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Verpflichtungsgeschäft

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Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Es bezeichnet ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat.

Mit dem Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich ein Schuldner zur Vornahme eines Tuns, Duldens oder Unterlassens. Im Normalfall bedeutet diese Verpflichtung, dass der Gläubiger dieses Tun, Dulden oder Unterlassen von dem Verpflichteten einfordern kann: Es entsteht ein Anspruch gegen den Verpflichteten. So kann zum Beispiel der Käufer eines Autos aus dem Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschäft vom Verkäufer zur Erfüllung seiner Verpflichtung die Übereignung des Autos verlangen. Umgekehrt kann der Verkäufer vom Käufer zur Erfüllung von dessen Zahlungsverpflichtung die Gegenleistung, die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Beim Kaufvertrag handelt es sich um ein zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft. Daneben sind einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte (ebenfalls ein Vertrag) wie die Schenkung möglich.

Verpflichtungsgeschäfte entstehen typischerweise, indem sich zwei Rechtsträger über die Verpflichtung einigen, also durch Vertrag (z. B. durch Kaufvertrag). Verpflichtungsgeschäfte können aber auch durch einseitige Willenserklärung entstehen. Ein Beispiel hierfür ist die Auslobung eines Finderlohns.

Der aus dem Verpflichtungsgeschäft resultierende Anspruch besteht häufig in der Verpflichtung zur Übertragung eines Rechtes. So ist der Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft, in dem sich der Verkäufer zur Übertragung des Eigentums an der Kaufsache verpflichtet. Die Eigentumsübertragung selbst ist ein weiteres Rechtsgeschäft, das sogenannte Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft. Der Kaufvertrag ist die causa für die Rechtsübertragung (Rechtsgrund für das Behaltendürfen). Es wird daher auch vom Kausalgeschäft gesprochen.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterliegen dem Abstraktions- bzw. Trennungsprinzip.

Literatur

  • Winfried Boecken: BGB – allgemeiner Teil. Kohlhammer, Stuttgart 2007 (2. Auflage 2012), ISBN 978-3-17-018392-6. S. 24 ff.
  • Dieter Medicus: Allgemeiner Teil des BGB. Ein Lehrbuch. Müller, Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-5082-4. 10., neu bearbeitete Auflage: 2010, ISBN 978-3-8114-9652-1. S. 96 f.
  • Palandt, Helmut Heinrichs: BGB-Kommentar, 68. Auflage, 2009, Überblick 15 vor § 104.

Weblinks

Wiktionary: Verpflichtungsgeschäft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187935-1 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 09:43

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Die Artikel Verpflichtungsgeschaft und Kausalgeschaft uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Das Verpflichtungsgeschaft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft Es bezeichnet ein Rechtsgeschaft das eine Verpflichtung zum Inhalt hat Trennungsprinzip Verpflichtungsgeschaft und Verfugungsgeschaft Mit dem Verpflichtungsgeschaft verpflichtet sich ein Schuldner zur Vornahme eines Tuns Duldens oder Unterlassens Im Normalfall bedeutet diese Verpflichtung dass der Glaubiger dieses Tun Dulden oder Unterlassen von dem Verpflichteten einfordern kann Es entsteht ein Anspruch gegen den Verpflichteten So kann zum Beispiel der Kaufer eines Autos aus dem Kaufvertrag als Verpflichtungsgeschaft vom Verkaufer zur Erfullung seiner Verpflichtung die Ubereignung des Autos verlangen Umgekehrt kann der Verkaufer vom Kaufer zur Erfullung von dessen Zahlungsverpflichtung die Gegenleistung die Zahlung des Kaufpreises verlangen Beim Kaufvertrag handelt es sich um ein zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschaft Daneben sind einseitig verpflichtende Rechtsgeschafte ebenfalls ein Vertrag wie die Schenkung moglich Verpflichtungsgeschafte entstehen typischerweise indem sich zwei Rechtstrager uber die Verpflichtung einigen also durch Vertrag z B durch Kaufvertrag Verpflichtungsgeschafte konnen aber auch durch einseitige Willenserklarung entstehen Ein Beispiel hierfur ist die Auslobung eines Finderlohns Der aus dem Verpflichtungsgeschaft resultierende Anspruch besteht haufig in der Verpflichtung zur Ubertragung eines Rechtes So ist der Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschaft in dem sich der Verkaufer zur Ubertragung des Eigentums an der Kaufsache verpflichtet Die Eigentumsubertragung selbst ist ein weiteres Rechtsgeschaft das sogenannte Verfugungs oder Erfullungsgeschaft Der Kaufvertrag ist die causa fur die Rechtsubertragung Rechtsgrund fur das Behaltendurfen Es wird daher auch vom Kausalgeschaft gesprochen Verpflichtungs und Verfugungsgeschaft unterliegen dem Abstraktions bzw Trennungsprinzip LiteraturWinfried Boecken BGB allgemeiner Teil Kohlhammer Stuttgart 2007 2 Auflage 2012 ISBN 978 3 17 018392 6 S 24 ff Dieter Medicus Allgemeiner Teil des BGB Ein Lehrbuch Muller Heidelberg 1982 ISBN 3 8114 5082 4 10 neu bearbeitete Auflage 2010 ISBN 978 3 8114 9652 1 S 96 f Palandt Helmut Heinrichs BGB Kommentar 68 Auflage 2009 Uberblick 15 vor 104 WeblinksWiktionary Verpflichtungsgeschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187935 1 GND Explorer lobid OGND AKS

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