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Nahrungsergänzungsmittel oft als NEM abgekürzt sind Lebensmittel Produkte die zur ergänzenden Versorgung des menschliche

Nahrungsergänzungsmittel

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Nahrungsergänzungsmittel (oft als NEM abgekürzt) sind Lebensmittel-Produkte, die zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen gedacht sind. Sie enthalten diese in konzentrierter und dosierter Form, weshalb sie meist in lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten, Trinkampullen oder Kapseln angeboten werden. Dennoch unterscheiden sie sich rechtlich und in ihrem Zweck deutlich von Arzneimitteln. So dürfen sie weder gesundheitlich unerwünschte Wirkungen haben noch damit beworben werden, Krankheiten zu heilen oder zu lindern.

Definition

Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV) ist ein Nahrungsergänzungsmittel:

„ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe waren in Anlage 1 und 2 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Seit der Gesetzesänderung vom 23. Oktober 2013 wird in § 3 „Zugelassene Stoffe“ auf die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG jeweils in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung verwiesen. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.

Nahrungsergänzungsmittel sind als Nichtarzneimittel – mit wenigen Ausnahmen – von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte dies in einem Urteil zur GKV-Kostenübernahme, die eine Patientin für ein Enzymsubstitut einklagen wollte.

In den USA werden Nahrungsergänzungsmittel von der FDA nach dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act reguliert.

Inhaltsstoffe

Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.

In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Einige dieser Substanzen erfüllen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel, werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Körper gebildet. Sie sind daher vitaminähnlich und werden als Vitaminoide oder populärwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet. Hierzu gehören u. a. Carnitin, Inositol und Cholin.

Eine andere Gruppe bilden die sekundären Pflanzenstoffe wie Amygdalin (Lätril) und Chlorophyll. Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine überlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schädlich anzusehen. Mehrere Studien weisen einigen sekundären Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach. Einen Sonderfall unter den sekundären Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar: Dies sind sekundäre Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlässigkeit der Gefäßwände beim Menschen. Sie werden ebenfalls zu den Vitaminoiden gezählt.

Ein großer Teil der bisher in Deutschland vermarkteten Nahrungsergänzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen ab diesem Datum nur noch die in den Anlagen der NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten. Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe, wie Pflanzenauszüge, bleiben aber weiterhin verfügbar.

Verwendung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, als überflüssig. Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe, die er brauche. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein.

Die Stiftung Warentest rät in einem Beitrag 2009 von der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ab. Insbesondere gäbe es Situationen oder Personengruppen (z. B. Raucher), bei denen die Einnahme bestimmter Nahrungsergänzungsmittel auch schädliche Wirkungen haben könne.

Die Harvard School of Public Health nennt fünf konkrete Situationen, in denen es sinnvoll sein könnte, Multivitamintabletten zu nehmen; zum Beispiel, wenn man eine strikte Diät einhält oder nur einen sehr geringen Appetit hat. Gleichzeitig nennt sie drei Situationen, in denen man keine Multivitamintabletten nehmen sollte; zum Beispiel, weil man glaubt, seine Gesundheit mit extra Vitaminen verbessern zu können. Bei älteren oder dunkelhäutigen Menschen, insbesondere im Winter in weiter vom Äquator entfernten Breitengraden rät sie zu einer Zufuhr von Vitamin D.

Die Cochrane Library untersuchte 2012 in einer Meta-Analyse 78 klinische Studien, die annähernd 300.000 Versuchspersonen umfassten, um die Auswirkungen der regelmäßigen Zufuhr von Antioxidantien (Beta-Karotin, Vitamin A, Vitamin C, Vitamin E und Selen) auf die Sterblichkeit der Studienteilnehmer festzustellen. Eine präventive Wirkung im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit konnte dabei nicht gefunden werden. In diesem Sinne scheinen die genannten Präparate also nutzlos zu sein. Dagegen erhöhte die regelmäßige Zufuhr von Beta-Karotin, Vitamin E und möglicherweise Vitamin A die Sterblichkeit statistisch signifikant um 3 % bis 4 % (nicht jedoch die Einnahme von Vitamin C oder Selen). Hier ist also sogar von einer tendenziell schädlichen Langzeitwirkung auszugehen.

Eine Studie von 2013 zeigte, dass in Süddeutschland zu viele ältere Menschen Nahrungsmittelergänzungen in zu hohen Dosen einnehmen. Vor allem bei Magnesium und Vitamin E komme es oft zu Überdosierungen. Daten über die Einnahme dieser Nahrungsergänzungsmittel in anderen Regionen fehlen.

In einer 2017 publizierten Studie zum Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln werteten Forscher 49 verschiedene Studien mit 290.000 Teilnehmern aus. Im Ergebnis hatte die Einnahme von Vitamin-C-, Vitamin-D-, Vitamin-K-, Magnesium-, Selen- oder Zink-Präparaten ebenso wie Omega-3-Fettsäure-Kapseln weder einen positiven Einfluss auf die Vermeidung von Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden noch bewirkte sie eine Lebensverlängerung.

Auch eine 2019 veröffentlichte Studie aus den USA mit 30.900 Teilnehmern liefert ähnliche Ergebnisse. Es wurden die Mortalität aus allen Gründen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen in Verbindung mit der 30-tägigen Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln untersucht. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln konnte nicht in Verbindung mit der Sterblichkeit gesetzt werden. Jedoch war eine erhöhte Kalziumaufnahme mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden.

2024 zeigte eine Studie über drei prospektive Kohorten ein ähnliches Ergebnis: auch hier bewirkte die Einnahme eines Multivitaminpräperats keine Lebensverlängerung.

Risikogruppen mit erhöhtem Nährstoffbedarf

Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt es Risikogruppen innerhalb der Bevölkerung, für die eine Nährstoffsupplementierung sinnvoll sein kann: Schwangere und Stillende haben einen erhöhten Nährstoffbedarf insbesondere Eisen und Jod betreffend, Frauen, die schwanger werden wollen, sollten ergänzend Folsäure einnehmen. Vitamin D kommt in Frage für Menschen, die sich wenig oder gar nicht bei Sonnenschein im Freien aufhalten oder ihre Haut nicht der Sonne aussetzen.Veganismus erfordert die Supplementierung von Vitamin B12. Leistungssportler könnten den sportartspezifischen Energie- und Nährstoffbedarf durch eine an Trainings- und Wettkampfbelastungen angepasste Ernährung decken, dennoch sei die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im Spitzensport weit verbreitet.

Der Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung (UGB) nennt Situationen, in denen der Nährstoffbedarf erhöht sein könne: etwa wenn besondere körperliche Belastungen oder chronische Erkrankungen vorliegen oder die Einnahme von Medikamenten den Nährstoffbedarf erhöht. Bestimmte Gruppen wie Schwangere, Stillende oder Leistungssportler haben einen erhöhten Nährstoffbedarf. Senioren nähmen durch körperliche Veränderungen und psychosoziale Faktoren häufig nicht ausreichend Nährstoffe auf. Für bestimmte Risikogruppen könne eine erhöhte Nährstoffaufnahme zudem aus präventiver Sicht sinnvoll sein.

NEM als Dopingrisiko im Leistungssport

Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln im Jahr 2004 ergab, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Getestet worden war auf elf anabol-androgene Steroide.

Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die durch Fehler im Produktionsprozess unbeabsichtigt in die Produkte gelangten und keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunktes Köln-Bonn-Leverkusen bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich geeigneter Präparate, die ein minimiertes Risiko für eine Kontamination mit Dopingsubstanzen aufweisen.

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Die Stiftung Warentest veröffentlichte im Juni 2008 die Ergebnisse eines Tests von 23 Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder und hielt fest, dass Nahrungsergänzungsmittel für Kinder „bestenfalls überflüssig“ seien. Sehr wenige waren lediglich „mit Einschränkung geeignet“. Der Großteil der Produkte war für Kinder „nicht geeignet“, sondern stark überdosiert mit potenziell schädlicher Wirkung. Dies ist in Übereinstimmung mit Ergebnissen jüngerer Markt-Checks von Verbraucherschutzorganisationen. Einen richtigen Nährstoffmangel gibt es bei Kindern nur selten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) sieht eine Supplementierung nur in besonderen Fällen – bei diagnostizierter Mangelversorgung durch bestimmte Ernährungsformen – und in Kombination mit Ernährungsberatung als gerechtfertigt an.

Rechtslage auf EU-Ebene

Werbeaussagen

Werbeaussagen und -versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Durch diese Verordnung – die Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel innerhalb der EU angleicht – wird festgelegt, dass keinerlei werbliche Aussagen gemacht werden dürfen, dass Nahrungsergänzungsmittel der Verhütung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung dienen. Auch darf nicht suggeriert werden, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung die Zufuhr von angemessenen Nährstoffmengen nicht möglich sei. Angegeben werden müssen die enthaltenen Nährstoffe oder sonstigen Stoffe, eine empfohlene Mindest- und Höchstmengen und eine empfohlene tägliche Verzehrmenge. Daneben müssen Warnhinweise vorhanden sein, dass die empfohlene Dosis nicht überschritten werden soll und das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren ist.

Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) regelt, dass in der EU nur evidenzbasierte gesundheitsbezogene Aussagen zu einem Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen. Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind, sind – wie für andere Lebensmittel auch – nicht zulässig. Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet, die in einem Gemeinschaftsregister der EU einsehbar sind. Die Werbeaussage „Vitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ ist beispielsweise zulässig, da sie im Register auftaucht.

Grundsätzlich dienen gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln dazu, den Absatz zu steigern, den Kunden zu einem regelmäßigen Konsum zu animieren. Sie signalisieren dem Kunden (je nach Formulierung, Absender und Rezipient machen sie dies auch glaubwürdig), dass der Verzehr des Produktes ihm gesundheitliche Vorteile bringt. Das OLG Frankfurt entschied am 10. Oktober 2011 „Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (hier: Pilzextrakt) mit der Health-Verordnung vereinbar sind, insbesondere über die erforderliche wissenschaftliche Absicherung ihrer Wirkung verfügen.“ Es hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben unzulässig und damit auch wettbewerbswidrig sind, wenn sie nicht sämtliche Anforderungen der Health-Claims-Verordnung erfüllen. Das OLG Düsseldorf hatte 2010 nicht ganz so klar entschieden und einige strittige Aussagen noch „durchgewunken“. Das OLG Zweibrücken hat durch Beschluss vom 2. Juli 2010 bestätigt, dass gesundheitsbezogene Angaben dem Kunden nachgewiesen werden müssen, was nur durch ‚allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse‘ geschehen kann.

Höchstmengenregelung

Als Lebensmittel sind NEMs im europäischen Recht ein wenig regulierter Marktbereich im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln. Um einen Missbrauch in Form einer Überdosierung abzuwenden (beispielsweise bei Vitamin D oder Magnesium), ist eine Höchstmengenregelung für NEMs auf EU-Ebene geplant.

Siehe auch

  • Produktabgrenzung
  • Functional Food
  • Novel Food
  • Lebensmittelzusatzstoff
  • Diätetische Lebensmittel
  • Mikronährstoff (Medizin)
  • Orthomolekulare Medizin
  • Trinknahrung
  • Vitalanalyse
  • Nährstoffanreicherung (Lebensmittel)

Literatur

  • Andreas Meisterernst, Ebba Loeck, Helmut Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. Behr, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89947-412-1 (Loseblattwerk).
  • J. Wilfried Kügel, Andreas Hahn, Mark Delewski: Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV). Kommentar. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-53381-5.

Weblinks

Commons: Nahrungsergänzungsmittel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Nahrungsergaenzungsmittel.org – Informationsangebot zu Verwendung, Sicherheit und einzelnen Nährstoffen des Lebensmittelverbands Deutschland.
  • Klartext-Nahrungsergaenzung.de – Informationsangebot der deutschen Verbraucherzentralen.
  • Gesetzliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel, Übersichtsartikel beim Lebensmittelverband Deutschland
  • Text der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland).
  • Nahrungsergänzungsmittel der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES, Österreich).
  • Nahrungsergänzungsmittel des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV, Schweiz), 1. November 2021.
  • Nahrungsergänzungsmittel, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, 8. April 2021.
  • Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research (PDF) Seite des NIH mit Sammlungen der 25 wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres (englisch).
  • Unnötig oder schädlich: Worauf wir bei Nahrungsergänzungsmitteln achten sollten. In: ARD-Mediathek. Quarks, 27. April 2021, abgerufen am 2. Mai 2021. 

Einzelnachweise

  1. Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland).
  2. Nicht jede Pille ist Medizin. In: landessozialgericht.niedersachsen.de; Pressemitteilung vom 3. Januar 2022. 3. Januar 2022, abgerufen am 4. Januar 2022. 
  3. LSG Niedersachsen-Bremen: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Kassenleistung. In: Legal Tribune Online. 3. Januar 2022, abgerufen am 4. Januar 2022. 
  4. Annett Steinbach: Pseudovitamine: Mehr Schein als Sein. In: Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung. 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Dezember 2021; abgerufen am 25. Dezember 2021. 
  5. Gemüse oder Pille? (Memento vom 12. März 2008 im Internet Archive) UGB (Sekundäre Pflanzenstoffe).
  6. Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln. In: bund.de. Bundesinstitut für Risikobewertung, abgerufen am 22. August 2016. 
  7. Juice plus - Teure Obst- und Gemüsekapseln. Stiftung Warentest, 2. Januar 2009.
  8. Should I Take a Daily Multivitamin? Harvard School of Public Health, abgerufen am 17. Juni 2020.
  9. Antioxidant supplements for prevention of mortality in healthy participants and patients with various diseases. Cochrane Library (2012).
  10. S. Schwab et al.: The use of dietary supplements among older persons in southern Germany - results from the KORA-age study. In: The Journal of Nutrition, Health & Aging. Band 18, Nr. 5, Mai 2014, S. 510–519, doi:10.1007/s12603-013-0418-8, PMID 24886738. 
  11. Lukas Schwingshackl et al.: Dietary Supplements and Risk of Cause-Specific Death, Cardiovascular Disease, and Cancer: A Systematic Review and Meta-Analysis of Primary Prevention Trials. In: Advances in Nutrition (Bethesda, Md.). Band 8, Nr. 1, Januar 2017, S. 27–39, doi:10.3945/an.116.013516, PMID 28096125, PMC 5227980 (freier Volltext). 
  12. Fan Chen, Mengxi Du, Jeffrey B. Blumberg, Kenneth Kwan Ho Chui, Mengyuan Ruan: Association Among Dietary Supplement Use, Nutrient Intake, and Mortality Among U.S. Adults. In: Annals of Internal Medicine. Band 170, Nr. 9, 7. Mai 2019, ISSN 0003-4819, S. 604–613, doi:10.7326/M18-2478, PMID 30959527, PMC 6736694 (freier Volltext). 
  13. Erikka Loftfield, Caitlin P. O’Connell, Christian C. Abnet, Barry I. Graubard, Linda M. Liao, Laura E. Beane Freeman, Jonathan N. Hofmann, Neal D. Freedman, Rashmi Sinha: Multivitamin Use and Mortality Risk in 3 Prospective US Cohorts. In: JAMA Network Open. Band 7, Nr. 6, 26. Juni 2024, ISSN 2574-3805, S. e2418729, doi:10.1001/jamanetworkopen.2024.18729. 
  14. Bunte Pillen für’s gute Gewissen – Was bringen Nahrungsergänzungsmittel?, DGE Presseinformation (DGE aktuell 09/2012), 4. Dezember 2012.
  15. Nahrungsergänzungsmittel im Leistungssport, DGE, 4. September 2014.
  16. Interview mit Andreas Hahn: Wieviele Nährstoffe brauchen wir?, Verein für Unabhängige Gesundheitsberatung, UGB-Forum Februar 1998.
  17. H. Geyer et al.: Analysis of non-hormonal nutritional supplements for anabolic-androgenic steroids - results of an international study. International Journal of Sports Medicine. Band 25 (2004), S. 124–129.(PDF).
  18. Wenn NEM, dann Kölner Liste®, www.koelnerliste.com, abgerufen am 16. Mai 2020.
  19. Stiftung Warentest: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder: Bestenfalls überflüssig. 6. Juni 2008, abgerufen am 24. April 2023. 
  20. Calcium, Vitamin D oder Omega-3-Fettsäuren - Benötigen Kinder Nahrungsergänzungsmittel? –. In: verbraucherzentrale.de. Abgerufen am 24. April 2023. 
  21. AdobeStock/Leigh Prather: Nahrungsergänzung für Kinder. In: bzfe.de. 26. November 2019, abgerufen am 24. April 2023. 
  22. Verbraucherzentralen: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder... In: aerzteblatt.de. 15. Mai 2018, abgerufen am 24. April 2023. 
  23. Vegane Ernährung – DGE rät zu Nährstoffpräparaten und qualifizierter Beratung. In: dge.de. 12. April 2016, abgerufen am 24. April 2023. 
  24. Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel, abgerufen am 3. Januar 2022
  25. EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel. Ernährungsumschau, 8. Juni 2012.
  26. EU Register of nutrition and health claims made on foods Europäische Kommission; abgerufen am 31. März 2015.
  27. Aktenzeichen: 6 U 174/10. Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank.
  28. Michael Gassmann: Julia Klöckner fordert EU-Höchstgrenze für Nahrungsergänzungsmittel. In: Die Welt. 30. April 2020 (welt.de [abgerufen am 9. Mai 2020]). 
  29. Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen. In: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 20. April 2020, abgerufen am 9. Mai 2020. 
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient weder der Selbstdiagnose noch wird dadurch eine Diagnose durch einen Arzt ersetzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 02 Jul 2025 / 17:50

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Nahrungserganzungsmittel oft als NEM abgekurzt sind Lebensmittel Produkte die zur erganzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nahrstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen gedacht sind Sie enthalten diese in konzentrierter und dosierter Form weshalb sie meist in lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten Trinkampullen oder Kapseln angeboten werden Dennoch unterscheiden sie sich rechtlich und in ihrem Zweck deutlich von Arzneimitteln So durfen sie weder gesundheitlich unerwunschte Wirkungen haben noch damit beworben werden Krankheiten zu heilen oder zu lindern NEM als Tabletten oder KapselnDefinitionRechtlich ist diese Produktgruppe im EU Recht durch die Richtlinie 2002 46 EG geregelt Dabei sind insbesondere die zulassigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben In der hierauf basierenden Verordnung uber Nahrungserganzungsmittel Nahrungserganzungsmittelverordnung NemV ist ein Nahrungserganzungsmittel ein Lebensmittel das dazu bestimmt ist die allgemeine Ernahrung zu erganzen ein Konzentrat von Nahrstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernahrungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form insbesondere in Form von Kapseln Pastillen Tabletten Pillen Brausetabletten und anderen ahnlichen Darreichungsformen Pulverbeutel Flussigampullen Flaschen mit Tropfeinsatzen und ahnlichen Darreichungsformen von Flussigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehoren fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel und Futtergesetzbuchs LFGB Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe waren in Anlage 1 und 2 der Nahrungserganzungsmittelverordnung NemV aus dem Jahr 2004 aufgefuhrt Seit der Gesetzesanderung vom 23 Oktober 2013 wird in 3 Zugelassene Stoffe auf die Anhange I und II der Richtlinie 2002 46 EG jeweils in der am 5 Dezember 2011 geltenden Fassung verwiesen Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschliesslich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemass LFGB und Novel Food Verordnung zugelassen Nahrungserganzungsmittel sind als Nichtarzneimittel mit wenigen Ausnahmen von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung GKV ausgeschlossen Das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen bestatigte dies in einem Urteil zur GKV Kostenubernahme die eine Patientin fur ein Enzymsubstitut einklagen wollte In den USA werden Nahrungserganzungsmittel von der FDA nach dem Federal Food Drug and Cosmetic Act reguliert InhaltsstoffeZusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungserganzungsmittel erhaltlich die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zahlen wurden Nahrungserganzungen durfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfullen In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe Vitamine und Antioxidantien wobei Uberdosierungen in einzelnen Fallen z B von Vitamin A auch schadlich sein konnen Fur alle anderen Zutaten z B Anthocyane Coenzym Q10 Kreatin L Carnitin Phytoostrogene war es bisher wissenschaftlich nicht moglich den Bedarf oder Nutzen einer Ubersattigung zu belegen Einige dieser Substanzen erfullen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Korper gebildet Sie sind daher vitaminahnlich und werden als Vitaminoide oder popularwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet Hierzu gehoren u a Carnitin Inositol und Cholin Eine andere Gruppe bilden die sekundaren Pflanzenstoffe wie Amygdalin Latril und Chlorophyll Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine uberlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schadlich anzusehen Mehrere Studien weisen einigen sekundaren Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfordernde Eigenschaften nach Einen Sonderfall unter den sekundaren Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar Dies sind sekundare Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlassigkeit der Gefasswande beim Menschen Sie werden ebenfalls zu den Vitaminoiden gezahlt Ein grosser Teil der bisher in Deutschland vermarkteten Nahrungserganzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31 Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden Nahrungserganzungsmittel durfen ab diesem Datum nur noch die in den Anlagen der NemV aufgefuhrten Einzelwirkstoffe enthalten Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe wie Pflanzenauszuge bleiben aber weiterhin verfugbar VerwendungDas Bundesinstitut fur Risikobewertung BfR beurteilt Nahrungserganzungsmittel fur gesunde Personen die sich normal ernahren als uberflussig Bei dieser Ernahrung bekomme der Korper alle Nahrstoffe die er brauche Eine zusatzliche Zufuhr einzelner Nahrstoffe sei deshalb nicht notwendig Eine einseitige unausgewogene Ernahrungsweise konne nicht durch den Einsatz von Nahrungserganzungsmitteln ausgeglichen werden Nur in bestimmten Situationen die in Deutschland aber selten seien konne eine gezielte Erganzung der Nahrung mit einzelnen Nahrstoffen sinnvoll sein Die Stiftung Warentest rat in einem Beitrag 2009 von der Einnahme von Nahrungserganzungsmitteln ab Insbesondere gabe es Situationen oder Personengruppen z B Raucher bei denen die Einnahme bestimmter Nahrungserganzungsmittel auch schadliche Wirkungen haben konne Die Harvard School of Public Health nennt funf konkrete Situationen in denen es sinnvoll sein konnte Multivitamintabletten zu nehmen zum Beispiel wenn man eine strikte Diat einhalt oder nur einen sehr geringen Appetit hat Gleichzeitig nennt sie drei Situationen in denen man keine Multivitamintabletten nehmen sollte zum Beispiel weil man glaubt seine Gesundheit mit extra Vitaminen verbessern zu konnen Bei alteren oder dunkelhautigen Menschen insbesondere im Winter in weiter vom Aquator entfernten Breitengraden rat sie zu einer Zufuhr von Vitamin D Die Cochrane Library untersuchte 2012 in einer Meta Analyse 78 klinische Studien die annahernd 300 000 Versuchspersonen umfassten um die Auswirkungen der regelmassigen Zufuhr von Antioxidantien Beta Karotin Vitamin A Vitamin C Vitamin E und Selen auf die Sterblichkeit der Studienteilnehmer festzustellen Eine praventive Wirkung im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit konnte dabei nicht gefunden werden In diesem Sinne scheinen die genannten Praparate also nutzlos zu sein Dagegen erhohte die regelmassige Zufuhr von Beta Karotin Vitamin E und moglicherweise Vitamin A die Sterblichkeit statistisch signifikant um 3 bis 4 nicht jedoch die Einnahme von Vitamin C oder Selen Hier ist also sogar von einer tendenziell schadlichen Langzeitwirkung auszugehen Eine Studie von 2013 zeigte dass in Suddeutschland zu viele altere Menschen Nahrungsmittelerganzungen in zu hohen Dosen einnehmen Vor allem bei Magnesium und Vitamin E komme es oft zu Uberdosierungen Daten uber die Einnahme dieser Nahrungserganzungsmittel in anderen Regionen fehlen In einer 2017 publizierten Studie zum Nutzen von Nahrungserganzungsmitteln werteten Forscher 49 verschiedene Studien mit 290 000 Teilnehmern aus Im Ergebnis hatte die Einnahme von Vitamin C Vitamin D Vitamin K Magnesium Selen oder Zink Praparaten ebenso wie Omega 3 Fettsaure Kapseln weder einen positiven Einfluss auf die Vermeidung von Krankheiten wie Krebs oder Herz Kreislauf Leiden noch bewirkte sie eine Lebensverlangerung Auch eine 2019 veroffentlichte Studie aus den USA mit 30 900 Teilnehmern liefert ahnliche Ergebnisse Es wurden die Mortalitat aus allen Grunden Herz Kreislauf Erkrankungen und Krebserkrankungen in Verbindung mit der 30 tagigen Einnahme von Nahrungserganzungsmitteln untersucht Die Einnahme von Nahrungserganzungsmitteln konnte nicht in Verbindung mit der Sterblichkeit gesetzt werden Jedoch war eine erhohte Kalziumaufnahme mit einem erhohten Krebsrisiko verbunden 2024 zeigte eine Studie uber drei prospektive Kohorten ein ahnliches Ergebnis auch hier bewirkte die Einnahme eines Multivitaminpraperats keine Lebensverlangerung Risikogruppen mit erhohtem Nahrstoffbedarf Laut der Deutschen Gesellschaft fur Ernahrung DGE gibt es Risikogruppen innerhalb der Bevolkerung fur die eine Nahrstoffsupplementierung sinnvoll sein kann Schwangere und Stillende haben einen erhohten Nahrstoffbedarf insbesondere Eisen und Jod betreffend Frauen die schwanger werden wollen sollten erganzend Folsaure einnehmen Vitamin D kommt in Frage fur Menschen die sich wenig oder gar nicht bei Sonnenschein im Freien aufhalten oder ihre Haut nicht der Sonne aussetzen Veganismus erfordert die Supplementierung von Vitamin B12 Leistungssportler konnten den sportartspezifischen Energie und Nahrstoffbedarf durch eine an Trainings und Wettkampfbelastungen angepasste Ernahrung decken dennoch sei die Einnahme von Nahrungserganzungsmitteln NEM im Spitzensport weit verbreitet Der Verband fur Unabhangige Gesundheitsberatung UGB nennt Situationen in denen der Nahrstoffbedarf erhoht sein konne etwa wenn besondere korperliche Belastungen oder chronische Erkrankungen vorliegen oder die Einnahme von Medikamenten den Nahrstoffbedarf erhoht Bestimmte Gruppen wie Schwangere Stillende oder Leistungssportler haben einen erhohten Nahrstoffbedarf Senioren nahmen durch korperliche Veranderungen und psychosoziale Faktoren haufig nicht ausreichend Nahrstoffe auf Fur bestimmte Risikogruppen konne eine erhohte Nahrstoffaufnahme zudem aus praventiver Sicht sinnvoll sein NEM als Dopingrisiko im Leistungssport Eine internationale vom IOC geforderte Studie des Instituts fur Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Koln im Jahr 2004 ergab dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Landern erworbenen Nahrungserganzungsmittel Anabolika enthielten die nicht auf der Packung angegeben waren In Deutschland enthielten ca 11 Prozent der getesteten Nahrungserganzungsmittel verbotene Anabolika Getestet worden war auf elf anabol androgene Steroide Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen die durch Fehler im Produktionsprozess unbeabsichtigt in die Produkte gelangten und keinen Dopingeffekt haben aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden fuhren konnen Dies stellt sowohl Sportler hier vor allem Leistungssportler aber auch Hersteller von Nahrungserganzungsmitteln vor ein Problem Die so genannte Kolner Liste des Olympiastutzpunktes Koln Bonn Leverkusen bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich geeigneter Praparate die ein minimiertes Risiko fur eine Kontamination mit Dopingsubstanzen aufweisen Nahrungserganzungsmittel fur Kinder Die Stiftung Warentest veroffentlichte im Juni 2008 die Ergebnisse eines Tests von 23 Nahrungserganzungsmitteln fur Kinder und hielt fest dass Nahrungserganzungsmittel fur Kinder bestenfalls uberflussig seien Sehr wenige waren lediglich mit Einschrankung geeignet Der Grossteil der Produkte war fur Kinder nicht geeignet sondern stark uberdosiert mit potenziell schadlicher Wirkung Dies ist in Ubereinstimmung mit Ergebnissen jungerer Markt Checks von Verbraucherschutzorganisationen Einen richtigen Nahrstoffmangel gibt es bei Kindern nur selten Die Deutsche Gesellschaft fur Ernahrung DGE sieht eine Supplementierung nur in besonderen Fallen bei diagnostizierter Mangelversorgung durch bestimmte Ernahrungsformen und in Kombination mit Ernahrungsberatung als gerechtfertigt an Rechtslage auf EU EbeneWerbeaussagen Werbeaussagen und versprechungen uber Nahrungserganzungsmittel werden durch die Richtlinie 2002 46 EG geregelt Durch diese Verordnung die Rechtsvorschriften fur Nahrungserganzungsmittel innerhalb der EU angleicht wird festgelegt dass keinerlei werbliche Aussagen gemacht werden durfen dass Nahrungserganzungsmittel der Verhutung Behandlung oder Heilung einer Erkrankung dienen Auch darf nicht suggeriert werden dass bei einer ausgewogenen abwechslungsreichen Ernahrung die Zufuhr von angemessenen Nahrstoffmengen nicht moglich sei Angegeben werden mussen die enthaltenen Nahrstoffe oder sonstigen Stoffe eine empfohlene Mindest und Hochstmengen und eine empfohlene tagliche Verzehrmenge Daneben mussen Warnhinweise vorhanden sein dass die empfohlene Dosis nicht uberschritten werden soll und das Produkt ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren ist Die Verordnung EG Nr 1924 2006 Health Claims regelt dass in der EU nur evidenzbasierte gesundheitsbezogene Aussagen zu einem Nahrungserganzungsmittel verwendet werden durfen Gesundheitsbezogene Angaben die nicht zugelassen sind sind wie fur andere Lebensmittel auch nicht zulassig Die Europaische Kommission hat im Mai 2012 eine Liste mit zulassigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen fur Lebensmittel Health Claims verabschiedet die in einem Gemeinschaftsregister der EU einsehbar sind Die Werbeaussage Vitamin B6 tragt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei ist beispielsweise zulassig da sie im Register auftaucht Grundsatzlich dienen gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungserganzungsmitteln dazu den Absatz zu steigern den Kunden zu einem regelmassigen Konsum zu animieren Sie signalisieren dem Kunden je nach Formulierung Absender und Rezipient machen sie dies auch glaubwurdig dass der Verzehr des Produktes ihm gesundheitliche Vorteile bringt Das OLG Frankfurt entschied am 10 Oktober 2011 Zur Frage unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben uber Lebensmittel hier Pilzextrakt mit der Health Verordnung vereinbar sind insbesondere uber die erforderliche wissenschaftliche Absicherung ihrer Wirkung verfugen Es hat entschieden dass gesundheitsbezogene Angaben unzulassig und damit auch wettbewerbswidrig sind wenn sie nicht samtliche Anforderungen der Health Claims Verordnung erfullen Das OLG Dusseldorf hatte 2010 nicht ganz so klar entschieden und einige strittige Aussagen noch durchgewunken Das OLG Zweibrucken hat durch Beschluss vom 2 Juli 2010 bestatigt dass gesundheitsbezogene Angaben dem Kunden nachgewiesen werden mussen was nur durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse geschehen kann Hochstmengenregelung Als Lebensmittel sind NEMs im europaischen Recht ein wenig regulierter Marktbereich im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln Um einen Missbrauch in Form einer Uberdosierung abzuwenden beispielsweise bei Vitamin D oder Magnesium ist eine Hochstmengenregelung fur NEMs auf EU Ebene geplant Siehe auchProduktabgrenzung Functional Food Novel Food Lebensmittelzusatzstoff Diatetische Lebensmittel Mikronahrstoff Medizin Orthomolekulare Medizin Trinknahrung Vitalanalyse Nahrstoffanreicherung Lebensmittel LiteraturAndreas Meisterernst Ebba Loeck Helmut Erbersdobler Praxishandbuch Nahrungserganzungsmittel amp erganzende bilanzierte Diaten Behr Hamburg 2007 ISBN 978 3 89947 412 1 Loseblattwerk J Wilfried Kugel Andreas Hahn Mark Delewski Nahrungserganzungsmittel Verordnung NemV Kommentar Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 53381 5 WeblinksCommons Nahrungserganzungsmittel Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Nahrungsergaenzungsmittel org Informationsangebot zu Verwendung Sicherheit und einzelnen Nahrstoffen des Lebensmittelverbands Deutschland Klartext Nahrungsergaenzung de Informationsangebot der deutschen Verbraucherzentralen Gesetzliche Regelungen fur Nahrungserganzungsmittel Ubersichtsartikel beim Lebensmittelverband Deutschland Text der Nahrungserganzungsmittelverordnung Deutschland Nahrungserganzungsmittel der Agentur fur Gesundheit und Ernahrungssicherheit AGES Osterreich Nahrungserganzungsmittel des Bundesamtes fur Lebensmittelsicherheit und Veterinarwesen BLV Schweiz 1 November 2021 Nahrungserganzungsmittel Europaische Behorde fur Lebensmittelsicherheit 8 April 2021 Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research PDF Seite des NIH mit Sammlungen der 25 wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres englisch Unnotig oder schadlich Worauf wir bei Nahrungserganzungsmitteln achten sollten In ARD Mediathek Quarks 27 April 2021 abgerufen am 2 Mai 2021 EinzelnachweiseNahrungserganzungsmittelverordnung Deutschland Nicht jede Pille ist Medizin In landessozialgericht niedersachsen de Pressemitteilung vom 3 Januar 2022 3 Januar 2022 abgerufen am 4 Januar 2022 LSG Niedersachsen Bremen Nahrungserganzungsmittel sind keine Kassenleistung In Legal Tribune Online 3 Januar 2022 abgerufen am 4 Januar 2022 Annett Steinbach Pseudovitamine Mehr Schein als Sein In Verband fur Unabhangige Gesundheitsberatung 2006 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 25 Dezember 2021 abgerufen am 25 Dezember 2021 Gemuse oder Pille Memento vom 12 Marz 2008 im Internet Archive UGB Sekundare Pflanzenstoffe Gesundheitliche Bewertung von Nahrungserganzungsmitteln In bund de Bundesinstitut fur Risikobewertung abgerufen am 22 August 2016 Juice plus Teure Obst und Gemusekapseln Stiftung Warentest 2 Januar 2009 Should I Take a Daily Multivitamin Harvard School of Public Health abgerufen am 17 Juni 2020 Antioxidant supplements for prevention of mortality in healthy participants and patients with various diseases Cochrane Library 2012 S Schwab et al The use of dietary supplements among older persons in southern Germany results from the KORA age study In The Journal of Nutrition Health amp Aging Band 18 Nr 5 Mai 2014 S 510 519 doi 10 1007 s12603 013 0418 8 PMID 24886738 Lukas Schwingshackl et al Dietary Supplements and Risk of Cause Specific Death Cardiovascular Disease and Cancer A Systematic Review and Meta Analysis of Primary Prevention Trials In Advances in Nutrition Bethesda Md Band 8 Nr 1 Januar 2017 S 27 39 doi 10 3945 an 116 013516 PMID 28096125 PMC 5227980 freier Volltext Fan Chen Mengxi Du Jeffrey B Blumberg Kenneth Kwan Ho Chui Mengyuan Ruan Association Among Dietary Supplement Use Nutrient Intake and Mortality Among U S Adults In Annals of Internal Medicine Band 170 Nr 9 7 Mai 2019 ISSN 0003 4819 S 604 613 doi 10 7326 M18 2478 PMID 30959527 PMC 6736694 freier Volltext Erikka Loftfield Caitlin P O Connell Christian C Abnet Barry I Graubard Linda M Liao Laura E Beane Freeman Jonathan N Hofmann Neal D Freedman Rashmi Sinha Multivitamin Use and Mortality Risk in 3 Prospective US Cohorts In JAMA Network Open Band 7 Nr 6 26 Juni 2024 ISSN 2574 3805 S e2418729 doi 10 1001 jamanetworkopen 2024 18729 Bunte Pillen fur s gute Gewissen Was bringen Nahrungserganzungsmittel DGE Presseinformation DGE aktuell 09 2012 4 Dezember 2012 Nahrungserganzungsmittel im Leistungssport DGE 4 September 2014 Interview mit Andreas Hahn Wieviele Nahrstoffe brauchen wir Verein fur Unabhangige Gesundheitsberatung UGB Forum Februar 1998 H Geyer et al Analysis of non hormonal nutritional supplements for anabolic androgenic steroids results of an international study International Journal of Sports Medicine Band 25 2004 S 124 129 PDF Wenn NEM dann Kolner Liste www koelnerliste com abgerufen am 16 Mai 2020 Stiftung Warentest Nahrungserganzungsmittel fur Kinder Bestenfalls uberflussig 6 Juni 2008 abgerufen am 24 April 2023 Calcium Vitamin D oder Omega 3 Fettsauren Benotigen Kinder Nahrungserganzungsmittel In verbraucherzentrale de Abgerufen am 24 April 2023 AdobeStock Leigh Prather Nahrungserganzung fur Kinder In bzfe de 26 November 2019 abgerufen am 24 April 2023 Verbraucherzentralen Nahrungserganzungsmittel fur Kinder In aerzteblatt de 15 Mai 2018 abgerufen am 24 April 2023 Vegane Ernahrung DGE rat zu Nahrstoffpraparaten und qualifizierter Beratung In dge de 12 April 2016 abgerufen am 24 April 2023 Richtlinie 2002 46 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber Nahrungserganzungsmittel abgerufen am 3 Januar 2022 EU veroffentlicht zulassige Gesundheitsangaben fur Lebensmittel Ernahrungsumschau 8 Juni 2012 EU Register of nutrition and health claims made on foods Europaische Kommission abgerufen am 31 Marz 2015 Aktenzeichen 6 U 174 10 Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Michael Gassmann Julia Klockner fordert EU Hochstgrenze fur Nahrungserganzungsmittel In Die Welt 30 April 2020 welt de abgerufen am 9 Mai 2020 Einheitlichkeit statt Flickenteppich Hochstgehalte fur Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungserganzungsmitteln europaisch festlegen In Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft 20 April 2020 abgerufen am 9 Mai 2020 Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient weder der Selbstdiagnose noch wird dadurch eine Diagnose durch einen Arzt ersetzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4627438 8 GND Explorer lobid OGND AKS

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