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Der Primärenergiebedarf eines Systems nach Gebäudeenergiegesetz kurz QP umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedar

Primärenergiefaktor

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Der Primärenergiebedarf eines Systems nach Gebäudeenergiegesetz (kurz: QP) umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird.

Zur Ermittlung der Energiebilanz des Gebäudes wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor (PEF, fP genannt) – in der deutschsprachigen Schweiz ist auch der Endenergiefaktor in Gebrauch – multipliziert (Primärenergie = Endenergie * PEF).

Primärenergiebedarf nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Primärenergiebedarf nach GEG ist das Hauptergebnis einer Energiebedarfsberechnung, die zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz dient. Besondere Bedeutung hat der Wert bei der Ermittlung und Beurteilung des Heizenergiebedarfs bei Gebäuden. In Deutschland beispielsweise definiert das, seit dem 1. November 2020 geltende, Gebäudeenergiegesetz Obergrenzen für den Primärenergiebedarf von Gebäuden. Diese Obergrenzen sind bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen bindend einzuhalten.

Die im Gebäudeenergiegesetz hinterlegte Systematik zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden unterscheidet sich von der Ermittlung des Primärenergiebedarfs einer Volkswirtschaft. Letzterer berücksichtigt nur den Bedarf an importierten und geförderten Energieträgern ohne Berücksichtigung vorgelagerter Prozessketten. Energiebedarf für Förderung und Wandlung werden hier erst bei der Ermittlung des Endenergiebedarfs bzw. beim Verbrauch berücksichtigt, siehe zu dieser Systematik den Artikel Energiebilanz.

Primärenergiefaktoren/Endenergiefaktoren

Primärenergiefaktoren, wie sie in der EN 15316 definiert werden, werden für die nicht-erneuerbaren Energien verwendet.

Dieser Faktor ist regional unterschiedlich:

In Deutschland regelte die Energieeinsparverordnung von 2007 mit ihren Änderungen den Faktor etwa für Strom und verweist ansonsten auf die Normen DIN V 18599-1 und DIN 4701-10/A1. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages veröffentlichte 2017 für Strom 2,8, für fossiles Heizöl 1,1.

In Österreich wurde der PEF aus der EN 15316-4-5 übernommen und spielt vorerst nur in der Beurteilung von Fernheizsystemen eine Rolle, wird aber zunehmend im Sinne einer Bewertung von Energiesystemen verwendet. Seit 2011 gibt es in Österreich gesetzlich verbindliche Primärenergiefaktoren über die OIB-Richtlinie 6. Mittlerweile wurde die OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2019 in jedem Bundesland (ausgenommen Salzburg) gesetzlich verpflichtend gemacht.

In der Schweiz kommen unterschiedliche Faktoren zur Anwendung, einerseits die nationalen Gewichtungsfaktoren (insbesondere angewendet vom Verein Minergie) und andererseits die Primärenergiefaktoren des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Letzterer formuliert die anerkannten Regeln der Technik und so eben auch Primärenergiefaktoren, einerseits im Dokument SIA 2040 Effizienzpfad Energie und auch in SIA 380 Grundlagen für energetische Berechnungen von Gebäuden.

Er liegt unterschiedlich je Normenwerk bei:

Energieträger Primärenergiefaktor
nach GEG
Gewichtungsfaktor
nach Minergie
SIA
Effizienzpfad
EN 15603
Annex E
Heizöl 1,1 1,0 1,23 1,35
Erdgas, Flüssiggas 1,1 1,0 1,11 resp. 1,18
Steinkohle 1,1 1,0 1,19
Braunkohle 1,2 1,0 1,4
Holz (H) 0,2 0,5 0,05–0,21 0,09 bzw. 0,1
Nah- und Fernwärme
aus Kraft-Wärme-Kopplung
0,0 bzw. 0,7 0,4–1,0
Nah- und Fernwärme aus
Heizwerken
siehe fp-Bescheinigung
des Betreibers (W)
0,4–1,0
Strom 1,8 (S) 2,0 2,64 3,14 (S)
„Umweltenergie“ (Solarener-
gie, Umgebungswärme, u. ä.)
0,0
(H) 
Der Wert stellt einen „nicht erneuerbaren Anteil“ dar, der berücksichtigt, dass biogene Energieträger aus nachhaltiger Wirtschaft zeitgleich nachwachsen.
(W) 
Abhängig vom verwendeten Energieträger bei der Wärmeerzeugung. Gesammelte Daten werden vom AGFW e.V. als PDF-Liste sowie auf dem Portal DESI veröffentlicht.
(S) 
Ursprünglich nicht erneuerbarer Anteil. Aufgrund des zunehmenden Anteils von erneuerbaren Energien wurde der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom in der deutschen EnEV von 3,0 über 2,7 und 2,6 auf 2,4 gesenkt. Seit dem 1. Januar 2016 ist er für den nicht erneuerbaren Anteil auf 1,8 abgesenkt worden.

Normen

  • EN 15316 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen.
  • EN 15316-4-5 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen – Teil 4-5: Wärmeerzeugungssysteme, Leistungsfähigkeit und Effizienz von Fernwärme- und großvolumigen Systemen.
  • EN 15603 Energieeffizienz von Gebäuden - Gesamtenergieverbrauch und Festlegung der Energiekennwerte.

Siehe auch

  • Energiestandard
  • Energieausweis
  • Liste der Staaten mit dem höchsten Energieverbrauch
  • Liste der Staaten mit dem höchsten Energieverbrauch pro Kopf: siehe Weltenergiebedarf

Einzelnachweise

  1. Das Gebäudeenergiegesetz. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, abgerufen am 28. Februar 2023. 
  2. GEG - Gebäudeenergiegesetz. In: buzer.de. Abgerufen am 9. November 2021. 
  3. EN 15316 Kap. 3.1
  4. Primärenergiefaktoren. (PDF) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 9. Dezember 2016, abgerufen am 28. Februar 2025. 
  5. OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz. (PDF; 1,64 MB) Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB), April 2019, abgerufen am 28. Februar 2025. 
  6. Inkrafttreten der OIB-Richtlinien 2019. Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB), Januar 2022, abgerufen am 28. Februar 2025. 
  7. Nationale Gewichtungsfaktoren für die Beurteilung von Gebäuden. (PDF) Konferenz Nationaler Energiedirektoren, 4. Februar 2016, abgerufen am 28. Februar 2025. 
  8. Andreas Oberhammer: Kälte aus Biomasse. (Memento des Originals vom 20. Januar 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2 (PDF; 220 kB) Vortrag anlässlich der Fernwärmetage 2009; Stand 31. Mai 2009, S. 12
  9. Nutzungsgrade und Gewichtungsfaktoren bei der Wärmeerzeugung Minergie.ch; abgerufen am 2. Februar 2017
  10. Liste der fP-Bescheinigungen nach FW 309-1, Version vom 13. August 2021, abgerufen am 16. September 2021
  11. DESI Datenbank - AGFW District Energy Systems, abgerufen am 16. Februar 2021
  12. AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V., abgerufen am 16. Februar 2021
  13. EnEV 2014 Anlage 1 Abschnitt 2.1.1
  14. EnEV Anlage 2 Punkt 2.1.1

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 27 Jun 2025 / 01:06

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Der Primarenergiebedarf eines Systems nach Gebaudeenergiegesetz kurz QP umfasst zusatzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energietrager die Energiemenge die durch vorgelagerte Prozessketten ausserhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung Umwandlung und Verteilung des Energietragers benotigt wird Zur Ermittlung der Energiebilanz des Gebaudes wird der entsprechende Energiebedarf unter Berucksichtigung der beteiligten Energietrager mit einem Primarenergiefaktor PEF fP genannt in der deutschsprachigen Schweiz ist auch der Endenergiefaktor in Gebrauch multipliziert Primarenergie Endenergie PEF Primarenergiebedarf nach Gebaudeenergiegesetz GEG Der Primarenergiebedarf nach GEG ist das Hauptergebnis einer Energiebedarfsberechnung die zur Berechnung der CO2 Emissionen als Faktor der Umweltbilanz dient Besondere Bedeutung hat der Wert bei der Ermittlung und Beurteilung des Heizenergiebedarfs bei Gebauden In Deutschland beispielsweise definiert das seit dem 1 November 2020 geltende Gebaudeenergiegesetz Obergrenzen fur den Primarenergiebedarf von Gebauden Diese Obergrenzen sind bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen bindend einzuhalten Die im Gebaudeenergiegesetz hinterlegte Systematik zur Ermittlung des Primarenergiebedarfs von Gebauden unterscheidet sich von der Ermittlung des Primarenergiebedarfs einer Volkswirtschaft Letzterer berucksichtigt nur den Bedarf an importierten und geforderten Energietragern ohne Berucksichtigung vorgelagerter Prozessketten Energiebedarf fur Forderung und Wandlung werden hier erst bei der Ermittlung des Endenergiebedarfs bzw beim Verbrauch berucksichtigt siehe zu dieser Systematik den Artikel Energiebilanz Primarenergiefaktoren EndenergiefaktorenPrimarenergiefaktoren wie sie in der EN 15316 definiert werden werden fur die nicht erneuerbaren Energien verwendet Dieser Faktor ist regional unterschiedlich In Deutschland regelte die Energieeinsparverordnung von 2007 mit ihren Anderungen den Faktor etwa fur Strom und verweist ansonsten auf die Normen DIN V 18599 1 und DIN 4701 10 A1 Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages veroffentlichte 2017 fur Strom 2 8 fur fossiles Heizol 1 1 In Osterreich wurde der PEF aus der EN 15316 4 5 ubernommen und spielt vorerst nur in der Beurteilung von Fernheizsystemen eine Rolle wird aber zunehmend im Sinne einer Bewertung von Energiesystemen verwendet Seit 2011 gibt es in Osterreich gesetzlich verbindliche Primarenergiefaktoren uber die OIB Richtlinie 6 Mittlerweile wurde die OIB Richtlinie 6 Ausgabe 2019 in jedem Bundesland ausgenommen Salzburg gesetzlich verpflichtend gemacht In der Schweiz kommen unterschiedliche Faktoren zur Anwendung einerseits die nationalen Gewichtungsfaktoren insbesondere angewendet vom Verein Minergie und andererseits die Primarenergiefaktoren des Schweizerischen Ingenieur und Architektenvereins SIA Letzterer formuliert die anerkannten Regeln der Technik und so eben auch Primarenergiefaktoren einerseits im Dokument SIA 2040 Effizienzpfad Energie und auch in SIA 380 Grundlagen fur energetische Berechnungen von Gebauden Er liegt unterschiedlich je Normenwerk bei Energietrager Primarenergiefaktor nach GEG Gewichtungsfaktor nach Minergie SIA Effizienzpfad EN 15603 Annex EHeizol 1 1 1 0 1 23 1 35Erdgas Flussiggas 1 1 1 0 1 11 resp 1 18Steinkohle 1 1 1 0 1 19Braunkohle 1 2 1 0 1 4Holz H 0 2 0 5 0 05 0 21 0 09 bzw 0 1Nah und Fernwarme aus Kraft Warme Kopplung 0 0 bzw 0 7 0 4 1 0Nah und Fernwarme aus Heizwerken siehe fp Bescheinigung des Betreibers W 0 4 1 0Strom 1 8 S 2 0 2 64 3 14 S Umweltenergie Solarener gie Umgebungswarme u a 0 0 H Der Wert stellt einen nicht erneuerbaren Anteil dar der berucksichtigt dass biogene Energietrager aus nachhaltiger Wirtschaft zeitgleich nachwachsen W Abhangig vom verwendeten Energietrager bei der Warmeerzeugung Gesammelte Daten werden vom AGFW e V als PDF Liste sowie auf dem Portal DESI veroffentlicht S Ursprunglich nicht erneuerbarer Anteil Aufgrund des zunehmenden Anteils von erneuerbaren Energien wurde der Primarenergiefaktor fur elektrischen Strom in der deutschen EnEV von 3 0 uber 2 7 und 2 6 auf 2 4 gesenkt Seit dem 1 Januar 2016 ist er fur den nicht erneuerbaren Anteil auf 1 8 abgesenkt worden NormenEN 15316 Heizungsanlagen in Gebauden Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen EN 15316 4 5 Heizungsanlagen in Gebauden Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen Teil 4 5 Warmeerzeugungssysteme Leistungsfahigkeit und Effizienz von Fernwarme und grossvolumigen Systemen EN 15603 Energieeffizienz von Gebauden Gesamtenergieverbrauch und Festlegung der Energiekennwerte Siehe auchEnergiestandard Energieausweis Liste der Staaten mit dem hochsten Energieverbrauch Liste der Staaten mit dem hochsten Energieverbrauch pro Kopf siehe WeltenergiebedarfEinzelnachweiseDas Gebaudeenergiegesetz Bundesministerium fur Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen abgerufen am 28 Februar 2023 GEG Gebaudeenergiegesetz In buzer de Abgerufen am 9 November 2021 EN 15316 Kap 3 1 Primarenergiefaktoren PDF Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 9 Dezember 2016 abgerufen am 28 Februar 2025 OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Warmeschutz PDF 1 64 MB Osterreichisches Institut fur Bautechnik OIB April 2019 abgerufen am 28 Februar 2025 Inkrafttreten der OIB Richtlinien 2019 Osterreichisches Institut fur Bautechnik OIB Januar 2022 abgerufen am 28 Februar 2025 Nationale Gewichtungsfaktoren fur die Beurteilung von Gebauden PDF Konferenz Nationaler Energiedirektoren 4 Februar 2016 abgerufen am 28 Februar 2025 Andreas Oberhammer Kalte aus Biomasse Memento des Originals vom 20 Januar 2010 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 PDF 220 kB Vortrag anlasslich der Fernwarmetage 2009 Stand 31 Mai 2009 S 12 Nutzungsgrade und Gewichtungsfaktoren bei der Warmeerzeugung Minergie ch abgerufen am 2 Februar 2017 Liste der fP Bescheinigungen nach FW 309 1 Version vom 13 August 2021 abgerufen am 16 September 2021 DESI Datenbank AGFW District Energy Systems abgerufen am 16 Februar 2021 AGFW Der Energieeffizienzverband fur Warme Kalte und KWK e V abgerufen am 16 Februar 2021 EnEV 2014 Anlage 1 Abschnitt 2 1 1 EnEV Anlage 2 Punkt 2 1 1

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