Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften eine hierarchisch geordnete Gesellschaft mit voneinander abgegr
Ständegesellschaft

Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften eine hierarchisch geordnete Gesellschaft mit voneinander abgegrenzten sozialen Gruppierungen – den Ständen oder Geburtsständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung, Beruf, Besitz oder Bildung und Arbeit beruht.
Grundlagen
Stand, Klasse und Schicht
Vom Stand zu unterscheiden sind die soziologischen Begriffe Klasse und Schicht: Der Stand unterscheidet sich von einer sozialen Klasse und einer sozialen Schicht durch selbstdefinierte Unterscheidungsmerkmale wie oder , die auch als festgelegt sein können. Stände haben oft eine eigene Emblematik in Form von Siegeln, Fahnen, Wappen und Insignien der Führungsfunktionen.
Im Gegensatz zu Klasse und Schicht, die eine soziale Rolle darstellen, ist der Stand ein persönliches Attribut einer Person. Insofern ähnelt die Ständegesellschaft der Kastenordnung. Die Ständeordnung ist konservativ in dem Sinne, dass ein Wechsel des Standes in der Regel nicht möglich ist, während sich die Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Schicht durch veränderte Lebensumstände ändern kann. Häufig sind Stand und Kaste erblich (Geburtsstand).
Ständegesellschaft und Feudalismus
Die Ständegesellschaft ist von der Feudalgesellschaft zu unterscheiden, auch wenn die Feudalgesellschaft meist eine Ständegesellschaft ist. Der Feudalismus beschreibt ein hierarchisches Verhältnis zwischen Herr und Lehnsmann, das vor allem in der herrschenden Schicht angesiedelt ist, dabei auch ständische Elemente ausbildet, aber eine vertikale Gliederung der Gesellschaft hervorbringt. Die ständische Ordnung einer Gesellschaft spiegelt dagegen die unterschiedliche Wertung menschlichen Handelns in den Sphären des Glaubens, der Arbeit und des Krieges wider. Während die feudale Ordnung auf der Verteilung von Grund und Boden beruht und damit an eine vorwiegend agrarisch geprägte Gesellschaft gebunden ist, können Stände in jeder arbeitsteiligen Gesellschaft entstehen.
Stände und Ständegesellschaften
Ein Stand muss nicht notwendigerweise in eine vollständig ständische Gesellschaft eingebunden sein. Wie die Kaste bezieht sich auch der Stand auf das Funktionsprinzip der Gruppe. Typische Beispiele dafür sind militärische Stände („Kriegerkasten“) oder religiöse Stände: In der Soziologie der Frühgeschichte – der vorschriftlichen Kulturen – kann jedoch aus dem Auftreten eines bestimmten Standes nicht auf das Vorhandensein einer Ständegesellschaft geschlossen werden. Der Stand kann sowohl in sich vertikal oder horizontal organisiert sein, als auch nach außen eine bestimmte Position innerhalb einer Hierarchie oder Schichtung einnehmen und in eine nicht ständische Gesamtgesellschaft eingebettet sein.
In der Gesamtkultur einer Ständegesellschaft zeichnet sich jeder Stand durch seine eigene aus und trägt gleichzeitig zur Gesamtkultur bei.
Beispiele
- Die mittelalterliche Ständeordnung: Klerus (Lehrstand, erster Stand), Adel und Patrizier (Wehrstand, zweiter Stand), Bürgertum mit den Handwerkern, Kaufleuten, Grundbesitzern und Beamten sowie den Bauernstand (Nährstand, dritter Stand);
- im Heiligen Römischen Reich die Reichsstände, die Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen;
- die Zünfte und Gilden, sowie die Bauhütten ab dem Hochmittelalter
- im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Territorium die Landstände, die Vertretungen der Stände gegenüber dem Landesherrn;
- im politischen System der Schweiz werden die Kantone noch heute als Stände bezeichnet, der Ständerat ist die föderative Kammer der Schweizerischen Bundesversammlung; auch in Volksentscheiden muss neben den Volksmehr das Ständemehr der Kantone vorliegen;
- im parlamentarischen Sinne Stände als Interessenvertretungen in einem Parlament, sowie im vorrevolutionären Frankreich die Generalstände als Vorläufer des Parlaments;
- der Ständestaat als Selbstbezeichnung des Austrofaschismus, der auf die mittelalterlichen Stände Bezug nahm.
Abgeleitete Bedeutung im heutigen Gebrauch
- Im bürgerlichen Recht spricht man vom Personenstand (Zivilstand) und Familienstand. Auch das Standesamt hat sich aus der mittelalterlichen Ständeordnung entwickelt.
- Als „Stand“ bezeichnet man in Bezug auf mittelalterliche Zünfte allgemein eine Berufsgruppe, den Berufsstand.
- Das Standesrecht erfasst Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte, Apotheker, Notare oder Wirtschaftstreuhänder – Berufsbilder mit besonderer Verantwortung, die auch heute noch ein eigenständiges Berufsethos kennen; analog bezeichnet man auch verantwortungsvolle Funktionen der Richter und Rechtsanwälte, Lehrer oder Beamten vorrangig mit „Stand“.
Siehe auch
- Ständeordnung
- Ständeversammlung
- Ständeliteratur
- Mittelstand – der Begriff ist im soziologischen Sinne nicht korrekt verwendet, wenn er eine soziale Schicht, die Mittelschicht, beschreibt. Verwendet wird er in der Wirtschaftspolitik für die vom Eigentümer selber geführten „Mittelstandsunternehmen“ mit bis zu (~) 200 Beschäftigten (< 50 Millionen € Umsatz im Jahr) – diese Unternehmergruppe bildet aber heute keine eigenständige Gemeinschaft.
Literatur
- Marian Füssel, Thomas Weller (Hrsg.): Ordnung und Distinktion. Praktiken sozialer Representation in der ständischen Gesellschaft. Rhema, Münster 2005, ISBN 978-3-930454-55-6.
- Winfried Schulze (Hrsg.): Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 12). Oldenbourg, München 1988, ISBN 978-3-486-54351-3 (Digitalisat).
- Winfried Schulze: Vom Gemeinnutz zum Eigennutz. Über den Normenwandel in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs. Vorträge. Bd. 13). München 1987 (Digitalisat).
- Peter Feldbauer, Herbert Knittler, Ernst Bruckmüller: Herrschaftsstruktur und Ständebildung. Beiträge zur Typologie der österreichischen Länder aus ihren mittelalterlichen Grundlagen. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1973.
- Gertraude Mikl-Horke: Soziologie. Historischer Kontext und soziologische Theorie-Entwürfe. Oldenbourg, Wien/München 2001, ISBN 3-486-25660-2.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Standegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften eine hierarchisch geordnete Gesellschaft mit voneinander abgegrenzten sozialen Gruppierungen den Standen oder Geburtsstanden mit eigenen rechtlichen sozialen und kulturellen Normen deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung Beruf Besitz oder Bildung und Arbeit beruht GrundlagenStand Klasse und Schicht Vom Stand zu unterscheiden sind die soziologischen Begriffe Klasse und Schicht Der Stand unterscheidet sich von einer sozialen Klasse und einer sozialen Schicht durch selbstdefinierte Unterscheidungsmerkmale wie oder die auch als festgelegt sein konnen Stande haben oft eine eigene Emblematik in Form von Siegeln Fahnen Wappen und Insignien der Fuhrungsfunktionen Im Gegensatz zu Klasse und Schicht die eine soziale Rolle darstellen ist der Stand ein personliches Attribut einer Person Insofern ahnelt die Standegesellschaft der Kastenordnung Die Standeordnung ist konservativ in dem Sinne dass ein Wechsel des Standes in der Regel nicht moglich ist wahrend sich die Zugehorigkeit zu einer Klasse oder Schicht durch veranderte Lebensumstande andern kann Haufig sind Stand und Kaste erblich Geburtsstand Standegesellschaft und Feudalismus Die Standegesellschaft ist von der Feudalgesellschaft zu unterscheiden auch wenn die Feudalgesellschaft meist eine Standegesellschaft ist Der Feudalismus beschreibt ein hierarchisches Verhaltnis zwischen Herr und Lehnsmann das vor allem in der herrschenden Schicht angesiedelt ist dabei auch standische Elemente ausbildet aber eine vertikale Gliederung der Gesellschaft hervorbringt Die standische Ordnung einer Gesellschaft spiegelt dagegen die unterschiedliche Wertung menschlichen Handelns in den Spharen des Glaubens der Arbeit und des Krieges wider Wahrend die feudale Ordnung auf der Verteilung von Grund und Boden beruht und damit an eine vorwiegend agrarisch gepragte Gesellschaft gebunden ist konnen Stande in jeder arbeitsteiligen Gesellschaft entstehen Stande und Standegesellschaften Ein Stand muss nicht notwendigerweise in eine vollstandig standische Gesellschaft eingebunden sein Wie die Kaste bezieht sich auch der Stand auf das Funktionsprinzip der Gruppe Typische Beispiele dafur sind militarische Stande Kriegerkasten oder religiose Stande In der Soziologie der Fruhgeschichte der vorschriftlichen Kulturen kann jedoch aus dem Auftreten eines bestimmten Standes nicht auf das Vorhandensein einer Standegesellschaft geschlossen werden Der Stand kann sowohl in sich vertikal oder horizontal organisiert sein als auch nach aussen eine bestimmte Position innerhalb einer Hierarchie oder Schichtung einnehmen und in eine nicht standische Gesamtgesellschaft eingebettet sein In der Gesamtkultur einer Standegesellschaft zeichnet sich jeder Stand durch seine eigene aus und tragt gleichzeitig zur Gesamtkultur bei BeispieleDie mittelalterliche Standeordnung Klerus Lehrstand erster Stand Adel und Patrizier Wehrstand zweiter Stand Burgertum mit den Handwerkern Kaufleuten Grundbesitzern und Beamten sowie den Bauernstand Nahrstand dritter Stand im Heiligen Romischen Reich die Reichsstande die Personen und Korporationen die Sitz und Stimme im Reichstag besassen die Zunfte und Gilden sowie die Bauhutten ab dem Hochmittelalter im mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Territorium die Landstande die Vertretungen der Stande gegenuber dem Landesherrn im politischen System der Schweiz werden die Kantone noch heute als Stande bezeichnet der Standerat ist die foderative Kammer der Schweizerischen Bundesversammlung auch in Volksentscheiden muss neben den Volksmehr das Standemehr der Kantone vorliegen im parlamentarischen Sinne Stande als Interessenvertretungen in einem Parlament sowie im vorrevolutionaren Frankreich die Generalstande als Vorlaufer des Parlaments der Standestaat als Selbstbezeichnung des Austrofaschismus der auf die mittelalterlichen Stande Bezug nahm Abgeleitete Bedeutung im heutigen GebrauchIm burgerlichen Recht spricht man vom Personenstand Zivilstand und Familienstand Auch das Standesamt hat sich aus der mittelalterlichen Standeordnung entwickelt Als Stand bezeichnet man in Bezug auf mittelalterliche Zunfte allgemein eine Berufsgruppe den Berufsstand Das Standesrecht erfasst Berufsgruppen wie Anwalte Arzte Apotheker Notare oder Wirtschaftstreuhander Berufsbilder mit besonderer Verantwortung die auch heute noch ein eigenstandiges Berufsethos kennen analog bezeichnet man auch verantwortungsvolle Funktionen der Richter und Rechtsanwalte Lehrer oder Beamten vorrangig mit Stand Siehe auchStandeordnung Standeversammlung Standeliteratur Mittelstand der Begriff ist im soziologischen Sinne nicht korrekt verwendet wenn er eine soziale Schicht die Mittelschicht beschreibt Verwendet wird er in der Wirtschaftspolitik fur die vom Eigentumer selber gefuhrten Mittelstandsunternehmen mit bis zu 200 Beschaftigten lt 50 Millionen Umsatz im Jahr diese Unternehmergruppe bildet aber heute keine eigenstandige Gemeinschaft LiteraturMarian Fussel Thomas Weller Hrsg Ordnung und Distinktion Praktiken sozialer Representation in der standischen Gesellschaft Rhema Munster 2005 ISBN 978 3 930454 55 6 Winfried Schulze Hrsg Standische Gesellschaft und soziale Mobilitat Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 12 Oldenbourg Munchen 1988 ISBN 978 3 486 54351 3 Digitalisat Winfried Schulze Vom Gemeinnutz zum Eigennutz Uber den Normenwandel in der standischen Gesellschaft der Fruhen Neuzeit Schriften des Historischen Kollegs Vortrage Bd 13 Munchen 1987 Digitalisat Peter Feldbauer Herbert Knittler Ernst Bruckmuller Herrschaftsstruktur und Standebildung Beitrage zur Typologie der osterreichischen Lander aus ihren mittelalterlichen Grundlagen Verlag fur Geschichte und Politik Wien 1973 Gertraude Mikl Horke Soziologie Historischer Kontext und soziologische Theorie Entwurfe Oldenbourg Wien Munchen 2001 ISBN 3 486 25660 2 Normdaten Sachbegriff GND 4204063 2 GND Explorer lobid OGND AKS