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Der Präsident Rumäniens amtlich rumänisch Președintele României ist das Staatsoberhaupt von Rumänien Sein Amtssitz befin

Präsident Rumäniens

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Der Präsident Rumäniens (amtlich rumänisch Președintele României) ist das Staatsoberhaupt von Rumänien. Sein Amtssitz befindet sich auf Schloss Cotroceni in Bukarest. Präsident ist seit Mai 2025 Nicușor Dan.

Präsident Rumäniens
Președintele României
Standarte des Präsidenten
Amtierend
Nicușor Dan
seit dem 26. Mai 2025
Anrede Herr Präsident
Amtssitz Schloss Cotroceni in Bukarest
Amtszeit 5 Jahre
(Wiederwahl einmal möglich)
Letzte Wahl 4. Mai 2025 und
18. Mai 2025
Ernennung durch Direktwahl
Schaffung des Amtes 28. März 1974
Website www.presidency.ro
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Verfassungsrechtliche Stellung

Laut der aktuellen von 1991 ist der Präsident das Oberhaupt des Staates. Er repräsentiert den rumänischen Staat und ist der Garant der nationalen Unabhängigkeit, der Einheit und der territorialen Integrität des Landes. Zudem wacht er über die Einhaltung der Verfassung und die korrekte Funktionsweise der öffentlichen Behörden. Zu diesem Zweck übt der Präsident die Vermittlungsfunktion zwischen den Staatsgewalten sowie zwischen Staat und Gesellschaft aus.

Kompetenzen

Der rumänische Präsident hat die folgenden Kompetenzen und Aufgaben: Der Präsident

  • bestimmt einen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten und ernennt die Regierung, wenn diese zuvor das Vertrauen des Parlaments erhalten hat
  • beruft und ernennt im Falle der Regierungsumbildung oder der Vakanz eines Ministerpostens auf Vorschlag des Premierministers einige Mitglieder der Regierung
  • kann die Regierung im Hinblick auf drängende Probleme befragen
  • kann an den Sitzungen der Regierung, in denen Probleme von nationalem Interesse hinsichtlich der Außenpolitik, der Landesverteidigung, der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung erörtert werden, und auf Ersuchen des Premierministers in anderen Situationen teilnehmen
  • führt den Vorsitz in den Sitzungen der Regierung, an denen er teilnimmt
  • repräsentiert Rumänien in Sitzungen des Europäischen Rates
  • richtet Botschaften an das Parlament hinsichtlich der wichtigsten politischen Probleme der Nation
  • kann nach Befragung des Parlaments ein Referendum hinsichtlich von Problemen nationalen Interesses abhalten
  • schließt die von der Regierung ausgehandelten internationalen Verträge ab und unterbreitet sie in einer Frist von 60 Tagen dem Parlament zur Ratifizierung
  • kann auf Vorschlag der Regierung die diplomatischen Vertreter beglaubigen oder abberufen
  • besitzt den Oberbefehl über die Streitkräfte des Landes
  • kann mit vorheriger Genehmigung des Parlaments die teilweise oder allgemeine Mobilisierung der Armee erklären
  • greift im Falle einer gegen das Land gerichteten bewaffneten Aggression Maßnahmen zu deren Zurückschlagung und bringt diese unverzüglich dem Parlament durch eine Botschaft zur Kenntnis
  • erklärt laut Gesetz den Belagerungszustand oder den Notzustand für das ganze Land oder für einige Ortschaften und ersucht spätestens 5 Tage nach ihrer Annahme das Parlament um Genehmigung der ergriffenen Maßnahme
  • verleiht Auszeichnungen und Ehrentitel
  • verleiht den Grad eines Marschalls, eines Generals und eines Admirals
  • ernennt öffentliche Amtsträger unter den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen
  • kann Begnadigungen erteilen
  • kann in Ausübung seiner Befugnisse Dekrete erlassen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Parlamentsauflösung

Nach Befragung der beiden Kammern kann der Präsident das Parlament auflösen, wenn dieses nicht das Vertrauensvotum für die Regierungsbildung in der Frist von 60 Tagen vom ersten Ansuchen und nur nach Abweisung von wenigstens zwei Ansuchen und der Investitur abgibt. Das Parlament kann allerdings nur einmal im Laufe eines Jahres aufgelöst werden. Darüber hinaus darf es weder in den letzten sechs Monaten der Amtszeit des Präsidenten, noch zur Zeit des Belagerungs- oder des Notzustands aufgelöst werden.

Wahl

Der Präsident wird in direkter Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Grundlage bildet hierfür das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht. Eine Wiederwahl ist für nur eine weitere Amtszeit zulässig.

Als gewählt gilt der Kandidat, welcher beim ersten Wahlgang die Stimmenmehrheit der in den Wählerlisten eingetragenen Wähler auf sich vereinigt.

Sollte kein Kandidat in der ersten Wahlrunde die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen, wird ein zweiter Wahlgang zwischen den zwei Kandidaten abgehalten, die am meisten Stimmen erhalten haben. Als gewählt gilt dann der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält.

Das Ergebnis der Wahl wird anschließend vom Verfassungsgerichtshof für gültig erklärt.

Vereidigung

Vor Amtsantritt muss der gewählte Präsident vor den zwei Kammern des Parlaments den folgenden Eid ablegen:

„Jur să-mi dăruiesc toată puterea și priceperea pentru propășirea spirituală și materială a poporului român, să respect Constituția și legile țării, să apăr democrația, drepturile și libertățile fundamentale ale cetățenilor, suveranitatea, independența, unitatea și integritatea teritorială a României. Așa să-mi ajute Dumnezeu!“

„Ich schwöre, meine ganze Kraft und mein ganzes Können dem geistigen und materiellen Gedeihen des rumänischen Volkes zu widmen, die Verfassung und die Gesetze des Landes einzuhalten, die Demokratie, die fundamentalen Rechte und Freiheiten der Bürger, die Souveränität, die Einheit und territoriale Integrität Rumäniens zu verteidigen. So wahr mir Gott helfe!“

Amtszeit

Die reguläre Amtszeit dauert fünf Jahre und beginnt ab dem Tag, an dem der Präsident seinen Eid vor dem Parlament geleistet hat. Das Mandat eines amtierenden Präsidenten endet an dem Tag, an dem der neugewählte Präsident seinen Eid abgelegt hat. Die Amtszeit kann im Falle des Krieges oder Katastrophen durch Gesetz verlängert werden.

Ein amtierender Präsident darf nicht Mitglied einer Partei sein und darf keine andere öffentliche oder private Funktion ausüben.

Immunität und Anklageerhebung

Der Präsident genießt während seiner gesamten Amtszeit Immunität.

Die Abgeordnetenkammer und der Senat können in gemeinsamer Sitzung eine Anklage wegen Hochverrats gegen den Präsidenten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten und Senatoren beschließen. Die beschlossene Anklage wird dann anschließend vom Obersten Gerichts- und Kassationshof behandelt. Sollte der Präsident rechtskräftig verurteilt werden, so ist er ab dem Datum des Urteils seines Amtes enthoben.

Amtsenthebungsverfahren

Sollte der Präsident Handlungen vornehmen, welche die Verfassung verletzen, so kann er von der Abgeordnetenkammer und dem Senat in gemeinsamer Sitzung mit Stimmenmehrheit der Abgeordneten und Senatoren, nach Befragung des Verfassungsgerichtshofes von seinem Amt suspendiert werden. Der Präsident kann sich vor dem Parlament zu den Handlungen, die ihm vorgeworfen werden äußern.

Der Antrag auf eine Amtsenthebung kann von mindestens einem Drittel der Gesamtzahl der Abgeordneten und Senatoren initiiert werden. Wird der Antrag genehmigt, muss in spätestens 30 Tagen ein Referendum stattfinden, in dem die Wahlberechtigten für oder gegen eine Absetzung des Präsidenten stimmen können.

Vakanz

Das Amt des Präsidenten gilt als vakant im Falle der Demission, der Amtsenthebung, der Unmöglichkeit der Ausübung der Befugnisse oder im Falle des Todes. Sollte das Amt in den genannten Fällen vakant werden, so müssen von der Regierung in einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der eingetretenen Vakanz Präsidentschaftsneuwahlen organisiert werden.

Das Präsidentenamt kann auch nur zwischenzeitlich vakant sein, wenn der Präsident vom Amt suspendiert ist, oder wenn er nicht in der Lage ist, seine Befugnisse auszuüben. In diesen Fällen wird das Amt vorübergehend vom Präsidenten des Senats oder vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer übernommen. Sollte der Präsident des Senats oder der Präsident der Abgeordnetenkammer das Präsidentenamt vorübergehend übernehmen, so kann dieser weder Referenden zu nationalen Fragen abhalten noch das Parlament auflösen.

Siehe auch

  • Politisches System Rumäniens
  • Liste der Staatsoberhäupter Rumäniens

Weblinks

  • Offizielle Website des rumänischen Präsidenten (rumänisch)
  • Deutschsprachige Ausgabe der Verfassung Rumäniens von 1991 auf der offiziellen Website des rumänischen Parlaments
  • Liste der Staatsoberhäupter und Regierungschefs von Rumänien auf World Statesmen.org (englisch)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 15 Jul 2025 / 19:14

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Der Prasident Rumaniens amtlich rumanisch Președintele Romaniei ist das Staatsoberhaupt von Rumanien Sein Amtssitz befindet sich auf Schloss Cotroceni in Bukarest Prasident ist seit Mai 2025 Nicușor Dan Prasident RumaniensPreședintele RomanieiStandarte des PrasidentenAmtierend Nicușor Dan seit dem 26 Mai 2025Anrede Herr PrasidentAmtssitz Schloss Cotroceni in BukarestAmtszeit 5 Jahre Wiederwahl einmal moglich Letzte Wahl 4 Mai 2025 und 18 Mai 2025Ernennung durch DirektwahlSchaffung des Amtes 28 Marz 1974Website www presidency roDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst fast vollstandig unbelegt insb zu den Kompetenzen braucht es FachliteraturVerfassungsrechtliche StellungLaut der aktuellen von 1991 ist der Prasident das Oberhaupt des Staates Er reprasentiert den rumanischen Staat und ist der Garant der nationalen Unabhangigkeit der Einheit und der territorialen Integritat des Landes Zudem wacht er uber die Einhaltung der Verfassung und die korrekte Funktionsweise der offentlichen Behorden Zu diesem Zweck ubt der Prasident die Vermittlungsfunktion zwischen den Staatsgewalten sowie zwischen Staat und Gesellschaft aus KompetenzenDer rumanische Prasident hat die folgenden Kompetenzen und Aufgaben Der Prasident bestimmt einen Kandidaten fur das Amt des Ministerprasidenten und ernennt die Regierung wenn diese zuvor das Vertrauen des Parlaments erhalten hat beruft und ernennt im Falle der Regierungsumbildung oder der Vakanz eines Ministerpostens auf Vorschlag des Premierministers einige Mitglieder der Regierung kann die Regierung im Hinblick auf drangende Probleme befragen kann an den Sitzungen der Regierung in denen Probleme von nationalem Interesse hinsichtlich der Aussenpolitik der Landesverteidigung der Gewahrleistung der offentlichen Ordnung erortert werden und auf Ersuchen des Premierministers in anderen Situationen teilnehmen fuhrt den Vorsitz in den Sitzungen der Regierung an denen er teilnimmt reprasentiert Rumanien in Sitzungen des Europaischen Rates richtet Botschaften an das Parlament hinsichtlich der wichtigsten politischen Probleme der Nation kann nach Befragung des Parlaments ein Referendum hinsichtlich von Problemen nationalen Interesses abhalten schliesst die von der Regierung ausgehandelten internationalen Vertrage ab und unterbreitet sie in einer Frist von 60 Tagen dem Parlament zur Ratifizierung kann auf Vorschlag der Regierung die diplomatischen Vertreter beglaubigen oder abberufen besitzt den Oberbefehl uber die Streitkrafte des Landes kann mit vorheriger Genehmigung des Parlaments die teilweise oder allgemeine Mobilisierung der Armee erklaren greift im Falle einer gegen das Land gerichteten bewaffneten Aggression Massnahmen zu deren Zuruckschlagung und bringt diese unverzuglich dem Parlament durch eine Botschaft zur Kenntnis erklart laut Gesetz den Belagerungszustand oder den Notzustand fur das ganze Land oder fur einige Ortschaften und ersucht spatestens 5 Tage nach ihrer Annahme das Parlament um Genehmigung der ergriffenen Massnahme verleiht Auszeichnungen und Ehrentitel verleiht den Grad eines Marschalls eines Generals und eines Admirals ernennt offentliche Amtstrager unter den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen kann Begnadigungen erteilen kann in Ausubung seiner Befugnisse Dekrete erlassen die im Amtsblatt veroffentlicht werden Parlamentsauflosung Nach Befragung der beiden Kammern kann der Prasident das Parlament auflosen wenn dieses nicht das Vertrauensvotum fur die Regierungsbildung in der Frist von 60 Tagen vom ersten Ansuchen und nur nach Abweisung von wenigstens zwei Ansuchen und der Investitur abgibt Das Parlament kann allerdings nur einmal im Laufe eines Jahres aufgelost werden Daruber hinaus darf es weder in den letzten sechs Monaten der Amtszeit des Prasidenten noch zur Zeit des Belagerungs oder des Notzustands aufgelost werden WahlDer Prasident wird in direkter Wahl fur eine Amtszeit von funf Jahren gewahlt Die Grundlage bildet hierfur das allgemeine gleiche und geheime Wahlrecht Eine Wiederwahl ist fur nur eine weitere Amtszeit zulassig Als gewahlt gilt der Kandidat welcher beim ersten Wahlgang die Stimmenmehrheit der in den Wahlerlisten eingetragenen Wahler auf sich vereinigt Sollte kein Kandidat in der ersten Wahlrunde die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen wird ein zweiter Wahlgang zwischen den zwei Kandidaten abgehalten die am meisten Stimmen erhalten haben Als gewahlt gilt dann der Kandidat der die Mehrheit der Stimmen erhalt Das Ergebnis der Wahl wird anschliessend vom Verfassungsgerichtshof fur gultig erklart VereidigungVor Amtsantritt muss der gewahlte Prasident vor den zwei Kammern des Parlaments den folgenden Eid ablegen Jur să mi dăruiesc toată puterea și priceperea pentru propășirea spirituală și materială a poporului roman să respect Constituția și legile țării să apăr democrația drepturile și libertățile fundamentale ale cetățenilor suveranitatea independența unitatea și integritatea teritorială a Romaniei Așa să mi ajute Dumnezeu Ich schwore meine ganze Kraft und mein ganzes Konnen dem geistigen und materiellen Gedeihen des rumanischen Volkes zu widmen die Verfassung und die Gesetze des Landes einzuhalten die Demokratie die fundamentalen Rechte und Freiheiten der Burger die Souveranitat die Einheit und territoriale Integritat Rumaniens zu verteidigen So wahr mir Gott helfe AmtszeitDie regulare Amtszeit dauert funf Jahre und beginnt ab dem Tag an dem der Prasident seinen Eid vor dem Parlament geleistet hat Das Mandat eines amtierenden Prasidenten endet an dem Tag an dem der neugewahlte Prasident seinen Eid abgelegt hat Die Amtszeit kann im Falle des Krieges oder Katastrophen durch Gesetz verlangert werden Ein amtierender Prasident darf nicht Mitglied einer Partei sein und darf keine andere offentliche oder private Funktion ausuben Immunitat und AnklageerhebungDer Prasident geniesst wahrend seiner gesamten Amtszeit Immunitat Die Abgeordnetenkammer und der Senat konnen in gemeinsamer Sitzung eine Anklage wegen Hochverrats gegen den Prasidenten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten und Senatoren beschliessen Die beschlossene Anklage wird dann anschliessend vom Obersten Gerichts und Kassationshof behandelt Sollte der Prasident rechtskraftig verurteilt werden so ist er ab dem Datum des Urteils seines Amtes enthoben AmtsenthebungsverfahrenSollte der Prasident Handlungen vornehmen welche die Verfassung verletzen so kann er von der Abgeordnetenkammer und dem Senat in gemeinsamer Sitzung mit Stimmenmehrheit der Abgeordneten und Senatoren nach Befragung des Verfassungsgerichtshofes von seinem Amt suspendiert werden Der Prasident kann sich vor dem Parlament zu den Handlungen die ihm vorgeworfen werden aussern Der Antrag auf eine Amtsenthebung kann von mindestens einem Drittel der Gesamtzahl der Abgeordneten und Senatoren initiiert werden Wird der Antrag genehmigt muss in spatestens 30 Tagen ein Referendum stattfinden in dem die Wahlberechtigten fur oder gegen eine Absetzung des Prasidenten stimmen konnen VakanzDas Amt des Prasidenten gilt als vakant im Falle der Demission der Amtsenthebung der Unmoglichkeit der Ausubung der Befugnisse oder im Falle des Todes Sollte das Amt in den genannten Fallen vakant werden so mussen von der Regierung in einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der eingetretenen Vakanz Prasidentschaftsneuwahlen organisiert werden Das Prasidentenamt kann auch nur zwischenzeitlich vakant sein wenn der Prasident vom Amt suspendiert ist oder wenn er nicht in der Lage ist seine Befugnisse auszuuben In diesen Fallen wird das Amt vorubergehend vom Prasidenten des Senats oder vom Prasidenten der Abgeordnetenkammer ubernommen Sollte der Prasident des Senats oder der Prasident der Abgeordnetenkammer das Prasidentenamt vorubergehend ubernehmen so kann dieser weder Referenden zu nationalen Fragen abhalten noch das Parlament auflosen Siehe auchPolitisches System Rumaniens Liste der Staatsoberhaupter RumaniensWeblinksOffizielle Website des rumanischen Prasidenten rumanisch Deutschsprachige Ausgabe der Verfassung Rumaniens von 1991 auf der offiziellen Website des rumanischen Parlaments Liste der Staatsoberhaupter und Regierungschefs von Rumanien auf World Statesmen org englisch

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