Das Amtsgericht Vörden zu Malgarten war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Vörden Nach der Revolution von 1
Amtsgericht Vörden

Das Amtsgericht Vörden zu Malgarten war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Vörden.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Vörden zu Malgarten. Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabrück untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Im Jahre 1879 wurde es als Amtsgericht Malgarten fortgeführt.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 74, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amtsgericht Vorden zu Malgarten war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Vorden Nach der Revolution von 1848 wurde im Konigreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7 August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehorden betreffend als koniglich hannoversches Amtsgericht gegrundet Es umfasste das Amt Vorden zu Malgarten Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabruck untergeordnet Mit der Annexion Hannovers durch Preussen wurde es zu einem preussischen Amtsgericht in der Provinz Hannover Im Jahre 1879 wurde es als Amtsgericht Malgarten fortgefuhrt EinzelnachweiseGesetz uber die Gerichtsverfassung vom 8 November 1850 Gesetz Sammlung fur das Konigreich Hannover http vorlage digitalisat test 1 3D 7B 7B 7B1 7D 7D 7D GB 3D IA 3D MDZ 3D 0A10510358 SZ 3D239 doppelseitig 3D LT 3DGesetz Sammlung 20f C3 BCr 20das 20K C3 B6nigreich 20Hannover PUR 3D Hannoversche Gesetzgebung uber Staats und Gemeinde Verwaltung 1852 S 32 74 online Verzeichnis der Obergerichte Anlage zur Verordnung zur Ausfuhrung der 14 15 und 35 des Gesetzes uber die Gerichtsverfassung vom 8 November 1850 vom 7 August 1852 abgedruckt in Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt Die Justizgesetzgebung des Konigreichs Hannover unter besonderer Berucksichtigung der Regierungs und standischen Motive zum practischen Gebrauche Band 3 1852 S 135 onlineAmtsgerichte im Obergerichtsbezirk Osnabruck Bersenbruck Diepholz ab 1859 Furstenau Gronenberg Iburg Osnabruck Stadt Osnabruck Quakenbruck Vorden Wittlage