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Wassergefährdungsklasse

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Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) bezeichnet im deutschen Wasserrecht die Eignung eines Stoffes oder Gemisches zur Verunreinigung eines Gewässers, also von Wasser. Nach dieser Einstufung bestimmen sich die Vorsorgemaßnahmen derer, die mit diesen Stoffen umgehen.

Deutschland

Historische Entwicklung

Der Begriff stammt aus der zum 2. August 2017 aufgehobenen Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS). Darin wurde die Wassergefährdung von Stoffen näher bestimmt, teils als Stofflisten der Klassen, teils als vorgeschriebene Einstufungsverfahren. Diese Vorschrift leitete sich aus § 62 Absatz 4 Nummer 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 5 bis 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ab.

In der vorhergehenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit vom 18. April 1996, gab es noch eine WGK 0 für „im allgemeinen nicht wassergefährdende“ Stoffe. Die WGK 0 ist mit der Veröffentlichung der VwVwS vom 17. Mai 1999 weggefallen. In der VwVwS wurden diese Stoffe teilweise als „nicht wassergefährdend“ eingestuft, teilweise aber in die WGK 1 übergeleitet.

Die nach Wassergefährdungsklasse und Stoffmenge gestaffelten Anforderungen wurden im Wasserrecht der Bundesländer durch die „Anlagenverordnungen“ (VAwS, Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) festgesetzt. Im Jahre 2010 erließ die durch das WHG dazu ermächtigte Bundesregierung die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Am 18. April 2017 ist eine neue AwSV erlassen worden und teils am 22. April 2017, teils am 1. August 2017 in Kraft getreten. Diese „[…] legt […] bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fest und löst die bisher gültigen unterschiedlichen Anlagenverordnungen (VAwS) der einzelnen Bundesländer ab. […] Die einstufungsbezogenen Regelungen der AwSV (Kapitel 2 und die Anlagen 1 und 2) basieren auf der VwVwS von 1999 und 2005 und harmonisieren die WGK-Einstufung mit der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Die AwSV regelt grundsätzlich die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen (WGK).“ Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS) ist am 10. August 2017 mit Wirkung vom 2. August 2017 aufgehoben worden.

Bedeutung

Nach der aktuellen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bedeuten die Klassen

WGK 1 Schwach wassergefährdend
WGK 2 Deutlich wassergefährdend
WGK 3 Stark wassergefährdend

An die Einstufung eines Stoffes oder Stoffgemisches in eine dieser Klassen knüpfen sich Sicherheitsregeln für Betreiber von ortsfesten Anlagen bei der Lagerhaltung und anderen Formen des Umgangs mit diesen Stoffen: Mit höherer Gefährdung und entsprechend höherer Gefährdungsklasse steigen die Anforderungen an die Anlagebetreiber, um einer Verwirklichung dieser Risiken vorzubeugen. So ist die Wassergefährdungsklasse neben dem Fassungsvermögen ein Kriterium zur Bestimmung der Gefährdungsstufe einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, nach der sich etwa die Häufigkeit ihrer Kontrolle oder die Fachbetriebspflicht bei ihrer Errichtung, Reinigung oder Instandsetzung richtet.

Diese Kategorien gelten nicht für den Güterverkehr, da die AwSV nicht auf mobile Anlagen anwendbar ist.

Einstufung

Stoffe oder Gemische werden in Wassergefährdungsklassen eingestuft, falls sie nicht zuzuordnen sind den Kategorien

  • nicht wassergefährdend (ähnlich früher: WGK 0) oder
  • allgemein wassergefährdend, also Jauche, Gülle und Silage(sickersäfte) und andere in § 3 Abs. 2 AwSV gelistete Gruppen.

Das Umweltbundesamt entscheidet dann über die Einstufung von Stoffen oder Stoffgruppen in eine WGK; über die Einstufung von Gemischen in eine WGK und über die Einordnungen von Stoffen oder Gemischen als nicht wassergefährdend kann es entscheiden. Diese Entscheidungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese und die nach der bis 2017 gültigen Rechtslage veröffentlichten, weiterhin gültigen Einstufungen des Umweltbundesamtes sind über seine Datenbank "Rigoletto" abrufbar. Stoffe oder Gemische, die davon nicht erfasst sind und nicht in Behältern oder Verpackungen umgesetzt werden, hat der Betreiber einer Anlage selbst unter Überwachung des Umweltbundesamtes einzustufen, bevor er mit ihnen umgeht. So lange sie nicht nach diesen Regeln eingestuft oder allgemein wassergefährdend sind, gelten sie als stark wassergefährdend (WGK 3).

Grundlage der amtlichen Einstufung wie der ansonsten nötigen Selbsteinstufung in WGK oder als nicht wassergefährdend ist neben Kriterien wie der Dichte und Wasserlöslichkeit ein Punktesystem, das sich an die aus wissenschaftlichen Prüfungen abgeleiteten R-Sätze und H-Sätze anlehnt. Ohne solche Erkenntnisse greift ein eigenes Bewertungssystem über Vorsorgepunkte, das im Zweifel zur Einstufung in eine höhere Wassergefährdungsklasse führt. Für Gemische ist die Anteilberechnung geregelt.

In den Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH-VO ist die WGK auszuweisen.

Schweiz

Die Schweiz kennt zwei Klassen für wassergefährdende Flüssigkeiten

  • Klasse A = Stoffe, die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können
  • Klasse B = Stoffe, die in großen Mengen Wasser verunreinigen können

Im Jahr 2007 wurde die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten aufgehoben. Die für den Gewässerschutz wichtigsten Bestimmungen wurden dabei in das Gesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) bzw. die Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) übernommen, darunter auch die Einteilung der wassergefährdenden Flüssigkeiten in zwei Klassen.

In der Praxis werden zunehmend die deutschen Wassergefährdungsklassen verwendet, so auch in Interkantonalen Merkblättern und Empfehlungen.

Technische Schutzmaßnahmen

In Abhängigkeit von der Wassergefährdungsklasse sowie der Lagermengen wassergefährdender Stoffe bzw. der Anlagengröße sind beispielsweise Auffangwannen und Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen als Maßnahmen des Gewässerschutzes erforderlich.

Siehe auch

  • Gefahrgutklasse
  • Gewässerschutz
  • Umweltschutz

Literatur

  • Klaus G. Steinhäuser, Bernd Simmchen, Horst Fehrenbach, Angela Siebel-Sauer: Wassergefährdungsklasse und Zubereitungsrichtlinie. In: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung, 2005, 17(3), S. 176–180; doi:10.1065/uwsf2005.08.100.

Einzelnachweise

  1. Rechtliche Regelungen – Wassergefährdende Stoffe. umweltbundesamt.de, 18. April 2011; abgerufen am 4. Oktober 2017.
  2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS). Vom 10. August 2017. In: Bundesanzeiger. AT 15.08.2017 B5 (verwaltungsvorschriften-im-internet.de [abgerufen am 4. Oktober 2017]). 
  3. GMBl. 1996 S. 327
  4. Muster-VAwS (PDF; 90 kB) der LAWA
  5. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905) gesetze-im-internet.de; abgerufen am 4. Oktober 2017.
  6. Rechtliche Regelungen – Wassergefährdende Stoffe. umweltbundesamt.de; abgerufen am 4. Oktober 2017 (als Datum des Dokumentes ist der 18. April 2011 angegeben, inhaltlich beschreibt es jedoch die AwSV vom 18. April 2017).
  7. Vom 17. Mai 1999 (BAnz. Nr. 98a vom 29. Mai 1999), die durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 27. Juli 2005 (BAnz. Nr. 142a vom 30. Juli 2005) geändert worden ist
  8. § 3 Abs. 1 AwSV vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905)
  9. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 AwSV
  10. § 6 Abs. 4 und § 11 AwSV
  11. § 66 AwSV
  12. Umweltbundesamt: Stoffdatenbank
  13. § 3 Abs. 4 AwSV
  14. Anlage 1 zu AwSV
  15. Umweltbundesamt: Rechtliche Regelungen wassergefährdende Stoffe
  16. Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten. (PDF; 155 kB) Bundesamt für Umwelt, 2019.
  17. Erläuterungen zur Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (PDF; 22 kB)
  18. Merkblatt Absicherung und Entwaesserung von Güterumschlagplätzen, Seite 4 (PDF; 3,7 MB)
  19. Löschwasser-Rückhaltung Leitfaden für die Praxis, Seite 5 (PDF; 2,4 MB)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 04 Jul 2025 / 06:12

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Die Wassergefahrdungsklasse Abk WGK bezeichnet im deutschen Wasserrecht die Eignung eines Stoffes oder Gemisches zur Verunreinigung eines Gewassers also von Wasser Nach dieser Einstufung bestimmen sich die Vorsorgemassnahmen derer die mit diesen Stoffen umgehen DeutschlandHistorische Entwicklung Der Begriff stammt aus der zum 2 August 2017 aufgehobenen Verwaltungsvorschrift wassergefahrdender Stoffe VwVwS Darin wurde die Wassergefahrdung von Stoffen naher bestimmt teils als Stofflisten der Klassen teils als vorgeschriebene Einstufungsverfahren Diese Vorschrift leitete sich aus 62 Absatz 4 Nummer 1 in Verbindung mit 23 Absatz 1 Nummer 5 bis 11 des Wasserhaushaltsgesetzes WHG ab In der vorhergehenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz uber die nahere Bestimmung wassergefahrdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefahrlichkeit vom 18 April 1996 gab es noch eine WGK 0 fur im allgemeinen nicht wassergefahrdende Stoffe Die WGK 0 ist mit der Veroffentlichung der VwVwS vom 17 Mai 1999 weggefallen In der VwVwS wurden diese Stoffe teilweise als nicht wassergefahrdend eingestuft teilweise aber in die WGK 1 ubergeleitet Die nach Wassergefahrdungsklasse und Stoffmenge gestaffelten Anforderungen wurden im Wasserrecht der Bundeslander durch die Anlagenverordnungen VAwS Verordnungen uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen festgesetzt Im Jahre 2010 erliess die durch das WHG dazu ermachtigte Bundesregierung die Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen AwSV Am 18 April 2017 ist eine neue AwSV erlassen worden und teils am 22 April 2017 teils am 1 August 2017 in Kraft getreten Diese legt bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen fest und lost die bisher gultigen unterschiedlichen Anlagenverordnungen VAwS der einzelnen Bundeslander ab Die einstufungsbezogenen Regelungen der AwSV Kapitel 2 und die Anlagen 1 und 2 basieren auf der VwVwS von 1999 und 2005 und harmonisieren die WGK Einstufung mit der CLP Verordnung EG Nr 1272 2008 Die AwSV regelt grundsatzlich die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefahrdungsklassen WGK Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz uber die Einstufung wassergefahrdender Stoffe in Wassergefahrdungsklassen Verwaltungsvorschrift wassergefahrdende Stoffe VwVwS ist am 10 August 2017 mit Wirkung vom 2 August 2017 aufgehoben worden Bedeutung Nach der aktuellen Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen AwSV bedeuten die Klassen WGK 1 Schwach wassergefahrdendWGK 2 Deutlich wassergefahrdendWGK 3 Stark wassergefahrdend An die Einstufung eines Stoffes oder Stoffgemisches in eine dieser Klassen knupfen sich Sicherheitsregeln fur Betreiber von ortsfesten Anlagen bei der Lagerhaltung und anderen Formen des Umgangs mit diesen Stoffen Mit hoherer Gefahrdung und entsprechend hoherer Gefahrdungsklasse steigen die Anforderungen an die Anlagebetreiber um einer Verwirklichung dieser Risiken vorzubeugen So ist die Wassergefahrdungsklasse neben dem Fassungsvermogen ein Kriterium zur Bestimmung der Gefahrdungsstufe einer Anlage zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen nach der sich etwa die Haufigkeit ihrer Kontrolle oder die Fachbetriebspflicht bei ihrer Errichtung Reinigung oder Instandsetzung richtet Diese Kategorien gelten nicht fur den Guterverkehr da die AwSV nicht auf mobile Anlagen anwendbar ist Einstufung Stoffe oder Gemische werden in Wassergefahrdungsklassen eingestuft falls sie nicht zuzuordnen sind den Kategorien nicht wassergefahrdend ahnlich fruher WGK 0 oder allgemein wassergefahrdend also Jauche Gulle und Silage sickersafte und andere in 3 Abs 2 AwSV gelistete Gruppen Das Umweltbundesamt entscheidet dann uber die Einstufung von Stoffen oder Stoffgruppen in eine WGK uber die Einstufung von Gemischen in eine WGK und uber die Einordnungen von Stoffen oder Gemischen als nicht wassergefahrdend kann es entscheiden Diese Entscheidungen werden im Bundesanzeiger veroffentlicht Diese und die nach der bis 2017 gultigen Rechtslage veroffentlichten weiterhin gultigen Einstufungen des Umweltbundesamtes sind uber seine Datenbank Rigoletto abrufbar Stoffe oder Gemische die davon nicht erfasst sind und nicht in Behaltern oder Verpackungen umgesetzt werden hat der Betreiber einer Anlage selbst unter Uberwachung des Umweltbundesamtes einzustufen bevor er mit ihnen umgeht So lange sie nicht nach diesen Regeln eingestuft oder allgemein wassergefahrdend sind gelten sie als stark wassergefahrdend WGK 3 Grundlage der amtlichen Einstufung wie der ansonsten notigen Selbsteinstufung in WGK oder als nicht wassergefahrdend ist neben Kriterien wie der Dichte und Wasserloslichkeit ein Punktesystem das sich an die aus wissenschaftlichen Prufungen abgeleiteten R Satze und H Satze anlehnt Ohne solche Erkenntnisse greift ein eigenes Bewertungssystem uber Vorsorgepunkte das im Zweifel zur Einstufung in eine hohere Wassergefahrdungsklasse fuhrt Fur Gemische ist die Anteilberechnung geregelt In den Sicherheitsdatenblattern gemass REACH VO ist die WGK auszuweisen SchweizDie Schweiz kennt zwei Klassen fur wassergefahrdende Flussigkeiten Klasse A Stoffe die in kleinen Mengen Wasser verunreinigen konnen Klasse B Stoffe die in grossen Mengen Wasser verunreinigen konnen Im Jahr 2007 wurde die Verordnung uber den Schutz der Gewasser vor wassergefahrdenden Flussigkeiten aufgehoben Die fur den Gewasserschutz wichtigsten Bestimmungen wurden dabei in das Gesetz uber den Schutz der Gewasser Gewasserschutzgesetz GSchG SR 814 20 bzw die Gewasserschutzverordnung GSchV SR 814 201 ubernommen darunter auch die Einteilung der wassergefahrdenden Flussigkeiten in zwei Klassen In der Praxis werden zunehmend die deutschen Wassergefahrdungsklassen verwendet so auch in Interkantonalen Merkblattern und Empfehlungen Technische SchutzmassnahmenIn Abhangigkeit von der Wassergefahrdungsklasse sowie der Lagermengen wassergefahrdender Stoffe bzw der Anlagengrosse sind beispielsweise Auffangwannen und Loschwasser Ruckhalteeinrichtungen als Massnahmen des Gewasserschutzes erforderlich Siehe auchGefahrgutklasse Gewasserschutz UmweltschutzLiteraturKlaus G Steinhauser Bernd Simmchen Horst Fehrenbach Angela Siebel Sauer Wassergefahrdungsklasse und Zubereitungsrichtlinie In Umweltwissenschaften und Schadstoff Forschung 2005 17 3 S 176 180 doi 10 1065 uwsf2005 08 100 EinzelnachweiseRechtliche Regelungen Wassergefahrdende Stoffe umweltbundesamt de 18 April 2011 abgerufen am 4 Oktober 2017 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz uber die Einstufung wassergefahrdender Stoffe in Wassergefahrdungsklassen Verwaltungsvorschrift wassergefahrdende Stoffe VwVwS Vom 10 August 2017 In Bundesanzeiger AT 15 08 2017 B5 verwaltungsvorschriften im internet de abgerufen am 4 Oktober 2017 GMBl 1996 S 327 Muster VAwS PDF 90 kB der LAWA Verordnung uber Anlagen zum Umgang mit wassergefahrdenden Stoffen AwSV vom 18 April 2017 BGBl I S 905 gesetze im internet de abgerufen am 4 Oktober 2017 Rechtliche Regelungen Wassergefahrdende Stoffe umweltbundesamt de abgerufen am 4 Oktober 2017 als Datum des Dokumentes ist der 18 April 2011 angegeben inhaltlich beschreibt es jedoch die AwSV vom 18 April 2017 Vom 17 Mai 1999 BAnz Nr 98a vom 29 Mai 1999 die durch Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 27 Juli 2005 BAnz Nr 142a vom 30 Juli 2005 geandert worden ist 3 Abs 1 AwSV vom 18 April 2017 BGBl I S 905 1 Abs 2 Ziff 2 AwSV 6 Abs 4 und 11 AwSV 66 AwSV Umweltbundesamt Stoffdatenbank 3 Abs 4 AwSV Anlage 1 zu AwSV Umweltbundesamt Rechtliche Regelungen wassergefahrdende Stoffe Klassierung wassergefahrdender Flussigkeiten PDF 155 kB Bundesamt fur Umwelt 2019 Erlauterungen zur Aufhebung der Verordnung uber den Schutz der Gewasser vor wassergefahrdenden Flussigkeiten PDF 22 kB Merkblatt Absicherung und Entwaesserung von Guterumschlagplatzen 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