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Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt Berlins Er

Regierender Bürgermeister

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Regierender Bürgermeister
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt Berlins. Er führt den Vorsitz im Berliner Senat, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, überwacht deren Einhaltung und repräsentiert Berlin. Der Regierende Bürgermeister wird vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt.

Regierender Bürgermeister von Berlin
Wappen Berlins
Amtierend
Kai Wegner
seit dem 27. April 2023
Anrede Herr Regierender Bürgermeister 
Amtssitz Rotes Rathaus, Berlin Berlin
Vorsitzender von
Senat von Berlin
Amtszeit 5 Jahre
Stellvertreter Zwei Bürgermeister
Letzte Wahl 12. Februar 2023
Nächste Wahl 2026
Wahl durch Abgeordnetenhaus von Berlin
Schaffung des Amtes
1950
Erster Amtsinhaber
Ernst Reuter
Website berlin.de

Der Regierende Bürgermeister von Berlin ernennt die weiteren Regierungsmitglieder (Senatoren) und bestimmt zwei von ihnen zu Bürgermeistern, seinen Stellvertretern.

Er wird in seiner Arbeit durch die Senatskanzlei unterstützt.

Die zwölf Bezirke, in die Berlin unterteilt ist, haben jeweils einen Bezirksbürgermeister. Diese sind jedoch keine klassischen Bürgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde nicht ihrerseits eigene Gemeinden sind.

Regierender Bürgermeister von Berlin ist seit dem 27. April 2023 Kai Wegner. Er regiert mit einer schwarz-roten Landesregierung (Senat Wegner).

Amtskonstitution

In Berlin wird die Regierungsgewalt durch den Senat ausgeübt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn weiteren Senatsmitgliedern (Art. 55 der Verfassung von Berlin, VvB). Von diesen Senatoren in der Funktion von Ministern werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Art. 56 Abs. 2 Satz 2 VvB).

Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, weil Berlin ein Stadtstaat ist: Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt; zum anderen hat er die Funktion eines normalen Bürgermeisters, weil Berlin zugleich eine politische Gemeinde ist.

Der Regierende Bürgermeister wird gemäß Art. 56 Abs. 1 VvB mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang angesetzt. Wird auch dort diese Mehrheit nicht erreicht, genügt in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen. Nicht jeder Regierende Bürgermeister war zuvor Spitzenkandidat seiner Partei bei einer Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin.

Der Regierende Bürgermeister ernennt und entlässt gemäß Art. 56 Abs. 2 Satz 1 VvB die Senatoren von Berlin. Bis zum Inkrafttreten der letzten Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewählt.

Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Bürgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Art. 57 VvB). Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 VvB sofort zurückzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw. destruktives Misstrauensvotum.

Der Regierende Bürgermeister verfügt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler über keine vollwertige Richtlinienkompetenz: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art. 58 Abs. 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses.

Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Bürgermeisters von 18 Jahren vorgesehen. Der Regierende Bürgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein.

In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) entspricht seine Stellung der eines Ministerpräsidenten.

Amtssitz

Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters und des Senats ist das Rote Rathaus (Berliner Rathaus). Durch die Teilung Berlins wurde eine Residenz für das Oberhaupt der westlichen Teilstadt notwendig. Von 1949 an bis 1991 war zu diesem Zweck das Rathaus Schöneberg Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin (bis 1990: Berlin [West]).

Amtsbezüge

Der Regierende Bürgermeister erhält Amtsbezüge (Alimentationsprinzip). Diese setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlägen zusammen. Dabei entspricht das Grundgehalt gemäß § 11 Senatorengesetz (SenG) dem 1,2-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Nach der Besoldungstabelle 2014 waren das 165.407,76 Euro pro Jahr. Nach zwischenzeitlichen Anpassungen lag das Jahresgrundgehalt vom 1. April 2019 bis 31. Januar 2020 bei 193.418,35 Euro und seit dem 1. Dezember 2022 bei 212.568,48 Euro. Die Bezüge sind steuerpflichtig, allerdings hat der Regierende Bürgermeister – wie Beamte – keine Arbeitslosenversicherungs- und keine Rentenbeiträge zu entrichten. Er erhält wie seine Senatskollegen nach der Dauer der Amtszeit eine zu versteuernde Pension.

Sonstiges

Aktuell leben mit Eberhard Diepgen, Walter Momper, Klaus Wowereit, Michael Müller und Franziska Giffey noch fünf ehemalige Regierende Bürgermeister.

Franziska Giffey ist die erste und bisher einzige Person, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Regierenden Bürgermeisterin als Senatorin erneut einem Berliner Senat angehört.

Neben vielen Würdigungen durch Benennungen von Straßen, Plätzen, Skulpturen oder Einrichtungen sind frühere Amtsinhaber auch Namensgeber nachfolgender Auszeichnungen:

  • Ernst-Reuter-Plakette
  • Richard-von-Weizsäcker-Journalistenpreis
  • Eberhard-Diepgen-Preis

Siehe auch

  • Liste der Bürgermeister von Berlin (seit 1951)
  • Liste der Ministerpräsidenten der deutschen Länder

Weblinks

Commons: Regierende Bürgermeister von Berlin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Bürgermeistergalerie Berlin und seine Bürgermeister. Auf: berlin.de
  • Art. 55, 56 und 58 der Verfassung von Berlin
  • An der Spitze Berlins: Berliner Bürgermeister von 1247 bis heute – Website des Luisenstädtischen Bildungsvereins

Einzelnachweise

  1. Ratgeber für Anschriften und Anreden. Abgerufen am 26. Dezember 2021. 
  2. Website der Senatskanzlei – abgerufen am 16. März 2019
  3. Verfassung von Berlin – Abschnitt IV: Die Regierung. In: www.berlin.de. 1. November 2016, abgerufen am 9. Dezember 2016. 
  4. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2014. Abgerufen am 28. September 2019. 
  5. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019. Abgerufen am 28. September 2019. 
  6. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2023. Abgerufen am 27. April 2023. 
Regierende Bürgermeister von Berlin

Ernst Reuter (1951–1953) | Walther Schreiber (1953–1955) | Otto Suhr (1955–1957) | Willy Brandt (1957–1966) | Heinrich Albertz (1966–1967) | Klaus Schütz (1967–1977) | Dietrich Stobbe (1977–1981) | Hans-Jochen Vogel (1981) | Richard von Weizsäcker (1981–1984) | Eberhard Diepgen (1984–1989) | Walter Momper (1989–1991) | Eberhard Diepgen (1991–2001) | Klaus Wowereit (2001–2014) | Michael Müller (2014–2021) | Franziska Giffey (2021–2023) | Kai Wegner (seit 2023)

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 11:58

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Der Regierende Burgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt Berlins Er fuhrt den Vorsitz im Berliner Senat bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik uberwacht deren Einhaltung und reprasentiert Berlin Der Regierende Burgermeister wird vom Berliner Abgeordnetenhaus gewahlt Regierender Burgermeister von BerlinWappen BerlinsAmtierend Kai Wegner seit dem 27 April 2023Anrede Herr Regierender Burgermeister Amtssitz Rotes Rathaus Berlin BerlinVorsitzender von Senat von BerlinAmtszeit 5 JahreStellvertreter Zwei BurgermeisterLetzte Wahl 12 Februar 2023Nachste Wahl 2026Wahl durch Abgeordnetenhaus von BerlinSchaffung des Amtes 1950Erster Amtsinhaber Ernst ReuterWebsite berlin de Der Regierende Burgermeister von Berlin ernennt die weiteren Regierungsmitglieder Senatoren und bestimmt zwei von ihnen zu Burgermeistern seinen Stellvertretern Er wird in seiner Arbeit durch die Senatskanzlei unterstutzt Die zwolf Bezirke in die Berlin unterteilt ist haben jeweils einen Bezirksburgermeister Diese sind jedoch keine klassischen Burgermeister da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde nicht ihrerseits eigene Gemeinden sind Regierender Burgermeister von Berlin ist seit dem 27 April 2023 Kai Wegner Er regiert mit einer schwarz roten Landesregierung Senat Wegner AmtskonstitutionIn Berlin wird die Regierungsgewalt durch den Senat ausgeubt Er besteht aus dem Regierenden Burgermeister und bis zu zehn weiteren Senatsmitgliedern Art 55 der Verfassung von Berlin VvB Von diesen Senatoren in der Funktion von Ministern werden jeweils zwei als Burgermeister vom Regierenden Burgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt Art 56 Abs 2 Satz 2 VvB Dem Regierenden Burgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu weil Berlin ein Stadtstaat ist Zum einen ist er bezuglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerprasidenten gleichgestellt zum anderen hat er die Funktion eines normalen Burgermeisters weil Berlin zugleich eine politische Gemeinde ist Der Regierende Burgermeister wird gemass Art 56 Abs 1 VvB mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin gewahlt Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit wird ein zweiter Wahlgang angesetzt Wird auch dort diese Mehrheit nicht erreicht genugt in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen Nicht jeder Regierende Burgermeister war zuvor Spitzenkandidat seiner Partei bei einer Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin Der Regierende Burgermeister ernennt und entlasst gemass Art 56 Abs 2 Satz 1 VvB die Senatoren von Berlin Bis zum Inkrafttreten der letzten Verfassungsanderung vom 6 Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewahlt Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Burgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewahlten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen Art 57 VvB Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Burgermeister nach Art 57 Abs 3 Satz 2 VvB sofort zuruckzutreten Es handelt sich also um ein negatives bzw destruktives Misstrauensvotum Der Regierende Burgermeister verfugt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler uber keine vollwertige Richtlinienkompetenz Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art 58 Abs 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Burgermeisters von 18 Jahren vorgesehen Der Regierende Burgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein In der Ministerprasidentenkonferenz MPK entspricht seine Stellung der eines Ministerprasidenten AmtssitzRotes Rathaus Senatskanzlei und Sitz des Regierenden BurgermeistersWahrend der Teilung war das Rathaus Schoneberg Amtssitz des Regierenden Burgermeisters Amtssitz des Regierenden Burgermeisters und des Senats ist das Rote Rathaus Berliner Rathaus Durch die Teilung Berlins wurde eine Residenz fur das Oberhaupt der westlichen Teilstadt notwendig Von 1949 an bis 1991 war zu diesem Zweck das Rathaus Schoneberg Amtssitz des Regierenden Burgermeisters von Berlin bis 1990 Berlin West AmtsbezugeDer Regierende Burgermeister erhalt Amtsbezuge Alimentationsprinzip Diese setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlagen zusammen Dabei entspricht das Grundgehalt gemass 11 Senatorengesetz SenG dem 1 2 fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 Nach der Besoldungstabelle 2014 waren das 165 407 76 Euro pro Jahr Nach zwischenzeitlichen Anpassungen lag das Jahresgrundgehalt vom 1 April 2019 bis 31 Januar 2020 bei 193 418 35 Euro und seit dem 1 Dezember 2022 bei 212 568 48 Euro Die Bezuge sind steuerpflichtig allerdings hat der Regierende Burgermeister wie Beamte keine Arbeitslosenversicherungs und keine Rentenbeitrage zu entrichten Er erhalt wie seine Senatskollegen nach der Dauer der Amtszeit eine zu versteuernde Pension SonstigesAktuell leben mit Eberhard Diepgen Walter Momper Klaus Wowereit Michael Muller und Franziska Giffey noch funf ehemalige Regierende Burgermeister Franziska Giffey ist die erste und bisher einzige Person die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Regierenden Burgermeisterin als Senatorin erneut einem Berliner Senat angehort Neben vielen Wurdigungen durch Benennungen von Strassen Platzen Skulpturen oder Einrichtungen sind fruhere Amtsinhaber auch Namensgeber nachfolgender Auszeichnungen Ernst Reuter Plakette Richard von Weizsacker Journalistenpreis Eberhard Diepgen PreisSiehe auchListe der Burgermeister von Berlin seit 1951 Liste der Ministerprasidenten der deutschen LanderWeblinksCommons Regierende Burgermeister von Berlin Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Der Regierende Burgermeister von Berlin und Burgermeistergalerie Berlin und seine Burgermeister Auf berlin de Art 55 56 und 58 der Verfassung von Berlin An der Spitze Berlins Berliner Burgermeister von 1247 bis heute Website des Luisenstadtischen BildungsvereinsEinzelnachweiseRatgeber fur Anschriften und Anreden Abgerufen am 26 Dezember 2021 Website der Senatskanzlei abgerufen am 16 Marz 2019 Verfassung von Berlin Abschnitt IV Die Regierung In www berlin de 1 November 2016 abgerufen am 9 Dezember 2016 Besoldungstabelle Beamte Berlin 2014 Abgerufen am 28 September 2019 Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019 Abgerufen am 28 September 2019 Besoldungstabelle Beamte Berlin 2023 Abgerufen am 27 April 2023 Regierende Burgermeister von Berlin Ernst Reuter 1951 1953 Walther Schreiber 1953 1955 Otto Suhr 1955 1957 Willy Brandt 1957 1966 Heinrich Albertz 1966 1967 Klaus Schutz 1967 1977 Dietrich Stobbe 1977 1981 Hans Jochen Vogel 1981 Richard von Weizsacker 1981 1984 Eberhard Diepgen 1984 1989 Walter Momper 1989 1991 Eberhard Diepgen 1991 2001 Klaus Wowereit 2001 2014 Michael Muller 2014 2021 Franziska Giffey 2021 2023 Kai Wegner seit 2023

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