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Der Nürnberger Juristenprozess war der dritte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche für Gesetzgeb

Nürnberger Juristenprozess

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Der Nürnberger Juristenprozess war der dritte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche für Gesetzgebung und Strafrechtsprechung des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Er fand vom 5. März 1947 bis zum 4. Dezember 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes.

Die Angeklagten

Die prominentesten Akteure der NS-Justiz lebten 1947 nicht mehr. Reichsjustizminister Franz Gürtner war im Januar 1941 verstorben, der Staatssekretär im Reichsjustizministerium und spätere Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler im Februar 1945 bei einem alliierten Luftangriff ums Leben gekommen. Reichsjustizminister Otto Thierack, Herausgeber der Richterbriefe, hatte ebenso Suizid begangen wie der Präsident des Reichsgerichts Erwin Bumke. Der „Reichsrechtsführer“ und spätere Generalgouverneur für die besetzten Gebiete Polens Hans Frank war bereits 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.

Kern der Anklage war „das NS-Rechtswesen als kriminelles Institut“. Nicht Exzesstäter wurden angeklagt, sondern jene, die als Beamte des Reichsjustizministeriums in der Zeit ab 1933 an NS-Verbrechen beteiligt waren, indem sie Gesetze entworfen und mitgestaltet oder als Staatsanwälte oder Richter am Volksgerichtshof und den Sondergerichten vollzogen hatten und damit den NS-Unrechtsstaat verkörperten. Angeklagt waren jene Juristen, „die den Dolch unter dem Talar getragen hatten“.

Der Prozess

Gegenstand des Juristenprozesses waren der Erlass und der Vollzug bestimmter NS-Strafgesetze, namentlich solcher, die sich auf die im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete bezogen. Verhandlungsgegenstand waren etwa das sog. Gewohnheitsverbrechergesetz, die Volksschädlingsverordnung vom 5. September 1939, die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 oder der Nacht-und-Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941. Aufgrund dieser Verordnungen verhängten insbesondere die Sondergerichte zahlreiche Todesurteile und dienten damit dem verbrecherischen Kriegsziel, alle ideologisch missliebigen Personen zu ermorden (politische Gegner, Juden, „Zigeuner“, Polen, Russen und Ukrainer, „Gewohnheitsverbrecher“ und sonstige „asoziale Elemente“).

Rechtsgrundlage und Ankläger

Basis der Anklage bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10), das sowohl die alliierten Zonenbefehlshaber zur Errichtung von Gerichten zur Aburteilung von NS-Verbrechen ermächtigte als auch die materiellen Strafbestimmungen enthielt. Die Verordnung Nr. 7 der amerikanischen Militärregierung vom 26. Oktober 1946 regelte das Verfahren entsprechend dem angelsächsischen Prozessrecht, wonach auch im Strafverfahren nicht das Gericht den Sachverhalt ermittelt, sondern Anklage und Verteidigung dem Gericht den Prozessstoff und die Beweise vortragen. Allerdings gab es keine Jury.

Chefkläger war Telford Taylor, der auch die Anklageschrift verfasste. Die Anklagevertretung in den einzelnen Verhandlungsterminen übernahm Charles M. La Follette.

Anklage

Die Anklageschrift vom 4. Januar 1947 beruhte auf vier Anklagepunkten (Art. II 1. a bis d KRG 10):

I   Verbrechen gegen den Frieden
II   Kriegsverbrechen
III   Verbrechen gegen die Menschlichkeit
IV   Mitgliedschaft in einer vom Internationalen Militärgerichtshof (IMT) als verbrecherisch festgestellten Organisation.

Die Anklagepunkte I bis III richteten sich gegen alle Angeklagten, der Anklagepunkt IV nur gegen einzelne Beschuldigte. Auf Antrag der Verteidigung und nach Prüfung der Rechtsgrundlage erfolgte ein Gerichtsbeschluss, den Anklagepunkt Verschwörung zur Begehung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen nicht eigenständig zu verhandeln, da den Angeklagten nicht nachzuweisen war, dass sie den Zweiten Weltkrieg als „verbrecherische Verschwörung“ erkannt hätten.

Zugestanden wurde den Angeklagten auch der Umstand, dass jede Nation in Kriegszeiten zu einer strengeren Anwendung der Strafgesetze tendiere.

Richter

Das Gericht entschied in der Besetzung von drei amerikanischen Richtern:

  • , Richter am Obersten Gericht des Staates Ohio, als Vorsitzender Richter
  • , Richter am Appellationsgericht in Texas, als Richter
  • , früherer Richter in Alaska und Hilfsgeneralstaatsanwalt des Staates Ohio, als Richter

, früher Präsident am Obersten Gericht des Staates Ohio, schied kurzfristig aufgrund seines gesundheitlichen Zustands aus dem Verfahren aus und wurde durch James T. Brand ersetzt.

Urteile

Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Gegen sechs Angeklagte verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Vier Angeklagte wurden freigesprochen. Bei zwei Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt (im einen Fall wegen Suizid vor Prozessbeginn, im anderen Fall wegen Verhandlungsunfähigkeit). Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem Internationalen Militärgerichtshof und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.

In der Begründung des Urteils setzte sich das Gericht unter anderem eingehend mit dem Argument der Verteidigung auseinander, die Angeklagten könnten nicht für Taten verurteilt werden, die zur Tatzeit nicht strafbar gewesen seien, weshalb ihnen das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe. Diese Einwände verwarf das Gericht aber unter Hinweis auf allgemein anerkannte, auch ungeschriebene Regeln des Völkerrechts, die bereits zur Tatzeit Geltung beansprucht hätten sowie die Notwendigkeit eines Urteils der zivilisierten Welt über das „drakonische, korrupte und verderbte nationalsozialistische Rechtssystem“.

In dem 250 Druckseiten umfassenden Urteil heißt es als Begründung:

„Einfacher Mord oder Einzelfälle von Greueltaten bilden nicht den Anknüpfungspunkt für die Beschuldigung. Die Angeklagten sind solcher unermesslichen Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit und der Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen.“

Urteile gegen die einzelnen Angeklagten

Bild Angeklagter
Rang
Funktion Verteidiger Assistent des Verteidigers Schuldig nach Anklagepunkt Urteil
Josef Altstötter
SS-Oberführer
* 1892; † 1979
Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für bürgerliches Recht im Reichsjustizministerium (RMJ) Hermann Orth
Ludwig Altstötter IV (SS-Mitglied trotz Kenntnis von deren Verbrechen) 5 Jahre
1950 vorzeitig aus der Haft entlassen
Wilhelm von Ammon
* 1903; † 1992
Ministerialrat für die Strafrechtspflege im RMJ Egon Kubuschok
Hubertus Janicki II, III (Mitwirkung am Nacht-und-Nebel-Erlass) 10 Jahre
Begnadigung im Januar 1951
Paul Barnickel
* 1885; † 1966
Reichsanwalt am Volksgerichtshof Edmund Tipp Rudolf Schmidt Freispruch aus Mangel an Beweisen
Hermann Cuhorst
* 1899; † 1991
Senatspräsident und Vorsitzender am Sondergericht Stuttgart Richard Brieger Karl Hassfürther Freispruch aus Mangel an Beweisen
Karl Engert
SS-Oberführer
* 1877; † 1951
Ministerialdirektor im RMJ, Vizepräsident des Volksgerichtshofes Hans Marx (bis 31. Juli 1947)

Heinrich Link (ab 31. Juli 1947)

- Wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschieden
Günther Joël
SS-Obersturmbannführer
* 1903; † 1978
Ministerialrat im RMJ, danach Generalstaatsanwalt in Hamm Carl Haensel Herbert Thiele-Fredersdorf II, III, IV (Mitwirkung am Nacht-und-Nebel-Erlass; NSDAP- und SS-Mitglied) 10 Jahre
Begnadigung im Januar 1951
Herbert Klemm
* 1903; † 1963
Staatssekretär im RMJ Alfred Schilf Erhard Heinke II, III (insbesondere Ablehnung von Gnadengesuchen bei Todesurteilen, die auf durch Folter erzwungenen Geständnissen beruhten; Erschießung von 700 bis 800 Gefangenen des Zuchthauses Sonnenburg bei Heranrücken der Roten Armee) Lebenslang
Herabgesetzt auf 20 Jahre
Im Februar 1957 vorzeitig aus der Haft entlassen
Ernst Lautz
* 1887; † 1979
Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Heinrich Grube - II, III (Anklagevertreter im Verfahren gegen Beteiligte des Attentats vom 20. Juli 1944, Mitwirkung an zahlreichen Todesurteilen) 10 Jahre
Begnadigung im Januar 1951
Wolfgang Mettgenberg
* 1882; † 1950
Ministerialdirigent für Strafrechtspflege im RMJ mit besonderem Aufgabenbereich besetzte Gebiete Alfred Schilf Erhard Heinke II, III (Mitwirkung am Nacht-und-Nebel-Erlass) 10 Jahre
1950 verstorben
Günther Nebelung
* 1896; † 1970
Präsident des IV. Senats des Volksgerichtshofes Karl Dötzer Gerda Dötzer Freispruch aus Mangel an Beweisen
Rudolf Oeschey
Gauhauptstellenleiter des Rechtsamtes der NSDAP
* 1903; † 1980
Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg Werner Schubert Hans Pribilla III, IV („Rechtsbeugung durch Rechtsprechung“, zahlreiche Todesurteile; Mitgliedschaft im Führungskorps der NSDAP) Lebenslang
1951 auf 20 Jahre herabgesetzt
Im Mai 1955 vorzeitig aus der Haft entlassen
Hans Petersen
* 1885; † 1963
Laienrichter des I. Senats des Volksgerichtshofes Rudolf Aschenauer Otfried Schwarz Freispruch aus Mangel an Beweisen
Oswald Rothaug
* 1897; † 1967
Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, zuletzt Reichsanwalt beim Volksgerichtshof Josef Kössl Adolf Hüttl III (Rechtsbeugung; zahlreiche Todesurteile, darunter gegen Leo Katzenberger im März 1942) Lebenslang Zuchthaus
Herabgesetzt auf 20 Jahre
Im Dezember 1956 vorzeitig aus der Haft entlassen
Curt Rothenberger
* 1896; † 1959
Oberlandesgerichtspräsident in Hamburg, danach Staatssekretär im RMJ Erich Wandschneider Helmut Bothe II, III (Justizlenkung, Auslieferung von Gefangenen an SS und Polizei) 7 Jahre Zuchthaus
Im August 1950 vorzeitig aus der Haft entlassen
Franz Schlegelberger
* 1876; † 1970
Staatssekretär im RMJ und 1941/1942 geschäftsführender Reichsjustizminister Egon Kubuschok Hubertus Janicki I, III („Preisgabe des Rechtssystems zur Erreichung verbrecherischer Ziele“) Lebenslanges Zuchthaus
Im Januar 1951 vorläufige Haftentlassung unter Auflagen wegen Haftunfähigkeit
1957 Herabsetzung der Strafe auf den verbüßten Teil durch den amerikanischen Botschafter
Carl Westphal
* 1902; † 1947
Ministerialrat im RMJ Suizid vor Verhandlungsbeginn

Strafvollstreckung

Am 31. Januar 1951 entschied der amerikanische Hohe Kommissar John Jay McCloy, nach Empfehlung eines beratenden Ausschusses, den Gnadengesuchen der in der Justizvollzugsanstalt Landsberg Inhaftierten von Ammon, Joel und Lautz stattzugeben und setzte ihre Strafe auf den verbüßten Teil herab. Außerdem wurden die Strafen von Klemm, Oeschey und Rothaug von lebenslänglich auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Gnadengesuch für Schlegelberger lehnte der Hohe Kommissar ab, gewährte aber, nach dem Paroleverfahren des amerikanischen Rechts, einstweilen eine krankheitsbedingte Haftverschonung unter jederzeit änderbaren Bedingungen. Dazu zählte auch das Verbot, sich geschäftlich oder schriftstellerisch zu betätigen. Schlegelberger veröffentlichte bereits 1952 wieder. Im Jahr 1957 setzte der amerikanische Botschafter Schlegelbergers Strafe auf den verbüßten Teil herab.

Rezeption

Veröffentlichung des Urteils

Im Jahr 1948 veröffentlichte das allgemeine Justizamt für die Britische Zone in Hamburg den allgemeinen Teil des Urteils, während der besondere Teil mit den Ausführungen zur Funktionsweise der NS-Justiz und zu den Taten der einzelnen Angeklagten damals „nur für den Dienstgebrauch“ veröffentlicht wurde.

Die Veröffentlichung des Urteils in der DDR im Jahr 1969 wurde in Westdeutschland kaum wahrgenommen.

Auch die Ausgabe von Heribert Ostendorf aus dem Jahr 1985 enthält nicht den vollständigen Text der deutschen Fassung des Urteils. Dieser wurde erst 1996 von Lore Maria Peschel-Gutzeit vollständig in der amtlichen Übersetzung abgedruckt.

Manche Autoren, z. B. Telford Taylor – für heutige Juristen und Historiker sei stellvertretend genannt – sehen in der fehlenden Dokumentation des Urteils den Grund dafür, dass die deutsche Rechtswissenschaft wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen den Grundsatz „nullum crimen sine lege“ bzw. „nulla poena sine lege“ überwiegend das Urteil ablehnte und sich in der Folgezeit nicht mehr mit dem Urteil befasste.

Filme

Zum 75. Jahrestag produzierte das Bundesministerium der Justiz aus Original-Filmmaterial der US-Army, welches das Memorium Nürnberger Prozesse für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hatte, den ersten und bisher einzigen Dokumentarfilm über den Juristenprozess mit dem Titel „Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht“.

Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Spielfilm Judgement at Nuremberg, deutsch Urteil von Nürnberg mit Spencer Tracy, Burt Lancaster und Maximilian Schell in den Hauptrollen.

Siehe auch

  • Ungesühnte Nazijustiz
  • Furchtbare Juristen

Literatur

  • Zentral-Justizamt für die britische Zone: Das Nürnberger Juristenurteil (Allgemeiner Teil). Rechts- und staatswissenschaftlicher Verlag, Hamburg 1948.
  • Gustav Radbruch: Des Reichsministeriums Ruhm und Ende. Zum Nürnberger Juristenprozeß. Süddeutsche Juristenzeitung 1948, Sp. 57.
  • Peter Alfons Steiniger/Kazimierz Leszczyński, Fall 3. Das Urteil im Juristenprozess, gefällt am 4. Dezember 1947 vom Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin (DDR) 1969.
  • Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das „Nürnberger Juristenurteil“. Eine kommentierte Dokumentation. Campus, Frankfurt am Main/Berlin 1985, ISBN 3-593-33424-0.
  • Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947 – historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8.
  • Klaus Kastner: Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947. In: Juristische Arbeitsblätter 1997, 699 ff.
  • Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3.
  • Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt 1984. Erweiterte Neuausgabe, List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60748-1.
  • Manfred Görtemaker, Christoph Safferling (Hrsg.): Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013, ISBN 978-3-525-30046-6.
  • Martin Luber: Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug. Duncker & Humblot, Berlin 2018, ISBN 978-3-428-55310-5 Dissertation Marburg 2017

Weblinks

Commons: Juristenprozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • NMT Case 3: The Justice Case im Nuremberg Trials Project der Harvard Law School (englisch)
  • The Justice Case Holocaust Encyclopedia des United States Holocaust Memorial Museum (englisch)
  • Aufnahmen vom Juristenprozess Video (8:40 Min.) des Robert H. Jackson Center
  • Dörte Hinrichs: Von Hitler zu Adenauer zeit.de, 29. November 2007
  • Stephan Alexander Glienke: Der Dolch unter der Richterrobe zeitgeschichte-online.de, 1. Dezember 2012

Einzelnachweise

  1. Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 99 ff., 101.
  2. Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 103/104.
  3. Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, S. 104.
  4. Fall 3 - Das Urteil im Juristenprozess. Hrsg. von Peter Alfons Steiniger und Kurt Lescynski, Ost-Berlin, 1969.
  5. Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. Hrsg. von Lore Peschel-Gutzeit, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8.
  6. Das Nürnberger Juristenurteil Militärgerichtshöfe der Vereinigten Staaten, Justizpalast zu Nürnberg, Deutschland. Sitzung des Militärgerichtshofs Nr. III am 3. und 4. Dezember 1947 in Nürnberg, Urteilsbegründung
  7. Urteil in Peschel-Gutzeit, S. 64–66; vgl.: Klaus Bästlein: Der Nürnberger Juristenprozeß und seine Rezeption in Deutschland. In: Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. 1996, S. 9–35, hier: S. 11 und für die nachfolgende Rezeption in der deutschen Rechtswissenschaft S. 23 ff.
  8. Urteil im Nürnberger Juristenprozess, in: BA, All. Proz. 1, XVII, S1 S. 56.
  9. Günter Spendel: Rechtsbeugung durch Rechtsprechung. Sechs strafrechtliche Studien. De Gruyter, 1984.
  10. Arne Wulff: Staatssekretär Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Schlegelberger 1876–1970. Frankfurt a. M. 1991, S. 163
  11. Tatbestandsdarstellung im Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 8. November 1960 – 5 K 198/59, zitiert nach Arne Wulff: Staatssekretär Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Schlegelberger 1876–1970. Frankfurt a. M. 1991, S. 164
  12. Anordnung vom 31. Januar 1951. In: Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals, Volume XV, S. 1170
  13. Bekanntmachung vom 31. Januar 1951. In: Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals, Volume XV, S. 1182
  14. P. A. Steiniger; K. Leszczyński Hrsg.: Fall 3 – Das Urteil im Juristenprozeß. Gefällt am 4. Dezember 1947 vom Militärgerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin (DDR) 1969.
  15. Joachim Perels: Der Nürnberger Juristenprozess im Kontext der Nachkriegsgeschichte: Ausgrenzung und späte Rezeption eines amerikanischen Urteils. Kritische Justiz 1998, S. 84–98.
  16. Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das „Nürnberger Juristenurteil“. Eine kommentierte Dokumentation. Campus, Frankfurt am Main/Berlin 1985, ISBN 3-593-33424-0.
  17. Klaus Bästlein: Das Nürnberger Juristenurteil und seine Rezeption in Deutschland. In: Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947 : historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge, Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 978-3-7890-4528-8, S. 26.
  18. Der Nürnberger Juristenprozess - Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht. Museen der Stadt Nürnberg, abgerufen am 13. Juli 2024.
Nürnberger Prozesse

Hauptkriegsverbrecher-Prozess

12 Nachfolgeprozesse: Fall I: Ärzte | Fall II: Generalfeldmarschall Milch | Fall III: Juristen | Fall IV: Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS | Fall V: Flick | Fall VI: I.G. Farben | Fall VII: Generäle in Südosteuropa | Fall VIII: Rasse- und Siedlungshauptamt der SS | Fall IX: Einsatzgruppen | Fall X: Krupp | Fall XI: Wilhelmstraße | Fall XII: Oberkommando der Wehrmacht

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4226689-0 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 13:53

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Der Nurnberger Juristenprozess war der dritte der zwolf Nurnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche fur Gesetzgebung und Strafrechtsprechung des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus Er fand vom 5 Marz 1947 bis zum 4 Dezember 1947 im Nurnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militargericht statt Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs Josef Altstotter et al bezeichnet Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS Regimes Vernehmung eines Zeugen li beim Juristenprozess im Hintergrund die RichterbankDie AngeklagtenDie prominentesten Akteure der NS Justiz lebten 1947 nicht mehr Reichsjustizminister Franz Gurtner war im Januar 1941 verstorben der Staatssekretar im Reichsjustizministerium und spatere Prasident des Volksgerichtshofs Roland Freisler im Februar 1945 bei einem alliierten Luftangriff ums Leben gekommen Reichsjustizminister Otto Thierack Herausgeber der Richterbriefe hatte ebenso Suizid begangen wie der Prasident des Reichsgerichts Erwin Bumke Der Reichsrechtsfuhrer und spatere Generalgouverneur fur die besetzten Gebiete Polens Hans Frank war bereits 1946 im Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet worden Kern der Anklage war das NS Rechtswesen als kriminelles Institut Nicht Exzesstater wurden angeklagt sondern jene die als Beamte des Reichsjustizministeriums in der Zeit ab 1933 an NS Verbrechen beteiligt waren indem sie Gesetze entworfen und mitgestaltet oder als Staatsanwalte oder Richter am Volksgerichtshof und den Sondergerichten vollzogen hatten und damit den NS Unrechtsstaat verkorperten Angeklagt waren jene Juristen die den Dolch unter dem Talar getragen hatten Der ProzessGegenstand des Juristenprozesses waren der Erlass und der Vollzug bestimmter NS Strafgesetze namentlich solcher die sich auf die im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiete bezogen Verhandlungsgegenstand waren etwa das sog Gewohnheitsverbrechergesetz die Volksschadlingsverordnung vom 5 September 1939 die Polenstrafrechtsverordnung vom 4 Dezember 1941 oder der Nacht und Nebel Erlass vom 7 Dezember 1941 Aufgrund dieser Verordnungen verhangten insbesondere die Sondergerichte zahlreiche Todesurteile und dienten damit dem verbrecherischen Kriegsziel alle ideologisch missliebigen Personen zu ermorden politische Gegner Juden Zigeuner Polen Russen und Ukrainer Gewohnheitsverbrecher und sonstige asoziale Elemente Rechtsgrundlage und Anklager Anklagevertreter Charles M La Follette Basis der Anklage bildete das Kontrollratsgesetz Nr 10 KRG 10 das sowohl die alliierten Zonenbefehlshaber zur Errichtung von Gerichten zur Aburteilung von NS Verbrechen ermachtigte als auch die materiellen Strafbestimmungen enthielt Die Verordnung Nr 7 der amerikanischen Militarregierung vom 26 Oktober 1946 regelte das Verfahren entsprechend dem angelsachsischen Prozessrecht wonach auch im Strafverfahren nicht das Gericht den Sachverhalt ermittelt sondern Anklage und Verteidigung dem Gericht den Prozessstoff und die Beweise vortragen Allerdings gab es keine Jury Chefklager war Telford Taylor der auch die Anklageschrift verfasste Die Anklagevertretung in den einzelnen Verhandlungsterminen ubernahm Charles M La Follette Anklage Die Anklageschrift vom 4 Januar 1947 beruhte auf vier Anklagepunkten Art II 1 a bis d KRG 10 I Verbrechen gegen den Frieden II Kriegsverbrechen III Verbrechen gegen die Menschlichkeit IV Mitgliedschaft in einer vom Internationalen Militargerichtshof IMT als verbrecherisch festgestellten Organisation Die Anklagepunkte I bis III richteten sich gegen alle Angeklagten der Anklagepunkt IV nur gegen einzelne Beschuldigte Auf Antrag der Verteidigung und nach Prufung der Rechtsgrundlage erfolgte ein Gerichtsbeschluss den Anklagepunkt Verschworung zur Begehung von Kriegs und Menschlichkeitsverbrechen nicht eigenstandig zu verhandeln da den Angeklagten nicht nachzuweisen war dass sie den Zweiten Weltkrieg als verbrecherische Verschworung erkannt hatten Zugestanden wurde den Angeklagten auch der Umstand dass jede Nation in Kriegszeiten zu einer strengeren Anwendung der Strafgesetze tendiere Richter Das Gericht entschied in der Besetzung von drei amerikanischen Richtern Richter am Obersten Gericht des Staates Ohio als Vorsitzender Richter Richter am Appellationsgericht in Texas als Richter fruherer Richter in Alaska und Hilfsgeneralstaatsanwalt des Staates Ohio als Richter fruher Prasident am Obersten Gericht des Staates Ohio schied kurzfristig aufgrund seines gesundheitlichen Zustands aus dem Verfahren aus und wurde durch James T Brand ersetzt Urteile Die Urteile wurden am 3 und 4 Dezember 1947 verkundet Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt Gegen sechs Angeklagte verhangte das Gericht Freiheitsstrafen von funf bis zehn Jahren Zuchthaus Vier Angeklagte wurden freigesprochen Bei zwei Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt im einen Fall wegen Suizid vor Prozessbeginn im anderen Fall wegen Verhandlungsunfahigkeit Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem Internationalen Militargerichtshof und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhangt Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden In der Begrundung des Urteils setzte sich das Gericht unter anderem eingehend mit dem Argument der Verteidigung auseinander die Angeklagten konnten nicht fur Taten verurteilt werden die zur Tatzeit nicht strafbar gewesen seien weshalb ihnen das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe Diese Einwande verwarf das Gericht aber unter Hinweis auf allgemein anerkannte auch ungeschriebene Regeln des Volkerrechts die bereits zur Tatzeit Geltung beansprucht hatten sowie die Notwendigkeit eines Urteils der zivilisierten Welt uber das drakonische korrupte und verderbte nationalsozialistische Rechtssystem In dem 250 Druckseiten umfassenden Urteil heisst es als Begrundung Einfacher Mord oder Einzelfalle von Greueltaten bilden nicht den Anknupfungspunkt fur die Beschuldigung Die Angeklagten sind solcher unermesslichen Verbrechen beschuldigt dass blosse Einzelfalle von Verbrechenstatbestanden im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen Die Beschuldigung kurz gesagt ist die der bewussten Teilnahme an einem uber das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit und der Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit begangen im Namen des Rechts unter der Autoritat des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte Der Dolch des Morders war unter der Robe des Richters verborgen Urteile gegen die einzelnen Angeklagten Bild Angeklagter Rang Funktion Verteidiger Assistent des Verteidigers Schuldig nach Anklagepunkt UrteilJosef Altstotter SS Oberfuhrer 1892 1979 Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung fur burgerliches Recht im Reichsjustizministerium RMJ Hermann Orth Ludwig Altstotter IV SS Mitglied trotz Kenntnis von deren Verbrechen 5 Jahre 1950 vorzeitig aus der Haft entlassenWilhelm von Ammon 1903 1992 Ministerialrat fur die Strafrechtspflege im RMJ Egon Kubuschok Hubertus Janicki II III Mitwirkung am Nacht und Nebel Erlass 10 Jahre Begnadigung im Januar 1951Paul Barnickel 1885 1966 Reichsanwalt am Volksgerichtshof Edmund Tipp Rudolf Schmidt Freispruch aus Mangel an BeweisenHermann Cuhorst 1899 1991 Senatsprasident und Vorsitzender am Sondergericht Stuttgart Richard Brieger Karl Hassfurther Freispruch aus Mangel an BeweisenKarl Engert SS Oberfuhrer 1877 1951 Ministerialdirektor im RMJ Vizeprasident des Volksgerichtshofes Hans Marx bis 31 Juli 1947 Heinrich Link ab 31 Juli 1947 Wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschiedenGunther Joel SS Obersturmbannfuhrer 1903 1978 Ministerialrat im RMJ danach Generalstaatsanwalt in Hamm Carl Haensel Herbert Thiele Fredersdorf II III IV Mitwirkung am Nacht und Nebel Erlass NSDAP und SS Mitglied 10 Jahre Begnadigung im Januar 1951Herbert Klemm 1903 1963 Staatssekretar im RMJ Alfred Schilf Erhard Heinke II III insbesondere Ablehnung von Gnadengesuchen bei Todesurteilen die auf durch Folter erzwungenen Gestandnissen beruhten Erschiessung von 700 bis 800 Gefangenen des Zuchthauses Sonnenburg bei Heranrucken der Roten Armee Lebenslang Herabgesetzt auf 20 Jahre Im Februar 1957 vorzeitig aus der Haft entlassenErnst Lautz 1887 1979 Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Heinrich Grube II III Anklagevertreter im Verfahren gegen Beteiligte des Attentats vom 20 Juli 1944 Mitwirkung an zahlreichen Todesurteilen 10 Jahre Begnadigung im Januar 1951Wolfgang Mettgenberg 1882 1950 Ministerialdirigent fur Strafrechtspflege im RMJ mit besonderem Aufgabenbereich besetzte Gebiete Alfred Schilf Erhard Heinke II III Mitwirkung am Nacht und Nebel Erlass 10 Jahre 1950 verstorbenGunther Nebelung 1896 1970 Prasident des IV Senats des Volksgerichtshofes Karl Dotzer Gerda Dotzer Freispruch aus Mangel an BeweisenRudolf Oeschey Gauhauptstellenleiter des Rechtsamtes der NSDAP 1903 1980 Landgerichtsrat beim Sondergericht Nurnberg Werner Schubert Hans Pribilla III IV Rechtsbeugung durch Rechtsprechung zahlreiche Todesurteile Mitgliedschaft im Fuhrungskorps der NSDAP Lebenslang 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt Im Mai 1955 vorzeitig aus der Haft entlassenHans Petersen 1885 1963 Laienrichter des I Senats des Volksgerichtshofes Rudolf Aschenauer Otfried Schwarz Freispruch aus Mangel an BeweisenOswald Rothaug 1897 1967 Vorsitzender des Sondergerichts Nurnberg zuletzt Reichsanwalt beim Volksgerichtshof Josef Kossl Adolf Huttl III Rechtsbeugung zahlreiche Todesurteile darunter gegen Leo Katzenberger im Marz 1942 Lebenslang Zuchthaus Herabgesetzt auf 20 Jahre Im Dezember 1956 vorzeitig aus der Haft entlassenCurt Rothenberger 1896 1959 Oberlandesgerichtsprasident in Hamburg danach Staatssekretar im RMJ Erich Wandschneider Helmut Bothe II III Justizlenkung Auslieferung von Gefangenen an SS und Polizei 7 Jahre Zuchthaus Im August 1950 vorzeitig aus der Haft entlassenFranz Schlegelberger 1876 1970 Staatssekretar im RMJ und 1941 1942 geschaftsfuhrender Reichsjustizminister Egon Kubuschok Hubertus Janicki I III Preisgabe des Rechtssystems zur Erreichung verbrecherischer Ziele Lebenslanges Zuchthaus Im Januar 1951 vorlaufige Haftentlassung unter Auflagen wegen Haftunfahigkeit 1957 Herabsetzung der Strafe auf den verbussten Teil durch den amerikanischen BotschafterCarl Westphal 1902 1947 Ministerialrat im RMJ Suizid vor VerhandlungsbeginnStrafvollstreckungAm 31 Januar 1951 entschied der amerikanische Hohe Kommissar John Jay McCloy nach Empfehlung eines beratenden Ausschusses den Gnadengesuchen der in der Justizvollzugsanstalt Landsberg Inhaftierten von Ammon Joel und Lautz stattzugeben und setzte ihre Strafe auf den verbussten Teil herab Ausserdem wurden die Strafen von Klemm Oeschey und Rothaug von lebenslanglich auf 20 Jahre herabgesetzt Das Gnadengesuch fur Schlegelberger lehnte der Hohe Kommissar ab gewahrte aber nach dem Paroleverfahren des amerikanischen Rechts einstweilen eine krankheitsbedingte Haftverschonung unter jederzeit anderbaren Bedingungen Dazu zahlte auch das Verbot sich geschaftlich oder schriftstellerisch zu betatigen Schlegelberger veroffentlichte bereits 1952 wieder Im Jahr 1957 setzte der amerikanische Botschafter Schlegelbergers Strafe auf den verbussten Teil herab RezeptionVeroffentlichung des Urteils Im Jahr 1948 veroffentlichte das allgemeine Justizamt fur die Britische Zone in Hamburg den allgemeinen Teil des Urteils wahrend der besondere Teil mit den Ausfuhrungen zur Funktionsweise der NS Justiz und zu den Taten der einzelnen Angeklagten damals nur fur den Dienstgebrauch veroffentlicht wurde Die Veroffentlichung des Urteils in der DDR im Jahr 1969 wurde in Westdeutschland kaum wahrgenommen Auch die Ausgabe von Heribert Ostendorf aus dem Jahr 1985 enthalt nicht den vollstandigen Text der deutschen Fassung des Urteils Dieser wurde erst 1996 von Lore Maria Peschel Gutzeit vollstandig in der amtlichen Ubersetzung abgedruckt Manche Autoren z B Telford Taylor fur heutige Juristen und Historiker sei stellvertretend genannt sehen in der fehlenden Dokumentation des Urteils den Grund dafur dass die deutsche Rechtswissenschaft wegen des vermeintlichen Verstosses gegen den Grundsatz nullum crimen sine lege bzw nulla poena sine lege uberwiegend das Urteil ablehnte und sich in der Folgezeit nicht mehr mit dem Urteil befasste Filme Zum 75 Jahrestag produzierte das Bundesministerium der Justiz aus Original Filmmaterial der US Army welches das Memorium Nurnberger Prozesse fur diesen Zweck zur Verfugung gestellt hatte den ersten und bisher einzigen Dokumentarfilm uber den Juristenprozess mit dem Titel Der Nurnberger Juristenprozess Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage fur den amerikanischen Spielfilm Judgement at Nuremberg deutsch Urteil von Nurnberg mit Spencer Tracy Burt Lancaster und Maximilian Schell in den Hauptrollen Siehe auchUngesuhnte Nazijustiz Furchtbare JuristenLiteraturZentral Justizamt fur die britische Zone Das Nurnberger Juristenurteil Allgemeiner Teil Rechts und staatswissenschaftlicher Verlag Hamburg 1948 Gustav Radbruch Des Reichsministeriums Ruhm und Ende Zum Nurnberger Juristenprozess Suddeutsche Juristenzeitung 1948 Sp 57 Peter Alfons Steiniger Kazimierz Leszczynski Fall 3 Das Urteil im Juristenprozess gefallt am 4 Dezember 1947 vom Militargerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika Berlin DDR 1969 Heribert Ostendorf Heino ter Veen Das Nurnberger Juristenurteil Eine kommentierte Dokumentation Campus Frankfurt am Main Berlin 1985 ISBN 3 593 33424 0 Lore Maria Peschel Gutzeit Hrsg Das Nurnberger Juristen Urteil von 1947 historischer Zusammenhang und aktuelle Bezuge Nomos Baden Baden 1996 ISBN 978 3 7890 4528 8 Klaus Kastner Der Nurnberger Juristen Prozess 1947 In Juristische Arbeitsblatter 1997 699 ff Rudolf Wassermann Fall 3 Der Nurnberger Juristenprozess in Gerd R Ueberschar Hrsg Der Nationalsozialismus vor Gericht Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 1952 Fischer Taschenbucher Die Zeit des Nationalsozialismus 13589 Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 596 13589 3 Jorg Friedrich Die kalte Amnestie NS Tater in der Bundesrepublik Frankfurt 1984 Erweiterte Neuausgabe List Berlin 2007 ISBN 978 3 548 60748 1 Manfred Gortemaker Christoph Safferling Hrsg Die Rosenburg Das Bundesministerium der Justiz und die NS Vergangenheit eine Bestandsaufnahme Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2013 ISBN 978 3 525 30046 6 Martin Luber Strafverteidigung im Nurnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug Duncker amp Humblot Berlin 2018 ISBN 978 3 428 55310 5 Dissertation Marburg 2017WeblinksCommons Juristenprozess Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien NMT Case 3 The Justice Case im Nuremberg Trials Project der Harvard Law School englisch The Justice Case Holocaust Encyclopedia des United States Holocaust Memorial Museum englisch Aufnahmen vom Juristenprozess Video 8 40 Min des Robert H Jackson Center Dorte Hinrichs Von Hitler zu Adenauer zeit de 29 November 2007 Stephan Alexander Glienke Der Dolch unter der Richterrobe zeitgeschichte online de 1 Dezember 2012EinzelnachweiseRudolf Wassermann Fall 3 Der Nurnberger Juristenprozess in Gerd R Ueberschar Hrsg Der Nationalsozialismus vor Gericht Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 1952 Fischer Taschenbucher Die Zeit des Nationalsozialismus 13589 Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 596 13589 3 S 99 ff 101 Rudolf Wassermann Fall 3 Der Nurnberger Juristenprozess in Gerd R Ueberschar Hrsg Der Nationalsozialismus vor Gericht Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 1952 Fischer Taschenbucher Die Zeit des Nationalsozialismus 13589 Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 596 13589 3 S 103 104 Rudolf Wassermann Fall 3 Der Nurnberger Juristenprozess in Gerd R Ueberschar Hrsg Der Nationalsozialismus vor Gericht Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 1952 Fischer Taschenbucher Die Zeit des Nationalsozialismus 13589 Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 596 13589 3 S 104 Fall 3 Das Urteil im Juristenprozess Hrsg von Peter Alfons Steiniger und Kurt Lescynski Ost Berlin 1969 Das Nurnberger Juristen Urteil von 1947 Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezuge Hrsg von Lore Peschel Gutzeit Baden Baden 1996 ISBN 978 3 7890 4528 8 Das Nurnberger Juristenurteil Militargerichtshofe der Vereinigten Staaten Justizpalast zu Nurnberg Deutschland Sitzung des Militargerichtshofs Nr III am 3 und 4 Dezember 1947 in Nurnberg Urteilsbegrundung Urteil in Peschel Gutzeit S 64 66 vgl Klaus Bastlein Der Nurnberger Juristenprozess und seine Rezeption in Deutschland In Peschel Gutzeit Hrsg Das Nurnberger Juristen Urteil von 1947 1996 S 9 35 hier S 11 und fur die nachfolgende Rezeption in der deutschen Rechtswissenschaft S 23 ff Urteil im Nurnberger Juristenprozess in BA All Proz 1 XVII S1 S 56 Gunter Spendel Rechtsbeugung durch Rechtsprechung Sechs strafrechtliche Studien De Gruyter 1984 Arne Wulff Staatssekretar Prof Dr Dr h c Franz Schlegelberger 1876 1970 Frankfurt a M 1991 S 163 Tatbestandsdarstellung im Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 8 November 1960 5 K 198 59 zitiert nach Arne Wulff Staatssekretar Prof Dr Dr h c Franz Schlegelberger 1876 1970 Frankfurt a M 1991 S 164 Anordnung vom 31 Januar 1951 In Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals Volume XV S 1170 Bekanntmachung vom 31 Januar 1951 In Trials of War Criminals before Nuernberg Military Tribunals Volume XV S 1182 P A Steiniger K Leszczynski Hrsg Fall 3 Das Urteil im Juristenprozess Gefallt am 4 Dezember 1947 vom Militargerichtshof III der Vereinigten Staaten von Amerika VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin DDR 1969 Joachim Perels Der Nurnberger Juristenprozess im Kontext der Nachkriegsgeschichte Ausgrenzung und spate Rezeption eines amerikanischen Urteils Kritische Justiz 1998 S 84 98 Heribert Ostendorf Heino ter Veen Das Nurnberger Juristenurteil Eine kommentierte Dokumentation Campus Frankfurt am Main Berlin 1985 ISBN 3 593 33424 0 Klaus Bastlein Das Nurnberger Juristenurteil und seine Rezeption in Deutschland In Lore Maria Peschel Gutzeit Hrsg Das Nurnberger Juristen Urteil von 1947 historischer Zusammenhang und aktuelle Bezuge Nomos Baden Baden 1996 ISBN 978 3 7890 4528 8 S 26 Der Nurnberger Juristenprozess Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht Museen der Stadt Nurnberg abgerufen am 13 Juli 2024 Nurnberger Prozesse Hauptkriegsverbrecher Prozess 12 Nachfolgeprozesse Fall I Arzte Fall II Generalfeldmarschall Milch Fall III Juristen Fall IV Wirtschafts Verwaltungshauptamt der SS Fall V Flick Fall VI I G Farben Fall VII Generale in Sudosteuropa Fall VIII Rasse und Siedlungshauptamt der SS Fall IX Einsatzgruppen Fall X Krupp Fall XI Wilhelmstrasse Fall XII Oberkommando der Wehrmacht Normdaten Sachbegriff GND 4226689 0 GND Explorer 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