Mit Straßenverkehrslärm auch kurz Straßenlärm wird der gesamte vom Straßenverkehr erzeugte Lärm bezeichnet Dazu sind vor
Straßenverkehrslärm

Mit Straßenverkehrslärm (auch kurz Straßenlärm) wird der gesamte vom Straßenverkehr erzeugte Lärm bezeichnet. Dazu sind vor allem die von Personen- und Lastkraftwagen sowie motorisierten Zweirädern und Straßenbahnen erzeugten Geräusche zu rechnen. Schall entsteht u. a. durch Rollgeräusche von Reifen bzw. Schienenlaufrädern, die Fahrzeugumströmung, Antriebe sowie Warneinrichtungen. Eine geringere Rolle spielt der Baustellenlärm durch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen. Der Straßenverkehrslärm ist in den Industrieländern die bei weitem stärkste Quelle der Lärmbelastung.
Grundlagen
Lärm entsteht entweder direkt durch Luftverwirbelungen oder das Auftreffen von verwirbelter Luft auf Oberflächen (Aeroakustik) oder indirekt über Körperschall in schwingungserregten Körpern, deren Oberflächen den Schall in die Umgebung abstrahlen. Druckschwankungen in der Luft, welche etwa durch Straßenverkehrslärm entstehen, werden vom menschlichen Ohr wahrgenommen. Um dabei die Stärke des Schalls angeben zu können, wird der so genannte Schalldruckpegel in der Einheit dB am Immissionsort ermittelt.
Der Schalldruckpegel ist jedoch kein Maß, das die Wahrnehmung von Schallereignissen beschreibt. Daher sind auch psychoakustische Zusammenhänge bei der Beurteilung von Straßenverkehrslärm zu berücksichtigen. In Deutschland wird der Straßenverkehrslärm nur berechnet und nicht gemessen.
Für das Verständnis und die Beurteilung von Straßenverkehrslärm ist die Kenntnis von Regeln zur Berechnung von Schalldruckpegeln unverzichtbar. Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Größe, es sind daher besondere Berechnungsregeln zu beachten. Der menschliche Sinneseindruck verläuft in etwa logarithmisch zur Intensität des physikalischen Reizes (Weber-Fechner-Gesetz). Damit entspricht der Pegel der einwirkenden physikalischen Größe linear dem menschlichen Empfinden. Die Wahrnehmung durch den Menschen ist auch von der Frequenz (Tonhöhe bei Geräuschen) abhängig. Daher wird im deutschen Sprachraum und teilweise in ganz Europa der sogenannte A-bewertete Pegel verwendet, der an der Schreibweise dB(A) zu erkennen ist und das menschliche Hörempfinden ansatzweise berücksichtigt, siehe dazu Frequenzbewertung. Aus den mit einem Schallpegelmesser gemessenen Schalldruckpegeln wird in vielen Fällen ein zeitlicher Mittelwert, ein äquivalenter Dauerschallpegel LAeq,T, berechnet. Besondere Geräuscheigenschaften wie Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit werden dadurch der Beurteilung entzogen. Ein einzelnes lautes Motorrad in der ruhigen Nacht kann Schläfer aus dem Schlaf hochfahren lassen, der gemittelte Dauerschallpegel über eine Stunde wird dadurch aber nur gering beeinflusst, störende Einzellärmquellen können so „verharmlost“ werden.
Folgende Kennwerte der Schallwahrnehmung lassen sich feststellen:
- Eine Verdoppelung der Schallleistung (z. B. zwei identische, inkohärent schwingende Schallquellen statt einer) bewirkt eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Das bedeutet, sollte sich das Verkehrsaufkommen verdoppeln, führt das zu einer Schalldruckpegelerhöhung von 3 dB(A).
- Um eine gefühlte Lautstärkeverdoppelung oder Lautstärkehalbierung hervorzurufen, muss der Schalldruckpegel um etwa 10 dB(A) erhöht oder gesenkt werden.
- Wird der Abstand zur Schallquelle verdoppelt, hat dies im Freien eine Schalldruckpegelverringerung von 6 dB(A) zur Folge. Umgekehrt gilt, dass bei einer Halbierung des Abstandes zur Schallquelle mit einer Erhöhung um 6 dB(A) zu rechnen ist. Dies gilt für Punktschallquellen wie einzelne Fahrzeuge. Viel befahrene Straßen können dagegen als Linienschallquellen angesehen werden; hier ergibt sich bei Halbierung oder Verdoppelung des Abstands eine Pegeldifferenz von 3 dB(A) oder −3 dB(A).
- Bei zunehmenden Abständen zur Schallquelle haben Witterungseinflüsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit oder Temperaturverteilung große Auswirkungen auf den Schalldruckpegel. So kann dieser bei einem Abstand von 200 m um bis zu 20 dB(A) schwanken.
- Reiner LKW-Verkehr bewirkt bei 100 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit eine Schalldruckpegelerhöhung um ca. 10 dB(A) gegenüber reinem PKW-Verkehr. Dieser Wert ist jedoch abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Entstehungsmechanismen
Reifen-Fahrbahn-Geräusche
Wichtigster Entstehungsmechanismus für Geräusche durch Straßenverkehr ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch. Durch die Rauheit der Fahrbahn und das Reifenprofil werden die Profilstollen und die Karkasse in Schwingungen versetzt und strahlen Luftschall ab. Außerdem wird Luft im Reifenlatsch im Einlauf verdrängt und im Auslauf wieder angesaugt. Hierdurch entstehen aerodynamische Geräusche (sog. Airpumping). Reifen-Fahrbahn-Geräusche sind über einen weiten Geschwindigkeitsbereich (ab etwa 30–50 km/h, je nach Gangwahl) dominant. Besonders stark treten sie auf Natursteinpflaster mit rauer Oberfläche und breiten Fugen sowie bei LKW in Erscheinung. Bei PKW hat die Einführung von Radialreifen (Stahlgürtelreifen), die haltbarer und sicherer, aber auch deutlich lauter sind als Diagonalreifen, seit den fünfziger Jahren das Geräuschniveau drastisch erhöht. In geringem Maße trägt der Trend zu immer breiteren Reifen zur Erhöhung der Reifengeräusche und Erhöhung des Feinstaubgehalts der Luft und Mikroplastikbelastung der Meere bei (siehe dazu dort).
Antriebsgeräusche
Antriebsgeräusche entstehen durch den Betrieb von Motor, Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile (beispielsweise Druckluftbremsen, Standheizungen oder Kühlanlagen). Im Verbrennungsmotor werden Geräusche durch Verbrennungsdrücke, Druckschwankungen im Ansaug- und Abgassystem und mechanische Kräfte im Ventil- und Kurbeltrieb erzeugt. Bei Elektroantrieben entstehen sie durch elektromagnetische Kräfte, in den Lagern und durch Schaltvorgänge.
Antriebsgeräusche werden als Luft- und Körperschall ins Fahrzeuginnere und bspw. über die großflächige Karosserie nach außen weitergeleitet und dominieren – abhängig von Fahrzeugklasse und Antriebsart – bei niedrigen Geschwindigkeiten und hoher Motorleistung, wie zum Beispiel beim Anfahren.
Aerodynamische Geräusche
Bei hohen Geschwindigkeiten entstehen an der Karosserie und an Anbauteilen lärmerzeugende Luftwirbel. Ihre Untersuchung erfolgt in aeroakustischen Windkanälen. Bei Autobahngeschwindigkeiten und „leisen“ Reifen-Fahrbahn-Kombinationen können die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren.
Sonstige Geräusche
Akustische Signale wie Hupen, Klingeln, Sirenen und ähnliche sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie lassen sich deshalb nicht vollständig vermeiden. Des Weiteren werden Geräusche durch Audiowiedergabesysteme, Kfz-Alarmanlagen, akustisch unterstützte Warnblinkanlagen, Signaltöne beim Betätigen der Zentralverriegelung per Fernbedienung, Zuschlagen von Türen und Motorhauben oder klappernde oder schlagende Ladung verursacht, aber auch durch Zugmaschinen/Lkw (mit Anhänger) z. B. beim Überfahren von Bahngleisen.
Einflussfaktoren
- Anzahl der Fahrzeuge (Verkehrsstärke)
- Art der Fahrzeuge (LKW, PKW, Quad, Motorrad)
- Aufbau des Antriebsstranges (Motorisierung mit Otto-, Diesel- oder Elektromotor, Turbolader, Sonderausrüstungen)
- Bodenaufbau (Bodenschwingungen, Körperschallleitung in die Gebäude)
- Fahrbahnoberfläche (Kopfsteinpflaster, Flüsterasphalt)
- Fahrgeschwindigkeit (die Schallintensität des Reifen-Fahrbahn-Geräusches steigt mit der dritten bis vierten Potenz der Geschwindigkeit, die des aerodynamischen Geräusches mit ungefähr der sechsten Potenz).
- Fahrleistung und Alter der Fahrzeuge (Verschleiß, Korrosion)
- Fahrweise
- Karosserieform (Aeroakustik)
- Radlast
- Reifenprofil, Reifenaufbau, Reifendruck, Reifenbreite
- Schallreflektierende Straßenrandbebauung (akustischer Trog, stehende Wellen, Vegetation)
Für schalltechnische Prognosen (Planung neuer Straßen sowie Lärmschutzmaßnahmen) lässt sich der von einer Straße abgestrahlte Lärm (Emissionspegel) auf der Basis einiger der oben genannten Parameter (insbesondere Verkehrsdichte, LKW-Anteil, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Fahrbahnoberfläche) berechnen. Mittels einer Berechnung der Schallausbreitung, in die auch der Abstand des Immissionsortes von der Schallquelle eingeht, lässt sich so der Immissionspegel an den nächstgelegenen Gebäuden bestimmen. Mit Hilfe spezieller Computerprogramme können auch umfangreiche Lärmkarten erstellt und die Wirksamkeit verschiedener Lärmschutzvarianten überprüft werden.
Gesetzliche Vorschriften
In der deutschen Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung von Straßen nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen in Wohngebieten bei 49 dB(A) in den Nachtstunden und bei 59 dB(A) tagsüber.
Nutzungsart | bei Tag | bei Nacht |
---|---|---|
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime | 57 | 47 |
reine und allgemeine Wohngebiete | 59 | 49 |
Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 64 | 54 |
Gewerbegebiete | 69 | 59 |
Nutzungsart | bei Tag | bei Nacht |
---|---|---|
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime | 67 | 57 |
reine und allgemeine Wohngebiete | 67 | 57 |
Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 69 | 59 |
Gewerbegebiete | 72 | 62 |
In Deutschland gibt es zur Berechnung die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-19“ (bis 2021 durch die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“) und die Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen.
Lärmvorsorge
Bei der Erzeugung von Verkehrslärm lassen sich drei direkt oder indirekt beteiligte Verursachergruppen nennen:
- die Kraftfahrzeughersteller,
- die Kraftfahrzeugbetreiber und
- die Verkehrsplaner.
Der Gesetzgeber wendet sich in getrennten gesetzlichen Vorschriften an jede dieser drei Gruppen.
Vorschriften für den Verkehrsplaner
Für die Verkehrsplanung bedeutet dies, dass bereits im Vorfeld bei der Vorbereitung oder dem Ausbau von Straßen berücksichtigen wird, wie sich nach erfolgter Baumaßnahme die Geräuschbelastung für die Anwohner darstellt. Bei Überschreitung vorgegebener Immissionsgrenzwerte sind bereits in der Planungsphase entsprechende bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.
Die Geräuschbelastung am Immissionsort wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird immer dann angewendet, wenn ein Neubau oder eine wesentliche Änderung von Straßen geplant ist.
Zunächst werden Mittelungspegel L m,T(25) (Tag, 6:00–22:00) und L m,N(25) (Nacht, 22:00–6:00) ermittelt. Als Grundlage dient hier die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der maßgebende LKW–Anteil p (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) in Prozent am Gesamtverkehr. Sofern für diese Größen keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum vorliegen, werden diese aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) bestimmt (mit Hilfe eines in den Berechnungsvorschriften enthaltenen Diagramms). Der Mittelungspegel bezieht sich dann auf einen Immissionsort in 2,25 m Höhe und 25 m Abstand von der Fahrbahnmitte einer einbahnigen Straße. Bei zweibahnigen Straßen wird eine Ersatzschallquelle in der Mitte der äußeren Fahrstreifen angenommen, um das Berechnungsverfahren zu vereinfachen. Ausgehend von diesem Mittelungspegel wird der Beurteilungspegel für einen bestimmten Immissionsort (ein Wohnhaus in der Nähe der geplanten Straße) mit folgenden Korrekturwerten ermittelt
- DV Korrektur für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeit
- DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
- DStg Korrektur für Steigungen und Gefälle
- DsPegeländerung durch unterschiedliche senkrechte Abstände s zwischen der Fahrbahn und dem maßgebenden Immissionsort
- DBM Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
- DB Pegeländerungen durch topographische Gegebenheiten, bauliche Maßnahmen und Reflexionen (Lärmschutzwälle und -wände, Abschirmungen usw.)
- K Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen
Der berechnete Beurteilungspegel wird anschließend mit dem gültigen Grenzwert verglichen. Überschreitet er diesen, so müssen Maßnahmen zur Absenkung des Beurteilungspegels ergriffen werden.
Vorschriften für den Fahrzeugbetreiber
Vorschriften über die Verwendung von Fahrzeugen im Straßenverkehr enthält die Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier wird der Kraftfahrzeugbetreiber, der Fahrzeugführer, angesprochen. Die StVO sieht Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes vor, falls dies zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet Verkehrsverbote und -beschränkungen, Verkehrsumleitungen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen. Verkehrsverbote oder -beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten können örtlich und zeitlich begrenzt sein. Ein Beispiel hierfür sind Nachtfahrverbote für LKW oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Nachtstunden.
Vorschriften für den Fahrzeughersteller
Straßenfahrzeuge erhalten nur dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und können damit zum Straßenverkehr zugelassen werden, wenn ihre Geräuschemission bestimmte Geräuschgrenzwerte nicht überschreitet. Da Kraftfahrzeuge nicht in einheitlicher Weise zur Lärmentstehung im Straßenverkehr beitragen, werden vom Gesetzgeber für verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedliche Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben.
Bereits im Jahre 1937 wurden in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erste Vorschriften über die zulässige Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen erlassen. Art. 1 des § 49 besagte, dass „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger … so beschaffen sein [müssen], dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidliche Maß nicht übersteigt“. § 49 enthielt zugleich die Richtlinie für die Geräuschmessung. Im Laufe der Zeit wurde diese Vorschrift weiterentwickelt, und mit der Richtlinie von 1966 wurde schließlich das von der ISO genormte Messverfahren der beschleunigten Vorbeifahrt, ISO R 362, übernommen.
Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann die Europäische Gemeinschaft mit dem vorwiegenden Ziel der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und des Abbaus von Handelshemmnissen auch Vorschriften über die Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes Kfz, auch über die zulässige Geräuschentwicklung, erlassen. Die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger stellt die Rahmenrichtlinie dar, aufgrund derer technische Anforderungen für die Betriebserlaubnis von Kraftwagen gestellt werden können. Von der EG wurde die Richtlinie von 1966 mit geringen Abweichungen als übernommen. Nach einer Periode der wahlweisen Anwendung nach nationalen oder EG Vorschriften wurde die Richtlinie ab 1. Mai 1981 für neue Fahrzeugtypen und ab 1. Oktober 1983 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge zwingend in das nationale Recht übernommen. Laut § 49 StVZO müssen Kraftfahrzeuge, für die Vorschriften über den zulässigen Geräuschpegel in den EG-Richtlinien 70/157 EWG, 74/151 EWG und 78/1015/EWG der Europäischen Gemeinschaft festgelegt sind, diesen Vorschriften entsprechen. Damit sind die EG–Richtlinien Bestandteil der StVZO geworden.
Die genannten Richtlinien wurden im Laufe der Zeit mehrfach überarbeitet und die darin vorgeschriebenen Grenzwerte reduziert.
Im Juni 2001 wurde zudem die EU- über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern erlassen. Hier wird nicht nur die genaue Beschreibung der Messmethode der Schallemission der Reifen festgelegt, sondern auch Grenzwerte für Schalldruckpegel beim Vorbeirollen. Für die Messungen ist eine genau definierte Fahrbahnoberfläche vorgeschrieben. Die Tests erfolgen bei Geschwindigkeiten von 80 km/h für PKW und 70 km/h für LKW. Messungen zeigen jedoch, dass bereits beim Inkrafttreten der Richtlinie alle im Handel erhältlichen Reifen die Grenzwerte erfüllten oder auch deutlich unterschritten. Eine Absenkung der Grenzwerte wird daher diskutiert.
Lärmsanierung in Europa
Durch die europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zunächst verpflichtet, für alle Hauptverkehrsstraßen – das waren Straßen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen jährlich oder rund 16600 Fahrzeugen täglich – sowie für alle Städte mit über 250.000 Einwohnern Lärmkarten zu erstellen. Bis zum 18. Juli 2008 sollten Maßnahmen, welche in sogenannten Aktionsplänen zu veröffentlichen waren, zur Lärmminderung ausgearbeitet werden (z. B. Schallschutzwände oder Geschwindigkeitsbeschränkungen).
Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II wurde von der deutschen Bundesregierung angekündigt, die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB zu senken. Bis 2009 waren für die Lärmsanierung rund 862 Millionen Euro ausgegeben worden. Die Absenkung der Auslösewerte erfolgte im Jahre 2010.
Am 27. Juli 2020 gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen um 3 dB(A) abgesenkt werden. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. In Wohngebieten müssen künftig anstelle von 57 dB(A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmsanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Anwohner von Bundesfernstraßen können ab 1. August 2020 Anträge einreichen.
Lärmsanierung in der Schweiz
Hausbesitzer, die von übermäßigem Lärm betroffen sind, können nach geltendem Recht seit 2015 Entschädigungsklagen einreichen, wenn die Werte der Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden. Der Bund rechnet mit Lärmklagen in der Höhe von maximal 14 Milliarden Franken beim Straßenverkehr. Eine Alternative böte die Aufhebung der Klageberechtigung und deren Ersatz durch jährlich wiederkehrende Entschädigungszahlungen. 2020 waren noch mehr als eine Million Menschen in der Schweiz nicht von übermäßigem Straßenlärm geschützt. Die bisherigen Lärmsanierungskosten pro geschützter Person beliefen sich auf durchschnittlich rund 6 bis 9 Tausend Franken. Daneben entstehen externe Kosten durch den Straßenlärm, wie Gesundheitskosten und Wertverluste auf Immobilien, diese beliefen sich auf über zwei Milliarden Franken im Jahr 2016. Um diese Kosten zu senken, müsse noch stärker auf Maßnahmen an der Quelle gesetzt werden. 2018 wurde die Gewährung der Bundesbeiträge für die Lärm-Sanierungen bis Ende 2022 verlängert. Bis dahin müssen die Lärmschutz-Grenzwerte schweizweit eingehalten werden. Einige Straßenabschnitte gelten nun rein rechtlich als saniert, obschon die Grenzwerte nach wie vor überschritten werden. Der Kanton Luzern wurde diesbezüglich im März 2023 vom Bundesgericht angewiesen, eine über 20 Jahre alte Messung an einer Krienser Straße erneut durchzuführen. Zur Entlastung des Wohnquartiers Zürich-Schwamendingen vom Strassenverkehrslärm, wurde die Einhausung Schwamendingen realisiert und mit der Einweihung vom 9. Mai 2025 offiziell eröffnet.
Belastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm
Berechnet man für den tagsüber gültigen Grenzwert beispielsweise die Breite des Korridors, in dem für eine typische Autobahn in Deutschland die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden, nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), so ergibt sich für ebenes Gelände mit niveaugleicher Straße bei freier Schallausbreitung in 10 m Höhe ein Mindestmaß von ca. 1500 m (100.000 Fahrzeuge je Tag, 25 Prozent LKW-Anteil, 130 km/h Höchstgeschwindigkeit). Nachts ist die zur Einhaltung der Grenzwerte notwendige Schneisenbreite wegen des niedrigeren Grenzwertes sogar noch wesentlich höher. Auch für eine Landstraße mit einer Verkehrsdichte von 10.000 Fahrzeugen am Tag ergeben sich nachts immerhin notwendige Schneisenbreiten von ca. 250 m (10 Prozent LKW-Anteil, 100 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Schon der Vergleich dieser Angaben mit der Realität zeigt, dass ein großer Anteil der Anwohner von Fernstraßen mit einer Lärmbelastung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte leben muss. Insgesamt waren nach Angaben des Umweltbundesamtes 1999 etwa 30 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland Beurteilungspegeln oberhalb des Grenzwertes nach der 16. BImSchV ausgesetzt. Unterschiedliche Umfragen der letzten Jahre ergaben übereinstimmend, dass sich ca. zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland durch Straßenverkehrslärm gestört fühlen. Dieser Wert liegt weit über den entsprechenden Ergebnissen für Bahn- und Flugverkehr.
Straßenverkehrslärm kann die Gesundheit beeinträchtigen. Er führt zwar in der Regel nicht zu bleibenden physischen Hörschäden, Mittelungspegel oberhalb von 60 dB(A) (tagsüber) führen jedoch nach Erkenntnissen unter anderem des deutschen Umweltbundesamtes und der Weltgesundheitsorganisation zu einer merklichen, oberhalb von 65 dB(A) sogar zu einer erheblichen Erhöhung des Herzinfarkt-Risikos.
Die Lärmwirkungen umfassen insbesondere an innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen auch soziologisch und ökonomisch relevante Deklassierungsprozesse, die unter dem Schlagwort subsumiert werden. Die Straßenlärmbekämpfung ist daher auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Belastung der Tierwelt durch Straßenverkehrslärm
Inwieweit Straßenverkehrslärm die Tierwelt belastet, wurde bisher wenig untersucht. Eine Störung der Informationsübertragung zwischen verschiedenen Vogelarten durch anthropogenen Lärm wurde 2016 in einer Studie nachgewiesen. Meisen senden spezifische Warnsignale, um über die Art der Raubtierdrohungen zu alarmieren, und Wirbeltiere lauschen ebenfalls diesen Warnsignalen. Kardinäle produzierten zuverlässig Raubtiervermeidungsreaktionen in ruhigen Versuchen, aber alle Vögel in lauten Gebieten reagierten nicht und zeigten, dass Straßenlärm laut genug ist, um diese überlebensbezogenen Informationen im Lärm untergehen zu lassen oder durch kognitive Ablenkung zu stören. Bereits bei 47 dB(A) zeigten die Vögel gar keine Reaktion mehr auf die Warnsignale. Die Warnrufe der Meisen werden von vielen Arten genutzt, um Raubtierrisiken zu vermitteln. Dies könnte die verringerte biologische Vielfalt in der Nähe von Straßen erklären.
Das Max-Planck-Institut für Ornithologie hat die Auswirkungen von Straßenverkehrslärm auf Zebrafinken untersucht und stellte dabei u. a. fest, dass der Lärm normale Stressreaktionen stört und sich das Wachstum der Zebrafinken verzögert. Zudem kann Verkehrslärm das Gesangslernen beeinträchtigen und das Immunsystem unterdrücken.
Minderung von Straßenverkehrslärm
Maßnahmen am Emissionsort
Quelle der Lärmbelastung (so genannter Emissionsort) ist die Straße in Verbindung mit dem Verkehr, der auf ihr abgewickelt wird. Bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise der Einbau von offenporige Asphaltschichten (landläufig auch Flüsterasphalt genannt), zählen zum aktiven Lärmschutz. Für einen 560 m langen Bauabschnitt der Bundesstraße 17 bei Augsburg konnte durch eine derartige Maßnahme 2003 eine Reduzierung des rechnerischen Anteils der Anwohner mit erhöhtem Herzinfarktrisiko von elf auf ein Prozent gegenüber herkömmlichem Asphaltbeton erreicht werden.
Zur Minderung des Schalldruckpegels können Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen eingerichtet werden. Auf etwa 80 Prozent der Autobahnen in stadtnahem Gebiet bestehen bereits Tempolimits zwischen 60 und 120 km/h. In letzter Zeit werden vermehrt Tempo-30-Zonen eingerichtet, da dies eine einfach umzusetzende und effektive Methode zur Lärmverminderung darstellt. Bei zu hohen Geschwindigkeiten überwiegt hingegen das Reifen-Fahrbahn-Geräusch. Mit leiseren Reifen lassen sich diese Geräusche markant reduzieren.
Pegelsenkend wirkt auch eine Reduzierung der Verkehrsstärke. Eine Halbierung der Verkehrsmenge führt dabei zu einer Reduzierung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf ein Zehntel führt zu einem Rückgang des Schalldruckpegels um 10 dB(A) und damit zu einer Halbierung der subjektiven Lautstärke.
Verhaltensbezogene Einflussmöglichkeiten sind die Vermeidung hoher Motordrehzahlen und Kavalierstarts sowie übermäßiger Lautstärke von Audio-Wiedergabesystemen. Dies gilt insbesondere für sonst relativ lärmarme Gebiete.
Weitere Möglichkeiten der Lärmminderung liegen im Einsatz leiserer Antriebe, aeroakustisch optimierter Fahrzeuge. Diese Thematik wird während der Fahrzeugentwicklung im Rahmen des Sachgebietes Fahrzeugakustik bearbeitet. Die Möglichkeit der Lärmbekämpfung besteht in der Konstruktion leiserer oder gar emissionsfreier Fahrzeuge. Bei den sehr leisen Elektroautos werden allerdings schon neue Gefährdungen z. B. für Fußgänger erwartet, die sich u. a. an den Fahrzeuggeräuschen orientieren.
Maßnahmen am Ausbreitungsweg
Zur Minderung der Schallausbreitung gibt es eine Vielzahl von baulichen Möglichkeiten, welche ebenfalls dem aktiven Lärmschutz zugerechnet werden (nicht zu verwechseln mit dem Begriff „aktive Geräuschbekämpfung“ in der technischen Akustik, der üblicherweise mit Antischall-Maßnahmen verbunden wird).
Zu den bekanntesten dieser Maßnahmen zählt die Errichtung einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalles. Letzterer benötigt wesentlich mehr Grundfläche, als die Wand, bietet aber Möglichkeiten zur Bepflanzung. Lärmschutzwände wirken vor allem dadurch, dass sie den direkten Schallausbreitungsweg zum Empfänger unterbrechen, wodurch der kürzeste Schallweg über die Oberkante führt. Eine erhöhte Schattenbildung wie bei Licht kann nur bei hohen Frequenzen erreicht werden, die Wellenlängen liegen bei niedrigen Frequenzen in der Größenordnung der Wandhöhe, wodurch Beugungseffekte auftreten. Direkt hinter einer hohen Lärmschutzwand ist der Straßenlärm daher nicht nur leiser, sondern auch deutlich tieffrequenter. Lärmschutzwände sollten also vom akustischen Standpunkt aus möglichst hoch ausgeführt werden, was wegen der optischen Wirkung jedoch häufig auf Ablehnung stößt. Weitere akustische Vorteile werden durch absorbierende Oberflächen erreicht, da hiermit zusätzlich die Schallreflexion auf die andere Straßenseite verhindert werden.
Neben Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen sind vielerorts so genannte Wall-Wand-Kombinationen zu finden. Baulich weit aufwändiger ist das Absenken der Fahrbahn unter das Geländeniveau (Straßentieflage). In diesem Fall sind große Erdmassen zu bewegen und es ist mit einem höheren Flächenverbrauch zu rechnen. Die weitestgehenden Lösungen sind die Errichtung einer Einhausung oder eines Straßentunnels. Derartige Maßnahmen sind sehr kostenintensiv und erfordern zudem häufig eine dauerhafte Grundwasserhaltung.
Maßnahmen am Immissionsort
Maßnahmen zur Lärmminderung am Immissionsort werden als passiver Lärmschutz bezeichnet. In diesem Fall wird der Einbau von Schallschutzfenstern oder die zusätzliche Schalldämmung von Gebäudewänden ausgeführt. Diese Maßnahmen sind jedoch teilweise weniger effektiv, als die oben genannte aktive Lärmminderung, weil zum Beispiel Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand ihre volle Wirkung zeigen.
Klappenauspuffanlagen
In der Europäischen Union und der Schweiz ist es zulässig, Fahrzeuge ab Werk mit Vorrichtungen auszustatten, die es ermöglichen, bei der Abnahmemessung die maximal zulässigen Geräuschemissionswerte einzuhalten, auf Knopfdruck jedoch ein deutlich erhöhtes Geräuschniveau hervorzubringen und dadurch dem Wunsch einzelner Fahrer nach lautem Fahrzeugsound zu entsprechen. Dies sollte 2016 verboten werden. Derartige Manipulationen bei neuen Motorrädern (nach UNECE-R 41.04) und bei neuen PKWs (nach EU-Verordnung 540/2014) sollten nicht mehr zulässig sein. Altfahrzeuge sollten von der Regelung ausgenommen werden. Die geplante Regelung trat jedoch bisher (Stand November 2024) nie in Kraft.
Siehe auch
- Reizüberflutung
Literatur
Allgemein
- Stephan Marks: Es ist zu laut! Ein Sachbuch über Lärm und Stille. Fischer, 1999, ISBN 3-596-13993-7.
- David Schmedding: Erfassung und Bewertung von Strassenverkehrslärm auf der Basis von geographischen Informationssystemen. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1955-9.
- Clemens Braun: Nächtlicher Strassenverkehrslärm und Stresshormonausscheidung beim Menschen – Acute and chronic endocrine effects of noise. Verein f. Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Berlin 2001, ISBN 978-3-932816-38-3.
- Paul Klippel: Strassenverkehrslärm – Immissionsermittlung und Planung von Schallschutz. expert, Grafenau/Württ. 1984, ISBN 978-3-88508-993-3.
- Peter Fürst, Rainer Kühne: Straßenverkehrslärm – Eine Hilfestellung für Betroffene. ALD-Schriftenreihe Band 1. Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA), Berlin 2010, ISBN 978-3-939296-00-3 (Downloadlink siehe Weblinks).
Richtlinien
- Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) – gültig seit März 2021.
- Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90).
- Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) in Österreich – Umweltschutz/Lärmschutz (RVS 3.02).
- Lärmschutz an Strassen (VSS-Norm 640573).
Weblinks
- Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD)
- Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung
- Deutsche Gesellschaft für Akustik
- Straßenverkehrslärm beim Umweltbundesamt Berlin
- Peter Fürst, Rainer Kühne: Straßenverkehrslärm – Eine Hilfestellung für Betroffene, ALD-Schriftenreihe Band 1. Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA), Berlin 2010, ISBN 978-3-939296-00-3 (PDF-Datei; 2,4 MB)
- Strassenverkehr auf Lärm.ch
Einzelnachweise
- Frank M. Rauch: Lärmschutz im Spannungsdreieck: Betroffenheit zwischen Gesetz und Politik. In: Zeitschrift für Immissionsschutz, Heft 2/2015, Seite 72 ff.
- Verursacher von Lärm, Österreichisches Umweltbundesamt.
- Wolfgang Pietzsch: Straßenplanung, Werner Verlag, ISBN 3-8041-2949-8, S. 226 ff.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974; in der Fassung vom 14. Mai 1990.
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990. In: Bundesgesetzblatt. Teil I. Deutscher Fachschriften-Verlag, Wiesbaden 1990, ISBN 3-8078-8103-4, S. 1036–1048 (BGBl. 1990 I S. 1036). - Ulf Sandberg und Jerzy A. Ejsmont: Tyre/Road Noise Reference Book. Informex, Kisa (Schweden), 2002, ISBN 91-631-2610-9.
- Heinz Steven: Minderungspotenziale beim Straßenverkehrslärm. Lärmkongress 2000, Mannheim, 25.–26. September 2000, Volltext (PDF) ( des vom 24. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Helfer, M.: Aeroakustik. In: W. H. Hucho: Aerodynamik des Automobils – Strömungsmechanik, Wärmetechnik, Fahrdynamik, Komfort. Vieweg, Wiesbaden 2005, ISBN 3-528-33114-3
- Helfer, M.: Reifen-Fahrbahn-Geräusch und Umströmungsgeräusch von Kraftfahrzeugen. DAGA 2007, 19.–22. März 2007, Stuttgart. Berlin: Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V., 2007, ISBN 978-3-9808659-3-7.
- DIN 45687:2006-05 – Akustik – Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006.
- VBUS vom 22. Mai 2006 auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.
- H. Steven: Type Approval Noise Limitation and Emissions in Real Traffic. UBA-Workshop „Further Noise Reduction Potential of Motorised Road Vehicles“, Berlin, 17.–18. September 2001.
- Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen. In: Amtsblatt der Europäischen gemeinschaften. L, Nr. 42, 6. Februar 1970, S. 16, zuletzt geändert am 14. Juni 2007 (ABl. EU L 155, S. 49).
- Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
- Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern
- Richtlinie 2001/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
- Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 18. Juli 2002.
- siehe Artikel 8 der Umgebungslärmrichtlinie.
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage: Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen, BT-Drs. 17/5077, 16. März 2011.
- Auslösewerte für Lärmsanierung werden gesenkt. Pressemitteilung Nr. 33/2020. In: Internetauftritt. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 27. Juli 2020, abgerufen am 27. Juli 2020.
- Eidgenössische Lärmschutzverordnung.
- Systemwechsel zur Entschädigung lärmgeplagter Bewohner in der Schweiz, Schweizer Fernsehen.
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Strassenlärmsanierung: positive Entwicklung, aber noch grosser Handlungsbedarf. In: admin.ch, 4. Februar 2020, abgerufen am 5. Februar 2020.
- Bundesamt für Umwelt: Bundesrat genehmigt revidierte Verordnung zum Schutz vor Lärm. In: admin.ch, 21. Februar 2018, abgerufen am 5. Oktober 2020.
- Wieso ausgerechnet die Westschweiz beim Tempo 30 aufs Gas drückt. In: srf.ch, 5. Oktober 2020, abgerufen am 5. Oktober 2020.
- Belastung durch Verkehrslärm – Luzerner siegt vor Bundesgericht im Kampf gegen zu laute Strasse. In: srf.ch. 30. März 2023, abgerufen am 30. März 2023.
- Einhausung Schwamendingen und Ueberlandpark feierlich eingeweiht. Bundesamt für Strassen, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 9. Mai 2025, abgerufen am 12. Mai 2025.
- Umwelt NRW – Daten und Fakten. Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2000, ISBN 3-00-006769-8.
- Hörschaden durch Lärm schon bei Kindern (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., ZDF vom 28. April 2009.
- Lärmstudie des Umweltbundesamtes (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Kinder-Umwelt-Survey (KUS) 2003/06.
- Wolfgang Babisch: Die NaRoMI-Studie – Auswertung, Bewertung und vertiefende Analysen zum Verkehrslärm. In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Chronischer Lärm als Risikofaktor für den Myokardinfarkt, Ergebnisse der „NaRoMI“-Studie. WaBoLu-Hefte 02/04, S. I-1 – I-59, Berlin, 2004.
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- Henrik Brumm, Wolfgang Goymann, Sébastien Derégnaucourt, Nicole Geberzahn, Sue Anne Zollinger: Traffic noise disrupts vocal development and suppresses immune function. In: Science Advances. 12. Mai 2021, doi:10.1126/sciadv.abe2405 (englisch).
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- Neue Regeln sorgen für weniger Auspufflärm, Neue Zürcher Zeitung, 6. Januar 2016, abgerufen am 10. März 2016.
Autor: www.NiNa.Az
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Mit Strassenverkehrslarm auch kurz Strassenlarm wird der gesamte vom Strassenverkehr erzeugte Larm bezeichnet Dazu sind vor allem die von Personen und Lastkraftwagen sowie motorisierten Zweiradern und Strassenbahnen erzeugten Gerausche zu rechnen Schall entsteht u a durch Rollgerausche von Reifen bzw Schienenlaufradern die Fahrzeugumstromung Antriebe sowie Warneinrichtungen Eine geringere Rolle spielt der Baustellenlarm durch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen Der Strassenverkehrslarm ist in den Industrielandern die bei weitem starkste Quelle der Larmbelastung Larmschutzmassnahmen an Strassen sind zum festen Bestandteil des Landschaftsbildes geworden Massnahmen wie etwa die Bundelung von Strassen und Bahntrassen sowie die Errichtung von Larmschutzwanden reduzieren die Schalleinwirkungen auf die Umwelt wesentlich Verkehrslarmmessung in Dresden 1972 source source source Verkehrslarm am Wiener Gurtel 2023 GrundlagenLarm entsteht entweder direkt durch Luftverwirbelungen oder das Auftreffen von verwirbelter Luft auf Oberflachen Aeroakustik oder indirekt uber Korperschall in schwingungserregten Korpern deren Oberflachen den Schall in die Umgebung abstrahlen Druckschwankungen in der Luft welche etwa durch Strassenverkehrslarm entstehen werden vom menschlichen Ohr wahrgenommen Um dabei die Starke des Schalls angeben zu konnen wird der so genannte Schalldruckpegel in der Einheit dB am Immissionsort ermittelt Der Schalldruckpegel ist jedoch kein Mass das die Wahrnehmung von Schallereignissen beschreibt Daher sind auch psychoakustische Zusammenhange bei der Beurteilung von Strassenverkehrslarm zu berucksichtigen In Deutschland wird der Strassenverkehrslarm nur berechnet und nicht gemessen Fur das Verstandnis und die Beurteilung von Strassenverkehrslarm ist die Kenntnis von Regeln zur Berechnung von Schalldruckpegeln unverzichtbar Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Grosse es sind daher besondere Berechnungsregeln zu beachten Der menschliche Sinneseindruck verlauft in etwa logarithmisch zur Intensitat des physikalischen Reizes Weber Fechner Gesetz Damit entspricht der Pegel der einwirkenden physikalischen Grosse linear dem menschlichen Empfinden Die Wahrnehmung durch den Menschen ist auch von der Frequenz Tonhohe bei Gerauschen abhangig Daher wird im deutschen Sprachraum und teilweise in ganz Europa der sogenannte A bewertete Pegel verwendet der an der Schreibweise dB A zu erkennen ist und das menschliche Horempfinden ansatzweise berucksichtigt siehe dazu Frequenzbewertung Aus den mit einem Schallpegelmesser gemessenen Schalldruckpegeln wird in vielen Fallen ein zeitlicher Mittelwert ein aquivalenter Dauerschallpegel LAeq T berechnet Besondere Gerauscheigenschaften wie Impuls Ton oder Informationshaltigkeit werden dadurch der Beurteilung entzogen Ein einzelnes lautes Motorrad in der ruhigen Nacht kann Schlafer aus dem Schlaf hochfahren lassen der gemittelte Dauerschallpegel uber eine Stunde wird dadurch aber nur gering beeinflusst storende Einzellarmquellen konnen so verharmlost werden Folgende Kennwerte der Schallwahrnehmung lassen sich feststellen Eine Verdoppelung der Schallleistung z B zwei identische inkoharent schwingende Schallquellen statt einer bewirkt eine Erhohung des Schalldruckpegels um 3 dB A Das bedeutet sollte sich das Verkehrsaufkommen verdoppeln fuhrt das zu einer Schalldruckpegelerhohung von 3 dB A Um eine gefuhlte Lautstarkeverdoppelung oder Lautstarkehalbierung hervorzurufen muss der Schalldruckpegel um etwa 10 dB A erhoht oder gesenkt werden Wird der Abstand zur Schallquelle verdoppelt hat dies im Freien eine Schalldruckpegelverringerung von 6 dB A zur Folge Umgekehrt gilt dass bei einer Halbierung des Abstandes zur Schallquelle mit einer Erhohung um 6 dB A zu rechnen ist Dies gilt fur Punktschallquellen wie einzelne Fahrzeuge Viel befahrene Strassen konnen dagegen als Linienschallquellen angesehen werden hier ergibt sich bei Halbierung oder Verdoppelung des Abstands eine Pegeldifferenz von 3 dB A oder 3 dB A Bei zunehmenden Abstanden zur Schallquelle haben Witterungseinflusse wie Wind Luftfeuchtigkeit oder Temperaturverteilung grosse Auswirkungen auf den Schalldruckpegel So kann dieser bei einem Abstand von 200 m um bis zu 20 dB A schwanken Reiner LKW Verkehr bewirkt bei 100 km h zulassiger Hochstgeschwindigkeit eine Schalldruckpegelerhohung um ca 10 dB A gegenuber reinem PKW Verkehr Dieser Wert ist jedoch abhangig von der zulassigen Hochstgeschwindigkeit EntstehungsmechanismenReifen Fahrbahn Gerausche Wichtigster Entstehungsmechanismus fur Gerausche durch Strassenverkehr ist das Reifen Fahrbahn Gerausch Durch die Rauheit der Fahrbahn und das Reifenprofil werden die Profilstollen und die Karkasse in Schwingungen versetzt und strahlen Luftschall ab Ausserdem wird Luft im Reifenlatsch im Einlauf verdrangt und im Auslauf wieder angesaugt Hierdurch entstehen aerodynamische Gerausche sog Airpumping Reifen Fahrbahn Gerausche sind uber einen weiten Geschwindigkeitsbereich ab etwa 30 50 km h je nach Gangwahl dominant Besonders stark treten sie auf Natursteinpflaster mit rauer Oberflache und breiten Fugen sowie bei LKW in Erscheinung Bei PKW hat die Einfuhrung von Radialreifen Stahlgurtelreifen die haltbarer und sicherer aber auch deutlich lauter sind als Diagonalreifen seit den funfziger Jahren das Gerauschniveau drastisch erhoht In geringem Masse tragt der Trend zu immer breiteren Reifen zur Erhohung der Reifengerausche und Erhohung des Feinstaubgehalts der Luft und Mikroplastik belastung der Meere bei siehe dazu dort Antriebsgerausche Antriebsgerausche entstehen durch den Betrieb von Motor Getriebe und Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges sowie deren Nebenaggregate und Anbauteile beispielsweise Druckluftbremsen Standheizungen oder Kuhlanlagen Im Verbrennungsmotor werden Gerausche durch Verbrennungsdrucke Druckschwankungen im Ansaug und Abgassystem und mechanische Krafte im Ventil und Kurbeltrieb erzeugt Bei Elektroantrieben entstehen sie durch elektromagnetische Krafte in den Lagern und durch Schaltvorgange Antriebsgerausche werden als Luft und Korperschall ins Fahrzeuginnere und bspw uber die grossflachige Karosserie nach aussen weitergeleitet und dominieren abhangig von Fahrzeugklasse und Antriebsart bei niedrigen Geschwindigkeiten und hoher Motorleistung wie zum Beispiel beim Anfahren Aerodynamische Gerausche Bei hohen Geschwindigkeiten entstehen an der Karosserie und an Anbauteilen larmerzeugende Luftwirbel Ihre Untersuchung erfolgt in aeroakustischen Windkanalen Bei Autobahngeschwindigkeiten und leisen Reifen Fahrbahn Kombinationen konnen die aerodynamischen Schallquellen deutlich dominieren Sonstige Gerausche Akustische Signale wie Hupen Klingeln Sirenen und ahnliche sind notwendig um die Verkehrssicherheit zu gewahrleisten Sie lassen sich deshalb nicht vollstandig vermeiden Des Weiteren werden Gerausche durch Audiowiedergabesysteme Kfz Alarmanlagen akustisch unterstutzte Warnblinkanlagen Signaltone beim Betatigen der Zentralverriegelung per Fernbedienung Zuschlagen von Turen und Motorhauben oder klappernde oder schlagende Ladung verursacht aber auch durch Zugmaschinen Lkw mit Anhanger z B beim Uberfahren von Bahngleisen EinflussfaktorenAnzahl der Fahrzeuge Verkehrsstarke Art der Fahrzeuge LKW PKW Quad Motorrad Aufbau des Antriebsstranges Motorisierung mit Otto Diesel oder Elektromotor Turbolader Sonderausrustungen Bodenaufbau Bodenschwingungen Korperschallleitung in die Gebaude Fahrbahnoberflache Kopfsteinpflaster Flusterasphalt Fahrgeschwindigkeit die Schallintensitat des Reifen Fahrbahn Gerausches steigt mit der dritten bis vierten Potenz der Geschwindigkeit die des aerodynamischen Gerausches mit ungefahr der sechsten Potenz Fahrleistung und Alter der Fahrzeuge Verschleiss Korrosion Fahrweise Karosserieform Aeroakustik Radlast Reifenprofil Reifenaufbau Reifendruck Reifenbreite Schallreflektierende Strassenrandbebauung akustischer Trog stehende Wellen Vegetation Fur schalltechnische Prognosen Planung neuer Strassen sowie Larmschutzmassnahmen lasst sich der von einer Strasse abgestrahlte Larm Emissionspegel auf der Basis einiger der oben genannten Parameter insbesondere Verkehrsdichte LKW Anteil zulassige Hochstgeschwindigkeit Fahrbahnoberflache berechnen Mittels einer Berechnung der Schallausbreitung in die auch der Abstand des Immissionsortes von der Schallquelle eingeht lasst sich so der Immissionspegel an den nachstgelegenen Gebauden bestimmen Mit Hilfe spezieller Computerprogramme konnen auch umfangreiche Larmkarten erstellt und die Wirksamkeit verschiedener Larmschutzvarianten uberpruft werden Gesetzliche VorschriftenIn der deutschen Verkehrslarmschutzverordnung 16 BImSchV sind Immissionsgrenzwerte kurz IGW festgelegt die zum Schutz der Bevolkerung beim Neubau oder bei einer wesentlichen Anderung von Strassen nicht uberschritten werden durfen Diese liegen in Wohngebieten bei 49 dB A in den Nachtstunden und bei 59 dB A tagsuber Immissionsgrenzwerte in dB A fur Larmvorsorge Nutzungsart bei Tag bei NachtKrankenhauser Schulen Altenheime 57 47reine und allgemeine Wohngebiete 59 49Kern Dorf und Mischgebiete 64 54Gewerbegebiete 69 59Auslosewerte in dB A fur Larmsanierung Nutzungsart bei Tag bei NachtKrankenhauser Schulen Altenheime 67 57reine und allgemeine Wohngebiete 67 57Kern Dorf und Mischgebiete 69 59Gewerbegebiete 72 62 In Deutschland gibt es zur Berechnung die Richtlinien fur den Larmschutz an Strassen RLS 19 bis 2021 durch die Richtlinien fur den Larmschutz an Strassen RLS 90 und die Vorlaufige Berechnungsmethode fur den Umgebungslarm an Strassen Larmvorsorge Bei der Erzeugung von Verkehrslarm lassen sich drei direkt oder indirekt beteiligte Verursachergruppen nennen die Kraftfahrzeughersteller die Kraftfahrzeugbetreiber und die Verkehrsplaner Der Gesetzgeber wendet sich in getrennten gesetzlichen Vorschriften an jede dieser drei Gruppen Vorschriften fur den Verkehrsplaner Fur die Verkehrsplanung bedeutet dies dass bereits im Vorfeld bei der Vorbereitung oder dem Ausbau von Strassen berucksichtigen wird wie sich nach erfolgter Baumassnahme die Gerauschbelastung fur die Anwohner darstellt Bei Uberschreitung vorgegebener Immissionsgrenzwerte sind bereits in der Planungsphase entsprechende bauliche Larmschutzmassnahmen vorzusehen Die Gerauschbelastung am Immissionsort wird durch den Beurteilungspegel beschrieben Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird immer dann angewendet wenn ein Neubau oder eine wesentliche Anderung von Strassen geplant ist Zunachst werden Mittelungspegel L m T 25 Tag 6 00 22 00 und L m N 25 Nacht 22 00 6 00 ermittelt Als Grundlage dient hier die massgebende stundliche Verkehrsstarke M und der massgebende LKW Anteil p uber 2 8 t zulassiges Gesamtgewicht in Prozent am Gesamtverkehr Sofern fur diese Grossen keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungsergebnisse unter Berucksichtigung der Verkehrsentwicklung im Prognosezeitraum vorliegen werden diese aus der durchschnittlichen taglichen Verkehrsstarke DTV bestimmt mit Hilfe eines in den Berechnungsvorschriften enthaltenen Diagramms Der Mittelungspegel bezieht sich dann auf einen Immissionsort in 2 25 m Hohe und 25 m Abstand von der Fahrbahnmitte einer einbahnigen Strasse Bei zweibahnigen Strassen wird eine Ersatzschallquelle in der Mitte der ausseren Fahrstreifen angenommen um das Berechnungsverfahren zu vereinfachen Ausgehend von diesem Mittelungspegel wird der Beurteilungspegel fur einen bestimmten Immissionsort ein Wohnhaus in der Nahe der geplanten Strasse mit folgenden Korrekturwerten ermittelt DV Korrektur fur von 100 km h abweichende zulassige Hochstgeschwindigkeit DStrO Korrektur fur unterschiedliche Strassenoberflachen DStg Korrektur fur Steigungen und Gefalle DsPegelanderung durch unterschiedliche senkrechte Abstande s zwischen der Fahrbahn und dem massgebenden Immissionsort DBM Pegelanderung durch Boden und Meteorologiedampfung DB Pegelanderungen durch topographische Gegebenheiten bauliche Massnahmen und Reflexionen Larmschutzwalle und wande Abschirmungen usw K Zuschlag fur erhohte Storwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen Der berechnete Beurteilungspegel wird anschliessend mit dem gultigen Grenzwert verglichen Uberschreitet er diesen so mussen Massnahmen zur Absenkung des Beurteilungspegels ergriffen werden Vorschriften fur den Fahrzeugbetreiber Nachtliche Geschwin dig keits beschran kung auf 30 km h aus Grunden des Larm schutzes in Trier Vorschriften uber die Verwendung von Fahrzeugen im Strassenverkehr enthalt die Strassenverkehrsordnung StVO Hier wird der Kraftfahrzeugbetreiber der Fahrzeugfuhrer angesprochen Die StVO sieht Massnahmen aus Grunden des Larmschutzes vor falls dies zum Schutz der Bevolkerung erforderlich ist Der Massnahmenkatalog beinhaltet Verkehrsverbote und beschrankungen Verkehrsumleitungen sowie Geschwindigkeitsbeschrankungen Verkehrsverbote oder beschrankungen fur bestimmte Verkehrsarten konnen ortlich und zeitlich begrenzt sein Ein Beispiel hierfur sind Nachtfahrverbote fur LKW oder Geschwindigkeitsbeschrankungen in den Nachtstunden Vorschriften fur den Fahrzeughersteller Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein Die meisten der EU Richtlinien sind inzwischen ein bis zwei Mal durch neuere abgelost worden Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2009 Strassenfahrzeuge erhalten nur dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis ABE und konnen damit zum Strassenverkehr zugelassen werden wenn ihre Gerauschemission bestimmte Gerauschgrenzwerte nicht uberschreitet Da Kraftfahrzeuge nicht in einheitlicher Weise zur Larmentstehung im Strassenverkehr beitragen werden vom Gesetzgeber fur verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedliche Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben Bereits im Jahre 1937 wurden in der Strassenverkehrszulassungsordnung StVZO erste Vorschriften uber die zulassige Gerauschentwicklung von Kraftfahrzeugen erlassen Art 1 des 49 besagte dass Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger so beschaffen sein mussen dass die Gerauschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidliche Mass nicht ubersteigt 49 enthielt zugleich die Richtlinie fur die Gerauschmessung Im Laufe der Zeit wurde diese Vorschrift weiterentwickelt und mit der Richtlinie von 1966 wurde schliesslich das von der ISO genormte Messverfahren der beschleunigten Vorbeifahrt ISO R 362 ubernommen Mit dem Vertrag zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft kann die Europaische Gemeinschaft mit dem vorwiegenden Ziel der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und des Abbaus von Handelshemmnissen auch Vorschriften uber die Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes Kfz auch uber die zulassige Gerauschentwicklung erlassen Die Richtlinie 70 156 EWG des Rates vom 6 Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten uber die Betriebserlaubnis fur Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger stellt die Rahmenrichtlinie dar aufgrund derer technische Anforderungen fur die Betriebserlaubnis von Kraftwagen gestellt werden konnen Von der EG wurde die Richtlinie von 1966 mit geringen Abweichungen als ubernommen Nach einer Periode der wahlweisen Anwendung nach nationalen oder EG Vorschriften wurde die Richtlinie ab 1 Mai 1981 fur neue Fahrzeugtypen und ab 1 Oktober 1983 fur erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge zwingend in das nationale Recht ubernommen Laut 49 StVZO mussen Kraftfahrzeuge fur die Vorschriften uber den zulassigen Gerauschpegel in den EG Richtlinien 70 157 EWG 74 151 EWG und 78 1015 EWG der Europaischen Gemeinschaft festgelegt sind diesen Vorschriften entsprechen Damit sind die EG Richtlinien Bestandteil der StVZO geworden Die genannten Richtlinien wurden im Laufe der Zeit mehrfach uberarbeitet und die darin vorgeschriebenen Grenzwerte reduziert Im Juni 2001 wurde zudem die EU uber Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhangern erlassen Hier wird nicht nur die genaue Beschreibung der Messmethode der Schallemission der Reifen festgelegt sondern auch Grenzwerte fur Schalldruckpegel beim Vorbeirollen Fur die Messungen ist eine genau definierte Fahrbahnoberflache vorgeschrieben Die Tests erfolgen bei Geschwindigkeiten von 80 km h fur PKW und 70 km h fur LKW Messungen zeigen jedoch dass bereits beim Inkrafttreten der Richtlinie alle im Handel erhaltlichen Reifen die Grenzwerte erfullten oder auch deutlich unterschritten Eine Absenkung der Grenzwerte wird daher diskutiert Larmsanierung in Europa Durch die europaische Umgebungslarmrichtlinie 2002 49 EG wurden die Mitgliedstaaten der Europaischen Union zunachst verpflichtet fur alle Hauptverkehrsstrassen das waren Strassen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen jahrlich oder rund 16600 Fahrzeugen taglich sowie fur alle Stadte mit uber 250 000 Einwohnern Larmkarten zu erstellen Bis zum 18 Juli 2008 sollten Massnahmen welche in sogenannten Aktionsplanen zu veroffentlichen waren zur Larmminderung ausgearbeitet werden z B Schallschutzwande oder Geschwindigkeitsbeschrankungen Mit dem Nationalen Verkehrslarmschutzpaket II wurde von der deutschen Bundesregierung angekundigt die Auslosewerte fur die Larmsanierung an Bundesfernstrassen um 3 dB zu senken Bis 2009 waren fur die Larmsanierung rund 862 Millionen Euro ausgegeben worden Die Absenkung der Auslosewerte erfolgte im Jahre 2010 Am 27 Juli 2020 gab das Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt dass die Auslosewerte fur die Larmsanierung an bestehenden Bundesfernstrassen um 3 dB A abgesenkt werden Die Auslosewerte fur die Larmsanierung hangen von der Nutzungsart des Gebietes ab In Wohngebieten mussen kunftig anstelle von 57 dB A nur noch 54 dB A in der Nacht uberschritten sein damit Larmsanierungsmassnahmen umgesetzt werden konnen Anwohner von Bundesfernstrassen konnen ab 1 August 2020 Antrage einreichen Larmsanierung in der Schweiz Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2017 nicht mehr aktuell zu sein Die Larmentschadigung ist hinfallig https www bafu admin ch bafu de home themen laerm mitteilungen msg id 66745 html Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Hausbesitzer die von ubermassigem Larm betroffen sind konnen nach geltendem Recht seit 2015 Entschadigungsklagen einreichen wenn die Werte der Larmschutzverordnung nicht eingehalten werden Der Bund rechnet mit Larmklagen in der Hohe von maximal 14 Milliarden Franken beim Strassenverkehr Eine Alternative bote die Aufhebung der Klageberechtigung und deren Ersatz durch jahrlich wiederkehrende Entschadigungszahlungen 2020 waren noch mehr als eine Million Menschen in der Schweiz nicht von ubermassigem Strassenlarm geschutzt Die bisherigen Larmsanierungskosten pro geschutzter Person beliefen sich auf durchschnittlich rund 6 bis 9 Tausend Franken Daneben entstehen externe Kosten durch den Strassenlarm wie Gesundheitskosten und Wertverluste auf Immobilien diese beliefen sich auf uber zwei Milliarden Franken im Jahr 2016 Um diese Kosten zu senken musse noch starker auf Massnahmen an der Quelle gesetzt werden 2018 wurde die Gewahrung der Bundesbeitrage fur die Larm Sanierungen bis Ende 2022 verlangert Bis dahin mussen die Larmschutz Grenzwerte schweizweit eingehalten werden Einige Strassenabschnitte gelten nun rein rechtlich als saniert obschon die Grenzwerte nach wie vor uberschritten werden Der Kanton Luzern wurde diesbezuglich im Marz 2023 vom Bundesgericht angewiesen eine uber 20 Jahre alte Messung an einer Krienser Strasse erneut durchzufuhren Zur Entlastung des Wohnquartiers Zurich Schwamendingen vom Strassenverkehrslarm wurde die Einhausung Schwamendingen realisiert und mit der Einweihung vom 9 Mai 2025 offiziell eroffnet Belastung der Bevolkerung durch StrassenverkehrslarmBerechnet man fur den tagsuber gultigen Grenzwert beispielsweise die Breite des Korridors in dem fur eine typische Autobahn in Deutschland die Grenzwerte der 16 BImSchV uberschritten werden nach den Richtlinien fur den Larmschutz an Strassen RLS 90 so ergibt sich fur ebenes Gelande mit niveaugleicher Strasse bei freier Schallausbreitung in 10 m Hohe ein Mindestmass von ca 1500 m 100 000 Fahrzeuge je Tag 25 Prozent LKW Anteil 130 km h Hochstgeschwindigkeit Nachts ist die zur Einhaltung der Grenzwerte notwendige Schneisenbreite wegen des niedrigeren Grenzwertes sogar noch wesentlich hoher Auch fur eine Landstrasse mit einer Verkehrsdichte von 10 000 Fahrzeugen am Tag ergeben sich nachts immerhin notwendige Schneisenbreiten von ca 250 m 10 Prozent LKW Anteil 100 km h Hochstgeschwindigkeit Schon der Vergleich dieser Angaben mit der Realitat zeigt dass ein grosser Anteil der Anwohner von Fernstrassen mit einer Larmbelastung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte leben muss Insgesamt waren nach Angaben des Umweltbundesamtes 1999 etwa 30 Prozent der Gesamtbevolkerung in Deutschland Beurteilungspegeln oberhalb des Grenzwertes nach der 16 BImSchV ausgesetzt Unterschiedliche Umfragen der letzten Jahre ergaben ubereinstimmend dass sich ca zwei Drittel der Bevolkerung in Deutschland durch Strassenverkehrslarm gestort fuhlen Dieser Wert liegt weit uber den entsprechenden Ergebnissen fur Bahn und Flugverkehr Strassenverkehrslarm kann die Gesundheit beeintrachtigen Er fuhrt zwar in der Regel nicht zu bleibenden physischen Horschaden Mittelungspegel oberhalb von 60 dB A tagsuber fuhren jedoch nach Erkenntnissen unter anderem des deutschen Umweltbundesamtes und der Weltgesundheitsorganisation zu einer merklichen oberhalb von 65 dB A sogar zu einer erheblichen Erhohung des Herzinfarkt Risikos Die Larmwirkungen umfassen insbesondere an innerstadtischen Hauptverkehrsstrassen auch soziologisch und okonomisch relevante Deklassierungsprozesse die unter dem Schlagwort subsumiert werden Die Strassenlarmbekampfung ist daher auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit Belastung der Tierwelt durch StrassenverkehrslarmInwieweit Strassenverkehrslarm die Tierwelt belastet wurde bisher wenig untersucht Eine Storung der Informationsubertragung zwischen verschiedenen Vogelarten durch anthropogenen Larm wurde 2016 in einer Studie nachgewiesen Meisen senden spezifische Warnsignale um uber die Art der Raubtierdrohungen zu alarmieren und Wirbeltiere lauschen ebenfalls diesen Warnsignalen Kardinale produzierten zuverlassig Raubtiervermeidungsreaktionen in ruhigen Versuchen aber alle Vogel in lauten Gebieten reagierten nicht und zeigten dass Strassenlarm laut genug ist um diese uberlebensbezogenen Informationen im Larm untergehen zu lassen oder durch kognitive Ablenkung zu storen Bereits bei 47 dB A zeigten die Vogel gar keine Reaktion mehr auf die Warnsignale Die Warnrufe der Meisen werden von vielen Arten genutzt um Raubtierrisiken zu vermitteln Dies konnte die verringerte biologische Vielfalt in der Nahe von Strassen erklaren Das Max Planck Institut fur Ornithologie hat die Auswirkungen von Strassenverkehrslarm auf Zebrafinken untersucht und stellte dabei u a fest dass der Larm normale Stressreaktionen stort und sich das Wachstum der Zebrafinken verzogert Zudem kann Verkehrslarm das Gesangslernen beeintrachtigen und das Immunsystem unterdrucken Minderung von StrassenverkehrslarmLarmschutzschemaMassnahmen am Emissionsort Quelle der Larmbelastung so genannter Emissionsort ist die Strasse in Verbindung mit dem Verkehr der auf ihr abgewickelt wird Bauliche Massnahmen wie beispielsweise der Einbau von offenporige Asphaltschichten landlaufig auch Flusterasphalt genannt zahlen zum aktiven Larmschutz Fur einen 560 m langen Bauabschnitt der Bundesstrasse 17 bei Augsburg konnte durch eine derartige Massnahme 2003 eine Reduzierung des rechnerischen Anteils der Anwohner mit erhohtem Herzinfarktrisiko von elf auf ein Prozent gegenuber herkommlichem Asphaltbeton erreicht werden Zur Minderung des Schalldruckpegels konnen Geschwindigkeitsbeschrankungen oder Fahrverbote fur bestimmte Fahrzeuggruppen eingerichtet werden Auf etwa 80 Prozent der Autobahnen in stadtnahem Gebiet bestehen bereits Tempolimits zwischen 60 und 120 km h In letzter Zeit werden vermehrt Tempo 30 Zonen eingerichtet da dies eine einfach umzusetzende und effektive Methode zur Larmverminderung darstellt Bei zu hohen Geschwindigkeiten uberwiegt hingegen das Reifen Fahrbahn Gerausch Mit leiseren Reifen lassen sich diese Gerausche markant reduzieren Pegelsenkend wirkt auch eine Reduzierung der Verkehrsstarke Eine Halbierung der Verkehrsmenge fuhrt dabei zu einer Reduzierung des Schalldruckpegels um 3 dB A Eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf ein Zehntel fuhrt zu einem Ruckgang des Schalldruckpegels um 10 dB A und damit zu einer Halbierung der subjektiven Lautstarke Verhaltensbezogene Einflussmoglichkeiten sind die Vermeidung hoher Motordrehzahlen und Kavalierstarts sowie ubermassiger Lautstarke von Audio Wiedergabesystemen Dies gilt insbesondere fur sonst relativ larmarme Gebiete Weitere Moglichkeiten der Larmminderung liegen im Einsatz leiserer Antriebe aeroakustisch optimierter Fahrzeuge Diese Thematik wird wahrend der Fahrzeugentwicklung im Rahmen des Sachgebietes Fahrzeugakustik bearbeitet Die Moglichkeit der Larmbekampfung besteht in der Konstruktion leiserer oder gar emissionsfreier Fahrzeuge Bei den sehr leisen Elektroautos werden allerdings schon neue Gefahrdungen z B fur Fussganger erwartet die sich u a an den Fahrzeuggerauschen orientieren Massnahmen am Ausbreitungsweg Zur Minderung der Schallausbreitung gibt es eine Vielzahl von baulichen Moglichkeiten welche ebenfalls dem aktiven Larmschutz zugerechnet werden nicht zu verwechseln mit dem Begriff aktive Gerauschbekampfung in der technischen Akustik der ublicherweise mit Antischall Massnahmen verbunden wird Larmschutzbausteine an einer Autobahn Zu den bekanntesten dieser Massnahmen zahlt die Errichtung einer Larmschutzwand oder eines Larmschutzwalles Letzterer benotigt wesentlich mehr Grundflache als die Wand bietet aber Moglichkeiten zur Bepflanzung Larmschutzwande wirken vor allem dadurch dass sie den direkten Schallausbreitungsweg zum Empfanger unterbrechen wodurch der kurzeste Schallweg uber die Oberkante fuhrt Eine erhohte Schattenbildung wie bei Licht kann nur bei hohen Frequenzen erreicht werden die Wellenlangen liegen bei niedrigen Frequenzen in der Grossenordnung der Wandhohe wodurch Beugungseffekte auftreten Direkt hinter einer hohen Larmschutzwand ist der Strassenlarm daher nicht nur leiser sondern auch deutlich tieffrequenter Larmschutzwande sollten also vom akustischen Standpunkt aus moglichst hoch ausgefuhrt werden was wegen der optischen Wirkung jedoch haufig auf Ablehnung stosst Weitere akustische Vorteile werden durch absorbierende Oberflachen erreicht da hiermit zusatzlich die Schallreflexion auf die andere Strassenseite verhindert werden Neben Larmschutzwanden oder Larmschutzwallen sind vielerorts so genannte Wall Wand Kombinationen zu finden Baulich weit aufwandiger ist das Absenken der Fahrbahn unter das Gelandeniveau Strassentieflage In diesem Fall sind grosse Erdmassen zu bewegen und es ist mit einem hoheren Flachenverbrauch zu rechnen Die weitestgehenden Losungen sind die Errichtung einer Einhausung oder eines Strassentunnels Derartige Massnahmen sind sehr kostenintensiv und erfordern zudem haufig eine dauerhafte Grundwasserhaltung Massnahmen am Immissionsort Massnahmen zur Larmminderung am Immissionsort werden als passiver Larmschutz bezeichnet In diesem Fall wird der Einbau von Schallschutzfenstern oder die zusatzliche Schalldammung von Gebaudewanden ausgefuhrt Diese Massnahmen sind jedoch teilweise weniger effektiv als die oben genannte aktive Larmminderung weil zum Beispiel Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand ihre volle Wirkung zeigen KlappenauspuffanlagenIn der Europaischen Union und der Schweiz ist es zulassig Fahrzeuge ab Werk mit Vorrichtungen auszustatten die es ermoglichen bei der Abnahmemessung die maximal zulassigen Gerauschemissionswerte einzuhalten auf Knopfdruck jedoch ein deutlich erhohtes Gerauschniveau hervorzubringen und dadurch dem Wunsch einzelner Fahrer nach lautem Fahrzeugsound zu entsprechen Dies sollte 2016 verboten werden Derartige Manipulationen bei neuen Motorradern nach UNECE R 41 04 und bei neuen PKWs nach EU Verordnung 540 2014 sollten nicht mehr zulassig sein Altfahrzeuge sollten von der Regelung ausgenommen werden Die geplante Regelung trat jedoch bisher Stand November 2024 nie in Kraft Siehe auchReizuberflutungLiteraturAllgemein Stephan Marks Es ist zu laut Ein Sachbuch uber Larm und Stille Fischer 1999 ISBN 3 596 13993 7 David Schmedding Erfassung und Bewertung von Strassenverkehrslarm auf der Basis von geographischen Informationssystemen Nomos Baden Baden 2006 ISBN 978 3 8329 1955 9 Clemens Braun Nachtlicher Strassenverkehrslarm und Stresshormonausscheidung beim Menschen Acute and chronic endocrine effects of noise Verein f Wasser Boden und Lufthygiene Berlin 2001 ISBN 978 3 932816 38 3 Paul Klippel Strassenverkehrslarm Immissionsermittlung und Planung von Schallschutz expert Grafenau Wurtt 1984 ISBN 978 3 88508 993 3 Peter Furst Rainer Kuhne Strassenverkehrslarm Eine Hilfestellung fur Betroffene ALD Schriftenreihe Band 1 Deutsche Gesellschaft fur Akustik e V DEGA Berlin 2010 ISBN 978 3 939296 00 3 Downloadlink siehe Weblinks Richtlinien Richtlinien fur den Larmschutz an Strassen RLS 19 gultig seit Marz 2021 Richtlinien fur den Larmschutz an Strassen RLS 90 Richtlinien und Vorschriften fur das Strassenwesen RVS in Osterreich Umweltschutz Larmschutz RVS 3 02 Larmschutz an Strassen VSS Norm 640573 WeblinksArbeitsring Larm der DEGA ALD Osterreichischer Arbeitsring fur Larmbekampfung Deutsche Gesellschaft fur Akustik Strassenverkehrslarm beim Umweltbundesamt Berlin Peter Furst Rainer Kuhne Strassenverkehrslarm Eine Hilfestellung fur Betroffene ALD Schriftenreihe Band 1 Deutsche Gesellschaft fur Akustik e V DEGA Berlin 2010 ISBN 978 3 939296 00 3 PDF Datei 2 4 MB Strassenverkehr auf Larm chEinzelnachweiseFrank M Rauch Larmschutz im Spannungsdreieck Betroffenheit zwischen Gesetz und Politik In Zeitschrift fur Immissionsschutz Heft 2 2015 Seite 72 ff Verursacher von Larm Osterreichisches Umweltbundesamt Wolfgang Pietzsch Strassenplanung Werner Verlag ISBN 3 8041 2949 8 S 226 ff Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG vom 15 Marz 1974 in der Fassung vom 14 Mai 1990 Sechzehnte Verordnung zur Durchfuhrung des Bundes Immissionsschutzgesetzes Verkehrslarmschutzverordnung 16 BImSchV vom 12 Juni 1990 In Bundesgesetzblatt Teil I Deutscher Fachschriften Verlag Wiesbaden 1990 ISBN 3 8078 8103 4 S 1036 1048 BGBl 1990 I S 1036 Ulf Sandberg und Jerzy A Ejsmont Tyre Road Noise Reference Book Informex Kisa Schweden 2002 ISBN 91 631 2610 9 Heinz Steven Minderungspotenziale beim Strassenverkehrslarm Larmkongress 2000 Mannheim 25 26 September 2000 Volltext PDF Memento des Originals vom 24 Januar 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Helfer M Aeroakustik In W H Hucho Aerodynamik des Automobils Stromungsmechanik Warmetechnik Fahrdynamik Komfort Vieweg Wiesbaden 2005 ISBN 3 528 33114 3 Helfer M Reifen Fahrbahn Gerausch und Umstromungsgerausch von Kraftfahrzeugen DAGA 2007 19 22 Marz 2007 Stuttgart Berlin Deutsche Gesellschaft fur Akustik e V 2007 ISBN 978 3 9808659 3 7 DIN 45687 2006 05 Akustik Software Erzeugnisse zur Berechnung der Gerauschimmissionen im Freien Qualitatsanforderungen und Prufbestimmungen Mai 2006 VBUS vom 22 Mai 2006 auf der Internetseite des Umweltbundesamtes H Steven Type Approval Noise Limitation and Emissions in Real Traffic UBA Workshop Further Noise Reduction Potential of Motorised Road Vehicles Berlin 17 18 September 2001 Richtlinie 70 156 EWG des Rates vom 6 Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Betriebserlaubnis fur Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger Richtlinie 70 157 EWG des Rates vom 6 Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber den zulassigen Gerauschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen In Amtsblatt der Europaischen gemeinschaften L Nr 42 6 Februar 1970 S 16 zuletzt geandert am 14 Juni 2007 ABl EU L 155 S 49 Richtlinie 74 151 EWG des Rates vom 4 Marz 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber bestimmte Bestandteile und Merkmale von land oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Radern Richtlinie 78 1015 EWG des Rates vom 23 November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber den zulassigen Gerauschpegel und die Auspuffanlage von Kraftradern Richtlinie 2001 43 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 Juni 2001 zur Anderung der Richtlinie 92 23 EWG des Rates uber Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhangern und uber ihre Montage Richtlinie 2002 49 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Juni 2002 uber die Bewertung und Bekampfung von Umgebungslarm In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften 18 Juli 2002 siehe Artikel 8 der Umgebungslarmrichtlinie Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage Verkehrslarmschutz an Bundesstrassen BT Drs 17 5077 16 Marz 2011 Auslosewerte fur Larmsanierung werden gesenkt Pressemitteilung Nr 33 2020 In Internetauftritt Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur 27 Juli 2020 abgerufen am 27 Juli 2020 Eidgenossische Larmschutzverordnung Systemwechsel zur Entschadigung larmgeplagter Bewohner in der Schweiz Schweizer Fernsehen Eidgenossisches Departement fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation Strassenlarmsanierung positive Entwicklung aber noch grosser Handlungsbedarf In admin ch 4 Februar 2020 abgerufen am 5 Februar 2020 Bundesamt fur Umwelt Bundesrat genehmigt revidierte Verordnung zum Schutz vor Larm In admin ch 21 Februar 2018 abgerufen am 5 Oktober 2020 Wieso ausgerechnet die Westschweiz beim Tempo 30 aufs Gas druckt In srf ch 5 Oktober 2020 abgerufen am 5 Oktober 2020 Belastung durch Verkehrslarm Luzerner siegt vor Bundesgericht im Kampf gegen zu laute Strasse In srf ch 30 Marz 2023 abgerufen am 30 Marz 2023 Einhausung Schwamendingen und Ueberlandpark feierlich eingeweiht Bundesamt fur Strassen Eidgenossisches Departement fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation 9 Mai 2025 abgerufen am 12 Mai 2025 Umwelt NRW Daten und Fakten Landesumweltamt Nordrhein Westfalen Essen 2000 ISBN 3 00 006769 8 Horschaden durch Larm schon bei Kindern 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis ZDF vom 28 April 2009 Larmstudie des Umweltbundesamtes 1 2 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den 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Verkehrslarm beeintrachtigt das Gesangslernen von Vogeln Max Planck Institut fur Ornithologie 12 Mai 2021 abgerufen am 14 Mai 2021 Thomas Beckenbauer Reifen Fahrbahn Gerausche Minderungspotenziale der Strassenoberflache DAGA 03 Aachen 18 20 Marz 2003 ISBN 3 9808659 0 8 Heidemarie Wende Jens Ortscheid Matthias Hintzsche Larmwirkungen von Strassenverkehrsgerauschen Auswirkungen eines larmarmen Fahrbahnbelages Bericht des Umweltbundesamtes 2004 Hans Bendtsen Hrsg Traffic management and noise reducing pavements Danish Road Institute Report 137 2004 Bundesamt fur Umwelt Leise Reifen In admin ch abgerufen am 5 Oktober 2020 Motortechnik Volle Drohnung mit der Klappe Die Zeit 15 August 2013 Wie Biker das grune Idyll mit Larm terrorisieren Die Welt 6 Oktober 2014 Klappen Auspuff konnte verboten werden Focus 23 April 2015 Neue Regeln sorgen fur weniger Auspufflarm Neue Zurcher Zeitung 6 Januar 2016 abgerufen am 10 Marz 2016 Normdaten Sachbegriff GND 4062942 9 GND Explorer lobid OGND AKS