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Als Süddeutsche Bürgermeisterverfassung heute Süddeutsche Ratsverfassung wird das im Laufe des 19 Jahrhunderts im Königr

Süddeutsche Ratsverfassung

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Als Süddeutsche Bürgermeisterverfassung (heute Süddeutsche Ratsverfassung) wird das im Laufe des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern, dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg entstandene Kommunalverfassungssystem bezeichnet. Hauptorgane sind der Gemeinderat sowie der direkt gewählte Bürgermeister, dem eine sehr starke Stellung eingeräumt wird. Es ist seit der deutschen Wiedervereinigung der häufigste von vier Typen von Kommunalverfassungssystemen geworden und gilt in Baden-Württemberg, Bayern, seit 1994 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ebenso seit 1994 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie seit 1996 in Niedersachsen.

In der Grundform führt der direkt von der Bevölkerung gewählte Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister den Vorsitz im Gemeinde- bzw. Stadtrat und ist sowohl Leiter der Gemeindeverwaltung als auch beamtenrechtlich oberste Dienstbehörde der Beamten der Gemeinde. Zudem ist er oberster Repräsentant der Gemeinde. Ihm gegenüber steht der ebenfalls von den Bürgern der Gemeinde gewählte Gemeinde- bzw. Stadtrat, der seinerseits beratende und beschließende Ausschüsse bildet. In der Regel werden diese vom Bürgermeister selbst geleitet; er kann sich allerdings auch vertreten lassen.

Klassischerweise ist der Bürgermeister also zugleich Ratsvorsitzender und Verwaltungschef. Trifft dies nicht zu, spricht man auch auf Grund der Doppelspitze von einer Dualistischen Bürgermeisterverfassung: So wählen die Gemeinderäte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen sowie Beigeordnete, die unter dem volksgewählten Bürgermeister die Verwaltung leiten. In Thüringen ist es dem Gemeinderat freigestellt, einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen zu wählen (dann steht dieser und nicht wie normal der Bürgermeister dem Rat vor).

Literatur

  • Hans-Georg Wehling: Unterschiedliche Verfassungsmodelle: Süddeutsche Ratsverfassung. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung. Nr. 242, 2006 (bpb.de im Webarchiv vom 20. März 2016 [abgerufen am 15. Februar 2024]). 
  • Alfons Gern: Sächsisches Kommunalrecht. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 2000, ISBN 3-406-45501-8, S. 18.

Einzelnachweise

  1. Gemeinderat - Kommunalwahl-BW.de. Abgerufen am 21. Oktober 2017. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 07:43

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Als Suddeutsche Burgermeisterverfassung heute Suddeutsche Ratsverfassung wird das im Laufe des 19 Jahrhunderts im Konigreich Bayern dem Grossherzogtum Baden und dem Konigreich Wurttemberg entstandene Kommunalverfassungssystem bezeichnet Hauptorgane sind der Gemeinderat sowie der direkt gewahlte Burgermeister dem eine sehr starke Stellung eingeraumt wird Es ist seit der deutschen Wiedervereinigung der haufigste von vier Typen von Kommunalverfassungssystemen geworden und gilt in Baden Wurttemberg Bayern seit 1994 in Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen ebenso seit 1994 in Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz und im Saarland sowie seit 1996 in Niedersachsen In der Grundform fuhrt der direkt von der Bevolkerung gewahlte Burgermeister bzw Oberburgermeister den Vorsitz im Gemeinde bzw Stadtrat und ist sowohl Leiter der Gemeindeverwaltung als auch beamtenrechtlich oberste Dienstbehorde der Beamten der Gemeinde Zudem ist er oberster Reprasentant der Gemeinde Ihm gegenuber steht der ebenfalls von den Burgern der Gemeinde gewahlte Gemeinde bzw Stadtrat der seinerseits beratende und beschliessende Ausschusse bildet In der Regel werden diese vom Burgermeister selbst geleitet er kann sich allerdings auch vertreten lassen Klassischerweise ist der Burgermeister also zugleich Ratsvorsitzender und Verwaltungschef Trifft dies nicht zu spricht man auch auf Grund der Doppelspitze von einer Dualistischen Burgermeisterverfassung So wahlen die Gemeinderate in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen und Schleswig Holstein einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen sowie Beigeordnete die unter dem volksgewahlten Burgermeister die Verwaltung leiten In Thuringen ist es dem Gemeinderat freigestellt einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen zu wahlen dann steht dieser und nicht wie normal der Burgermeister dem Rat vor LiteraturHans Georg Wehling Unterschiedliche Verfassungsmodelle Suddeutsche Ratsverfassung In Bundeszentrale fur politische Bildung Hrsg Informationen zur politischen Bildung Nr 242 2006 bpb de im Webarchiv vom 20 Marz 2016 abgerufen am 15 Februar 2024 Alfons Gern Sachsisches Kommunalrecht C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen 2000 ISBN 3 406 45501 8 S 18 EinzelnachweiseGemeinderat Kommunalwahl BW de Abgerufen am 21 Oktober 2017

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