Territoriale Integrität oder territoriale Unversehrtheit ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und bezeichnet die Unverlet
Territoriale Integrität

Territoriale Integrität oder territoriale Unversehrtheit ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und bezeichnet die Unverletzlichkeit des Hoheitsgebietes (Territoriums) und der Grenzen souveräner Staaten. Der Anwendungsbereich des Prinzips der territorialen Integrität ist auf die Beziehungen zwischen Staaten beschränkt.
Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Umweltvölkerrecht
Im Gegensatz zum absoluten Prinzip der territorialen Souveränität, welches gleichwohl weiter Anwendung findet, impliziert die territoriale Integrität im Umweltvölkerrecht, dass auch von außen induzierte Umwelteinflüsse eine Verletzung der territorialen Integrität bedeuten. Der Schutz derselben bedingt somit einen Abstrich bei der territorialen Souveränität, da es den Staaten, in Berücksichtigung der auf andere abfallenden Effekte, nicht mehr vollkommen frei steht, was sie auf ihrem Territorium tun. Erhebliche und zurechenbare Verschmutzung etwa von mehrere Länder durchquerenden Flüssen kann so nicht mehr gerechtfertigt werden.
Einzelnachweise
- Internationaler Gerichtshof: Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo mit Advisory Opinion, I.C.J. Reports 2010, S. 403.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Territoriale Integritat oder territoriale Unversehrtheit ist ein Begriff aus dem Volkerrecht und bezeichnet die Unverletzlichkeit des Hoheitsgebietes Territoriums und der Grenzen souveraner Staaten Der Anwendungsbereich des Prinzips der territorialen Integritat ist auf die Beziehungen zwischen Staaten beschrankt Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhangigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt UmweltvolkerrechtIm Gegensatz zum absoluten Prinzip der territorialen Souveranitat welches gleichwohl weiter Anwendung findet impliziert die territoriale Integritat im Umweltvolkerrecht dass auch von aussen induzierte Umwelteinflusse eine Verletzung der territorialen Integritat bedeuten Der Schutz derselben bedingt somit einen Abstrich bei der territorialen Souveranitat da es den Staaten in Berucksichtigung der auf andere abfallenden Effekte nicht mehr vollkommen frei steht was sie auf ihrem Territorium tun Erhebliche und zurechenbare Verschmutzung etwa von mehrere Lander durchquerenden Flussen kann so nicht mehr gerechtfertigt werden EinzelnachweiseInternationaler Gerichtshof Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo mit Advisory Opinion I C J Reports 2010 S 403