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König der Römer, König der Deutschen und Deutscher König sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Für andere jeweilige Bedeutungen siehe Römischer König, König von Rom und König von Deutschland.

Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist. Das Heilige Römische Reich wird entsprechend in der Forschung auch als römisch-deutsches Reich bezeichnet.

Die moderne Terminologie soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit vermeiden, ebenso wie die moderne Bezeichnung römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrscher des Heiligen Römischen Reiches von den römischen Kaisern der Antike und den deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreiches dient.

Der eigentliche, lateinische Titel des römisch-deutschen Königs lautete während der Ottonenzeit rex Francorum (König der Franken) und seit der späten Salierzeit rex Romanorum (Römischer König oder König der Römer). Daneben war in der Neuzeit der Titel Rex in Germania (König in Germanien) in Gebrauch.

Geschichte

Der Titel rex Romanorum trat bereits während der späten Ottonenzeit auf, verstärkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II., zu Beginn des 11. Jahrhunderts. Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv, um ihren Anspruch auf die römische Kaiserwürde zu verdeutlichen. Dies geschah im Gegensatz zu dem von den Päpsten teils in herabsetzender Absicht verwendeten Titel rex Teutonicorum (König der Deutschen) bzw. rex Teutonicus (Deutscher König), der im Mittelalter keinen offiziellen Gebrauch fand (siehe auch Regnum Teutonicum). Der König war oberster Lehnsherr im Reich, aber kein absoluter Herrscher, sondern vielmehr auf eine Kooperation mit den weltlichen und geistlichen Großen angewiesen. In diesem Zusammenhang war eine zentrale Aufgabe die Rechts- und Friedenswahrung. Da mit dem Königtum auch ein sakraler Anspruch verbunden war, wurde der Titel rex Romanorum während des Investiturstreits mit dem Papst zur gängigen Titulatur. Der Titel rex Romanorum wurde in der Folgezeit im Mittelalter in allen offiziellen Dokumenten seitens des Königtums benutzt.

Einen entscheidenden Wandel brachte die Goldene Bulle von 1356, das Gesetzbuch, das die Verfassungsordnung des Alten Reiches auf eine neue Grundlage stellte. Die Bulle bestätigte die Beschlüsse des Kurvereins von Rhens, wonach allein den sieben Kurfürsten das Recht zur Königswahl zustand und der von ihnen gewählten Römische König keiner päpstlichen Approbation mehr bedurfte. Die Königswahl wurde also von der Zustimmung des Papstes gelöst und dem neuen König die vollen Herrschaftsrechte zugestanden. Die Bulle legte darüber hinaus die Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums, die Wahlmodalitäten sowie die Wahl- und Krönungorte fest. Letztere waren bis dahin nicht eindeutig bestimmt. Die meisten Königswahlen seit 1147 hatten in Frankfurt am Main stattgefunden. Traditioneller Krönungsort war hingegen Aachen, das als ehemalige Kaiserresidenz Karls des Großen besonderes Ansehen genoss. Beide Orte wurden in der Goldenen Bulle als ständige Wahl- und Krönungsstädte bestätigt. Von 1562 bis zum Ende des Alten Reichs fanden jedoch sowohl die Wahl als auch die Krönung in der Regel nur noch in Frankfurt am Main statt.

Im Spätmittelalter wurde rex Romanorum zum üblichen Titel für die gewählten Könige, die noch nicht zum Kaiser gekrönt waren. In der Frühen Neuzeit war Maximilian I. der erste, der sich als König der Römer im Jahre 1508 mit päpstlicher Erlaubnis zum „erwählten Römischen Kaiser“ (clementia electus) ernannte. Mit Zustimmung Julius’ II. durften ab 1508 der Kaiser und seine Nachfolger auch ohne Krönung in Rom den Titel „erwählter Kaiser“ und „in Germanien König“ führen. Seit Maximilian fand auch keine Kaiserkrönung mehr in Rom und seit seinem Enkel Karl V. keine mehr durch den Papst statt.

Die Bezeichnung Römischer König blieb bis zum Ende des Reiches erhalten, wurde aber in weiterer Folge zu einer Art Kronprinzentitel. Er wurde dem designierten Nachfolger des Kaisers verliehen, wenn er (wie es zur Regel wurde) zu dessen Lebzeiten gewählt und zum König gekrönt worden war. Das erste Beispiel war Ferdinand I., der den Titel schon seit 1531 (also lange vor der Abdankung Karls V.) führte, da er bedingt durch die dauernde Abwesenheit des Kaisers die Regierungsgeschäfte im Reich und den Erblanden führte.

Rex in Germania oder Rex Germaniae

Mit Maximilian I. hatte Rex in Germania („König in Germanien“, also „König in deutschen Landen“ oder „König in Deutschland“) in die kaiserliche Titulatur Eingang gefunden. Allerdings wurde der Titel rex Romanorum auch von Maximilian weiterhin an erster Stelle getragen. Er bezeichnete sich aber nun auch als:

„Wir Maximilian von Gots genaden erwelter Romischer kayser, zu allen zeiten merer des Reichs, in Germanien zu Hungern, Dalmatien, Croatien etc. kunig […]“

Der Königstitel wurde später zunehmend zu dem in den deutschen Landen, der Kaisertitel zu dem zu Rom, und die Titulatur lautete gegen Ende des Reiches nur mehr Romanorum Imperator, Germaniae Rex („Kaiser der Römer, König von Germanien“). Joseph II. etwa führte als [mittleren] Titel:

„Wir Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Keyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn, Böheim, […]“

Der Titel war auch noch Teil des Großen Titels des Kaisers von Österreich. Franz II. nannte sich ab 1804:

„Wir, Franz der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Österreich, König in Germanien, zu Jerusalem, zu Hungarn, zu Böheim, […]“

Nachwirkung

In Anlehnung an diese Tradition verlieh Napoléon I., selbst jüngst „Kaiser der Franzosen“ geworden, seinem Sohn Napoleon Franz Bonaparte den Titel Roi de Rome („König von Rom“).

Das in der Frankfurter Reichsverfassung von 1848 vorgesehene Reichsoberhaupt Kaiser der Deutschen sollte die Würde der römisch-deutschen Könige und Kaiser wieder aufnehmen. Hierzu kam es jedoch nicht, da der gewählte Kaiser Friedrich Wilhelm IV. die ihm von der Kaiserdeputation angebotene Krone ablehnte.

Siehe auch

  • Liste der römisch-deutschen Herrscher
  • Liste der Ehefrauen der römisch-deutschen Herrscher

Literatur

  • Helmut Beumann: Rex Romanorum. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 7. LexMA-Verlag, München 1995, ISBN 3-7608-8907-7, Sp. 777 f. 
  • Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Porträts von Heinrich I. bis Maximilian I. C.H. Beck, München 2003.
  • Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Band 4: Das Königtum. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2011, ISBN 978-3-17-014863-5.

Anmerkungen

  1. Vgl. beispielsweise Kurt-Ulrich Jäschke: Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300. Stuttgart 1999; Martin Kintzinger: Herbst des Mittelalters? Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays, hrsg. v. Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse. Dresden 2006, S. 289–297; Volker Press: Das römisch-deutsche Reich - ein politisches System in verfassungs- und sozialgeschichtlicher Fragestellung. In: Derselbe: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Johannes Kunisch, Berlin 2000, S. 18–41.
  2. Helmut Beumann: Rex Romanorum. In: Lexikon des Mittelalters. Band 7. München 1995, Sp. 777.
  3. Benedict Jacob Römer-Büchner: Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main. Verlag Heinrich Keller, Frankfurt am Main 1858, S. 4.
  4. Hermann Weisert: Der Reichstitel bis 1806. In: Archiv für Diplomatik. Band 40, 1994, S. 441–513, hier S. 449.
  5. Vgl. Ernst Schubert: König und Reich. Studien zur spätmittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte. Göttingen 1979, S. 243.
  6. Ernest Troger, Georg Zwanowetz (Hrsg.): Neue Beiträge zur geschichtlichen Landeskunde Tirols. Festschrift für Univ. Prof. Dr. Franz Huter anlässlich der Vollendung des 70. Lebensjahres. Wagner, Innsbruck 1969, S. 269.
  7. Karl Vocelka, Lynne Heller: Die Lebenswelt der Habsburger. Kultur- und Mentalitätsgeschichte einer Familie. Styria, Graz/Wien 1997, ISBN 3-222-12424-8, S. 149.
  8. Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Auflage. Böhlau, Wien 1992, S. 63.

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 06:34

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und den deutschen Kaisern des 1871 gegrundeten Deutschen Kaiserreiches dient Der eigentliche lateinische Titel des romisch deutschen Konigs lautete wahrend der Ottonenzeit rex Francorum Konig der Franken und seit der spaten Salierzeit rex Romanorum Romischer Konig oder Konig der Romer Daneben war in der Neuzeit der Titel Rex in Germania Konig in Germanien in Gebrauch GeschichteDer Titel rex Romanorum trat bereits wahrend der spaten Ottonenzeit auf verstarkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II zu Beginn des 11 Jahrhunderts Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv um ihren Anspruch auf die romische Kaiserwurde zu verdeutlichen Dies geschah im Gegensatz zu dem von den Papsten teils in herabsetzender Absicht verwendeten Titel rex Teutonicorum Konig der Deutschen bzw rex Teutonicus Deutscher Konig der im Mittelalter keinen offiziellen Gebrauch fand siehe auch Regnum Teutonicum Der Konig war oberster Lehnsherr im Reich aber kein absoluter Herrscher sondern vielmehr auf eine Kooperation mit den weltlichen und geistlichen Grossen angewiesen In diesem Zusammenhang war eine zentrale Aufgabe die Rechts und Friedenswahrung Da mit dem Konigtum auch ein sakraler Anspruch verbunden war wurde der Titel rex Romanorum wahrend des Investiturstreits mit dem Papst zur gangigen Titulatur Der Titel rex Romanorum wurde in der Folgezeit im Mittelalter in allen offiziellen Dokumenten seitens des Konigtums benutzt Einen entscheidenden Wandel brachte die Goldene Bulle von 1356 das Gesetzbuch das die Verfassungsordnung des Alten Reiches auf eine neue Grundlage stellte Die Bulle bestatigte die Beschlusse des Kurvereins von Rhens wonach allein den sieben Kurfursten das Recht zur Konigswahl zustand und der von ihnen gewahlten Romische Konig keiner papstlichen Approbation mehr bedurfte Die Konigswahl wurde also von der Zustimmung des Papstes gelost und dem neuen Konig die vollen Herrschaftsrechte zugestanden Die Bulle legte daruber hinaus die Zusammensetzung des Kurfurstenkollegiums die Wahlmodalitaten sowie die Wahl und Kronungorte fest Letztere waren bis dahin nicht eindeutig bestimmt Die meisten Konigswahlen seit 1147 hatten in Frankfurt am Main stattgefunden Traditioneller Kronungsort war hingegen Aachen das als ehemalige Kaiserresidenz Karls des Grossen besonderes Ansehen genoss Beide Orte wurden in der Goldenen Bulle als standige Wahl und Kronungsstadte bestatigt Von 1562 bis zum Ende des Alten Reichs fanden jedoch sowohl die Wahl als auch die Kronung in der Regel nur noch in Frankfurt am Main statt Im Spatmittelalter wurde rex Romanorum zum ublichen Titel fur die gewahlten Konige die noch nicht zum Kaiser gekront waren In der Fruhen Neuzeit war Maximilian I der erste der sich als Konig der Romer im Jahre 1508 mit papstlicher Erlaubnis zum erwahlten Romischen Kaiser clementia electus ernannte Mit Zustimmung Julius II durften ab 1508 der Kaiser und seine Nachfolger auch ohne Kronung in Rom den Titel erwahlter Kaiser und in Germanien Konig fuhren Seit Maximilian fand auch keine Kaiserkronung mehr in Rom und seit seinem Enkel Karl V keine mehr durch den Papst statt Die Bezeichnung Romischer Konig blieb bis zum Ende des Reiches erhalten wurde aber in weiterer Folge zu einer Art Kronprinzentitel Er wurde dem designierten Nachfolger des Kaisers verliehen wenn er wie es zur Regel wurde zu dessen Lebzeiten gewahlt und zum Konig gekront worden war Das erste Beispiel war Ferdinand I der den Titel schon seit 1531 also lange vor der Abdankung Karls V fuhrte da er bedingt durch die dauernde Abwesenheit des Kaisers die Regierungsgeschafte im Reich und den Erblanden fuhrte Rex in Germania oder Rex Germaniae Mit Maximilian I hatte Rex in Germania Konig in Germanien also Konig in deutschen Landen oder Konig in Deutschland in die kaiserliche Titulatur Eingang gefunden Allerdings wurde der Titel rex Romanorum auch von Maximilian weiterhin an erster Stelle getragen Er bezeichnete sich aber nun auch als Wir Maximilian von Gots genaden erwelter Romischer kayser zu allen zeiten merer des Reichs in Germanien zu Hungern Dalmatien Croatien etc kunig Der Konigstitel wurde spater zunehmend zu dem in den deutschen Landen der Kaisertitel zu dem zu Rom und die Titulatur lautete gegen Ende des Reiches nur mehr Romanorum Imperator Germaniae Rex Kaiser der Romer Konig von Germanien Joseph II etwa fuhrte als mittleren Titel Wir Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwahlter Romischer Keyser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs Konig in Germanien zu Jerusalem Ungarn Boheim Der Titel war auch noch Teil des Grossen Titels des Kaisers von Osterreich Franz II nannte sich ab 1804 Wir Franz der Zweyte von Gottes Gnaden erwahlter Romischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs erblicher Kaiser von Osterreich Konig in Germanien zu Jerusalem zu Hungarn zu Boheim NachwirkungIn Anlehnung an diese Tradition verlieh Napoleon I selbst jungst Kaiser der Franzosen geworden seinem Sohn Napoleon Franz Bonaparte den Titel Roi de Rome Konig von Rom Das in der Frankfurter Reichsverfassung von 1848 vorgesehene Reichsoberhaupt Kaiser der Deutschen sollte die Wurde der romisch deutschen Konige und Kaiser wieder aufnehmen Hierzu kam es jedoch nicht da der gewahlte Kaiser Friedrich Wilhelm IV die ihm von der Kaiserdeputation angebotene Krone ablehnte Siehe auchListe der romisch deutschen Herrscher Liste der Ehefrauen der romisch deutschen HerrscherLiteraturHelmut Beumann Rex Romanorum In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 7 LexMA Verlag Munchen 1995 ISBN 3 7608 8907 7 Sp 777 f Bernd Schneidmuller Stefan Weinfurter Hrsg Die deutschen Herrscher des Mittelalters Historische Portrats von Heinrich I bis Maximilian I C H Beck Munchen 2003 Hans K Schulze Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter Band 4 Das Konigtum Kohlhammer Stuttgart u a 2011 ISBN 978 3 17 014863 5 AnmerkungenVgl beispielsweise Kurt Ulrich Jaschke Europa und das romisch deutsche Reich um 1300 Stuttgart 1999 Martin Kintzinger Herbst des Mittelalters Das romisch deutsche Reich im spaten Mittelalter 1308 1437 In Heiliges Romisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806 Von Otto dem Grossen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays hrsg v Matthias Puhle Claus Peter Hasse Dresden 2006 S 289 297 Volker Press Das romisch deutsche Reich ein politisches System in verfassungs und sozialgeschichtlicher Fragestellung In Derselbe Das Alte Reich Ausgewahlte Aufsatze Hrsg von Johannes Kunisch Berlin 2000 S 18 41 Helmut Beumann Rex Romanorum In Lexikon des Mittelalters Band 7 Munchen 1995 Sp 777 Benedict Jacob Romer Buchner Die Wahl und Kronung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main Verlag Heinrich Keller Frankfurt am Main 1858 S 4 Hermann Weisert Der Reichstitel bis 1806 In Archiv fur Diplomatik Band 40 1994 S 441 513 hier S 449 Vgl Ernst Schubert Konig und Reich Studien zur spatmittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte Gottingen 1979 S 243 Ernest Troger Georg Zwanowetz Hrsg Neue Beitrage zur geschichtlichen Landeskunde Tirols Festschrift fur Univ Prof Dr Franz Huter anlasslich der Vollendung des 70 Lebensjahres Wagner Innsbruck 1969 S 269 Karl Vocelka Lynne Heller Die Lebenswelt der Habsburger Kultur und Mentalitatsgeschichte einer Familie Styria Graz Wien 1997 ISBN 3 222 12424 8 S 149 Franz Gall Osterreichische Wappenkunde Handbuch der Wappenwissenschaft 2 Auflage Bohlau Wien 1992 S 63

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