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Der Niedersächsische Landtag ist das Landesparlament des deutschen Landes Niedersachsen mit Sitz im Leineschloss in Hann

Niedersächsischer Landtag

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Niedersächsischer Landtag
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Der Niedersächsische Landtag ist das Landesparlament des deutschen Landes Niedersachsen mit Sitz im Leineschloss in Hannover.

Niedersächsischer Landtag
Basisdaten
Sitz: Leineschloss in Hannover
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1947
Abgeordnete: 146
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 9. Oktober 2022
Nächste Wahl: 2027
Vorsitz: Landtagspräsidentin
• Hanna Naber (SPD)

Vizepräsidenten
• Marcus Bosse (SPD)
• Sabine Tippelt (SPD)
• Jens Nacke (CDU)
• Barbara Otte-Kinast (CDU)
• Tanja Meyer (Grüne)

     
Sitzverteilung: Regierung (81)
  • SPD 57
  • Grüne 24
  • Opposition (65)
  • CDU 47
  • AfD 17
  • fraktionslos 1
  • WU 1
  • Website
    www.landtag-niedersachsen.de
    Landtagssitz im historischen Leineschloss

    Geschichte

    Vorläufer des Niedersächsischen Landtags waren 1946 der Ernannte Hannoversche Landtag, der Ernannte Braunschweigische Landtag und der Ernannte Oldenburgische Landtag, bei denen es sich um nach dem Zweiten Weltkrieg von der Britischen Militärregierung eingesetzte Gremien zur Kontrolle der Landesregierungen handelte. Vom 9. Dezember 1946 bis 28. März 1947 bestand der .

    Der am 20. April 1947 gewählte erste Niedersächsische Landtag tagte 1947, nachdem die britische Militärregierung am 1. November 1946 aus den ehemals selbstständigen Ländern Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das heutige Land Niedersachsen mit Hannover als Landeshauptstadt gegründet hatte. Das Parlament, der Niedersächsische Landtag, war zunächst und provisorisch im „Weißen Saal“ der Stadthalle Hannover untergebracht. Der Platz war sehr beengt, es gab weder Nebenräume für die Arbeit der Fraktionen und Ausschüsse noch Presse- und Publikumsbereiche. 1949 verzichtete der Rat der Stadt Hannover auf das Nutzungsrecht des Leineschlosses und ermöglichte dem Landtag die Nutzung, der es allerdings erst 1962 – nach umfangreichen Aufbau- und Umbauarbeiten – beziehen konnte.

    Landtagsgebäude

    Der Landtag ist im Leineschloss untergebracht, einer klassizistischen Schlossanlage, die den Königen von Hannover bis 1866 als Residenz diente. Es befindet sich in der hannoverschen Altstadt am Hannah-Arendt-Platz. Kurz nach dem Krieg war zunächst das Provinzial-Ständehaus, in dem bis dahin der Provinziallandtag Hannover getagt hatte, als Sitz des Landtages vorgesehen. Allerdings wurde bald deutlich, dass das Bauwerk für eine Landtagsnutzung nicht groß genug wäre, insbesondere was den Plenarsaal betraf. Daher wurde 1949 beschlossen, auf das Ständehaus als Landtagsgebäude zu verzichten und dieses dem Finanzministerium als Dienstgebäude zuzuweisen. Nach der Zerstörung durch die Luftangriffe auf Hannover während des Zweiten Weltkrieges wurde das Schloss von 1957 bis 1962 wieder aufgebaut und erhielt an der östlichen Seite einen Plenarsaal, dessen Entwurf vom Hannoveraner Architekten Dieter Oesterlen stammte. Von 1947 bis 1962 tagte das Landesparlament des 1946 gegründeten Niedersachsen in einem Seitenflügel der Stadthalle Hannover.

    Seit etwa dem Jahr 2000 gab es Pläne, den Plenarsaal des Landtages im Anbau von Dieter Oesterlen zu modernisieren und zu erweitern. Dazu fanden 2002 und 2010 Architekturwettbewerbe statt. Am 16. März 2010 votierten die Landtagsabgeordneten mehrheitlich für einen Abriss des denkmalgeschützten Plenarsaalgebäudes und einen Neubau nach Plänen des koreanischen Architekten Eun Young Yi an gleicher Stelle. Die Fertigstellung sollte 2012 erfolgen. In der Öffentlichkeit wurde daraufhin eine heftige Kontroverse um den Abriss geführt. Die Neubaupläne führten zur Bildung einer „Initiative Bürgerbeteiligung Landtag“. Wegen der befürchteten Überschreitung des Kostenrahmens für einen Neubau wurde im Februar 2011 bekanntgegeben, dass der Abriss nicht erfolgt. Nachdem 2012 die Entscheidung für einen Umbau im Bestand gefallen war, wurde Anfang 2013 eine Projektgruppe mit der Neugestaltung des Plenarsaals beauftragt. Im Juli 2013 sprach sich die Baukommission für das Konzept „Plenarsaal mit Stadtbezug“ des federführenden Architektur- und Innenarchitekturbüros blocher partners aus.

    Ende Juli 2014 begannen die Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Plenarsaals, die im Jahre 2017 abgeschlossen wurden. Im Gebäudeinneren erfolgte nach Lockerung des Denkmalschutzes eine Kernsanierung. Während der Sanierungsarbeiten stellte sich heraus, dass die denkmalgeschützten äußeren Betonwände durch Korrosion marode waren, so dass ihr Abriss erwogen wurde. Der damalige Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Stefan Winghart, hätte einen Abriss akzeptiert, wenn die Granitfassade mit den großen Fenstereinschnitten und den Skulpturen von Kurt Schwerdtfeger wiederhergestellt worden wäre. Die denkmalgeschützten äußeren Betonwände des Landtagsgebäudes wurden für rund eine Million Euro saniert. Am 27. Oktober 2017 wurde das Landtagsgebäude wiedereröffnet.

    Landtagsgebäude als Ziel von Straftaten

    Gelegentlich ist das Landtagsgebäude Ziel politisch motivierter Straftaten. Im Jahr 2023 besetzten 20 Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace das Plenarsaaldach und hängten Transparente gegen geplante Gasbohrungen vor Borkum auf. Im Jahr 2024 beschmierten zunächst Unbekannte unmittelbar vor dem Tag der offenen Tür die Fassade sowie den Portikus des Landtagsgebäudes mit roter Farbe und Parolen zum Gaza-Krieg, was einen Schaden in Höhe von etwa 70.000 Euro verursachte. Später wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, gegen den der Landtag Schadenersatzansprüche geltend machen will. Die Vorfälle von 2023 und 2024 führten zu einer Überprüfung des Sicherheitskonzeptes.

    • Transparentaktion am Plenarsaal gegen Gasbohrungen, 2023
    • Parolen zum Gaza-Krieg am Portikus, 2024

    Verfassung

    Am 3. April 1951 verabschiedete der Landtag die Vorläufige Niedersächsische Verfassung. Die Vorläufigkeit dieser ersten Landesverfassung, die am 1. Mai 1951 in Kraft trat, ergab sich aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.

    Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beschloss der Landtag, der bisherigen Verfassung den Charakter des Vorläufigen zu nehmen, und verabschiedete am 13. Mai 1993 die Verfassung in ihrer heutigen Form. Damit passte der Landtag die Verfassung auch den Herausforderungen der Zukunft an. Neu in der Verfassung waren insbesondere die Aufnahme der Staatsziele „Umweltschutz“ und „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“, die Einführung plebiszitärer Elemente sowie eine Stärkung der Rechte des Parlaments. Als weitere Staatsziele nahm die Verfassung inzwischen ein Gleichbehandlungsgebot, ein Verbot der Benachteiligung von Behinderten, die Verpflichtung zur Förderung des Sports sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum und Arbeit sowie ein Gebot zur Achtung der Tiere als Lebewesen auf.

    Stellung und Aufgaben

    Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Niedersächsische Landesregierung. Der Landtag ist Gesetzgebungsorgan, weil er die Landesgesetze für Niedersachsen verabschiedet. Er ist Repräsentationsorgan, weil er das gesamte Volk vertritt. Zugleich ist er Transformationsorgan, weil er die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Bürger in rechtlich wirksame, staatslenkende Entscheidungen umsetzt. Er ist Wahlorgan, weil seine Abgeordneten die Mitglieder anderer Staatsorgane wählen (Landesregierung, Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Niedersächsischer Landesrechnungshof, Landesbeauftragter für den Datenschutz). Außerdem ist er Kontrollorgan, da er mit verschiedenen Instrumenten die Landesregierung und deren Verwaltung kontrolliert.

    Verfassungsrechtliche Stellung

    Landtag

    Der Landtag – also das Parlament – bildet die gesetzgebende Gewalt (Legislative) und besteht aus den vom Volk gewählten Volksvertretern, den Abgeordneten. Oberster Repräsentant des Landtages ist der Landtagspräsident. Verfassungsorgan ist das Parlament, bestehend aus den Abgeordneten. Die Landtagsverwaltung gehört nicht zur Legislative, sondern ist als oberste Landesbehörde Dienstleistungsbetrieb für das Parlament.

    Über die Zusammensetzung des Landtages entscheidet das Volk. Der Landtag hat somit unter den Verfassungsorganen eine herausgehobene Stellung: er wird als einziges dieser Organe unmittelbar vom Volk gewählt. Der Landtag erlässt die Landesgesetze, die von der Landesregierung ausgeführt werden und kontrolliert die Landesregierung. Darüber hinaus beschließt er unter anderem den Landeshaushalt und wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.

    Landesregierung

    Die oder der vom Landtag gewählte Ministerpräsident/-in sowie die Ministerinnen und Minister bilden die Niedersächsische Landesregierung, auch Kabinett genannt. Sie stellt die ausführende Gewalt (Exekutive) dar.

    Oberster Repräsentant der Landesregierung ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, deren Behörde die Niedersächsische Staatskanzlei ist. Die Behörden der anderen Mitglieder der Landesregierung sind die jeweiligen Ministerien. Zur Exekutive gehören zwar auch die Ministerien und deren nachgeordnete Verwaltungsbehörden, das Verfassungsorgan selbst ist aber die Landesregierung, bestehend aus Ministerpräsident/-in sowie den Ministerinnen und Ministern.

    Der Landtag entscheidet über die Zusammensetzung der Landesregierung: Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt, ernennt die Ministerinnen und Minister, die dann vom Landtag bestätigt werden müssen. Die Landesregierung führt die vom Landtag erlassenen Landesgesetze aus und hat in bestimmten Fällen gegenüber dem Landtag eine besondere Informationspflicht.

    Staatsgerichtshof

    Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen und somit ein Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative). Er hat seinen Sitz in Bückeburg und ist ein Verfassungsorgan, welches gegenüber den übrigen Verfassungsorganen (Landtag, Landesregierung) selbstständig und unabhängig ist.

    Der Staatsgerichtshof setzt sich zusammen aus neun Mitgliedern, an dessen Spitze die Präsidentin oder der Präsident des Staatsgerichtshofes steht. Zur Judikative gehören auch alle übrigen Gerichte, aber nur der Staatsgerichtshof ist Verfassungsorgan. Der Staatsgerichtshof entscheidet unter anderem über Verfassungsstreitigkeiten oberster Landesbehörden, Streitigkeiten bei der Durchführung plebiszitärer (volksbefragender) Elemente, Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung oder Abgeordnetenanklagen.

    Die Mitglieder des Staatsgerichtshofes werden vom Landtag gewählt.

    Aufgaben und Rechte

    Der Landtag hat zahlreiche Aufgaben. Er verabschiedet Gesetze; wählt den Präsidenten und das Präsidium des Landtages, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz; er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt, bestätigt und kontrolliert die Landesregierung.

    Kontrollfunktion

    Die Landesregierung ist in bestimmten Fällen verpflichtet, den Landtag von sich aus zu informieren: etwa über die Vorbereitung von Gesetzen, über Grundsatzfragen der Landesplanung oder Großvorhaben. Eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages ist die Überwachung der Landesregierung. Die Niedersächsische Verfassung gibt den Volksvertretern ein umfassendes Auskunfts- und Fragerecht. Die Regierung muss Anfragen von Abgeordneten nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantworten. Die Geschäftsordnung des Landtages bestimmt die Gestaltung des Fragerechts. Danach gibt es Große Anfragen, die eine Fraktion oder eine Gruppe von mindestens zehn Abgeordneten schriftlich an die Landesregierung richten kann. Sie betreffen meist landesweite Probleme und werden im Plenum öffentlich gestellt, beantwortet und diskutiert. Kleine Anfragen können die einzelnen Abgeordneten schriftlich oder mündlich in der Fragestunde äußern. Dabei geht es meist um regionale Angelegenheiten. Dringliche Anfragen sind besonders wichtige Anfragen mit verkürzter Antwortfrist. Sie dienen der Aufklärung aktueller, oft auch politisch brisanter Fragen. Außerdem muss die Regierung auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder eines Ausschusses Akteneinsicht gewähren.

    Eine besondere Funktion hat die Aktuelle Stunde während eines Tagungsabschnitts des Parlaments. In dieser Kurzdebatte geht es überwiegend um Angelegenheiten von allgemeinem, aktuellem Interesse. Die Aktualität der Themen und die sehr enge Redezeitbegrenzung bilden den besonderen Reiz dieser Debatte für Zuschauer auf den Besucherrängen und Medienvertreter. Die Aktuelle Stunde fördert die Thematisierung brisanter politischer Themen im Parlament und wirkt dem Missstand entgegen, dass diese Themen eher auf Pressekonferenzen sowie in Regierungs- oder Fraktionsverlautbarungen angesprochen werden.

    Für die Kontrollfunktion ebenso wichtig ist das Instrument des Untersuchungsrechts. Es berechtigt den Landtag, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um einen bestimmten Sachverhalt im öffentlichen Interesse aufzuklären. Auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder ist der Landtag verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss führt dazu ein gerichtsähnliches Verfahren durch. Dabei hat er einen sehr weit gehenden Auskunftsanspruch gegenüber der Landesregierung, deren Beauftragten und auch gegenüber Dritten. Über das Ergebnis seiner Untersuchung erstattet er dem Landtag Bericht. Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss aussagen, sind zur Wahrheit verpflichtet.

    Budgetrecht

    Der Landtag beschließt den niedersächsischen Landeshaushalt. Das Parlament ist dabei nicht an die Vorlage der Regierung gebunden, muss allerdings bei Änderungen die dafür notwendige finanzielle Deckung schaffen. Da die meisten politischen Vorhaben Geld kosten, ist der Haushaltsentwurf eine Art Regierungsprogramm in Zahlen. Seine Debatte im Landtag gehört zu den Höhepunkten der parlamentarischen Auseinandersetzung.

    Das Budgetrecht, also die Befugnis, zu entscheiden, wofür wie viel Geld ausgegeben wird, gilt traditionell als das „Königsrecht“ des Parlaments. Es umfasst die Prüfung, Änderung und Genehmigung des von der Regierung aufgestellten Haushaltsentwurfs. Allerdings stehen gut vier Fünftel der im Landeshaushalt ausgewiesenen Ausgaben von vornherein fest, weil sie für Löhne, Gehälter und (bundes-)rechtlich verbindliche Sachausgaben eingeplant werden müssen. Nur das restliche Fünftel steht wirklich zur Debatte und kann in den parlamentarischen Beratungen umgeschichtet werden. Zum Budgetrecht des Landtages gehört neben der Haushaltsbewilligung auch die Kontrolle über den Haushaltsvollzug. Gestützt auf die Prüfberichte des Landesrechnungshofes befindet der Landtag am Ende eines jeden Haushaltsjahres darüber, ob die Regierung und ihre Behörden plangetreu und sparsam gewirtschaftet haben.

    Wahlperioden

    Die Rahmenbedingungen der Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages werden festgelegt durch die Niedersächsische Verfassung. Die Dauer der Wahlperiode betrug zunächst vier Jahre, seit der 14. Wahlperiode beträgt sie fünf Jahre. Heute beginnen und enden Wahlperioden jeweils mit der konstituierenden Sitzung, die spätestens für den 30. Tag nach der Landtagswahl einberufen werden muss. Bis 1990 waren Anfang und Ende der Wahlperiode fester terminiert und betrugen meist exakt vier Jahre.

    Zu vorgezogenen Neuwahlen und damit verkürzten Wahlperioden kam es bisher zwei Male, 1970 und 2017.

    Wahl Wahlperiode Sitze Mitglieder Sitzungen Landesregierung
    1 1947 20. April 1947 – 12. Mai 1951 149 179 130 Kopf II, Kopf III
    2 1951 13. Mai 1951 – 12. Mai 1955 158 200 Kopf IV
    3 1955 13. Mai 1955 – 12. Mai 1959 159 182 Hellwege I, Hellwege II
    4 1959 13. Mai 1959 – 1963 157 173 Kopf V, Diederichs I
    5 1963 1963 – 1967 149 166 Diederichs II, Diederichs III
    6 1967 1967 – 19. Juni 1970 149 155 Diederichs IV
    7 1970 20. Juni 1970 – 19. Juni 1974 149 164 Kubel I
    8 1974 20. Juni 1974 – 19. Juni 1978 155 166 94 Kubel II, Albrecht I, Albrecht II
    9 1978 20. Juni 1978 – 19. Juni 1982 155 160 86 Albrecht III
    10 1982 20. Juni 1982 – 19. Juni 1986 171 184 111 Albrecht IV
    11 1986 20. Juni 1986 – 19. Juni 1990 155 163 108 Albrecht V
    12 1990 20. Juni 1990 – 22. Juni 1994 155 164 108 Schröder I
    13 1994 23. Juni 1994 – 29. März 1998 161 170 106 Schröder II
    14 1998 30. März 1998 – 3. März 2003 157 178 129 Schröder III, Glogowski, Gabriel
    15 2003 4. März 2003 – 25. Februar 2008 183 199 129 Wulff I
    16 2008 26. Februar 2008 – 18. Februar 2013 152 166 137 Wulff II, McAllister
    17 2013 19. Februar 2013 – 13. November 2017 137 146 153 Weil I
    18 2017 14. November 2017 – 7. November 2022 137 156 140 Weil II
    19 2022 8. November 2022 – 2027 146 158 (Stand: 23.05.2025) 144 Weil III, Lies

    Die Leitungsgremien des Parlaments

    Der höchste Repräsentant des niedersächsischen Parlaments und damit Vertreter aller Abgeordneten ist der Landtagspräsident. Er leitet die Plenarsitzungen des Landtages, übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus und leitet dessen Verwaltung. Zusammen mit seinen Stellvertretern sowie den Schriftführern bildet er das Präsidium des Landtages. In seiner ersten, der konstituierenden Sitzung zu Beginn einer Wahlperiode wählt der Landtag sein Präsidium aus dem Kreis der Abgeordneten.

    Das zweite Leitungsgremium des Landtages ist der Ältestenrat. Er besteht aus 14 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Den Vorsitz mit beratender Stimme hat der Landtagspräsident oder ein Stellvertreter. Der Ältestenrat beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen, genehmigt die Reisen der Fachausschüsse, betätigt sich als Schlichtungsstelle zwischen den Abgeordneten und dem Präsidium und befasst sich mit Angelegenheiten der Geschäftsordnung.

    Die Fraktionen

    Die Fraktionen im Landtag unterstützen die Mandatsträger bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Je geschlossener eine Fraktion nach außen auftritt, desto effektiver kann sie ihre Ziele zur Geltung bringen. Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass Abgeordnete ihre Fraktionsgemeinschaft wegen unüberbrückbarer politischer Konflikte verlassen. Diese Abgeordneten behalten ihr Mandat mit dem Status eines fraktionslosen Abgeordneten. Die Fraktionen besetzen die vom Landtag eingerichteten Fachausschüsse und bereiten die politische Willensbildung vor. Sie erhalten aus dem Landtagshaushalt Zuschüsse, mit denen sie etwa Büropersonal oder wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlen können. Dadurch erhalten Mitglieder einer Fraktion bessere materielle und personelle Unterstützung als ungebundene Abgeordnete. Auch das Antragsrecht und das Stimmrecht in den Ausschüssen sind in der Regel an den Fraktionsstatus geknüpft.

    Jede Fraktion hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine parlamentarische Geschäftsführerin oder einen parlamentarischen Geschäftsführer.

    Diejenigen Mitglieder, die einem Ausschuss angehören, bilden einen Arbeitskreis. Sie berichten auf Fraktionssitzungen über ihre Beratungen, bereiten so die politische Willensbildung innerhalb der Fraktion vor und sind für den Fraktionskurs in ihrem jeweiligen Ausschuss verantwortlich.

    Die Fraktionsdisziplin legt den Mitgliedern einer Fraktion eine einheitliche Stimmabgabe im Parlament nahe. Denn bei knappen Mehrheitsverhältnissen kann schon eine einzige Stimme über den politischen Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Um zu dieser Geschlossenheit zu gelangen, ringt die Fraktion zuvor in interner Debatte um eine gemeinsame Position. Denn auch unter den Abgeordneten der gleichen Partei gibt es gelegentlich höchst unterschiedliche Meinungen.

    Die niedersächsische Verfassung garantiert, dass Abgeordnete sich an keinerlei Aufträge und Weisungen halten müssen. Auf dieses Recht können Abgeordnete sich jederzeit berufen, auch gegenüber ihrer eigenen Fraktion.

    Finanzierung

    Auf die Finanzierung ihres allgemeinen Bedarfs haben die Fraktionen einen Rechtsanspruch. Die Höhe der Zuschüsse beschließt der Landtag jährlich neu. Gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes erhalten sie monatliche Zuschüsse aus dem Landtagshaushalt zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs – etwa für die Bezahlung von Personal. Das Geld darf nicht für Parteizwecke, sondern nur für die parlamentarische Arbeit verwendet werden. Über ihre Einnahmen und Ausgaben müssen die Fraktionen Buch führen. Der Landesrechnungshof prüft die jährlichen Bilanzen der Fraktionen und wacht darüber, dass die Zuschüsse bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Fraktionen müssen ihre Buchführung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Jahresbilanzen werden außerdem als Landtagsdrucksache veröffentlicht.

    Wahlen zum Niedersächsischen Landtag

    → Hauptartikel: Landtagswahlen (Niedersachsen)

    Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit der Erststimme wird ein Kandidat des Wahlkreises und damit die Mehrheit der Abgeordneten gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt, und damit werden die übrigen 48 Mandate vergeben. Die Verteilung der Sitze auf die ins Parlament eingezogenen Parteien erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren.

    Die gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Diese werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dazu wird zunächst die Mindestzahl der Sitze um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht. Dann wird diese neue Gesamtzahl von Sitzen normal nach dem Zweitstimmenverhältnis auf die Parteien verteilt. Sind dann immer noch Überhangmandate übrig, werden diese ohne weiteren Ausgleich der jeweiligen Partei zugeordnet und die Zahl der Sitze des Landtags erhöht sich nochmals um die Anzahl dieser nicht ausgeglichenen Überhangmandate.

    Wahlergebnis 2022

    Siehe auch: Landtagswahl in Niedersachsen 2022
    Sitzverteilung im 19. niedersächsischen Landtag
        
    Insgesamt 146 Sitze
    • SPD: 57
    • Grüne: 24
    • CDU: 47
    • AfD: 18
    Landtagswahl 2022 (Amtliches Endergebnis)
    in Prozent, Wahlbeteiligung: 60,3 %
     %
    40
    30
    20
    10
    0
    33,4
    28,1
    14,5
    11,0
    4,7
    2,7
    1,5
    1,0
    3,1
    SPD
    CDU
    Grüne
    AfD
    FDP
    Linke
    Tier­schutz
    Basis
    Sonst.
    Gewinne und Verluste
    im Vergleich zu 2017
     %p
       6
       4
       2
       0
      −2
      −4
      −6
    −3,5
    −5,5
    +5,8
    +4,8
    −2,8
    −1,9
    +0,8
    +1,0
    +1,3
    SPD
    CDU
    Grüne
    AfD
    FDP
    Linke
    Tier­schutz
    Basis
    Sonst.

    Sitzverteilung seit 1947

    Wahl gesamt SPD CDU GRÜNE AfD FDP LINKE DP BHE sonstige
    1947 149 65 30 – – 13 – 27 – 14
    1951 158 64 35 – – 12 – s. CDU 21 26
    1955 159 59 43 – – 12 – 19 17 09
    1959 157 65 51 – – 08 – 20 13 –
    1963 149 73 62 – – 14 – – – –
    1967 149 66 63 – – 10 – – – 10
    1970 149 75 74 – – – – – – –
    1974 155 67 77 – – 11 – – – –
    1978 155 72 83 – – – – – – –
    1982 171 63 87 11 – 10 – – – –
    1986 155 66 69 11 – 09 – – – –
    1990 155 71 67 08 – 09 – – – –
    1994 161 81 67 13 – – – – – –
    1998 157 83 62 12 – – – – – –
    2003 183 63 91 14 – 15 – – – –
    2008 152 48 68 12 – 13 11 – – –
    2013 137 49 54 20 – 14 – – – –
    2017 137 55 50 12 09 11 – – – –
    2022 146 57 47 24 18 – – – – –
    Quelle: Sitzverteilung ab 1947, Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

    Anmerkungen

    1. KPD 8 Sitze, Zentrum 6 Sitze
    2. Gemeinsamer Antritt von CDU und DP.
    3. SRP 16 Sitze, Zentrum 4 Sitze, DRP 3 Sitze, KPD 2 Sitze, DSP 1 Sitz.
    4. DRP 6 Sitze, KPD 2 Sitze, Zentrum 1 Sitz.
    5. Antritt als GDP.
    6. NPD 10 Sitze.
    7. Gemäß Wahlprüfungsentscheidung des Niedersächsischen Landtages vom 26. Februar 1975, rechtskräftig seit dem 27. März 1975.
    8. Antritt als Grüne Liste Umweltschutz

    Status der Landtagsabgeordneten

    Um ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungsrechte. Darüber hinaus haben Abgeordnete besondere Pflichten:

    • sie sind zur Mitwirkung und Teilnahme verpflichtet (insofern sind die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte zugleich Pflichten der Abgeordneten),
    • sie haben die Pflicht, die Ordnung im Parlament zu wahren,
    • sie müssen die Verhaltensregeln beachten,
    • es gilt das Zuwendungsverbot,
    • sie müssen das Missbrauchsverbot beachten,
    • und Unvereinbarkeiten mit dem Mandat ausschließen.

    Ein Landtagsmitglied darf an allen Sitzungen und Abstimmungen des Landtages teilnehmen. Allerdings kann der Präsident das Mitglied von einer Sitzung ausschließen, wenn es in dieser dreimal von ihm zur Ordnung gerufen worden ist. Um initiativ zu werden, muss es sich allerdings in vielen Fällen parlamentarische Partner suchen: So sind mindestens zehn Abgeordnete erforderlich, um einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine „Große Anfrage“ an die Landesregierung zu richten. Mit dieser Beschränkung der Mitwirkungsrechte schützt sich der Landtag vor der Selbstlähmung durch eine Unzahl von Anträgen, die ohnehin keine Mehrheit fänden.

    Mitwirkungsrechte können nur von mehreren Abgeordneten gemeinsam ausgeübt werden:

    • mindestens zehn (oder eine Fraktion) sind erforderlich, um etwa einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine „Große Anfrage“ an die Landesregierung zu richten.
    • Durch Beschluss von 30 Mitgliedern wird ein Gesetzentwurf an einen Ausschuss überwiesen.
    • Ein Fünftel aller Abgeordneten kann verlangen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
    • Ein Drittel aller Abgeordneten kann ein Misstrauensvotum oder die Auflösung des Landtages beantragen.

    Abgeordnetenentschädigung

    Der Niedersächsische Landtag ließ von 1983 bis 2009 eine neutrale „Diätenkommission“ darüber urteilen, ob die Abgeordnetenentschädigung (umgangssprachlich: „Diäten“) angemessen ist oder angepasst werden sollte. Diese Kommission stützte ihre jeweiligen Vorschläge auf relevante Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung und teilte diese jährlich dem Landtagspräsidenten mit. Im Anschluss wurde im Parlament darüber abgestimmt. Die letzte Anpassung beruhte auf dem Vorschlag im Bericht der Diätenkommission für das Jahr 2009. Am 8. Juni 2010 beschloss der Niedersächsische Landtag eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in zwei Stufen (zum 1. Juli 2010 und zum 1. Januar 2011) von 5.595 auf 6.000 Euro (plus 7,23 Prozent) und weitere automatische Erhöhungen ab 2012. Weiterhin erhalten Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages monatlich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.048 Euro (vgl. §§ 6 ff. Niedersächsisches Abgeordnetengesetz). Der damalige Ministerpräsident Christian Wulff rechtfertigte dies mit den Worten „Der Beruf darf nicht immer unattraktiver werden. Es steht auch Abgeordneten regelmäßig eine angemessene Erhöhung zu“.

    Diese Diätenerhöhung wurde als in Zeiten hoher Staatsschulden und Sparmaßnahmen als nicht gerechtfertigt bezeichnet. Ab 2012 wird die Grundentschädigung über ein Indexverfahren jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Maßstab für die Anpassung ist die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst in Niedersachsen, die vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN, früheres Niedersächsisches Landesamt für Statistik) festgestellt wird. Zu Beginn jeder neuen Wahlperiode beschließt der Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Diäten mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode. Die automatische Erhöhung ab 2012 wurde vom Bund der Steuerzahler als nicht transparent kritisiert und als Versuch angesehen, zukünftige öffentliche Diäten-Debatten zu vermeiden.

    Landtagsausschüsse

    Der Niedersächsische Landtag verfügt in der 19. Legislaturperiode über elf ständige Ausschüsse, sechs Unterausschüsse und sechs Ausschüsse eigener Art. Sie bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Die ständigen Ausschüsse haben je 14 Mitglieder, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider: Die SPD als größte Fraktion stellt sechs Mitglieder, die CDU fünf, Bündnis 90/Die Grünen zwei und die AfD ein Mitglied.

    Die ständigen Ausschüsse und deren Unterausschüsse sind:

    • Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
      • Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“
      • Unterausschuss „Medien“
    • Ausschuss für Inneres und Sport
    • Ausschuss für Haushalt und Finanzen
      • Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“
    • Kultusausschuss
    • Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
    • Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
      • Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“
      • Unterausschuss „Tourismus“
    • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
      • Unterausschuss „Verbraucherschutz“
    • Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
    • Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz
    • Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
    • Petitionsausschuss

    Die Ausschüsse eigener Art sind:

    • Wahlprüfungsausschuss
    • Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs
    • Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung
    • Datenschutzkommission
    • Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
    • Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen

    Die Ausschüsse befassen sich mit den Beratungsgegenständen, die ihnen vom Plenum überwiesen werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Um die notwendigen Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, veranstalten die Ausschüsse auch öffentliche Anhörungen. In diesen Hearings befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung. Außerdem können sie sich bei Recherchen und vor allem in konkreten Rechtsfragen vom parteipolitisch neutralen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst der Landtagsverwaltung unterstützen lassen.

    Das Öffentlichkeitsgebot des Plenums gilt grundsätzlich nicht für die Sitzungen der Ausschüsse. Mit Ausnahme der öffentlichen Anhörungen und der in bestimmten Fällen vorgeschriebenen öffentlichen Erörterung eines Gesetzentwurfs oder Entschließungsantrags bleiben die Ausschussmitglieder bei ihren Sitzungen unter sich.

    Behandlung von Eingaben

    Eingaben aus der Bevölkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament. Das Petitionsrecht ist ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument. Das Parlament ist zur Behandlung aller ihm zugehenden und in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Eingaben verpflichtet. In einer Wahlperiode erhält der Niedersächsische Landtag etwa 7.000 Eingaben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses, mit der die Eingabe abgeschlossen werden soll, wird vom Landtag in der öffentlichen Plenarsitzung beraten und entschieden. Der gefasste Beschluss wird der Einsenderin oder dem Einsender anschließend durch ein Schreiben des Landtagspräsidenten oder einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten mitgeteilt. Zurzeit werden etwa 50 Prozent aller an den Landtag gerichteten Eingaben vom Petitionsausschuss behandelt, die verbleibende andere Hälfte der Eingaben wird in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt.

    Landtagspräsidenten

    Gabriele AndrettaBernd BusemannHermann DinklaJürgen GansäuerRolf WernstedtHorst Milde (Politiker)Edzard BlankeBruno BrandesHeinz Müller (Politiker, 1920)Wilhelm Baumgarten (Politiker, 1913)Richard LehnersKarl OlfersPaul Oskar SchusterWerner HofmeisterKarl Olfers
    Name Fraktion Amtszeit
    Karl Olfers SPD 1946–1955
    Werner Hofmeister DP/CDU 1955–1957
    Paul Oskar Schuster DP/CDU 1957–1959
    Karl Olfers SPD 1959–1963
    Richard Lehners SPD 1963–1967
    Wilhelm Baumgarten SPD 1967–1974
    Heinz Müller CDU 1974–1982
    Bruno Brandes CDU 1982–1985
    Edzard Blanke CDU 1985–1990
    Horst Milde SPD 1990–1998
    Rolf Wernstedt SPD 1998–2003
    Jürgen Gansäuer CDU 2003–2008
    Hermann Dinkla CDU 2008–2013
    Bernd Busemann CDU 2013–2017
    Gabriele Andretta SPD 2017–2022
    Hanna Naber SPD seit 2022

    Sonstiges

    Der Landtag kann – nach Anmeldung – von Gruppen besichtigt werden, die an Sitzungen als Zuhörer teilnehmen, Filme über den Landtag sehen und Diskussionen mit Abgeordneten führen.

    Siehe auch

    • Liste der Landtagswahlkreise in Niedersachsen 2022
    • Liste von Listen der Mitglieder des Landtags von Niedersachsen
    • Ernannter Hannoverscher Landtag
    • Ernannter Braunschweigischer Landtag
    • Ernannter Oldenburgischer Landtag
    • Parlamentsspiegel

    Literatur

    • Handbuch des Niedersächsischen Landtages, seit 1947 für die jeweilige Wahlperiode herausgegeben
    • Der Präsident des Niedersächsischen Landtages, Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Die Arbeit des Landesparlaments im Leineschloss – ein Leitfaden mit Schaubildern. Niedersächsischer Landtag, Hannover 1. August 2006 (landtag-niedersachsen.de [PDF; 3,8 MB]). 
    • Der Präsident des Niedersächsischen Landtages, Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Landtagsarbeit: „Politik im Leineschloss“. Niedersächsischer Landtag, Hannover 5. September 2006 (landtag-niedersachsen.de [PDF; 2,5 MB; abgerufen am 29. Januar 2013]). 
    • Hendrik Träger: Der niedersächsische Landtag: Regieren auch mit knapper Mehrheit In: Siegfried Mielke/Werner Reutter (Hrsg.): Landesparlamentarismus. Geschichte – Struktur – Funktionen, 2., durchgesehene und aktualisierte Auflage, Wiesbaden 2011, S. 359–398, ISBN 978-3-531-18362-6.
    • Michael F. Feldkamp: Der Niedersächsische Landtag als Symbol für demokratisches Bauen? In: Julia Schwanholz/Patrick Theiner (Hrsg.), Die politische Architektur deutscher Parlamente, Von Häusern, Schlössern und Palästen, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-29330-7, S. 229–242.
    • Stephan Alexander Glienke: Die NS-Vergangenheit späterer niedersächsischer Landtagsangeordneter. Abschlussbericht zu einem Projekt der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Im Auftrag des Niedersächsischen Landtages, hrsg. Präsident des Niedersächsischen Landtages, Hannover 2012.

    Weblinks

    Commons: Niedersächsischer Landtag – Sammlung von Bildern
    • Literatur von und über Niedersächsischer Landtag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
    • Offizielle Webpräsenz

    Einzelnachweise

    1. Das Gebäude des niedersächsischen Finanzministeriums. Abgerufen am 8. November 2022.
    2. Parlament beschließt Neubau des Landtags in Hannover (Memento vom 23. März 2010 im Internet Archive) NDR 1, 16. März 2010.
    3. Oesterlen-Bau – Jurist: Plenarsaal ist eindeutig ein Denkmal – HAZ – Hannoversche Allgemeine. 4. Januar 2016, abgerufen am 11. Dezember 2024.  Archivlink
    4. Der Umbau. In: landtag-niedersachsen.de. Abgerufen am 6. Juni 2020. 
    5. Sanierung Niedersächsischer Landtag. In: blocherpartners.com. Abgerufen am 9. Juni 2020. 
    6. Landtag in Hannover droht der Abriss in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 10. Februar 2015
    7. Probleme bei Landtagsbau waren lange bekannt in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14. Februar 2015.
    8. Ist diese Betonhülle noch ein Denkmal? in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 12. Februar 2015.
    9. Landtagssanierung kostet eine Million Euro mehr (Memento vom 22. Februar 2015 im Internet Archive) bei ndr.de vom 21. Februar 2015.
    10. Hannoversche Allgemeine Zeitung, Hannover, Niedersachsen, Germany: Der renovierte Landtag in Hannover ist eröffnet. 27. Oktober 2017, archiviert vom Original am 27. Oktober 2017; abgerufen am 27. Oktober 2017. 
    11. Greenpeace-Protest am Landtag: Ermittlungen gegen 20 Aktivisten, NDR, 9. Mai 2023
    12. Vor Tag der offenen Tür: Unbekannte beschmieren Landtag, NDR, 19. September 2024
    13. Farbattacke auf den Landtag: Sanierung könnte 100.000 Euro kosten bei ndr.de vom 18. Oktober 2024
    14. Nach Farbattacke: Sanierung des Landtags kostet 70.000 Euro bei ndr.de vom 28. Mai 2025
    15. Farbattacke auf den Landtag: Sicherheitskonzept wird überprüft, NDR, 20. September 2024
    16. Die Niedersächsische Landesregierung | Portal Niedersachsen. Abgerufen am 12. Oktober 2023. 
    17. Wahlrecht – News – Landtagswahl in Niedersachsen am 27. Januar 2008. Abgerufen am 12. Oktober 2023. 
    18. Wulff hält Diäten-Erhöhung der Abgeordneten für richtig. Die Welt, 9. Juni 2010, abgerufen am 13. Juni 2010. 
    19. Dirk M. Herrmann: Landtags-Politiker erhöhen sich Diäten gleich doppelt. Bild, 9. Juni 2010, abgerufen am 13. Juni 2010. 
    20. Wulff hält Diätenerhöhung für richtig. Hannoversche Allgemeine, 8. Juni 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juni 2010; abgerufen am 13. Juni 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 
    21. Niedersachsens Abgeordnete bekommen ab Juli mehr Geld. Kreiszeitung Syke, 9. Juni 2010, abgerufen am 13. Juni 2010. 
    22. researchgate.net, PDF-Datei, abgerufen am 12. Oktober 2023
    Landesparlamente in der Bundesrepublik Deutschland
    Landtage aktueller Länder:

    Landtag von Baden-Württemberg | Bayerischer Landtag | Abgeordnetenhaus von Berlin | Landtag Brandenburg | Bremische Bürgerschaft | Hamburgische Bürgerschaft | Hessischer Landtag | Landtag Mecklenburg-Vorpommern | Niedersächsischer Landtag | Landtag Nordrhein-Westfalen | Landtag Rheinland-Pfalz | Landtag des Saarlandes | Sächsischer Landtag | Landtag von Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holsteinischer Landtag | Thüringer Landtag

    Landtage ehemaliger Länder:

    Badischer Landtag (1947–1952) | Landtag von Württemberg-Baden | Landtag für Württemberg-Hohenzollern

    Mitglieder des Niedersächsischen Landtages

    Ernannter Landtag (1946–1947) | 1. Wahlperiode (1947–1951) | 2. Wahlperiode (1951–1955) | 3. Wahlperiode (1955–1959) | 4. Wahlperiode (1959–1963) | 5. Wahlperiode (1963–1967) | 6. Wahlperiode (1967–1970) | 7. Wahlperiode (1970–1974) | 8. Wahlperiode (1974–1978) | 9. Wahlperiode (1978–1982) | 10. Wahlperiode (1982–1986) | 11. Wahlperiode (1986–1990) | 12. Wahlperiode (1990–1994) | 13. Wahlperiode (1994–1998) | 14. Wahlperiode (1998–2003) | 15. Wahlperiode (2003–2008) | 16. Wahlperiode (2008–2013) | 17. Wahlperiode (2013–2017) | 18. Wahlperiode (2017–2022) | 19. Wahlperiode (2022– )

    Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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    Autor: www.NiNa.Az

    Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 10:16

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    Der Niedersachsische Landtag ist das Landesparlament des deutschen Landes Niedersachsen mit Sitz im Leineschloss in Hannover Niedersachsischer LandtagLogoBasisdatenSitz Leineschloss in HannoverLegislaturperiode funf JahreErste Sitzung 1947Abgeordnete 146Aktuelle LegislaturperiodeLetzte Wahl 9 Oktober 2022Nachste Wahl 2027Vorsitz Landtagsprasidentin Hanna Naber SPD Vizeprasidenten Marcus Bosse SPD Sabine Tippelt SPD Jens Nacke CDU Barbara Otte Kinast CDU Tanja Meyer Grune Sitzverteilung Regierung 81 SPD 57 Grune 24 Opposition 65 CDU 47 AfD 17 fraktionslos 1 WU 1Websitewww landtag niedersachsen deLandtagssitz im historischen LeineschlossLandtagssitz im historischen LeineschlossGeschichteVorlaufer des Niedersachsischen Landtags waren 1946 der Ernannte Hannoversche Landtag der Ernannte Braunschweigische Landtag und der Ernannte Oldenburgische Landtag bei denen es sich um nach dem Zweiten Weltkrieg von der Britischen Militarregierung eingesetzte Gremien zur Kontrolle der Landesregierungen handelte Vom 9 Dezember 1946 bis 28 Marz 1947 bestand der Der am 20 April 1947 gewahlte erste Niedersachsische Landtag tagte 1947 nachdem die britische Militarregierung am 1 November 1946 aus den ehemals selbststandigen Landern Braunschweig Hannover Oldenburg und Schaumburg Lippe das heutige Land Niedersachsen mit Hannover als Landeshauptstadt gegrundet hatte Das Parlament der Niedersachsische Landtag war zunachst und provisorisch im Weissen Saal der Stadthalle Hannover untergebracht Der Platz war sehr beengt es gab weder Nebenraume fur die Arbeit der Fraktionen und Ausschusse noch Presse und Publikumsbereiche 1949 verzichtete der Rat der Stadt Hannover auf das Nutzungsrecht des Leineschlosses und ermoglichte dem Landtag die Nutzung der es allerdings erst 1962 nach umfangreichen Aufbau und Umbauarbeiten beziehen konnte Landtagsgebaude Ruckseite des Leineschlosses an der Leine mit dem Arbeitszimmer des Landtagsprasidenten im ehemaligen WintergartenPlenarsaal vor dem Abriss 2014Entkernter Plenarsaal wahrend der Sanierung 2015 Der Landtag ist im Leineschloss untergebracht einer klassizistischen Schlossanlage die den Konigen von Hannover bis 1866 als Residenz diente Es befindet sich in der hannoverschen Altstadt am Hannah Arendt Platz Kurz nach dem Krieg war zunachst das Provinzial Standehaus in dem bis dahin der Provinziallandtag Hannover getagt hatte als Sitz des Landtages vorgesehen Allerdings wurde bald deutlich dass das Bauwerk fur eine Landtagsnutzung nicht gross genug ware insbesondere was den Plenarsaal betraf Daher wurde 1949 beschlossen auf das Standehaus als Landtagsgebaude zu verzichten und dieses dem Finanzministerium als Dienstgebaude zuzuweisen Nach der Zerstorung durch die Luftangriffe auf Hannover wahrend des Zweiten Weltkrieges wurde das Schloss von 1957 bis 1962 wieder aufgebaut und erhielt an der ostlichen Seite einen Plenarsaal dessen Entwurf vom Hannoveraner Architekten Dieter Oesterlen stammte Von 1947 bis 1962 tagte das Landesparlament des 1946 gegrundeten Niedersachsen in einem Seitenflugel der Stadthalle Hannover Seit etwa dem Jahr 2000 gab es Plane den Plenarsaal des Landtages im Anbau von Dieter Oesterlen zu modernisieren und zu erweitern Dazu fanden 2002 und 2010 Architekturwettbewerbe statt Am 16 Marz 2010 votierten die Landtagsabgeordneten mehrheitlich fur einen Abriss des denkmalgeschutzten Plenarsaalgebaudes und einen Neubau nach Planen des koreanischen Architekten Eun Young Yi an gleicher Stelle Die Fertigstellung sollte 2012 erfolgen In der Offentlichkeit wurde daraufhin eine heftige Kontroverse um den Abriss gefuhrt Die Neubauplane fuhrten zur Bildung einer Initiative Burgerbeteiligung Landtag Wegen der befurchteten Uberschreitung des Kostenrahmens fur einen Neubau wurde im Februar 2011 bekanntgegeben dass der Abriss nicht erfolgt Nachdem 2012 die Entscheidung fur einen Umbau im Bestand gefallen war wurde Anfang 2013 eine Projektgruppe mit der Neugestaltung des Plenarsaals beauftragt Im Juli 2013 sprach sich die Baukommission fur das Konzept Plenarsaal mit Stadtbezug des federfuhrenden Architektur und Innenarchitekturburos blocher partners aus Ende Juli 2014 begannen die Baumassnahmen zur Neugestaltung des Plenarsaals die im Jahre 2017 abgeschlossen wurden Im Gebaudeinneren erfolgte nach Lockerung des Denkmalschutzes eine Kernsanierung Wahrend der Sanierungsarbeiten stellte sich heraus dass die denkmalgeschutzten ausseren Betonwande durch Korrosion marode waren so dass ihr Abriss erwogen wurde Der damalige Prasident des Niedersachsischen Landesamtes fur Denkmalpflege Stefan Winghart hatte einen Abriss akzeptiert wenn die Granitfassade mit den grossen Fenstereinschnitten und den Skulpturen von Kurt Schwerdtfeger wiederhergestellt worden ware Die denkmalgeschutzten ausseren Betonwande des Landtagsgebaudes wurden fur rund eine Million Euro saniert Am 27 Oktober 2017 wurde das Landtagsgebaude wiedereroffnet Landtagsgebaude als Ziel von Straftaten Gelegentlich ist das Landtagsgebaude Ziel politisch motivierter Straftaten Im Jahr 2023 besetzten 20 Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace das Plenarsaaldach und hangten Transparente gegen geplante Gasbohrungen vor Borkum auf Im Jahr 2024 beschmierten zunachst Unbekannte unmittelbar vor dem Tag der offenen Tur die Fassade sowie den Portikus des Landtagsgebaudes mit roter Farbe und Parolen zum Gaza Krieg was einen Schaden in Hohe von etwa 70 000 Euro verursachte Spater wurde ein Tatverdachtiger ermittelt gegen den der Landtag Schadenersatzanspruche geltend machen will Die Vorfalle von 2023 und 2024 fuhrten zu einer Uberprufung des Sicherheitskonzeptes Transparentaktion am Plenarsaal gegen Gasbohrungen 2023 Parolen zum Gaza Krieg am Portikus 2024VerfassungAm 3 April 1951 verabschiedete der Landtag die Vorlaufige Niedersachsische Verfassung Die Vorlaufigkeit dieser ersten Landesverfassung die am 1 Mai 1951 in Kraft trat ergab sich aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beschloss der Landtag der bisherigen Verfassung den Charakter des Vorlaufigen zu nehmen und verabschiedete am 13 Mai 1993 die Verfassung in ihrer heutigen Form Damit passte der Landtag die Verfassung auch den Herausforderungen der Zukunft an Neu in der Verfassung waren insbesondere die Aufnahme der Staatsziele Umweltschutz und Gleichberechtigung von Mannern und Frauen die Einfuhrung plebiszitarer Elemente sowie eine Starkung der Rechte des Parlaments Als weitere Staatsziele nahm die Verfassung inzwischen ein Gleichbehandlungsgebot ein Verbot der Benachteiligung von Behinderten die Verpflichtung zur Forderung des Sports sowie zur Versorgung der Bevolkerung mit angemessenem Wohnraum und Arbeit sowie ein Gebot zur Achtung der Tiere als Lebewesen auf Stellung und AufgabenDer neue Plenarsaal 2018Sitzung im neuen Plenarsaal 2019Der neue EmpfangsbereichDie Kaffee Ecke im Besucherbereich Als gewahlte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen Er verabschiedet die Landesgesetze beschliesst den Landeshaushalt und wahlt den Ministerprasidenten Ausserdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Niedersachsische Landesregierung Der Landtag ist Gesetzgebungsorgan weil er die Landesgesetze fur Niedersachsen verabschiedet Er ist Reprasentationsorgan weil er das gesamte Volk vertritt Zugleich ist er Transformationsorgan weil er die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Burger in rechtlich wirksame staatslenkende Entscheidungen umsetzt Er ist Wahlorgan weil seine Abgeordneten die Mitglieder anderer Staatsorgane wahlen Landesregierung Niedersachsischer Staatsgerichtshof Niedersachsischer Landesrechnungshof Landesbeauftragter fur den Datenschutz Ausserdem ist er Kontrollorgan da er mit verschiedenen Instrumenten die Landesregierung und deren Verwaltung kontrolliert Verfassungsrechtliche Stellung Landtag Der Landtag also das Parlament bildet die gesetzgebende Gewalt Legislative und besteht aus den vom Volk gewahlten Volksvertretern den Abgeordneten Oberster Reprasentant des Landtages ist der Landtagsprasident Verfassungsorgan ist das Parlament bestehend aus den Abgeordneten Die Landtagsverwaltung gehort nicht zur Legislative sondern ist als oberste Landesbehorde Dienstleistungsbetrieb fur das Parlament Uber die Zusammensetzung des Landtages entscheidet das Volk Der Landtag hat somit unter den Verfassungsorganen eine herausgehobene Stellung er wird als einziges dieser Organe unmittelbar vom Volk gewahlt Der Landtag erlasst die Landesgesetze die von der Landesregierung ausgefuhrt werden und kontrolliert die Landesregierung Daruber hinaus beschliesst er unter anderem den Landeshaushalt und wahlt den Ministerprasidenten oder die Ministerprasidentin Landesregierung Die oder der vom Landtag gewahlte Ministerprasident in sowie die Ministerinnen und Minister bilden die Niedersachsische Landesregierung auch Kabinett genannt Sie stellt die ausfuhrende Gewalt Exekutive dar Oberster Reprasentant der Landesregierung ist die Ministerprasidentin oder der Ministerprasident deren Behorde die Niedersachsische Staatskanzlei ist Die Behorden der anderen Mitglieder der Landesregierung sind die jeweiligen Ministerien Zur Exekutive gehoren zwar auch die Ministerien und deren nachgeordnete Verwaltungsbehorden das Verfassungsorgan selbst ist aber die Landesregierung bestehend aus Ministerprasident in sowie den Ministerinnen und Ministern Der Landtag entscheidet uber die Zusammensetzung der Landesregierung Der Ministerprasident oder die Ministerprasidentin wird vom Landtag gewahlt ernennt die Ministerinnen und Minister die dann vom Landtag bestatigt werden mussen Die Landesregierung fuhrt die vom Landtag erlassenen Landesgesetze aus und hat in bestimmten Fallen gegenuber dem Landtag eine besondere Informationspflicht Staatsgerichtshof Der Niedersachsische Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen und somit ein Teil der rechtsprechenden Gewalt Judikative Er hat seinen Sitz in Buckeburg und ist ein Verfassungsorgan welches gegenuber den ubrigen Verfassungsorganen Landtag Landesregierung selbststandig und unabhangig ist Der Staatsgerichtshof setzt sich zusammen aus neun Mitgliedern an dessen Spitze die Prasidentin oder der Prasident des Staatsgerichtshofes steht Zur Judikative gehoren auch alle ubrigen Gerichte aber nur der Staatsgerichtshof ist Verfassungsorgan Der Staatsgerichtshof entscheidet unter anderem uber Verfassungsstreitigkeiten oberster Landesbehorden Streitigkeiten bei der Durchfuhrung plebiszitarer volksbefragender Elemente Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung oder Abgeordnetenanklagen Die Mitglieder des Staatsgerichtshofes werden vom Landtag gewahlt Aufgaben und Rechte Der Landtag hat zahlreiche Aufgaben Er verabschiedet Gesetze wahlt den Prasidenten und das Prasidium des Landtages den Ministerprasidenten die Mitglieder des Staatsgerichtshofes den Prasidenten und Vizeprasidenten des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten fur Datenschutz er bildet Ausschusse beschliesst den jahrlichen Landeshaushalt bestatigt und kontrolliert die Landesregierung Kontrollfunktion Die Landesregierung ist in bestimmten Fallen verpflichtet den Landtag von sich aus zu informieren etwa uber die Vorbereitung von Gesetzen uber Grundsatzfragen der Landesplanung oder Grossvorhaben Eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages ist die Uberwachung der Landesregierung Die Niedersachsische Verfassung gibt den Volksvertretern ein umfassendes Auskunfts und Fragerecht Die Regierung muss Anfragen von Abgeordneten nach bestem Wissen unverzuglich und vollstandig beantworten Die Geschaftsordnung des Landtages bestimmt die Gestaltung des Fragerechts Danach gibt es Grosse Anfragen die eine Fraktion oder eine Gruppe von mindestens zehn Abgeordneten schriftlich an die Landesregierung richten kann Sie betreffen meist landesweite Probleme und werden im Plenum offentlich gestellt beantwortet und diskutiert Kleine Anfragen konnen die einzelnen Abgeordneten schriftlich oder mundlich in der Fragestunde aussern Dabei geht es meist um regionale Angelegenheiten Dringliche Anfragen sind besonders wichtige Anfragen mit verkurzter Antwortfrist Sie dienen der Aufklarung aktueller oft auch politisch brisanter Fragen Ausserdem muss die Regierung auf Verlangen von mindestens einem Funftel der Mitglieder eines Ausschusses Akteneinsicht gewahren Eine besondere Funktion hat die Aktuelle Stunde wahrend eines Tagungsabschnitts des Parlaments In dieser Kurzdebatte geht es uberwiegend um Angelegenheiten von allgemeinem aktuellem Interesse Die Aktualitat der Themen und die sehr enge Redezeitbegrenzung bilden den besonderen Reiz dieser Debatte fur Zuschauer auf den Besucherrangen und Medienvertreter Die Aktuelle Stunde fordert die Thematisierung brisanter politischer Themen im Parlament und wirkt dem Missstand entgegen dass diese Themen eher auf Pressekonferenzen sowie in Regierungs oder Fraktionsverlautbarungen angesprochen werden Fur die Kontrollfunktion ebenso wichtig ist das Instrument des Untersuchungsrechts Es berechtigt den Landtag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen um einen bestimmten Sachverhalt im offentlichen Interesse aufzuklaren Auf Antrag von mindestens einem Funftel seiner Mitglieder ist der Landtag verpflichtet einen Untersuchungsausschuss einzusetzen Der parlamentarische Untersuchungsausschuss fuhrt dazu ein gerichtsahnliches Verfahren durch Dabei hat er einen sehr weit gehenden Auskunftsanspruch gegenuber der Landesregierung deren Beauftragten und auch gegenuber Dritten Uber das Ergebnis seiner Untersuchung erstattet er dem Landtag Bericht Zeugen die vor einem Untersuchungsausschuss aussagen sind zur Wahrheit verpflichtet Budgetrecht Der Landtag beschliesst den niedersachsischen Landeshaushalt Das Parlament ist dabei nicht an die Vorlage der Regierung gebunden muss allerdings bei Anderungen die dafur notwendige finanzielle Deckung schaffen Da die meisten politischen Vorhaben Geld kosten ist der Haushaltsentwurf eine Art Regierungsprogramm in Zahlen Seine Debatte im Landtag gehort zu den Hohepunkten der parlamentarischen Auseinandersetzung Das Budgetrecht also die Befugnis zu entscheiden wofur wie viel Geld ausgegeben wird gilt traditionell als das Konigsrecht des Parlaments Es umfasst die Prufung Anderung und Genehmigung des von der Regierung aufgestellten Haushaltsentwurfs Allerdings stehen gut vier Funftel der im Landeshaushalt ausgewiesenen Ausgaben von vornherein fest weil sie fur Lohne Gehalter und bundes rechtlich verbindliche Sachausgaben eingeplant werden mussen Nur das restliche Funftel steht wirklich zur Debatte und kann in den parlamentarischen Beratungen umgeschichtet werden Zum Budgetrecht des Landtages gehort neben der Haushaltsbewilligung auch die Kontrolle uber den Haushaltsvollzug Gestutzt auf die Prufberichte des Landesrechnungshofes befindet der Landtag am Ende eines jeden Haushaltsjahres daruber ob die Regierung und ihre Behorden plangetreu und sparsam gewirtschaftet haben WahlperiodenDie Rahmenbedingungen der Wahlperiode des Niedersachsischen Landtages werden festgelegt durch die Niedersachsische Verfassung Die Dauer der Wahlperiode betrug zunachst vier Jahre seit der 14 Wahlperiode betragt sie funf Jahre Heute beginnen und enden Wahlperioden jeweils mit der konstituierenden Sitzung die spatestens fur den 30 Tag nach der Landtagswahl einberufen werden muss Bis 1990 waren Anfang und Ende der Wahlperiode fester terminiert und betrugen meist exakt vier Jahre Zu vorgezogenen Neuwahlen und damit verkurzten Wahlperioden kam es bisher zwei Male 1970 und 2017 Wahl Wahlperiode Sitze Mitglieder Sitzungen Landesregierung1 1947 20 April 1947 12 Mai 1951 149 179 130 Kopf II Kopf III2 1951 13 Mai 1951 12 Mai 1955 158 200 Kopf IV3 1955 13 Mai 1955 12 Mai 1959 159 182 Hellwege I Hellwege II4 1959 13 Mai 1959 1963 157 173 Kopf V Diederichs I5 1963 1963 1967 149 166 Diederichs II Diederichs III6 1967 1967 19 Juni 1970 149 155 Diederichs IV7 1970 20 Juni 1970 19 Juni 1974 149 164 Kubel I8 1974 20 Juni 1974 19 Juni 1978 155 166 94 Kubel II Albrecht I Albrecht II9 1978 20 Juni 1978 19 Juni 1982 155 160 86 Albrecht III10 1982 20 Juni 1982 19 Juni 1986 171 184 111 Albrecht IV11 1986 20 Juni 1986 19 Juni 1990 155 163 108 Albrecht V12 1990 20 Juni 1990 22 Juni 1994 155 164 108 Schroder I13 1994 23 Juni 1994 29 Marz 1998 161 170 106 Schroder II14 1998 30 Marz 1998 3 Marz 2003 157 178 129 Schroder III Glogowski Gabriel15 2003 4 Marz 2003 25 Februar 2008 183 199 129 Wulff I16 2008 26 Februar 2008 18 Februar 2013 152 166 137 Wulff II McAllister17 2013 19 Februar 2013 13 November 2017 137 146 153 Weil I18 2017 14 November 2017 7 November 2022 137 156 140 Weil II19 2022 8 November 2022 2027 146 158 Stand 23 05 2025 144 Weil III LiesDie Leitungsgremien des ParlamentsDer hochste Reprasentant des niedersachsischen Parlaments und damit Vertreter aller Abgeordneten ist der Landtagsprasident Er leitet die Plenarsitzungen des Landtages ubt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus und leitet dessen Verwaltung Zusammen mit seinen Stellvertretern sowie den Schriftfuhrern bildet er das Prasidium des Landtages In seiner ersten der konstituierenden Sitzung zu Beginn einer Wahlperiode wahlt der Landtag sein Prasidium aus dem Kreis der Abgeordneten Das zweite Leitungsgremium des Landtages ist der Altestenrat Er besteht aus 14 von den Fraktionen benannten Mitgliedern Den Vorsitz mit beratender Stimme hat der Landtagsprasident oder ein Stellvertreter Der Altestenrat beschliesst die Sitzordnung im Landtag berat den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen genehmigt die Reisen der Fachausschusse betatigt sich als Schlichtungsstelle zwischen den Abgeordneten und dem Prasidium und befasst sich mit Angelegenheiten der Geschaftsordnung Die FraktionenDie Fraktionen im Landtag unterstutzen die Mandatstrager bei der Ausubung ihrer parlamentarischen Tatigkeit Je geschlossener eine Fraktion nach aussen auftritt desto effektiver kann sie ihre Ziele zur Geltung bringen Allerdings kommt es gelegentlich vor dass Abgeordnete ihre Fraktionsgemeinschaft wegen unuberbruckbarer politischer Konflikte verlassen Diese Abgeordneten behalten ihr Mandat mit dem Status eines fraktionslosen Abgeordneten Die Fraktionen besetzen die vom Landtag eingerichteten Fachausschusse und bereiten die politische Willensbildung vor Sie erhalten aus dem Landtagshaushalt Zuschusse mit denen sie etwa Buropersonal oder wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlen konnen Dadurch erhalten Mitglieder einer Fraktion bessere materielle und personelle Unterstutzung als ungebundene Abgeordnete Auch das Antragsrecht und das Stimmrecht in den Ausschussen sind in der Regel an den Fraktionsstatus geknupft Jede Fraktion hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine parlamentarische Geschaftsfuhrerin oder einen parlamentarischen Geschaftsfuhrer Diejenigen Mitglieder die einem Ausschuss angehoren bilden einen Arbeitskreis Sie berichten auf Fraktionssitzungen uber ihre Beratungen bereiten so die politische Willensbildung innerhalb der Fraktion vor und sind fur den Fraktionskurs in ihrem jeweiligen Ausschuss verantwortlich Die Fraktionsdisziplin legt den Mitgliedern einer Fraktion eine einheitliche Stimmabgabe im Parlament nahe Denn bei knappen Mehrheitsverhaltnissen kann schon eine einzige Stimme uber den politischen Erfolg oder Misserfolg entscheiden Um zu dieser Geschlossenheit zu gelangen ringt die Fraktion zuvor in interner Debatte um eine gemeinsame Position Denn auch unter den Abgeordneten der gleichen Partei gibt es gelegentlich hochst unterschiedliche Meinungen Die niedersachsische Verfassung garantiert dass Abgeordnete sich an keinerlei Auftrage und Weisungen halten mussen Auf dieses Recht konnen Abgeordnete sich jederzeit berufen auch gegenuber ihrer eigenen Fraktion Finanzierung Auf die Finanzierung ihres allgemeinen Bedarfs haben die Fraktionen einen Rechtsanspruch Die Hohe der Zuschusse beschliesst der Landtag jahrlich neu Gemass den Bestimmungen des Niedersachsischen Abgeordnetengesetzes erhalten sie monatliche Zuschusse aus dem Landtagshaushalt zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs etwa fur die Bezahlung von Personal Das Geld darf nicht fur Parteizwecke sondern nur fur die parlamentarische Arbeit verwendet werden Uber ihre Einnahmen und Ausgaben mussen die Fraktionen Buch fuhren Der Landesrechnungshof pruft die jahrlichen Bilanzen der Fraktionen und wacht daruber dass die Zuschusse bestimmungsgemass verwendet werden Die Fraktionen mussen ihre Buchfuhrung der Offentlichkeit zuganglich machen Die Jahresbilanzen werden ausserdem als Landtagsdrucksache veroffentlicht Wahlen zum Niedersachsischen Landtag Hauptartikel Landtagswahlen Niedersachsen Alle funf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewahlt Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt Mit der Erststimme wird ein Kandidat des Wahlkreises und damit die Mehrheit der Abgeordneten gewahlt Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewahlt und damit werden die ubrigen 48 Mandate vergeben Die Verteilung der Sitze auf die ins Parlament eingezogenen Parteien erfolgt nach dem D Hondt Verfahren Die gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch so genannte Uberhang und Ausgleichsmandate erhohen Diese werden vergeben wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen Dazu wird zunachst die Mindestzahl der Sitze um die doppelte Zahl der Uberhangmandate erhoht Dann wird diese neue Gesamtzahl von Sitzen normal nach dem Zweitstimmenverhaltnis auf die Parteien verteilt Sind dann immer noch Uberhangmandate ubrig werden diese ohne weiteren Ausgleich der jeweiligen Partei zugeordnet und die Zahl der Sitze des Landtags erhoht sich nochmals um die Anzahl dieser nicht ausgeglichenen Uberhangmandate Wahlergebnis 2022 Siehe auch Landtagswahl in Niedersachsen 2022 Sitzverteilung im 19 niedersachsischen Landtag Insgesamt 146 Sitze SPD 57 Grune 24 CDU 47 AfD 18 Landtagswahl 2022 Amtliches Endergebnis in Prozent Wahlbeteiligung 60 3 40302010033 428 114 511 04 72 71 51 03 1 SPDCDUGruneAfDFDPLinkeTier schutzBasisSonst Gewinne und Verlusteim Vergleich zu 2017 p 6 4 2 0 2 4 6 3 5 5 5 5 8 4 8 2 8 1 9 0 8 1 0 1 3SPDCDUGruneAfDFDPLinkeTier schutzBasisSonst Sitzverteilung seit 1947 Wahl gesamt SPD CDU GRUNE AfD FDP LINKE DP BHE sonstige1947 149 65 30 13 27 141951 158 64 35 12 s CDU 21 261955 159 59 43 12 19 17 0 91959 157 65 51 0 8 20 13 1963 149 73 62 14 1967 149 66 63 10 101970 149 75 74 1974 155 67 77 11 1978 155 72 83 1982 171 63 87 11 10 1986 155 66 69 11 0 9 1990 155 71 67 0 8 0 9 1994 161 81 67 13 1998 157 83 62 12 2003 183 63 91 14 15 2008 152 48 68 12 13 11 2013 137 49 54 20 14 2017 137 55 50 12 0 9 11 2022 146 57 47 24 18 Quelle Sitzverteilung ab 1947 Landesbetrieb fur Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen Anmerkungen KPD 8 Sitze Zentrum 6 Sitze Gemeinsamer Antritt von CDU und DP SRP 16 Sitze Zentrum 4 Sitze DRP 3 Sitze KPD 2 Sitze DSP 1 Sitz DRP 6 Sitze KPD 2 Sitze Zentrum 1 Sitz Antritt als GDP NPD 10 Sitze Gemass Wahlprufungsentscheidung des Niedersachsischen Landtages vom 26 Februar 1975 rechtskraftig seit dem 27 Marz 1975 Antritt als Grune Liste UmweltschutzStatus der LandtagsabgeordnetenUm ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu konnen gewahrt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz Teilnahme und Mitwirkungsrechte Daruber hinaus haben Abgeordnete besondere Pflichten sie sind zur Mitwirkung und Teilnahme verpflichtet insofern sind die Teilnahme und Mitwirkungsrechte zugleich Pflichten der Abgeordneten sie haben die Pflicht die Ordnung im Parlament zu wahren sie mussen die Verhaltensregeln beachten es gilt das Zuwendungsverbot sie mussen das Missbrauchsverbot beachten und Unvereinbarkeiten mit dem Mandat ausschliessen Ein Landtagsmitglied darf an allen Sitzungen und Abstimmungen des Landtages teilnehmen Allerdings kann der Prasident das Mitglied von einer Sitzung ausschliessen wenn es in dieser dreimal von ihm zur Ordnung gerufen worden ist Um initiativ zu werden muss es sich allerdings in vielen Fallen parlamentarische Partner suchen So sind mindestens zehn Abgeordnete erforderlich um einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine Grosse Anfrage an die Landesregierung zu richten Mit dieser Beschrankung der Mitwirkungsrechte schutzt sich der Landtag vor der Selbstlahmung durch eine Unzahl von Antragen die ohnehin keine Mehrheit fanden Mitwirkungsrechte konnen nur von mehreren Abgeordneten gemeinsam ausgeubt werden mindestens zehn oder eine Fraktion sind erforderlich um etwa einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine Grosse Anfrage an die Landesregierung zu richten Durch Beschluss von 30 Mitgliedern wird ein Gesetzentwurf an einen Ausschuss uberwiesen Ein Funftel aller Abgeordneten kann verlangen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen Ein Drittel aller Abgeordneten kann ein Misstrauensvotum oder die Auflosung des Landtages beantragen Abgeordnetenentschadigung Der Niedersachsische Landtag liess von 1983 bis 2009 eine neutrale Diatenkommission daruber urteilen ob die Abgeordnetenentschadigung umgangssprachlich Diaten angemessen ist oder angepasst werden sollte Diese Kommission stutzte ihre jeweiligen Vorschlage auf relevante Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung und teilte diese jahrlich dem Landtagsprasidenten mit Im Anschluss wurde im Parlament daruber abgestimmt Die letzte Anpassung beruhte auf dem Vorschlag im Bericht der Diatenkommission fur das Jahr 2009 Am 8 Juni 2010 beschloss der Niedersachsische Landtag eine Erhohung der Abgeordnetenentschadigung in zwei Stufen zum 1 Juli 2010 und zum 1 Januar 2011 von 5 595 auf 6 000 Euro plus 7 23 Prozent und weitere automatische Erhohungen ab 2012 Weiterhin erhalten Abgeordnete des Niedersachsischen Landtages monatlich eine steuerfreie Aufwandsentschadigung von 1 048 Euro vgl 6 ff Niedersachsisches Abgeordnetengesetz Der damalige Ministerprasident Christian Wulff rechtfertigte dies mit den Worten Der Beruf darf nicht immer unattraktiver werden Es steht auch Abgeordneten regelmassig eine angemessene Erhohung zu Diese Diatenerhohung wurde als in Zeiten hoher Staatsschulden und Sparmassnahmen als nicht gerechtfertigt bezeichnet Ab 2012 wird die Grundentschadigung uber ein Indexverfahren jeweils zum 1 Juli eines jeden Jahres angepasst Massstab fur die Anpassung ist die allgemeine Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im offentlichen Dienst in Niedersachsen die vom Landesbetrieb fur Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN fruheres Niedersachsisches Landesamt fur Statistik festgestellt wird Zu Beginn jeder neuen Wahlperiode beschliesst der Landtag innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung uber die Anpassung der Diaten mit Wirkung fur die gesamte Wahlperiode Die automatische Erhohung ab 2012 wurde vom Bund der Steuerzahler als nicht transparent kritisiert und als Versuch angesehen zukunftige offentliche Diaten Debatten zu vermeiden LandtagsausschusseDer Niedersachsische Landtag verfugt in der 19 Legislaturperiode uber elf standige Ausschusse sechs Unterausschusse und sechs Ausschusse eigener Art Sie bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus Die standigen Ausschusse haben je 14 Mitglieder die als Spezialisten fur ihr jeweiliges Sachgebiet gelten Die Zusammensetzung der Ausschusse spiegelt die Mehrheitsverhaltnisse des Landtages wider Die SPD als grosste Fraktion stellt sechs Mitglieder die CDU funf Bundnis 90 Die Grunen zwei und die AfD ein Mitglied Die standigen Ausschusse und deren Unterausschusse sind Ausschuss fur Rechts und Verfassungsfragen Unterausschuss Justizvollzug und Straffalligenhilfe Unterausschuss Medien Ausschuss fur Inneres und Sport Ausschuss fur Haushalt und Finanzen Unterausschuss Prufung der Haushaltsrechnungen Kultusausschuss Ausschuss fur Wissenschaft und Kultur Ausschuss fur Wirtschaft Verkehr Bauen und Digitalisierung Unterausschuss Hafen und Schifffahrt Unterausschuss Tourismus Ausschuss fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz Unterausschuss Verbraucherschutz Ausschuss fur Soziales Arbeit Gesundheit und Gleichstellung Ausschuss fur Umwelt Energie und Klimaschutz Ausschuss fur Bundes und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Petitionsausschuss Die Ausschusse eigener Art sind Wahlprufungsausschuss Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung nach Artikel 70 Abs 2 der Verfassung Datenschutzkommission Ausschuss fur Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen Die Ausschusse befassen sich mit den Beratungsgegenstanden die ihnen vom Plenum uberwiesen werden Ihre Hauptaufgabe besteht darin die vom Plenum uberwiesenen Vorlagen Entwurfe oder Antrage zu beraten und offene Detailfragen zu klaren Um die notwendigen Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten veranstalten die Ausschusse auch offentliche Anhorungen In diesen Hearings befragen die Ausschussmitglieder Sachverstandige Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung Ausserdem konnen sie sich bei Recherchen und vor allem in konkreten Rechtsfragen vom parteipolitisch neutralen Gesetzgebungs und Beratungsdienst der Landtagsverwaltung unterstutzen lassen Das Offentlichkeitsgebot des Plenums gilt grundsatzlich nicht fur die Sitzungen der Ausschusse Mit Ausnahme der offentlichen Anhorungen und der in bestimmten Fallen vorgeschriebenen offentlichen Erorterung eines Gesetzentwurfs oder Entschliessungsantrags bleiben die Ausschussmitglieder bei ihren Sitzungen unter sich Behandlung von Eingaben Eingaben aus der Bevolkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament Das Petitionsrecht ist ein ausserst wichtiges Kontrollinstrument Das Parlament ist zur Behandlung aller ihm zugehenden und in seinen Zustandigkeitsbereich fallenden Eingaben verpflichtet In einer Wahlperiode erhalt der Niedersachsische Landtag etwa 7 000 Eingaben Die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der die Eingabe abgeschlossen werden soll wird vom Landtag in der offentlichen Plenarsitzung beraten und entschieden Der gefasste Beschluss wird der Einsenderin oder dem Einsender anschliessend durch ein Schreiben des Landtagsprasidenten oder einer Vizeprasidentin einem Vizeprasidenten mitgeteilt Zurzeit werden etwa 50 Prozent aller an den Landtag gerichteten Eingaben vom Petitionsausschuss behandelt die verbleibende andere Halfte der Eingaben wird in den jeweiligen Fachausschussen behandelt LandtagsprasidentenHanna Naber SPD Prasidentin des Niedersachsischen Landtags Name Fraktion AmtszeitKarl Olfers SPD 1946 1955Werner Hofmeister DP CDU 1955 1957Paul Oskar Schuster DP CDU 1957 1959Karl Olfers SPD 1959 1963Richard Lehners SPD 1963 1967Wilhelm Baumgarten SPD 1967 1974Heinz Muller CDU 1974 1982Bruno Brandes CDU 1982 1985Edzard Blanke CDU 1985 1990Horst Milde SPD 1990 1998Rolf Wernstedt SPD 1998 2003Jurgen Gansauer CDU 2003 2008Hermann Dinkla CDU 2008 2013Bernd Busemann CDU 2013 2017Gabriele Andretta SPD 2017 2022Hanna Naber SPD seit 2022SonstigesDer Landtag kann nach Anmeldung von Gruppen besichtigt werden die an Sitzungen als Zuhorer teilnehmen Filme uber den Landtag sehen und Diskussionen mit Abgeordneten fuhren Siehe auchListe der Landtagswahlkreise in Niedersachsen 2022 Liste von Listen der Mitglieder des Landtags von Niedersachsen Ernannter Hannoverscher Landtag Ernannter Braunschweigischer Landtag Ernannter Oldenburgischer Landtag ParlamentsspiegelLiteraturHandbuch des Niedersachsischen Landtages seit 1947 fur die jeweilige Wahlperiode herausgegeben Der Prasident des Niedersachsischen Landtages Referat fur Offentlichkeitsarbeit Hrsg Die Arbeit des Landesparlaments im Leineschloss ein Leitfaden mit Schaubildern Niedersachsischer Landtag Hannover 1 August 2006 landtag niedersachsen de PDF 3 8 MB Der Prasident des Niedersachsischen Landtages Referat fur Offentlichkeitsarbeit Hrsg Landtagsarbeit Politik im Leineschloss Niedersachsischer Landtag Hannover 5 September 2006 landtag niedersachsen de PDF 2 5 MB abgerufen am 29 Januar 2013 Hendrik Trager Der niedersachsische Landtag Regieren auch mit knapper Mehrheit In Siegfried Mielke Werner Reutter Hrsg Landesparlamentarismus Geschichte Struktur Funktionen 2 durchgesehene und aktualisierte Auflage Wiesbaden 2011 S 359 398 ISBN 978 3 531 18362 6 Michael F Feldkamp Der Niedersachsische Landtag als Symbol fur demokratisches Bauen In Julia Schwanholz Patrick Theiner Hrsg Die politische Architektur deutscher Parlamente Von Hausern Schlossern und Palasten Wiesbaden 2020 ISBN 978 3 658 29330 7 S 229 242 Stephan Alexander Glienke Die NS Vergangenheit spaterer niedersachsischer Landtagsangeordneter Abschlussbericht zu einem Projekt der Historischen Kommission fur Niedersachsen und Bremen Im Auftrag des Niedersachsischen Landtages hrsg Prasident des Niedersachsischen Landtages Hannover 2012 WeblinksCommons Niedersachsischer Landtag Sammlung von Bildern Literatur von und uber Niedersachsischer Landtag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Offizielle WebprasenzEinzelnachweiseDas Gebaude des niedersachsischen Finanzministeriums Abgerufen am 8 November 2022 Parlament beschliesst Neubau des Landtags in Hannover Memento vom 23 Marz 2010 im Internet Archive NDR 1 16 Marz 2010 Oesterlen Bau Jurist Plenarsaal ist eindeutig ein Denkmal HAZ Hannoversche Allgemeine 4 Januar 2016 abgerufen am 11 Dezember 2024 Archivlink Der Umbau In landtag niedersachsen de Abgerufen am 6 Juni 2020 Sanierung Niedersachsischer Landtag In blocherpartners com Abgerufen am 9 Juni 2020 Landtag in Hannover droht der Abriss in Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 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Niedersachsen Abgerufen am 12 Oktober 2023 Wahlrecht News Landtagswahl in Niedersachsen am 27 Januar 2008 Abgerufen am 12 Oktober 2023 Wulff halt Diaten Erhohung der Abgeordneten fur richtig Die Welt 9 Juni 2010 abgerufen am 13 Juni 2010 Dirk M Herrmann Landtags Politiker erhohen sich Diaten gleich doppelt Bild 9 Juni 2010 abgerufen am 13 Juni 2010 Wulff halt Diatenerhohung fur richtig Hannoversche Allgemeine 8 Juni 2010 archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 11 Juni 2010 abgerufen am 13 Juni 2010 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Niedersachsens Abgeordnete bekommen ab Juli mehr Geld Kreiszeitung Syke 9 Juni 2010 abgerufen am 13 Juni 2010 researchgate net PDF Datei abgerufen am 12 Oktober 2023Landesparlamente in der Bundesrepublik DeutschlandLandtage aktueller Lander Landtag von Baden Wurttemberg Bayerischer Landtag Abgeordnetenhaus von Berlin Landtag Brandenburg Bremische Burgerschaft Hamburgische Burgerschaft Hessischer Landtag Landtag Mecklenburg Vorpommern Niedersachsischer Landtag Landtag Nordrhein Westfalen Landtag Rheinland Pfalz Landtag des Saarlandes Sachsischer Landtag Landtag von Sachsen Anhalt Schleswig Holsteinischer Landtag Thuringer LandtagLandtage ehemaliger Lander Badischer Landtag 1947 1952 Landtag von Wurttemberg Baden Landtag fur Wurttemberg HohenzollernMitglieder des Niedersachsischen Landtages Ernannter Landtag 1946 1947 1 Wahlperiode 1947 1951 2 Wahlperiode 1951 1955 3 Wahlperiode 1955 1959 4 Wahlperiode 1959 1963 5 Wahlperiode 1963 1967 6 Wahlperiode 1967 1970 7 Wahlperiode 1970 1974 8 Wahlperiode 1974 1978 9 Wahlperiode 1978 1982 10 Wahlperiode 1982 1986 11 Wahlperiode 1986 1990 12 Wahlperiode 1990 1994 13 Wahlperiode 1994 1998 14 Wahlperiode 1998 2003 15 Wahlperiode 2003 2008 16 Wahlperiode 2008 2013 17 Wahlperiode 2013 2017 18 Wahlperiode 2017 2022 19 Wahlperiode 2022 Bitte den Hinweis zu 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