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Das Münzrecht war vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit oder noch später die Befugnis Münzen zu prägen und das Geldwese

Münzrecht

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Das Münzrecht war vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit (oder noch später) „die Befugnis, Münzen zu prägen und das Geldwesen im eigenen Herrschaftsbereich zu regeln.“

Geschichte

Im Mittelalter gab es zwar zeitweise eine Vielzahl von Münzstätten, und gleichartige Münzen konnten unterschiedliche Werte haben, je nachdem wer sie geprägt hatte, aber es gab doch gewisse Regelungen im Münzwesen.

Das Recht, Münzen zu prägen, wurde im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser einzelnen Lehensfürsten und Städten verliehen. Wie schon im Frankenreich Karls des Großen, hatte das Reich zunächst selber die Münzen geprägt. Seit dem 10. Jahrhundert wurde immer mehr Lehensträgern und Institutionen das Münzrecht erteilt. Beispielsweise verlieh Kaiser Otto I. es 1039 dem Erzbistum Köln. Im 16. Jahrhundert hörte das Reich auf, selber Münzen zu prägen, und gab nur noch den Rahmen vor.

In Königreichen vergab in ähnlicher Weise der König das Münzrecht.

Einzelnen Klöstern von überregionaler Bedeutung wurde vom Papst das Münzrecht erteilt, so 1058 der Abtei Cluny.

Ein besonderes Ereignis der sächsischen Münzgeschichte war die Errichtung einer eigenen Münze durch Kurfürst Friedrich II. in Colditz für seine Gemahlin und die Vergabe des Münzrechts an sie. Als Ausgleich für das ihr als geborene Erzherzogin von Österreich zugesagte hohe Leibgedinge war ihr der Schlagschatz oder ein bestimmter Anteil an ihm aus der Colditzer Münze zugestanden worden. Die sich abzeichnenden zukünftigen Schwierigkeiten (siehe Schwertgroschen) mögen den Kurfürsten veranlasst haben, ein Jahr vor seinem Tod beim Kaiser Friedrich III. zu bewirken, dass seine Gattin das Münzrecht in Colditz zugleich im Namen seiner beiden Söhne bis an ihr Lebensende erhielt.

Die sogenannten Hoym-Münzen sind Privatausgaben, deren Herstellung zu privaten Zwecken erfolgte. Sie wurden wegen „Münzvergehen“ eingeschmolzen.

Weblinks

  • Literatur von und über Münzrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Hubert Emmerig: Münzrecht (Mittelalter/Frühe Neuzeit). In: Historisches Lexikon Bayerns

Einzelnachweise

  1. Hubert Emmerig: Münzrecht (Mittelalter/Frühe Neuzeit). In: Historisches Lexikon Bayerns. 23. November 2010, abgerufen am 20. Juli 2019. 
  2. Die Chronik der Stadt Köln. In: stadtimpressionen-koeln.de. Abgerufen am 20. Juli 2019. 
  3. Gerhard Krug: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338–1500 (1974), S. 83
  4. Heinz Fengler, Gerd Gierow, Willy Unger: transpress Lexikon Numismatik (1976), S. 152: „Dieses Münzvergehen war durch die Münzunternehmer Simon und Itzig veranlasst worden“
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4170687-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 12:16

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Das Munzrecht war vom Mittelalter bis zur Fruhen Neuzeit oder noch spater die Befugnis Munzen zu pragen und das Geldwesen im eigenen Herrschaftsbereich zu regeln GeschichteIm Mittelalter gab es zwar zeitweise eine Vielzahl von Munzstatten und gleichartige Munzen konnten unterschiedliche Werte haben je nachdem wer sie gepragt hatte aber es gab doch gewisse Regelungen im Munzwesen Das Recht Munzen zu pragen wurde im Heiligen Romischen Reich vom Kaiser einzelnen Lehensfursten und Stadten verliehen Wie schon im Frankenreich Karls des Grossen hatte das Reich zunachst selber die Munzen gepragt Seit dem 10 Jahrhundert wurde immer mehr Lehenstragern und Institutionen das Munzrecht erteilt Beispielsweise verlieh Kaiser Otto I es 1039 dem Erzbistum Koln Im 16 Jahrhundert horte das Reich auf selber Munzen zu pragen und gab nur noch den Rahmen vor In Konigreichen vergab in ahnlicher Weise der Konig das Munzrecht Einzelnen Klostern von uberregionaler Bedeutung wurde vom Papst das Munzrecht erteilt so 1058 der Abtei Cluny Ein besonderes Ereignis der sachsischen Munzgeschichte war die Errichtung einer eigenen Munze durch Kurfurst Friedrich II in Colditz fur seine Gemahlin und die Vergabe des Munzrechts an sie Als Ausgleich fur das ihr als geborene Erzherzogin von Osterreich zugesagte hohe Leibgedinge war ihr der Schlagschatz oder ein bestimmter Anteil an ihm aus der Colditzer Munze zugestanden worden Die sich abzeichnenden zukunftigen Schwierigkeiten siehe Schwertgroschen mogen den Kurfursten veranlasst haben ein Jahr vor seinem Tod beim Kaiser Friedrich III zu bewirken dass seine Gattin das Munzrecht in Colditz zugleich im Namen seiner beiden Sohne bis an ihr Lebensende erhielt Die sogenannten Hoym Munzen sind Privatausgaben deren Herstellung zu privaten Zwecken erfolgte Sie wurden wegen Munzvergehen eingeschmolzen WeblinksLiteratur von und uber Munzrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Hubert Emmerig Munzrecht Mittelalter Fruhe Neuzeit In Historisches Lexikon BayernsEinzelnachweiseHubert Emmerig Munzrecht Mittelalter Fruhe Neuzeit In Historisches Lexikon Bayerns 23 November 2010 abgerufen am 20 Juli 2019 Die Chronik der Stadt Koln In stadtimpressionen koeln de Abgerufen am 20 Juli 2019 Gerhard Krug Die meissnisch sachsischen Groschen 1338 1500 1974 S 83 Heinz Fengler Gerd Gierow Willy Unger transpress Lexikon Numismatik 1976 S 152 Dieses Munzvergehen war durch die Munzunternehmer Simon und Itzig veranlasst worden Normdaten Sachbegriff GND 4170687 0 GND Explorer lobid OGND AKS

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