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Als Verschleierungsverbot oder Verhüllungsverbot in den Massenmedien und umgangssprachlich meist unzutreffend Burkaverbo

Verhüllungsverbot

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Als Verschleierungsverbot oder Verhüllungsverbot (in den Massenmedien und umgangssprachlich meist unzutreffend „Burkaverbot“ genannt) werden von einigen Staaten erlassene Gesetze bezeichnet. Die politische Diskussion bezieht sich dabei auf das religiös motivierte Tragen von Ganzkörperschleiern wie des Niqab oder der Burka; die Verbotsvorschriften richten sich aber meist generell gegen eine Gesichtsverhüllung an bestimmten Orten des öffentlichen Raums.

Von einem Verschleierungsverbot zu unterscheiden ist ein Kopftuchverbot.

Rechtliche Situation

In Tunesien wurde mit der Einführung des am 10. Januar 1957 das Tragen von Schleiern in Schulen verboten.

Das erste Land in Europa, das ein solches Gesetz verabschiedete, war im April 2010 Belgien. In Spanien befürwortete im Juni 2010 der Senat ein Verschleierungsverbot, das spanische Abgeordnetenhaus sprach sich allerdings mehrheitlich dagegen aus. Gleichwohl gibt es auf kommunaler Ebene, beispielsweise in katalanischen Städten, ein Verschleierungsverbot. Ab April 2011 trat auch in Frankreich und ab Januar 2012 in den Niederlanden ein entsprechendes Gesetz in Kraft.

Im Juli 2015 verabschiedete die Nationalversammlung Kameruns ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. Der Tschad und die Republik Kongo hatten ein solches Gesetz kurz zuvor ebenfalls verabschiedet.

2016 verabschiedeten Bulgarien, Lettland und der Schweizer Kanton Tessin ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. 2017 folgte Österreich mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, 2018 Dänemark.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veröffentlichte 2012 ein Gutachten, laut dem in Deutschland ein generelles Verbot verfassungswidrig wäre. Im April 2014 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren, dass das Tragen eines Niqabs in einer Schule untersagt werden kann. Am 1. Juli 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Bereits seit 1985 gilt in Deutschland im öffentlichen Raum nach § 17a des Versammlungsgesetzes ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen.

Am 11. Juli 2017 erklärte auf eine Klage zweier Frauen hin der EGMR ein in Belgien geltendes Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum für rechtens. Ein solches Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“; die „Rechte und Freiheiten“ Dritter würden damit geschützt.

Asien

Sri Lanka

Sri Lanka hat nach dem Terroranschlag am Ostersonntag 2019 ein Verbot gegen jede Art von Gesichtsschleier eingeführt. Das Verbot umfasst Gesichtsbedeckung, die Identifizierung verhindert.

Europa

Belgien

Seit Juli 2011 gilt in Belgien ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Verstöße können mit Geldbußen oder Haftstrafen bis zu sieben Tagen Gefängnis bestraft werden.

Bulgarien

Die bulgarische Stadt Pasardschik beschloss im April 2016 erstmals ein Verbot zum Tragen gesichtsbedeckender Kleidung und Accessoires an allen öffentlichen Orten. Hierbei gehe es nicht um religiöse Diskriminierung, sondern um die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit – so seien neben religiösen Gesichtsbedeckungen auch Masken von dem Verbot umfasst. Beim ersten Verstoß drohte eine Strafe von umgerechnet 250 Euro und im Wiederholungsfall 500 Euro. Die Regelung wurde im Roma-Viertel Istok kritisiert, wo Frauen Gesichtsschleier trugen. Laut eines Presseberichts hätten sie dafür eine Entlohnung von 150 Euro (300 Lewa) pro Monat von islamistischen Gruppierungen erhalten.

Im September 2016 wurde landesweit das Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit in Bulgarien eingeführt. Bei Verstößen sind Bußgelder von umgerechnet 100 EUR, im Wiederholungsfalle bis 750 EUR fällig.

Dänemark

Seit dem 1. August 2018 gilt in Dänemark ein Verbot, Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu tragen. Das Verbot gilt außer für Burka und Nikab auch für Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte, welche das Gesicht stark verdecken. Das entsprechende Gesetz wurde vom dänischen Parlament am 31. Mai 2018 mit 75 zu 30 Stimmen angenommen. Das Bußgeld beträgt umgerechnet etwa 130 EUR, kann sich bei wiederholten Verstößen aber verzehnfachen.

Deutschland

Seit 1985 gilt nach § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz ein Verbot, an Veranstaltungen teilzunehmen oder auf dem Weg dorthin in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Siehe auch unter Vermummungsverbot.

Am 15. Juni 2017 trat das Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in Kraft. Es verbietet bei Ausübung des Dienstes, bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug, in Ausübung eines Amtes und Soldaten (auch während der Freizeit) an dienstlichen Orten das Gesicht zu verhüllen (§ 61 BBG, § 34 BeamtStG, § 17 SG). Wenn dienstliche oder gesundheitliche Gründe dies erfordern, gibt es z. T. Ausnahmen von den Verboten. Das Gesetz regelt auch die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung oder beim Lichtbildabgleich (§ 1 PAuswG, § 47a AufenthG). Mitglieder der Wahlorgane nach § 10 BWahlG dürfen während der Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen. Wirkt ein Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands nicht bei seiner Identifizierung mit, kann ihm die Stimmabgabe verweigert werden (§ 56 BWO).

Das Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern vom 12. Juli 2017 führte mit Wirkung vom 1. August 2017 entsprechende Bekleidungsregeln in das Bayerische Beamtengesetz ein (Art. 75 und 145 BayBG). Ebenso dürfen Mitglieder einer Hochschule in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen (Art. 18 Abs. 3 BayHSchG). Dasselbe gilt in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2 BayEUG) und für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen während der Besuchszeit sowie für Tagespflegepersonen (Art. 9a BayKiBiG).

Kraftfahrer dürfen ihr Gesicht seit 19. Oktober 2017 nicht verhüllen oder verdecken (§ 23 Abs. 4 StVO).

Auf dem Parteitag der CSU im November 2015 verabschiedeten die Delegierten die Forderung nach einem gesetzlichen Verschleierungsverbot. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner und andere FDP-Politiker wie Alexander Graf Lambsdorff oder Wolfgang Kubicki forderten ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. In der CDU forderten Politiker wie Julia Klöckner im September 2015 und Jens Spahn im November 2014 oder auch die CDU-Innenminister der Bundesländer, unter anderem Frank Henkel und Lorenz Caffier, in ihrer Berliner Erklärung vom 11. August 2016 ein Verschleierungsverbot. Dabei verglich Klöckner das Tragen eines Ganzkörperschleiers mit „Exhibitionismus“, was regional scharf kritisiert wurde. Die Partei AfD forderte in ihrem Grundsatzprogramm vom Mai 2016 ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung. Dagegen erklärten sich Bundespräsident Gauck im August 2016, Justizminister Maas im Dezember 2015 und Parteipolitiker auf Landesebene gegen ein Verbot der Vollverschleierung. Der Berliner Landesvorsitzende der Linken, Lederer, bezeichnete ein derartiges Verbot im August 2016 als „Integrationsbremse“; der Sonderberichterstatter der UNO, der deutsche katholische Theologe Heiner Bielefeldt, bezeichnete im April 2015 die entsprechende Gesetzgebung in Frankreich als eine, die die „burkatragende Frau als Opfer und zugleich als Störerin“ behandele, und daher als „ungereimt und nicht sinnvoll“. Der stellvertretende Ministerpräsident von Hessen, Tarek Al-Wazir, führte im August 2016 aus, man müsse überzeugen, statt mit dem Strafrecht zu drohen. Innenminister de Maizière äußerte im Dezember 2015 rechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Mazyek, sprach im Oktober 2015 von einer „Burkaisierung der Innenpolitik“. In Deutschland seien kaum vollverschleierte Frauen unterwegs. Der baden-württembergische Innenminister Strobl äußerte 2016, er halte ein Verbot der Vollverschleierung angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken für nicht möglich. Auch gebe es weder auf Bundes- noch auf Länderebene eine Mehrheit für ein solches Verbot. Im August 2016 brachten die Fraktionen der AfD in den Landtagen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, und Brandenburg fast identische Gesetzentwürfe zu landesrechtlichen Verschleierungsverboten ein. Angela Merkel forderte in ihrer CDU-Parteitagsrede vom 6. Dezember 2016 ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot, wo dies gesetzlich möglich sei. Im Februar 2017 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der Verschleierung im öffentlichen Raum in den Bundestag ein.

Am 13. März 2017 fand im Landtag von Baden-Württemberg eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit statt.

In Niedersachsen einigten sich Mitte Juli 2017 Politiker aller vier Landtagsfraktionen auf eine Änderung des Schulgesetzes, wonach Schüler und Schülerinnen „durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren dürfen“. Ein Gesichtsschleier erschwere die Kommunikation.

In Einzelfällen gibt es Probleme bei der Identitätsfeststellung auf Ämtern, wenn sich muslimische Frauen mit Vollverschleierung weigern, ihr Gesicht zu zeigen. So hat im April 2018 die Zurückweisung einer vollverschleierten Frau durch die Stadtverwaltung von Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) eine allgemeine Diskussion über die Akzeptanz des Gesichtsschleiers in Deutschland ausgelöst.

Im Februar 2020 gab die SPD-Bildungsministerin Stefanie Hubig bekannt, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in Schulen für Schüler erlassen werde. Ebenso kündigte im Februar 2020 ein solches gesetzliches Verbot in Schulen die SPD-Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot im Februar 2020 für das Bundesland Saarland an. Ebenso planen seit Februar 2020 SPD-Schulsenator Ties Rabe in Hamburg und die Jamaica-Koalition in Schleswig-Holstein ein gesetzliches Verschleierungsverbot für die Schulen zu erlassen.

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat am 21. Juli 2020 beschlossen, dass es für Schüler nicht mehr erlaubt sei, mit Ganzkörperverhüllung in die Schule zu gehen. An Hochschulen sei die Lage komplizierter, deshalb habe man ein solches Verbot zunächst einmal für Schulen beschlossen.

Frankreich

Eine von der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Parlaments) eingesetzte Kommission befasste sich ab Juni 2009 mit dem Thema Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. In ihrem Abschlussbericht vom 26. Januar 2010 stellte sie fest, die Vollverschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit werde von rund 1900 Frauen in Frankreich angewandt und stehe in Gegensatz zu den Werten der Republik als säkularem Staat mit den Prinzipien der Geschlechtergleichheit und Freiheit von religiösem Zwang. Die Kommission schlug einen dreistufigen Ansatz vor, der auf Überzeugungsarbeit, Schutz der Frauen und einer Verbotsregelung basieren solle. Der Nationale Menschenrechtsbeirat (Commission nationale consultative des droits de l’homme) sprach sich in einer Reaktion im Januar 2010 gegen eine Verbotsregelung aus. Am 11. Mai 2010 verabschiedete die Nationalversammlung einstimmig eine Resolution, wonach „radikale Praktiken, die die Würde und die Gleichheit zwischen Männern und Frauen untergraben, eine davon die Vollverschleierung“, inkompatibel mit den Werten der Republik seien und alle geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden sollten, „um den wirksamen Schutz von Frauen zu gewährleisten, die Druck oder Zwang erleiden, besonders jener, die zur Vollverschleierung gezwungen werden“.

Kurz danach brachte die damalige französische Regierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit in die Nationalversammlung ein, der vom Ausschuss für Frauenrechte und vom Rechtsausschuss am 23. Juni 2010 befürwortet wurde. Das Gesetz wurde am 13. Juli 2010 von der Nationalversammlung mit 335 Stimmen bei einer Enthaltung und drei Gegenstimmen verabschiedet und vom Senat am 14. September 2010 bei einer Enthaltung einstimmig bestätigt. Das Verfassungsgericht, dem das Gesetz anschließend vorgelegt wurde, bejahte am 7. Oktober 2010 dessen Verfassungsmäßigkeit, so dass es am 11. Oktober 2010 als Gesetz 2010–1192 veröffentlicht wurde und am 11. April 2011 in Kraft trat:

Sektion 1

Niemand darf in der Öffentlichkeit Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen.

Sektion 2

I. Im Sinne von Sektion 1 bedeutet „Öffentlichkeit“ den öffentlichen Verkehrsraum und jeden Platz, der für öffentlich zugänglich oder für öffentliche Dienste bestimmt ist.

II. Das Verbot in Sektion 1 ist nicht anwendbar, wenn die Kleidung durch Gesetz oder Verordnung vorgegeben oder zugelassen ist, wenn sie aus Gründen der Gesundheit oder der Tätigkeit gerechtfertigt ist oder wenn sie im Zusammenhang mit Sport, Feierlichkeiten oder künstlerischen oder traditionellen Veranstaltungen getragen wird.

Sektion 3

Jeder Verstoß gegen das Verbot aus Sektion 1 wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro bestraft. Die Verpflichtung, einen Bürgerschaftskurs nach Abschnitt 8 des Artikel 131-16 des Strafgesetzbuches zu besuchen, kann zusätzlich zur oder statt der Strafe auferlegt werden.

Zusätzlich wurde mit dem Gesetz der Artikel 225-4-10 in das Strafgesetzbuch eingefügt, der eine Gefängnisstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 30.000 Euro vorsieht, wenn eine Gesichtsverhüllung durch Zwang oder Drohungen herbeigeführt wird.

Am 12. Mai 2011 reichte eine 1990 in Pakistan geborene Französin sunnitischen Glaubens eine Klage gegen das Verbot beim Europäischen Gericht für Menschenrechte ein. Sie machte geltend, das Verbot bedeute eine entwürdigende Behandlung, sei diskriminierend und verletze unter anderem ihre Rechte auf Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit. Mit 15 zu 2 Stimmen stellte das Gericht am 1. Juli 2014 fest, dass die französische Regelung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Richterinnen Helena Jäderblom und Angelika Nußberger fügten der Urteilsbegründung ihre abweichenden Meinungen bei.

Die Stadt Cannes verbot im August 2016 über das in ganz Frankreich geltende Verbot einer Gesichtsverschleierung hinaus das Tragen des Burkinis am Strand. Es gehe nicht darum, „das Tragen religiöser Symbole am Strand zu verbieten, sondern um ostentative Kleidung, die auf eine Zugehörigkeit zu terroristischen Bewegungen hinweist, die gegen uns Krieg führen“. Laurence Rossignol, Ministerin für Familie, Kindheit und Frauenrechte im Kabinett Valls II, bezeichnete Mitte August 2016 den Burkini als „archaisch“ und empfahl dessen „Bekämpfung ohne Hintergedanken“. Auch die Städte Sisco, Leucate, Oye-Plage und Le Touquet-Paris-Plage untersagten Frauen, beim Baden im Meer Ganzkörperbadeanzüge zu tragen. Dieses Burkini-Verbot wurde vom höchsten französischen Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt. In der Begründung heißt es, das Verbot stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundrechten dar. Eine Verunsicherung im Land nach den Terroranschlägen reiche nicht aus, diese Verordnung zu begründen.

Italien

Ein italienisches Anti-Terror-Gesetz von 1975 verbietet die Vermummung in der Öffentlichkeit, auch bei Demonstrationen. Auf muslimische Kleidungsstücke, die im Alltag getragen werden, wird das Gesetz (noch) nicht durchgehend angewandt. In Teilen der Lombardei wurde erstmals 2015 eine islamische Gesichtsverschleierung in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden verboten.

Niederlande

Das Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung (niederländisch Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding) verbietet Menschen, ihr Gesicht in öffentlichen Einrichtungen der Niederlande zu verhüllen. Das Gesetz schließt das Verschleierungsverbot ein und wird medial auch als Burkaverbot rezipiert. Die Regelung betrifft damit potentiell ca. 150–350 Muslimas mit Gesichtsverschleierung unter den 17 Millionen Niederländern.

Dem Gesetz ging eine über 10-jährige breite gesellschaftliche Debatte voraus, die mehrheitlich von rechtspopulistischen Parteien und Politikern initiiert wurde. Das Teilverbot der Gesichtskleidung wird als diskriminierend und islamfeindlich kritisiert; auch nach dem Inkrafttreten am 1. August 2019 bleibt das Gesetz umstritten.

Gesetz

Das Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding verbietet das Tragen von Kleidung, die das Gesicht bedeckt und lediglich die Augen sichtbar lässt, sofern sich die Person in bestimmten öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen aufhält. Ausnahmen werden etwa für medizinisch notwendige Kleidung, die Teilnahme an bestimmten (religiösen) Festen und Kulturveranstaltungen, sowie die Ausübung des eigenen Berufes definiert. Zu den betroffenen Einrichtungen zählen Rathäuser, Schulen, staatliche Krankenhäuser, Behörden und weitere staatliche Einrichtungen. Das Verbot gilt auch in Zügen, Bussen, Straßenbahnen und Metros. Als Gesichtsbedeckung gelten Integralhelme, Sturmhauben, Masken jedoch auch religiöse Verschleierung, wie der islamische Niqab, die Burka und der Tschador. Das Tragen dieser Gesichtsbedeckungen in der Öffentlichkeit kann mit einer Geldstrafe von bis zu 150 € geahndet werden. Das Gesetz trat am 1. August 2019 in Kraft.

Debatte

Geert Wilders, einziges Mitglied der rechtspopulistischen Partij voor de Vrijheid (Partei für die Freiheit) hatte 2005 die Initiative zu dem Verbot von islamischer Verschleierung gestartet.

Der niederländische Staatsrat als höchstes Beratungsorgan der Regierung riet in einem Rechtsgutachten 2015 von dem Gesetz ab. Er sah „keine dringende Notwendigkeit, die eine Einschränkung der Religionsfreiheit rechtfertigen könnte“. Ende 2015 wurde der Gesetzentwurf mit dem Titel Instelling van een gedeeltelijk verbod op het dragen van gezichtsbedekkende kleding in het onderwijs, het openbaar vervoer, overheidsgebouwen en de zorg (Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding) (deutsch: Einführung eines teilweisen Verbots des Tragens von gesichtsbedeckender Kleidung in Bildung, öffentlichem Verkehr, Regierungsgebäuden und Pflege (Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung)) in die erste Kammer des Parlaments eingebracht. Die Gesetzesvorlage wurde schließlich 2018 vom niederländischen Parlament angenommen.

Widerstand gegen das Gesetz kam von Niederländern muslimischen Glaubens. Muslime und Nicht-Muslime sehen dadurch die freie Religionsausübung eingeschränkt. Auch viele Kommunen halten das Gesetz für unpraktikabel und nicht umzusetzen. Nach Einführung des Gesetzes im Sommer 2019 lobte Geert Wilders dieses und sagte in einem Radiointerview: „Das ist die erste Anti-Islam-Maßnahme“.

Amnesty International kritisierte, die weitgehende Beschränkung der Meinungs- und Religionsfreiheit durch das Gesetz sei nicht hinnehmbar, selbst wenn die Mehrheit der Niederländer Unbehagen bei Kontakt mit verschleierten Menschen verspüre. Das Gesetz wirke sich diskriminierend aus. Unter der Prämisse des Kampfes gegen die Unterdrückung der Frau würden Frauen so erst recht unterdrückt.

Umsetzung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes mahnte das niederländische Innenministerium die Kommunen an, das Gesetz durchzusetzen. Jedoch erklärten mehrere Städte und Kommunen sowie Krankenhäuser, der öffentliche Nahverkehr und auch die niederländische Polizei, sich nicht an der strikten Umsetzung des Gesetzes beteiligen zu wollen.

Norwegen

2018 wurde das Tragen einer Gesichtsverschleierung in Schulen und Universitäten verboten.

Österreich

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. Juli 2014 brach auch in Österreich eine politische Debatte pro und kontra aus. Der Vorstoß der FPÖ, nach dem Vorbild Frankreichs auch in Österreich ein Verbot der Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum einzuführen, wurde zunächst im Plenum des Nationalrats abgelehnt. Am 8. Juni 2017 wurde das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen, das die Verhüllung der Gesichtszüge im öffentlichen Raum verbietet. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Es kann ein Bußgeld bis 150 EUR festgesetzt werden.

Schweiz

Kanton Tessin

Der Kanton Tessin stimmte bei einer Volksabstimmung am 22. September 2013 mit 63.494 Ja- gegen 32.377 Nein-Stimmen für ein Gesichtsverhüllungsverbot. Damit wurde folgender Artikel 9a neu in die aufgenommen:

(1) Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen.

(2) Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

(3) Das Gesetz regelt die Ausnahmen von Absatz 1 und bestimmt die Sanktionen.

Das in Absatz 3 geforderte Ausführungsgesetz wurde am 18. November 2015 vom Kantonsparlament verabschiedet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Nach einem Bericht im Tages-Anzeiger von Anfang August 2016 legten die meisten Frauen den Schleier ab, wenn sie auf das Verbot hingewiesen würden. In vier Jahren sprach die Polizei im Tessin 28 Bussen aus.

Kanton St. Gallen

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen, das Parlament, beschloss am 18. September 2017 ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Es richtet sich gegen Personen, welche die öffentliche Sicherheit oder den „religiösen oder gesellschaftlichen Frieden“ bedrohen. Am 23. September 2018 wurde dieses Gesetz von den Stimmberechtigten mit 66,6 % Ja-Stimmen angenommen.

Bund

Im schweizerischen Parlament, der aus Nationalrat und Ständerat bestehenden Bundesversammlung, wurden verschiedene Vorstösse für ein Verhüllungsverbot abgelehnt: im Jahre 2012 eine Standesinitiative des Kantons Aargau, im Jahre 2013 eine Motion von Nationalrat Hans Fehr (Schweizerische Volkspartei, SVP) und im Jahre 2017 eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann (SVP).

Weil die Befürworter eines Verhüllungsverbots im Parlament erfolglos blieben, reichte am 13. Oktober 2017 das mit mehr als 100'000 Unterschriften die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ein und erfüllte damit die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung. Die Volksinitiative schlug folgende Ergänzung der Bundesverfassung vor:

Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
1 Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.
2 Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

3 Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschließlich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit Botschaft vom 15. März 2019, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig unterbreitete er den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Gesichtsverhüllung, welcher als indirekter Gegenentwurf das Anliegen der Volksinitiative zu einem kleineren Teil aufnahm (Pflicht zur Enthüllung des Gesichts zwecks Identifizierung gegenüber einer schweizerischen Behörde), aber auf Gesetzesstufe, nicht wie die Volksinitiative auf Verfassungsstufe. Die Eidgenössischen Räte (Nationalrat und Ständerat) haben am 19. Juni 2020 sowohl dem Antrag auf ablehnende Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative wie auch dem indirekten Gegenentwurf zugestimmt. Der Gegenentwurf trat nicht in Kraft, da die Initiative nicht zurückgezogen wurde. Die Volksinitiative wurde am 7. März 2021 von 51,21 Prozent der Stimmbevölkerung und von 18 von 23 Kantonen angenommen bei einer Stimmbeteiligung von 51,40 Prozent. Das Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts ist damit in Art. 10a der Bundesverfassung verankert.

Da die Verfassungsbestimmung nicht direkt anwendbar ist, unterbreitete der Bundesrat am 12. Oktober 2022 der Bundesversammlung den Entwurf für eine Umsetzung durch ein Bundesgesetz. Er stellte unter anderem den Antrag, dass Menschen, die an öffentlichen Orten ihr Gesicht verschleiern, künftig mit einer Busse bis 1000 Schweizer Franken bestraft werden sollen; bestimmte Ausnahmen bleiben vorbehalten. Das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) wurde am 29. September 2023 vom Nationalrat mit 163 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft; seitdem ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. Zu möglichen Ausnahmen zählen das Tragen von Gesichtsmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit, Fastnachts- und Karnevalsverkleidung, Verhüllungen bei Kunstaktionen sowie unter Umständen eine Verhüllung bei Demonstrationen, wenn ohne sie die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit eingeschränkt wäre.

Afrika

Senegal

Zur Vorbeugung gegen mögliche Selbstmordattentate hat die Regierung des Senegal im Jahre 2015 die Ganzkörperverschleierung verboten, nachdem sich zuvor in mehreren Fällen Selbstmordattentäter mit einer Burka verkleidet hatten. Zum Beispiel hatten im Norden Kameruns zwei Männer in Burkas bei einem Anschlag im Jahre 2015 14 Menschen in den Tod gerissen. Der senegalesische Innenminister Abdoulaye Diallo, welcher selbst Moslem ist, äußerte, die Ganzkörperverschleierung sei keine religiöse Angelegenheit und entspreche nicht „unserer Kultur“.

Gabun

Seit 2015 verbietet Gabun das Tragen einer Vollverschleierung an öffentlichen Orten und dem Arbeitsplatz, da das Land mit überwiegend christlicher Bevölkerung Anschläge befürchtet.

Marokko

In Marokko wurde Anfang Januar 2017 mehreren Presseberichten zufolge die Herstellung und der Verkauf sowie der Import von Burkas verboten. Eine entsprechende Verlautbarung der Regierung liegt jedoch nicht vor.

Tunesien

Die tunesische Regierung beschloss auf Grund von Sicherheitsbedenken im Jahre 2019 ein Vollverschleierungsverbot für alle Regierungsgebäude. Demnach darf in öffentlichen Regierungsgebäuden keine Kleidung getragen werden, welche das Gesicht teilweise oder vollständig bedeckt. Dem Verbot ging ein Bombenanschlag in der Hauptstadt Tunis voraus.

Literatur

  • Claudia Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam (= Muhammad-Amin Ramdani (Hrsg.): Ethno-Islamica, Band 3), Ergon, Würzburg 1993, ISBN 3-928034-21-9 (Kurzfassung der Dissertation Universität Bonn 1991, 475 Seiten, Unter dem Titel: Ursprünge des Schleiers im Islam).
  • Cinzia Sciuto: Die Fallen des Multikulturalismus – Laizität und Menschenrechte in einer vielfältigen Gesellschaft, Seite 78 - 100, Rotpunktverlag, Zürich 2020, ISBN 978-3-85869-886-5.

Weblinks

Wiktionary: Verschleierungsverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Spektrum.de: Verhüllung in der Forschung 27. Februar 2019

Einzelnachweise

  1. Die Schweiz bekommt ein Verhüllungsverbot. Deutsche Welle, 7. März 2021, abgerufen am 8. Oktober 2024. 
  2. Et Bourguiba libéra la femme, Ridha Kéfi, Jeune Afrique, 28. August 2006
  3. Burka-Verbot: Belgien verbietet als erstes europäisches Land die Burka. In: FOCUS Online. 30. April 2010, abgerufen am 8. August 2012. 
  4. Vollverschleierung: Spanischer Senat votiert für Burka-Bann. In: Spiegel Online. 23. Juni 2010, abgerufen am 8. August 2012. 
  5. Parlament stimmt gegen Verschleierungsverbot. In: derStandard.at. 21. Juli 2010, abgerufen am 12. August 2016. 
  6. Ab Montag landesweites Burkaverbot: Frankreich lüftet mittels Gesetz den Schleier. In: RP ONLINE. 8. April 2011, archiviert vom Original am 10. April 2011; abgerufen am 8. August 2012. 
  7. Französisches Gesetz "2010-1192": LOI n° 2010-1192 du 11 octobre 2010 interdisant la dissimulation du visage dans l'espace public (1). Abgerufen am 30. November 2013. 
  8. Cameroon bans Islamic face veil after suicide bombings. In: bbc.com, 16. Juli 2015 (englisch).
  9. Another African country bans Islamic veil for women over terror attacks. In: washingtonpost.com, 18. Juni 2016 (englisch).
  10. Rachael Pells: Islamic face veil to be banned in Latvia despite being worn by just three women in entire country. In: independent.co.uk, 21. April 2016, abgerufen am 12. November 2020 (englisch)
  11. Burkaverbot in Deutschland? In: Wolfgang Bosbach, Mitglied des Deutschen Bundestages. Abgerufen am 8. August 2012. 
  12. Urteil in Bayern: Schülerin darf mit Gesichtsschleier nicht zum Unterricht. In: Spiegel Online. 25. April 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  13. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Beschluss des 7. Senats vom 22. April 2014, Az.: 7 CS 13.2592
  14. https://dejure.org/
  15. Bettina Kaps: Menschenrechte - EuGMR bestätigt Pariser Burka-Verbot. In: Deutschlandfunk. 1. Juli 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  16. EuGH-Urteil: Europäische Staaten dürfen Burka verbieten. In: Frankfurter Rundschau. 1. Juli 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  17. Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens In: Spiegel.de, abgerufen am 11. Juni 2017.
  18. Augsburger Allgemeine: Sri Lanka erlässt nach Anschlägen Verschleierungsverbot. Abgerufen am 9. Mai 2019. 
  19. Verhüllungsverbote - wo gilt was? in www.tagesschau.de vom 7. März 2021, abgerufen am 8. März 2021
  20. news.bg: Пазарджик забрани бурките. 27. April 2016, abgerufen am 8. November 2022 (bulgarisch). 
  21. Забраната за носене на бурки в Пазарджик е заради сигурността, ромите са против. Abgerufen am 8. November 2022 (bulgarisch). 
  22. 500 лв. глоба за бурка в Пазарджик, повтаряш – 1000 лв. Abgerufen am 8. November 2022 (bulgarisch). 
  23. 300 лева на месец е заплатата за бурка в махалата на Ахмед Муса! СНИМКИ. Abgerufen am 8. November 2022 (englisch). 
  24. Закон за носенето на облекло, прикриващо или скриващо лицето. Bulgarisches Parlament, 20. April 2016, abgerufen am 8. November 2022 (bulgarisch). 
  25. Парламентът забрани носенето на бурки на публични места. Abgerufen am 8. November 2022 (bulgarisch). 
  26. Burka-Verbot jetzt auch in Dänemark. In: Basler Zeitung. 31. Mai 2018, abgerufen am 31. Mai 2018. 
  27. Verhüllungsverbote - wo gilt was? in www.tagesschau.de vom 7. März 2021, abgerufen am 8. März 2021
  28. Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - Text, Änderungen, Begründungen (BGBl. 2017 I S. 1570)
  29. GVBl. S. 362
  30. Parteitag: CSU fordert Burka-Verbot. In: Bayernkurier. 21. November 2015, abgerufen am 14. August 2016. 
  31. Mit Verweis auf Frankreich: CSU fordert Verbot von Burka und Niqab. In: ntv.de. 20. November 2015, abgerufen am 14. August 2016 ('Verweis auf Frankreich' meint die Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris). 
  32. Julia Klöckner (Gastbeitrag): Klöckner für Burka-Verbot - „In einer demokratischen Gesellschaft zeigt jeder jedem sein Gesicht“. In: Cicero. 24. September 2015, abgerufen am 14. August 2016. 
  33. Jens Spahn findet „Burka geht gar nicht“. In: welt.de. 12. November 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  34. Medien: Innenminister der Union fordern Burka-Verbot. In: Deutsche Welle. 9. August 2016, abgerufen am 14. August 2016. 
  35. Vollverschleierung: Union diskutiert über Burkaverbot. In: Zeit Online. 11. August 2016, abgerufen am 14. August 2016. 
  36. Burka-Tragen ist "exhibitionistisch". Auf n24.de, vom 5. Juli 2015. Abgerufen am 27. September 2016.
  37. Parteitag beschließt Leitlinie: AfD schreibt Anti-Islam-Kurs fest. In: tagesschau.de. 1. Mai 2016, abgerufen am 14. August 2016. 
  38. Sommerinterview: Gauck ist gegen Burka-Verbot. In: huffingtonpost.de. 16. August 2016, abgerufen am 16. August 2016. 
  39. Burkhard Ewert: Islam: Justizminister Maas will Anerkennung und Staatsverträge. In: noz.de. 5. Dezember 2015, abgerufen am 16. August 2016. 
  40. Burka-Verbot: Mazyek kritisiert „Burkaisierung der Innenpolitik“. In: berliner-zeitung.de. 16. August 2016, abgerufen am 16. August 2016. 
  41. «Ich bin gegen die Burka und gegen ein Burka-Verbot», Tages-Anzeiger, 10. April 2015
  42. Al-Wazir gegen Burka-Verbot. In: fnp.de. Frankfurter Neue Presse, 15. August 2016, abgerufen am 16. August 2016. 
  43. Stefan Aust, Manuel Bewarder und Claus Christian Malzahn: De Maizière hat Bedenken gegen Burka-Verbot. In: welt.de. 12. Dezember 2015, abgerufen am 16. August 2016. 
  44. Zentralrat der Muslime sieht „Burkaisierung“ der Innenpolitik. In: rbb-online.de. 10. Oktober 2015, abgerufen am 16. August 2016. 
  45. Sächsischer Landtag: Drucksache 6/6124 vom 18. August 2016
  46. Thüringer Landtag: Drucksache 6/2558 vom 24. August 2016
  47. Landtag von Sachsen-Anhalt: Drucksache 7/287 vom 25. August 2016
  48. Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 16/478 vom 29. August 2016
  49. Landtag Brandenburg: Drucksache 6/4998 vom 31. August 2016
  50. Berliner Zeitung: CDU-Parteitag Merkel über Vollverschleierung und Volksverhetzung
  51. Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung, BT-Drs. 18/11180
  52. www.landtag-bw.de (PDF; 157 kB)
  53. Niedersachsen: Geplantes Nikab-Verbot an Schulen. In: Der Spiegel. 24. Juli 2017, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 2. Oktober 2024]). 
  54. vgl. auch Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) (pdf)
  55. Stadt appelliert an Gesetzgeber - Amt weist Frau mit Vollschleier ab. 10. April 2018, abgerufen am 2. Oktober 2024. 
  56. Rheinland-Pfalz will Vollverschleierung in Schulen verbieten. 7. Februar 2020, abgerufen am 2. Oktober 2024. 
  57. Saarbrücker Zeitung.de: Saarland will an Schulen Verbot von Vollverschleierung mit Nikab oder Burka, Februar 2020
  58. Rnd.de: Kiel und Hamburg wollen Schulgesetz ändern, Februar 2020
  59. Verbot von Gesichtsschleiern in Klassenzimmern in Baden-Württemberg beschlossen . (Südwest Presse 21.07.2020. Online)
  60. Assemblée nationale : Projet de loi n° 2520
  61. Rapport d'information de Mme Bérengère Poletti, au nom de la délégation aux droits des femmes, n° 2646
  62. Rapport de M. , au nom de la commission des lois, n° 2648
  63. Discussion les 6 et 7 juillet 2010 et adoption le 13 juillet 2010 (TA n° 524)
  64. Sénat : Projet de loi adopté par l'Assemblée nationale, n° 675 (2009-2010)
  65. Conseil constitutionnel: Décision n° 2010-613 DC du 7 octobre 2010
  66. Legifrance: LOI n° 2010-1192 du 11 octobre 2010 interdisant la dissimulation du visage dans l'espace public, abgerufen am 23. August 2016
  67. European Court of Human Rights (Grand Chamber): CASE OF S.A.S. v. FRANCE (43835/11). 1. Juli 2014, abgerufen am 9. September 2016. 
  68. Cannes: Burkini-Verbot am Strand. In: Der Spiegel. 12. August 2016, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 2. Oktober 2024]). 
  69. spiegel.de, www.leparisien.fr: Interdiction du burkini: pour Rossignol, «procéder par amalgame n'est jamais utile»
  70. tagesschau.de. „Weitere Städte in Frankreich verhängen Burkini-Verbot“. tagesschau.de. Zugegriffen am 17. August 2016. https://www.tagesschau.de/ausland/burkini-verbot-103.html.
  71. Französisches Gericht kippt Burkini-Verbot. www.sueddeutsche.de, 26. August 2016
  72. Italy’s League calls for burqa ban on moms picking up kids from school
  73. Tagesschau.de: Burkaverbot in Ämtern, Bussen und Kliniken, abgerufen am 1. August 2019
  74. Zeit.de: Zwang hilft nicht, abgerufen am 1. August 2019
  75. Zeit.de: In den Niederlanden tritt Burkaverbot in Kraft, abgerufen am 1. August 2019
  76. Merkur.de: Nach 14 Jahren Streit: Holland setzt Burkaverbot in Kraft - Wilders bejubelt „Anti-Islam-Maßnahme“, abgerufen am 1. August 2019
  77. Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding. In: wetten.overheid.nl. Nederlandse Rijksoverheid, 1. August 2019, abgerufen am 2. August 2019 (niederländisch). 
  78. Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding (34.349). Abgerufen am 2. Oktober 2024 (niederländisch). 
  79. Thomas Kirchner: Ein Verbot, das schwer durchsetzbar ist. In: sueddeutsche.de. 1. August 2019, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 1. August 2019]). 
  80. Norway votes in favour of banning burqa in schools and universities. Abgerufen am 4. September 2020 (englisch). 
  81. Hitzige Debatte um Burka-Verbot in Österreich. In: Profil. 3. Juli 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  82. Gastkommentar: Im Zweifel gegen ein Burka-Verbot. In: Wiener Zeitung. 8. Juli 2014, abgerufen am 14. August 2016. 
  83. Nationalrat: Gesetzesnovelle verpflichtet ORF zu Filmförderung. In: parlament.gv.at. 10. Juli 2014, abgerufen am 16. August 2016: „Vorbild Frankreich: FPÖ fordert Burka-Verbot auch in Österreich“ 
  84. Verbot der Gesichtsverhüllung tritt in Österreich in Kraft. In: Süddeutsche Zeitung. 1. Oktober 2017, abgerufen am 26. August 2020. 
  85. Tessin sagt Ja zum Verhüllungsverbot. In: Tages-Anzeiger. 22. September 2013, abgerufen am 12. August 2016. 
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  89. Die meisten Frauen legen den Schleier problemlos ab. In: Tages-Anzeiger. 3. August 2016, abgerufen am 12. August 2016. 
  90. Lea Hartmann: Burka-Verbot zielt ins Leere. In vier Jahren gab es nur 28 Bussen. In: www.blick.ch. 8. Februar 2021, abgerufen am 9. Februar 2021. 
  91. Kampf gegen den Schleier: Ein Signal für nationales Verhüllungsverbot 20min, 19. September 2017, abgerufen am 1. August 2018
  92. Kanton St. Gallen sagt Ja zum Burkaverbot srf.ch, 23. September 2018, abgerufen am 23. September 2018
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  94. 11.3043 Motion Hans Fehr. Nationales Vermummungsverbot. In: Geschäftsdatenbank Curiavista des Parlaments (mit Links zum Text der Motion, zur Stellungnahme des Bundesrates, zu den Verhandlungen der Räte und weiteren Parlamentsunterlagen). Abgerufen am 12. Februar 2021. 
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  97. Bundeskanzlei: Verfügung über das Zustandekommen der Volksinitiative. In: Bundesblatt. 11. Oktober 2017, abgerufen am 14. Oktober 2022. 
  98. Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts. In: Bundesblatt. S. 2 ff., abgerufen am 10. Dezember 2023. 
  99. 22.065 Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments. Abgerufen am 5. Oktober 2023 (mit Links zur Botschaft des Bundesrats (Regierung), den Verhandlungen von Nationalrat und Ständerat und weiteren Parlamentsunterlagen). 
  100. Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025. In: news.admin.ch. 6. November 2024, abgerufen am 6. November 2024. 
  101. Verhüllen mit Ausnahmen verboten. In: taz.de. 1. Januar 2025, abgerufen am 12. April 2025. 
  102. Für ein anlassbezogenes Burka-Verbot. 22. August 2016, abgerufen am 16. Dezember 2022. 
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  104. Fragen & Antworten: Recht auf totale Verhüllung? Abgerufen am 16. Dezember 2022. 
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  106. Batı Afrika ülkeleri güvenlik gerekçesiyle burkayı yasaklıyor - Diken. 2. Mai 2016, abgerufen am 16. Dezember 2022 (türkisch). 
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  108. Islam: Marokko verbietet offenbar Burka-Verkauf. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 16. Dezember 2022]). 
  109. Morocco just banned the burqa. 10. Januar 2017, abgerufen am 16. Dezember 2022 (englisch). 
  110. Tunisia bans niqab in government offices – DW – 07/05/2019. Abgerufen am 16. Dezember 2022 (englisch). 
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Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 12 Jul 2025 / 00:22

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Als Verschleierungsverbot oder Verhullungsverbot in den Massenmedien und umgangssprachlich meist unzutreffend Burkaverbot genannt werden von einigen Staaten erlassene Gesetze bezeichnet Die politische Diskussion bezieht sich dabei auf das religios motivierte Tragen von Ganzkorperschleiern wie des Niqab oder der Burka die Verbotsvorschriften richten sich aber meist generell gegen eine Gesichtsverhullung an bestimmten Orten des offentlichen Raums Sag Nein zu Burkas Forderung nach einem Burkaverbot in Newtown bei Sydney 2010 Mit Burka links und Niqab rechts verschleierte Frauen in Afghanistan 2010 Von einem Verschleierungsverbot zu unterscheiden ist ein Kopftuchverbot Rechtliche SituationVerbote 2025 Landesweites VerbotVerbot in Stadten oder RegionenVerkaufs und HerstellungsverbotTeilweises Verbot z B in Regierungsgebauden Schulen Flughafen Arbeitsplatzen etc In Tunesien wurde mit der Einfuhrung des am 10 Januar 1957 das Tragen von Schleiern in Schulen verboten Das erste Land in Europa das ein solches Gesetz verabschiedete war im April 2010 Belgien In Spanien befurwortete im Juni 2010 der Senat ein Verschleierungsverbot das spanische Abgeordnetenhaus sprach sich allerdings mehrheitlich dagegen aus Gleichwohl gibt es auf kommunaler Ebene beispielsweise in katalanischen Stadten ein Verschleierungsverbot Ab April 2011 trat auch in Frankreich und ab Januar 2012 in den Niederlanden ein entsprechendes Gesetz in Kraft Im Juli 2015 verabschiedete die Nationalversammlung Kameruns ein Verschleierungsverbot in der Offentlichkeit Der Tschad und die Republik Kongo hatten ein solches Gesetz kurz zuvor ebenfalls verabschiedet 2016 verabschiedeten Bulgarien Lettland und der Schweizer Kanton Tessin ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Offentlichkeit 2017 folgte Osterreich mit dem Anti Gesichtsverhullungsgesetz 2018 Danemark Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages veroffentlichte 2012 ein Gutachten laut dem in Deutschland ein generelles Verbot verfassungswidrig ware Im April 2014 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren dass das Tragen eines Niqabs in einer Schule untersagt werden kann Am 1 Juli 2014 bestatigte der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Offentlichkeit Bereits seit 1985 gilt in Deutschland im offentlichen Raum nach 17a des Versammlungsgesetzes ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen Am 11 Juli 2017 erklarte auf eine Klage zweier Frauen hin der EGMR ein in Belgien geltendes Verbot der Vollverschleierung im offentlichen Raum fur rechtens Ein solches Verbot sei fur eine demokratische Gesellschaft notwendig die Rechte und Freiheiten Dritter wurden damit geschutzt AsienSri Lanka Sri Lanka hat nach dem Terroranschlag am Ostersonntag 2019 ein Verbot gegen jede Art von Gesichtsschleier eingefuhrt Das Verbot umfasst Gesichtsbedeckung die Identifizierung verhindert EuropaVerbote 2025 Landesweites Verbot Verbot in Stadten oder Regionen Teilweises Verbot z B in Regierungsgebauden Schulen Flughafen Arbeitsplatzen etc Belgien Seit Juli 2011 gilt in Belgien ein Verbot der Vollverschleierung in der Offentlichkeit Verstosse konnen mit Geldbussen oder Haftstrafen bis zu sieben Tagen Gefangnis bestraft werden Bulgarien Die bulgarische Stadt Pasardschik beschloss im April 2016 erstmals ein Verbot zum Tragen gesichtsbedeckender Kleidung und Accessoires an allen offentlichen Orten Hierbei gehe es nicht um religiose Diskriminierung sondern um die Erhohung der offentlichen Sicherheit so seien neben religiosen Gesichtsbedeckungen auch Masken von dem Verbot umfasst Beim ersten Verstoss drohte eine Strafe von umgerechnet 250 Euro und im Wiederholungsfall 500 Euro Die Regelung wurde im Roma Viertel Istok kritisiert wo Frauen Gesichtsschleier trugen Laut eines Presseberichts hatten sie dafur eine Entlohnung von 150 Euro 300 Lewa pro Monat von islamistischen Gruppierungen erhalten Im September 2016 wurde landesweit das Verbot der Gesichtsverschleierung in der Offentlichkeit in Bulgarien eingefuhrt Bei Verstossen sind Bussgelder von umgerechnet 100 EUR im Wiederholungsfalle bis 750 EUR fallig Danemark Seit dem 1 August 2018 gilt in Danemark ein Verbot Gesichtsschleier in der Offentlichkeit zu tragen Das Verbot gilt ausser fur Burka und Nikab auch fur Hute Mutzen Schals Masken Helme und kunstliche Barte welche das Gesicht stark verdecken Das entsprechende Gesetz wurde vom danischen Parlament am 31 Mai 2018 mit 75 zu 30 Stimmen angenommen Das Bussgeld betragt umgerechnet etwa 130 EUR kann sich bei wiederholten Verstossen aber verzehnfachen Deutschland Seit 1985 gilt nach 17a Abs 2 Versammlungsgesetz ein Verbot an Veranstaltungen teilzunehmen oder auf dem Weg dorthin in einer Aufmachung die geeignet und den Umstanden nach darauf gerichtet ist die Feststellung der Identitat zu verhindern Siehe auch unter Vermummungsverbot Am 15 Juni 2017 trat das Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhullung und zur Anderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in Kraft Es verbietet bei Ausubung des Dienstes bei einer Tatigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug in Ausubung eines Amtes und Soldaten auch wahrend der Freizeit an dienstlichen Orten das Gesicht zu verhullen 61 BBG 34 BeamtStG 17 SG Wenn dienstliche oder gesundheitliche Grunde dies erfordern gibt es z T Ausnahmen von den Verboten Das Gesetz regelt auch die Mitwirkung bei der Identitatsfeststellung oder beim Lichtbildabgleich 1 PAuswG 47a AufenthG Mitglieder der Wahlorgane nach 10 BWahlG durfen wahrend der Ausubung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhullen Wirkt ein Wahler auf Verlangen des Wahlvorstands nicht bei seiner Identifizierung mit kann ihm die Stimmabgabe verweigert werden 56 BWO Das Gesetz uber Verbote der Gesichtsverhullung in Bayern vom 12 Juli 2017 fuhrte mit Wirkung vom 1 August 2017 entsprechende Bekleidungsregeln in das Bayerische Beamtengesetz ein Art 75 und 145 BayBG Ebenso durfen Mitglieder einer Hochschule in Hochschuleinrichtungen und bei Hochschulveranstaltungen ihr Gesicht grundsatzlich nicht verhullen Art 18 Abs 3 BayHSchG Dasselbe gilt in der Schule und bei Schulveranstaltungen Art 56 Abs 4 Satz 2 BayEUG und fur Beschaftigte in Kindertageseinrichtungen wahrend der Besuchszeit sowie fur Tagespflegepersonen Art 9a BayKiBiG Kraftfahrer durfen ihr Gesicht seit 19 Oktober 2017 nicht verhullen oder verdecken 23 Abs 4 StVO Auf dem Parteitag der CSU im November 2015 verabschiedeten die Delegierten die Forderung nach einem gesetzlichen Verschleierungsverbot Der FDP Vorsitzende Christian Lindner und andere FDP Politiker wie Alexander Graf Lambsdorff oder Wolfgang Kubicki forderten ein Verschleierungsverbot in der Offentlichkeit In der CDU forderten Politiker wie Julia Klockner im September 2015 und Jens Spahn im November 2014 oder auch die CDU Innenminister der Bundeslander unter anderem Frank Henkel und Lorenz Caffier in ihrer Berliner Erklarung vom 11 August 2016 ein Verschleierungsverbot Dabei verglich Klockner das Tragen eines Ganzkorperschleiers mit Exhibitionismus was regional scharf kritisiert wurde Die Partei AfD forderte in ihrem Grundsatzprogramm vom Mai 2016 ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung Dagegen erklarten sich Bundesprasident Gauck im August 2016 Justizminister Maas im Dezember 2015 und Parteipolitiker auf Landesebene gegen ein Verbot der Vollverschleierung Der Berliner Landesvorsitzende der Linken Lederer bezeichnete ein derartiges Verbot im August 2016 als Integrationsbremse der Sonderberichterstatter der UNO der deutsche katholische Theologe Heiner Bielefeldt bezeichnete im April 2015 die entsprechende Gesetzgebung in Frankreich als eine die die burkatragende Frau als Opfer und zugleich als Storerin behandele und daher als ungereimt und nicht sinnvoll Der stellvertretende Ministerprasident von Hessen Tarek Al Wazir fuhrte im August 2016 aus man musse uberzeugen statt mit dem Strafrecht zu drohen Innenminister de Maiziere ausserte im Dezember 2015 rechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime Mazyek sprach im Oktober 2015 von einer Burkaisierung der Innenpolitik In Deutschland seien kaum vollverschleierte Frauen unterwegs Der baden wurttembergische Innenminister Strobl ausserte 2016 er halte ein Verbot der Vollverschleierung angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken fur nicht moglich Auch gebe es weder auf Bundes noch auf Landerebene eine Mehrheit fur ein solches Verbot Im August 2016 brachten die Fraktionen der AfD in den Landtagen von Sachsen Thuringen Sachsen Anhalt Baden Wurttemberg und Brandenburg fast identische Gesetzentwurfe zu landesrechtlichen Verschleierungsverboten ein Angela Merkel forderte in ihrer CDU Parteitagsrede vom 6 Dezember 2016 ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot wo dies gesetzlich moglich sei Im Februar 2017 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der Verschleierung im offentlichen Raum in den Bundestag ein Am 13 Marz 2017 fand im Landtag von Baden Wurttemberg eine Anhorung zum Gesetzesentwurf zur Gewahrleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit statt In Niedersachsen einigten sich Mitte Juli 2017 Politiker aller vier Landtagsfraktionen auf eine Anderung des Schulgesetzes wonach Schuler und Schulerinnen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren durfen Ein Gesichtsschleier erschwere die Kommunikation In Einzelfallen gibt es Probleme bei der Identitatsfeststellung auf Amtern wenn sich muslimische Frauen mit Vollverschleierung weigern ihr Gesicht zu zeigen So hat im April 2018 die Zuruckweisung einer vollverschleierten Frau durch die Stadtverwaltung von Weinheim Rhein Neckar Kreis eine allgemeine Diskussion uber die Akzeptanz des Gesichtsschleiers in Deutschland ausgelost Im Februar 2020 gab die SPD Bildungsministerin Stefanie Hubig bekannt dass die Landesregierung Rheinland Pfalz ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in Schulen fur Schuler erlassen werde Ebenso kundigte im Februar 2020 ein solches gesetzliches Verbot in Schulen die SPD Bildungsministerin Christine Streichert Clivot im Februar 2020 fur das Bundesland Saarland an Ebenso planen seit Februar 2020 SPD Schulsenator Ties Rabe in Hamburg und die Jamaica Koalition in Schleswig Holstein ein gesetzliches Verschleierungsverbot fur die Schulen zu erlassen Die Landesregierung Baden Wurttembergs hat am 21 Juli 2020 beschlossen dass es fur Schuler nicht mehr erlaubt sei mit Ganzkorperverhullung in die Schule zu gehen An Hochschulen sei die Lage komplizierter deshalb habe man ein solches Verbot zunachst einmal fur Schulen beschlossen Frankreich Eine von der Nationalversammlung dem Unterhaus des Parlaments eingesetzte Kommission befasste sich ab Juni 2009 mit dem Thema Gesichtsverschleierung in der Offentlichkeit In ihrem Abschlussbericht vom 26 Januar 2010 stellte sie fest die Vollverschleierung des Gesichts in der Offentlichkeit werde von rund 1900 Frauen in Frankreich angewandt und stehe in Gegensatz zu den Werten der Republik als sakularem Staat mit den Prinzipien der Geschlechtergleichheit und Freiheit von religiosem Zwang Die Kommission schlug einen dreistufigen Ansatz vor der auf Uberzeugungsarbeit Schutz der Frauen und einer Verbotsregelung basieren solle Der Nationale Menschenrechtsbeirat Commission nationale consultative des droits de l homme sprach sich in einer Reaktion im Januar 2010 gegen eine Verbotsregelung aus Am 11 Mai 2010 verabschiedete die Nationalversammlung einstimmig eine Resolution wonach radikale Praktiken die die Wurde und die Gleichheit zwischen Mannern und Frauen untergraben eine davon die Vollverschleierung inkompatibel mit den Werten der Republik seien und alle geeigneten Massnahmen umgesetzt werden sollten um den wirksamen Schutz von Frauen zu gewahrleisten die Druck oder Zwang erleiden besonders jener die zur Vollverschleierung gezwungen werden Kurz danach brachte die damalige franzosische Regierung einen Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhullung in der Offentlichkeit in die Nationalversammlung ein der vom Ausschuss fur Frauenrechte und vom Rechtsausschuss am 23 Juni 2010 befurwortet wurde Das Gesetz wurde am 13 Juli 2010 von der Nationalversammlung mit 335 Stimmen bei einer Enthaltung und drei Gegenstimmen verabschiedet und vom Senat am 14 September 2010 bei einer Enthaltung einstimmig bestatigt Das Verfassungsgericht dem das Gesetz anschliessend vorgelegt wurde bejahte am 7 Oktober 2010 dessen Verfassungsmassigkeit so dass es am 11 Oktober 2010 als Gesetz 2010 1192 veroffentlicht wurde und am 11 April 2011 in Kraft trat Aushang des Gesetzestextes im Oktober 2010Sektion 1 Niemand darf in der Offentlichkeit Kleidung tragen die dazu bestimmt ist das Gesicht zu verbergen Sektion 2 I Im Sinne von Sektion 1 bedeutet Offentlichkeit den offentlichen Verkehrsraum und jeden Platz der fur offentlich zuganglich oder fur offentliche Dienste bestimmt ist II Das Verbot in Sektion 1 ist nicht anwendbar wenn die Kleidung durch Gesetz oder Verordnung vorgegeben oder zugelassen ist wenn sie aus Grunden der Gesundheit oder der Tatigkeit gerechtfertigt ist oder wenn sie im Zusammenhang mit Sport Feierlichkeiten oder kunstlerischen oder traditionellen Veranstaltungen getragen wird Sektion 3 Jeder Verstoss gegen das Verbot aus Sektion 1 wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse von bis zu 150 Euro bestraft Die Verpflichtung einen Burgerschaftskurs nach Abschnitt 8 des Artikel 131 16 des Strafgesetzbuches zu besuchen kann zusatzlich zur oder statt der Strafe auferlegt werden Zusatzlich wurde mit dem Gesetz der Artikel 225 4 10 in das Strafgesetzbuch eingefugt der eine Gefangnisstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 30 000 Euro vorsieht wenn eine Gesichtsverhullung durch Zwang oder Drohungen herbeigefuhrt wird Am 12 Mai 2011 reichte eine 1990 in Pakistan geborene Franzosin sunnitischen Glaubens eine Klage gegen das Verbot beim Europaischen Gericht fur Menschenrechte ein Sie machte geltend das Verbot bedeute eine entwurdigende Behandlung sei diskriminierend und verletze unter anderem ihre Rechte auf Vereinigungsfreiheit Religionsfreiheit und Meinungsausserungsfreiheit Mit 15 zu 2 Stimmen stellte das Gericht am 1 Juli 2014 fest dass die franzosische Regelung nicht gegen die Europaische Menschenrechtskonvention verstosst Die Richterinnen Helena Jaderblom und Angelika Nussberger fugten der Urteilsbegrundung ihre abweichenden Meinungen bei Die Stadt Cannes verbot im August 2016 uber das in ganz Frankreich geltende Verbot einer Gesichtsverschleierung hinaus das Tragen des Burkinis am Strand Es gehe nicht darum das Tragen religioser Symbole am Strand zu verbieten sondern um ostentative Kleidung die auf eine Zugehorigkeit zu terroristischen Bewegungen hinweist die gegen uns Krieg fuhren Laurence Rossignol Ministerin fur Familie Kindheit und Frauenrechte im Kabinett Valls II bezeichnete Mitte August 2016 den Burkini als archaisch und empfahl dessen Bekampfung ohne Hintergedanken Auch die Stadte Sisco Leucate Oye Plage und Le Touquet Paris Plage untersagten Frauen beim Baden im Meer Ganzkorperbadeanzuge zu tragen Dieses Burkini Verbot wurde vom hochsten franzosischen Verwaltungsgericht fur unwirksam erklart In der Begrundung heisst es das Verbot stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundrechten dar Eine Verunsicherung im Land nach den Terroranschlagen reiche nicht aus diese Verordnung zu begrunden Italien Ein italienisches Anti Terror Gesetz von 1975 verbietet die Vermummung in der Offentlichkeit auch bei Demonstrationen Auf muslimische Kleidungsstucke die im Alltag getragen werden wird das Gesetz noch nicht durchgehend angewandt In Teilen der Lombardei wurde erstmals 2015 eine islamische Gesichtsverschleierung in Krankenhausern und offentlichen Gebauden verboten Niederlande Das Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung niederlandisch Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding verbietet Menschen ihr Gesicht in offentlichen Einrichtungen der Niederlande zu verhullen Das Gesetz schliesst das Verschleierungsverbot ein und wird medial auch als Burkaverbot rezipiert Die Regelung betrifft damit potentiell ca 150 350 Muslimas mit Gesichtsverschleierung unter den 17 Millionen Niederlandern Dem Gesetz ging eine uber 10 jahrige breite gesellschaftliche Debatte voraus die mehrheitlich von rechtspopulistischen Parteien und Politikern initiiert wurde Das Teilverbot der Gesichtskleidung wird als diskriminierend und islamfeindlich kritisiert auch nach dem Inkrafttreten am 1 August 2019 bleibt das Gesetz umstritten Gesetz Das Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding verbietet das Tragen von Kleidung die das Gesicht bedeckt und lediglich die Augen sichtbar lasst sofern sich die Person in bestimmten offentlichen Gebauden und Einrichtungen aufhalt Ausnahmen werden etwa fur medizinisch notwendige Kleidung die Teilnahme an bestimmten religiosen Festen und Kulturveranstaltungen sowie die Ausubung des eigenen Berufes definiert Zu den betroffenen Einrichtungen zahlen Rathauser Schulen staatliche Krankenhauser Behorden und weitere staatliche Einrichtungen Das Verbot gilt auch in Zugen Bussen Strassenbahnen und Metros Als Gesichtsbedeckung gelten Integralhelme Sturmhauben Masken jedoch auch religiose Verschleierung wie der islamische Niqab die Burka und der Tschador Das Tragen dieser Gesichtsbedeckungen in der Offentlichkeit kann mit einer Geldstrafe von bis zu 150 geahndet werden Das Gesetz trat am 1 August 2019 in Kraft Debatte Geert Wilders einziges Mitglied der rechtspopulistischen Partij voor de Vrijheid Partei fur die Freiheit hatte 2005 die Initiative zu dem Verbot von islamischer Verschleierung gestartet Der niederlandische Staatsrat als hochstes Beratungsorgan der Regierung riet in einem Rechtsgutachten 2015 von dem Gesetz ab Er sah keine dringende Notwendigkeit die eine Einschrankung der Religionsfreiheit rechtfertigen konnte Ende 2015 wurde der Gesetzentwurf mit dem Titel Instelling van een gedeeltelijk verbod op het dragen van gezichtsbedekkende kleding in het onderwijs het openbaar vervoer overheidsgebouwen en de zorg Wet gedeeltelijk verbod gezichtsbedekkende kleding deutsch Einfuhrung eines teilweisen Verbots des Tragens von gesichtsbedeckender Kleidung in Bildung offentlichem Verkehr Regierungsgebauden und Pflege Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung in die erste Kammer des Parlaments eingebracht Die Gesetzesvorlage wurde schliesslich 2018 vom niederlandischen Parlament angenommen Widerstand gegen das Gesetz kam von Niederlandern muslimischen Glaubens Muslime und Nicht Muslime sehen dadurch die freie Religionsausubung eingeschrankt Auch viele Kommunen halten das Gesetz fur unpraktikabel und nicht umzusetzen Nach Einfuhrung des Gesetzes im Sommer 2019 lobte Geert Wilders dieses und sagte in einem Radiointerview Das ist die erste Anti Islam Massnahme Amnesty International kritisierte die weitgehende Beschrankung der Meinungs und Religionsfreiheit durch das Gesetz sei nicht hinnehmbar selbst wenn die Mehrheit der Niederlander Unbehagen bei Kontakt mit verschleierten Menschen verspure Das Gesetz wirke sich diskriminierend aus Unter der Pramisse des Kampfes gegen die Unterdruckung der Frau wurden Frauen so erst recht unterdruckt Umsetzung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes mahnte das niederlandische Innenministerium die Kommunen an das Gesetz durchzusetzen Jedoch erklarten mehrere Stadte und Kommunen sowie Krankenhauser der offentliche Nahverkehr und auch die niederlandische Polizei sich nicht an der strikten Umsetzung des Gesetzes beteiligen zu wollen Norwegen 2018 wurde das Tragen einer Gesichtsverschleierung in Schulen und Universitaten verboten Osterreich Nach dem Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte vom 1 Juli 2014 brach auch in Osterreich eine politische Debatte pro und kontra aus Der Vorstoss der FPO nach dem Vorbild Frankreichs auch in Osterreich ein Verbot der Verschleierung des Gesichts im offentlichen Raum einzufuhren wurde zunachst im Plenum des Nationalrats abgelehnt Am 8 Juni 2017 wurde das Anti Gesichtsverhullungsgesetz erlassen das die Verhullung der Gesichtszuge im offentlichen Raum verbietet Das Gesetz trat am 1 Oktober 2017 in Kraft Es kann ein Bussgeld bis 150 EUR festgesetzt werden Schweiz Kanton Tessin Der Kanton Tessin stimmte bei einer Volksabstimmung am 22 September 2013 mit 63 494 Ja gegen 32 377 Nein Stimmen fur ein Gesichtsverhullungsverbot Damit wurde folgender Artikel 9a neu in die aufgenommen 1 Niemand darf sein Gesicht im offentlichen Raum und an Orten verhullen oder verbergen die allgemein zuganglich sind ausgenommen Sakralstatten oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen 2 Niemand darf eine Person zwingen ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhullen 3 Das Gesetz regelt die Ausnahmen von Absatz 1 und bestimmt die Sanktionen Das in Absatz 3 geforderte Ausfuhrungsgesetz wurde am 18 November 2015 vom Kantonsparlament verabschiedet und trat am 1 Juli 2016 in Kraft Nach einem Bericht im Tages Anzeiger von Anfang August 2016 legten die meisten Frauen den Schleier ab wenn sie auf das Verbot hingewiesen wurden In vier Jahren sprach die Polizei im Tessin 28 Bussen aus Kanton St Gallen Der Kantonsrat des Kantons St Gallen das Parlament beschloss am 18 September 2017 ein Verhullungsverbot im offentlichen Raum Es richtet sich gegen Personen welche die offentliche Sicherheit oder den religiosen oder gesellschaftlichen Frieden bedrohen Am 23 September 2018 wurde dieses Gesetz von den Stimmberechtigten mit 66 6 Ja Stimmen angenommen Bund Im schweizerischen Parlament der aus Nationalrat und Standerat bestehenden Bundesversammlung wurden verschiedene Vorstosse fur ein Verhullungsverbot abgelehnt im Jahre 2012 eine Standesinitiative des Kantons Aargau im Jahre 2013 eine Motion von Nationalrat Hans Fehr Schweizerische Volkspartei SVP und im Jahre 2017 eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann SVP Weil die Befurworter eines Verhullungsverbots im Parlament erfolglos blieben reichte am 13 Oktober 2017 das mit mehr als 100 000 Unterschriften die eidgenossische Volksinitiative Ja zum Verhullungsverbot ein und erfullte damit die Voraussetzungen fur eine Volksabstimmung Die Volksinitiative schlug folgende Erganzung der Bundesverfassung vor Art 10a Verbot der Verhullung des eigenen Gesichts 1 Niemand darf sein Gesicht im offentlichen Raum und an Orten verhullen die offentlich zuganglich sind oder an denen grundsatzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden das Verbot gilt nicht fur Sakralstatten 2 Niemand darf eine Person zwingen ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhullen 3 Das Gesetz sieht Ausnahmen vor Diese umfassen ausschliesslich Grunde der Gesundheit der Sicherheit der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit Botschaft vom 15 Marz 2019 Volk und Standen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen Gleichzeitig unterbreitete er den Entwurf eines Bundesgesetzes uber die Gesichtsverhullung welcher als indirekter Gegenentwurf das Anliegen der Volksinitiative zu einem kleineren Teil aufnahm Pflicht zur Enthullung des Gesichts zwecks Identifizierung gegenuber einer schweizerischen Behorde aber auf Gesetzesstufe nicht wie die Volksinitiative auf Verfassungsstufe Die Eidgenossischen Rate Nationalrat und Standerat haben am 19 Juni 2020 sowohl dem Antrag auf ablehnende Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative wie auch dem indirekten Gegenentwurf zugestimmt Der Gegenentwurf trat nicht in Kraft da die Initiative nicht zuruckgezogen wurde Die Volksinitiative wurde am 7 Marz 2021 von 51 21 Prozent der Stimmbevolkerung und von 18 von 23 Kantonen angenommen bei einer Stimmbeteiligung von 51 40 Prozent Das Verbot der Verhullung des eigenen Gesichts ist damit in Art 10a der Bundesverfassung verankert Da die Verfassungsbestimmung nicht direkt anwendbar ist unterbreitete der Bundesrat am 12 Oktober 2022 der Bundesversammlung den Entwurf fur eine Umsetzung durch ein Bundesgesetz Er stellte unter anderem den Antrag dass Menschen die an offentlichen Orten ihr Gesicht verschleiern kunftig mit einer Busse bis 1000 Schweizer Franken bestraft werden sollen bestimmte Ausnahmen bleiben vorbehalten Das Bundesgesetz uber das Verbot der Verhullung des Gesichts BVVG wurde am 29 September 2023 vom Nationalrat mit 163 zu 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Standerat mit 35 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen Das Gesetz trat am 1 Januar 2025 in Kraft seitdem ist es an offentlich zuganglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten das Gesicht zu verhullen Zu moglichen Ausnahmen zahlen das Tragen von Gesichtsmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit Fastnachts und Karnevalsverkleidung Verhullungen bei Kunstaktionen sowie unter Umstanden eine Verhullung bei Demonstrationen wenn ohne sie die Versammlungs oder Meinungsfreiheit eingeschrankt ware AfrikaSenegal Zur Vorbeugung gegen mogliche Selbstmordattentate hat die Regierung des Senegal im Jahre 2015 die Ganzkorperverschleierung verboten nachdem sich zuvor in mehreren Fallen Selbstmordattentater mit einer Burka verkleidet hatten Zum Beispiel hatten im Norden Kameruns zwei Manner in Burkas bei einem Anschlag im Jahre 2015 14 Menschen in den Tod gerissen Der senegalesische Innenminister Abdoulaye Diallo welcher selbst Moslem ist ausserte die Ganzkorperverschleierung sei keine religiose Angelegenheit und entspreche nicht unserer Kultur Gabun Seit 2015 verbietet Gabun das Tragen einer Vollverschleierung an offentlichen Orten und dem Arbeitsplatz da das Land mit uberwiegend christlicher Bevolkerung Anschlage befurchtet Marokko In Marokko wurde Anfang Januar 2017 mehreren Presseberichten zufolge die Herstellung und der Verkauf sowie der Import von Burkas verboten Eine entsprechende Verlautbarung der Regierung liegt jedoch nicht vor Tunesien Die tunesische Regierung beschloss auf Grund von Sicherheitsbedenken im Jahre 2019 ein Vollverschleierungsverbot fur alle Regierungsgebaude Demnach darf in offentlichen Regierungsgebauden keine Kleidung getragen werden welche das Gesicht teilweise oder vollstandig bedeckt Dem Verbot ging ein Bombenanschlag in der Hauptstadt Tunis voraus LiteraturClaudia Knieps Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam Muhammad Amin Ramdani Hrsg Ethno Islamica Band 3 Ergon Wurzburg 1993 ISBN 3 928034 21 9 Kurzfassung der Dissertation Universitat Bonn 1991 475 Seiten Unter dem Titel Ursprunge des Schleiers im Islam Cinzia Sciuto Die Fallen des Multikulturalismus Laizitat und Menschenrechte in einer vielfaltigen Gesellschaft Seite 78 100 Rotpunktverlag Zurich 2020 ISBN 978 3 85869 886 5 WeblinksWiktionary Verschleierungsverbot Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Spektrum de Verhullung in der Forschung 27 Februar 2019EinzelnachweiseDie Schweiz bekommt ein Verhullungsverbot Deutsche Welle 7 Marz 2021 abgerufen am 8 Oktober 2024 Et Bourguiba libera la femme Ridha Kefi Jeune Afrique 28 August 2006 Burka Verbot Belgien verbietet als erstes europaisches Land die Burka In FOCUS Online 30 April 2010 abgerufen am 8 August 2012 Vollverschleierung Spanischer Senat votiert fur Burka Bann In Spiegel Online 23 Juni 2010 abgerufen am 8 August 2012 Parlament stimmt gegen Verschleierungsverbot In derStandard at 21 Juli 2010 abgerufen am 12 August 2016 Ab Montag landesweites Burkaverbot Frankreich luftet mittels Gesetz den Schleier In RP ONLINE 8 April 2011 archiviert vom Original am 10 April 2011 abgerufen am 8 August 2012 Franzosisches Gesetz 2010 1192 LOI n 2010 1192 du 11 octobre 2010 interdisant la dissimulation du visage dans l espace public 1 Abgerufen am 30 November 2013 Cameroon bans Islamic face veil after suicide bombings In bbc com 16 Juli 2015 englisch Another African country bans Islamic veil for 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Geschaftsdatenbank Curia Vista des Parlaments Abgerufen am 5 Oktober 2023 mit Links zur Botschaft des Bundesrats Regierung den Verhandlungen von Nationalrat und Standerat und weiteren Parlamentsunterlagen Das Gesichtsverhullungsverbot gilt ab 2025 In news admin ch 6 November 2024 abgerufen am 6 November 2024 Verhullen mit Ausnahmen verboten In taz de 1 Januar 2025 abgerufen am 12 April 2025 Fur ein anlassbezogenes Burka Verbot 22 August 2016 abgerufen am 16 Dezember 2022 Suddeutsche Zeitung 14 Tote bei Selbstmordanschlagen im Norden Kameruns Abgerufen am 16 Dezember 2022 Fragen amp Antworten Recht auf totale Verhullung Abgerufen am 16 Dezember 2022 Les autorites senegalaises interdisent le port du Niqab Abgerufen am 16 Dezember 2022 franzosisch Bati Afrika ulkeleri guvenlik gerekcesiyle burkayi yasakliyor Diken 2 Mai 2016 abgerufen am 16 Dezember 2022 turkisch Cameroon bans Islamic face veil after suicide bombings In BBC News 16 Juli 2015 bbc com abgerufen am 16 Dezember 2022 Islam Marokko verbietet offenbar Burka Verkauf In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 16 Dezember 2022 Morocco just banned the burqa 10 Januar 2017 abgerufen am 16 Dezember 2022 englisch Tunisia bans niqab in government offices DW 07 05 2019 Abgerufen am 16 Dezember 2022 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten

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