Azərbaycan  AzərbaycanDeutschland  DeutschlandLietuva  LietuvaMalta  Maltaශ්‍රී ලංකාව  ශ්‍රී ලංකාවTürkmenistan  TürkmenistanTürkiyə  TürkiyəУкраина  Украина
Unterstützung
www.datawiki.de-de.nina.az
  • Heim

Das Unabhängige Gremium war ein beim Bundesgerichtshof BGH angesiedeltes dreiköpfiges Organ zur Kontrolle der Ausland Au

Unabhängiges Gremium

  • Startseite
  • Unabhängiges Gremium
Unabhängiges Gremium
www.datawiki.de-de.nina.azhttps://www.datawiki.de-de.nina.az

Das Unabhängige Gremium war ein beim Bundesgerichtshof (BGH) angesiedeltes dreiköpfiges Organ zur Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf ihre Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit. Mit Ablauf des Jahres 2021 hat das Gremium seine Tätigkeit eingestellt und wurde aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm zum Jahresbeginn 2022 der Unabhängige Kontrollrat.

Aufgaben und Arbeitsweise

Der Bundesnachrichtendienst darf zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt (Telekommunikationsnetze), verarbeiten (Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung). Die Datenerhebung darf nur aus denjenigen Telekommunikationsnetzen erfolgen, die das Bundeskanzleramt zuvor durch Anordnung bestimmt hat. (§ 6 Abs. 1 BNDG) Das Unabhängige Gremium wurde über diese Anordnungen durch das Bundeskanzleramt vor deren Vollzug unterrichtet. Es prüfte die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Anordnung.

Wurde eine Anordnung ausnahmsweise ohne vorherige Unterrichtung des Gremiums vollzogen, weil das Ziel der Maßnahme sonst vereitelt oder wesentlich erschwert würde, war die Unterrichtung unverzüglich nachzuholen. Vom Gremium für unzulässig oder nicht notwendig erklärte Anordnungen waren unverzüglich aufzuheben. (§ 9 Abs. 4 BNDG)

Aufklärungsmaßnahmen, die sich gegen Bürger der Europäischen Union, ihrer Institutionen oder der Institutionen ihrer Mitgliedsstaaten richteten, wurden vom Unabhängigen Gremium besonders kontrolliert. Ebenso war das Gremium befugt, die Weitergabe von Aufklärungsergebnissen an ausländische öffentliche Stellen sowie von Erkenntnissen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, stichprobenartig zu kontrollieren. (§ 15 Abs. 3 Satz 6 BNDG)

Das Gremium agierte in seiner Amtsführung unabhängig und weisungsfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BNDG). Ihm waren die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle war beim BGH eingerichtet. (§ 16 Abs. 3 BNDG) Das Unabhängige Gremium tagte mindestens alle drei Monate und gab sich eine Geschäftsordnung. Es entschied mit der Mehrheit der Mitglieder. War ein Mitglied verhindert, wurde er durch den jeweiligen Stellvertreter vertreten. (§ 16 Abs. 4 BNDG) Die Beratungen waren geheim. (§ 16 Abs. 5 BNDG) Das Gremium unterrichtete das Parlamentarische Kontrollgremium im Abstand von höchstens sechs Monaten über seine Tätigkeit. (§ 16 Abs. 6 BNDG)

Mitglieder

Das Unabhängige Gremium bestand aus einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern und drei stellvertretenden Mitgliedern. (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BNDG) Der Vorsitzende und ein Beisitzer mussten Richter am Bundesgerichtshofs sein, ein Beisitzer Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Der gleiche Proporz galt für die drei Stellvertreter.

Die Mitglieder wurden vom Bundeskabinett auf sechs Jahre berufen auf Vorschlag des Präsidenten des Bundesgerichtshofs bzw. des Generalbundesanwalts. (§ 16 Abs. 2 BNDG) Sie waren zur Verschwiegenheit, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Gremium, verpflichtet und mussten sich einer Erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen unterziehen. (§ 16 Abs. 5 BNDG)

Dem Organ gehörten seit ihrer Berufung am 6. März 2017 als Vorsitzende die damalige Richterin am Bundesgerichtshof Gabriele Cirener (1. Strafsenat) an, außerdem der Richter am Bundesgerichtshof Claus Zeng (2. Strafsenat) sowie der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Lothar Mau. Ihre Stellvertreter waren die Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter (3. Zivilsenat) und Burkhard Feilcke (4. Strafsenat) sowie der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Johann Schmid. Nach dem Ausscheiden von Gabriele Cirener zum 28. August 2019 wurde der Richter am Bundesgerichtshof Josef Hoch neuer Vorsitzender.

Geschichte

Das Unabhängige Gremium entstand durch das Artikelgesetz zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes, welches unter anderem das BND-Gesetz änderte. Das Artikelgesetz wurde am 23. Dezember 2016 ausgefertigt, am 30. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft. Das Unabhängige Gremium wurde im Anschluss an die Diskussion um globale Spionageaktivitäten der NSA gegründet.

Laut Medienberichten stellte das Unabhängige Gremium in seinem ersten Bericht keine groben Verfehlungen des BND fest. Allerdings kritisierten die Mitglieder einen zurückhaltenden Umgang der Behörde mit Informationen. In seinem zweiten Bericht erkannte das Gremium Fortschritte an: So wurden versehentlich abgefangene höchstpersönliche Daten wie Krankheiten oder Eheprobleme zügig gelöscht.

Zum 1. Januar 2022 übernahm der Unabhängige Kontrollrat die Aufgaben des Unabhängigen Gremiums.

Weblinks

  • BND-Gesetz (insbesondere §§ 6 – 18 betreffen das Unabhängige Gremium)
  • Das Unabhängige Gremium beim BGH, beschrieben auf der Homepage des BND

Einzelnachweise

  1. BGBl. 2021 I S. 771
  2. Drei neue Vorsitzende Richter am BGH. In: rsw.beck.de. 3. Juni 2020, abgerufen am 24. Oktober 2020. 
  3. Unabhängiges Gremium nimmt seine Arbeit auf. Legal Tribune Online, 9. März 2017, abgerufen am 3. August 2018. 
  4. Ronen Steinke: BND-Gesetz stellt Regierung vor große Herausforderung. Abgerufen am 24. Oktober 2020. 
  5. Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. 23. Dezember 2016, abgerufen am 9. Dezember 2018. 
  6. BND-Kontrolle weiterhin mit blinden Flecken. Tagesschau, 14. Juni 2018, abgerufen am 3. August 2018. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 17 Jul 2025 / 11:20

wikipedia, wiki, deutsches, deutschland, buch, bücher, bibliothek artikel lesen, herunterladen kostenlos kostenloser herunterladen, MP3, Video, MP4, 3GP, JPG, JPEG, GIF, PNG, Bild, Musik, Lied, Film, Buch, Spiel, Spiele, Mobiltelefon, Mobil, Telefon, android, ios, apple, samsung, iphone, xiomi, xiaomi, redmi, honor, oppo, nokia, sonya, mi, pc, web, computer, komputer, Informationen zu Unabhängiges Gremium, Was ist Unabhängiges Gremium? Was bedeutet Unabhängiges Gremium?

Das Unabhangige Gremium war ein beim Bundesgerichtshof BGH angesiedeltes dreikopfiges Organ zur Kontrolle der Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes BND auf ihre Rechtmassigkeit und Notwendigkeit Mit Ablauf des Jahres 2021 hat das Gremium seine Tatigkeit eingestellt und wurde aufgelost Seine Aufgaben ubernahm zum Jahresbeginn 2022 der Unabhangige Kontrollrat Aufgaben und ArbeitsweiseDer Bundesnachrichtendienst darf zur Erfullung seiner Aufgaben vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschliesslich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen uber die Telekommunikation von Auslandern im Ausland erfolgt Telekommunikationsnetze verarbeiten Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung Die Datenerhebung darf nur aus denjenigen Telekommunikationsnetzen erfolgen die das Bundeskanzleramt zuvor durch Anordnung bestimmt hat 6 Abs 1 BNDG Das Unabhangige Gremium wurde uber diese Anordnungen durch das Bundeskanzleramt vor deren Vollzug unterrichtet Es prufte die Zulassigkeit und Notwendigkeit der Anordnung Wurde eine Anordnung ausnahmsweise ohne vorherige Unterrichtung des Gremiums vollzogen weil das Ziel der Massnahme sonst vereitelt oder wesentlich erschwert wurde war die Unterrichtung unverzuglich nachzuholen Vom Gremium fur unzulassig oder nicht notwendig erklarte Anordnungen waren unverzuglich aufzuheben 9 Abs 4 BNDG Aufklarungsmassnahmen die sich gegen Burger der Europaischen Union ihrer Institutionen oder der Institutionen ihrer Mitgliedsstaaten richteten wurden vom Unabhangigen Gremium besonders kontrolliert Ebenso war das Gremium befugt die Weitergabe von Aufklarungsergebnissen an auslandische offentliche Stellen sowie von Erkenntnissen die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen stichprobenartig zu kontrollieren 15 Abs 3 Satz 6 BNDG Das Gremium agierte in seiner Amtsfuhrung unabhangig und weisungsfrei 16 Abs 1 Satz 2 BNDG Ihm waren die notwendige Personal und Sachausstattung zur Verfugung zu stellen Die Geschaftsstelle war beim BGH eingerichtet 16 Abs 3 BNDG Das Unabhangige Gremium tagte mindestens alle drei Monate und gab sich eine Geschaftsordnung Es entschied mit der Mehrheit der Mitglieder War ein Mitglied verhindert wurde er durch den jeweiligen Stellvertreter vertreten 16 Abs 4 BNDG Die Beratungen waren geheim 16 Abs 5 BNDG Das Gremium unterrichtete das Parlamentarische Kontrollgremium im Abstand von hochstens sechs Monaten uber seine Tatigkeit 16 Abs 6 BNDG MitgliederDas Unabhangige Gremium bestand aus einem Vorsitzenden zwei Beisitzern und drei stellvertretenden Mitgliedern 16 Abs 1 Satz 1 BNDG Der Vorsitzende und ein Beisitzer mussten Richter am Bundesgerichtshofs sein ein Beisitzer Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Der gleiche Proporz galt fur die drei Stellvertreter Die Mitglieder wurden vom Bundeskabinett auf sechs Jahre berufen auf Vorschlag des Prasidenten des Bundesgerichtshofs bzw des Generalbundesanwalts 16 Abs 2 BNDG Sie waren zur Verschwiegenheit auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Gremium verpflichtet und mussten sich einer Erweiterten Sicherheitsuberprufung mit Sicherheitsermittlungen unterziehen 16 Abs 5 BNDG Dem Organ gehorten seit ihrer Berufung am 6 Marz 2017 als Vorsitzende die damalige Richterin am Bundesgerichtshof Gabriele Cirener 1 Strafsenat an ausserdem der Richter am Bundesgerichtshof Claus Zeng 2 Strafsenat sowie der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Lothar Mau Ihre Stellvertreter waren die Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter 3 Zivilsenat und Burkhard Feilcke 4 Strafsenat sowie der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Johann Schmid Nach dem Ausscheiden von Gabriele Cirener zum 28 August 2019 wurde der Richter am Bundesgerichtshof Josef Hoch neuer Vorsitzender GeschichteDas Unabhangige Gremium entstand durch das Artikelgesetz zur Auslands Auslands Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes welches unter anderem das BND Gesetz anderte Das Artikelgesetz wurde am 23 Dezember 2016 ausgefertigt am 30 Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkundet und trat am Folgetag in Kraft Das Unabhangige Gremium wurde im Anschluss an die Diskussion um globale Spionageaktivitaten der NSA gegrundet Laut Medienberichten stellte das Unabhangige Gremium in seinem ersten Bericht keine groben Verfehlungen des BND fest Allerdings kritisierten die Mitglieder einen zuruckhaltenden Umgang der Behorde mit Informationen In seinem zweiten Bericht erkannte das Gremium Fortschritte an So wurden versehentlich abgefangene hochstpersonliche Daten wie Krankheiten oder Eheprobleme zugig geloscht Zum 1 Januar 2022 ubernahm der Unabhangige Kontrollrat die Aufgaben des Unabhangigen Gremiums WeblinksBND Gesetz insbesondere 6 18 betreffen das Unabhangige Gremium Das Unabhangige Gremium beim BGH beschrieben auf der Homepage des BNDEinzelnachweiseBGBl 2021 I S 771 Drei neue Vorsitzende Richter am BGH In rsw beck de 3 Juni 2020 abgerufen am 24 Oktober 2020 Unabhangiges Gremium nimmt seine Arbeit auf Legal Tribune Online 9 Marz 2017 abgerufen am 3 August 2018 Ronen Steinke BND Gesetz stellt Regierung vor grosse Herausforderung Abgerufen am 24 Oktober 2020 Gesetz zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes 23 Dezember 2016 abgerufen am 9 Dezember 2018 BND Kontrolle weiterhin mit blinden Flecken Tagesschau 14 Juni 2018 abgerufen am 3 August 2018

Neueste Artikel
  • Juli 18, 2025

    Große Domsfreiheit

  • Juli 18, 2025

    Großdeutsche Volksgemeinschaft

  • Juli 18, 2025

    Grafschaft Saarbrücken

  • Juli 18, 2025

    Geschichtsverein Markgräflerland

  • Juli 18, 2025

    Gert Fröbe

www.NiNa.Az - Studio

    Kontaktieren Sie uns
    Sprachen
    Kontaktieren Sie uns
    DMCA Sitemap
    © 2019 nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
    Copyright: Dadash Mammadov
    Eine kostenlose Website, die Daten- und Dateiaustausch aus der ganzen Welt ermöglicht.
    Spi.