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Glücksspiel

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Glücksspieler ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur Fernsehserie siehe Die Glücksspieler.

Glücksspiele (manchmal auch Hasardspiele, von französisch hasard bzw. nach traditioneller Rechtschreibung Hazardspiele, von englisch hazard ‚Zufall‘, abgeleitet von arabisch az-zahr‚ Spielwürfel‘ (Mehrzahl), siehe Hazard (Würfelspiel) genannt) sind Spiele, bei denen gegen Zahlung eines Einsatzes eine überwiegend oder ausschließlich vom Zufall abhängige Gewinnchance versprochen wird.

Abgrenzung von Glücksspielen

Der Einfluss des Zufalls kann bei Spielen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei den sogenannten reinen Glücksspielen, wie zum Beispiel Roulette, Craps oder Sic Bo, hängt das Ergebnis ausschließlich vom Zufall ab. Weniger eindeutig quantifizierbar ist der Einfluss des Zufalls in Spielen, in denen auch die Teilnehmer durch ihre Entscheidungen das Spielergebnis maßgeblich beeinflussen können wie bei Backgammon und Black Jack. In qualitativer Hinsicht gilt allerdings, dass der Einfluss des Zufalls gemäß dem Gesetz der großen Zahlen bei langen Partiesequenzen abnimmt.

Bei der rechtlichen Bewertung, ob ein Glücksspiel vorliegt, sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere den Wert von Einsatz und möglichen Gewinnen betreffend. Außerdem sind bei Turnierveranstaltungen wie zum Beispiel einem Pokerturnier die gesamten Turnierregeln inklusive des für die Endauswertung verwendeten Verfahrens maßgeblich, wie sie in rechtlicher Hinsicht im Spielvertrag bzw. mathematisch-formal in der spieltheoretischen Modellierung festgelegt sind. Bestandteil dieser Festlegungen sind auch Angaben über die Anzahl der Mitspieler und über den Umfang an Informationen, die einem Spieler zum Zeitpunkt einer Spielentscheidung zugänglich sind, zum Beispiel in Form ihm bekannter Karten in Kartenspielen.

Spiele, deren rechtliche Einstufung als Glücksspiel zur Debatte stand, waren allesamt Nullsummenspiele im Sinne der Spieltheorie (und nicht etwa zum Beispiel kooperative Spiele), d. h. die Summe der (positiven) Gewinne von Spielern ist betragsmäßig stets gleich der Summe der Verluste der anderen Spieler. Das schließt den Fall des Spiels eines einzelnen Spielers gegen einen Automaten oder gegen einen Bankhalter ein, der nach einem fest vorgegebenen Schema agiert (wie beim Black Jack). Dazu muss der Veranstalter als zweiter Spieler gewertet werden, der allerdings für seine Gewinne kein Geschick aufzuwenden hat, was die deutsche Rechtsprechung als Verringerung des relativen Geschicklichkeitseinflusses wertet.

Spieltheoretische Abgrenzung von Glücksspielen

Innerhalb der spieltheoretischen Klassifikation von Gesellschaftsspielen bilden die Glücksspiele eine von drei Klassen reiner Spiele, die aus spielerischer Sicht durch die Ursachen für die Unvorhersehbarkeit des Spielverlaufs charakterisiert sind und den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sehen die Spielregeln Zufallsentscheidungen vor, beispielsweise mit Hilfe eines Würfels?
  • Gibt es, anders als bei Schere, Stein, Papier, sequentielle Entscheidungen von Spielern im Rahmen von Zugfolgen, so dass für diese Zugfolgen eine vergleichsweise große Anzahl von Kombinationen möglich wird?
  • Gibt es Spielsituationen imperfekter Information, in denen die Spieler wie zum Beispiel bei Kartenspielen wie Skat unterschiedliche Informationen über den bisherigen Spielverlauf besitzen?

Dabei sind reine Glücksspiele dadurch charakterisiert, dass die erste Frage zu bejahen und die beiden anderen Fragen zu verneinen sind. Zu bejahende Fragen erlauben darüber hinaus im direkten Vergleich von Spielen ungefähre, den Spielcharakter widerspiegelnde Quantifizierungen, beispielsweise dahingehend, dass bei Backgammon der Einfluss der Spieler durch eine höhere kombinatorische Vielfalt möglicher Zugfolgen größer ist als bei Mensch ärgere Dich nicht. In Folge ist der Zufallseinfluss bei Backgammon relativ niedriger als bei Mensch ärgere Dich nicht (siehe Abbildung).

Nicht durch die Klassifikation abgedeckt sind Faktoren der manuellen Geschicklichkeit oder Reaktionsschnelligkeit, die allerdings bei Gesellschaftsspielen – anders als beim sportlichen Spiel – eher die Ausnahme sind, zum Beispiel bei Mikado beziehungsweise Speed.

Rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen

Da Glücksspiele in den meisten Ländern rechtlichen Restriktionen unterworfen sind, ist die rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen Gegenstand von diversen, von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsnormen und Gerichtsurteilen. Als komplementär zu den Glücksspielen gelten Geschicklichkeitsspiele (engl. skill games), deren Entscheidung primär durch die geistige oder auch körperliche Geschicklichkeit der Mitspieler beeinflusst wird.

In Deutschland führt § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aus:

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.

Analoge Begriffsbestimmungen enthalten auch § 1 des österreichischen Glücksspielgesetzes (GlSpG) sowie Art. 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), wobei in Österreich § 1 Abs. 2 GlSpG dahingehend ergänzt, dass „Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten“ als Glücksspiele gelten.

Geschicklichkeitsspiele werden nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland dadurch charakterisiert, dass bei ihnen „die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.“ Dabei muss „der Durchschnitt der Personen, denen das Spiel eröffnet ist, es mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Hand“ haben, „durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen“. „Mathematische Kalkulationen und verwickelte Wahrscheinlichkeitsberechnungen“, soweit sie „die durchschnittliche Fähigkeit der beteiligten Personen“ übersteigen, sind „für die Beurteilung, ob ein Spiel den Charakter eines Glücksspiels besitzt“, nicht maßgebend. Davon unberührt bleibt allerdings „die Notwendigkeit, den Charakter des Spieles mit wissenschaftlichen Methoden zu bestimmen“. Bei der Bewertung der Geschicklichkeit eines Spielers sollen nicht „alle Teilnehmer unter Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Geschicklichkeit um den Erfolg bemüht“ sein, sondern es muss, wie es für den Fall eines zu bewertenden Zweipersonenspiels entschieden wurde, „jeweils ein Teilnehmer den Zufall walten“ lassen. In diesem Sinne hatte bereits 1928 das Reichsgericht als Maß für die „Möglichkeit, den Ausgang durch Geschicklichkeit zu beeinflussen,“ die Steigerung des anteiligen Erfolgs gesehen, die ein durchschnittlich agierender Spieler in einer Spielsequenz gegenüber der „Zufallsquote“ erzielt, wie sie ein anstelle des Spielers zufällig wirkender Mechanismus hervorbringt.

Der Einsatz von anders begründeten Messverfahren für den Geschicklichkeitsanteil erfolgte in der Rechtsprechung zwar in Einzelfällen, ist aber ansonsten umstritten. In der Regel weniger restriktiv bewertet werden Turniere. So gelten in Deutschland bestimmte turniermäßig veranstaltete Spiele wie Skat (siehe Preisskat), Schafkopf (siehe Turnierschafkopf) und Bridge (siehe Turnierbridge) rechtlich nicht als Glücksspiel, sofern das Turnier genügend lang ist. In Österreich wurde mit der Glücksspielgesetz-Novelle von 2008 mit § 4 Abs. 6 GlSpG eine ähnliche Bereichsausnahme für Kartenspielturniere geschaffen. Darüber hinaus wurden spezielle Spiele wie etwa Tarock, Schnapsen, Schach, Skat, Bridge und Billard bereits zuvor durch die Rechtsprechung als Geschicklichkeitsspiele eingestuft.

2021 bewerte das Finanzgericht Münster Gewinne aus der Teilnahme an Online-Poker-Turnieren unter bestimmten Umständen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, wobei es bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung des Überwiegens der Glücks- und Geschicklichkeitselemente „auf das für strafrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Zwecke entwickelte Verständnis des Glücksspielbegriffs“ nicht ankomme. Als maßgeblich sah es das Gericht an, dass der Poker-Spieler aufgrund des Umfangs seiner Teilnahme und „seiner Erfahrungen im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und der Erzielung von regelmäßigen Einnahmen rechnen“ konnte.

Die Eidgenössische Spielbankenkommission gelangte 2007 zur Einschätzung, dass es sich bei einem Pokerturnier um ein Geschicklichkeitsspiel handeln kann, wenn statt einer „Bezahlung von Einsatz und Gewinn bei jeder Spielrunde“ nur die Gesamtheit aller Spielrunden des Turniers gewertet wird. Die Einschätzung wurde 2010 durch das Bundesgericht korrigiert. Mit der Anfang 2019 in Kraft getretenen Novelle des Geldspielgesetzes wurde unabhängig von einer Einstufung als Geschicklichkeitsspiel eine explizite Möglichkeit geschaffen, für Pokerturniere eine kantonale Genehmigung zu erhalten.

In den USA wurde die Frage, ob Backgammon ein Geschicklichkeitsspiel ist, von Gerichten unterschiedlich beantwortet. In Liechtenstein gilt Backgammon als Geschicklichkeitsspiel, wobei die zugrunde liegenden Rechtsnormen insgesamt einen vergleichsweise expliziten Charakter aufweisen.

Glücksspiele mit bzw. ohne Bankhalter

Bei den sogenannten Bankhalter-Spielen, engl. Banking games, französisch Jeux de contrepartie wie etwa Roulette, Craps, Sic Bo, Black Jack oder Baccara banque wird eine Partei durch die Spielregeln bevorzugt (vergleiche Bankvorteil), sodass die Gegenspieler, die sogenannten Pointeure (von französisch point, deutsch Punkt, siehe Pharo) auf lange Sicht, also bei häufigem Spiel, mit Sicherheit verlieren.

Im Unterschied zu den Bankhalterspielen besitzen bei den Non banking games, französisch Jeux de cercle alle Spieler – zumindest im Mittel – dieselben Gewinnchancen. Dies ist bei den meisten Poker-Varianten, wie etwa Draw Poker, Seven Card Stud, Texas Hold’em oder Omaha Hold’em der Fall, aber auch bei Écarté oder all den Spielen, bei denen kein permanenter Bankhalter existiert, sondern diese Rolle wechselt, wie bei Baccara chemin de fer.

Geschichte, Glücksspielverbot und -monopolisierung

Glücksspiele gibt es nach heutigem Stand der Wissenschaft schon seit ca. 3000 v. Chr. Aus dieser Zeit stammen die ältesten Funde sechsseitiger Würfel aus Knochen oder Elfenbein. Die Fundstätten liegen in China und auf dem Gebiet des alten Mesopotamien. Würfelspiele werden zum Beispiel in antiken indischen Schriften erwähnt, in der griechischen Mythologie würfelt Herkules gegen einen Tempelwächter um eine hübsche Kurtisane. Die heute gebräuchlichen, mit Punkten auf jeder Seite versehenen Würfel wurden vermutlich ca. 2000 v. Chr. In Ägypten erfunden.

In der römischen Antike waren Würfelspiele in allen Schichten verbreitet, obwohl die Autoritäten sie mit Strafe bedrohten. Nur an den Saturnalien war das Würfeln offiziell erlaubt. Nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden, auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert. Kaiser Claudius war ein begeisterter Freund des Spiels Duodecim scripta und verfasste über diesen Vorläufer des heutigen Backgammon sogar ein Buch, das verloren gegangen ist. Tacitus berichtet in der Germania über die Würfelleidenschaft der Germanen, dass sie in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten.

Nach altem deutschen Recht galten Glücksspielgeschäfte als unerlaubte Geschäfte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zurückgefordert, sondern sogar vom Gewinner eingeklagt werden. Im Mittelalter versuchten sowohl geistliche als auch weltliche Autoritäten das Spiel zu verbieten. Derlei Verbote von Karten- und Würfelspielen erlauben Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Entwicklung von Spielen. Aus dem 12. Jahrhundert stammt ein Erlass des englischen Königs Richard Löwenherz, dass niemand, der von geringerem Stand als ein Ritter war, um Geld würfeln durfte. Im 16. und 17. Jahrhundert setzte sich allmählich die Auffassung durch, dass das hohe und übermäßige Spiel – gemeint sind hohe und geborgte Spieleinsätze – mit Strafe zu bedrohen sei. Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden, wobei sich diese Unterscheidung weniger auf die Art als auf die Höhe der Einsätze derselben bezog.

Die weite Verbreitung des Glücksspiels im 17. Jahrhundert gab Anlass zur wissenschaftlichen Untersuchung: Die Behandlung des Problems des Chevaliers de Méré durch Blaise Pascal und Pierre de Fermat (1654) gilt als Geburtsstunde der Wahrscheinlichkeitsrechnung, allerdings gab es schon von Galileo Galilei, Luca Pacioli und Gerolamo Cardano mathematische Arbeiten über bestimmte Glücksspiele.

In den verschiedenen europäischen Staaten entwickelten sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts unterschiedliche Einstellungen zum Glücksspiel. Während in einigen Staaten diese Spiele erlaubt waren und auch zum Vorteil des Staates veranstaltet wurden, weil man öffentliches Glücksspiel für weniger verderblich hielt als das geheim betriebene, waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten. In Frankreich, wo es im 18. und frühen 19. Jahrhundert in fast allen größeren Städten privilegierte Spielhäuser gab, versuchte bereits Ludwig XV. vergeblich das Glücksspiel zu verbieten. Napoleon Bonaparte erlaubte 1806 das Glücksspiel nur mehr in den Spielhäusern des Pariser Palais Royal, wo bis zur Schließung durch Louis-Philippe I. Ende 1837 neben Pharo und Rouge et noir bzw. Trente et quarante auch Roulette gespielt wurde.

Nach 1837 begann die große Zeit der Spielbanken von Baden-Baden, Bad Homburg und Wiesbaden, wo Fjodor Michailowitsch Dostojewski das Roulette kennenlernte und diesem Spiel verfiel – aus diesem Erlebnis entstand der Roman Der Spieler – sowie Bad Ems, Bad Nauheim und Bad Pyrmont. In Deutschland war Preußen bereits vor der Märzrevolution (1848) mit der Schließung der Spielbanken vorangegangen. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den von früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Ende des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines Kur- und Verschönerungsfonds für die beteiligten Städte anzusammeln. Nach der Reichsgründung mussten mit Jahresende 1872 alle deutschen Spielbanken schließen – sie wurden erst 1933 unter den Nationalsozialisten wiedereröffnet.

Das Glücksspielverbot in Frankreich und Deutschland kam vor allem dem Fürstentum Monaco zugute. François Blanc nutzte diese Gelegenheit und führte die Spielbank Monte-Carlo zu ihrer Blütezeit. Auch wurde das Spielen in auswärtigen Lotterien verboten, so zum Beispiel in Preußen durch die Verordnung vom 5. Juli 1847. Für die Durchführung öffentlicher Lotterien und Tombolas musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden. Erwähnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. April 1882, wonach das sogenannte Buchmachen bei Pferderennen und das Wetten am Totalisator als Glücksspiel zu betrachten sei. Im Jahre 1904 veröffentlichte das k.u.k. Justizministerium eine Liste verbotener Spiele, welche durch viele Jahrzehnte beispielgebend war – diese Liste ist insofern bemerkenswert, als sich darunter auch einige spezielle Kegelspiele finden.

Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, kann man also bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, zum Beispiel ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 33h Gewerbeordnung einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Anderenfalls stellt dies einen Verstoß gegen § 284 StGB dar. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.

→ Hauptartikel: Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

Seit Oktober 2006 ist das Glücksspiel in den USA im Internet verboten, indem Kreditinstituten die Unterhaltung eines Kapitalflusses an die Anbieter untersagt wurde.

Islam

→ Hauptartikel: Maisir

Arten von Glücksspielen (Auswahl)

  • Dreidel
  • Münze werfen, zum Beispiel Kopf oder Zahl, Two-up
  • Würfel-Glücksspiele, zum Beispiel
    • Banca francesa
    • Barbudi
    • Chuck a Luck bzw. Mini Dice und Sic Bo
    • Craps bzw. Hazard
    • dreimal 6 – Das kniffelige Würfelspiel
    • Elf hoch
    • Espérance
    • Glocke und Hammer
    • Glückshaus
    • Kniffel
    • Lustige Sieben
    • Quinquenove
    • Shut the Box
    • Würfelpoker mit den Varianten Escalero, Liar Dice und Poker Dice
  • Würfel-Brettspiele, zum Beispiel
    • Backgammon (siehe oben)
  • Roulette mit den Varianten:
    • American Roulette,
    • Boule,
    • Petits chevaux,
    • Multicolore
    • Glücksrad
    • Sandown
  • Glücksspiele mit Domino-Steinen
    • Bukidomino
    • Pai Gow Domino
  • Glücksspiele mit Spielsteinen
    • Mah-Jongg
  • Glücksspiele mit Karten, zum Beispiel
    • Baccara mit den Varianten Baccara banque, Chemin de fer und Punto Banco, sowie Macao
    • Bataille royale bzw. Casino War
    • Belle, Fluss und Einunddreißig
    • Black Jack bzw. Siebzehn und Vier
    • Écarté
    • Fan Tan als Kartenspiel
    • Häufeln
    • Hoggenheimer
    • Horse Race
    • Kameruner Skat
    • Mauscheln
    • Minoru
    • Monte Bank
    • Pharo mit seinen Varianten Faro bzw. Vorläufern Landsknecht, Stoß und Tempeln
    • Planetenspiel
    • Poker mit seinen Varianten Draw Poker, Five Card Stud und Seven Card Stud, Texas Hold’em und Omaha, Pai Gow Poker, weiters die Bankhalterspiele Tropical Stud und Easy Poker, sowie die Poker-Vorläufer Bouillotte (Brelan), Brag und Poch, und das verwandte Einundvierzig (Färbeln)
    • Polnische Bank
    • Red Dog
    • Rouge et noir bzw. Trente et quarante
    • Schlesische Lotterie
    • Schwimmen
    • Tippen
    • Tontine
  • Fan Tan als Bohnenspiel
  • Einarmige Banditen, Online-Spielautomaten und andere Geldspielautomaten
  • Lotteriespiele wie Bingo, Keno, Lotto und das gleichnamige Gesellschaftsspiel, Belle, Biribi (Cavagnole), Nummernlotterien und Endziffernlotterien wie die Weihnachtslotterie, die Glücksspirale, die Klassenlotterien, weiters Sweepstakes, Rubbellose
  • verschiedene Wetten, wie Sportwetten (beim Buchmacher oder am Totalisator, sowie die Calcutta-Auktion)

Typologisierung anhand sozialpsychologischer Faktoren

Obschon Glücksspiel (alea) anscheinend nicht vergleichbare Formen annehmen kann, etwa die wöchentliche Doppelkopfrunde im Freundeskreis, Pferdewetten im Hippodrom, Roulettespiel im Kasino und die räumlich ungebundene Lotterie, sind die Unterschiede nach Schütte vornehmlich durch soziologische Faktoren determiniert: Mode, Erreichbarkeit und Finanzierbarkeit. Eine generelle psychologische Differenzierung ist seines Erachtens nicht erforderlich. Die soziologischen und psychologischen Faktoren interagieren und sind bei der Kategorisierung gleichbedeutend. Das normale Glücksspiel kann Ausdruck verschiedener Faktoren sein und aufgrund dieser typologisiert werden.

Sozioökonomische Faktoren

Das Glücksspiel kann in zwei separate Formen unterschieden werden: kostenintensives Glücksspiel mit sozialer Komponente und physischer Anwesenheit des Spielers, beispielsweise Pferdewetten, sowie anonymes preiswertes Glücksspiel wie Lotto.

Je höher der sozialökonomische und berufliche Status, desto größer die Neigung zur erstgenannten Form. Dabei isoliert Schütte als Faktoren die wahrgenommene Notwendigkeit, dem eigenen sozialen Standard gemäß zu leben und Gleichgestellten Großzügigkeit und Reichtum zu präsentieren, um so Prestige und Anerkennung zu mehren. Das Glücksspiel ist hier ein Werkzeug der Abgrenzung der besser situierten von den unteren Schichten, die sich das „Ticket zum Spiel“, also den hohen Einsatz, nicht leisten können. Dass es bei Pferdewetten nicht in erster Linie um Geldvermehrung geht, hat auch eine Studie von Chantal et al. bestätigt.

Das Zahlenlotto hingegen bietet insbesondere Personen in sozial niederen Schichten, die mit ihrem Alltag und gesellschaftlichen Status unzufrieden sind, die hoffnungsvolle Illusion, durch das Glücksspiel eine wirtschaftliche und soziale Mobilität erreichen zu können. Hier kommt dem Glücksspiel allein durch Teilnahme eine egalisierende (gleichmachende) Funktion zu. Diese Form des Spieles ist geprägt von sehr hohen potentiellen Gewinnen, da ein sozialer Aufstieg nur durch enorme Geldmittelzuflüsse realisierbar ist. Diesem steht ein geringer Einsatz gegenüber, denn typischerweise verfügt dieser Spielertypus über geringe Barmittel. Schließlich ist es Sinn des Spieles, diese zu erlangen.

Hoher Gewinn und geringer Einsatz gehen zwangsläufig auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit, vor der der Spieler die Augen verschließt. Das treffende Beispiel ist das Lotto (die Zahlenlotterie). Die Wahrscheinlichkeit, in der Variante „6 aus 49“ sechs Richtige zu wählen, liegt unter einem Zehnmillionstel – die Wahrscheinlichkeit, bei einem einzigen Versuch den Hauptgewinn mit sechs Richtigen und der richtigen Superzahl zu erzielen, liegt dementsprechend sogar nur bei 1: 139.838.160. Der typische Lottospieler unterliegt einer enormen Fehleinschätzung dieser Wahrscheinlichkeit.

Caillois sah 1960 im alea deutliche Anzeichen von Eskapismus: Im Spiel wird künstlich eine Gleichheit der Menschen hergestellt, die in der Realität nicht vorliegt. Die Realität wird durch perfekte Situationen ersetzt und zum Ziele der Flucht aus ihr umgestaltet. Schütte begründet den Spielhang der unteren Schichten in der Kompensation der psychischen und materiellen Deprivation, die den Menschen unbefriedigt lässt. Die tägliche Arbeit ist hier eine reine Pflicht, deren einziger Gewinn der Lohn ist. Mit diesem nun sucht der Arbeiter, die durch die Arbeit hervorgerufene Entfremdung im Privaten zu kompensieren. Das Glücksspiel suggeriert die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen, die Kontrolle über sein Leben zurückzuerlangen und Leistung und Erfolg gegen eine Konkurrenz durchzusetzen. Das Bedürfnis nach einer Demonstration von Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit und Unabhängigkeit bleibt in seiner Befriedigung dem Glücksspiel vorbehalten.

Situative Faktoren

Durch Gruppendruck und Belohnung durch gesellschaftliche Anerkennung kann eine Person zum Spielen angehalten sein. Für das Wirksamwerden ist eine leichte Erreichbarkeit des Glücksspiels erforderlich, etwa der Kiosk, der Lottoscheine annimmt. Mittlerweile gewinnt das Internet an Bedeutung, wie sich an der aktuellen Diskussion über Lottoscheinannahme an der Supermarktkasse und private Vermittlerdienste im Internet ablesen lässt. Ferner begünstigt ein Unterangebot alternativer Beschäftigungen das Glücksspielverhalten.

Lernfaktoren

Der Spieler entwickelt aus einer beobachteten Spielserie eine bestimmte Erwartungshaltung. Gewinnt er häufig, so glaubt er an eine Glückssträhne und nimmt an, dass diese weiterhin anhalten wird. Verliert er jedoch häufiger, so redet er sich ein, dass das erfahrene Pech in der Zukunft kompensiert werden wird, um die Balance wiederherzustellen. In beiden Fällen also erwartet er zukünftige Gewinne, aber in beiden Fällen bleiben die Wahrscheinlichkeiten für Gewinn und Verlust kurzfristig absolut unverändert.

Es muss ein Ungleichgewicht von Verlusten vorliegen, wobei die Gewinnhöhe irrelevant ist. Der Lernprozess ist theoretisch mithilfe von Verstärkerplänen abbildbar, die ihr Maximum an Effizienz bei diskontinuierlicher Quotenverstärkung erreichen.

Faktoren der Wahrscheinlichkeitswahrnehmung

Der Mensch nimmt für gewöhnlich Wahrscheinlichkeiten verzerrt wahr. Wie die Prospect Theory beleuchtet, ist man Gewinnen gegenüber risikoavers und Verlusten gegenüber risikofreudig. Vergangene Ereignisse werden leicht in ihrem Repräsentationsgrad überschätzt. Wenn eine Person einen Lottogewinner kennt, der mit seinen Geburtstagszahlen gewonnen hat, so ist sie versucht, dies für eine probate Strategie zu halten. Im Gegenteil bietet es sich an, nicht die oft benutzte 19 (Anfang aller Geburtsjahre des 20. Jahrhunderts) und die Monatszahlen von 1 bis 12 zu tippen, denn wenn man mit ihnen gewinnt, muss die Gewinnsumme unter mehr Gewinnern aufgeteilt werden als bei seltener getippten Zahlen.

Durch das Aufteilen des Geldes in kleine Einheiten beim Automatenspiel oder symbolische Fiktionalisierung in Form von Chips in Spielbanken – das von Spielbanken eingesetzte Spielgeld ist als Zahlungsmittel ebenso unbrauchbar wie das von Kindern – wird der reale Wert des Geldes verschleiert und die Risikowahrnehmung abgeschwächt.

Rogers nennt eine weitere Verzerrung durch die falsche Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit autokorrektiv wirkt, dass also über kurz oder lang alle Zahlenkombinationen gezogen werden und sich somit Beharrlichkeit sicher auszahlt, und dass alle Zahlen gleich häufig gezogen werden, dass also die Wahrscheinlichkeit bisher seltener Zahlen höher liegt als häufig gezogener. Der Spieler versteht hier das Faktum nicht, dass jede Ziehung unabhängig von allen vorigen Ziehungen geschieht. Bereits gezogene Kombinationen und Zahlen sind genauso wahrscheinlich wie noch nicht gezogene (sogenannter Spielerfehlschluss). Als vermeintlicher Beleg wird oft das Gesetz der großen Zahlen fälschlicherweise als ein Gesetz des Ausgleichs interpretiert. Auch die häufig vorzufindende Annahme, die Gewinnwahrscheinlichkeit steige, wenn ein Jackpot nicht geknackt wurde, ist bei vielen Jackpot-Systemen ein Trugschluss. Man spricht dabei vom rollover phenomenon.

Des Weiteren wird ein „Knapp-daneben-Phänomen“ (near miss-phenomenon) beobachtet, welches suggeriert, der Gewinn rücke stetig näher, wobei der Erstspieler in der Gegenwart die gleiche Gewinnwahrscheinlichkeit wie der Veteran hat. Nach Reid wirkt ein Nahezu-Treffer in Geschicklichkeitsspielen motivierend, da die notwendige Geschicklichkeit für einen Treffer nicht mehr fern scheint. Gepaart mit der Kontrollillusion führt dies dazu, dass auch bei Glücksspielen Nahezu-Treffer, beispielsweise eine Zahl neben der Kugel beim Roulette, den Spieler motivieren. Die Studie von Côté et al. bestätigt, dass Nahezu-Gewinne zu ausdauernderem Spielen und vermehrtem Geldeinsatz führen.

Wahrnehmung von Geschicklichkeitsfaktoren

Eine tatsächliche oder vermeintliche Einflussnahme des Spielers auf die Gewinnchance erhöht den Reiz des Spieles und führt zu erhöhter Spielausdauer. Die Psychohygiene des Menschen richtet es ein, dass er Gewinne internal und Verluste external attribuiert. Dieser Kontrollillusion unterliegend überschätzt der Spieler die Gewinnwahrscheinlichkeit.

Bei Sportwetten, die augenscheinlich nicht vollkommen dem Zufall unterliegen, können die Spieler durch ihr Wissen die Wahrscheinlichkeiten besser einschätzen und ihre Gewinnchance somit erhöhen. Dennoch wird dies in den seltensten Fällen dazu führen, dass eine positive Gewinnerwartung vorhanden ist, da die Buchmachergebühren in aller Regel einen beträchtlichen Anteil der eigentlichen, mathematisch korrekten, Auszahlung ausmachen. Wenn dieses Faktum ausgeblendet wird, entsteht beim Spieler die Illusion, das Spiel schlagen zu können, obwohl dies nicht der Fall ist. Selbst die Möglichkeit, ein Los zu ziehen oder Lottozahlen anzukreuzen, reicht aus, eine Kontrollillusion zu erzeugen, obwohl dies jeder Logik widerspricht. Hier wird das Spiel falsch klassifiziert. Es wird für ein Geschicklichkeitsspiel gehalten, obwohl es sich um ein Glücksspiel handelt. Dies schlägt sich auch in Beobachtungen nieder, dass Würfelspieler mehr Geld auf eigene Würfe als auf die Fremder zu setzen bereit sind.

Es treten Rituale auf, die aus Sicht des Spielers die Gewinnwahrscheinlichkeit positiv beeinflussen, oder der Irrglaube, es gebe Menschen mit mehr oder weniger Glück. Griffiths konnte zeigen, dass hinsichtlich der Geschicklichkeitswahrnehmung deutliche Unterschiede bestehen. Während weniger als die Hälfte der Normalspieler glaubt, der Erfolg am Spielautomaten hänge hauptsächlich von der Geschicklichkeit ab, waren sämtliche exzessive Spieler dieser Meinung.

Jegliches Spiel kann durch ein Aufheben der Abgrenzung zur Realität korrumpiert werden. Der größte Feind des alea ist der Aberglaube. Die Versuchung ist groß, die Realität als Glücksspiel zu sehen und somit in einen passiven und resignativen Fatalismus und Determinismus abzurutschen. Ebenso kann der Aberglaube in die Welt des Spieles eindringen, indem Wahrsager den Ausgang des Spieles zu antizipieren suchen. In beiden Fällen wird der Spielgedanke zersetzt.

Sucht

→ Hauptartikel: Pathologisches Spielen

Spieler, die unfähig sind, dem Impuls zum Glücksspiel zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zieht oder diese zumindest drohen, werden als pathologische Spieler bezeichnet. Laut Hayer, Meerkerk und Mheen repräsentieren insbesondere junge Männer eine Risikogruppe des pathologischen Glücksspiels. Die Erfassung von Spielercharakteristika und Entwicklungen des Spielverhaltens im Zusammenhang mit den Frühstadien und Suchtprogressionen sind bedeutsam für die Entwicklung von Präventions- und Behandlungsmaßnahmen: „[…], problem gambling has emerged as the primary issue raised by gambling liberalisation. In this way, the pathological gambler, rather than the process of gambling liberalisation, has been constructed and mobilised as the object of policy and intervention.“

Die Bezifferung der Höhe der Kosten durch die Spielsucht ist unter Wissenschaftlern umstritten. Eine Studie der Forschungsstelle Glücksspiel schätzt die jährlichen Sozialkosten pathologischer Spieler in Deutschland auf 300 bis 600 Millionen Euro (im Vergleich zu 20 bis 50 Mrd. Euro beim Tabakkonsum und 20 bis 30 Mrd. Euro beim Alkoholkonsum), wobei der durch gewerblich betriebene Spielautomaten verursachte Anteil mit 225 Millionen Euro beziffert wird. Auf dieser Basis kommt eine von der Spielautomatenwirtschaft finanzierte und in Auftrag gegebene Analyse vom Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten zum Schluss, dass obgleich es sich bei der Spielsucht um eine ernstzunehmende Krankheit handelt, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Heranziehen einer Kosten-Nutzen-Analyse weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen, welche durch Alkohol- und Tabakmissbrauch entstehen, durch die jährliche Sozialkosten von 40 Milliarden Euro entstünden. Speziell für den Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten werden in der Analyse jährliche Sozialkosten von 225 bis 300 Millionen Euro volkswirtschaftlichen Nutzen (Einnahmen) von 1,37 Milliarden Euro gegenübergestellt.

Besonders suchtgefährdend sind laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Sportwetten im Internet und Glücksspiel-Automaten. Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind rund 193.000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsüchtig. Für die Zusammenfassung weiterer Untersuchungsergebnisse siehe auch Pathologisches Spielen. Das Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten kommt in einem wissenschaftlichen Kurzgutachten zum Schluss, dass bei der Bewertung der Suchtpotentiale anhand absoluter Zahlen zum pathologischen Spieleverhalten nicht auf das Gefährdungspotential von Spielformen geschlossen werden kann. Anhand einer Bewertung, die neben der Zahl der pathologischen Spieler ebenfalls die Intensität des jeweiligen Spiels und die Bruttospielerträge mit einbezieht (Pathologie-Potenzial-Koeffizient), kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die pathologischen Suchtpotentiale dieser Spielformen eventuell verzerrt dargestellt werden. Eine Untersuchung des Glücksspielverbots in Wien zeigt, dass sich durch das Verbot des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“ Spielsüchtige den expandierenden illegalen Spielanbietern zuwenden.

Illegales Glücksspiel und organisierte Kriminalität

Unter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glücksspiel in vielen Gesellschaften als unmoralisch. Ungeregeltes Glücksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der organisierten Kriminalität betrieben; legales Glücksspiel unterliegt meist diversen Einschränkungen. Ein Beispiel hierfür ist die in Glücksspiel und Drogenhandel verstrickte XY-Bande in Brandenburg.

Glücksspiele in verschiedenen Ländern

Deutschland

Klassische Glücksspiele und Spielautomaten werden in Spielbanken angeboten. Spielautomaten, deren Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten begrenzt sind, dürfen auch in Spielhallen und Gaststätten betrieben werden. Lotto und Rubbellose werden über Annahme- und Verkaufsstellen angeboten, bei denen es sich meist um Zeitschriften- und Tabakläden handelt. Ferner angeboten werden Lotterien, insbesondere zu wohltätigen Zwecken wie Aktion Mensch. Während es auf Grundlage des 1922 in Kraft getretenen Rennwett- und Lotteriegesetzes über hundert Buchmacher gibt, sind die Angebote von Sportwetten, wie sie in Sportwettlokalen und über das Internet abgeschlossen werden können, relativ neu. Online-Casinos durften bis 30. Juni 2021 nur in Schleswig-Holstein betrieben werden. Eine Legalisierung unter strengen Auflagen ist mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgt. Auch die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ist strafbar (§ 285 StGB).

Nach einer 2015 von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführten Studie beteiligten sich 37,3 % der Deutschen an Glücksspielen. Bei den Männern fällt die Teilnahme mit 43,3 % höher aus als bei den Frauen mit 31,3 %. 2015 betrug der Bruttospielertrag, d. h. die Summe der getätigten Einsätze abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, ca. 10,4 Milliarden Euro pro Jahr für gesetzlich in Deutschland regulierte Spielangebote und weitere 2,3 Milliarden Euro für unregulierte Spielangebote (illegale wie grenzüberschreitende Online-Angebote). Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 8 % in Bezug auf alle Spielangebote, wobei allerdings der unregulierte Anteil einen Zuwachs von 30 % verzeichnete.

Für Glücksspiele und Wetten sind die Bundesländer zuständig. 2016 betrugen die Einnahmen aus Lotto und Lotterien 3,6 Milliarden Euro. Zur Regulierung des Glücksspielmarktes schließen die Bundesländer einen Glücksspielstaatsvertrag, der nach entsprechenden Gerichtsurteilen bisher mehrmals novelliert wurde. Darin geregelt sind Lotto, Lotterien, Sportwetten, Spielbanken sowie die Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen, nicht aber die Anforderungen an die Geldspielgeräte. Deren Eigenschaften werden durch die Spielverordnung sowie durch die Gewerbeordnung geregelt. Es stehen etwa 220.000 Geldspielgeräte in rund 9100 deutschen Spielhallen und 77.000 Geräte in Gaststätten. Die Gauselmann-Gruppe als größter Spielautomaten-Hersteller in Deutschland machte 2016 einen Gesamtumsatz von rund 1,7 Milliarden Euro.

Österreich

Nach der Einführung restriktiver Gesetze für verschiedene Arten von Glücksspiel wurde im Jahr 2016 von Polizei und Behörden auch strenger gegen illegal betriebene Glücksspielautomaten vorgegangen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2016 wurden 860 Glücksspielautomaten (davon 375 in Oberösterreich und 110 in Wien) vom Staat eingezogen, um sie nach Abwicklung der Verfahren im Erfolgsfall zu vernichten. Durch die stärkere Reglementierung insbesondere bei Glücksspielautomaten kam es zu einer Umsatzverlagerung hin zu Sportwetten und Online-Casinos bei gleichzeitigem Gewinnrückgang der Spielbanken und klassischen Anbieter. Im Jahr 2016 stiegen die Spiel- und Wetteinsätze um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 17,9 Milliarden Euro.

Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Spruch des EuGH C-347/09 (Rs Dickinger und Ömer), wonach nationale Glücksspielmonopole zulässig seien und nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union verstießen. Viele Anbieter betrieben ihr Online-Glücksspiel in Österreich somit illegal, da sie über eine nationale Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz hätten verfügen müssen.

Schweiz

Eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission und des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahr 2004 hat ergeben, dass 21,2 % der Schweizer Bevölkerung über 18 Jahren häufig an Glücksspielen teilnehmen. Dabei spielen Bewohner der französischen und italienischen Schweiz tendenziell häufiger als Bewohner der deutschsprachigen Schweiz. Der Großteil der Spieler, nämlich ungefähr 20,6 %, spielt Lottoangebote wie Zahlenlotto, Toto, Sportlotto oder ähnliche Spiele. 7 % der Schweizer nutzen ausländische Lotterien.

USA

Die Zuständigkeit für Glücksspiele liegt bei den Bundesstaaten, die meist sogenannte „Gaming Control Boards“ (Glücksspielkontrollbehörden) haben, welche die Einhaltung der jeweiligen Regularien sicherstellen. Eine Besonderheit in den USA ist das „Indian Gambling“ (Indianer-Glücksspiel), welches Indianerstämmen unabhängig von den Gesetzen der Bundesstaaten erlaubt, Casinos auf eigenem Land zu betreiben. Mit Indian Gambling wurden 2012 26,5 Milliarden Dollar umgesetzt. Insgesamt setzten Casinos in diesem Jahr rund 57,5 Milliarden Dollar um.

Lotterien werden in den USA ebenfalls von den Bundesstaaten ausgerichtet. In 44 der 50 Staaten sowie im District of Columbia, in Puerto Rico und auf den Amerikanischen Jungferninseln gibt es Lotterien. 2011 betrugen die Lotterieeinnahmen der Bundesstaaten die Lotterien betreiben insgesamt 17,9 Milliarden Dollar.

Glücksspiel am Computer und im Internet

In den letzten Jahren setzte man sich vermehrt mit unterschwelligen Glücksspielelementen in Online-Computerspielen medial und politisch auseinander, da viele Computerspiele im Internet mittlerweile Glücksspielemente als Geschäftsmodell nutzen. Dennoch bleiben noch rechtliche Fragen offen.

Siehe auch

  • ASTERIG
  • Falschspiel
  • Glücksspielmonopol
  • Spielersperrsystem
  • Roulette-Systeme
  • Spielsucht
  • Wahrscheinlichkeitstheorie

Literatur

  • Martin Bahr: Glücks- und Gewinnspielrecht. Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte. 2. neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09796-8.
  • Jörg Bewersdorff: Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen. Springer Spektrum, 7. Auflage, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-21764-8, doi:10.1007/978-3-658-21765-5.
  • Thomas Bronder: Spiel, Zufall und Kommerz. Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik, Recht und Realität. Springer-Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-662-48828-7, doi:10.1007/978-3-662-48829-4.
  • Heinz Diegmann, Christof Hoffmann, Wolfgang Ohlmann: Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht. Kohlhammer, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-018893-8.
  • Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag. § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar. C. H. Beck Verlag, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
  • Friedrich Endemann: Beiträge zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen Lotterierecht. Georgi, Bonn 1882 (Dissertation an der Universität Bonn), online bei archive.org.
  • Lorenz Fischer, Günter Wiswede: Grundlagen der Sozialpsychologie. Oldenbourg, München u. a. 1997, ISBN 3-486-22904-4 (Wolls Lehr- und Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften).
  • Franz W. Peren, Reiner Clement: Wettbewerb als Determinante des Spieler- und Konsumentenschutzes. Mögliche Sozialverluste infolge einer Wettbewerbsverzerrung auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt, Mur Verlag, München, 2014, ISBN 978-3-939438-25-0.
  • Franz W. Peren, Reiner Clement: Der deutsche Glücks- und Gewinnspielmarkt – Eine quantitative Bemessung von regulierten und nicht-regulierten Glücks- und Gewinnspielangeboten in Deutschland. München: MUR-Verlag, 2016. ISBN 978-3-945939-05-5
  • Franz W. Peren: Ordnungspolitische Implikationen des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland für das gewerbliche Geldspiel in Gaststätten. München: MUR-Verlag, 2016. ISBN 978-3-945939-04-8
  • Franz W. Peren: Die aktuelle Entwicklung der Prävalenzen marktrelevanter Glücks- und Gewinnspielformen in Deutschland. In: ZfWG (Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht), 14(Sonderbeilage 3), 2019, S. 1–24
  • Ihno Gebhardt, Stefan Korte (Hrsg.): Glücksspiel in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht., de Gruyter Recht, 2. Auflage, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-025921-6, doi:10.1515/9783110259216.
  • Mark Griffiths, Paul Delfabbro: The Biopsychosocial Approach to Gambling. Contextual Factors in Research and Clinical Interventions. In: The Electronic Journal of Gambling Issues. 5, 2001, ZDB-ID 2114710-3, online.
  • Martin Heger, Strafbarkeit von Glücksspielen, Sportwetten und Hausverlosungen via Internet im Lichte des Europarechts, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2012, S. 396–401 (online).
  • Henky Hentschel: Zock. Das Spiel, der Kick, der Absturz. Pieper and the Grüne Kraft, Löhrbach 2003, ISBN 3-930442-70-1 (Edition Rauschkunde).
  • Friedrich Georg Jünger: Die Spiele. Ein Schlüssel zu ihrer Bedeutung. Klostermann, Frankfurt am Main 1953.
  • Stephen E. G. Lea, Roger M. Tarpy, Paul Webley: The individual in the economy. A textbook of economic psychology. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1987, ISBN 0-521-26872-9.
  • Michael Monka, Manfred Tiede, Werner Voß: Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit. Statistik für Glücksritter. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1999, ISBN 3-499-60730-1 (Rororo 60730).
  • Ralf Lisch: Spielend gewinnen? Chancen im Vergleich. Stiftung Warentest, Berlin, 1983. 2. aktualisierte Auflage 1984, ISBN 3-924286-02-7.
  • Harry Nutt: Chance und Glück. Erkundungen zum Glücksspiel (in Deutschland). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-596-12390-9 (Fischer – ZeitSchriften 12390).
  • John Scarne: Scarne’s New Complete Guide To Gambling. Fully revised, expanded, updated edition. Simon & Schuster, New York NY 1986, ISBN 0-671-63063-6 (A Fireside Book), (englisch).
  • Heinrich M. Schuster: Das Spiel. Seine Entwickelung und Bedeutung im deutschen Recht. Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung auf sittengeschichtlicher Grundlage. Gerold, Wien 1878, online bei achrive.org
  • Rudolf Streinz, Tobias Kruis: Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts. In: Neue Juristische Wochenschrift. 52, 2010, S. 3745–3750.
  • Hans-Heinrich Wellmann (Red.): Die Glücksspieler. Time-Life International, Amsterdam 1980 (Time-Life Bücher – Der Wilde Westen).

Weblinks

Wiktionary: Glücksspiel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hasardspiel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Wettspiel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken (Norddeutscher Bund, 1868) – Quellen und Volltexte
  • Literatur von und über Glücksspiel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • : Glücksspiele. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 28. Mai 2015.
  • gluecksspielsucht.de Fachverband Glücksspielsucht
  • Capital-Artikel zum Thema Glücksspiel (PDF-Datei; 840 kB)
  • Portal zum Thema Glücksspielsucht, mit Online-Selbsttest, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für öffentliches Glücksspiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Spielerschutz Berlin Informationen rund um Glücksspielsucht und die Möglichkeiten der Spielersperre

Einzelnachweise

  1. Jörg Bewersdorff: Spiele zwischen Glück und Geschick, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 2017, S. 228–234, dort S. 230
  2. Bernd Holznagel, Poker – Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?, Multimedia und Recht, 2008, S. 438–444, insbesondere Kapitel IV.2 (Memento des Originals vom 28. September 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2
  3. Jörg Bewersdorff: Spiele zwischen Glück und Geschick, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 2017, S. 228–234, dort S. 233
  4. Clemens Weidemann, Hans Schlarmann: Die Prüfung überwiegender Zufallsabhängigkeit im Glücksspielrecht – dargestellt am Beispiel von Hold’em-Poker und anderen Kartenspielen, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2014, Heft 20, Extra, S. 1–8, dort S. 4 f.
  5. Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort S. 166 f.
  6. Jörg Bewersdorff: Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen, Springer Spektrum, 6. Auflage, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8348-1923-9, doi:10.1007/978-3-8348-2319-9, S. V-VIII (Springer-Link)
  7. Hartmut Menzer, Ingo Althöfer: Zahlentheorie und Zahlenspiele: Sieben ausgewählte Themenstellungen, München 2014, ISBN 978-3-486-72030-3, S. 321 in der Google-Buchsuche, doi:10.1524/9783486720310.321
  8. Tom Verhoeff, The Mathematical Analysis of Games, Focusing on Variance, : MaCHazine, 13(3), März 2009. Eine ausführliche Version erschien in Niederländisch: Spelen met variantie, Pythagoras, 49(3), Januar 2010, S. 20–24 (Memento vom 14. April 2016 im Internet Archive).
  9. Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, 2011.
  10. Glücksspielgesetz vom 19. Oktober 2010 auf ris.bka.gv.at.
  11. Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017 (Stand am 1. Juli 2019). Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung, abgerufen am 28. September 2019.
  12. Überblicke geben: Jörg Bewersdoff: Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel – Methoden, Ergebnisse und Grenzen. Springer Spektrum, 7. Auflage, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-21764-8, doi:10.1007/978-3-658-21765-5, S. 348–380; Jörg Bewersdorff: Spiele zwischen Glück und Geschick, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, ISSN 2192-0141, 2017, S. 228–234 (online), Thomas Bronder: Spiel, Zufall und Kommerz. Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik, Recht und Realität. Springer-Verlag, 2. Auflage, Berlin 2020, ISBN 978-3-662-60601-8, doi:10.1007/978-3-662-60602-5, Christian Laustetter: Die Abgrenzung des strafbaren Glücksspiels vom straflosen Geschicklichkeitsspiel, Juristische Rundschau, 2012, S. 507–513, doi:10.1515/juru-2012-0507
  13. Siehe zum Beispiel BGH, Beschluss vom 11. Januar 1989, Az. 2 StR 461/ 88, Volltext.
  14. Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort S. 166
  15. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 1955 (1 C 133.53), Randnr. 34, Volltext
  16. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 1984 (C 20.82), Volltext
  17. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Oktober 1984 (C 20.82), Volltext
  18. Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort S. 167.
  19. Reichsgericht, Urteil vom 18. Mai 1928 (I 977/27), Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 62, S. 163–173, dort S. 164
  20. Marcel Dreef/Peter Borm/Ben van der Genugten: Measuring skill in games: several approaches discussed, Mathematical Methods of Operations Research, Band 59, Heft 3, 2004, S. 375–391, doi:10.1007/s001860400347.
  21. Urteil ECLI:NL:RBSGR:2010:BN0013 des Gerichts von Den Haag vom 2. Juli 2010 (Strafsache, in Niederländisch)
  22. Robert Wagner: Die Praktikabilität des Österreichischen Glücksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker, Dissertation, Universität Wien, 2010.
  23. Entscheidung GZ RV/1666-W/06 vom 5. April 2007 des Unabhängigen Finanzsenats Wien (online)
  24. Anlage zu § 5a der Spielverordnung. In Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: Januar 2007 (Bearbeiter Marcks), werden neben Preisschach explizit die Kartenspiele Preisbridge, -schafskopf, -doppelkopf, -skat und -tarock genannt.
  25. BGBl. I Nr. 54/2010: Glücksspielgesetz-Novelle 2008
  26. Gerhard Strejcek (Hrsg.), Ronald Bresich (Hrsg.): Glücksspielgesetz: GSpG 1989, Kommentar, 2. Auflage 2011, S. 25, online (PDF; 630 kB)
  27. Unabhängige Verwaltungssenate Wien, GZ 06/06/5595/99, 3. August 2000, Volltext.
  28. Finanzgericht Münster, Urteil vom 10. März 2021 – 11 K 3030/15 E,G, Rn 59 und 88.
  29. Eidgenössische Spielbankenkommission, Jahresbericht 2007 (Memento vom 2. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF; 252 kB), S. 8.
  30. Eidgenössische Spielbankenkommission, Jahresbericht 2010 (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF; 275 kB), S. 5.
  31. Bundesgericht, Urteil vom 20. Mai 2010, Az. 2C 694/2009, Volltext.
  32. Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 2017 (Stand am 1. Juli 2019), 4. Kapitel, insbes. Art. 36, online.
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  34. Urteil vom 7. Dezember 1982 zu Boardwalk Regency Corp. v. Attorney Gen. of New Jersey, 188 N.J. Super. 372 (Law Div. 1982), abgerufen am 7. Dezember 2019.
  35. Verordnung vom 21. Dezember 2010 über Geschicklichkeits-Geldspiele (GGV), Art. 2, Nr. 2 lit. c
  36. Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010, Art. 3. Nr. 1 lit. i, Verordnung vom 21. Dezember 2010 über Geschicklichkeits-Geldspiele (GGV), Art. 2
  37. Antike Glücksspiele (Memento vom 4. Oktober 2009 im Internet Archive) Artikelserie zur Geschichte der Glücksspiele
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  39. Franz Schütte: Glücksspiel und Narzissmus. Der pathologische Spieler aus soziologischer und tiefenpsychologischer Sicht. Brockmeyer, Bochum 1985, ISBN 3-88339-431-9.
  40. Yves Chantal, Robert J. Vallerand: Skill Versus Luck: A Motivational Analysisof Gambling Involvement. In: Journal of Gambling Studies. 12, 4, 1996, ISSN 1050-5350, S. 407–418, doi:10.1007/BF01539185
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  48. G.J. Meerkerk/D. Mheen: Short communication: A summarizing review in table form on risk factors/determinants of harmful gambling.Rotterdam: IVO Rotterdam, 2013.
  49. Francis Markham, Martin Young: “Big Gambling”: The rise of the global industry-state gambling complex. Addiction Research & Theory, Band 23, 2014, S. 1–4, doi:10.3109/16066359.2014.929118.
  50. Tilmann Becker, Soziale Kosten des Glücksspiel in Deutschland, Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim, 2011, S. 1 und S. 41
  51. Tilmann Becker, Soziale Kosten des Glücksspiel in Deutschland, Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim, 2011, S. 73
  52. Zocken bis zum Zusammenbruch, Spon, 9. Juli 2012
  53. Franz W. Peren, Reiner Clement, Wiltrud Terlau: Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland, Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten, 2011
  54. Hans-Jürgen Rumpf u. a.: Pathologische Glücksspieler: Bedingungsfaktoren, Hilfesuchverhalten, Remission. Ergebnisse der PAGE-Studie (PDF; 1,6 MB)
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  56. Spielautomaten: Verbot stürzt viele ins Unglück, Alles roger? – das Querformat für Querdenker. 2. September 2016 (Memento vom 19. November 2016 im Internet Archive)
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  58. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2015 und Trends, 2016, S. 54 (Memento vom 19. Januar 2022 im Internet Archive).
  59. Handelsblatt Research Institut, Der Glücksspielmarkt in Deutschland, März 2017, S. 36, S. 36 f.
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  61. Die Automatenindustrie, Homepage des VDAI, Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V., abgerufen am 8. September 2021
  62. Jürgen Trümper, Christiane Heimann, Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V., Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland, Stand 1. Januar 2016, Unna 2016, S. 13 (Memento vom 13. Januar 2017 im Internet Archive).
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  65. Glücksspiel- und Sportwetten: Firmen machen 1,5 Milliarden Euro Umsatz, Sportwetten stiegen um 20 Prozent. auf kurier.at, Möchel, Kid. 6. Mai 2015, abgerufen am 15. Oktober 2015.
  66. fairesspiel.at – Jetzt Glücksspielverluste zurückholen. Abgerufen am 16. Februar 2022. 
  67. Illegales Online-Glücksspiel – Betroffene können ihre Verluste zurückfordern. Abgerufen am 16. Februar 2022. 
  68. Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz, 2004 (PDF; 2 MB), S. 58, 60.
  69. Total revenue of tribal gaming operations in the U.S. from 2006 to 2012 (in billion U.S. dollars). Statistica Inc., abgerufen am 24. November 2013. 
  70. U.S. casino gaming market revenue from 2006 to 2015 (in million U.S. dollars). Statistica Inc., abgerufen am 24. November 2013. 
  71. U.S. lotteries and the state taxman. Thomson Reuters, 15. Juli 2011, archiviert vom Original am 2. Dezember 2013; abgerufen am 24. November 2013. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4021329-8 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS) | LCCN: sh85052909 | NDL: 00573140

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 22 Jun 2025 / 01:09

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Glucksspieler ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zur Fernsehserie siehe Die Glucksspieler Glucksspiele manchmal auch Hasardspiele von franzosisch hasard bzw nach traditioneller Rechtschreibung Hazardspiele von englisch hazard Zufall abgeleitet von arabisch az zahr Spielwurfel Mehrzahl siehe Hazard Wurfelspiel genannt sind Spiele bei denen gegen Zahlung eines Einsatzes eine uberwiegend oder ausschliesslich vom Zufall abhangige Gewinnchance versprochen wird Spielautomaten auf der norwegischen Fahre Kronprins HaraldRoulette Roulettekessel in einer SpielbankBlack Jack Typische Spielsituation auf einem SpieltischLottoschein 6 aus 49 Deutschland Abgrenzung von GlucksspielenDer Einfluss des Zufalls kann bei Spielen sehr unterschiedlich ausfallen Bei den sogenannten reinen Glucksspielen wie zum Beispiel Roulette Craps oder Sic Bo hangt das Ergebnis ausschliesslich vom Zufall ab Weniger eindeutig quantifizierbar ist der Einfluss des Zufalls in Spielen in denen auch die Teilnehmer durch ihre Entscheidungen das Spielergebnis massgeblich beeinflussen konnen wie bei Backgammon und Black Jack In qualitativer Hinsicht gilt allerdings dass der Einfluss des Zufalls gemass dem Gesetz der grossen Zahlen bei langen Partiesequenzen abnimmt Bei der rechtlichen Bewertung ob ein Glucksspiel vorliegt sind noch weitere Faktoren zu berucksichtigen insbesondere den Wert von Einsatz und moglichen Gewinnen betreffend Ausserdem sind bei Turnierveranstaltungen wie zum Beispiel einem Pokerturnier die gesamten Turnierregeln inklusive des fur die Endauswertung verwendeten Verfahrens massgeblich wie sie in rechtlicher Hinsicht im Spielvertrag bzw mathematisch formal in der spieltheoretischen Modellierung festgelegt sind Bestandteil dieser Festlegungen sind auch Angaben uber die Anzahl der Mitspieler und uber den Umfang an Informationen die einem Spieler zum Zeitpunkt einer Spielentscheidung zuganglich sind zum Beispiel in Form ihm bekannter Karten in Kartenspielen Spiele deren rechtliche Einstufung als Glucksspiel zur Debatte stand waren allesamt Nullsummenspiele im Sinne der Spieltheorie und nicht etwa zum Beispiel kooperative Spiele d h die Summe der positiven Gewinne von Spielern ist betragsmassig stets gleich der Summe der Verluste der anderen Spieler Das schliesst den Fall des Spiels eines einzelnen Spielers gegen einen Automaten oder gegen einen Bankhalter ein der nach einem fest vorgegebenen Schema agiert wie beim Black Jack Dazu muss der Veranstalter als zweiter Spieler gewertet werden der allerdings fur seine Gewinne kein Geschick aufzuwenden hat was die deutsche Rechtsprechung als Verringerung des relativen Geschicklichkeitseinflusses wertet Spieltheoretische Abgrenzung von Glucksspielen Klassifikation von Gesellschaftsspielen Innerhalb der spieltheoretischen Klassifikation von Gesellschaftsspielen bilden die Glucksspiele eine von drei Klassen reiner Spiele die aus spielerischer Sicht durch die Ursachen fur die Unvorhersehbarkeit des Spielverlaufs charakterisiert sind und den folgenden Kriterien entsprechen Sehen die Spielregeln Zufallsentscheidungen vor beispielsweise mit Hilfe eines Wurfels Gibt es anders als bei Schere Stein Papier sequentielle Entscheidungen von Spielern im Rahmen von Zugfolgen so dass fur diese Zugfolgen eine vergleichsweise grosse Anzahl von Kombinationen moglich wird Gibt es Spielsituationen imperfekter Information in denen die Spieler wie zum Beispiel bei Kartenspielen wie Skat unterschiedliche Informationen uber den bisherigen Spielverlauf besitzen Dabei sind reine Glucksspiele dadurch charakterisiert dass die erste Frage zu bejahen und die beiden anderen Fragen zu verneinen sind Zu bejahende Fragen erlauben daruber hinaus im direkten Vergleich von Spielen ungefahre den Spielcharakter widerspiegelnde Quantifizierungen beispielsweise dahingehend dass bei Backgammon der Einfluss der Spieler durch eine hohere kombinatorische Vielfalt moglicher Zugfolgen grosser ist als bei Mensch argere Dich nicht In Folge ist der Zufallseinfluss bei Backgammon relativ niedriger als bei Mensch argere Dich nicht siehe Abbildung Nicht durch die Klassifikation abgedeckt sind Faktoren der manuellen Geschicklichkeit oder Reaktionsschnelligkeit die allerdings bei Gesellschaftsspielen anders als beim sportlichen Spiel eher die Ausnahme sind zum Beispiel bei Mikado beziehungsweise Speed Rechtliche Abgrenzung von Glucksspielen Das Urteil des Reichs gerichts von 1928 zum Finger schlagautomat Bajazzo enthalt die wesentlichen Grund satze zur Bewertung von Geschick lich keit Da Glucksspiele in den meisten Landern rechtlichen Restriktionen unterworfen sind ist die rechtliche Abgrenzung von Glucksspielen Gegenstand von diversen von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsnormen und Gerichtsurteilen Als komplementar zu den Glucksspielen gelten Geschicklichkeitsspiele engl skill games deren Entscheidung primar durch die geistige oder auch korperliche Geschicklichkeit der Mitspieler beeinflusst wird In Deutschland fuhrt 3 Abs 1 Glucksspielstaatsvertrag GluStV aus Ein Glucksspiel liegt vor wenn im Rahmen eines Spiels fur den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung uber den Gewinn ganz oder uberwiegend vom Zufall abhangt Die Entscheidung uber den Gewinn hangt in jedem Fall vom Zufall ab wenn dafur der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukunftiger Ereignisse massgeblich ist Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukunftigen Ereignisses sind Glucksspiele Analoge Begriffsbestimmungen enthalten auch 1 des osterreichischen Glucksspielgesetzes GlSpG sowie Art 3 des schweizerischen Bundesgesetzes uber Geldspiele Geldspielgesetz BGS wobei in Osterreich 1 Abs 2 GlSpG dahingehend erganzt dass Roulette Beobachtungsroulette Poker Black Jack Two Aces Bingo Keno Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten als Glucksspiele gelten Geschicklichkeitsspiele werden nach der standigen Rechtsprechung in Deutschland dadurch charakterisiert dass bei ihnen die Entscheidung uber Gewinn und Verlust wesentlich von den Fahigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhangt Dabei muss der Durchschnitt der Personen denen das Spiel eroffnet ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Hand haben durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen Mathematische Kalkulationen und verwickelte Wahrscheinlichkeitsberechnungen soweit sie die durchschnittliche Fahigkeit der beteiligten Personen ubersteigen sind fur die Beurteilung ob ein Spiel den Charakter eines Glucksspiels besitzt nicht massgebend Davon unberuhrt bleibt allerdings die Notwendigkeit den Charakter des Spieles mit wissenschaftlichen Methoden zu bestimmen Bei der Bewertung der Geschicklichkeit eines Spielers sollen nicht alle Teilnehmer unter Einsatz der ihnen zur Verfugung stehenden Geschicklichkeit um den Erfolg bemuht sein sondern es muss wie es fur den Fall eines zu bewertenden Zweipersonenspiels entschieden wurde jeweils ein Teilnehmer den Zufall walten lassen In diesem Sinne hatte bereits 1928 das Reichsgericht als Mass fur die Moglichkeit den Ausgang durch Geschicklichkeit zu beeinflussen die Steigerung des anteiligen Erfolgs gesehen die ein durchschnittlich agierender Spieler in einer Spielsequenz gegenuber der Zufallsquote erzielt wie sie ein anstelle des Spielers zufallig wirkender Mechanismus hervorbringt Der Einsatz von anders begrundeten Messverfahren fur den Geschicklichkeitsanteil erfolgte in der Rechtsprechung zwar in Einzelfallen ist aber ansonsten umstritten In der Regel weniger restriktiv bewertet werden Turniere So gelten in Deutschland bestimmte turniermassig veranstaltete Spiele wie Skat siehe Preisskat Schafkopf siehe Turnierschafkopf und Bridge siehe Turnierbridge rechtlich nicht als Glucksspiel sofern das Turnier genugend lang ist In Osterreich wurde mit der Glucksspielgesetz Novelle von 2008 mit 4 Abs 6 GlSpG eine ahnliche Bereichsausnahme fur Kartenspielturniere geschaffen Daruber hinaus wurden spezielle Spiele wie etwa Tarock Schnapsen Schach Skat Bridge und Billard bereits zuvor durch die Rechtsprechung als Geschicklichkeitsspiele eingestuft 2021 bewerte das Finanzgericht Munster Gewinne aus der Teilnahme an Online Poker Turnieren unter bestimmten Umstanden als Einkunfte aus einem Gewerbebetrieb wobei es bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung des Uberwiegens der Glucks und Geschicklichkeitselemente auf das fur strafrechtliche zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Zwecke entwickelte Verstandnis des Glucksspielbegriffs nicht ankomme Als massgeblich sah es das Gericht an dass der Poker Spieler aufgrund des Umfangs seiner Teilnahme und seiner Erfahrungen im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und der Erzielung von regelmassigen Einnahmen rechnen konnte Die Eidgenossische Spielbankenkommission gelangte 2007 zur Einschatzung dass es sich bei einem Pokerturnier um ein Geschicklichkeitsspiel handeln kann wenn statt einer Bezahlung von Einsatz und Gewinn bei jeder Spielrunde nur die Gesamtheit aller Spielrunden des Turniers gewertet wird Die Einschatzung wurde 2010 durch das Bundesgericht korrigiert Mit der Anfang 2019 in Kraft getretenen Novelle des Geldspielgesetzes wurde unabhangig von einer Einstufung als Geschicklichkeitsspiel eine explizite Moglichkeit geschaffen fur Pokerturniere eine kantonale Genehmigung zu erhalten In den USA wurde die Frage ob Backgammon ein Geschicklichkeitsspiel ist von Gerichten unterschiedlich beantwortet In Liechtenstein gilt Backgammon als Geschicklichkeitsspiel wobei die zugrunde liegenden Rechtsnormen insgesamt einen vergleichsweise expliziten Charakter aufweisen Glucksspiele mit bzw ohne BankhalterBaccara Spieler Zeichnung von Albert Guillaume um 1897 Bei den sogenannten Bankhalter Spielen engl Banking games franzosisch Jeux de contrepartie wie etwa Roulette Craps Sic Bo Black Jack oder Baccara banque wird eine Partei durch die Spielregeln bevorzugt vergleiche Bankvorteil sodass die Gegenspieler die sogenannten Pointeure von franzosisch point deutsch Punkt siehe Pharo auf lange Sicht also bei haufigem Spiel mit Sicherheit verlieren Im Unterschied zu den Bankhalterspielen besitzen bei den Non banking games franzosisch Jeux de cercle alle Spieler zumindest im Mittel dieselben Gewinnchancen Dies ist bei den meisten Poker Varianten wie etwa Draw Poker Seven Card Stud Texas Hold em oder Omaha Hold em der Fall aber auch bei Ecarte oder all den Spielen bei denen kein permanenter Bankhalter existiert sondern diese Rolle wechselt wie bei Baccara chemin de fer Geschichte Glucksspielverbot und monopolisierungSpieler in Sebastian Brants NarrenschiffEine Partie Pharo 1729 1771 Schloss Eggenberg bei GrazAktie der Spielbank in Bad Nauheim von 1854Glucksspielhalle fur Pachinko in Japan Glucksspiele gibt es nach heutigem Stand der Wissenschaft schon seit ca 3000 v Chr Aus dieser Zeit stammen die altesten Funde sechsseitiger Wurfel aus Knochen oder Elfenbein Die Fundstatten liegen in China und auf dem Gebiet des alten Mesopotamien Wurfelspiele werden zum Beispiel in antiken indischen Schriften erwahnt in der griechischen Mythologie wurfelt Herkules gegen einen Tempelwachter um eine hubsche Kurtisane Die heute gebrauchlichen mit Punkten auf jeder Seite versehenen Wurfel wurden vermutlich ca 2000 v Chr In Agypten erfunden In der romischen Antike waren Wurfelspiele in allen Schichten verbreitet obwohl die Autoritaten sie mit Strafe bedrohten Nur an den Saturnalien war das Wurfeln offiziell erlaubt Nach romischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zuruckgefordert werden Das Haus in welchem Glucksspieler angetroffen wurden wurde konfisziert Kaiser Claudius war ein begeisterter Freund des Spiels Duodecim scripta und verfasste uber diesen Vorlaufer des heutigen Backgammon sogar ein Buch das verloren gegangen ist Tacitus berichtet in der Germania uber die Wurfelleidenschaft der Germanen dass sie in nuchternem Zustand mit ausserstem Leichtsinn um Haus und Hof zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten Nach altem deutschen Recht galten Glucksspielgeschafte als unerlaubte Geschafte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zuruckgefordert sondern sogar vom Gewinner eingeklagt werden Im Mittelalter versuchten sowohl geistliche als auch weltliche Autoritaten das Spiel zu verbieten Derlei Verbote von Karten und Wurfelspielen erlauben Ruckschlusse auf die Verbreitung und die Entwicklung von Spielen Aus dem 12 Jahrhundert stammt ein Erlass des englischen Konigs Richard Lowenherz dass niemand der von geringerem Stand als ein Ritter war um Geld wurfeln durfte Im 16 und 17 Jahrhundert setzte sich allmahlich die Auffassung durch dass das hohe und ubermassige Spiel gemeint sind hohe und geborgte Spieleinsatze mit Strafe zu bedrohen sei Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden wobei sich diese Unterscheidung weniger auf die Art als auf die Hohe der Einsatze derselben bezog Die weite Verbreitung des Glucksspiels im 17 Jahrhundert gab Anlass zur wissenschaftlichen Untersuchung Die Behandlung des Problems des Chevaliers de Mere durch Blaise Pascal und Pierre de Fermat 1654 gilt als Geburtsstunde der Wahrscheinlichkeitsrechnung allerdings gab es schon von Galileo Galilei Luca Pacioli und Gerolamo Cardano mathematische Arbeiten uber bestimmte Glucksspiele In den verschiedenen europaischen Staaten entwickelten sich zu Beginn des 19 Jahrhunderts unterschiedliche Einstellungen zum Glucksspiel Wahrend in einigen Staaten diese Spiele erlaubt waren und auch zum Vorteil des Staates veranstaltet wurden weil man offentliches Glucksspiel fur weniger verderblich hielt als das geheim betriebene waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten In Frankreich wo es im 18 und fruhen 19 Jahrhundert in fast allen grosseren Stadten privilegierte Spielhauser gab versuchte bereits Ludwig XV vergeblich das Glucksspiel zu verbieten Napoleon Bonaparte erlaubte 1806 das Glucksspiel nur mehr in den Spielhausern des Pariser Palais Royal wo bis zur Schliessung durch Louis Philippe I Ende 1837 neben Pharo und Rouge et noir bzw Trente et quarante auch Roulette gespielt wurde Nach 1837 begann die grosse Zeit der Spielbanken von Baden Baden Bad Homburg und Wiesbaden wo Fjodor Michailowitsch Dostojewski das Roulette kennenlernte und diesem Spiel verfiel aus diesem Erlebnis entstand der Roman Der Spieler sowie Bad Ems Bad Nauheim und Bad Pyrmont In Deutschland war Preussen bereits vor der Marzrevolution 1848 mit der Schliessung der Spielbanken vorangegangen In den 1866 annektierten Landern wurde den dort auf Grund von Vertragen mit den von fruheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Ende des Jahres 1872 gestattet Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines Kur und Verschonerungsfonds fur die beteiligten Stadte anzusammeln Nach der Reichsgrundung mussten mit Jahresende 1872 alle deutschen Spielbanken schliessen sie wurden erst 1933 unter den Nationalsozialisten wiedereroffnet Spielbank Monte Carlo eines der beruhmtesten europaischen Spielkasinos Das Glucksspielverbot in Frankreich und Deutschland kam vor allem dem Furstentum Monaco zugute Francois Blanc nutzte diese Gelegenheit und fuhrte die Spielbank Monte Carlo zu ihrer Blutezeit Auch wurde das Spielen in auswartigen Lotterien verboten so zum Beispiel in Preussen durch die Verordnung vom 5 Juli 1847 Fur die Durchfuhrung offentlicher Lotterien und Tombolas musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden Erwahnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29 April 1882 wonach das sogenannte Buchmachen bei Pferderennen und das Wetten am Totalisator als Glucksspiel zu betrachten sei Im Jahre 1904 veroffentlichte das k u k Justizministerium eine Liste verbotener Spiele welche durch viele Jahrzehnte beispielgebend war diese Liste ist insofern bemerkenswert als sich darunter auch einige spezielle Kegelspiele finden Im juristischen Sinne erfordert ein Glucksspiel als Einsatz einen Vermogenswert Ist kein derartiger Einsatz notig kann man also bei einem Spiel zwar Geld oder Sachpreise gewinnen aber nichts verlieren so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel zum Beispiel ein Preisausschreiben Das Veranstalten von Glucksspielen bedarf gegenwartig entsprechend 33h Gewerbeordnung einer behordlichen Erlaubnis wenn es sich um ein offentliches Spiel handelt Anderenfalls stellt dies einen Verstoss gegen 284 StGB dar Dies ist dann der Fall wenn das Spiel einem sich verandernden Personenkreis angeboten wird Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach 285 StGB strafbar sofern das Glucksspiel ohne behordliche Erlaubnis erfolgt Hauptartikel Unerlaubte Veranstaltung eines Glucksspiels Seit Oktober 2006 ist das Glucksspiel in den USA im Internet verboten indem Kreditinstituten die Unterhaltung eines Kapitalflusses an die Anbieter untersagt wurde Islam Hauptartikel MaisirArten von Glucksspielen Auswahl Rubbellos USA Sportwett Ticket Italien Roulette Spiel um 1800Dreidel Munze werfen zum Beispiel Kopf oder Zahl Two up Wurfel Glucksspiele zum Beispiel Banca francesa Barbudi Chuck a Luck bzw Mini Dice und Sic Bo Craps bzw Hazard dreimal 6 Das kniffelige Wurfelspiel Elf hoch Esperance Glocke und Hammer Gluckshaus Kniffel Lustige Sieben Quinquenove Shut the Box Wurfelpoker mit den Varianten Escalero Liar Dice und Poker Dice Wurfel Brettspiele zum Beispiel Backgammon siehe oben Roulette mit den Varianten American Roulette Boule Petits chevaux Multicolore Glucksrad Sandown Glucksspiele mit Domino Steinen Bukidomino Pai Gow Domino Glucksspiele mit Spielsteinen Mah Jongg Glucksspiele mit Karten zum Beispiel Baccara mit den Varianten Baccara banque Chemin de fer und Punto Banco sowie Macao Bataille royale bzw Casino War Belle Fluss und Einunddreissig Black Jack bzw Siebzehn und Vier Ecarte Fan Tan als Kartenspiel Haufeln Hoggenheimer Horse Race Kameruner Skat Mauscheln Minoru Monte Bank Pharo mit seinen Varianten Faro bzw Vorlaufern Landsknecht Stoss und Tempeln Planetenspiel Poker mit seinen Varianten Draw Poker Five Card Stud und Seven Card Stud Texas Hold em und Omaha Pai Gow Poker weiters die Bankhalterspiele Tropical Stud und Easy Poker sowie die Poker Vorlaufer Bouillotte Brelan Brag und Poch und das verwandte Einundvierzig Farbeln Polnische Bank Red Dog Rouge et noir bzw Trente et quarante Schlesische Lotterie Schwimmen Tippen Tontine Fan Tan als Bohnenspiel Einarmige Banditen Online Spielautomaten und andere Geldspielautomaten Lotteriespiele wie Bingo Keno Lotto und das gleichnamige Gesellschaftsspiel Belle Biribi Cavagnole Nummernlotterien und Endziffernlotterien wie die Weihnachtslotterie die Glucksspirale die Klassenlotterien weiters Sweepstakes Rubbellose verschiedene Wetten wie Sportwetten beim Buchmacher oder am Totalisator sowie die Calcutta Auktion Typologisierung anhand sozialpsychologischer FaktorenObschon Glucksspiel alea anscheinend nicht vergleichbare Formen annehmen kann etwa die wochentliche Doppelkopfrunde im Freundeskreis Pferdewetten im Hippodrom Roulettespiel im Kasino und die raumlich ungebundene Lotterie sind die Unterschiede nach Schutte vornehmlich durch soziologische Faktoren determiniert Mode Erreichbarkeit und Finanzierbarkeit Eine generelle psychologische Differenzierung ist seines Erachtens nicht erforderlich Die soziologischen und psychologischen Faktoren interagieren und sind bei der Kategorisierung gleichbedeutend Das normale Glucksspiel kann Ausdruck verschiedener Faktoren sein und aufgrund dieser typologisiert werden Soziookonomische Faktoren Das Glucksspiel kann in zwei separate Formen unterschieden werden kostenintensives Glucksspiel mit sozialer Komponente und physischer Anwesenheit des Spielers beispielsweise Pferdewetten sowie anonymes preiswertes Glucksspiel wie Lotto Je hoher der sozialokonomische und berufliche Status desto grosser die Neigung zur erstgenannten Form Dabei isoliert Schutte als Faktoren die wahrgenommene Notwendigkeit dem eigenen sozialen Standard gemass zu leben und Gleichgestellten Grosszugigkeit und Reichtum zu prasentieren um so Prestige und Anerkennung zu mehren Das Glucksspiel ist hier ein Werkzeug der Abgrenzung der besser situierten von den unteren Schichten die sich das Ticket zum Spiel also den hohen Einsatz nicht leisten konnen Dass es bei Pferdewetten nicht in erster Linie um Geldvermehrung geht hat auch eine Studie von Chantal et al bestatigt Das Zahlenlotto hingegen bietet insbesondere Personen in sozial niederen Schichten die mit ihrem Alltag und gesellschaftlichen Status unzufrieden sind die hoffnungsvolle Illusion durch das Glucksspiel eine wirtschaftliche und soziale Mobilitat erreichen zu konnen Hier kommt dem Glucksspiel allein durch Teilnahme eine egalisierende gleichmachende Funktion zu Diese Form des Spieles ist gepragt von sehr hohen potentiellen Gewinnen da ein sozialer Aufstieg nur durch enorme Geldmittelzuflusse realisierbar ist Diesem steht ein geringer Einsatz gegenuber denn typischerweise verfugt dieser Spielertypus uber geringe Barmittel Schliesslich ist es Sinn des Spieles diese zu erlangen Hoher Gewinn und geringer Einsatz gehen zwangslaufig auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit vor der der Spieler die Augen verschliesst Das treffende Beispiel ist das Lotto die Zahlenlotterie Die Wahrscheinlichkeit in der Variante 6 aus 49 sechs Richtige zu wahlen liegt unter einem Zehnmillionstel die Wahrscheinlichkeit bei einem einzigen Versuch den Hauptgewinn mit sechs Richtigen und der richtigen Superzahl zu erzielen liegt dementsprechend sogar nur bei 1 139 838 160 Der typische Lottospieler unterliegt einer enormen Fehleinschatzung dieser Wahrscheinlichkeit Caillois sah 1960 im alea deutliche Anzeichen von Eskapismus Im Spiel wird kunstlich eine Gleichheit der Menschen hergestellt die in der Realitat nicht vorliegt Die Realitat wird durch perfekte Situationen ersetzt und zum Ziele der Flucht aus ihr umgestaltet Schutte begrundet den Spielhang der unteren Schichten in der Kompensation der psychischen und materiellen Deprivation die den Menschen unbefriedigt lasst Die tagliche Arbeit ist hier eine reine Pflicht deren einziger Gewinn der Lohn ist Mit diesem nun sucht der Arbeiter die durch die Arbeit hervorgerufene Entfremdung im Privaten zu kompensieren Das Glucksspiel suggeriert die Moglichkeit sich von der Arbeit zu erholen die Kontrolle uber sein Leben zuruckzuerlangen und Leistung und Erfolg gegen eine Konkurrenz durchzusetzen Das Bedurfnis nach einer Demonstration von Selbstvertrauen Entscheidungsfahigkeit und Unabhangigkeit bleibt in seiner Befriedigung dem Glucksspiel vorbehalten Situative Faktoren Durch Gruppendruck und Belohnung durch gesellschaftliche Anerkennung kann eine Person zum Spielen angehalten sein Fur das Wirksamwerden ist eine leichte Erreichbarkeit des Glucksspiels erforderlich etwa der Kiosk der Lottoscheine annimmt Mittlerweile gewinnt das Internet an Bedeutung wie sich an der aktuellen Diskussion uber Lottoscheinannahme an der Supermarktkasse und private Vermittlerdienste im Internet ablesen lasst Ferner begunstigt ein Unterangebot alternativer Beschaftigungen das Glucksspielverhalten Lernfaktoren Der Spieler entwickelt aus einer beobachteten Spielserie eine bestimmte Erwartungshaltung Gewinnt er haufig so glaubt er an eine Glucksstrahne und nimmt an dass diese weiterhin anhalten wird Verliert er jedoch haufiger so redet er sich ein dass das erfahrene Pech in der Zukunft kompensiert werden wird um die Balance wiederherzustellen In beiden Fallen also erwartet er zukunftige Gewinne aber in beiden Fallen bleiben die Wahrscheinlichkeiten fur Gewinn und Verlust kurzfristig absolut unverandert Es muss ein Ungleichgewicht von Verlusten vorliegen wobei die Gewinnhohe irrelevant ist Der Lernprozess ist theoretisch mithilfe von Verstarkerplanen abbildbar die ihr Maximum an Effizienz bei diskontinuierlicher Quotenverstarkung erreichen Faktoren der Wahrscheinlichkeitswahrnehmung Der Mensch nimmt fur gewohnlich Wahrscheinlichkeiten verzerrt wahr Wie die Prospect Theory beleuchtet ist man Gewinnen gegenuber risikoavers und Verlusten gegenuber risikofreudig Vergangene Ereignisse werden leicht in ihrem Reprasentationsgrad uberschatzt Wenn eine Person einen Lottogewinner kennt der mit seinen Geburtstagszahlen gewonnen hat so ist sie versucht dies fur eine probate Strategie zu halten Im Gegenteil bietet es sich an nicht die oft benutzte 19 Anfang aller Geburtsjahre des 20 Jahrhunderts und die Monatszahlen von 1 bis 12 zu tippen denn wenn man mit ihnen gewinnt muss die Gewinnsumme unter mehr Gewinnern aufgeteilt werden als bei seltener getippten Zahlen Durch das Aufteilen des Geldes in kleine Einheiten beim Automatenspiel oder symbolische Fiktionalisierung in Form von Chips in Spielbanken das von Spielbanken eingesetzte Spielgeld ist als Zahlungsmittel ebenso unbrauchbar wie das von Kindern wird der reale Wert des Geldes verschleiert und die Risikowahrnehmung abgeschwacht Rogers nennt eine weitere Verzerrung durch die falsche Annahme dass die Wahrscheinlichkeit autokorrektiv wirkt dass also uber kurz oder lang alle Zahlenkombinationen gezogen werden und sich somit Beharrlichkeit sicher auszahlt und dass alle Zahlen gleich haufig gezogen werden dass also die Wahrscheinlichkeit bisher seltener Zahlen hoher liegt als haufig gezogener Der Spieler versteht hier das Faktum nicht dass jede Ziehung unabhangig von allen vorigen Ziehungen geschieht Bereits gezogene Kombinationen und Zahlen sind genauso wahrscheinlich wie noch nicht gezogene sogenannter Spielerfehlschluss Als vermeintlicher Beleg wird oft das Gesetz der grossen Zahlen falschlicherweise als ein Gesetz des Ausgleichs interpretiert Auch die haufig vorzufindende Annahme die Gewinnwahrscheinlichkeit steige wenn ein Jackpot nicht geknackt wurde ist bei vielen Jackpot Systemen ein Trugschluss Man spricht dabei vom rollover phenomenon Des Weiteren wird ein Knapp daneben Phanomen near miss phenomenon beobachtet welches suggeriert der Gewinn rucke stetig naher wobei der Erstspieler in der Gegenwart die gleiche Gewinnwahrscheinlichkeit wie der Veteran hat Nach Reid wirkt ein Nahezu Treffer in Geschicklichkeitsspielen motivierend da die notwendige Geschicklichkeit fur einen Treffer nicht mehr fern scheint Gepaart mit der Kontrollillusion fuhrt dies dazu dass auch bei Glucksspielen Nahezu Treffer beispielsweise eine Zahl neben der Kugel beim Roulette den Spieler motivieren Die Studie von Cote et al bestatigt dass Nahezu Gewinne zu ausdauernderem Spielen und vermehrtem Geldeinsatz fuhren Wahrnehmung von Geschicklichkeitsfaktoren Eine tatsachliche oder vermeintliche Einflussnahme des Spielers auf die Gewinnchance erhoht den Reiz des Spieles und fuhrt zu erhohter Spielausdauer Die Psychohygiene des Menschen richtet es ein dass er Gewinne internal und Verluste external attribuiert Dieser Kontrollillusion unterliegend uberschatzt der Spieler die Gewinnwahrscheinlichkeit Bei Sportwetten die augenscheinlich nicht vollkommen dem Zufall unterliegen konnen die Spieler durch ihr Wissen die Wahrscheinlichkeiten besser einschatzen und ihre Gewinnchance somit erhohen Dennoch wird dies in den seltensten Fallen dazu fuhren dass eine positive Gewinnerwartung vorhanden ist da die Buchmachergebuhren in aller Regel einen betrachtlichen Anteil der eigentlichen mathematisch korrekten Auszahlung ausmachen Wenn dieses Faktum ausgeblendet wird entsteht beim Spieler die Illusion das Spiel schlagen zu konnen obwohl dies nicht der Fall ist Selbst die Moglichkeit ein Los zu ziehen oder Lottozahlen anzukreuzen reicht aus eine Kontrollillusion zu erzeugen obwohl dies jeder Logik widerspricht Hier wird das Spiel falsch klassifiziert Es wird fur ein Geschicklichkeitsspiel gehalten obwohl es sich um ein Glucksspiel handelt Dies schlagt sich auch in Beobachtungen nieder dass Wurfelspieler mehr Geld auf eigene Wurfe als auf die Fremder zu setzen bereit sind Es treten Rituale auf die aus Sicht des Spielers die Gewinnwahrscheinlichkeit positiv beeinflussen oder der Irrglaube es gebe Menschen mit mehr oder weniger Gluck Griffiths konnte zeigen dass hinsichtlich der Geschicklichkeitswahrnehmung deutliche Unterschiede bestehen Wahrend weniger als die Halfte der Normalspieler glaubt der Erfolg am Spielautomaten hange hauptsachlich von der Geschicklichkeit ab waren samtliche exzessive Spieler dieser Meinung Jegliches Spiel kann durch ein Aufheben der Abgrenzung zur Realitat korrumpiert werden Der grosste Feind des alea ist der Aberglaube Die Versuchung ist gross die Realitat als Glucksspiel zu sehen und somit in einen passiven und resignativen Fatalismus und Determinismus abzurutschen Ebenso kann der Aberglaube in die Welt des Spieles eindringen indem Wahrsager den Ausgang des Spieles zu antizipieren suchen In beiden Fallen wird der Spielgedanke zersetzt Sucht Hauptartikel Pathologisches Spielen Spieler die unfahig sind dem Impuls zum Glucksspiel zu widerstehen auch wenn dies gravierende Folgen im personlichen familiaren oder beruflichen Umfeld nach sich zieht oder diese zumindest drohen werden als pathologische Spieler bezeichnet Laut Hayer Meerkerk und Mheen reprasentieren insbesondere junge Manner eine Risikogruppe des pathologischen Glucksspiels Die Erfassung von Spielercharakteristika und Entwicklungen des Spielverhaltens im Zusammenhang mit den Fruhstadien und Suchtprogressionen sind bedeutsam fur die Entwicklung von Praventions und Behandlungsmassnahmen problem gambling has emerged as the primary issue raised by gambling liberalisation In this way the pathological gambler rather than the process of gambling liberalisation has been constructed and mobilised as the object of policy and intervention Die Bezifferung der Hohe der Kosten durch die Spielsucht ist unter Wissenschaftlern umstritten Eine Studie der Forschungsstelle Glucksspiel schatzt die jahrlichen Sozialkosten pathologischer Spieler in Deutschland auf 300 bis 600 Millionen Euro im Vergleich zu 20 bis 50 Mrd Euro beim Tabakkonsum und 20 bis 30 Mrd Euro beim Alkoholkonsum wobei der durch gewerblich betriebene Spielautomaten verursachte Anteil mit 225 Millionen Euro beziffert wird Auf dieser Basis kommt eine von der Spielautomatenwirtschaft finanzierte und in Auftrag gegebene Analyse vom Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten zum Schluss dass obgleich es sich bei der Spielsucht um eine ernstzunehmende Krankheit handelt die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Heranziehen einer Kosten Nutzen Analyse weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen welche durch Alkohol und Tabakmissbrauch entstehen durch die jahrliche Sozialkosten von 40 Milliarden Euro entstunden Speziell fur den Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten werden in der Analyse jahrliche Sozialkosten von 225 bis 300 Millionen Euro volkswirtschaftlichen Nutzen Einnahmen von 1 37 Milliarden Euro gegenubergestellt Besonders suchtgefahrdend sind laut der Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung Sportwetten im Internet und Glucksspiel Automaten Nach einer Untersuchung der Universitaten Greifswald und Lubeck sind rund 193 000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsuchtig Fur die Zusammenfassung weiterer Untersuchungsergebnisse siehe auch Pathologisches Spielen Das Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten kommt in einem wissenschaftlichen Kurzgutachten zum Schluss dass bei der Bewertung der Suchtpotentiale anhand absoluter Zahlen zum pathologischen Spieleverhalten nicht auf das Gefahrdungspotential von Spielformen geschlossen werden kann Anhand einer Bewertung die neben der Zahl der pathologischen Spieler ebenfalls die Intensitat des jeweiligen Spiels und die Bruttospielertrage mit einbezieht Pathologie Potenzial Koeffizient kommt das Gutachten zu dem Ergebnis dass die pathologischen Suchtpotentiale dieser Spielformen eventuell verzerrt dargestellt werden Eine Untersuchung des Glucksspielverbots in Wien zeigt dass sich durch das Verbot des sogenannten Kleinen Glucksspiels Spielsuchtige den expandierenden illegalen Spielanbietern zuwenden Illegales Glucksspiel und organisierte KriminalitatUnter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glucksspiel in vielen Gesellschaften als unmoralisch Ungeregeltes Glucksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der organisierten Kriminalitat betrieben legales Glucksspiel unterliegt meist diversen Einschrankungen Ein Beispiel hierfur ist die in Glucksspiel und Drogenhandel verstrickte XY Bande in Brandenburg Glucksspiele in verschiedenen LandernDeutschland Spielautomaten in der Spielbank Magdeburg 2016 Logo der Aktion MenschAnzeigetafel auf der Galopprennbahn Frankfurt Klassische Glucksspiele und Spielautomaten werden in Spielbanken angeboten Spielautomaten deren Einsatz und Gewinnmoglichkeiten begrenzt sind durfen auch in Spielhallen und Gaststatten betrieben werden Lotto und Rubbellose werden uber Annahme und Verkaufsstellen angeboten bei denen es sich meist um Zeitschriften und Tabakladen handelt Ferner angeboten werden Lotterien insbesondere zu wohltatigen Zwecken wie Aktion Mensch Wahrend es auf Grundlage des 1922 in Kraft getretenen Rennwett und Lotteriegesetzes uber hundert Buchmacher gibt sind die Angebote von Sportwetten wie sie in Sportwettlokalen und uber das Internet abgeschlossen werden konnen relativ neu Online Casinos durften bis 30 Juni 2021 nur in Schleswig Holstein betrieben werden Eine Legalisierung unter strengen Auflagen ist mit dem Glucksspielstaatsvertrag 2021 erfolgt Auch die Beteiligung am unerlaubten Glucksspiel ist strafbar 285 StGB Nach einer 2015 von der Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung BZgA durchgefuhrten Studie beteiligten sich 37 3 der Deutschen an Glucksspielen Bei den Mannern fallt die Teilnahme mit 43 3 hoher aus als bei den Frauen mit 31 3 2015 betrug der Bruttospielertrag d h die Summe der getatigten Einsatze abzuglich der ausgeschutteten Gewinne ca 10 4 Milliarden Euro pro Jahr fur gesetzlich in Deutschland regulierte Spielangebote und weitere 2 3 Milliarden Euro fur unregulierte Spielangebote illegale wie grenzuberschreitende Online Angebote Dies entspricht gegenuber dem Vorjahr einer Steigerung von 8 in Bezug auf alle Spielangebote wobei allerdings der unregulierte Anteil einen Zuwachs von 30 verzeichnete Fur Glucksspiele und Wetten sind die Bundeslander zustandig 2016 betrugen die Einnahmen aus Lotto und Lotterien 3 6 Milliarden Euro Zur Regulierung des Glucksspielmarktes schliessen die Bundeslander einen Glucksspielstaatsvertrag der nach entsprechenden Gerichtsurteilen bisher mehrmals novelliert wurde Darin geregelt sind Lotto Lotterien Sportwetten Spielbanken sowie die Aufstellung von Geldspielgeraten in Spielhallen nicht aber die Anforderungen an die Geldspielgerate Deren Eigenschaften werden durch die Spielverordnung sowie durch die Gewerbeordnung geregelt Es stehen etwa 220 000 Geldspielgerate in rund 9100 deutschen Spielhallen und 77 000 Gerate in Gaststatten Die Gauselmann Gruppe als grosster Spielautomaten Hersteller in Deutschland machte 2016 einen Gesamtumsatz von rund 1 7 Milliarden Euro Osterreich Nach der Einfuhrung restriktiver Gesetze fur verschiedene Arten von Glucksspiel wurde im Jahr 2016 von Polizei und Behorden auch strenger gegen illegal betriebene Glucksspielautomaten vorgegangen In den ersten vier Monaten des Jahres 2016 wurden 860 Glucksspielautomaten davon 375 in Oberosterreich und 110 in Wien vom Staat eingezogen um sie nach Abwicklung der Verfahren im Erfolgsfall zu vernichten Durch die starkere Reglementierung insbesondere bei Glucksspielautomaten kam es zu einer Umsatzverlagerung hin zu Sportwetten und Online Casinos bei gleichzeitigem Gewinnruckgang der Spielbanken und klassischen Anbieter Im Jahr 2016 stiegen die Spiel und Wetteinsatze um 9 9 gegenuber dem Vorjahr auf 17 9 Milliarden Euro Besondere Aufmerksamkeit erlangte der Spruch des EuGH C 347 09 Rs Dickinger und Omer wonach nationale Glucksspielmonopole zulassig seien und nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europaischen Union verstiessen Viele Anbieter betrieben ihr Online Glucksspiel in Osterreich somit illegal da sie uber eine nationale Konzession nach dem osterreichischen Glucksspielgesetz hatten verfugen mussen Schweiz Eine Studie im Auftrag der Eidgenossischen Spielbankenkommission und des Bundesamtes fur Justiz aus dem Jahr 2004 hat ergeben dass 21 2 der Schweizer Bevolkerung uber 18 Jahren haufig an Glucksspielen teilnehmen Dabei spielen Bewohner der franzosischen und italienischen Schweiz tendenziell haufiger als Bewohner der deutschsprachigen Schweiz Der Grossteil der Spieler namlich ungefahr 20 6 spielt Lottoangebote wie Zahlenlotto Toto Sportlotto oder ahnliche Spiele 7 der Schweizer nutzen auslandische Lotterien USA Harrah s Cherokee Casino Die Zustandigkeit fur Glucksspiele liegt bei den Bundesstaaten die meist sogenannte Gaming Control Boards Glucksspielkontrollbehorden haben welche die Einhaltung der jeweiligen Regularien sicherstellen Eine Besonderheit in den USA ist das Indian Gambling Indianer Glucksspiel welches Indianerstammen unabhangig von den Gesetzen der Bundesstaaten erlaubt Casinos auf eigenem Land zu betreiben Mit Indian Gambling wurden 2012 26 5 Milliarden Dollar umgesetzt Insgesamt setzten Casinos in diesem Jahr rund 57 5 Milliarden Dollar um Lotterien werden in den USA ebenfalls von den Bundesstaaten ausgerichtet In 44 der 50 Staaten sowie im District of Columbia in Puerto Rico und auf den Amerikanischen Jungferninseln gibt es Lotterien 2011 betrugen die Lotterieeinnahmen der Bundesstaaten die Lotterien betreiben insgesamt 17 9 Milliarden Dollar Glucksspiel am Computer und im InternetIn den letzten Jahren setzte man sich vermehrt mit unterschwelligen Glucksspielelementen in Online Computerspielen medial und politisch auseinander da viele Computerspiele im Internet mittlerweile Glucksspielemente als Geschaftsmodell nutzen Dennoch bleiben noch rechtliche Fragen offen Siehe auchASTERIG Falschspiel Glucksspielmonopol Spielersperrsystem Roulette Systeme Spielsucht WahrscheinlichkeitstheorieLiteraturMartin Bahr Glucks und Gewinnspielrecht Eine Einfuhrung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte 2 neu bearbeitete und erweiterte Auflage Schmidt Berlin 2007 ISBN 978 3 503 09796 8 Jorg Bewersdorff Gluck Logik und Bluff Mathematik im Spiel Methoden Ergebnisse und Grenzen Springer Spektrum 7 Auflage Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 658 21764 8 doi 10 1007 978 3 658 21765 5 Thomas Bronder Spiel Zufall und Kommerz Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik Recht und Realitat Springer Verlag Berlin 2016 ISBN 978 3 662 48828 7 doi 10 1007 978 3 662 48829 4 Heinz Diegmann Christof Hoffmann Wolfgang Ohlmann Praxishandbuch fur das gesamte Spielrecht Kohlhammer Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 018893 8 Johannes Dietlein Manfred Hecker Markus Ruttig Hrsg Glucksspielrecht Glucksspielstaatsvertrag 284 StGB 33c ff GewO SpielVO RennwLottG GG EGV GATS EV SlgLottVO DDR u a Kommentar C H Beck Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58093 2 Friedrich Endemann Beitrage zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen Lotterierecht Georgi Bonn 1882 Dissertation an der Universitat Bonn online bei archive org Lorenz Fischer Gunter Wiswede Grundlagen der Sozialpsychologie Oldenbourg Munchen u a 1997 ISBN 3 486 22904 4 Wolls Lehr und Handbucher der Wirtschafts und Sozialwissenschaften Franz W Peren Reiner Clement Wettbewerb als Determinante des Spieler und Konsumentenschutzes Mogliche Sozialverluste infolge einer Wettbewerbsverzerrung auf dem deutschen Glucks und Gewinnspielmarkt Mur Verlag Munchen 2014 ISBN 978 3 939438 25 0 Franz W Peren Reiner Clement Der deutsche Glucks und Gewinnspielmarkt Eine quantitative Bemessung von regulierten und nicht regulierten Glucks und Gewinnspielangeboten in Deutschland Munchen MUR Verlag 2016 ISBN 978 3 945939 05 5 Franz W Peren Ordnungspolitische Implikationen des Staatsvertrags zum Glucksspielwesen in Deutschland fur das gewerbliche Geldspiel in Gaststatten Munchen MUR Verlag 2016 ISBN 978 3 945939 04 8 Franz W Peren Die aktuelle Entwicklung der Pravalenzen marktrelevanter Glucks und Gewinnspielformen in Deutschland In ZfWG Zeitschrift fur Wett und Glucksspielrecht 14 Sonderbeilage 3 2019 S 1 24 Ihno Gebhardt Stefan Korte Hrsg Glucksspiel in Deutschland Okonomie Recht Sucht de Gruyter Recht 2 Auflage Berlin 2018 ISBN 978 3 11 025921 6 doi 10 1515 9783110259216 Mark Griffiths Paul Delfabbro The Biopsychosocial Approach to Gambling Contextual Factors in Research and Clinical Interventions In The Electronic Journal of Gambling Issues 5 2001 ZDB ID 2114710 3 online Martin Heger Strafbarkeit von Glucksspielen Sportwetten und Hausverlosungen via Internet im Lichte des Europarechts Zeitschrift fur Internationale Strafrechtsdogmatik ZIS 2012 S 396 401 online Henky Hentschel Zock Das Spiel der Kick der Absturz Pieper and the Grune Kraft Lohrbach 2003 ISBN 3 930442 70 1 Edition Rauschkunde Friedrich Georg Junger Die Spiele Ein Schlussel zu ihrer Bedeutung Klostermann Frankfurt am Main 1953 Stephen E G Lea Roger M Tarpy Paul Webley The individual in the economy A textbook of economic psychology Cambridge University Press Cambridge u a 1987 ISBN 0 521 26872 9 Michael Monka Manfred Tiede Werner Voss Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit Statistik fur Glucksritter Rowohlt Taschenbuch Verlag Reinbek bei Hamburg 1999 ISBN 3 499 60730 1 Rororo 60730 Ralf Lisch Spielend gewinnen Chancen im Vergleich Stiftung Warentest Berlin 1983 2 aktualisierte Auflage 1984 ISBN 3 924286 02 7 Harry Nutt Chance und Gluck Erkundungen zum Glucksspiel in Deutschland Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1994 ISBN 3 596 12390 9 Fischer ZeitSchriften 12390 John Scarne Scarne s New Complete Guide To Gambling Fully revised expanded updated edition Simon amp Schuster New York NY 1986 ISBN 0 671 63063 6 A Fireside Book englisch Heinrich M Schuster Das Spiel Seine Entwickelung und Bedeutung im deutschen Recht Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung auf sittengeschichtlicher Grundlage Gerold Wien 1878 online bei achrive org Rudolf Streinz Tobias Kruis Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielraume im Bereich des Glucksspielrechts In Neue Juristische Wochenschrift 52 2010 S 3745 3750 Hans Heinrich Wellmann Red Die Glucksspieler Time Life International Amsterdam 1980 Time Life Bucher Der Wilde Westen WeblinksWiktionary Glucksspiel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Hasardspiel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Wettspiel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikisource Gesetz betreffend die Schliessung und Beschrankung der offentlichen Spielbanken Norddeutscher Bund 1868 Quellen und Volltexte Literatur von und uber Glucksspiel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Glucksspiele In Historisches Lexikon der Schweiz 28 Mai 2015 gluecksspielsucht de Fachverband Glucksspielsucht Capital Artikel zum Thema Glucksspiel PDF Datei 840 kB Portal zum Thema Glucksspielsucht mit Online Selbsttest Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung Rechtliche Rahmenbedingungen fur offentliches Glucksspiel in Deutschland Osterreich und der Schweiz Spielerschutz Berlin Informationen rund um Glucksspielsucht und die Moglichkeiten der SpielersperreEinzelnachweiseJorg Bewersdorff Spiele zwischen Gluck und Geschick Zeitschrift fur Wett und Glucksspielrecht 2017 S 228 234 dort S 230 Bernd Holznagel Poker Glucks oder Geschicklichkeitsspiel Multimedia und Recht 2008 S 438 444 insbesondere Kapitel IV 2 Memento des Originals vom 28 September 2017 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Jorg Bewersdorff Spiele zwischen Gluck und Geschick Zeitschrift fur Wett und Glucksspielrecht 2017 S 228 234 dort S 233 Clemens Weidemann Hans Schlarmann Die Prufung uberwiegender Zufallsabhangigkeit im Glucksspielrecht dargestellt am Beispiel von Hold em Poker und anderen Kartenspielen Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 Heft 20 Extra S 1 8 dort S 4 f Reichsgericht Urteil vom 18 Mai 1928 I 977 27 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 62 S 163 173 dort S 166 f Jorg Bewersdorff Gluck Logik und Bluff Mathematik im Spiel Methoden Ergebnisse und Grenzen Springer Spektrum 6 Auflage Wiesbaden 2012 ISBN 978 3 8348 1923 9 doi 10 1007 978 3 8348 2319 9 S V VIII Springer Link Hartmut Menzer Ingo Althofer Zahlentheorie und Zahlenspiele Sieben ausgewahlte Themenstellungen Munchen 2014 ISBN 978 3 486 72030 3 S 321 in der Google Buchsuche doi 10 1524 9783486720310 321 Tom Verhoeff The Mathematical Analysis of Games Focusing on Variance MaCHazine 13 3 Marz 2009 Eine ausfuhrliche Version erschien in Niederlandisch Spelen met variantie Pythagoras 49 3 Januar 2010 S 20 24 Memento vom 14 April 2016 im Internet Archive Staatsvertrag zum Glucksspielwesen in Deutschland 2011 Glucksspielgesetz vom 19 Oktober 2010 auf ris bka gv at Bundesgesetz uber Geldspiele Geldspielgesetz BGS vom 29 September 2017 Stand am 1 Juli 2019 Der Bundesrat Das Portal der Schweizer Regierung abgerufen am 28 September 2019 Uberblicke geben Jorg Bewersdoff Gluck Logik und Bluff Mathematik im Spiel Methoden Ergebnisse und Grenzen Springer Spektrum 7 Auflage Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 658 21764 8 doi 10 1007 978 3 658 21765 5 S 348 380 Jorg Bewersdorff Spiele zwischen Gluck und Geschick Zeitschrift fur Wett und Glucksspielrecht ISSN 2192 0141 2017 S 228 234 online Thomas Bronder Spiel Zufall und Kommerz Theorie und Praxis des Spiels um Geld zwischen Mathematik Recht und Realitat Springer Verlag 2 Auflage Berlin 2020 ISBN 978 3 662 60601 8 doi 10 1007 978 3 662 60602 5 Christian Laustetter Die Abgrenzung des strafbaren Glucksspiels vom straflosen Geschicklichkeitsspiel Juristische Rundschau 2012 S 507 513 doi 10 1515 juru 2012 0507 Siehe zum Beispiel BGH Beschluss vom 11 Januar 1989 Az 2 StR 461 88 Volltext Reichsgericht Urteil vom 18 Mai 1928 I 977 27 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 62 S 163 173 dort S 166 Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 17 Mai 1955 1 C 133 53 Randnr 34 Volltext Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 9 Oktober 1984 C 20 82 Volltext Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 9 Oktober 1984 C 20 82 Volltext Reichsgericht Urteil vom 18 Mai 1928 I 977 27 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 62 S 163 173 dort S 167 Reichsgericht Urteil vom 18 Mai 1928 I 977 27 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 62 S 163 173 dort S 164 Marcel Dreef Peter Borm Ben van der Genugten Measuring skill in games several approaches discussed Mathematical Methods of Operations Research Band 59 Heft 3 2004 S 375 391 doi 10 1007 s001860400347 Urteil ECLI NL RBSGR 2010 BN0013 des Gerichts von Den Haag vom 2 Juli 2010 Strafsache in Niederlandisch Robert Wagner Die Praktikabilitat des Osterreichischen Glucksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker Dissertation Universitat Wien 2010 Entscheidung GZ RV 1666 W 06 vom 5 April 2007 des Unabhangigen Finanzsenats Wien online Anlage zu 5a der Spielverordnung In Landmann Rohmer Kommentar zur Gewerbeordnung Stand Januar 2007 Bearbeiter Marcks werden neben Preisschach explizit die Kartenspiele Preisbridge schafskopf doppelkopf skat und tarock genannt BGBl I Nr 54 2010 Glucksspielgesetz Novelle 2008 Gerhard Strejcek Hrsg Ronald Bresich Hrsg Glucksspielgesetz GSpG 1989 Kommentar 2 Auflage 2011 S 25 online PDF 630 kB Unabhangige Verwaltungssenate Wien GZ 06 06 5595 99 3 August 2000 Volltext Finanzgericht Munster Urteil vom 10 Marz 2021 11 K 3030 15 E G Rn 59 und 88 Eidgenossische Spielbankenkommission Jahresbericht 2007 Memento vom 2 Dezember 2013 im Internet Archive PDF 252 kB S 8 Eidgenossische Spielbankenkommission Jahresbericht 2010 Memento vom 3 Dezember 2013 im Internet Archive PDF 275 kB S 5 Bundesgericht Urteil vom 20 Mai 2010 Az 2C 694 2009 Volltext Bundesgesetz uber Geldspiele Geldspielgesetz BGS vom 29 September 2017 Stand am 1 Juli 2019 4 Kapitel insbes Art 36 online Games Magazine September 1982 zitiert nach Backgammon game skill auf gamecolony com Urteil vom 7 Dezember 1982 zu Boardwalk Regency Corp v Attorney Gen of New Jersey 188 N J Super 372 Law Div 1982 abgerufen am 7 Dezember 2019 Verordnung vom 21 Dezember 2010 uber Geschicklichkeits Geldspiele GGV Art 2 Nr 2 lit c Geldspielgesetz GSG vom 30 Juni 2010 Art 3 Nr 1 lit i Verordnung vom 21 Dezember 2010 uber Geschicklichkeits Geldspiele GGV Art 2 Antike Glucksspiele Memento vom 4 Oktober 2009 im Internet Archive Artikelserie zur Geschichte der Glucksspiele Rien ne va plus fur Internet Glucksspiele in den USA heise de Meldung vom 2 Oktober 2006 Franz Schutte Glucksspiel und Narzissmus Der pathologische Spieler aus soziologischer und tiefenpsychologischer Sicht Brockmeyer Bochum 1985 ISBN 3 88339 431 9 Yves Chantal Robert J Vallerand Skill Versus Luck A Motivational Analysisof Gambling Involvement In Journal of Gambling Studies 12 4 1996 ISSN 1050 5350 S 407 418 doi 10 1007 BF01539185 Mark Lutter Markte fur Traume Die Soziologie des Lottospiels Schriften aus dem MPI fur Gesellschaftsforschung Frankfurt M 2010 S 132 in der Google Buchsuche Roger Caillois Die Spiele und die Menschen Maske und Rausch Schwab Stuttgart 1960 Paul Rogers The Cognitive Psychology of Lottery Gambling A Theoretical Review Journal of Gambling Studies Band 14 1998 S 111 134 doi 10 1023 A 1023042708217 R L Reid The Psychology of the Near Miss In Journal of Gambling Studies 2 1 1986 S 32 39 doi 10 1007 BF01019932 online frei zuganglich Denis Cote Anne Caron Jonathan Aubert Veronique Desrochers Robert Ladouceur Near Wins Prolong Gambling on a Video Lottery Terminal In Journal of Gambling Studies 19 4 2003 S 433 438 doi 10 1023 A 1026384011003 Mark D Griffiths The Cognitive Psychology of Gambling In Journal of Gambling Studies 6 1 1990 S 31 42 doi 10 1007 BF01015747 T Hayer Jugendliche und glucksspielbezogene Probleme Risikobedingungen Entwicklungsmodelle und Implikationen fur praventive Handlungsstrategien Frankfurt Main Peter Lang 2012 G J Meerkerk D Mheen Short communication A summarizing review in table form on risk factors determinants of harmful gambling Rotterdam IVO Rotterdam 2013 Francis Markham Martin Young Big Gambling The rise of the global industry state gambling complex Addiction Research amp Theory Band 23 2014 S 1 4 doi 10 3109 16066359 2014 929118 Tilmann Becker Soziale Kosten des Glucksspiel in Deutschland Forschungsstelle Glucksspiel Universitat Hohenheim 2011 S 1 und S 41 Tilmann Becker Soziale Kosten des Glucksspiel in Deutschland Forschungsstelle Glucksspiel Universitat Hohenheim 2011 S 73 Zocken bis zum Zusammenbruch Spon 9 Juli 2012 Franz W Peren Reiner Clement Wiltrud Terlau Eine volkswirtschaftliche Kosten Nutzen Analyse des gewerblichen Geld Gewinnspiels fur die Bundesrepublik Deutschland Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten 2011 Hans Jurgen Rumpf u a Pathologische Glucksspieler Bedingungsfaktoren Hilfesuchverhalten Remission Ergebnisse der PAGE Studie PDF 1 6 MB Forschungsinstitut fur Glucksspiel und Wetten Pathologie Potenziale von Glucksspielprodukten Eine komparative Bewertung von in Deutschland angebotenen Spielformen Spielautomaten Verbot sturzt viele ins Ungluck Alles roger das Querformat fur Querdenker 2 September 2016 Memento vom 19 November 2016 im Internet Archive Stellungnahmen zum GluNeuRStV In Beitrage zum Glucksspielwesen Eine Fachreihe des Behorden Spiegel Archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 3 August 2020 abgerufen am 11 Marz 2020 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung BZgA Glucksspielverhalten und Glucksspielsucht in Deutschland Ergebnisse des Surveys 2015 und Trends 2016 S 54 Memento vom 19 Januar 2022 im Internet Archive Handelsblatt Research Institut Der Glucksspielmarkt in Deutschland Marz 2017 S 36 S 36 f Handelsblatt Research Institut Der Glucksspielmarkt in Deutschland Marz 2017 S 15 online Die Automatenindustrie Homepage des VDAI Verband der Deutschen Automatenindustrie e V abgerufen am 8 September 2021 Jurgen Trumper Christiane Heimann Arbeitskreis gegen Spielsucht e V Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgerate in Deutschland Stand 1 Januar 2016 Unna 2016 S 13 Memento vom 13 Januar 2017 im Internet Archive Die meisten Spielautomaten in OO eingezogen auf orf at 30 April 2017 abgerufen am 30 April 2017 Fakten der osterreichische Glucksspielmarkt 15 Oktober 2017 abgerufen am 15 Oktober 2017 Glucksspiel und Sportwetten Firmen machen 1 5 Milliarden Euro Umsatz Sportwetten stiegen um 20 Prozent auf kurier at Mochel Kid 6 Mai 2015 abgerufen am 15 Oktober 2015 fairesspiel at Jetzt Glucksspielverluste zuruckholen Abgerufen am 16 Februar 2022 Illegales Online Glucksspiel Betroffene konnen ihre Verluste zuruckfordern Abgerufen am 16 Februar 2022 Glucksspiel und Spielsucht in der Schweiz 2004 PDF 2 MB S 58 60 Total revenue of tribal gaming operations in the U S from 2006 to 2012 in billion U S dollars Statistica Inc abgerufen am 24 November 2013 U S casino gaming market revenue from 2006 to 2015 in million U S dollars Statistica Inc abgerufen am 24 November 2013 U S lotteries and the state taxman Thomson Reuters 15 Juli 2011 archiviert vom Original am 2 Dezember 2013 abgerufen am 24 November 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4021329 8 GND Explorer lobid OGND AKS LCCN sh85052909 NDL 00573140

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