustandig und 1898 die erlassen Erkennende Gerichte waren danach Standgerichte Feld und Bordstandgerichte Kriegsgerichte Feld und Bordkriegsgerichte Oberkriegsgerichte das Reichsmilitargericht Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Militargerichtsbarkeit aufgrund Art 106 der Weimarer Verfassung durch Reichsgesetz aufgehoben Drittes Reich Hauptartikel Militargerichtsbarkeit Nationalsozialismus In der Zeit des Nationalsozialismus wurde 1934 wieder eine Militargerichtsbarkeit errichtet Die unterste Instanz hiess Kriegsgericht das hochste Militargericht war das Reichskriegsgericht Mit der Mobilmachung fur die gesamte Wehrmacht im August 1939 trat die Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO in Kraft die zur Sicherung der Wehrmacht und des Kriegszwecks ein vereinfachtes Verfahren Kriegsverfahren einfuhrte Von 11 April bis zum 20 September 1944 bestand das Zentralgericht des Heeres In der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs liess Hitler so genannte Fliegende Standgerichte einrichten die nicht mehr an die bis dahin anzuwendenden Verfahrensbestimmungen gebunden waren Sie verurteilten vor allem so genannte Verdachtsfalle der Fahnenflucht Die Marinekriegsgerichte blieben auf alliierten Befehl bis zum 22 Juni 1945 aktiv auch in den von deutschen Marinestreitkraften noch besetzten Gebieten in den Niederlanden Danemark und Norwegen Gemass alliiertem Militargesetz Nr 153 vom 4 Mai 1945 waren deutsche Todesurteile vor der Vollstreckung alliierten Instanzen zur Prufung vorzulegen die Verfugung wurde aber wegen angeblicher Unkenntnis mehrfach missachtet Dies betraf nicht nur Urteile kurz vor oder nach der Kapitulation sondern auch Altfalle z B von Deserteuren die nach der Kapitulation als Kriegsgefangene in alliierten Gewahrsam geraten und von dort an deutsche Kriegsgerichte uberstellt worden waren Insgesamt wurden mindestens 22 000 Menschen als Opfer der NS Militarjustiz hingerichtet unzahlige andere starben in Lagern und Strafeinheiten Es gab wenige zentrale Hinrichtungsstatten der Militarjustiz meistens auf Ubungs Schiessplatzen zum Beispiel den Erschiessungsplatz V der Wehrmacht Murellenberge fur den Standort Berlin Die meisten NS Militarjustizurteile wurden erst 2002 vom Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben Das Unrecht der NS Militarjustiz steht im Mittelpunkt der Wanderausstellung Was damals Recht war Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht die zuerst in Berlin vom 22 Juni bis 1 August 2007 gezeigt wurde Ein Anlass zum Ruckblick auf diese Zeit und zur Vergangenheitsbewaltigung war 1978 die Filbinger Affare von Februar bis August 1978 an deren Ende der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger baden wurttembergischer Ministerprasident seit 1966 zurucktrat Siehe auch Kriegsverrat im Nationalsozialismus Alliierte Militargerichtsbarkeit nach dem Zweiten Weltkrieg Durch die Alliierte Militargerichtsbarkeit wurden Kriegsverbrecherprozesse wie der Nurnberger Hauptkriegsverbrecherprozess die Dachauer Prozesse die Curiohaus Prozesse die Ravensbruck Prozesse und die Fliegerprozesse sowie die NS Prozesse in den einzelnen Besatzungszonen vor Militargerichten gefuhrt Deutsche Demokratische Republik In der DDR wurde 1963 eine eigenstandige Militargerichtsbarkeit fur die NVA eingefuhrt Sie bestand aus zehn Militargerichten drei Militarobergerichten in Berlin Leipzig Neubrandenburg und dem Militarkollegium des Obersten Gerichtes der DDR Schon vorher gab es Militarstaatsanwalte Die Dienststellen der Militarstaatsanwalte verfugten uber Ermittler Untersuchungsfuhrer die die Aufgaben wahrnahmen die im zivilen Bereich der Kriminalpolizei zugewiesen sind Die zivilen Polizei und Justizbehorden waren fur die NVA nicht zustandig Die Militarrichter und staatsanwalte waren Angehorige der NVA trugen Uniform und hatten militarische Dienstgrade Rechtsgrundlage bildete prozessual die Militargerichtsordnung materiellrechtlich ab 1968 das 9 Kapitel des Strafgesetzbuchs Bundesrepublik Deutschland Hauptartikel Wehrstrafgericht Gemass Art 96 Abs 2 des Grundgesetzes kann der Bund Wehrstrafgerichte fur die Streitkrafte als Bundesgerichte errichten Die Wehrstrafgerichte konnen die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall sowie uber Angehorige der Streitkrafte ausuben die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind Der Bund hat auf die Einrichtung dieser Gerichte bislang verzichtet Die Angehorigen der Streitkrafte der Bundeswehr unterliegen daher im Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit Seit 1 April 2013 besteht gemass 11a Strafprozessordnung ein einheitlicher Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung Wird eine Straftat ausserhalb Deutschlands von Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung gemass 62 Abs 1 des Soldatengesetzes begangen so ist der Gerichtsstand bei dem fur die Stadt Kempten Allgau zustandigen Gericht begrundet In Kempten besteht auch eine Schwerpunkt Staatsanwaltschaft Straftaten die nur von Soldaten oder militarischen Vorgesetzten begangen werden konnen sind im Wehrstrafgesetz begrundet Zustandig fur nach diesem Gesetz begangenen Straftaten sind die ordentlichen Gerichte Fur das gerichtliche Wehrdisziplinar und beschwerdeverfahren sind erstinstanzlich die Truppendienstgerichte Nord oder Sud als Sonderverwaltungsgerichte zustandig letztinstanzlich der 1 oder 2 Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts OsterreichEntwicklung bis 1918 Bis 1918 galt in Osterreich das k u k Militarjustizwesen 1918 bis 1934 Im Zuge der Schaffung der Republik wurde in Osterreich die in der Monarchie bestehende Militargerichtsbarkeit abgeschafft Das 1920 beschlossene Bundes Verfassungsgesetz hat die Zulassigkeit der Militargerichtsbarkeit ausdrucklich auf den Kriegsfall beschrankt 1934 bis 1938 Wahrend der Zeit des Austrofaschismus auch Standestaat genannt zwischen 1934 und 1938 wurde unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuss in der Ministerratssitzung vom 10 November 1933 die Verhangung des Standrechts beschlossen am nachsten Tag trat es in Kraft Es galt fur die Delikte des Mordes der Brandlegung sowie fur das Verbrechen der offentlichen Gewalttatigkeit und richtete sich gegen Personen die auf frischer Tat ergriffen wurden oder deren Schuld ohne Verzug feststellbar war Das standrechtliche Verfahren wurde von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden fliegenden Senat der am Oberlandesgericht Wien seinen Sitz hatte und falls notwendig zum zustandigen Landesgericht anreiste gefuhrt und dauerte langstens drei Tage Bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage endete es mit einem Todesurteil welches nach regular zwei spatestens aber nach drei Stunden am Wurgegalgen zu vollstrecken war Aus diesem Grund reiste der fliegende Senat oftmals bereits zusammen mit dem Scharfrichter zum Verhandlungsort an Gegen das Urteil des Standgerichtes war kein Rechtsmittel zulassig einzig eine Begnadigung durch den Bundesprasidenten war moglich Damit wurde mit Verhangung des Standrechts auch die Todesstrafe wieder in Osterreich eingefuhrt die im ordentlichen Verfahren schon 1920 abgeschafft worden war Im Juni 1934 wurde die Todesstrafe durch eine Gesetzesanderung auch fur ordentliche Verfahren wieder eingefuhrt Kamen die zivilen Standgerichte vor allem nach den Februarkampfen 1934 zum Einsatz so wurde durch das Bundesverfassungsgesetz vom 26 Juli 1934 uber die Einfuhrung eines Militargerichtshofes als Ausnahmsgerichtes zur Aburteilung der mit dem Umsturzversuch vom 25 Juli 1934 im Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen ein militarisches Standgericht geschaffen Dieses war wie schon der Gesetzestitel zeigt in erster Linie fur die Beteiligten des Juliputsches bestimmt von denen viele aus den Reihen der Exekutive sowie des Bundesheeres gekommen waren Der auf diese Weise ins Leben gerufene Militargerichtshof ahnelte in Zusammensetzung Verfahrensfuhrung und Kompetenzen den zivilen Standgerichten ausser dass beim Militargericht vier Offiziere als Richter fungierten Die nach dem Juliputsch verhafteten Personen wurden von der Staatsanwaltschaft in schwer und minder Beteiligte geschieden Die Schwerbeteiligten Anfuhrer Mitkampfer Kuriere usw wurden auch dann dem Militargericht zur Aburteilung ihrer mit dem Putsch im Zusammenhang stehenden Vergehen uberstellt wenn bereits ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einem zivilen Standgericht anhangig war Die im Eilverfahren abgewickelten Prozesse endeten mit zahlreichen Todesurteilen von denen 13 vollstreckt wurden darunter an Otto Planetta und Franz Holzweber 1938 bis 1945 Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 galt auch in Osterreich die Militargerichtsbarkeit des Deutschen Reiches Situation seit 1945 Im Jahr 1945 wurde die Militargerichtsbarkeit abermals abgeschafft Bis zum Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es jedoch im osterreichischen Staatsgebiet noch Militargerichte der Besatzungsmachte Das wieder in Kraft gesetzte Bundes Verfassungsgesetz ordnet aktuell in Art 84 B VG an dass eine Militargerichtsbarkeit nur im Kriegsfall durch Gesetz eingerichtet werden konnte Ein solches Gesetz besteht jedoch gegenwartig nicht Strafbare Handlungen auch nach dem MilStG vom 30 Oktober 1970 werden von zivilen Gerichten abgeurteilt Das Verbot einer Militargerichtsbarkeit steht jedoch einem militarischen Disziplinarwesen nicht entgegen Heute werden Verstosse gegen die Dienstpflichten wie den ADV auf militarischer Ebene nach Massgabe des HDG durch Disziplinarstrafen geahndet Hier entscheiden militarische Organe wie der Kompaniekommandant oder das zustandige Ministerium Eine Disziplinarhaft darf hochstens 14 Tage dauern Dabei ist es auch moglich dass fur dieselbe Handlung zugleich eine Strafe nach dem Strafrecht und nach dem Disziplinarrecht verhangt wird Schweiz Hauptartikel Militarjustiz Schweiz In der schweizerischen Militarjustiz gibt es drei Militargerichte erster Instanz drei Militarappellationsgerichte und als oberste Instanz das Militarkassationsgericht Jedem Militargericht erster Instanz sind eine bestimmte Anzahl Gerichtsprasidenten Richter Ersatzrichter Gerichtsschreiber und Gerichtsweibel zugeteilt Die Auditoren Staatsanwalte und Untersuchungsrichter samt Anwartern sind unabhangig von den Gerichten in je drei eigenstandigen Untersuchungsrichter und Auditorenregionen organisiert Als oberster Anklager amtet der Oberauditor Namentlich steht ihm das Recht zu gegen ein Strafmandat oder eine Einstellungsverfugung eines Auditors ein Rechtsmittel zu erheben Jedem Angeklagten wird wenn er nicht einen privaten Verteidiger bestellt ein amtlicher Verteidiger beigegeben der nicht der Militarjustiz unterstellt ist Das von den Militargerichten anzuwendende materielle Strafrecht ist im Wesentlichen im Militarstrafgesetz vom 27 Juni 1927 MStG SR 321 0 enthalten Daneben sind etwa auch die Verordnung uber die Militarstrafrechtspflege vom 24 Oktober 1979 MStV SR 322 2 und die Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militarstrafgesetz vom 19 September 2006 V StGB MStG SR 321 01 zu beachten IsraelZustandigkeit fur militarisches Personal Das israelische Militargericht wurde 1949 gegrundet Es besteht aus mehreren lokalen Gerichten Nord Sud Zentral Bodentruppen Marine Luftwaffe Sondergerichtshof und Militargericht in Lod denen jeweils ein Oberst vorsteht Hohere Offiziere und Kapitalverbrechen mussen vor das Sondergericht gebracht werden Dazu gibt es ein Berufungsgericht dem der hochste Richter im Dienstgrad eines Generalmajors oder Brigadiers vorsteht Zustandigkeit fur Zivilisten Strafverfahren Die Militargerichte uben in den von Israel besetzten Gebieten seit 2005 nur mehr Westjordanland die Strafgerichtsbarkeit uber die palastinensische Bevolkerung aus soweit nicht im Rahmen des Oslo Abkommens Gerichte der Palastinensischen Autonomiebehorde zustandig wurden Fur die dortigen Palastinenser gilt aufgrund des rechtlichen Status des Gebietes grundsatzlich immer noch jordanisches Strafrecht das aber im Lauf der Jahrzehnte durch rund 1 700 israelische Militarverordnungen erganzt wurde Die Militargerichte unter der Leitung eines Obersts verhandeln Kapitalverbrechen Verwaltungsubertretungen und Vergehen nach der Strassenverkehrsordnung Obwohl in diesen Gebieten eigentlich nur Militarrecht gilt werden die Militargerichte nur fur Palastinenser eingesetzt wahrend israelische Siedler die im selben Gebiet wohnen immer vor ein ziviles Gericht meist Bezirksgericht Jerusalem kommen Dies geschieht mittels einer temporaren Notverordnung die seit Juli 1967 die Siedler den in Israel lebenden Burgern rechtlich gleichstellt Im Jahr 2022 scheiterte die alle funf Jahre durch das Parlament anstehende Verlangerung Fur sie gilt seit den 1970ern auch das israelische Strafgesetzbuch Deshalb kommen israelische Siedler die im selben Gebiet wohnen immer vor ein ziviles Gericht meist Bezirksgericht Jerusalem Ebenso Auslander und wichtige internationales Aufsehen erregende Falle wie der von Marwan Barghouthi Bezirksgericht Tel Aviv weil Militargerichte abseits der Offentlichkeit verhandeln Dieses Vorgehen ist problematisch da die 4 Genfer Konvention Prozesse ausserhalb der besetzten Gebiete verbietet Nach Auffassung des israelischen OGH gilt diese Konvention aber fur niemanden der einen Zivilisten verletzt hat Israelischen Soldaten war es bis Dezember 2011 nicht gestattet israelische Zivilisten festzunehmen nicht einmal bei einem Angriff auf sie sie durfen nur Auslander und Palastinenser festnehmen verhoren und dem Gericht ubergeben Nach einer Serie von Angriffen gegen Soldaten und Vandalenakten gegen Moscheen die Siedler im Rahmen der Preiszettel Strategie im Dezember 2011 als Strafe fur die Zerstorung illegaler Aussenposten durchfuhrten genehmigte Ministerprasident Netanjahu samtliche Massnahmen des Militarrechts auch gegen diese Extremisten anzuwenden Dies inkludiert Verhaftung administrative Haft und Strafprozess Die Armee lehnt diese Idee allerdings ab Innerhalb Israels betreibt die Militargerichtsbarkeit 5 Verhorzentren 7 Anhaltezentren 5 Internierungslager und 9 Gefangnisse Das einzige Gefangnis auf besetztem Gebiet ist Ofer bei Beitunia Festgenommene konnen 12 Tage festgehalten werden ohne uber den Grund dafur informiert zu werden Sie durfen bis zu 180 Tage lang verhort werden und mussen erst nach 90 Tagen einen Anwalt bekommen Den Gerichten ist es auch moglich eine Haftstrafe noch nachtraglich zu verlangern Es gibt eigene Komitees fur die Verhangung der administrativen Haft und fur Ausweisungen Wahrend der Angeklagte gegen ein Militarurteil kaum Berufungsmoglichkeiten hat kann der Militarstaatsanwalt einen Antrag auf hohere Strafe stellen dem in 67 der Falle auch stattgegeben wird Palastinensern steht es dann nur frei Beschwerde beim OGH einzulegen Laut Berichten der israelischen Menschenrechtsgruppen Yesh Din und B Tselem enden uber 99 der Prozesse mit einem Schuldspruch Die Verhandlungen finden auf Hebraisch statt das viele Angeklagte nicht verstehen Die Gerichte befinden sich in militarischen Sperrgebieten die fur Angehorige schwer zu erreichen sind Anklage und Urteile werden meist erst durch die Anwalte die auch kaum Zeit fur die Verteidigung ihrer Mandanten bekommen bekannt Die durchschnittliche Verhandlungsdauer betragt nur 2 Minuten In 95 der Falle gibt es einen Gestandnishandel mit der Anklage da manchmal die Untersuchungshaft langer dauern wurde als die Haftstrafe vor allem bei jugendlichen Steinewerfern Dies bestatigt das Gericht in seinem Jahresreport von 2010 Damals gab es bei 9542 Verfahren nur 25 Freispruche Verurteilungsrate 99 74 98 77 der Antrage auf administrative Haft wurden zumindest teilweise angenommen Oft konnen Haftstrafen durch die Zahlung einer Geldstrafe verhindert bzw verringert werden Dies betrifft auch Jugendliche ohne Einkommen Viele Palastinenser konnen sich diese Geldbetrage nicht leisten Eine Analyse der Jahre 2015 bis 2017 zeigte dass in diesen drei Jahren im Summe Strafen in Hohe von umrechnet 16 Mio USD verhangt wurden zum Teil Betrage fur kleinere Verwaltungsdelikte die in keiner angemessenen Relation zum Durchschnittseinkommen liegen Im Unterschied zu den zivilen Gerichten werden 16 Jahrige nicht mehr als Minderjahrige behandelt sonst 18 Jahre Ebenso ist es diesen Gerichten moglich die Todesstrafe zu verhangen Dies ist zwar noch nie geschehen sie wurde aber schon einige Male wenn auch nur symbolisch beantragt Die Todesstrafe ist in Israel seit 1954 nur fur die Straftaten Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das judische Volk zugelassen ausserdem im Kriegsfall Administrativhaft Die Militargerichte konnen auch ohne Urteil oder Anklage eine Administrativhaft von ein bis 6 Monaten verhangen und immer wieder verlangern In einem Fall waren es uber 8 Jahre In diesem Fall wird weder dem Betroffenen noch dessen Anwalt genaue Grunde mitgeteilt oder Beweise vorgelegt Allein der Richter bekommt die Unterlagen zu Gesicht Begrundet wird dieses Vorgehen damit dass von der Person ein Sicherheitsrisiko ausgehe ein offizielles Strafverfahren aber nicht moglich sei weil die Vorlage der Beweise Staatsgeheimnisse aufdecken laufende Ermittlungen beeintrachtigen oder Informanten aufdecken wurden Basis dafur ist ein Gesetz aus der britischen Mandatszeit Aufsehen erregte 2012 der Fall von ein Mitglied des Islamischen Jihads der mit einem 66 tagigen Hungerstreik gegen seine viermonatige administrative Haft demonstrierte Erst nach offizieller Zusicherung dass die Haft nicht mehr verlangert wurde beendete er seine Aktion in bereits lebensbedrohlichem Zustand Er starb dann nach einer neuerlichen Verhaftung im Mai 2023 nach einem 86 tagigen Hungerstreik da lag jedoch eine Anklage wegen Terrorismus vor Samer Issawi aus Ostjerusalem kam nach 8 monatigem Hungerstreik frei um nach sechs Monaten wieder inhaftiert zu werden Am 24 April 2014 traten 125 Haftlinge in einen Hungerstreik den 80 erst nach zwei Monaten beendeten Inzwischen befanden sich 68 im Spital und die Knesset bereitete ein Gesetz vor das die Zwangsernahrung erlaubte Ein Jahr spater wurde dieses Gesetz trotz ethischer Bedenker von Medizinern verabschiedet Eine Berufung beim Militargericht und eine Anrufung des OGH durch den Betroffenen sind moglich jedoch auch dort erhalt er keine Akteneinsicht Obwohl diese Vorgangsweise gegen den Artikel 14 der Internationalen Rechtskonvention Recht auf einen fairen Prozess verstosst halt Israel an dieser Praxis fest Eine Statistik von Berufungen zwischen 2009 und 2011 zeigt zudem dass diesen selten stattgegeben wird der OGH hat noch keine einzige Order aufgehoben Mit dieser Methode ist es auch moglich einen bei einem Gefangenenaustausch Freigekommenen nach kurzer Zeit erneut zu inhaftieren da der Haftgrund nicht genannt werden muss So kam z B Hana Shalabi im Oktober 2011 beim Gilad Schalit Deal nach 25 monatiger administrativer Haft frei um bereits im Februar 2012 erneut festgenommen und zu 6 Monaten administrativer Haft verurteilt zu werden 2009 wurde zudem eine Klausel eingefuhrt die vorschreibt dass vorzeitig entlassene Haftlinge z B im Rahmen eines Gefangenenaustausches bei einer neuerlichen Inhaftierung nicht Verurteilung automatisch ihre Reststrafe absitzen mussen Damit lebt durch eine ausserordentlich verhangte administrative Haft eine ordentliche Haftstrafe wieder auf Nach mehreren Brandanschlagen judischer Extremisten im Juli 2015 genehmigte das Sicherheitskabinett am 1 August 2015 den Einsatz der Administrativen Haft und verscharfte Verhormethoden auch fur israelische Staatsburger Im Unterschied zu den Palastinensern ist dazu jedoch eine Erlaubnis des Generalstaatsanwaltes notwendig Bereits drei Tage spater werden erstmals drei judische Israelis ohne Gerichtsurteil in Haft genommen Anfang 2017 waren 534 Palastinenser von dieser Art der Haft betroffen zwei davon mit israelischer Staatsburgerschaft Im November 2022 kam wieder ein 21 jahriger israelischer Siedler der neben Palastinensern auch israelische Soldaten tatlich angegriffen hat in administrative Haft weil eine Untersuchungshaft mangels Ermittlungsergebnissen fur das zivile Bezirksgericht in Jerusalem nicht mehr gerechtfertigt war Verteidigungsminister Benny Gantz unterschrieb eine entsprechende Anordnung fur vier Monate Zu dieser Zeit befanden sich 820 Palastinenser in Administrativhaft Am 2 Marz 2023 ordnete Verteidigungsminister Yoav Galant die Administrativhaft fur zwei Wortfuhrer der Siedler Attacke auf am 26 Februar 2023 an nachdem sie vom Bezirksgericht aus der Haft entlassen worden waren In diesem Monat gab es nach mehreren Verhaftungswellen bereits 971 Haftlinge ein 20 Jahres Hoch Am 22 November verfugte Verteidigungsministers Israel Katz dass die Administrativhaft nur mehr bei Palastinensern verhangt werden durfe weil dies eine Diskriminierung von Siedlern gegenuber anderen Israelis sei da im israelischen Kernland keine solche Massnahme erlaubt sei Am 17 Januar 2025 ordnete er an alle aktuell in Haft befindlichen israelischen Siedler umgehend freizulassen Zustandigkeit fur auslandische Terrorverdachtige In der Vergangenheit wurden auch auslandische Terrorverdachtige vor Militartribunale gebracht und verurteilt Dazu zahlen auch die beiden Deutschen Brigitte Schulz und Thomas Reuter denen vorgeworfen wurde 1976 geplant zu haben in Nairobi ein Flugzeug der El Al mit einer Rakete abzuschiessen Sie waren zusammen mit drei Arabern am 18 Januar 1976 in Nairobi verhaftet und danach nach Israel verbracht worden Erst im Marz 1977 wurde Deutschland offiziell daruber informiert Der Prozess fand 1977 unter Geheimhaltung statt nur ein deutscher Diplomat war als Prozessbeobachter unter Schweigepflicht zugelassen FrankreichDas Militarstrafrecht in Frankreich regelt der SowjetunionSowjetische Militartribunale SMT waren nicht nur auf dem Gebiet der Sowjetunion UdSSR tatig sondern an allen Standorten der Roten Armee Sowjetarmee im Ausland Von 1945 bis 1955 war die Gruppe der Sowjetischen Streitkrafte in Deutschland im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw der spateren DDR zustandig Rechtsgrundlage waren in den ersten beiden Jahren nach Kriegsende das Kontrollratsgesetz Nr 10 vom 20 Dezember 1945 der Ukas 43 oder der Artikel 58 2 wegen Teilnahme an nationalsozialistischen Verbrechen bzw Kriegsverbrechen gegen die Sowjetbevolkerung der Besetzung der UdSSR oder des illegalen Waffenbesitzes Danach gab es unter dem Mantel der Sowjetischen Kontrollkommission SKK weitere Verfugungsrechte Um 1949 1950 ubertrug die SKK Rechtsprechung und den Strafvollzug von SMT Haftlingen an die neu geschaffene Innenverwaltung der DDR Die Weisungsbefugnis des Ministeriums fur Staatssicherheit der UdSSR MGB in den Verfahren ist zu klaren Sowjetische Militartribunale verurteilten im Zweiten Weltkrieg 157 000 Angehorige der Roten Armee zum Tode Von 1945 bis 1955 wurden 40 000 bis 50 000 deutsche Zivilpersonen und Kriegsgefangene von sowjetischen Militartribunalen verurteilt Nachgewiesen sind bisher allein gegen deutsche Zivilpersonen und nur fur die Jahre von 1944 bis 1947 3 301 Todesurteile von denen 2 542 vollstreckt wurden Die Hinrichtungen erfolgten in der Regel in Moskau anschliessend wurden die Leichname verbrannt Verfahren vor dem SMT Siehe auch SMT Verurteilte Die Verfahren vor dem SMT verliefen nach stalinistischem Rechtsverstandnis demzufolge es nicht auf Feststellung individueller Schuld ankam sondern darauf dass vor allem als Gegner des sowjetischen Systems Verdachtigte aus der Offentlichkeit entfernt werden Hierbei wurde sowjetisches Recht ruckwirkend angewandt In dem ublichen Schnell Verfahren von 15 bis 20 Minuten Dauer waren 25 Jahre Zwangsarbeit die Regelstrafe Es waren weder Verteidiger noch Entlastungszeugen zugelassen und es gab keine Berufungsmoglichkeit Eine Schuld musste nicht nachgewiesen werden als Urteilsbegrundung diente dem Tribunal der jeweilige Vorwurf um in die UdSSR deportiert sofort erschossen oder in eine Strafvollzugsanstalt in Bautzen Torgau oder Sachsenhausen eingewiesen zu werden die sich auf dem gleichen Gelande befanden wie die 1945 50 dort eingerichteten Speziallager da sassen auch SMT verurteilte sowjetische Militarpersonen ein Nach Grundung der DDR befasste sich die SMT Justiz nur noch mit Taten die gegen die Sowjetische Besatzungsmacht gerichtet waren und uberliess alle anderen Falle der DDR Justiz wie an den beruchtigten Waldheimer Prozessen zu erkennen ist Ortliche Zustandigkeiten Zu den geheimen Gerichtsverhandlungen reisten Militarrichter des SMT Nr 48240 aus Berlin Lichtenberg in die zentralen MGB Haftanstalten der einzelnen Lander Brandenburg Potsdam Lindenstrasse sowie Leistikowstrasse Chemnitz Kassberg fur das sogenannte Wismut Gebiet Mecklenburg Schwerin Demmlerplatz Sachsen Dresden Bautzner Strasse Sachsen Anhalt Halle Saale Am Kirchtor Thuringen Weimar Carl von Ossietzky Strasse und in die MGB Haftanstalt Vereinigtes KonigreichDer Armed Forces Act 2006 regelt im Wesentlichen das aktuelle Militarstrafrecht des Vereinigten Konigreichs Vereinigte StaatenIn den Vereinigten Staaten nehmen verschiedene Behorden der jeweiligen Teilstreitkrafte Judge Advocate General s Corps JAG genannt die Aufgaben der Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen wahr Die Strafverfolgung ubernehmen Bundesbehorden wie der Naval Criminal Investigative Service NCIS oder das United States Army Criminal Investigation Command mit seinen einzelnen Divisionen CID Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA Supreme Court die Militartribunale auf dem Militarstutzpunkt Guantanamo fur unrechtmassig erklart hatte schuf die Regierung George W Bushs im Oktober 2006 mit der Einfuhrung des Gesetzes Military Commissions Act die gesetzliche Grundlage sogenannte unrechtmassige feindliche Kampfer illegal enemy combatants von Militargerichten aburteilen zu lassen Im Februar 2007 wurden die letzten formalen Hindernisse beseitigt und die Einrichtung der Sondertribunale vom Weissen Haus per Dekret veranlasst Der Uniform Code of Military Justice ist das Militarstrafgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika Literaturdiverses Historisches Maren Lorenz Das Rad der Gewalt Militar und Zivilbevolkerung in Norddeutschland nach dem Dreissigjahrigen Krieg 1650 1700 Bohlau Koln u a 2007 ISBN 978 3 412 11606 4 Zugleich Hamburg Univ Habil Schr Maren Lorenz Militar In Decock W Hg Konfliktlosung in der Fruhen Neuzeit Handbuch zur Geschichte der Konfliktlosung in Europa Bd 3 Springer Berlin Heidelberg 2021 https doi org 10 1007 978 3 662 56102 7 28 zum SMT Annerose Matz Donath Deutsche Frauen vor sowjetischen Militartribunalen Die Spur der roten Sphinx Lindenbaum Verlag Beltheim 2014 ISBN 978 3 938176 53 5 Die ersten Jahre der SBZ DDR In Bericht der Enquete Kommission Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED Diktatur in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 12 7820 Bonn 1994 Gerhard Finn Die politischen Haftlinge in der Sowjetzone Berlin 1958 Karl Wilhelm Fricke Politik und Justiz in der DDR Koln 1979 Gesellschaft Memorial Rasstrelnyje spiski Moskwa 1935 1953 Donskoje kladbistsche Moskwa obstschestwo Memorial Moskau 2005 Erschiessungslisten Moskau 1935 1953 Donskoi Friedhof Gedenkbuch fur die Opfer der politischen Repressionen Hrsg von der Gesellschaft Memorial Moskau 2005 5 065 Biografien russisch Jorg Rudolph Frank Drauschke Alexander Sachse Hingerichtet in Moskau Opfer des Stalinismus aus Berlin 1950 1953 Schriftenreihe des Nr 23 Berlin 2007 ISBN 978 3 934085 26 8 online PDF 3 1 MB Andreas Weigelt Klaus Dieter Muller Thomas Schaarschmidt Mike Schmeitzner Hrsg Todesurteile sowjetischer Militartribunale gegen Deutsche 1944 1947 Eine historisch biographische Studie Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2015 ISBN 978 3 525 36968 5 Das System des kommunistischen Terrors in der Sowjetzone SPD Informationsdienst Denkschriften 28 Hannover 1950 WeblinksCommons Militargericht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Themenseite Militar Quellen und Volltexte Wiktionary Militargericht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Militargericht im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweiseStrafgesetzbuch fur das Preussische Heer vom 3 April 1845 Gesetz Samml S 287 Zweiter Theil Strafgerichts Ordnung Wikisource Militar Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 1872 Quellen und Volltexte Militarstrafgerichtsordnung fur das Konigreich Bayern 1869 vgl Verfassung des Deutschen Reiches Art 61 vom 1 Dezember 1898 RGBl S 1189 in Kraft getreten am 1 Oktober 1900 siehe Verordnung vom 28 Dezember 1899 RGBl 1900 S 1 Gesetz betreffend Aufhebung der Militargerichtsbarkeit vom 17 August 1920 RGBl S 1579 Heinrich Dietz Zur Aufhebung der Militargerichtsbarkeit Gesetz vom 7 August 1920 RGBl S 1579 ff ZStW 1921 S 78 ff K Brummer Pauly Desertion im Recht des Nationalsozialismus Berlin 2006 S 75 Verordnung uber das militarische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz vom 17 August 1938 RGBl S 1457 Spiegel Artikel vom 7 Juli 1965 Spiegel Artikel vom 12 September 1966 Informationen zur Ausstellung auf der Website der Stiftung Denkmal fur die ermordeten Juden Europas https home snafu de veith justiz htm vom 4 April 1963 GBl I Nr 4 S 71 bzw vom 27 September 1974 GBl I Nr 52 S 481 zuvor Dritter Teil des Strafrechtserganzungsgesetzes vom 11 Dezember 1957 im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr 78 S 643 ff Digitalisat bzw vom 24 Januar 1962 GBl I Nr 2 S 25 https www buzer de gesetz 10474 index htm Mathias Lichtenwagner Militargerichtsbarkeit in Osterreich im Wandel der Zeit f Memento vom 11 Januar 2016 im Internet Archive In 175 Jahre Gerichtsbarkeit in der Josefstadt Katalog Bezirksmuseum Josefstadt 2014 S 53 60 pdf staatswissenschaft univie ac at zum Katalog siehe oebv com pdf Memento vom 11 Januar 2016 im Internet Archive BGBl Nr 77 1934 Bundesverfassungsgesetz vom 26 Juli 1934 uber die Einfuhrung eines Militargerichtshofes als Ausnahmsgerichtes zur Aburteilung der mit dem Umsturzversuch vom 25 Juli 1934 im Zusammenhang stehenden strafbaren Handlungen In BGBl Nr 152 1934 Wien 26 Juli 1934 Online auf ALEX Heeresdisziplinargesetz 2002 PDF 438 kB BMLV Schweizerisches Oberauditorat Memento vom 29 Dezember 2008 im Internet Archive Schweizerisches Militarstrafgesetz vom 13 Juni 1927 MStG SR 321 0 IDF Homepage Memento vom 21 Juli 2012 im Internet Archive Israels Regierung verliert wichtige Abstimmung Die Presse am 7 Juni 2022 Court sentences West Bank settler to prison for beating Palestinian minor Ha Aretz Military court president pushing to apply Israeli criminal law in West Bank Ha Aretz am 29 November 2012 Israel Plans Publicized Trial Of Emerging Palestinian Figure New York Times The trial of Mr Marwan Barghouti Inter Parliamentary Union Amnon Strashnov Israel s Military Justice System in Times of Terror Israeli law is powerless in the settlements Ha Aretz am 13 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Opfer des Stalinismus aus Berlin 1950 1953 Berlin 2007 S 72 Andreas Weigelt Klaus Dieter Muller Thomas Schaarschmidt Mike Schmeitzner Hrsg Todesurteile sowjetischer Militartribunale gegen Deutsche 1944 1947 Eine historisch biographische Studie Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2015 ISBN 978 3 525 36968 5 S 8 Armed Forces Act 2006 des Vereinigten Konigreichs von Grossbritannien und Nordirland legislation gov uk Die Presse Urteil Anfang vom Ende fur Guantanamo 30 Juni 2006 Die Presse USA Weg fur militarische Sondertribunale frei 15 Februar 2007 Uniform Code of Military Justice der Vereinigten Staaten von Amerika law cornell edu Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4169942 7 GND Explorer lobid OGND AKS

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