Oliver Neß 1968 ist ein deutscher Fernsehjournalist LebenOliver Neß produzierte für den WDR kritische Sendebeiträge über
Oliver Neß

Oliver Neß (* 1968) ist ein deutscher Fernsehjournalist.
Leben
Oliver Neß produzierte für den WDR kritische Sendebeiträge über die Polizei Hamburg.
Am 30. Mai 1994 geriet er bei einer Demonstration in Hamburg in eine Auseinandersetzung mit der Polizei, bei der er von uniformierten und zivilen Polizisten misshandelt worden sein soll. Vom Landgericht Hamburg wurde der Sachverhalt folgendermaßen festgestellt:
Am Tattag fand auf dem Hamburger Gänsemarkt eine Wahlkampfveranstaltung des "Bundes Freier Bürger" statt, bei welcher der österreichische FPÖ-Vorsitzende Haider als Gastredner auftrat. Es kam zu Gegendemonstrationen und im Anschluß daran zu Krawallen; dabei wurde auch Gewalt gegen einschreitende Polizeikräfte verübt. Der Nebenkläger hatte die Veranstaltung als Journalist aus beruflichem Interesse besucht. Er geriet in eine Gruppe von Kundgebungsteilnehmern; Personen aus deren Kreis hatten soeben gewaltsam eine polizeiliche Festnahme zu verhindern versucht; dabei war der Angeklagte A. zu Boden gegangen. Unmittelbar danach nahm A. den Nebenkläger wahr, der gestikulierte und etwas rief. Er trieb ihn etwa acht Meter weit, mit seinem Schlagstock fuchtelnd, vor sich her. Hiergegen setzte sich der Nebenkläger körperlich nicht zur Wehr. Durch einen Stoß des Angeklagten A. mit der Hand gegen die Schulter des Nebenklägers wurde dieser schließlich ins Taumeln gebracht. In dieser Situation wurde der Nebenkläger von einem weiteren Polizeibeamten – dem früheren Mitangeschuldigten M., gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist – zu Fall gebracht. Dieser Beamte wurde seinerseits an einer Festnahme des Nebenklägers von Störern gehindert, dabei wurde ihm der Helm vom Kopf gerissen. A., der in dieser Situation nach wenigen Sekunden wieder auf das Geschehen aufmerksam geworden war, brachte den Nebenkläger erneut zu Boden und versuchte, ihn, der lediglich passiven Widerstand leistete, mit Hilfe eines weiteren Kollegen festzuhalten. Der nunmehr hinzukommende Angeklagte H. wollte seine Kollegen hierbei unterstützen. Um den Nebenkläger mit einem erlernten Polizeigriff in Rückenlage zu bringen, ergriff er dessen rechten Fuß und< drehte ihn kräftig nach innen. Hierdurch erlitt der Nebenkläger einen doppelten Bänderriß im Sprunggelenk. Anschließend sahen die – wegen ihres Vorgehens von einem hinzutretenden Journalisten heftig beschimpften – Polizeibeamten alsbald von weiteren Maßnahmen gegen den Nebenkläger ab und entfernten sich.
Laut einem Bericht des Spiegels hätten Polizeibeamte den wehrlosen Oliver Neß niedergedrückt, ihm den Schuh ausgezogen und seinen Fuß mit solcher Gewalt verdreht, dass die Bänder rissen.Amnesty International bezeichnete diesen Übergriff auf einen Journalisten erstmals öffentlich als „der Folter gleichkommend“. Gerichtlich wurde nach einem medizinischen Gutachten festgestellt, dass "eine Drehung des Fußes mit 'mittelgroßer Kraftentfaltung'- wie sie durch die Möglichkeit der Verursachung entsprechender Verletzungen durch ein Umknicken und eine Sportverletzung anschaulich wird -" stattgefunden habe. Nachdem die beteiligten Polizeibeamten 1996 in erster Instanz zu Geldstrafen von mehreren tausend D-Mark verurteilt wurden und Neß von der Stadt Hamburg Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen in Höhe von 210.977 DM erhalten hatte, sprach der Bundesgerichtshof sie 1998 frei. Wesentlicher Grund für den Freispruch war, dass sich nicht nachweisen lasse, dass für die Polizisten erkennbar gewesen wäre, dass Neß ein Unbeteiligter war, für den kein legitimer Festnahmegrund vorlag. Auch ließe sich nicht nachweisen, dass unverhältnismäßige Gewalt angewandt worden sei. Wegen des In-dubio-pro-reo-Grundsatzes seien die angeklagten Polizisten freizusprechen. Der BGH betonte hierbei, dass es bei dem Urteil nicht um eine rechtliche Beurteilung des gesamten Polizeieinsatzes, noch um die Frage der Entschädigung Neß' gehe, sondern ausschließlich um den Nachweis strafrechtlicher Schuld der angeklagten Polizeibeamten. Während der Ermittlungen soll mutmaßlich belastendes Videobeweismaterial im Polizeigewahrsam verschwunden oder unbrauchbar gemacht worden sein.
Publikationen
- Rolf Gössner unter Mitarbeit von Oliver Neß und der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten: Polizei im Zwielicht. Gerät der Apparat ausser Kontrolle? Campus, Frankfurt am Main und New York 1996, ISBN 3-593-35469-1.
- Zu Besuch auf Neuwerk. Die Hanse, Hamburg 2001, ISBN 3-434-52571-8.
- Das Menschenrecht auf Entwicklung: sozialpolitisches Korrektiv der neoliberalen Globalisierung. Lit-Verlag, Münster 2004, ISBN 3-8258-7739-6.
- Loch in der Hose. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1995, S. 53 f. (online).
- Thomas Lindenberger: Vom Säbelhieb zum „sanften Weg“ ? Lektüren physischer Gewalt zwischen Bürgern und Polizisten im 20. Jahrhundert. In: Alf Lüdtke, , Michael Sturm (Hrsg.): Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert. 1. Auflage, 2011, VS Verlag, S. 215 f.
Weblinks
- Literatur von und über Oliver Neß im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Gastbeitrag von Oliver Neß im amnesty journal September 1996
- Artikel zur Verhaftung von Oliver Neß
- Interview mit Oliver Neß und eingehende Beschreibung der Ereignisse bei der Hamburger Polizei in dem Feature von Rainer Link: "Die seltsame Karriere des Kriminalbeamten Thomas W." Deutschlandfunk, 17. Januar 2012, Redaktion Hermann Theißen
Einzelnachweise
- : REIF FÜRS KABARETT. Der Spiegel, 1. Januar 1999, abgerufen am 1. Februar 2016.
- Hans-Peter Weymar: Justiz und Polizei: Freibrief für rüde Attacken? in Kontraste (rbb) vom 20. August 1998.
- BGH, Beschluss vom 30. September 1998 – 5 StR 239/98 –, juris, Rn. 3.
- Spiegel: Zitat: Der Polizeibeamte zog seinem wehrlosen Opfer einen Schuh aus und verdrehte ihm den Fuß mit solcher Gewalt, daß die Bänder rissen.
- BGH, Beschluss vom 30. September 1998 – 5 StR 239/98 –, juris, Rn. 18.
- AI Jahresbericht 1997 Deutschland
- Gastbeitrag Oliver Neß: Freispruch für das Opfer. ( vom 16. Januar 2014 im Internet Archive) In: AI-Journal, September 1996
- BGH, Beschluss vom 30. September 1998 – 5 StR 239/98 –, juris.
- Wolf-Dieter Narr: BGH spricht Polizisten im Fall Neß frei. ( vom 16. Januar 2014 im Internet Archive) In: Jungle World, 7. Oktober 1998
- BGH, Beschluss vom 30. September 1998 – 5 StR 239/98 –, juris.
- Artikel im Spiegel über verschwundenes Videobeweismaterial im Polizeigewahrsam
Personendaten | |
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NAME | Neß, Oliver |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Fernsehjournalist |
GEBURTSDATUM | 1968 |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Oliver Ness 1968 ist ein deutscher Fernsehjournalist LebenOliver Ness produzierte fur den WDR kritische Sendebeitrage uber die Polizei Hamburg Am 30 Mai 1994 geriet er bei einer Demonstration in Hamburg in eine Auseinandersetzung mit der Polizei bei der er von uniformierten und zivilen Polizisten misshandelt worden sein soll Vom Landgericht Hamburg wurde der Sachverhalt folgendermassen festgestellt Am Tattag fand auf dem Hamburger Gansemarkt eine Wahlkampfveranstaltung des Bundes Freier Burger statt bei welcher der osterreichische FPO Vorsitzende Haider als Gastredner auftrat Es kam zu Gegendemonstrationen und im Anschluss daran zu Krawallen dabei wurde auch Gewalt gegen einschreitende Polizeikrafte verubt Der Nebenklager hatte die Veranstaltung als Journalist aus beruflichem Interesse besucht Er geriet in eine Gruppe von Kundgebungsteilnehmern Personen aus deren Kreis hatten soeben gewaltsam eine polizeiliche Festnahme zu verhindern versucht dabei war der Angeklagte A zu Boden gegangen Unmittelbar danach nahm A den Nebenklager wahr der gestikulierte und etwas rief Er trieb ihn etwa acht Meter weit mit seinem Schlagstock fuchtelnd vor sich her Hiergegen setzte sich der Nebenklager korperlich nicht zur Wehr Durch einen Stoss des Angeklagten A mit der Hand gegen die Schulter des Nebenklagers wurde dieser schliesslich ins Taumeln gebracht In dieser Situation wurde der Nebenklager von einem weiteren Polizeibeamten dem fruheren Mitangeschuldigten M gegen den die Eroffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist zu Fall gebracht Dieser Beamte wurde seinerseits an einer Festnahme des Nebenklagers von Storern gehindert dabei wurde ihm der Helm vom Kopf gerissen A der in dieser Situation nach wenigen Sekunden wieder auf das Geschehen aufmerksam geworden war brachte den Nebenklager erneut zu Boden und versuchte ihn der lediglich passiven Widerstand leistete mit Hilfe eines weiteren Kollegen festzuhalten Der nunmehr hinzukommende Angeklagte H wollte seine Kollegen hierbei unterstutzen Um den Nebenklager mit einem erlernten Polizeigriff in Ruckenlage zu bringen ergriff er dessen rechten Fuss und lt drehte ihn kraftig nach innen Hierdurch erlitt der Nebenklager einen doppelten Banderriss im Sprunggelenk Anschliessend sahen die wegen ihres Vorgehens von einem hinzutretenden Journalisten heftig beschimpften Polizeibeamten alsbald von weiteren Massnahmen gegen den Nebenklager ab und entfernten sich Laut einem Bericht des Spiegels hatten Polizeibeamte den wehrlosen Oliver Ness niedergedruckt ihm den Schuh ausgezogen und seinen Fuss mit solcher Gewalt verdreht dass die Bander rissen Amnesty International bezeichnete diesen Ubergriff auf einen Journalisten erstmals offentlich als der Folter gleichkommend Gerichtlich wurde nach einem medizinischen Gutachten festgestellt dass eine Drehung des Fusses mit mittelgrosser Kraftentfaltung wie sie durch die Moglichkeit der Verursachung entsprechender Verletzungen durch ein Umknicken und eine Sportverletzung anschaulich wird stattgefunden habe Nachdem die beteiligten Polizeibeamten 1996 in erster Instanz zu Geldstrafen von mehreren tausend D Mark verurteilt wurden und Ness von der Stadt Hamburg Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen in Hohe von 210 977 DM erhalten hatte sprach der Bundesgerichtshof sie 1998 frei Wesentlicher Grund fur den Freispruch war dass sich nicht nachweisen lasse dass fur die Polizisten erkennbar gewesen ware dass Ness ein Unbeteiligter war fur den kein legitimer Festnahmegrund vorlag Auch liesse sich nicht nachweisen dass unverhaltnismassige Gewalt angewandt worden sei Wegen des In dubio pro reo Grundsatzes seien die angeklagten Polizisten freizusprechen Der BGH betonte hierbei dass es bei dem Urteil nicht um eine rechtliche Beurteilung des gesamten Polizeieinsatzes noch um die Frage der Entschadigung Ness gehe sondern ausschliesslich um den Nachweis strafrechtlicher Schuld der angeklagten Polizeibeamten Wahrend der Ermittlungen soll mutmasslich belastendes Videobeweismaterial im Polizeigewahrsam verschwunden oder unbrauchbar gemacht worden sein PublikationenRolf Gossner unter Mitarbeit von Oliver Ness und der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten Polizei im Zwielicht Gerat der Apparat ausser Kontrolle Campus Frankfurt am Main und New York 1996 ISBN 3 593 35469 1 Zu Besuch auf Neuwerk Die Hanse Hamburg 2001 ISBN 3 434 52571 8 Das Menschenrecht auf Entwicklung sozialpolitisches Korrektiv der neoliberalen Globalisierung Lit Verlag Munster 2004 ISBN 3 8258 7739 6 Loch in der Hose In Der Spiegel Nr 22 1995 S 53 f online Thomas Lindenberger Vom Sabelhieb zum sanften Weg Lekturen physischer Gewalt zwischen Burgern und Polizisten im 20 Jahrhundert In Alf Ludtke Michael Sturm Hrsg Polizei Gewalt und Staat im 20 Jahrhundert 1 Auflage 2011 VS Verlag S 215 f WeblinksLiteratur von und uber Oliver Ness im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Gastbeitrag von Oliver Ness im amnesty journal September 1996 Artikel zur 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