Unter Standardmaßnahmen oder Standardbefugnissen versteht man im deutschen Polizeirecht die in den Polizeigesetzen der L
Standardmaßnahme

Unter Standardmaßnahmen oder Standardbefugnissen versteht man im deutschen Polizeirecht die in den Polizeigesetzen der Länder geregelten, gegenüber der polizeirechtlichen Generalklausel speziellen Rechtsgrundlagen für Eingriffe in besonders grundrechtssensible Bereiche zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Standardmaßnahmen ist der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz. Zwar würden die von den Spezialermächtigungen erfassten Fälle auch bereits von der Generalklausel erfasst, die Eingriffsvoraussetzungen sind für die Standardmaßnahmen aber präziser gefasst. Wenn für einen Eingriff der Anwendungsbereich einer Standardmaßnahme eröffnet ist, ist dieser allein nach den dafür vorgesehenen Voraussetzungen zulässig. Sind diese im Einzelfall nicht erfüllt, darf nicht auf die Generalklausel zurückgegriffen werden.
Wichtige Standardmaßnahmen sind:
- Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen, an gefährdeten Objekten oder in öffentlichen Verkehrseinrichtungen
- Durchführung von Ermittlungen, Befragungen
- Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Identitätsfeststellung
- Ingewahrsamnahme
- Platzverweisung
- Polizeiliche Beobachtung
- Sicherstellung
- Vorladung
Standardmaßnahmen sind nach heute herrschender Auffassung Verwaltungsakte. Die Regelung liegt hier in der Anordnung gegenüber dem Betroffenen, die polizeiliche Maßnahme zu dulden oder selbst ein bestimmtes Handeln vorzunehmen (Platzverweis). Das gilt auch dann, wenn die Standardmaßnahme neben dem Duldungselement zugleich eine tatsächliche polizeiliche Vollziehungshandlung zum Gegenstand hat (z. B. Durchsuchung: Der Betroffene muss dulden, dass die Polizei seine Wohnung durchsucht). Aus verfahrensökonomischen Gründen wird die betreffende Standardmaßnahme durch den Gesetzgeber als einheitliche Maßnahme behandelt: Die eigentliche Regelung ist die Auferlegung der Duldungspflicht, während die Umsetzung nur als ein im Verhältnis zur Regelung unselbständiger Annex gewertet wird.
Literatur
- Wolf-Rüdiger Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auflage 2011 (C.F. Müller). ISBN 978-3-8114-9819-8
Weblinks
Autor: www.NiNa.Az
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Unter Standardmassnahmen oder Standardbefugnissen versteht man im deutschen Polizeirecht die in den Polizeigesetzen der Lander geregelten gegenuber der polizeirechtlichen Generalklausel speziellen Rechtsgrundlagen fur Eingriffe in besonders grundrechtssensible Bereiche zum Zwecke der Gefahrenabwehr Verfassungsrechtlicher Hintergrund der Standardmassnahmen ist der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz Zwar wurden die von den Spezialermachtigungen erfassten Falle auch bereits von der Generalklausel erfasst die Eingriffsvoraussetzungen sind fur die Standardmassnahmen aber praziser gefasst Wenn fur einen Eingriff der Anwendungsbereich einer Standardmassnahme eroffnet ist ist dieser allein nach den dafur vorgesehenen Voraussetzungen zulassig Sind diese im Einzelfall nicht erfullt darf nicht auf die Generalklausel zuruckgegriffen werden Wichtige Standardmassnahmen sind Datenerhebung bei offentlichen Veranstaltungen an gefahrdeten Objekten oder in offentlichen Verkehrseinrichtungen Durchfuhrung von Ermittlungen Befragungen Durchsuchung von Personen Sachen oder Wohnungen Erkennungsdienstliche Behandlung Identitatsfeststellung Ingewahrsamnahme Platzverweisung Polizeiliche Beobachtung Sicherstellung Vorladung Standardmassnahmen sind nach heute herrschender Auffassung Verwaltungsakte Die Regelung liegt hier in der Anordnung gegenuber dem Betroffenen die polizeiliche Massnahme zu dulden oder selbst ein bestimmtes Handeln vorzunehmen Platzverweis Das gilt auch dann wenn die Standardmassnahme neben dem Duldungselement zugleich eine tatsachliche polizeiliche Vollziehungshandlung zum Gegenstand hat z B Durchsuchung Der Betroffene muss dulden dass die Polizei seine Wohnung durchsucht Aus verfahrensokonomischen Grunden wird die betreffende Standardmassnahme durch den Gesetzgeber als einheitliche Massnahme behandelt Die eigentliche Regelung ist die Auferlegung der Duldungspflicht wahrend die Umsetzung nur als ein im Verhaltnis zur Regelung unselbstandiger Annex gewertet wird LiteraturWolf Rudiger Schenke Polizei und Ordnungsrecht 7 Auflage 2011 C F Muller ISBN 978 3 8114 9819 8WeblinksWiktionary Standardmassnahme Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten