Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem JWMG das in Baden Württemberg am 1 April 2015 das bisherige Jagdrecht ab
Wildtierschützer

Der Begriff des Wildtierschützers kommt aus dem (JWMG), das in Baden-Württemberg am 1. April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelöst hat. Wildtierschützer sind speziell ausgebildete jagdausübungsberechtigte Personen (siehe Jagdausübungsrecht) und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein-Inhabern und Jagdpächtern. Die Wildtierschützer ersetzen in Baden-Württemberg die ehemaligen Jagdaufseher. Die Tätigkeit kann ehrenamtlich oder hauptberuflich ausgeübt werden, aufgrund der aktuellen Strukturen und Gegebenheiten in Baden-Württemberg erfolgt die Ausübung aber hauptsächlich im Ehrenamt.
Hauptaufgaben der Wildtierschützer sind die Beratung von Privatpersonen und Behörden bei Fragen der Hege und von Wildtieren, des Wildtiermonitorings (Erfassen und Dokumentieren der in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere), des Umgangs mit Wildtieren z. B. Steinmarder, Füchse, Waschbären im Siedlungsraum und bei Unfällen mit Wildtieren wie Rehe, Rotwild und Wildschweinen (Schwarzwild).
Die Wildtierschützer arbeiten in Baden-Württemberg mit den Wildtierbeauftragten, die bei der unteren Jagdbehörde für die Fachberatung in jagdlichen Angelegenheiten zuständigen Personen der Landratsämter (§ 61 JWMG), eng zusammen. Die amtliche Anerkennung und die Aufgaben der Wildtierschützer sind in § 48 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) von Baden-Württemberg geregelt. Zur amtlichen Anerkennung ist der Jagdschein und ein Lehrgang zum Wildtierschützer erforderlich. Vom erforderlichen Lehrgang zum Wildtierschützer sind Personen ausgenommen, welche ein forstliches Studium durchlaufen oder die Ausbildung zum Revierjäger absolviert haben.
Die Interessenvertretung der Wildtierschützer ist der Jagd – Natur – Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. Der Verband ist nach § 64 JWMG als landesweite (gemeint ist Baden-Württemberg) Vertretung der Jäger anerkannt und veröffentlicht Mitteilungen in der Verbandszeitschrift des Jagd in Baden-Württemberg. Eine Mitgliedschaft ist für die Ausübung der Tätigkeit nicht von Bedeutung aber wird aufgrund der ständigen Angebote zur Fort- und Weiterbildung empfohlen.
Literatur
- Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes; Landtag von Baden-Württemberg, 15. Wahlperiode, Drucksache 15 / 6132. (online)
Weblinks
- Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e. V.
Einzelnachweise
- Landesrecht BW JWMG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25. November 2014 | gültig seii: 1. April 2015. Abgerufen am 30. Oktober 2023.
Autor: www.NiNa.Az
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Der Begriff des Wildtierschutzers kommt aus dem JWMG das in Baden Wurttemberg am 1 April 2015 das bisherige Jagdrecht abgelost hat Wildtierschutzer sind speziell ausgebildete jagdausubungsberechtigte Personen siehe Jagdausubungsrecht und unterscheiden sich somit in Ausbildung und Aufgaben von Jagdschein Inhabern und Jagdpachtern Die Wildtierschutzer ersetzen in Baden Wurttemberg die ehemaligen Jagdaufseher Die Tatigkeit kann ehrenamtlich oder hauptberuflich ausgeubt werden aufgrund der aktuellen Strukturen und Gegebenheiten in Baden Wurttemberg erfolgt die Ausubung aber hauptsachlich im Ehrenamt Hemden mit dem aufgenahten Wappen des Wildtierschutzes Baden Wurttemberg Hauptaufgaben der Wildtierschutzer sind die Beratung von Privatpersonen und Behorden bei Fragen der Hege und von Wildtieren des Wildtiermonitorings Erfassen und Dokumentieren der in einem bestimmten Gebiet wild lebenden Tiere des Umgangs mit Wildtieren z B Steinmarder Fuchse Waschbaren im Siedlungsraum und bei Unfallen mit Wildtieren wie Rehe Rotwild und Wildschweinen Schwarzwild Die Wildtierschutzer arbeiten in Baden Wurttemberg mit den Wildtierbeauftragten die bei der unteren Jagdbehorde fur die Fachberatung in jagdlichen Angelegenheiten zustandigen Personen der Landratsamter 61 JWMG eng zusammen Die amtliche Anerkennung und die Aufgaben der Wildtierschutzer sind in 48 des Jagd und Wildtiermanagementgesetzes JWMG von Baden Wurttemberg geregelt Zur amtlichen Anerkennung ist der Jagdschein und ein Lehrgang zum Wildtierschutzer erforderlich Vom erforderlichen Lehrgang zum Wildtierschutzer sind Personen ausgenommen welche ein forstliches Studium durchlaufen oder die Ausbildung zum Revierjager absolviert haben Die Interessenvertretung der Wildtierschutzer ist der Jagd Natur Wildtierschutzerverband Baden Wurttemberg e V Der Verband ist nach 64 JWMG als landesweite gemeint ist Baden Wurttemberg Vertretung der Jager anerkannt und veroffentlicht Mitteilungen in der Verbandszeitschrift des Jagd in Baden Wurttemberg Eine Mitgliedschaft ist fur die Ausubung der Tatigkeit nicht von Bedeutung aber wird aufgrund der standigen Angebote zur Fort und Weiterbildung empfohlen LiteraturGesetz zur Einfuhrung des Jagd und Wildtiermanagementgesetzes Landtag von Baden Wurttemberg 15 Wahlperiode Drucksache 15 6132 online WeblinksJagd Natur Wildtierschutzerverband Baden Wurttemberg e V EinzelnachweiseLandesrecht BW JWMG Landesnorm Baden Wurttemberg Gesamtausgabe Jagd und Wildtiermanagementgesetz JWMG vom 25 November 2014 gultig seii 1 April 2015 Abgerufen am 30 Oktober 2023