Das Fürstentum Krautheim auch Fürstentum Salm Krautheim bis zur Standeserhöhung des Landesherrn am 7 Januar 1804 Grafsch
Fürstentum Krautheim

Das Fürstentum Krautheim, auch Fürstentum Salm-Krautheim, bis zur Standeserhöhung des Landesherrn am 7. Januar 1804 Grafschaft Krautheim, war ein weltliches Territorium des Heiligen Römischen Reichs und entstand 1803 auf der Grundlage von § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses. Das niedersalmische Haus Salm-Reifferscheidt-Bedburg wurde für den Verlust seiner linksrheinischen Gebiete durch ein aus mainzischen und würzburgischen Besitzungen gebildetes Fürstentum entschädigt. Das Gebiet des neuen Fürstentums umfasste ehemalige Besitzungen von Kloster Schöntal, dem Oberamt Krautheim, dem Priorat Gerlachsheim und dem würzburgischen Oberamt Grünsfeld. Regierender Fürst war Franz Wilhelm zu Salm-Reifferscheidt.
Durch die Rheinbundakte wurde das Fürstentum Krautheim nach nur drei Jahren bereits 1806 mediatisiert und nördlich der Jagst dem Großherzogtum Baden, südlich der Jagst dem Königreich Württemberg zugeschlagen. Die Deutsche Bundesakte fand Franz Wilhelm als vormaligen Souverän mit den Rechten eines Standesherrn ab. In dieser Funktion beerbte ihn sein Sohn Konstantin zu Salm-Reifferscheidt 1831, der seine standesherrlichen Vorrechte allerdings 1839 an das Großherzogtum Baden veräußerte.
Siehe auch
- Burg Krautheim
Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 349.
Einzelnachweise
- Siehe auch: Wappenurkunde des Fürsten Leopold Karl Alois Hubert Longinus Maria zu Salm-Reifferscheid-Krautheim und Dyck. (JPG) In: Monasterium.net. ICARUS – International Centre for Archival Research
- Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, § 3: „Das Haus Salm-Reiferscheid-Bedburg erhält das Mainzische Amt Krautheim, mit den Gerichtsbarkeitsrechten der Abtey Schönthal in besagtem Amte, und überdieß eine beständige auf Amorbach ruhende Rente von 32,000 Gulden.“
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Furstentum Krautheim auch Furstentum Salm Krautheim bis zur Standeserhohung des Landesherrn am 7 Januar 1804 Grafschaft Krautheim war ein weltliches Territorium des Heiligen Romischen Reichs und entstand 1803 auf der Grundlage von 3 des Reichsdeputationshauptschlusses Das niedersalmische Haus Salm Reifferscheidt Bedburg wurde fur den Verlust seiner linksrheinischen Gebiete durch ein aus mainzischen und wurzburgischen Besitzungen gebildetes Furstentum entschadigt Das Gebiet des neuen Furstentums umfasste ehemalige Besitzungen von Kloster Schontal dem Oberamt Krautheim dem Priorat Gerlachsheim und dem wurzburgischen Oberamt Grunsfeld Regierender Furst war Franz Wilhelm zu Salm Reifferscheidt Wappen der Fursten zu Salm Reifferscheidt KrautheimFurstentum Krautheim in 1803 04Furstentum Krautheim auf einer Karte von 1806 Durch die Rheinbundakte wurde das Furstentum Krautheim nach nur drei Jahren bereits 1806 mediatisiert und nordlich der Jagst dem Grossherzogtum Baden sudlich der Jagst dem Konigreich Wurttemberg zugeschlagen Die Deutsche Bundesakte fand Franz Wilhelm als vormaligen Souveran mit den Rechten eines Standesherrn ab In dieser Funktion beerbte ihn sein Sohn Konstantin zu Salm Reifferscheidt 1831 der seine standesherrlichen Vorrechte allerdings 1839 an das Grossherzogtum Baden verausserte Siehe auchBurg KrautheimLiteraturGerhard Kobler Historisches Lexikon der deutschen Lander Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart 7 vollstandig uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 54986 1 S 349 EinzelnachweiseSiehe auch Wappenurkunde des Fursten Leopold Karl Alois Hubert Longinus Maria zu Salm Reifferscheid Krautheim und Dyck JPG In Monasterium net ICARUS International Centre for Archival Research abgerufen am 1 Januar 1900 Hauptschluss der ausserordentlichen Reichsdeputation vom 25 Februar 1803 3 Das Haus Salm Reiferscheid Bedburg erhalt das Mainzische Amt Krautheim mit den Gerichtsbarkeitsrechten der Abtey Schonthal in besagtem Amte und uberdiess eine bestandige auf Amorbach ruhende Rente von 32 000 Gulden