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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen Ausgaben und Vermögensentwicklung der pol

Wahlkampfkostenrückerstattung

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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung. Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusätzlich Erträge aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen, nationalen, regionalen und kommunalen Parlamenten, der Abgeordneten (und ihrer Mitarbeiter) in Parlamenten aller Art sowie ggf. der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Einzelne Länder

Deutschland

→ Hauptartikel: Parteienfinanzierung (Deutschland)

Arten der Parteifinanzierung

Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Parteienfinanzierung in Deutschland durch einige Besonderheiten aus. Der Anteil der Mitgliedsbeiträge an den Einnahmen der Parteien ist relativ hoch (bei sinkenden Mitgliederzahlen und hohen Durchschnittsbeiträgen), der Anteil der Parteispenden ist deutlich geringer, jedenfalls der Spenden von juristischen Personen. Dieser betrug 2008 durchschnittlich 5 %. Die Bedeutung von Spenden für die Parteienfinanzierung in Deutschland hat sich seit den siebziger Jahren erheblich geändert. Während (große und kleine) Spenden im Jahre 1972 noch 44–45 % aller Einnahmen von CDU und CSU ausmachten (bei der FDP 1976 sogar 51 %), stammten aus dieser Geldquelle 2011–2012 noch 13–19 % der Gesamteinnahmen von CDU, CSU und FDP.

Bei der öffentlichen Finanzierung der Parteitätigkeit werden in Deutschland unterschiedliche Wege nebeneinander genutzt: Die staatliche Teilfinanzierung (früher: Wahlkampfkostenerstattung) deckt einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten. Hinzu kommen die steuerliche Begünstigung von „Kleinspenden“, Mitgliedsbeiträgen und Mandatsträgerabgaben. Als weitere Formen der indirekten Finanzierung sind kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung in öffentlichem Rundfunk und Fernsehen sowie die Bereitstellung von Plakatflächen durch kommunale Behörden zu erwähnen. In den Grenzbereich zur Politikfinanzierung gehören öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen und die „Globalzuschüsse“ an die politischen Stiftungen.

Als Konsequenz aus Artikel 21 Grundgesetz berichten die deutschen Parteien durch internetverfügbare Bundestags-Drucksachen alljährlich über alle Einnahmen, Ausgaben und den Stand ihres Vermögens für sämtliche Organisationsebenen (Bund, Land, Kreis und Gemeinde). „Dieser Grad an Transparenz wird von keiner anderen westlichen Demokratie auch nur ansatzweise erreicht“. Am 4. Dezember 2009 hat die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Deutschland weitergehende Regelungen empfohlen, so etwa die Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten für Wahlkämpfe, ein generelles Verbot für anonyme Spenden, eine deutliche Absenkung der Publizitätsgrenze von derzeit € 10.000. Das Ergebnis einer international vergleichenden empirischen Analyse von Unternehmensspenden unterstützt die Transparenzforderung für Firmenspenden. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lehnte diese Vorschläge mit der Mehrheit der (damaligen) Regierungsparteien CDU/CSU und FDP ab.

Unabhängige Wahlkreisbewerber (Direktkandidaten), für die mindestens 10 % der gültigen Erststimmen abgegeben wurden, erhalten für jede gültige Erststimme eine Wahlkampfkostenerstattung.

Einschränkung staatlicher Finanzierung bei festgestellter Verfassungsfeindlichkeit

Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber durch die Änderung von Artikel 21 Grundgesetz in Gestalt des neuen Absatzes 3 und 4 die Möglichkeit für einen Ausschluss von der staatlichen Finanzierung geschaffen. 2019 hatten dann Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den 150-seitigen Antrag gestellt, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht die frühere NPD (=Die Heimat) von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.

Frankreich

In Frankreich sahen sich alle Parteien lange Zeit berechtigt, ihren politischen Einfluss auf Bau- und Rüstungsvorhaben in Parteispenden umzuwandeln. Auch kam es zu großen Parteispenden, speziell vor Wahlen, aus ehemaligen Kolonien Frankreichs an Parteien oder einzelne Politiker.

Der Journalist veröffentlichte 1994 ein Buch unter dem Titel Mitterrand und die 40 Räuber. Darin warf er Mitterrand vor, Korruption sozialistischer Parteifreunde um sich geduldet zu haben und sich mit fragwürdigen Freunden wie Bernard Tapie zu umgeben. Montaldo stützte sich dabei überwiegend auf angebliche Informationen von . Dieser war über 35 Jahre einer der engsten Vertrauten Mitterrands und beging 1994 im Élysée-Palast Suizid.

Im Sommer 2010 gab es zwei Spendenaffären: eine um den Staatspräsidenten Sarkozy, eine um seinen Arbeitsminister Éric Woerth.

Das Wahlrecht wurde in Frankreich mit dem 2000 geändert. Seitdem erhalten Parteien weniger Geld, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten.

Niederlande

→ Hauptartikel: Parteienfinanzierung in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es seit 1999 ein Gesetz zur Unterstützung von Parteien. Eine so begünstigte Partei erhält einen Grundbetrag und zusätzlich Geld pro Parlamentsmitglied und pro Mitglied (ab tausend Mitgliedern, die mindestens je 12 € im Jahr zahlen). Dazu kommen:

  • kostenlose Sendezeit im Rundfunk
  • Geld für Personal von Fraktionen
  • Die meisten Parteien verlangen von Volksvertretern, dass sie einen Teil ihrer Diäten an die Partei abführen.

Dazu kommen private Spenden. Ab 4.537,80 € muss der Spender veröffentlicht werden. Allerdings gilt dies nur für Parteien, die tatsächlich Unterstützung durch das besagte Gesetz erhalten. Die Partij voor de Vrijheid hat streng genommen nur ein einziges Mitglied und profitiert daher nicht von staatlicher Unterstützung, muss aber nicht die Namen ihrer Spender bekanntgeben. Sie wehrt sich besonders gegen Pläne, die Veröffentlichungspflicht für alle Parteien einzuführen.

Skandale mit Bezug zur Parteienfinanzierung gibt es kaum.

Österreich

→ Hauptartikel: Parteienfinanzierung in Österreich

Auch in Österreich sind Parteien im 19. Jh. als freiwillige Organisationen von Bürgern entstanden, die sich ursprünglich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzierten. Inzwischen sind mit den Mandatsträgerabgaben („Parteisteuern“) und öffentlichen Mitteln weitere Säulen der Mittelbeschaffung hinzugekommen. Grundlage für die öffentliche Parteienfinanzierung sind in Österreich das Parteiengesetz („PartG“) und das Parteienförderungsgesetz („PartFörG“), zuletzt neu gefasst 2012. Im Rahmen dieses „Transparenzpakets“ sind im Juli 2012 zahlreiche neue Vorschriften in Kraft getreten, darunter verschärfte Offenlegungspflichten u. a. für Spenden (jetzt über 7.260 EUR). Auch die nicht im Nationalrat vertretenen Parteien haben im Wahljahr Anspruch auf Fördermittel für ihre Tätigkeit (Wahlkampfkostenrückerstattung), falls sie mehr als ein Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen der (auf dem Stimmzettel erscheinenden) wahlwerbenden Partei, der für das politische Tagesgeschäft zuständigen politischen Partei und den Parlamentsklubs (in Deutschland Fraktionen genannt) mit jeweils unterschiedlichen Einnahmen. Klubs werden seit 1963 gefördert; aktuelle Grundlage ist das Klubfinanzierungsgesetz von 1985. Daneben werden parteinahe Organisationen (darunter im Rahmen der Presseförderung auch die Parteimedien) und Politische Akademien gefördert.

Im Jahr 2009 wurden die Parlamentsklubs mit 18,5 Mio. EUR gefördert, es folgten die Öffentlichkeitsarbeit nach § 2 PartG mit 16 Mio. EUR, die Wahlkampfkostenrückerstattung mit 12,4 Mio. EUR und die Parteiakademien mit 11,6 Mio. EUR, gesamt: 58,6 Mio. EUR. Die Förderung nach § 2 PartG (der eigentliche Kern der öffentlichen Parteienförderung) war zuletzt leicht rückläufig und betrug im Jahr 2012 15,3 Mio. EUR, darunter 4,6 Mio. EUR für die SPÖ vor der ÖVP mit 4,1 Mio. EUR. Die Parteien- und Klubförderung auf Ebene von Bund und Ländern, betrug 2014 insgesamt 205 Millionen Euro. ÖVP und SPÖ allein erhielten 63,8 bzw. 60,2 Millionen.

Im März 2019 wurde vom Nationalrat eine Änderung der Valorisierungsklausel rückwirkend mit 1. Jänner 2019 beschlossen. Gemäß dem Gesetzesbeschluss sollen die Förderungen künftig jedes Jahr automatisch steigen und nicht erst bei Erreichen eines Inflationsschwellenwerts von 5 Prozent. Für 2019 wurde eine Erhöhung um zwei Prozent beschlossen.

Polen

Die Finanzierung der Parteien in Polen ist im Parteiengesetz (ustawa o partiach politycznych) geregelt. Im Jahr 2001 wurde eine Finanzierung der Parteien aus Staatsmitteln eingeführt. Diese Umstellung der Finanzierung sollte mehreren Anforderungen gerecht werden. So sollten die Möglichkeiten der Korruption verringert werden, der finanzielle Druck der Parteien gemindert und jüngeren Parteien bessere Chancen gegeben werden. Seit 2001 dürfen sich die Parteien nur durch die staatlichen Mittel, Mitgliedsbeiträge und Erbschaften finanzieren. Spenden sind nur von natürlichen Personen und hier auch nur in begrenzter Höhe erlaubt.

Recht auf eine Unterstützung hat jede Partei die bei einer landesweiten Parlamentswahl mindestens 3 % der Stimmen erringt, die Höhe der Unterstützung hängt von dem Wahlergebnis ab. 2008 flossen insgesamt 107 Millionen Złoty aus dem Staatshaushalt an die Parteien, 2002 waren es 37 Millionen. Als Schwäche des Systems wurden festgestellt, dass die Parteienlandschaft dadurch die Passivität der Parteien fördert und neue Parteien weniger Chancen haben in den Sejm zu gelangen. Die Mehrheit der Polen ist weiterhin gegen eine staatliche Finanzierung der Parteien. Anfang 2009 wurde von der Partei Lewica i Demokraci (Linke und Demokraten) ein Änderungsvorschlag eingebracht, der nach einigen Änderungen im April 2009 vom Sejm verabschiedet wurde. Da der polnische Präsident Lech Kaczyński Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes hatte, legte er es dem polnischen Verfassungsgericht vor.

Schweiz

→ Hauptartikel: Politische Parteien in der Schweiz#Parteiengesetzgebung auf Bundesebene

Die Schweiz gehörte bis 2022 zu den wenigen europäischen Ländern, die über keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu den politischen Parteien verfügen, weder zu deren Finanzierung noch zur Finanzierung von Wahlkampagnen. Die GRECO, eine Organisation des Europarates, empfahl der Schweiz daher im Jahr 2011, Vorschriften über die Buchführung und Offenlegung von Spenden durch die Parteien einzuführen. 2022 wurde ein revidiertes Gesetz in Kraft gesetzt, welches Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung enthält, welche erstmals für die Nationalratswahlen 2023 galten.

USA

→ Hauptartikel: Politisches System der Vereinigten Staaten

Die Begriffe „Geld in der Politik“ (“Money in politics”, Herbert Alexander) oder „Kosten der Demokratie“ (“Costs of Democracy”, Alexander Heard) beziehen sich in den USA vor allem auf Wahlkampffinanzierung („campaign finance“). Dieser Begriff umfasst alle finanziellen Mittel, die aufgewendet werden, um das Ergebnis einer Wahl (oder Abstimmung) zu beeinflussen. Träger der Wahlkampffinanzierung sind Political Action Committees (PACs), die u. a. von Kandidaten, Parteien, Interessengruppen (-verbänden) oder großen Unternehmen betrieben werden. Die größten Ausgabepositionen in den Wahlkämpfen der Einzelstaaten und für die Ämter der Bundesebene beziehen sich auf den Kauf von Sendezeit bei privaten Rundfunk- und Fernsehsendern.

In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien. Stärker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstützung durch Privatpersonen einher, die aber auf einen Höchstbeitrag pro Individuum begrenzt ist. Dies führt zu einer größeren Abhängigkeit der Parteien von privaten Geldgebern, andererseits werden diese Verbindungen auch eher offengelegt als das z. B. in Deutschland der Fall ist.

Europäische Union

Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 ist für politische Parteien auf europäischer Ebene eine Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Parteienfinanzierung sind in der EU-Verordnung 2004/2003 festgelegt. Derzeit sind zehn Europaparteien vom Europaparlament anerkannt.

Die Aufteilung der Finanzmittel erfolgt wie folgt: 15 % der Gesamtsumme werden auf alle Parteien gleichmäßig verteilt. Die restlichen 85 % werden proportional zur Anzahl ihrer Europaparlamentarier auf die Parteien verteilt.

Liste der Parteienfinanzierung in Euro pro Jahr (Stand Februar 2020):

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 * 2020 *
ALDE 462.661 819.563 883.500 1.022.344 1.115.665 1.179.191 1.553.984 1.815.770 1.950.344 2.232.476 2.812.798 2.093.480 2.337.149 2.449.108 2.674.543 4.564.976 5.420.315
ECPM
 
208.359 259.852 241.807 305.012 387.534 460.950 493.129 499.993 624.532 921.217 598.583
EKR
 
327.164 632.626 1.138.751 1.402.596 1.943.434 1.574.463 2.291.591 1.439.310 1.253.918 4.422.345 3.600.000
EDP 69.862 253.933 163.571 152.611 407.693 249.084 423.886 370.916 362.826 436.636 564.673 456.896 517.925 532.072 532.075 887.400 855.000
EFA 163.222 217.906 220.914 215.198 226.600 226.600 339.152 392.280 382.259 438.864 525.955 635.911 777.490 779.408 628.696 1.327.049 1.134.331
EGP 171.461 568.261 581.000 631.750 641.534 643.562 1.054.999 1.298.539 1.333.372 1.563.218 1.917.890 1.665.874 1.795.489 1.865.999 2.244.342 3.518.721 3.932.126
EVP 1.051.469 2.398.941 2.914.060 3.156.414 3.354.754 3.485.708 4.959.462 6.183.988 6.482.714 6.463.606 9.326.735 8.053.043 6.917.555 8.018.034 7.356.802 15.663.000 11.134.961
IDP
 
400.778 785.076 525.296 1.045.592 2.425.515 3.932.126
SPE 1.093.853 2.489.175 2.580.000 2.992.218 3.027.647 3.100.000 3.395.323 4.117.825 4.323.313 4.985.351 5.297.172 5.828.179 7.154.167 6.901.688 6.309.079 11.475.000 9.067.500
EL 120.895 365.868 439.019 524.251 536.539 562.405 708.080 846.936 835.049 947.500 1.219.120 1.484.078 1.594.189 1.342.594 1.513.876 2.250.000 2.160.000
ADDE
 
820.725 0 0
 
AIDE
 
170.064 239.410 303.051
 
AEN 83.964 114.330 144.809 159.138 206.376 384.558
 
AENM
 
186.292 350.294 363.131 292.013 228.616 342.788
 
APF
 
328.661 27.055
 
CVF
 
0
 
EUD
 
57.763 226.280 153.821 217.167 176.069 166.803 195.364 196.644 273.686 292.428 238.050 0
 
EAF
 
368.262 357.089 384.064 521.198 494.264 390.696 0
 
MELD
 
457.730 593.589 634.779 43.689
 
Libertas
 
0 **
 
Summe 3.217.387 7.227.977 8.154.700 9.319.614 9.973.680 10.048.275 13.146.478 16.453.797 18.246.910 20.299.850 25.788.105 24.596.771 25.498.783 24.723.345 24.183.455 47.455.223 * 41.834.942 *
* 
Vorläufige Festsetzung (Maximalbeträge)
** 
Libertas erhielt 2009 eine vorläufige Finanzierung von € 202.823 zugesprochen, die Entscheidung wurde aber später zurückgenommen.

Parteien in kursiv sind nicht (mehr) registriert.

Internationaler Vergleich

Bei einer Betrachtung der Parteienfinanzierung in unterschiedlichen Ländern lassen sich die Ausgabenschwerpunkte, die wichtigsten Einnahmequellen und die gesetzlichen Regeln (für die finanziellen Aspekte der Parteitätigkeit) vergleichend gegenüberstellen. In den meisten Ländern (wichtige Ausnahme: USA) handelt es sich bei den Organisationen, die Geldmittel für politische Zwecke einwerben und ausgeben, um Parteien, genauer gesagt um Parteizentralen oder regionale und lokale Gebietsverbände.

Ausgaben

Parteibezogene Ausgaben für den politischen Wettbewerb können sich beziehen auf

  • Wahlkämpfe von Kandidaten, Unterstützergruppen (Proponentenkomitees), Interessengruppen oder politischen Parteien,
  • innerparteiliche Wettbewerbe um die Nominierung von (Parlaments-)Kandidaten (z. B. primaries),
  • Aus- und Fortbildung (Training) von Parteiaktivisten, Parteifunktionären oder Kandidaten,
  • Entwicklung von Politikentwürfen (Programmen oder Einzelmaßnahmen) durch Parteien oder parteinahe Organisationen,
  • den laufenden Betrieb von Parteiorganisationen in Hauptstädten und/oder auf örtlicher Ebene,
  • Bemühungen um die politische Information von Bürgern (auch im Hinblick auf Volksbegehren und Volksabstimmungen).

Die Ausgabenschwerpunkte der Parteizentralen liegen bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkämpfen, Massenmedien (einschließlich Werbeflächen und Großveranstaltungen), Gehältern und Sozialleistungen für hauptberufliche Parteiangestellte, Dienstleistungen von Werbeagenturen und Kommunikationsberatern („spin doctors“) und Aufwendungen für Büroräume (einschließlich Mieten und Betriebskosten). Lokale Parteiorganisationen (wie Wahlkreisparteien oder Kreisverbände), die in hohem Maße auf die freiwillige, unbezahlte Mitarbeit von Parteiaktivisten und anderen Helfern angewiesen sind, geben Geld vor allem für Post- und Telekommunikationsleistungen sowie die Miete und Betriebskosten von Büroräumen aus, die als Mittelpunkte der örtlichen Parteiaktivität dienen.

Für die Gesamtkosten der Parteitätigkeit hat die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Vergleichsdaten vorgelegt. Danach zählen Israel, Italien, Japan und Österreich zu den teuersten Demokratien der Welt. Demgegenüber gelten Australien, Kanada, Großbritannien und die Niederlande als „kostengünstige“ Demokratien. Zum Mittelfeld gehören u. a. Deutschland, Frankreich, Irland und die USA. „Die Dauer demokratischer Tradition wirkt kostensenkend; in Entwicklungsländern und Transformationsstaaten sind die Kosten des Parteienwettbewerbs durch Aufwendungen für ‚Stimmenkauf‘ erheblich höher als in gefestigten demokratischen Strukturen mit langer Gewöhnung an einen unpersönlichen Parteienwettbewerb.“

Einnahmen

Einnahmen für politische Zwecke können stammen von

  • einzelnen Bürgern, die als Parteimitglieder regelmäßig Beiträge oder als Parteianhänger gelegentliche Zuwendungen (Kleinspenden) leisten,
  • wohlhabenden Einzelpersonen, gesellschaftlichen Organisationen (insbesondere Interessenverbänden) oder Unternehmen, die durch größere Zuwendungen (Großspenden) bestimmte politische Vorstellungen unterstützen oder sich Zugang zu politischen Akteuren bzw. Ämtern verschaffen wollen,
  • aus öffentlichen Kassen, die direkt oder indirekt (unter bestimmten Voraussetzungen) die politische Tätigkeit von Parteien fördern.

G. M. Gidlund hat diese drei Arten der Geldbeschaffung als Basisfinanzierung, plutokratische Finanzierung bzw. öffentliche Finanzierung bezeichnet.

Gesetzliche Regelungen

Viele Demokratien haben inzwischen gesetzliche Regelungen für die Parteienfinanzierung (Parteifinanzregime) geschaffen. Solche Regeln können

  • Verbote und Begrenzungen für bestimmte Einnahmen und Ausgaben betreffen,
  • den Umfang, die Verteilung und den Zugang zur öffentlichen Zuwendungen ausgestalten,
  • die Transparenz der Parteifinanzen durch regelmäßige Finanzberichte und Spenderlisten vorschreiben sowie
  • Verfahrens- bzw. Strafvorschriften umfassen.

Gesetzliche Verbote von Ausgaben für parteipolitische Zwecke betreffen entweder Wahlkampfausgaben durch Nicht-Kandidaten (sog. unabhängige Ausgaben bzw. Wahlwerbung Dritter) oder den Ankauf von Sendezeit für Wahlwerbung in Rundfunk und Fernsehen. Beide Arten von Verboten stehen im Spannungsfeld von zwei Verfassungsgrundsätzen, der Chancengleichheit des politischen Wettbewerbs und der Meinungsfreiheit (von Bürgern und Organisationen).

Großbritannien begrenzt die Ausgaben der Wahlkreiskandidaten seit 1883. Kanada hat als erste Demokratie 1974 zusätzlich eine Ausgabenbegrenzung für politische Parteien und 2004 Ausgabengrenzen für Bewerber um eine Nominierung im Wahlkreis eingeführt. Der U.S. Supreme Court urteilte 1976, dass eine gesetzliche Begrenzung von Wahlkampfausgaben mit der freien Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz unvereinbar, also verfassungswidrig, ist. Um wirksam zu sein, erfordert jede Begrenzung von Ausgaben im politischen Wettbewerb sorgfältige Überwachung, konsequente Durchsetzungsmaßnahmen sowie angemessene Sanktionen für evtl. Verstöße.

Im Hinblick auf Einnahmen für politische Zwecke sind gesetzliche Anreize, wie Steuervorteile oder Aufstockungsmittel (matching funds), die bestimmte Formen von Zuwendungen (wie Beiträge der Parteimitglieder oder Kleinspenden der Parteianhänger) fördern sollen, eher selten. Stärker verbreitet sind Verbote und Höchstgrenzen für bestimmte Einnahmearten. So sind etwa Spenden von Unternehmen (juristischen Personen) an Parteien (und Kandidaten) generell gesetzlich verboten in den USA (seit 1907), in Frankreich (seit 1995) und in Kanada (seit 2003).

Literatur

  • Alexander Heard: Political financing. In: David I. Sills (Hrsg.): International Encyclopedia of the Social Sciences. Band 12, Free Press – Macmillan, New York, NY 1968, S. 235–241.
  • Khayyam Z. Paltiel: Campaign finance – contrasting practices and reforms. In: David Butler u. a. (Hrsg.): Democracy at the polls – a comparative study of competitive national elections. American Enterprise Institute, Washington DC 1981, S. 138–172.
  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteifinanzen in West-Europa. In: Zeitschrift für Politik, Band 51, Nr. 1, 2004, S. 29–51.
  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteienfinanzierung in Westeuropa. In: Die Parteiensysteme Westeuropas. 2006, S. 507–519; doi:10.1007/978-3-531-90061-2_21.
  • Ingrid van Biezen: Campaign and party finance. In: Lawrence LeDuc u. a. (Hrsg.): Comparing Democracies – Elections and Voting in the 21st Century. Sage, London u. a. 2010, S. 65–97.
  • Michael Pinto-Duschinsky: Party Finance. In: Betrand Badie u. a. (Hrsg.): International Encyclopedia of Political Science. Sage, London 2011.

Weblinks

  • Political Finance and Political Corruption. – IPSA Research Committee on Political Finance and Political Corruption, RC20 (englisch)
  • Public funding of parties – ACE Electoral Knowledge Network (englisch, französisch, spanisch, arabisch)
  • 2003 Political Party Finance Database – International IDEA, Strömsborg, Schweden (englisch)
  • 2012 Political Party Finance Database – International IDEA, Strömsborg, Schweden (englisch)
  • K. Z. Paltiel, J. M. Wilson: Political Party Financing in Canada. In: The Canadian Encyclopedia. 2006; abgerufen am 27. Oktober 2021 (englisch, französisch). 
  • R. Austin, M. Tjernström (Hrsg.): Funding of political parties and election campaigns, Stockholm 2003. (PDF; 1,1 MB) International IDEA, Strömsborg, Schweden (englisch)
  • E. Falguera, S. Jones, M. Ohman (Hrsg.): Funding of political parties and election campaigns. A Handbook on political finance, Stockholm 2014. (PDF; 7,6 MB) International IDEA, Strömsborg, Schweden (englisch)

Einzelnachweise

  1. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1982. Deutscher Bundestag. Bonn 1983, S. 97, 100; Deutscher Bundestag, Drucksache Nr. 18/400, S. 3, 179 und dsgl., Nr. 18/401, S. 3.
  2. Fundstellenverzeichnis der Rechenschaftsberichte. Deutscher Bundestag, abgerufen am 16. Januar 2015. 
  3. Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. 8. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, S. 170f.
  4. Iain McMenamin: If Money Talks, What Does It Say? Oxford University Press, Oxford 2013, S. 138. („The case for disclosure is straightforward in a co-ordinated economy. If disclosure can minimize both pragmatic and ideological financing, there is little reason to introduce bans or limits on business funding.“)
  5. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/8200, S. 6f.
  6. Wahlkampfkostenerstattung. Deutscher Bundestag, abgerufen am 10. Januar 2021. 
  7. Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21). In: buzer.de. Abgerufen am 23. Januar 2024. 
  8. Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 19. Juli 2019, abgerufen am 23. Januar 2024. 
  9. mrc/AFP/Reuters: Entscheidung in Karlsruhe NPD-Nachfolger »Die Heimat« von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen Seit 2021 bekommt die NPD kein Geld mehr vom Staat. Das ist rechtens, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Auch die steuerliche Begünstigung für die inzwischen in »Die Heimat« umbenannte rechtsextreme Partei entfällt. In: spiegel.de. Der Spiegel GmbH & Co. KG, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg, 23. Januar 2024, abgerufen am 23. Januar 2024. 
  10. Bettencourt-Affäre fordert Bauernopfer. In: taz, 13. Juli 2010.
  11. Zu beiden Einnahmearten s. Hubert Sickinger: Politikfinanzierung in Österreich. 2. Auflage. Czernin-Verlag, Wien 2009, S. 136–182.
  12. s.d. H. Sickinger: Politikfinanzierung. 2009, S. 226–235.
  13. s.d. H. Sickinger: Politikfinanzierung. 2009, S. 236–265, 288–350.
  14. Parteien-Förderungsgesetz 2012 §1 Abs. 3. Gesetzestext. Abgerufen am 1. Oktober 2013.
  15. Stephan Lenzhofer: Die neue Parteienfinanzierung: Mehr Transparenz im Tausch gegen höhere staatliche Zuwendungen. (Memento vom 5. April 2013 im Internet Archive) jusportal.at, abgerufen am 11. Juni 2013.
  16. Herbert E. Meister: Europäische Rechtslehre: Vorstudien zu einem positiven Realismus. 1. Auflage. Band 1 und 2. Pro Business, 2015, ISBN 978-3-86460-266-5, S. 444 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 
  17. Parteienförderung (2002–2012). (Memento vom 26. Juli 2013 im Internet Archive) (PDF; 38 kB) Website des Österr. Bundeskanzleramt, abgerufen am 11. Juni 2013.
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  24. appf.europa.eu (Memento des Originals vom 26. November 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
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  26. europarl.europa.eu (PDF; 197 kB)
  27. Detaillierte Studien über die lokalen Parteiorganisationen liegen vor allem aus Kanada (R. Kenneth Carty: Canadian Political Parties in the Constituencies. Dundurn, Toronto 1991) und Großbritannien (Patrick Seyd, Paul Whiteley: Labour’s Grass Roots: The Politics of Party Membership. Clarendon, Oxford 1992 bzw. dies.: New Labour’s Grassroots: The Transformation of the Labour Party Membership. Palgrave Macmillan, Basingstoke 2002 sowie Paul Whiteley, Patrick Seyd, Jeremy Richardson: True Blues. The Politics of Conservative Party Membership. Oxford University Press, New York 1994) vor.
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  29. ähnlich schon Arnold Heidenheimer: Comparative Political Finance – Notes on Practices and towards a Theory. In: Journal of Politics. Jahrgang 25, Nr. 3, 1963, S. 798 (bzw. ders.: Comparative Political Finance. The Financing of Party Organizations and Election Campaigns. D. C. Heath, Lexington MA 1970, S. 12. Michael Pinto-Duschinsky: British Political Finance 1830–1980. American Enterprise Institute, Washington / London 1981, S. 28–30.)
  30. Zu Unternehmensspenden siehe: Andrea Römmele: Unternehmenspenden in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Die USA, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im internationalen Vergleich. Nomos Verlag, Baden-Baden 1995; Iain McMenamin: If Money Talks, What Does It Say? Corruption and Business Financing of Political Parties. Oxford University Press, Oxford 2013.
  31. Gullan M. Gidlund: Partistöd (Schwedisch mit englischer Zusammenfassung), C.W.K. Gleerup, Umeå 1983, S. 55, 353.
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  33. Canada Elections Act, 1974 bzw. 2004.
  34. Buckley v. Valeo 424 U, S. 1.
  35. Regulation of Party Finance. In: Richard S. Katz, William Crotty (Hrsg.): Handbook of Party Politics. Sage, London 2006, S. 446f.
  36. Citizens Cash in Canada and the United States. In: Herbert E. Alexander, Rei Shiratori (Hrsg.): Comparative political finance among the democracies. Westview Press, Boulder CO 1994, S. 145–157.
  37. Susanne Fischer: Das Geld sucht seinen Weg. In: Der Spiegel. Nr. 5, 2000, S. 44 f. (online). 
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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4044747-9 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 04 Jul 2025 / 15:38

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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen Ausgaben und Vermogensentwicklung der politischen Parteien Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen Mitgliedsbeitrage Parteispenden direkte und indirekte offentliche Zuwendungen sowie Mandatstragerabgaben Parteisteuern Abgaben bzw Sonderbeitrage von Abgeordneten und Ministern Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Landern unterschiedliche Bedeutung Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusatzlich Ertrage aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen nationalen regionalen und kommunalen Parlamenten der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter in Parlamenten aller Art sowie ggf der politischen Stiftungen mit einbezieht Einzelne LanderDeutschland Hauptartikel Parteienfinanzierung Deutschland Arten der Parteifinanzierung Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Parteienfinanzierung in Deutschland durch einige Besonderheiten aus Der Anteil der Mitgliedsbeitrage an den Einnahmen der Parteien ist relativ hoch bei sinkenden Mitgliederzahlen und hohen Durchschnittsbeitragen der Anteil der Parteispenden ist deutlich geringer jedenfalls der Spenden von juristischen Personen Dieser betrug 2008 durchschnittlich 5 Die Bedeutung von Spenden fur die Parteienfinanzierung in Deutschland hat sich seit den siebziger Jahren erheblich geandert Wahrend grosse und kleine Spenden im Jahre 1972 noch 44 45 aller Einnahmen von CDU und CSU ausmachten bei der FDP 1976 sogar 51 stammten aus dieser Geldquelle 2011 2012 noch 13 19 der Gesamteinnahmen von CDU CSU und FDP Bei der offentlichen Finanzierung der Parteitatigkeit werden in Deutschland unterschiedliche Wege nebeneinander genutzt Die staatliche Teilfinanzierung fruher Wahlkampfkostenerstattung deckt einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten Hinzu kommen die steuerliche Begunstigung von Kleinspenden Mitgliedsbeitragen und Mandatstragerabgaben Als weitere Formen der indirekten Finanzierung sind kostenlose Sendezeiten fur Wahlwerbung in offentlichem Rundfunk und Fernsehen sowie die Bereitstellung von Plakatflachen durch kommunale Behorden zu erwahnen In den Grenzbereich zur Politikfinanzierung gehoren offentliche Mittel fur die Arbeit von Parlamentsfraktionen und die Globalzuschusse an die politischen Stiftungen Als Konsequenz aus Artikel 21 Grundgesetz berichten die deutschen Parteien durch internetverfugbare Bundestags Drucksachen alljahrlich uber alle Einnahmen Ausgaben und den Stand ihres Vermogens fur samtliche Organisationsebenen Bund Land Kreis und Gemeinde Dieser Grad an Transparenz wird von keiner anderen westlichen Demokratie auch nur ansatzweise erreicht Am 4 Dezember 2009 hat die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption GRECO Deutschland weitergehende Regelungen empfohlen so etwa die Veroffentlichung von Rechenschaftsberichten fur Wahlkampfe ein generelles Verbot fur anonyme Spenden eine deutliche Absenkung der Publizitatsgrenze von derzeit 10 000 Das Ergebnis einer international vergleichenden empirischen Analyse von Unternehmensspenden unterstutzt die Transparenzforderung fur Firmenspenden Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lehnte diese Vorschlage mit der Mehrheit der damaligen Regierungsparteien CDU CSU und FDP ab Unabhangige Wahlkreisbewerber Direktkandidaten fur die mindestens 10 der gultigen Erststimmen abgegeben wurden erhalten fur jede gultige Erststimme eine Wahlkampfkostenerstattung Einschrankung staatlicher Finanzierung bei festgestellter Verfassungsfeindlichkeit Nach dem Scheitern des NPD Verbotsverfahrens im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber durch die Anderung von Artikel 21 Grundgesetz in Gestalt des neuen Absatzes 3 und 4 die Moglichkeit fur einen Ausschluss von der staatlichen Finanzierung geschaffen 2019 hatten dann Bundestag Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den 150 seitigen Antrag gestellt die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschliessen Mit Urteil vom 23 Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht die fruhere NPD Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung aus Frankreich In Frankreich sahen sich alle Parteien lange Zeit berechtigt ihren politischen Einfluss auf Bau und Rustungsvorhaben in Parteispenden umzuwandeln Auch kam es zu grossen Parteispenden speziell vor Wahlen aus ehemaligen Kolonien Frankreichs an Parteien oder einzelne Politiker Der Journalist veroffentlichte 1994 ein Buch unter dem Titel Mitterrand und die 40 Rauber Darin warf er Mitterrand vor Korruption sozialistischer Parteifreunde um sich geduldet zu haben und sich mit fragwurdigen Freunden wie Bernard Tapie zu umgeben Montaldo stutzte sich dabei uberwiegend auf angebliche Informationen von Dieser war uber 35 Jahre einer der engsten Vertrauten Mitterrands und beging 1994 im Elysee Palast Suizid Im Sommer 2010 gab es zwei Spendenaffaren eine um den Staatsprasidenten Sarkozy eine um seinen Arbeitsminister Eric Woerth Das Wahlrecht wurde in Frankreich mit dem 2000 geandert Seitdem erhalten Parteien weniger Geld wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten Niederlande Hauptartikel Parteienfinanzierung in den Niederlanden In den Niederlanden gibt es seit 1999 ein Gesetz zur Unterstutzung von Parteien Eine so begunstigte Partei erhalt einen Grundbetrag und zusatzlich Geld pro Parlamentsmitglied und pro Mitglied ab tausend Mitgliedern die mindestens je 12 im Jahr zahlen Dazu kommen kostenlose Sendezeit im Rundfunk Geld fur Personal von Fraktionen Die meisten Parteien verlangen von Volksvertretern dass sie einen Teil ihrer Diaten an die Partei abfuhren Dazu kommen private Spenden Ab 4 537 80 muss der Spender veroffentlicht werden Allerdings gilt dies nur fur Parteien die tatsachlich Unterstutzung durch das besagte Gesetz erhalten Die Partij voor de Vrijheid hat streng genommen nur ein einziges Mitglied und profitiert daher nicht von staatlicher Unterstutzung muss aber nicht die Namen ihrer Spender bekanntgeben Sie wehrt sich besonders gegen Plane die Veroffentlichungspflicht fur alle Parteien einzufuhren Skandale mit Bezug zur Parteienfinanzierung gibt es kaum Osterreich Hauptartikel Parteienfinanzierung in Osterreich Auch in Osterreich sind Parteien im 19 Jh als freiwillige Organisationen von Burgern entstanden die sich ursprunglich nur aus Mitgliedsbeitragen und Spenden finanzierten Inzwischen sind mit den Mandatstragerabgaben Parteisteuern und offentlichen Mitteln weitere Saulen der Mittelbeschaffung hinzugekommen Grundlage fur die offentliche Parteienfinanzierung sind in Osterreich das Parteiengesetz PartG und das Parteienforderungsgesetz PartForG zuletzt neu gefasst 2012 Im Rahmen dieses Transparenzpakets sind im Juli 2012 zahlreiche neue Vorschriften in Kraft getreten darunter verscharfte Offenlegungspflichten u a fur Spenden jetzt uber 7 260 EUR Auch die nicht im Nationalrat vertretenen Parteien haben im Wahljahr Anspruch auf Fordermittel fur ihre Tatigkeit Wahlkampfkostenruckerstattung falls sie mehr als ein Prozent der gultigen Stimmen erhalten haben Das osterreichische Recht unterscheidet zwischen der auf dem Stimmzettel erscheinenden wahlwerbenden Partei der fur das politische Tagesgeschaft zustandigen politischen Partei und den Parlamentsklubs in Deutschland Fraktionen genannt mit jeweils unterschiedlichen Einnahmen Klubs werden seit 1963 gefordert aktuelle Grundlage ist das Klubfinanzierungsgesetz von 1985 Daneben werden parteinahe Organisationen darunter im Rahmen der Presseforderung auch die Parteimedien und Politische Akademien gefordert Im Jahr 2009 wurden die Parlamentsklubs mit 18 5 Mio EUR gefordert es folgten die Offentlichkeitsarbeit nach 2 PartG mit 16 Mio EUR die Wahlkampfkostenruckerstattung mit 12 4 Mio EUR und die Parteiakademien mit 11 6 Mio EUR gesamt 58 6 Mio EUR Die Forderung nach 2 PartG der eigentliche Kern der offentlichen Parteienforderung war zuletzt leicht rucklaufig und betrug im Jahr 2012 15 3 Mio EUR darunter 4 6 Mio EUR fur die SPO vor der OVP mit 4 1 Mio EUR Die Parteien und Klubforderung auf Ebene von Bund und Landern betrug 2014 insgesamt 205 Millionen Euro OVP und SPO allein erhielten 63 8 bzw 60 2 Millionen Im Marz 2019 wurde vom Nationalrat eine Anderung der Valorisierungsklausel ruckwirkend mit 1 Janner 2019 beschlossen Gemass dem Gesetzesbeschluss sollen die Forderungen kunftig jedes Jahr automatisch steigen und nicht erst bei Erreichen eines Inflationsschwellenwerts von 5 Prozent Fur 2019 wurde eine Erhohung um zwei Prozent beschlossen Polen Die Finanzierung der Parteien in Polen ist im Parteiengesetz ustawa o partiach politycznych geregelt Im Jahr 2001 wurde eine Finanzierung der Parteien aus Staatsmitteln eingefuhrt Diese Umstellung der Finanzierung sollte mehreren Anforderungen gerecht werden So sollten die Moglichkeiten der Korruption verringert werden der finanzielle Druck der Parteien gemindert und jungeren Parteien bessere Chancen gegeben werden Seit 2001 durfen sich die Parteien nur durch die staatlichen Mittel Mitgliedsbeitrage und Erbschaften finanzieren Spenden sind nur von naturlichen Personen und hier auch nur in begrenzter Hohe erlaubt Recht auf eine Unterstutzung hat jede Partei die bei einer landesweiten Parlamentswahl mindestens 3 der Stimmen erringt die Hohe der Unterstutzung hangt von dem Wahlergebnis ab 2008 flossen insgesamt 107 Millionen Zloty aus dem Staatshaushalt an die Parteien 2002 waren es 37 Millionen Als Schwache des Systems wurden festgestellt dass die Parteienlandschaft dadurch die Passivitat der Parteien fordert und neue Parteien weniger Chancen haben in den Sejm zu gelangen Die Mehrheit der Polen ist weiterhin gegen eine staatliche Finanzierung der Parteien Anfang 2009 wurde von der Partei Lewica i Demokraci Linke und Demokraten ein Anderungsvorschlag eingebracht der nach einigen Anderungen im April 2009 vom Sejm verabschiedet wurde Da der polnische Prasident Lech Kaczynski Zweifel an der Verfassungskonformitat des Gesetzes hatte legte er es dem polnischen Verfassungsgericht vor Schweiz Hauptartikel Politische Parteien in der Schweiz Parteiengesetzgebung auf Bundesebene Die Schweiz gehorte bis 2022 zu den wenigen europaischen Landern die uber keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu den politischen Parteien verfugen weder zu deren Finanzierung noch zur Finanzierung von Wahlkampagnen Die GRECO eine Organisation des Europarates empfahl der Schweiz daher im Jahr 2011 Vorschriften uber die Buchfuhrung und Offenlegung von Spenden durch die Parteien einzufuhren 2022 wurde ein revidiertes Gesetz in Kraft gesetzt welches Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung enthalt welche erstmals fur die Nationalratswahlen 2023 galten USA Hauptartikel Politisches System der Vereinigten Staaten Die Begriffe Geld in der Politik Money in politics Herbert Alexander oder Kosten der Demokratie Costs of Democracy Alexander Heard beziehen sich in den USA vor allem auf Wahlkampffinanzierung campaign finance Dieser Begriff umfasst alle finanziellen Mittel die aufgewendet werden um das Ergebnis einer Wahl oder Abstimmung zu beeinflussen Trager der Wahlkampffinanzierung sind Political Action Committees PACs die u a von Kandidaten Parteien Interessengruppen verbanden oder grossen Unternehmen betrieben werden Die grossten Ausgabepositionen in den Wahlkampfen der Einzelstaaten und fur die Amter der Bundesebene beziehen sich auf den Kauf von Sendezeit bei privaten Rundfunk und Fernsehsendern In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien Starker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstutzung durch Privatpersonen einher die aber auf einen Hochstbeitrag pro Individuum begrenzt ist Dies fuhrt zu einer grosseren Abhangigkeit der Parteien von privaten Geldgebern andererseits werden diese Verbindungen auch eher offengelegt als das z B in Deutschland der Fall ist Europaische UnionSeit dem Vertrag von Amsterdam 1997 ist fur politische Parteien auf europaischer Ebene eine Finanzierung aus dem Haushalt der Europaischen Union vorgesehen Die Voraussetzungen fur eine Parteienfinanzierung sind in der EU Verordnung 2004 2003 festgelegt Derzeit sind zehn Europaparteien vom Europaparlament anerkannt Die Aufteilung der Finanzmittel erfolgt wie folgt 15 der Gesamtsumme werden auf alle Parteien gleichmassig verteilt Die restlichen 85 werden proportional zur Anzahl ihrer Europaparlamentarier auf die Parteien verteilt Liste der Parteienfinanzierung in Euro pro Jahr Stand Februar 2020 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ALDE 462 661 819 563 883 500 1 022 344 1 115 665 1 179 191 1 553 984 1 815 770 1 950 344 2 232 476 2 812 798 2 093 480 2 337 149 2 449 108 2 674 543 4 564 976 5 420 315ECPM 208 359 259 852 241 807 305 012 387 534 460 950 493 129 499 993 624 532 921 217 598 583EKR 327 164 632 626 1 138 751 1 402 596 1 943 434 1 574 463 2 291 591 1 439 310 1 253 918 4 422 345 3 600 000EDP 69 862 253 933 163 571 152 611 407 693 249 084 423 886 370 916 362 826 436 636 564 673 456 896 517 925 532 072 532 075 887 400 855 000EFA 163 222 217 906 220 914 215 198 226 600 226 600 339 152 392 280 382 259 438 864 525 955 635 911 777 490 779 408 628 696 1 327 049 1 134 331EGP 171 461 568 261 581 000 631 750 641 534 643 562 1 054 999 1 298 539 1 333 372 1 563 218 1 917 890 1 665 874 1 795 489 1 865 999 2 244 342 3 518 721 3 932 126EVP 1 051 469 2 398 941 2 914 060 3 156 414 3 354 754 3 485 708 4 959 462 6 183 988 6 482 714 6 463 606 9 326 735 8 053 043 6 917 555 8 018 034 7 356 802 15 663 000 11 134 961IDP 400 778 785 076 525 296 1 045 592 2 425 515 3 932 126SPE 1 093 853 2 489 175 2 580 000 2 992 218 3 027 647 3 100 000 3 395 323 4 117 825 4 323 313 4 985 351 5 297 172 5 828 179 7 154 167 6 901 688 6 309 079 11 475 000 9 067 500EL 120 895 365 868 439 019 524 251 536 539 562 405 708 080 846 936 835 049 947 500 1 219 120 1 484 078 1 594 189 1 342 594 1 513 876 2 250 000 2 160 000ADDE 820 725 0 0 AIDE 170 064 239 410 303 051 AEN 83 964 114 330 144 809 159 138 206 376 384 558 AENM 186 292 350 294 363 131 292 013 228 616 342 788 APF 328 661 27 055 CVF 0 EUD 57 763 226 280 153 821 217 167 176 069 166 803 195 364 196 644 273 686 292 428 238 050 0 EAF 368 262 357 089 384 064 521 198 494 264 390 696 0 MELD 457 730 593 589 634 779 43 689 Libertas 0 Summe 3 217 387 7 227 977 8 154 700 9 319 614 9 973 680 10 048 275 13 146 478 16 453 797 18 246 910 20 299 850 25 788 105 24 596 771 25 498 783 24 723 345 24 183 455 47 455 223 41 834 942 Vorlaufige Festsetzung Maximalbetrage Libertas erhielt 2009 eine vorlaufige Finanzierung von 202 823 zugesprochen die Entscheidung wurde aber spater zuruckgenommen Parteien in kursiv sind nicht mehr registriert Internationaler VergleichBei einer Betrachtung der Parteienfinanzierung in unterschiedlichen Landern lassen sich die Ausgabenschwerpunkte die wichtigsten Einnahmequellen und die gesetzlichen Regeln fur die finanziellen Aspekte der Parteitatigkeit vergleichend gegenuberstellen In den meisten Landern wichtige Ausnahme USA handelt es sich bei den Organisationen die Geldmittel fur politische Zwecke einwerben und ausgeben um Parteien genauer gesagt um Parteizentralen oder regionale und lokale Gebietsverbande Ausgaben Parteibezogene Ausgaben fur den politischen Wettbewerb konnen sich beziehen auf Wahlkampfe von Kandidaten Unterstutzergruppen Proponentenkomitees Interessengruppen oder politischen Parteien innerparteiliche Wettbewerbe um die Nominierung von Parlaments Kandidaten z B primaries Aus und Fortbildung Training von Parteiaktivisten Parteifunktionaren oder Kandidaten Entwicklung von Politikentwurfen Programmen oder Einzelmassnahmen durch Parteien oder parteinahe Organisationen den laufenden Betrieb von Parteiorganisationen in Hauptstadten und oder auf ortlicher Ebene Bemuhungen um die politische Information von Burgern auch im Hinblick auf Volksbegehren und Volksabstimmungen Die Ausgabenschwerpunkte der Parteizentralen liegen bei Offentlichkeitsarbeit und Wahlkampfen Massenmedien einschliesslich Werbeflachen und Grossveranstaltungen Gehaltern und Sozialleistungen fur hauptberufliche Parteiangestellte Dienstleistungen von Werbeagenturen und Kommunikationsberatern spin doctors und Aufwendungen fur Buroraume einschliesslich Mieten und Betriebskosten Lokale Parteiorganisationen wie Wahlkreisparteien oder Kreisverbande die in hohem Masse auf die freiwillige unbezahlte Mitarbeit von Parteiaktivisten und anderen Helfern angewiesen sind geben Geld vor allem fur Post und Telekommunikationsleistungen sowie die Miete und Betriebskosten von Buroraumen aus die als Mittelpunkte der ortlichen Parteiaktivitat dienen Fur die Gesamtkosten der Parteitatigkeit hat die Carl von Ossietzky Universitat Oldenburg Vergleichsdaten vorgelegt Danach zahlen Israel Italien Japan und Osterreich zu den teuersten Demokratien der Welt Demgegenuber gelten Australien Kanada Grossbritannien und die Niederlande als kostengunstige Demokratien Zum Mittelfeld gehoren u a Deutschland Frankreich Irland und die USA Die Dauer demokratischer Tradition wirkt kostensenkend in Entwicklungslandern und Transformationsstaaten sind die Kosten des Parteienwettbewerbs durch Aufwendungen fur Stimmenkauf erheblich hoher als in gefestigten demokratischen Strukturen mit langer Gewohnung an einen unpersonlichen Parteienwettbewerb Einnahmen Einnahmen fur politische Zwecke konnen stammen von einzelnen Burgern die als Parteimitglieder regelmassig Beitrage oder als Parteianhanger gelegentliche Zuwendungen Kleinspenden leisten wohlhabenden Einzelpersonen gesellschaftlichen Organisationen insbesondere Interessenverbanden oder Unternehmen die durch grossere Zuwendungen Grossspenden bestimmte politische Vorstellungen unterstutzen oder sich Zugang zu politischen Akteuren bzw Amtern verschaffen wollen aus offentlichen Kassen die direkt oder indirekt unter bestimmten Voraussetzungen die politische Tatigkeit von Parteien fordern G M Gidlund hat diese drei Arten der Geldbeschaffung als Basisfinanzierung plutokratische Finanzierung bzw offentliche Finanzierung bezeichnet Gesetzliche Regelungen Viele Demokratien haben inzwischen gesetzliche Regelungen fur die Parteienfinanzierung Parteifinanzregime geschaffen Solche Regeln konnen Verbote und Begrenzungen fur bestimmte Einnahmen und Ausgaben betreffen den Umfang die Verteilung und den Zugang zur offentlichen Zuwendungen ausgestalten die Transparenz der Parteifinanzen durch regelmassige Finanzberichte und Spenderlisten vorschreiben sowie Verfahrens bzw Strafvorschriften umfassen Gesetzliche Verbote von Ausgaben fur parteipolitische Zwecke betreffen entweder Wahlkampfausgaben durch Nicht Kandidaten sog unabhangige Ausgaben bzw Wahlwerbung Dritter oder den Ankauf von Sendezeit fur Wahlwerbung in Rundfunk und Fernsehen Beide Arten von Verboten stehen im Spannungsfeld von zwei Verfassungsgrundsatzen der Chancengleichheit des politischen Wettbewerbs und der Meinungsfreiheit von Burgern und Organisationen Grossbritannien begrenzt die Ausgaben der Wahlkreiskandidaten seit 1883 Kanada hat als erste Demokratie 1974 zusatzlich eine Ausgabenbegrenzung fur politische Parteien und 2004 Ausgabengrenzen fur Bewerber um eine Nominierung im Wahlkreis eingefuhrt Der U S Supreme Court urteilte 1976 dass eine gesetzliche Begrenzung von Wahlkampfausgaben mit der freien Meinungsausserung nach dem Ersten Verfassungszusatz unvereinbar also verfassungswidrig ist Um wirksam zu sein erfordert jede Begrenzung von Ausgaben im politischen Wettbewerb sorgfaltige Uberwachung konsequente Durchsetzungsmassnahmen sowie angemessene Sanktionen fur evtl Verstosse Im Hinblick auf Einnahmen fur politische Zwecke sind gesetzliche Anreize wie Steuervorteile oder Aufstockungsmittel matching funds die bestimmte Formen von Zuwendungen wie Beitrage der Parteimitglieder oder Kleinspenden der Parteianhanger fordern sollen eher selten Starker verbreitet sind Verbote und Hochstgrenzen fur bestimmte Einnahmearten So sind etwa Spenden von Unternehmen juristischen Personen an Parteien und Kandidaten generell gesetzlich verboten in den USA seit 1907 in Frankreich seit 1995 und in Kanada seit 2003 LiteraturAlexander Heard Political financing In David I Sills Hrsg International Encyclopedia of the Social Sciences Band 12 Free Press Macmillan New York NY 1968 S 235 241 Khayyam Z Paltiel Campaign finance contrasting practices and reforms In David Butler u a Hrsg Democracy at the polls a comparative study of competitive national elections American Enterprise Institute Washington DC 1981 S 138 172 Hiltrud Nassmacher Parteiensysteme und Parteifinanzen in West Europa In Zeitschrift fur Politik Band 51 Nr 1 2004 S 29 51 Hiltrud Nassmacher Parteiensysteme und Parteienfinanzierung in Westeuropa In Die Parteiensysteme Westeuropas 2006 S 507 519 doi 10 1007 978 3 531 90061 2 21 Ingrid van Biezen Campaign and party finance In Lawrence LeDuc u a Hrsg Comparing Democracies Elections and Voting in the 21st Century Sage London u a 2010 S 65 97 Michael Pinto Duschinsky Party Finance In Betrand Badie u a Hrsg International Encyclopedia of Political Science Sage London 2011 WeblinksPolitical Finance and Political Corruption IPSA Research Committee on Political Finance and Political Corruption RC20 englisch Public funding of parties ACE Electoral Knowledge Network englisch franzosisch spanisch arabisch 2003 Political Party Finance Database International IDEA Stromsborg Schweden englisch 2012 Political Party Finance Database International IDEA Stromsborg Schweden englisch K Z Paltiel J M Wilson Political Party Financing in Canada In The Canadian Encyclopedia 2006 abgerufen am 27 Oktober 2021 englisch franzosisch R Austin M Tjernstrom Hrsg Funding of political parties and election campaigns Stockholm 2003 PDF 1 1 MB International IDEA Stromsborg Schweden englisch E Falguera S Jones M Ohman Hrsg Funding of political parties and election campaigns A Handbook on political finance Stockholm 2014 PDF 7 6 MB International IDEA Stromsborg Schweden englisch EinzelnachweisePeter Schindler Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1982 Deutscher Bundestag Bonn 1983 S 97 100 Deutscher Bundestag Drucksache Nr 18 400 S 3 179 und dsgl Nr 18 401 S 3 Fundstellenverzeichnis der Rechenschaftsberichte Deutscher Bundestag abgerufen am 16 Januar 2015 Wolfgang Rudzio Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 8 Auflage VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2011 S 170f Iain McMenamin If Money Talks What Does It Say Oxford University Press Oxford 2013 S 138 The case for disclosure is straightforward in a co ordinated economy If disclosure can minimize both pragmatic and ideological financing there is little reason to introduce bans or limits on business funding Deutscher Bundestag Drucksache 17 8200 S 6f Wahlkampfkostenerstattung Deutscher Bundestag abgerufen am 10 Januar 2021 Artikel 1 Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes Artikel 21 In buzer de Abgerufen am 23 Januar 2024 Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt Pressemitteilung Bundesministerium des Innern und fur Heimat 19 Juli 2019 abgerufen am 23 Januar 2024 mrc AFP Reuters Entscheidung in Karlsruhe NPD Nachfolger Die Heimat von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen Seit 2021 bekommt die NPD kein Geld mehr vom Staat Das ist rechtens hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden Auch die steuerliche Begunstigung fur die inzwischen in Die Heimat umbenannte rechtsextreme Partei entfallt In spiegel de Der Spiegel GmbH amp Co KG Ericusspitze 1 20457 Hamburg 23 Januar 2024 abgerufen am 23 Januar 2024 Bettencourt Affare fordert Bauernopfer In taz 13 Juli 2010 Zu beiden Einnahmearten s Hubert Sickinger Politikfinanzierung in Osterreich 2 Auflage Czernin Verlag Wien 2009 S 136 182 s d H Sickinger Politikfinanzierung 2009 S 226 235 s d H Sickinger Politikfinanzierung 2009 S 236 265 288 350 Parteien Forderungsgesetz 2012 1 Abs 3 Gesetzestext Abgerufen am 1 Oktober 2013 Stephan Lenzhofer Die neue Parteienfinanzierung Mehr Transparenz im Tausch gegen hohere staatliche Zuwendungen Memento vom 5 April 2013 im Internet Archive jusportal at abgerufen am 11 Juni 2013 Herbert E Meister Europaische Rechtslehre Vorstudien zu einem positiven Realismus 1 Auflage Band 1 und 2 Pro Business 2015 ISBN 978 3 86460 266 5 S 444 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Parteienforderung 2002 2012 Memento vom 26 Juli 2013 im Internet Archive PDF 38 kB Website des Osterr Bundeskanzleramt abgerufen am 11 Juni 2013 Parteienforderung OVP vor SPO grosster Subventionsempfanger In Der Standard 14 Dezember 2014 Nationalrat Parteienforderung wird kunftig jahrlich erhoht Parlamentskorrespondenz vom 29 Marz 2019 abgerufen am 29 Marz 2019 Jaroslaw Zbieranek Parteienfinanzierung Memento vom 11 Februar 2017 im Internet Archive PDF In Polen Analysen Forschungsstelle Osteuropa an der Universitat Bremen 16 Juni 2009 Nr 54 S 2 10 Aleksandra Jackowska I Sub we ncje bu d e to we dla partii politycznych kwoty i tendencje In Subwencje z budzetu panstwa dla partii politycznych Instystut Spraw Publicznych Warschau 2008 S 15 Groupe d Etats contre la corruption GRECO Dritte Evaluationsrunde Evaluationsbericht uber die Schweiz Transparenz der Parteienfinanzierung Thema II 21 Oktober 2011 PDF Verordnung EG Nr 2004 2003 Des Europaischen Parlaments und des Rates vom 4 November 2003 uber die Regelungen fur die politischen Parteien auf europaischer Ebene und ihre Finanzierung europa eu 27 Dezember 2007 PDF appf europa eu Memento des Originals vom 26 November 2018 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 europarl europa eu europarl europa eu PDF 197 kB Detaillierte Studien uber die lokalen Parteiorganisationen liegen vor allem aus Kanada R Kenneth Carty Canadian Political Parties in the Constituencies Dundurn Toronto 1991 und Grossbritannien Patrick Seyd Paul Whiteley Labour s Grass Roots The Politics of Party Membership Clarendon Oxford 1992 bzw dies New Labour s Grassroots The Transformation of the Labour Party Membership Palgrave Macmillan Basingstoke 2002 sowie Paul Whiteley Patrick Seyd Jeremy Richardson True Blues The Politics of Conservative Party Membership Oxford University Press New York 1994 vor Ist unsere Demokratie zu teuer In Einblicke Nr 39 2004 S 24 presse uni oldenburg de PDF 235 kB abgerufen am 3 Marz 2015 ahnlich schon Arnold Heidenheimer Comparative Political Finance Notes on Practices and towards a Theory In Journal of Politics Jahrgang 25 Nr 3 1963 S 798 bzw ders Comparative Political Finance The Financing of Party Organizations and Election Campaigns D C Heath Lexington MA 1970 S 12 Michael Pinto Duschinsky British Political Finance 1830 1980 American Enterprise Institute Washington London 1981 S 28 30 Zu Unternehmensspenden siehe Andrea Rommele Unternehmenspenden in der Parteien und Wahlkampffinanzierung Die USA Kanada die Bundesrepublik Deutschland und Grossbritannien im internationalen Vergleich Nomos Verlag Baden Baden 1995 Iain McMenamin If Money Talks What Does It Say Corruption and Business Financing of Political Parties Oxford University Press Oxford 2013 Gullan M Gidlund Partistod Schwedisch mit englischer Zusammenfassung C W K Gleerup Umea 1983 S 55 353 Corrupt and Illegal Practices Prevention Act 1883 S d Michael Pinto Duschinsky British Political Finance 1830 1980 American Enterprise Institute Washington DC London 1981 S 248 252 Canada Elections Act 1974 bzw 2004 Buckley v Valeo 424 U S 1 Regulation of Party Finance In Richard S Katz William Crotty Hrsg Handbook of Party Politics Sage London 2006 S 446f Citizens Cash in Canada and the United States In Herbert E Alexander Rei Shiratori Hrsg Comparative political finance among the democracies Westview Press Boulder CO 1994 S 145 157 Susanne Fischer Das Geld sucht seinen Weg In Der Spiegel Nr 5 2000 S 44 f online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4044747 9 GND Explorer lobid OGND AKS

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