Dieser Artikel behandelt das deutsche Straßenverkehrsgesetz Zur Situation in der Schweiz siehe Strassenverkehrsgesetz Da
Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält. Es regelt dieses Rechtsgebiet zusammen mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend.
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Straßenverkehrsgesetz |
Früherer Titel: | Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen; Kraftfahrzeuggesetz (bis 1953) |
Abkürzung: | StVG (bis 1953 KFG) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Fundstellennachweis: | 9231-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 3. Mai 1909 (RGBl. S. 437) |
Inkrafttreten am: | teilweise 1. Juni 1909, teilweise 1. April 1910 |
Neubekanntmachung vom: | 5. Mai 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 16. August 2024 (BGBl. I Nr. 266 vom 21. August 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 22. August 2024 (Art. 4 G vom 16. August 2024) |
GESTA: | D034 |
Weblink: | StVG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Gliederung
Teil I Verkehrsvorschriften
Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG, die das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Teil II Haftpflicht
regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall (Gefährdungshaftung).
Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften
enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen (0,5-Promille-Grenzwert, § 24a StVG).
Teil IV Fahreignungsregister
umfasst die Vorschriften für das Fahreignungsregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).
Teil V Fahrzeugregister
befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.
Teil VI Fahrerlaubnisregister
regelt die örtlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und dokumentiert, ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.
Teil VII
enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.
Geschichte
Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909, mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht erstmals ausübte. Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.
In der Nachfolge trat am 23. Januar 1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters entspricht, abgesehen von mehrfachen Anpassungen ihrer Obergrenzen, heute noch weitgehend unverändert den Regelungen von 1909.
Im Juli 2023 beschloss die Bundesregierung eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung einräumen soll, indem damit straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen begründet werden können. Dies soll es Kommunen beispielsweise erleichtern, Sonderfahrspuren für umweltfreundliche Verkehrsmittel und Tempo-30-Zonen einzurichten. Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 20. Oktober zu. Im Bundesrat erhielt das zustimmungsbedürftige Gesetz jedoch am 24. November nicht die erforderliche Anzahl an Stimmen, da mehrere Länderregierungen ihre Zustimmung verweigerten. Daraufhin wurde die parallel zur Abstimmung gestellte Novellierung der StVO von der Tagesordnung abgesetzt. Die Bundesregierung rief am 6. Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss an. Dieser schlug am 12. Juni 2024 vor, die Sicherheit des Verkehrs sei bei den betreffenden Maßnahmen nicht nur zu berücksichtigen, sondern dürfe nicht beeinträchtigt werden. Der Bundestag und der Bundesrat stimmten diesem Kompromissvorschlag am 14. Juni 2024 zu. Dieses Änderungsgesetz trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Literatur
- Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht (= Beck`sche Kurz-Kommentare. Band 5). 43., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-67136-4.
Weblinks
- Literatur von und über Straßenverkehrsgesetz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Text des Straßenverkehrsgesetzes
Einzelnachweise
- Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 25. Juni 2024.
- Kabinett beschließt Reform des Straßenverkehrsgesetzes. In: tagesschau.de. 21. Juni 2023, abgerufen am 21. Juni 2023.
- Volker Müller: Mehr Spielraum für Länder und Kommunen bei der Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung. In: bundestag.de. 20. Oktober 2023, abgerufen am 11. Februar 2024.
- Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1038. Sitzung am 24.11.2023. Top 11a. Straßenverkehrsgesetz. In: Bundesrat Kompakt. Bundesrat, 24. November 2023, abgerufen am 17. Juni 2024.
- Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses beim Straßenverkehrsgesetz. Pressemitteilung. Bundesrat, 12. Juni 2024, abgerufen am 13. Juni 2024.
- Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses. Deutscher Bundestag, 14. Juni 2024, abgerufen am 15. Juni 2024.
- Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1045. Sitzung am 14.06.2024. 14. Juni 2024, abgerufen am 5. Juli 2024.
- Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Deutscher Bundestag, abgerufen am 5. Juli 2024.
- Artikel 2 vom Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BGBl. I Nr. 233 vom 16. Juli 2024).
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Dieser Artikel behandelt das deutsche Strassenverkehrsgesetz Zur Situation in der Schweiz siehe Strassenverkehrsgesetz Das Strassenverkehrsgesetz StVG ist ein Bundesgesetz das vor allem die Grundlagen des Strassenverkehrsrechts in Deutschland enthalt Es regelt dieses Rechtsgebiet zusammen mit der Fahrerlaubnis Verordnung FeV der Fahrzeug Zulassungsverordnung FZV der Strassenverkehrs Ordnung StVO und der Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO weitestgehend BasisdatenTitel StrassenverkehrsgesetzFruherer Titel Gesetz uber den Verkehr mit Kraftfahrzeugen Kraftfahrzeuggesetz bis 1953 Abkurzung StVG bis 1953 KFG Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9231 1Ursprungliche Fassung vom 3 Mai 1909 RGBl S 437 Inkrafttreten am teilweise 1 Juni 1909 teilweise 1 April 1910Neubekanntmachung vom 5 Mai 2003 BGBl I S 310 ber S 919 Letzte Anderung durch Art 1 G vom 16 August 2024 BGBl I Nr 266 vom 21 August 2024 Inkrafttreten der letzten Anderung 22 August 2024 Art 4 G vom 16 August 2024 GESTA D034Weblink StVGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten GliederungTeil I Verkehrsvorschriften Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhangern enthalten naher ausgefuhrt in der Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung sowie zur Zulassung von Personen zum Strassenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes detailliert ausgefuhrt in der Fahrerlaubnis Verordnung Eine wichtige Vorschrift ist 6 StVG die das Bundesverkehrsministerium ermachtigt weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Strassenverkehrs zu erlassen Beispiele fur Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Strassenverkehrs Ordnung die Fahrerlaubnis Verordnung und die Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung Teil II Haftpflicht regelt die Haftpflicht fur Personen und Sachschaden bei einem Verkehrsunfall Gefahrdungshaftung Teil III Straf und Bussgeldvorschriften enthalt Straf und Bussgeldvorschriften zum Beispiel fur das Fahren ohne Fahrerlaubnis den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen 0 5 Promille Grenzwert 24a StVG Teil IV Fahreignungsregister umfasst die Vorschriften fur das Fahreignungsregister Eintragung Verwaltung und Loschung der Flensburg Punkte Teil V Fahrzeugregister befasst sich mit dem Fahrzeugregister das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhalt Teil VI Fahrerlaubnisregister regelt die ortlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Fuhrerscheine verwaltet und dokumentiert ob diese noch gultig bzw entzogen sind Teil VII enthalt gemeinsame Vorschriften und Ubergangsregelungen GeschichteVorlaufer des StVG Der Vorlaufer des deutschen Strassenverkehrsgesetzes war das Gesetz uber den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3 Mai 1909 mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht erstmals ausubte Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfallen mit Kraftfahrzeugen die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Strassenverkehr In der Nachfolge trat am 23 Januar 1953 das Strassenverkehrsgesetz StVG der Bundesrepublik Deutschland in Kraft Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berucksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geandert Die Gefahrdungshaftung des Fahrzeughalters entspricht abgesehen von mehrfachen Anpassungen ihrer Obergrenzen heute noch weitgehend unverandert den Regelungen von 1909 Im Juli 2023 beschloss die Bundesregierung eine Reform des Strassenverkehrsgesetzes die Klima und Umweltschutz Gesundheit und stadtebaulicher Entwicklung ein hoheres Gewicht in der Verkehrsplanung einraumen soll indem damit strassenverkehrsrechtliche Massnahmen begrundet werden konnen Dies soll es Kommunen beispielsweise erleichtern Sonderfahrspuren fur umweltfreundliche Verkehrsmittel und Tempo 30 Zonen einzurichten Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 20 Oktober zu Im Bundesrat erhielt das zustimmungsbedurftige Gesetz jedoch am 24 November nicht die erforderliche Anzahl an Stimmen da mehrere Landerregierungen ihre Zustimmung verweigerten Daraufhin wurde die parallel zur Abstimmung gestellte Novellierung der StVO von der Tagesordnung abgesetzt Die Bundesregierung rief am 6 Juni 2024 zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss an Dieser schlug am 12 Juni 2024 vor die Sicherheit des Verkehrs sei bei den betreffenden Massnahmen nicht nur zu berucksichtigen sondern durfe nicht beeintrachtigt werden Der Bundestag und der Bundesrat stimmten diesem Kompromissvorschlag am 14 Juni 2024 zu Dieses Anderungsgesetz trat am 17 Juli 2024 in Kraft LiteraturPeter Hentschel Begr Peter Konig Peter Dauer Bearb Strassenverkehrsrecht Beck sche Kurz Kommentare Band 5 43 neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67136 4 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