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Das Reichsstädtekollegium auch Reichsstädterat Reichsstädtebank war die Kurie der Freien und Reichsstädte des Reichstage

Reichsstädtekollegium

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Reichsstädtekollegium
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Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat, Reichsstädtebank) war die Kurie der Freien und Reichsstädte des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches.

Geschichte

Mitglieder des Reichsstädtekollegiums
um 1800
Schwäbische Bank Rheinische Bank
Regensburg Köln
Augsburg Aachen
Nürnberg Lübeck
Ulm Worms
Esslingen Speyer
Reutlingen Frankfurt am Main
Nördlingen Goslar
Rothenburg Bremen
Schwäbisch Hall Hamburg
Rottweil Mühlhausen
Überlingen Nordhausen
Heilbronn Dortmund
Schwäbisch Gmünd Friedberg
Memmingen Wetzlar
Lindau
Dinkelsbühl
Biberach
Ravensburg
Schweinfurt
Kempten
Kaufbeuren
Weil
Wangen
Isny
Pfullendorf
Offenburg
Leutkirch
Windsheim
Wimpfen
Weißenburg im Nordgau
Giengen
Gengenbach
Zell am Harmersbach
Buchhorn
Aalen
Buchau
Bopfingen

Auf dem Reichstag von 1495 waren die Städte selbst noch unsicher, ob sie an den Beratungen teilnehmen sollten. Seit 1540 forderten die Reichsstädte ihre Teilnahme dann vernehmlich. Ihr Hauptargument war ihre Nähe zu Kaiser und Reich. Sie wollten nicht nur Leistungen in Form von Steuern oder durch das Stellen von Soldaten erbringen, sondern in reichspolitischen Fragen mitbestimmen. Die Neubildung der Städtekurie förderte die institutionelle Verfestigung der Reichstage.

Gegenüber den beiden höheren Kurien des Reichstages, dem Kurfürstenrat und dem Reichsfürstenrat, hatte die Stimme der Reichsstädte zunächst minderes Gewicht und konnte bei reichsfürstlichen Angelegenheiten ignoriert werden. Die beiden oberen Kurien konnten sich mit dem Kaiser einigen. Auch wenn dies nicht geschah, billigten sie den Städten kein Entscheidungsrecht zu. Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand dem Reichsstädtekollegium durch ein votum decisivum ein stärkeres politisches Gewicht zu. Der Westfälische Friede hat dies bestätigt. Allerdings konnten sie bei abweichenden Voten von Reichsfürstenrat und Kurfürsten dieses entscheidende Stimmrecht nicht automatisch zur Geltung bringen. Jedoch musste die Position der Reichsstädte dem Kaiser zur Approbierung oder Nichtapprobierung von Reichsgutachten vorgelegt werden.

Im Reichstag selbst hatten die Reichsstädte nur zwei kollektive Kuriatstimmen und nicht wie die Reichsfürsten Virilstimmen. Dies schwächte die Bedeutung des Kollegiums. Untergliedert war das Gremium in die schwäbische Städtebank und die rheinische Städtebank. Auf der schwäbischen Städtebank waren Nürnberg, Augsburg und Regensburg die bedeutendsten Reichsstädte, auf der rheinischen Städtebank waren es Köln, Lübeck und Frankfurt am Main. Vertreter der Reichsstädte auf den Reichsdeputationstagen waren seit 1555 Nürnberg und seit 1559 Köln.

Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwärtigen Tagungsortes die Leitung des Reichsstädtekollegiums inne. Mit der Perpetuierung des Reichstages als Immerwährender Reichstag verblieb der Vorsitz der Kurie dauerhaft bei der Reichsstadt Regensburg. Die Städte selbst schickten aus Kostengründen nicht alle eigene Vertreter zum Reichstag. Nicht selten beauftragten sie einen Regensburger Bürger mit der Vertretung ihrer Interessen.

Die Zahl der Mitgliedsstädte veränderte sich mit der Zu- und Abnahme der Reichsstädte. Die Reichsmatrikel von 1521 führten noch 86 Reichsstädte auf. Im Jahr 1791 gab es noch etwa 51 Reichsstädte (Die wesentlichen Änderungen sind ersichtlich aus der Liste der Freien und Reichsstädte nach Klick auf die Überschrift „Mediatisierung/Ende des Status“). So schieden etwa in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Städte der elsässischen Dekapolis, Besançon und Straßburg aus, die an Frankreich fielen. Einige, die wie Basel, Mülhausen oder Schaffhausen schon seit längerem zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehörten, zählten seit 1648 auch rechtlich zu dieser. Einige Reichsstädte verloren auch ihre Reichsunmittelbarkeit zu Gunsten eines Fürsten. Neu hinzugekommen im Vergleich zu 1521 war Bremen. Die Reichsstandschaft von Hamburg wurde von Dänemark erst 1768 anerkannt.

Mit dem Ende des alten Reiches erlosch auch das Gremium des Reichsstädtekollegiums. Bis auf Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg und Nürnberg wurden im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses alle Reichsstädte mediatisiert.

Literatur

  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Band 42). Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-55861-7, S. 34–36.

Einzelnachweise

  1. Reichsstädte. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 16: Plaketten–Rinteln. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1908, S. 742–743 (Digitalisat. zeno.org). 
  2. Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Vom Ende des Mittelalters bis 1806 (= Beck’sche Reihe. 2399). Beck, München 2006, ISBN 3-406-53599-2, S. 34.
  3. Johannes Burkhardt: Vollendung und Neuorientierung des frühmodernen Reiches. 1648–1763 (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 11). 10., völlig neu bearbeitete Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2006, ISBN 3-608-60011-6, S. 60.
  4. Johannes Burkhardt: Vollendung und Neuorientierung des frühmodernen Reiches. 1648–1763 (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 11). 10., völlig neu bearbeitete Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2006, ISBN 3-608-60011-6, S. 83.
  5. Die französische königliche Stadt, 1681 bis 1789. In: Die Zeiten der Strassburger Geschichte (Archives de la ville et de l'Eurométropole de Strasbourg).
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 25 Jun 2025 / 06:32

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Das Reichsstadtekollegium auch Reichsstadterat Reichsstadtebank war die Kurie der Freien und Reichsstadte des Reichstages des Heiligen Romischen Reiches GeschichteMitglieder des Reichsstadtekollegiums um 1800 Schwabische Bank Rheinische BankRegensburg KolnAugsburg AachenNurnberg LubeckUlm WormsEsslingen SpeyerReutlingen Frankfurt am MainNordlingen GoslarRothenburg BremenSchwabisch Hall HamburgRottweil MuhlhausenUberlingen NordhausenHeilbronn DortmundSchwabisch Gmund FriedbergMemmingen WetzlarLindauDinkelsbuhlBiberachRavensburgSchweinfurtKemptenKaufbeurenWeilWangenIsnyPfullendorfOffenburgLeutkirchWindsheimWimpfenWeissenburg im NordgauGiengenGengenbachZell am HarmersbachBuchhornAalenBuchauBopfingen Auf dem Reichstag von 1495 waren die Stadte selbst noch unsicher ob sie an den Beratungen teilnehmen sollten Seit 1540 forderten die Reichsstadte ihre Teilnahme dann vernehmlich Ihr Hauptargument war ihre Nahe zu Kaiser und Reich Sie wollten nicht nur Leistungen in Form von Steuern oder durch das Stellen von Soldaten erbringen sondern in reichspolitischen Fragen mitbestimmen Die Neubildung der Stadtekurie forderte die institutionelle Verfestigung der Reichstage Gegenuber den beiden hoheren Kurien des Reichstages dem Kurfurstenrat und dem Reichsfurstenrat hatte die Stimme der Reichsstadte zunachst minderes Gewicht und konnte bei reichsfurstlichen Angelegenheiten ignoriert werden Die beiden oberen Kurien konnten sich mit dem Kaiser einigen Auch wenn dies nicht geschah billigten sie den Stadten kein Entscheidungsrecht zu Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand dem Reichsstadtekollegium durch ein votum decisivum ein starkeres politisches Gewicht zu Der Westfalische Friede hat dies bestatigt Allerdings konnten sie bei abweichenden Voten von Reichsfurstenrat und Kurfursten dieses entscheidende Stimmrecht nicht automatisch zur Geltung bringen Jedoch musste die Position der Reichsstadte dem Kaiser zur Approbierung oder Nichtapprobierung von Reichsgutachten vorgelegt werden Im Reichstag selbst hatten die Reichsstadte nur zwei kollektive Kuriatstimmen und nicht wie die Reichsfursten Virilstimmen Dies schwachte die Bedeutung des Kollegiums Untergliedert war das Gremium in die schwabische Stadtebank und die rheinische Stadtebank Auf der schwabischen Stadtebank waren Nurnberg Augsburg und Regensburg die bedeutendsten Reichsstadte auf der rheinischen Stadtebank waren es Koln Lubeck und Frankfurt am Main Vertreter der Reichsstadte auf den Reichsdeputationstagen waren seit 1555 Nurnberg und seit 1559 Koln Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwartigen Tagungsortes die Leitung des Reichsstadtekollegiums inne Mit der Perpetuierung des Reichstages als Immerwahrender Reichstag verblieb der Vorsitz der Kurie dauerhaft bei der Reichsstadt Regensburg Die Stadte selbst schickten aus Kostengrunden nicht alle eigene Vertreter zum Reichstag Nicht selten beauftragten sie einen Regensburger Burger mit der Vertretung ihrer Interessen Die Zahl der Mitgliedsstadte veranderte sich mit der Zu und Abnahme der Reichsstadte Die Reichsmatrikel von 1521 fuhrten noch 86 Reichsstadte auf Im Jahr 1791 gab es noch etwa 51 Reichsstadte Die wesentlichen Anderungen sind ersichtlich aus der Liste der Freien und Reichsstadte nach Klick auf die Uberschrift Mediatisierung Ende des Status So schieden etwa in der zweiten Halfte des 17 Jahrhunderts die Stadte der elsassischen Dekapolis Besancon und Strassburg aus die an Frankreich fielen Einige die wie Basel Mulhausen oder Schaffhausen schon seit langerem zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehorten zahlten seit 1648 auch rechtlich zu dieser Einige Reichsstadte verloren auch ihre Reichsunmittelbarkeit zu Gunsten eines Fursten Neu hinzugekommen im Vergleich zu 1521 war Bremen Die Reichsstandschaft von Hamburg wurde von Danemark erst 1768 anerkannt Mit dem Ende des alten Reiches erlosch auch das Gremium des Reichsstadtekollegiums Bis auf Hamburg Bremen Lubeck Frankfurt Augsburg und Nurnberg wurden im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses alle Reichsstadte mediatisiert LiteraturHelmut Neuhaus Das Reich in der Fruhen Neuzeit Enzyklopadie deutscher Geschichte Band 42 Oldenbourg Munchen 1997 ISBN 3 486 55861 7 S 34 36 EinzelnachweiseReichsstadte In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 16 Plaketten Rinteln Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1908 S 742 743 Digitalisat zeno org Barbara Stollberg Rilinger Das Heilige Romische Reich Deutscher Nation Vom Ende des Mittelalters bis 1806 Beck sche Reihe 2399 Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53599 2 S 34 Johannes Burkhardt Vollendung und Neuorientierung des fruhmodernen Reiches 1648 1763 Handbuch der deutschen Geschichte Band 11 10 vollig neu bearbeitete Auflage Klett Cotta Stuttgart 2006 ISBN 3 608 60011 6 S 60 Johannes Burkhardt Vollendung und Neuorientierung des fruhmodernen Reiches 1648 1763 Handbuch der deutschen Geschichte Band 11 10 vollig neu bearbeitete Auflage Klett Cotta Stuttgart 2006 ISBN 3 608 60011 6 S 83 Die 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