In der Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen z B in Bezug auf die Körpersch
Wohngemeinnützigkeit

In der Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen z. B. in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer dafür, dass sie dauerhaft gemeinnützig handeln, indem sie preisgünstigen und sozialen Wohnraum für Haushalte bereitstellen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Sie unterscheidet sich somit in der Art und Weise sowie der Dauer der Förderung und Bindung vom Sozialen Wohnungsbau, der in der Regel durch einmalige Darlehen oder Zuschüsse geprägt ist und zeitlich begrenzt ist, Wohnungen also irgendwann ihre Sozialbindungen verlieren, obgleich sich diese Instrumente meist ergänzen bzw. ergänzt haben.
Während es die Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich und vergleichbare Modelle z. B. in den Niederlanden gibt, wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 abgeschafft. 2024 folgte die gesetzliche Neuregelung als Teil des Jahressteuergesetzes mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025.
Wohnungsgemeinnützigkeit in Deutschland
Geschichte der Wohngemeinnützigkeit bis 1990
Die ersten gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gründeten sich bereits 1847. Prinzipien der Wohnungsgemeinnützigkeit wurden im preußischen Gesetz über die Stempelfreiheit (Steuerbefreiung) gemeinnütziger Wohnungsunternehmen von 1867 verankert, die später auch die Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich und im Deutschen Reich prägten. Nach den steuergesetzlichen Regelungen in Preußen ab 1851 war die Wohnungsgemeinnützigkeit von einer Vielzahl von Landes- und Reichsgesetzen unterschiedlich und teilweise widersprüchlich geprägt.
In der Weimarer Republik wurde 1930 die Gemeinnützigkeitsverordnung (GemVO) beschlossen, welche durch eine Ausführungsverordnung (RAV) detailliert wurde und den Status der „Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen“ durch Vorschriften und Bedingungen reichsweit einheitlich regelte. Dazu gehörte etwa eine staatliche Aufsicht sowie eine Kontrolle durch Prüfverbände.
In der NS-Zeit wurden die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen im Sinne der NS-Ideologie gleichgeschaltet, rassistisch gereinigt und teilweise zwangsvereinigt. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht wurde 1940 mit den wesentlichen Regelungen der GemVO zu einem neuen „“ (WGG) zusammengefasst. Dieses Gesetz galt mit leichten Veränderungen bis zu seiner Aufhebung zum 1. Januar 1990.
Nach 1990 blieben mit § 53 Abgabenordnung nur das Instrument der gemeinnützigen Steuerbefreiung auf Grund einer „mildtätigen“ Aufgabe bei der Wohnraumversorgung, zum Beispiel die Versorgung von besonderen Problemgruppen oder Haushalten ohne eigenes Einkommen, sowie der Steuerbefreiung für spezielle gemeinnützige Vermietungsgenossenschaften, die ihre Wohnungen nur an Mitglieder vermieten und für diese neu bauen oder ankaufen, aber ansonsten keine relevanten Tätigkeiten vollziehen.
In der Nachkriegszeit wurde das Wachstum der Wohnungsgemeinnützigkeit zum Wiederaufbau in den 50er und 60er Jahren durch die öffentliche Wohnungsbauförderung „für breite Schichten der Bevölkerung“ befördert. Die Mehrheit der Sozialwohnungen in der Bundesrepublik, nämlich knapp 60 %, waren letztendlich von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen errichtet worden, überwiegend mit direkter Förderung und immer mit Steuerbefreiung für die Unternehmen. Im Ergebnis hatten die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zum Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 eine große Bedeutung auf den Wohnungsmärkten: In Großstädten stellten sie bis zu einem Drittel des Angebots. Als mit ca. 3,3 Mio. Wohnungen größte Sozialwohnungsanbieter hatten sie eine Versorgungsfunktion und spielten bei der Mietenbegrenzung eine besondere Rolle durch Mieten von 10 bis 30 % unterhalb der Marktmiete.
Durch Zusammenschlüsse und Verschmelzungen sowie durch das besondere Wachstum der größeren gemeinnützigen Unternehmen konzentrierte sich der gemeinnützig gebundene Wohnungsbestand teilweise in großen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mit unzureichenden Kontrollmöglichkeiten durch Mieter, Aufsicht und Prüfverbände. Ebenso spielte das Argument bedeutsamer Steuermindereinnahmen bei einem weitgehend ausgeglichenen Wohnungsmarkt eine große Rolle. Letztlich wurde der Skandal um die Neue Heimat im Jahr 1988 zum Anlass genommen, nach verschiedenen Diskussionen über eventuelle Novellierungen im Zusammenhang mit dem Abbau von Steuervergünstigungen auch das WGG zum 31. Dezember 1989 aufzuheben.
Eigenschaften der Wohngemeinnützigkeit bis 1990
Die Wohnungsgemeinnützigkeit in Deutschland leistete einen wesentlichen Baustein für die Schaffung der sozialen Wohnraumversorgung in Deutschland vom Kaiserreich über die Nachkriegszeit bis zur Wendezeit. Dabei wurden gemeinwohloriente Wohnungsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen steuerlich und teils durch Zuschüsse gefördert, wenn sie sich dem Aufbau von dauerhaft preiswertem sozialen Wohnraum unterwarfen. Die Wohnungsgemeinnützigkeit grenzte die Geschäftstätigkeit von Wohnungsbaugesellschaften ein und gewährte im Gegenzug Steuervorteile:
- Die Wohnungsversorgung zielte auf Bedürftige, insbesondere Menschen mit geringerem Vermögen („Minderbemittelte“).
- Das Geschäft war auf Bau, Betreuung, Bewirtschaftung sowie auf den Verkauf von Wohnungen begrenzt. Später kam die Trägerschaft für Maßnahmen hinzu, die Nachfolgebauten in Siedlungen schaffen sollten, also städtebauliche Entwicklung und Sanierung.
- Die Höhe der Miete war gedeckelt, sie durfte bis zur Höhe der Kostenmiete gehen.
- Die Höhe der an die Eigentümer der Baugesellschaft (Gesellschafter, Genossen) ausgeschütteten Gewinne war begrenzt. Sie durfte sich auf maximal 4 Prozent belaufen. Nicht ausgeschüttete Gewinne dienten zur Erfüllung der festgelegten Aufgaben, also vor allem zum Bau und zur Bestandspflege.
- Die kaufmännische Führung der Gesellschaften unterlag einer Prüfpflicht. Dabei war die Frage zu beantworten, ob die zu prüfende Gesellschaft ihren gemeinnützigen Zweck erfüllt.
- Die Gesellschaft erhielt weitreichende Steuervorteile: Sie war von der Körperschaftssteuer, von der Gewerbesteuer, der Grunderwerbssteuer und der Vermögenssteuer befreit. Bei der Grundsteuer kam sie in den Genuss von Steuererleichterungen.
Es galt darüber hinaus das Prinzip: Einmal gefördert, immer gebunden, wodurch Wohnraum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einer dauerhaft sozialorientierten Wohnraumversorgung zur Verfügung standen.
Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit ab 2025
Aufgrund fehlender bezahlbarer Wohnungen in Großstädten wurde viele Jahre diskutiert, die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder einzuführen. Hintergrund ist hierbei neben dem angespannten Wohnungsmarkt auch der dramatische zunehmende Wegfall von Sozialwohnungen bzw. Sozialwohnungsbindungen, wodurch mitunter selbst in entspannten Märkten preiswerte Mietwohnungen im unteren, preisgünstigen Marktsegment fehlen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit durch Änderungen in der Abgabenordnung ab 2025 in stark veränderter Form wieder eingeführt. Die vergünstigte Wohnraumüberlassung ist seitdem gemeinnützig, wenn die Mieter persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind, wobei gemäß § 52 Nr. 27 AO für die Bestimmung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit höhere Einkommensgrenzen gelten. Die Wohnungsgemeinnützigkeit ist systematisch in die allgemeinen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit integriert, so dass die gleichen Rechtsfolgen wie bei der Erfüllung anderer gemeinnütziger Zwecke eintreten. Dies sind insbesondere die Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung, die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug, die Berechtigung Spendenbescheinigungen auszustellen, die Grundsteuerbefreiung sowie die Möglichkeit der Auszahlung steuerfreier Ehrenamtspauschalen.
Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich
Das österreichische System der sozialen Wohnversorgung ist durch einen engen Zusammenhang zwischen Wohnbauförderung und dem Agieren gemeinnütziger Bauvereinigungen qua Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gekennzeichnet, welche durch die Wohnungsgemeinnützigkeit steuerliche Begünstigungen erhalten und privilegierter Fördernehmer in der Wohnbauförderung sind, hierfür jedoch Regeln bzgl. günstiger Mietpreise – auch bei Auslaufen der Bindungen der Wohnbauförderungen – und kontinuierlichen Neubaus unterliegen. Der gemeinnützige Wohnungssektor hat sich demnach als wesentlicher Träger preisgünstiger Mietwohnungen in allen Bundesländern etabliert. Insbesondere die Verschränkung der Wohnbauförderung mit der Wohnungsgemeinnützigkeit hat sich in Österreich als sinnvoll erwiesen.
Wohnungsgemeinnützigkeit in der Europäischen Union
Auch in anderen Ländern der Europäischen Union gibt es mit der Wohnungsgemeinnützigkeit vergleichbare Instrumente und Rechtsrahmen. So sind etwa die niederländischen Woningcorporaties (Wocos) als gemeinnützige Wohnungsunternehmen zu verstehen, die das gemeinwohlorientierte Bauen, Bewirtschaften, Vermieten und Verkaufen von Wohnraum zur Aufgabe haben. Die Erbringung der sozialen Wohnraumversorgung in den Niederlanden findet fast ausnahmslos durch die Wocos statt.
Literatur
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Gemeinnützigkeit der Wohnungswirtschaft . Sachstand vom 23. Januar 2013. PDF.
Einzelnachweise
- Sebastian Schipper: Postneoliberale Verschiebungen von Wohnungspolitiken in Deutschland seit 2011? In: Wohnraum dem Markt entziehen? Wohnungspolitik und städtische soziale Bewegungen in Frankfurt und Tel Aviv (= Stadt, Raum und Gesellschaft). Springer Fachmedien, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-17993-9, S. 69–113, doi:10.1007/978-3-658-17993-9_4.
- https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/wohnen-gemeinnuetzigkeit-bezahlbar-steuervorteile-geywitz-bundesregierung-100.html
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Gemeinnützigkeit der Wohnungswirtschaft. Sachstand vom 23. Januar 2013, S. 4 ff.
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Entwicklung der Wohnungsgemeinnützigkeit bis 1989. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 33–56, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_2.
- Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930, RGBl. I S. 517; Siebter Teil: Wohnungswirtschaft, Kapitel III Gemeinnützigkeit von Wohnungsunternehmen, RGBl. I S. 593
- Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen – Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) vom 29. Februar 1940, RGBl. I S. 438
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Rechtlicher Bezugsrahmen aus früheren und heutigen Regelungen in Deutschland. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 57–134, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_3.
- Art. 21 § 1, § Art. 29 Abs. 3 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988, BGBl. I S. 1093 1136, 1140.
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Gemeinnützig handelnde Wohnungsunternehmen ohne WGG? In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 165–176, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_5.
- vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses „Neue Heimat“ nach Artikel 44 des Grundgesetzes BT-Drs. 10/6779, S. 284.
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Rechtlicher Bezugsrahmen aus früheren und heutigen Regelungen in Deutschland. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 57–134, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_3.
- Reportage & Dokumentation: Geschichte im Ersten: Korruption und Wohnungsbau | ARD Mediathek. Abgerufen am 27. Juli 2020.
- Dirk Schubert: Wohnungen, Wohnungen und nochmals Wohnungen...Die Neue Heimat – Ein Wohnungsbaukonzern zwischen Reformambitionen und wohnungswirtschaftlichen Zwängen. In: Ullrich Schwarz (Hrsg.): Neue Heimat – das Gesicht der Bundesrepublik. Bauten und Projekte 1947 – 1985, Dölling und Galitz, München & Hamburg 2019, S. 54–437, hier S. 68 f., ISBN 978-3-86218-112-4.
- Holm, A., S. Horlitz und I. Jensen (2015), Neue Gemeinnützigkeit – Gemein- wohlorientierung in der Wohnungsversorgung, Arbeitsstudie, Bundestagsfraktion Die Linke (www.heidrun-bluhm.de ( vom 7. August 2019 im Internet Archive))
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Es ist Zeit für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 261–274, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_9.
- Mathias Oberndörfer: Bezahlbarer Wohnraum: Beim sozialen Wohnungsbau drängt die Zeit. In: welt.de. 6. September 2019, abgerufen am 17. Oktober 2021.
- Die NWG – ein neues Marktinstrument für bezahlbaren Wohraum in Deutschland. Bund.de, 5. Juni 2024.
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Die Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 179–186, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_6.
- Jan Kuhnert, Olof Leps: Die gemeinnützigen Woningcorporaties in den Niederlanden. In: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit: Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-17570-2, S. 187–212, doi:10.1007/978-3-658-17570-2_7.
Autor: www.NiNa.Az
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In der Wohnungsgemeinnutzigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen z B in Bezug auf die Korperschaft Gewerbe Grund und Grunderwerbsteuer dafur dass sie dauerhaft gemeinnutzig handeln indem sie preisgunstigen und sozialen Wohnraum fur Haushalte bereitstellen deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen Sie unterscheidet sich somit in der Art und Weise sowie der Dauer der Forderung und Bindung vom Sozialen Wohnungsbau der in der Regel durch einmalige Darlehen oder Zuschusse gepragt ist und zeitlich begrenzt ist Wohnungen also irgendwann ihre Sozialbindungen verlieren obgleich sich diese Instrumente meist erganzen bzw erganzt haben Wahrend es die Wohnungsgemeinnutzigkeit in Osterreich und vergleichbare Modelle z B in den Niederlanden gibt wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 abgeschafft 2024 folgte die gesetzliche Neuregelung als Teil des Jahressteuergesetzes mit Wirkung ab dem 1 Januar 2025 Wohnungsgemeinnutzigkeit in DeutschlandGeschichte der Wohngemeinnutzigkeit bis 1990 Die ersten gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen grundeten sich bereits 1847 Prinzipien der Wohnungsgemeinnutzigkeit wurden im preussischen Gesetz uber die Stempelfreiheit Steuerbefreiung gemeinnutziger Wohnungsunternehmen von 1867 verankert die spater auch die Wohnungsgemeinnutzigkeit in Osterreich und im Deutschen Reich pragten Nach den steuergesetzlichen Regelungen in Preussen ab 1851 war die Wohnungsgemeinnutzigkeit von einer Vielzahl von Landes und Reichsgesetzen unterschiedlich und teilweise widerspruchlich gepragt In der Weimarer Republik wurde 1930 die Gemeinnutzigkeitsverordnung GemVO beschlossen welche durch eine Ausfuhrungsverordnung RAV detailliert wurde und den Status der Gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen durch Vorschriften und Bedingungen reichsweit einheitlich regelte Dazu gehorte etwa eine staatliche Aufsicht sowie eine Kontrolle durch Prufverbande In der NS Zeit wurden die gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen im Sinne der NS Ideologie gleichgeschaltet rassistisch gereinigt und teilweise zwangsvereinigt Das Wohnungsgemeinnutzigkeitsrecht wurde 1940 mit den wesentlichen Regelungen der GemVO zu einem neuen WGG zusammengefasst Dieses Gesetz galt mit leichten Veranderungen bis zu seiner Aufhebung zum 1 Januar 1990 Nach 1990 blieben mit 53 Abgabenordnung nur das Instrument der gemeinnutzigen Steuerbefreiung auf Grund einer mildtatigen Aufgabe bei der Wohnraumversorgung zum Beispiel die Versorgung von besonderen Problemgruppen oder Haushalten ohne eigenes Einkommen sowie der Steuerbefreiung fur spezielle gemeinnutzige Vermietungsgenossenschaften die ihre Wohnungen nur an Mitglieder vermieten und fur diese neu bauen oder ankaufen aber ansonsten keine relevanten Tatigkeiten vollziehen In der Nachkriegszeit wurde das Wachstum der Wohnungsgemeinnutzigkeit zum Wiederaufbau in den 50er und 60er Jahren durch die offentliche Wohnungsbauforderung fur breite Schichten der Bevolkerung befordert Die Mehrheit der Sozialwohnungen in der Bundesrepublik namlich knapp 60 waren letztendlich von gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen errichtet worden uberwiegend mit direkter Forderung und immer mit Steuerbefreiung fur die Unternehmen Im Ergebnis hatten die gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen zum Ende der Wohnungsgemeinnutzigkeit 1990 eine grosse Bedeutung auf den Wohnungsmarkten In Grossstadten stellten sie bis zu einem Drittel des Angebots Als mit ca 3 3 Mio Wohnungen grosste Sozialwohnungsanbieter hatten sie eine Versorgungsfunktion und spielten bei der Mietenbegrenzung eine besondere Rolle durch Mieten von 10 bis 30 unterhalb der Marktmiete Durch Zusammenschlusse und Verschmelzungen sowie durch das besondere Wachstum der grosseren gemeinnutzigen Unternehmen konzentrierte sich der gemeinnutzig gebundene Wohnungsbestand teilweise in grossen gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen mit unzureichenden Kontrollmoglichkeiten durch Mieter Aufsicht und Prufverbande Ebenso spielte das Argument bedeutsamer Steuermindereinnahmen bei einem weitgehend ausgeglichenen Wohnungsmarkt eine grosse Rolle Letztlich wurde der Skandal um die Neue Heimat im Jahr 1988 zum Anlass genommen nach verschiedenen Diskussionen uber eventuelle Novellierungen im Zusammenhang mit dem Abbau von Steuervergunstigungen auch das WGG zum 31 Dezember 1989 aufzuheben Eigenschaften der Wohngemeinnutzigkeit bis 1990 Die Wohnungsgemeinnutzigkeit in Deutschland leistete einen wesentlichen Baustein fur die Schaffung der sozialen Wohnraumversorgung in Deutschland vom Kaiserreich uber die Nachkriegszeit bis zur Wendezeit Dabei wurden gemeinwohloriente Wohnungsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen steuerlich und teils durch Zuschusse gefordert wenn sie sich dem Aufbau von dauerhaft preiswertem sozialen Wohnraum unterwarfen Die Wohnungsgemeinnutzigkeit grenzte die Geschaftstatigkeit von Wohnungsbaugesellschaften ein und gewahrte im Gegenzug Steuervorteile Die Wohnungsversorgung zielte auf Bedurftige insbesondere Menschen mit geringerem Vermogen Minderbemittelte Das Geschaft war auf Bau Betreuung Bewirtschaftung sowie auf den Verkauf von Wohnungen begrenzt Spater kam die Tragerschaft fur Massnahmen hinzu die Nachfolgebauten in Siedlungen schaffen sollten also stadtebauliche Entwicklung und Sanierung Die Hohe der Miete war gedeckelt sie durfte bis zur Hohe der Kostenmiete gehen Die Hohe der an die Eigentumer der Baugesellschaft Gesellschafter Genossen ausgeschutteten Gewinne war begrenzt Sie durfte sich auf maximal 4 Prozent belaufen Nicht ausgeschuttete Gewinne dienten zur Erfullung der festgelegten Aufgaben also vor allem zum Bau und zur Bestandspflege Die kaufmannische Fuhrung der Gesellschaften unterlag einer Prufpflicht Dabei war die Frage zu beantworten ob die zu prufende Gesellschaft ihren gemeinnutzigen Zweck erfullt Die Gesellschaft erhielt weitreichende Steuervorteile Sie war von der Korperschaftssteuer von der Gewerbesteuer der Grunderwerbssteuer und der Vermogenssteuer befreit Bei der Grundsteuer kam sie in den Genuss von Steuererleichterungen Es galt daruber hinaus das Prinzip Einmal gefordert immer gebunden wodurch Wohnraum von gemeinnutzigen Wohnungsunternehmen einer dauerhaft sozialorientierten Wohnraumversorgung zur Verfugung standen Einfuhrung einer neuen Wohnungsgemeinnutzigkeit ab 2025 Aufgrund fehlender bezahlbarer Wohnungen in Grossstadten wurde viele Jahre diskutiert die Wohnungsgemeinnutzigkeit wieder einzufuhren Hintergrund ist hierbei neben dem angespannten Wohnungsmarkt auch der dramatische zunehmende Wegfall von Sozialwohnungen bzw Sozialwohnungsbindungen wodurch mitunter selbst in entspannten Markten preiswerte Mietwohnungen im unteren preisgunstigen Marktsegment fehlen Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wohnungsgemeinnutzigkeit durch Anderungen in der Abgabenordnung ab 2025 in stark veranderter Form wieder eingefuhrt Die vergunstigte Wohnraumuberlassung ist seitdem gemeinnutzig wenn die Mieter personlich oder wirtschaftlich hilfsbedurftig im Sinne des 53 AO sind wobei gemass 52 Nr 27 AO fur die Bestimmung der wirtschaftlichen Hilfsbedurftigkeit hohere Einkommensgrenzen gelten Die Wohnungsgemeinnutzigkeit ist systematisch in die allgemeinen Vorschriften zur Gemeinnutzigkeit integriert so dass die gleichen Rechtsfolgen wie bei der Erfullung anderer gemeinnutziger Zwecke eintreten Dies sind insbesondere die Korperschaft und Gewerbesteuerbefreiung die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug die Berechtigung Spendenbescheinigungen auszustellen die Grundsteuerbefreiung sowie die Moglichkeit der Auszahlung steuerfreier Ehrenamtspauschalen Wohnungsgemeinnutzigkeit in Osterreich Hauptartikel Gemeindebau Das osterreichische System der sozialen Wohnversorgung ist durch einen engen Zusammenhang zwischen Wohnbauforderung und dem Agieren gemeinnutziger Bauvereinigungen qua Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz gekennzeichnet welche durch die Wohnungsgemeinnutzigkeit steuerliche Begunstigungen erhalten und privilegierter Fordernehmer in der Wohnbauforderung sind hierfur jedoch Regeln bzgl gunstiger Mietpreise auch bei Auslaufen der Bindungen der Wohnbauforderungen und kontinuierlichen Neubaus unterliegen Der gemeinnutzige Wohnungssektor hat sich demnach als wesentlicher Trager preisgunstiger Mietwohnungen in allen Bundeslandern etabliert Insbesondere die Verschrankung der Wohnbauforderung mit der Wohnungsgemeinnutzigkeit hat sich in Osterreich als sinnvoll erwiesen Wohnungsgemeinnutzigkeit in der Europaischen UnionAuch in anderen Landern der Europaischen Union gibt es mit der Wohnungsgemeinnutzigkeit vergleichbare Instrumente und Rechtsrahmen So sind etwa die niederlandischen Woningcorporaties Wocos als gemeinnutzige Wohnungsunternehmen zu verstehen die das gemeinwohlorientierte Bauen Bewirtschaften Vermieten und Verkaufen von Wohnraum zur Aufgabe haben Die Erbringung der sozialen Wohnraumversorgung in den Niederlanden findet fast ausnahmslos durch die Wocos statt LiteraturWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Gemeinnutzigkeit der Wohnungswirtschaft Sachstand vom 23 Januar 2013 PDF EinzelnachweiseSebastian Schipper Postneoliberale Verschiebungen von Wohnungspolitiken in Deutschland seit 2011 In Wohnraum dem Markt entziehen Wohnungspolitik und stadtische soziale Bewegungen in Frankfurt und Tel Aviv Stadt Raum und Gesellschaft Springer Fachmedien Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 658 17993 9 S 69 113 doi 10 1007 978 3 658 17993 9 4 https www zdf de nachrichten politik deutschland wohnen gemeinnuetzigkeit bezahlbar steuervorteile geywitz bundesregierung 100 html Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Gemeinnutzigkeit der Wohnungswirtschaft Sachstand vom 23 Januar 2013 S 4 ff Jan Kuhnert Olof Leps Entwicklung der Wohnungsgemeinnutzigkeit bis 1989 In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 33 56 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 2 Verordnung des Reichsprasidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1 Dezember 1930 RGBl I S 517 Siebter Teil Wohnungswirtschaft Kapitel III Gemeinnutzigkeit von Wohnungsunternehmen RGBl I S 593 Gesetz uber die Gemeinnutzigkeit im Wohnungswesen Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz WGG vom 29 Februar 1940 RGBl I S 438 Jan Kuhnert Olof Leps Rechtlicher Bezugsrahmen aus fruheren und heutigen Regelungen in Deutschland In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 57 134 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 3 Art 21 1 Art 29 Abs 3 des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25 Juli 1988 BGBl I S 1093 1136 1140 Jan Kuhnert Olof Leps Gemeinnutzig handelnde Wohnungsunternehmen ohne WGG In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 165 176 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 5 vgl Beschlussempfehlung und Bericht des 3 Untersuchungsausschusses Neue Heimat nach Artikel 44 des Grundgesetzes BT Drs 10 6779 S 284 Jan Kuhnert Olof Leps Rechtlicher Bezugsrahmen aus fruheren und heutigen Regelungen in Deutschland In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 57 134 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 3 Reportage amp Dokumentation Geschichte im Ersten Korruption und Wohnungsbau ARD Mediathek Abgerufen am 27 Juli 2020 Dirk Schubert Wohnungen Wohnungen und nochmals Wohnungen Die Neue Heimat Ein Wohnungsbaukonzern zwischen Reformambitionen und wohnungswirtschaftlichen Zwangen In Ullrich Schwarz Hrsg Neue Heimat das Gesicht der Bundesrepublik Bauten und Projekte 1947 1985 Dolling und Galitz Munchen amp Hamburg 2019 S 54 437 hier S 68 f ISBN 978 3 86218 112 4 Holm A S Horlitz und I Jensen 2015 Neue Gemeinnutzigkeit Gemein wohlorientierung in der Wohnungsversorgung Arbeitsstudie Bundestagsfraktion Die Linke www heidrun bluhm de Memento vom 7 August 2019 im Internet Archive Jan Kuhnert Olof Leps Es ist Zeit fur eine neue Wohnungsgemeinnutzigkeit In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 261 274 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 9 Mathias Oberndorfer Bezahlbarer Wohnraum Beim sozialen Wohnungsbau drangt die Zeit In welt de 6 September 2019 abgerufen am 17 Oktober 2021 Die NWG ein neues Marktinstrument fur bezahlbaren Wohraum in Deutschland Bund de 5 Juni 2024 Jan Kuhnert Olof Leps Die Wohnungsgemeinnutzigkeit in Osterreich In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 179 186 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 6 Jan Kuhnert Olof Leps Die gemeinnutzigen Woningcorporaties in den Niederlanden In Neue Wohnungsgemeinnutzigkeit Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum Springer Fachmedien Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 17570 2 S 187 212 doi 10 1007 978 3 658 17570 2 7 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten