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Ein Gemeindepräsident je nach Kanton auch Gemeind e ammann Stadtammann Bezirks Hauptmann oder Stadtpräsident genannt ist

Gemeindepräsident

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Ein Gemeindepräsident (je nach Kanton auch Gemeind(e)ammann, Stadtammann, (Bezirks-)Hauptmann oder Stadtpräsident genannt) ist das von den Stimmbürgern einer Gemeinde gewählte Oberhaupt einer schweizerischen politischen Gemeinde.

Kantonalrechtliche Terminologie

Im Kanton Freiburg lautet die Amtsbezeichnung Ammann, im Kanton Aargau Gemeindeammann beziehungsweise Stadtammann.Gemeindeammann galt früher auch in den Kantonen Solothurn (bis 1992), St. Gallen (bis 2002) und Thurgau (bis 2014), in älterer Zeit auch in andern Kantonen, so in Zürich bis 1875. In Engelberg heisst der Gemeindepräsident Talammann. Im Kanton Graubünden sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich: Die meisten deutschsprachigen Gemeinden haben einen Gemeindepräsidenten, aber in der Landschaft Davos, die früher zugleich einen Kreis bildete, trägt dieser den sonst den Kreispräsidenten zukommenden Titel Landammann, und Thusis hat einen Gemeindeammann. Auch der Kanton Bern kennt nicht nur die Bezeichnung Gemeindepräsident: In einigen Gemeinden obliegt die Leitung der Exekutive dem Gemeinderatspräsidenten; daneben gibt es einen Gemeindepräsidenten, der die Gemeindeversammlung, also die Legislative, leitet.

In den französischsprachigen Gegenden des Kantons Freiburg und im Kanton Waadt nennt man ihn Syndic, in den französischsprachigen Gebieten des Kantons Bern, im Kanton Jura und im Kanton Genf Maire und im Kanton Tessin schliesslich Sindaco.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden trägt der Präsident den Titel Bezirkshauptmann oder kurz Hauptmann, da dort die Bezirke den politischen Gemeinden entsprechen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde die Amtsbezeichnung Hauptmann 1998 durch Gemeindepräsident(in) ersetzt.

Kanton Bezeichnung aktuell Bezeichnungen historisch
Aargau Gemeindeammann, Stadtammann –
Appenzell Innerrhoden Bezirkshauptmann oder Hauptmann –
Appenzell Ausserrhoden Gemeindepräsident(in) Hauptmann bis 1998
Baselland Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) –
Basel-Stadt Gemeindepräsident(in) (nur Riehen und Bettingen), in der Stadt Basel funktionell entsprechend: Regierungspräsident(in) (zugleich Präsident der Kantonsregierung) –
Bern DE: Gemeindepräsident(in), Gemeinderatspräsident(in), Stadtpräsident(in)<de />FR: Maire –
Freiburg DE: Ammann, Gemeindeammann
FR: Syndic
–
Genf Maire –
Glarus Gemeindepräsident(in) –
Graubünden DE: Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in), Gemeindeammann, Landammann
IT: Sindaco (Misox, Bergell), Podestà (Puschlav)
Rumantsch: President cumünel (Puter), President cumünal (Vallader), Mastral (Surmiran), President communal (Sursilvan)
–
Jura Maire –
Luzern Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) –
Neuenburg Président(e) –
Nidwalden Gemeindepräsident(in) –
Obwalden Gemeindepräsident(in), in Engelberg Talammann –
St. Gallen Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) Gemeindeammann bis 2002
Schaffhausen Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) –
Schwyz Gemeindepräsident(in), Bezirksammann (Einsiedeln, Gersau) –
Solothurn Gemeindepräsident(in) Gemeindeammann bis 1992
Thurgau Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) Gemeindeammann bis 2014
Tessin Sindaco –
Waadt Syndic –
Wallis DE: Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in)
FR: Président(e)
–
Zug Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) –
Zürich Gemeindepräsident(in), Stadtpräsident(in) Gemeindammann 1855–1875

Gemeindeammann in anderer Bedeutung

In den Kantonen Zürich und Luzern ist der Stadt- bzw. der Gemeindeammann nicht mit dem Stadt- bzw. Gemeindepräsidenten identisch. Vielmehr ist er in Zürich ein Organ der Rechtspflege für spezielle Aufgaben, insbesondere für die zivilrechtliche Vollstreckung, und amtet deshalb unter anderem als Betreibungsbeamter. In Luzern ist der Gemeindeammann ein Mitglied der Gemeindeexekutive, das insbesondere für das Finanzwesen zuständig ist.

Geschichte

Vorläufer des Amtes des Gemeindepräsidenten entstanden mit dem Aufbau einer beschränkten Gemeindeautonomie im Hochmittelalter. Der oberste Amtsträger war der Ammann, in den Städten der Schultheiss, in manchen Fällen auch ein Vogt, Untervogt oder Meier. Dieser Funktionsinhaber wurde je nach politischem System (Stadtregime oder Landkanton) vom Patriziat in den Stadtkantonen eingesetzt oder von den Landleuten gewählt. Nach dem Franzoseneinfall wurde in der Helvetischen Republik das Gemeindewesen nach französischem Vorbild umstrukturiert, und der Begriff des Präsidenten wurde neu eingeführt. Diese Neuorganisation wurde nach dem Ende der Helvetik ab 1803 teilweise rückgängig gemacht, von den 1803 neu gegründeten Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Waadt und Tessin jedoch weitergeführt. Nach dem Ende der Restaurationsphase und den liberalen Staatsumwälzungen der 1830er Jahre setzte sich zunehmend das Prinzip der demokratischen Wahl des Gemeindeoberhaupts durch die stimmberechtigten Männer durch, wobei in einigen Kantonen die traditionelle Bezeichnung Gemeindeammann auf den modernen Gemeindepräsidenten übertragen wurde.

Das System eines exekutiven Rates (Kollegialbehörde, die in vielen Gemeinden Gemeinderat genannt wird) mit einem Gemeindepräsidenten an der Spitze hat sich in Analogie zu den kantonalen Regierungsbehörden fast schweizweit durchgesetzt und wird durch die jeweiligen kantonalen Gemeindegesetze geregelt. Als Ausnahme ist der Kanton Genf zu nennen, wo in kleinen Gemeinden unter 3000 Einwohnern der Maire alleiniges Exekutivorgan ist und es dementsprechend keinen Gemeinderat gibt.

Funktionen und Aufgaben

Der Gemeindepräsident trägt die Verantwortung für die Leitung seiner Kollegialbehörde, ist also Präsident der Exekutive. Ihm obliegt weiter der Vollzug der übergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kantonen, wo dieser den Gemeinden zufällt, sowie aller von der Gemeinde erlassenen Reglemente. Weiter fungiert der Gemeindepräsident in kleineren Gemeinden in der Regel gleichzeitig als Vorsitzender der Gemeindeversammlung, des obersten Legislativorgans einer politischen Gemeinde; die personelle Gewaltenteilung gilt hier also nicht.

Die Wahl des Gemeindepräsidenten erfolgt meist durch Urnenwahl bzw. Wahl in der Gemeindeversammlung oder indirekt durch das Gemeindeparlament. Die Amtszeit variiert zwischen zwei und fünf Jahren. Im Kanton Freiburg konstituiert sich der vom Volk gewählte Gemeinderat selbst, wählt also auch den Gemeindepräsidenten.

Der Gemeindepräsident hat oft eine starke Machtposition, da er sowohl dem Gemeinderat vorsteht, wie auch die Leitung der Gemeindeversammlung und der Verwaltung innehat. Die Komplexität und zunehmende Aufgabenvielfalt moderner Gemeinden verlangt grosses fachliches Wissen, zeitliches Engagement und persönlichen Einsatz, was oft nicht mehr von einem Milizpräsidenten geleistet werden kann. Es besteht daher die Tendenz zum Vollamt; Gemeindepräsident wird vermehrt zu einem Beruf.

Sonstiges

Der amtsälteste Gemeindepräsident der Schweiz war bis 2024 in der Walliser Gemeinde Bister tätig, wo Edwin Zeiter ab 1976 als Gemeindepräsident amtete.

Literatur

  • Peter Steiner: Gemeindepräsident. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Peter Steiner: Ammann. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

Nachweise

  1. Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden, Art. 58.
  2. Gesetz über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978, § 16.
  3. Der Begriff «Gemeindammann» [sic] wurde mit dem Gemeindegesetz von 1855 eingeführt, von demjenigen von 1866 bestätigt und schliesslich mit dem Gemeindegesetz von 1875 durch den Begriff «Gemeindepräsident» ersetzt. Allerdings kannten schon die beiden 1831 erlassenen Gesetze «über die Gemeindsverwaltung» und «über die Gemeindsversammlungen» den Begriff «Gemeindspräsident» [sic]. Zu den jeweiligen Gesetzen siehe die seit 1803 erscheinende Offizielle Sammlung der Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen des Eidgenössischen Standes Zürich, auch online über die Homepage des Zürcher Staatsarchivs.
  4. Stefan Hess: Gemeindepräsidium, in: Gemeinde Lexikon Riehen.
  5. Seit 1976 im Dienst. Der amtsälteste Gemeindepräsident der Schweiz tritt ab. In: srf.ch. 5. Oktober 2024, abgerufen am 5. Oktober 2024. 

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 21 Jun 2025 / 20:47

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Ein Gemeindeprasident je nach Kanton auch Gemeind e ammann Stadtammann Bezirks Hauptmann oder Stadtprasident genannt ist das von den Stimmburgern einer Gemeinde gewahlte Oberhaupt einer schweizerischen politischen Gemeinde Kantonalrechtliche TerminologieIm Kanton Freiburg lautet die Amtsbezeichnung Ammann im Kanton Aargau Gemeindeammann beziehungsweise Stadtammann Gemeindeammann galt fruher auch in den Kantonen Solothurn bis 1992 St Gallen bis 2002 und Thurgau bis 2014 in alterer Zeit auch in andern Kantonen so in Zurich bis 1875 In Engelberg heisst der Gemeindeprasident Talammann Im Kanton Graubunden sind verschiedene Bezeichnungen gebrauchlich Die meisten deutschsprachigen Gemeinden haben einen Gemeindeprasidenten aber in der Landschaft Davos die fruher zugleich einen Kreis bildete tragt dieser den sonst den Kreisprasidenten zukommenden Titel Landammann und Thusis hat einen Gemeindeammann Auch der Kanton Bern kennt nicht nur die Bezeichnung Gemeindeprasident In einigen Gemeinden obliegt die Leitung der Exekutive dem Gemeinderatsprasidenten daneben gibt es einen Gemeindeprasidenten der die Gemeindeversammlung also die Legislative leitet In den franzosischsprachigen Gegenden des Kantons Freiburg und im Kanton Waadt nennt man ihn Syndic in den franzosischsprachigen Gebieten des Kantons Bern im Kanton Jura und im Kanton Genf Maire und im Kanton Tessin schliesslich Sindaco Im Kanton Appenzell Innerrhoden tragt der Prasident den Titel Bezirkshauptmann oder kurz Hauptmann da dort die Bezirke den politischen Gemeinden entsprechen Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde die Amtsbezeichnung Hauptmann 1998 durch Gemeindeprasident in ersetzt Kanton Bezeichnung aktuell Bezeichnungen historischAargau Gemeindeammann Stadtammann Appenzell Innerrhoden Bezirkshauptmann oder Hauptmann Appenzell Ausserrhoden Gemeindeprasident in Hauptmann bis 1998Baselland Gemeindeprasident in Stadtprasident in Basel Stadt Gemeindeprasident in nur Riehen und Bettingen in der Stadt Basel funktionell entsprechend Regierungsprasident in zugleich Prasident der Kantonsregierung Bern DE Gemeindeprasident in Gemeinderatsprasident in Stadtprasident in lt de gt FR Maire Freiburg DE Ammann Gemeindeammann FR Syndic Genf Maire Glarus Gemeindeprasident in Graubunden DE Gemeindeprasident in Stadtprasident in Gemeindeammann Landammann IT Sindaco Misox Bergell Podesta Puschlav Rumantsch President cumunel Puter President cumunal Vallader Mastral Surmiran President communal Sursilvan Jura Maire Luzern Gemeindeprasident in Stadtprasident in Neuenburg President e Nidwalden Gemeindeprasident in Obwalden Gemeindeprasident in in Engelberg Talammann St Gallen Gemeindeprasident in Stadtprasident in Gemeindeammann bis 2002Schaffhausen Gemeindeprasident in Stadtprasident in Schwyz Gemeindeprasident in Bezirksammann Einsiedeln Gersau Solothurn Gemeindeprasident in Gemeindeammann bis 1992Thurgau Gemeindeprasident in Stadtprasident in Gemeindeammann bis 2014Tessin Sindaco Waadt Syndic Wallis DE Gemeindeprasident in Stadtprasident in FR President e Zug Gemeindeprasident in Stadtprasident in Zurich Gemeindeprasident in Stadtprasident in Gemeindammann 1855 1875Gemeindeammann in anderer Bedeutung In den Kantonen Zurich und Luzern ist der Stadt bzw der Gemeindeammann nicht mit dem Stadt bzw Gemeindeprasidenten identisch Vielmehr ist er in Zurich ein Organ der Rechtspflege fur spezielle Aufgaben insbesondere fur die zivilrechtliche Vollstreckung und amtet deshalb unter anderem als Betreibungsbeamter In Luzern ist der Gemeindeammann ein Mitglied der Gemeindeexekutive das insbesondere fur das Finanzwesen zustandig ist GeschichteVorlaufer des Amtes des Gemeindeprasidenten entstanden mit dem Aufbau einer beschrankten Gemeindeautonomie im Hochmittelalter Der oberste Amtstrager war der Ammann in den Stadten der Schultheiss in manchen Fallen auch ein Vogt Untervogt oder Meier Dieser Funktionsinhaber wurde je nach politischem System Stadtregime oder Landkanton vom Patriziat in den Stadtkantonen eingesetzt oder von den Landleuten gewahlt Nach dem Franzoseneinfall wurde in der Helvetischen Republik das Gemeindewesen nach franzosischem Vorbild umstrukturiert und der Begriff des Prasidenten wurde neu eingefuhrt Diese Neuorganisation wurde nach dem Ende der Helvetik ab 1803 teilweise ruckgangig gemacht von den 1803 neu gegrundeten Kantonen Aargau Thurgau St Gallen Waadt und Tessin jedoch weitergefuhrt Nach dem Ende der Restaurationsphase und den liberalen Staatsumwalzungen der 1830er Jahre setzte sich zunehmend das Prinzip der demokratischen Wahl des Gemeindeoberhaupts durch die stimmberechtigten Manner durch wobei in einigen Kantonen die traditionelle Bezeichnung Gemeindeammann auf den modernen Gemeindeprasidenten ubertragen wurde Das System eines exekutiven Rates Kollegialbehorde die in vielen Gemeinden Gemeinderat genannt wird mit einem Gemeindeprasidenten an der Spitze hat sich in Analogie zu den kantonalen Regierungsbehorden fast schweizweit durchgesetzt und wird durch die jeweiligen kantonalen Gemeindegesetze geregelt Als Ausnahme ist der Kanton Genf zu nennen wo in kleinen Gemeinden unter 3000 Einwohnern der Maire alleiniges Exekutivorgan ist und es dementsprechend keinen Gemeinderat gibt Funktionen und AufgabenDer Gemeindeprasident tragt die Verantwortung fur die Leitung seiner Kollegialbehorde ist also Prasident der Exekutive Ihm obliegt weiter der Vollzug der ubergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kantonen wo dieser den Gemeinden zufallt sowie aller von der Gemeinde erlassenen Reglemente Weiter fungiert der Gemeindeprasident in kleineren Gemeinden in der Regel gleichzeitig als Vorsitzender der Gemeindeversammlung des obersten Legislativorgans einer politischen Gemeinde die personelle Gewaltenteilung gilt hier also nicht Die Wahl des Gemeindeprasidenten erfolgt meist durch Urnenwahl bzw Wahl in der Gemeindeversammlung oder indirekt durch das Gemeindeparlament Die Amtszeit variiert zwischen zwei und funf Jahren Im Kanton Freiburg konstituiert sich der vom Volk gewahlte Gemeinderat selbst wahlt also auch den Gemeindeprasidenten Der Gemeindeprasident hat oft eine starke Machtposition da er sowohl dem Gemeinderat vorsteht wie auch die Leitung der Gemeindeversammlung und der Verwaltung innehat Die Komplexitat und zunehmende Aufgabenvielfalt moderner Gemeinden verlangt grosses fachliches Wissen zeitliches Engagement und personlichen Einsatz was oft nicht mehr von einem Milizprasidenten geleistet werden kann Es besteht daher die Tendenz zum Vollamt Gemeindeprasident wird vermehrt zu einem Beruf SonstigesDer amtsalteste Gemeindeprasident der Schweiz war bis 2024 in der Walliser Gemeinde Bister tatig wo Edwin Zeiter ab 1976 als Gemeindeprasident amtete LiteraturPeter Steiner Gemeindeprasident In Historisches Lexikon der Schweiz Peter Steiner Ammann In Historisches Lexikon der Schweiz NachweiseGesetz vom 25 September 1980 uber die Gemeinden Art 58 Gesetz uber die Einwohnergemeinden vom 19 Dezember 1978 16 Der Begriff Gemeindammann sic wurde mit dem Gemeindegesetz von 1855 eingefuhrt von demjenigen von 1866 bestatigt und schliesslich mit dem Gemeindegesetz von 1875 durch den Begriff Gemeindeprasident ersetzt Allerdings kannten schon die beiden 1831 erlassenen Gesetze uber die Gemeindsverwaltung und uber die Gemeindsversammlungen den Begriff Gemeindsprasident sic Zu den jeweiligen Gesetzen siehe die seit 1803 erscheinende Offizielle Sammlung der Gesetze Beschlusse und Verordnungen des Eidgenossischen Standes Zurich auch online uber die Homepage des Zurcher Staatsarchivs Stefan Hess Gemeindeprasidium in Gemeinde Lexikon Riehen Seit 1976 im Dienst Der amtsalteste Gemeindeprasident der Schweiz tritt ab In srf ch 5 Oktober 2024 abgerufen am 5 Oktober 2024

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