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Preußische Münzgeschichte

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Preußische Münzgeschichte
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Die Preußische Münzgeschichte erfasst den Zeitraum von der Königskrönung Friedrichs III., des Kurfürsten von Brandenburg und Herzogs in Preußen, zum König in Preußen im Jahr 1701 bis zum 2. Reichsmünzgesetz im Jahr 1873. Ihr geht insbesondere die Brandenburgische Münzgeschichte voraus, die aber mit dem Beginn der Preußischen Münzgeschichte noch nicht endete, da bis 1821 die Provinzen ein eigenständiges Kleinmünzensystem behielten.

1701 bis 1750

Friedrich und seine Nachfolger ließen als Inhaber des Münzregals Goldmünzen (Dukaten) und die größeren Silbermünzen nunmehr als preußische Könige und Kurfürsten von Brandenburg (bis 1806) für alle ihre Besitzungen prägen, aus denen sich im 18. Jahrhundert der Staat Preußen entwickelte. Die häufigsten Nominale waren 3-, VI- und 18-Groschenmünzen. Dagegen wurden die Kleinmünzen nicht für die Provinzen vereinheitlicht, sondern in zum Teil voneinander abweichenden Systemen geprägt. Für Brandenburg wurden Pfennige und vor allem 1 Groschenmünzen (als 1/24 Taler) und Zweigroschenmünzen (als 1/12 Taler) geprägt.

1750 bis 1821

1750 wurde unter König Friedrich II. durch Johann Philipp Graumann der Graumannsche Münzfuß eingeführt. Aus dem Münzgrundgewicht der Kölner Mark wurden nun 14 Taler geprägt („14 - Talerfuß“). Seitdem tragen die preußischen Münzen ein Münzzeichen, das auf die Prägestätte der jeweiligen Münze hinweist und die vorherigen Münzmeisterzeichen abgelöst hat. Für Berlin ist dies bis heute das Münzzeichen „A“.

Der Taler unterteilte sich in der Provinz Brandenburg zunächst in 24 Gute Groschen, der Gute Groschen in je 12 Pfennige, der Taler somit in 288 Pfennige. Nachdem 1742 Schlesien überwiegend an Preußen gefallen war, wurde dort weiter im traditionellen System Gröschel und Pfennige (1 Gröschel = 3 Pfennige) als Kleinmünzen geprägt. Der neue Taler im 14-Talerfuß wurde in 90 Kreuzer oder 120 Gröschel unterteilt. Ostfriesland, das 1744 an Preußen zugeschlagen wurde, verwendete als Kleinmünzen weiter Stüber und Mariengroschen. Durch die wirtschaftlichen Belastungen der Napoleonischen Kriege geriet das ursprüngliche Verhältnis vom Taler als Kurantmünze zu den Kleinmünzen als Scheidemünzen durcheinander. Teilweise mussten 36 bis 42 Groschen auf einen Taler gerechnet werden.

1821 bis 1873

1821 wurde durch das Preußische Münzgesetz vom 30. September ein einheitliches Kleinmünzensystem für ganz Preußen eingeführt. Dabei handelt es sich um einen späten Ausläufer der Preußischen Reformen. Bereits im Jahr 1812 waren erste Proben neuer Kleinmünzen geprägt worden, Prägungen für den Zahlungsverkehr erfolgten aber zunächst nicht. Erst mit Gesetz vom 30. September 1821 wurde ein für ganz Preußen gültiges Kleinmünzensystem eingeführt. Der Taler wurde nun in 30 Silbergroschen unterteilt, der Silbergroschen aber weiter in 12 Pfennige. Der Taler unterteilte sich damit statt in zuvor theoretische 288 Pfennige nun in 360 Pfennige. Dafür sollte das Wertverhältnis von Kurant- zu Scheidemünzen nun ein festes sein. Zur Unterscheidung zu den alten Pfennigen wurden die neuen nun „Pfenninge“ genannt. Der neue Silbergroschen hatte seit den 1830er, vor allem aber seit den 1840er Jahren Vorbildwirkung auf viele andere nord- und mitteldeutsche Staaten ausgeübt, auch wenn diese den Silbergroschen auch anders unterteilten. So unterteilte das Königreich Sachsen seinen Neugroschen (von denen wie in Preußen 30 einen Taler im 14-Talerfuß wert waren) nicht in 12 Pfennige, sondern in 10 Pfennige. Damit war der sächsische Pfennig etwas schwerer als der preußische, da 300 Pfennige nun einen Taler galten. Sachsen konnte so mit dem Dritteltaler, der damit 100 sächsische Pfennige wert war, einen Schritt in Richtung Dezimalsystem gehen.

Vor allem die Übernahme des preußischen 14-Talerfußes durch die meisten nord- und mitteldeutschen Staaten hat 1837 ermöglicht, den Dresdner Münzvertrag zu schließen, der durch den Wiener Münzvertrag 1857 fortgeschrieben wurde.

Nach der Reichsgründung 1871 führte das erste Reichsmünzgesetz im selben Jahr die Markwährung als Goldmünzen ein, ließ aber die Münzsysteme der Einzelstaaten ansonsten zunächst unangetastet. Bis in das Jahr 1873 prägte Preußen deshalb weiter Silbergroschen und Pfennige, bis das Zweite Reichsmünzgesetz im Jahr 1873 auch die Kleinmünzen vereinheitlichte und die Mark nun 100 Pfennige der neuen Währung galt.

Literatur

  • Gerhard Schön, Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert, 3. Auflage München 2002, Preußen: S. 720–724, Brandenburg: S. 128–150, Brandenburg-Ansbach: S. 151–167, Brandenburg-Bayreuth: S. 168–184, Danzig: Seite 245–246, Neuenburg: S. 610–612, Ostfriesland: S. 669–673, Schlesien: S. 888–895, Südpreußen (Landschaft Großpolen): S. 714, ISBN 3-89441-525-8
  • Erich Neumann, Münzprägungen des Kurfürstentums Brandenburg und des Königreichs Preußen in zwei Bänden 1415–1918, Münzzentrum Verlag, Köln 1998, ISBN 3-933658-00-4
  • Hermann Junghans, Ein prägendes Vorbild: Die preußische Kleinmünzenreform von 1821, in: Geldgeschichtliche Nachrichten, Heft 298, Juli 2018, ISSN 0435-1835, S. 222–230
  • Manfred Olding, Die Münzen des Königreichs Preußen von 1786 bis 1873, H. Gietl Verlag, Regenstauf 2014, ISBN 978-3-86646-561-9

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 18 Jul 2025 / 09:47

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Die Preussische Munzgeschichte erfasst den Zeitraum von der Konigskronung Friedrichs III des Kurfursten von Brandenburg und Herzogs in Preussen zum Konig in Preussen im Jahr 1701 bis zum 2 Reichsmunzgesetz im Jahr 1873 Ihr geht insbesondere die Brandenburgische Munzgeschichte voraus die aber mit dem Beginn der Preussischen Munzgeschichte noch nicht endete da bis 1821 die Provinzen ein eigenstandiges Kleinmunzensystem behielten 1701 bis 1750Friedrich und seine Nachfolger liessen als Inhaber des Munzregals Goldmunzen Dukaten und die grosseren Silbermunzen nunmehr als preussische Konige und Kurfursten von Brandenburg bis 1806 fur alle ihre Besitzungen pragen aus denen sich im 18 Jahrhundert der Staat Preussen entwickelte Die haufigsten Nominale waren 3 VI und 18 Groschenmunzen Dagegen wurden die Kleinmunzen nicht fur die Provinzen vereinheitlicht sondern in zum Teil voneinander abweichenden Systemen gepragt Fur Brandenburg wurden Pfennige und vor allem 1 Groschenmunzen als 1 24 Taler und Zweigroschenmunzen als 1 12 Taler gepragt 1750 bis 1821Preussischer Taler von 1750 Portrat Friedrichs II Preussischer Taler von 1750 AdlerseitePreussischer Silbergroschen von 1825 Portrat Friedrich Wilhelms III Preussischer Silbergroschen von 1825 Wertseite 1750 wurde unter Konig Friedrich II durch Johann Philipp Graumann der Graumannsche Munzfuss eingefuhrt Aus dem Munzgrundgewicht der Kolner Mark wurden nun 14 Taler gepragt 14 Talerfuss Seitdem tragen die preussischen Munzen ein Munzzeichen das auf die Pragestatte der jeweiligen Munze hinweist und die vorherigen Munzmeisterzeichen abgelost hat Fur Berlin ist dies bis heute das Munzzeichen A Der Taler unterteilte sich in der Provinz Brandenburg zunachst in 24 Gute Groschen der Gute Groschen in je 12 Pfennige der Taler somit in 288 Pfennige Nachdem 1742 Schlesien uberwiegend an Preussen gefallen war wurde dort weiter im traditionellen System Groschel und Pfennige 1 Groschel 3 Pfennige als Kleinmunzen gepragt Der neue Taler im 14 Talerfuss wurde in 90 Kreuzer oder 120 Groschel unterteilt Ostfriesland das 1744 an Preussen zugeschlagen wurde verwendete als Kleinmunzen weiter Stuber und Mariengroschen Durch die wirtschaftlichen Belastungen der Napoleonischen Kriege geriet das ursprungliche Verhaltnis vom Taler als Kurantmunze zu den Kleinmunzen als Scheidemunzen durcheinander Teilweise mussten 36 bis 42 Groschen auf einen Taler gerechnet werden 1821 bis 18731821 wurde durch das Preussische Munzgesetz vom 30 September ein einheitliches Kleinmunzensystem fur ganz Preussen eingefuhrt Dabei handelt es sich um einen spaten Auslaufer der Preussischen Reformen Bereits im Jahr 1812 waren erste Proben neuer Kleinmunzen gepragt worden Pragungen fur den Zahlungsverkehr erfolgten aber zunachst nicht Erst mit Gesetz vom 30 September 1821 wurde ein fur ganz Preussen gultiges Kleinmunzensystem eingefuhrt Der Taler wurde nun in 30 Silbergroschen unterteilt der Silbergroschen aber weiter in 12 Pfennige Der Taler unterteilte sich damit statt in zuvor theoretische 288 Pfennige nun in 360 Pfennige Dafur sollte das Wertverhaltnis von Kurant zu Scheidemunzen nun ein festes sein Zur Unterscheidung zu den alten Pfennigen wurden die neuen nun Pfenninge genannt Der neue Silbergroschen hatte seit den 1830er vor allem aber seit den 1840er Jahren Vorbildwirkung auf viele andere nord und mitteldeutsche Staaten ausgeubt auch wenn diese den Silbergroschen auch anders unterteilten So unterteilte das Konigreich Sachsen seinen Neugroschen von denen wie in Preussen 30 einen Taler im 14 Talerfuss wert waren nicht in 12 Pfennige sondern in 10 Pfennige Damit war der sachsische Pfennig etwas schwerer als der preussische da 300 Pfennige nun einen Taler galten Sachsen konnte so mit dem Dritteltaler der damit 100 sachsische Pfennige wert war einen Schritt in Richtung Dezimalsystem gehen Vor allem die Ubernahme des preussischen 14 Talerfusses durch die meisten nord und mitteldeutschen Staaten hat 1837 ermoglicht den Dresdner Munzvertrag zu schliessen der durch den Wiener Munzvertrag 1857 fortgeschrieben wurde Nach der Reichsgrundung 1871 fuhrte das erste Reichsmunzgesetz im selben Jahr die Markwahrung als Goldmunzen ein liess aber die Munzsysteme der Einzelstaaten ansonsten zunachst unangetastet Bis in das Jahr 1873 pragte Preussen deshalb weiter Silbergroschen und Pfennige bis das Zweite Reichsmunzgesetz im Jahr 1873 auch die Kleinmunzen vereinheitlichte und die Mark nun 100 Pfennige der neuen Wahrung galt LiteraturGerhard Schon Deutscher Munzkatalog 18 Jahrhundert 3 Auflage Munchen 2002 Preussen S 720 724 Brandenburg S 128 150 Brandenburg Ansbach S 151 167 Brandenburg Bayreuth S 168 184 Danzig Seite 245 246 Neuenburg S 610 612 Ostfriesland S 669 673 Schlesien S 888 895 Sudpreussen Landschaft Grosspolen S 714 ISBN 3 89441 525 8 Erich Neumann Munzpragungen des Kurfurstentums Brandenburg und des Konigreichs Preussen in zwei Banden 1415 1918 Munzzentrum Verlag Koln 1998 ISBN 3 933658 00 4 Hermann Junghans Ein pragendes Vorbild Die preussische Kleinmunzenreform von 1821 in Geldgeschichtliche Nachrichten Heft 298 Juli 2018 ISSN 0435 1835 S 222 230 Manfred Olding Die Munzen des Konigreichs Preussen von 1786 bis 1873 H Gietl Verlag Regenstauf 2014 ISBN 978 3 86646 561 9

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