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Böhmische Konföderation

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Die Böhmische Konföderation (lateinisch Confoederatio Bohemica, tschechisch Česká konfederace) war ein Bündnisvertrag der nichtkatholischen Stände der böhmischen Kronländer. Sie wurde am 31. Juli 1619 in Prag gebildet. Die Konföderation regelte die staatliche Ordnung der Krone Böhmen in neuer Weise. Der König als monarchisches Oberhaupt des Länderverbunds wurde weitgehend entmachtet und die Regierungsgewalt in die Hände der Stände gelegt. Böhmen wurde wieder zur Wahlmonarchie (seit dem Beginn der Habsburgerherrschaft 1526 hatten die Stände ihr altes Wahlrecht nicht mehr ausüben können). Gleichzeitig wurde das Verhältnis der Ständegemeinden untereinander verändert. Die Stände der Nebenländer Mähren, Schlesien, Ober- und Niederlausitz wurden denen Böhmens gleichgestellt. Sie durften fortan an der Königswahl teilnehmen. Der Protestantismus wurde praktisch zur Staatsreligion erklärt.

Vorgeschichte

1575 hatten die nichtkatholischen Stände des Königreichs Böhmen Kaiser Maximilian II. eine gemeinsame Bekenntnisschrift, die Confessio Bohemica vorgelegt. Der Kaiser hat diese aber nur mündlich akzeptiert. Der Status der Protestanten blieb weiterhin unklar und war rechtlich nicht abgesichert.

Etwa ein Jahrzehnt später setzte in Böhmen die Gegenreformation ein. Der päpstliche Nuntius in Prag und einige führende katholische Adlige hatten konkrete Pläne ausgearbeitet, wie die Rekatholisierung des Landes zu bewerkstelligen sei. Auch Kaiser Rudolf II. beteiligte sich an den Rekatholisierungsmaßnahmen.

Gleichzeitig verschärften sich Ende des 16. Jahrhunderts auch die politischen Spannungen zwischen den Ständen und dem Herrscher. Die Stände wollten sich ihre Macht nicht durch die absolutistisch denkenden Habsburger einschränken lassen. Geschwächt durch Streitigkeiten innerhalb der Dynastie und einen unglücklich verlaufenen Türkenkrieg musste Rudolf II. den evangelischen Ständen Böhmens und Schlesiens in einem Majestätsbrief 1609 Religionsfreiheit gewähren.

Unter seinem Nachfolger Matthias gingen die konfessionellen und politischen Auseinandersetzungen unvermindert weiter. Die Lage war ziemlich unübersichtlich. So gelang es dem Kaiser 1617 noch, den unversöhnlichen Katholiken Ferdinand von Innerösterreich als seinen Nachfolger zum böhmischen König krönen zu lassen. Nur ein Jahr später schritten die evangelischen Stände Böhmens jedoch zur offenen Rebellion. Ausdruck dessen war der Zweite Prager Fenstersturz von 1618.

Nachdem die kaiserlichen Statthalter aus Prag vertrieben worden waren, übernahm ein ständisches Direktorium provisorisch die Macht in Böhmen. Die Direktoren bemühten sich in den folgenden Monaten erfolgreich, die Stände der anderen böhmischen Kronländer auf ihre Seite zu ziehen. Inzwischen war es auch schon zu militärischen Zusammenstößen zwischen ständischen und kaiserlichen Truppen gekommen.

Im März 1619 starb Kaiser Matthias. Die Stände wollten den bereits gekrönten Nachfolger Ferdinand II. nun aber nicht mehr als ihren König annehmen. Um sich gegen den zu erwartenden Einmarsch des Habsburgers abzusichern, verhandelten die protestantischen Stände der böhmischen Länder über ein Schutz- und Trutzbündnis. Das Ergebnis war die Böhmische Konföderation.

Der Inhalt der Konföderation

In über 100 Artikeln stellte der Verfassungsvertrag das politische System der Krone Böhmen auf eine neue Grundlage. Böhmen wurde in eine Wahlmonarchie umgewandelt. Alle fünf Kronländer sollten fortan an der Wahl teilnehmen. Die Macht des Königs wurde stark eingeschränkt. Bei der Krönung musste er sich mit einem Eid auf die strikte Einhaltung der Konföderationsakte verpflichten. Die oberste Gewalt musste der König sich fortan mit dem Generallandtag, in dem alle Länder vertreten waren, teilen. Dementsprechend sollten alle Ständegemeinden, proportional zu ihrer Größe und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, Steuern entrichten und einen militärischen Beitrag zur Landesverteidigung leisten.

Die Protestanten wurden den Katholiken gleichgestellt. Den evangelischen Ständen wurde die Herrschaft über die Kirche zuerkannt. Sie konnten nun Landeskirchen errichten und das Konsistorium in eigener Regie besetzen. In allen Kronländern waren aus dem Adel die so genannten Defensoren zu wählen. Ihnen oblag der Schutz der evangelischen Religion. Sie sollten jedem Eingriff der Katholiken entgegentreten. Den katholischen Ständen wurde ein besonderer Schwur auf die Konföderationsakte abverlangt, wenn sie nicht aus der staatlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden wollten.

Einige Artikel regelten die Arbeit der zentralen Behörden in Prag. Weitaus zahlreicher waren aber die Sonderbestimmungen, die sich mit den Angelegenheiten einzelner Länder befassten. Die Autonomie und Verfassungen der Kronländer wurden nicht angetastet. Über ihre inneren Belange sollten die einzelnen Ständegemeinden selbst bestimmen können.

Wirkung

Durch die von den böhmischen Ständen gemachten Zugeständnisse gelang es, die Nebenländer in das Bündnis gegen die Habsburger zu integrieren. Die Konföderation hätte in Friedenszeiten ein tragfähiger Interessensausgleich sein können. Die Parlamentarisierung der Böhmischen Monarchie – wenn auch auf Basis ständischer Privilegien – wäre ein bedeutender Modernisierungsschritt gewesen. Dass es nicht gelang, eine starke über allen Ländern stehende Regierung einzusetzen, und dass die Separatrechte der Länder nicht eingeschränkt wurden, mithin auch ihre Landtagsbeschlüsse nicht vom Generallandtag aufgehoben werden konnten, war die große Schwäche der neuen Verfassung. Da für alle entscheidenden Beschlüsse im Prinzip Konsens hergestellt werden musste, konnte Böhmen auf die äußere Bedrohung – man befand sich ja im Krieg mit dem Kaiser – nicht adäquat reagieren. Wegen des Egoismus der einzelnen Ständegemeinden konnten nicht genügend Mittel für die Landesverteidigung bereitgestellt werden.

Folgen und Ausgang

Nach Abschluss der Konföderation wurde durch den Generallandtag Ferdinand II. des Throns verlustig erklärt. Gemäß den Regeln der neuen Verfassung wählte man den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zum König. In der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620) wurde das Ständeheer vernichtend geschlagen und Kaiser Ferdinand II. übernahm wieder die Macht in Böhmen. Die von ihm als Verschwörung angesehene Konföderation wurde sofort aufgehoben. Statt einer evangelischen Ständerepublik wurde Böhmen nun Teil des absolutistischen Systems der Habsburgermonarchie und innerhalb weniger Jahrzehnte auch vollständig rekatholisiert.

Literatur

  • Joachim Bahlcke: Modernization and state-building in an east-central European estates’ system: the example of the Confoederatio Bohemica of 1619. In: Parliaments, Estates & Representation 17 (1997), S. 61–73.
  • Winfried Becker: Ständestaat und Konfessionsbildung am Beispiel der böhmischen Konföderationsakte von 1619. In: Dieter Albrecht (Hrsg.): Politik und Konfession. Festschrift für Konrad Repgen zum 60. Geburtstag. Berlin 1983. S. 77–99.
  • Rudolf Stanka: Die böhmische Conföderationsakte von 1619. Berlin 1932
  • Dalibor Janiš: Stände versus Herrscher: Widerstandsrecht und Landrechte in den böhmischen Ländern. In: Opera Historica. Band 14, Nr. 1, 2010, S. 277–306 (opera-historica.com [PDF]). 

Weblinks

  • Konfederace stavů zemí Koruny české – Text der Böhmischen Konföderation in tschechischer Sprache

Autor: www.NiNa.Az

Veröffentlichungsdatum: 16 Jul 2025 / 17:53

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Die Bohmische Konfoderation lateinisch Confoederatio Bohemica tschechisch Ceska konfederace war ein Bundnisvertrag der nichtkatholischen Stande der bohmischen Kronlander Sie wurde am 31 Juli 1619 in Prag gebildet Die Konfoderation regelte die staatliche Ordnung der Krone Bohmen in neuer Weise Der Konig als monarchisches Oberhaupt des Landerverbunds wurde weitgehend entmachtet und die Regierungsgewalt in die Hande der Stande gelegt Bohmen wurde wieder zur Wahlmonarchie seit dem Beginn der Habsburgerherrschaft 1526 hatten die Stande ihr altes Wahlrecht nicht mehr ausuben konnen Gleichzeitig wurde das Verhaltnis der Standegemeinden untereinander verandert Die Stande der Nebenlander Mahren Schlesien Ober und Niederlausitz wurden denen Bohmens gleichgestellt Sie durften fortan an der Konigswahl teilnehmen Der Protestantismus wurde praktisch zur Staatsreligion erklart Die Lander der Bohmischen Krone bildeten 1619 die Bohmische Konfoderation und erklarten den Protestantismus zur Staatsreligion Der Bohmische Aufstand brach bereits 1618 aus Vorgeschichte1575 hatten die nichtkatholischen Stande des Konigreichs Bohmen Kaiser Maximilian II eine gemeinsame Bekenntnisschrift die Confessio Bohemica vorgelegt Der Kaiser hat diese aber nur mundlich akzeptiert Der Status der Protestanten blieb weiterhin unklar und war rechtlich nicht abgesichert Etwa ein Jahrzehnt spater setzte in Bohmen die Gegenreformation ein Der papstliche Nuntius in Prag und einige fuhrende katholische Adlige hatten konkrete Plane ausgearbeitet wie die Rekatholisierung des Landes zu bewerkstelligen sei Auch Kaiser Rudolf II beteiligte sich an den Rekatholisierungsmassnahmen Gleichzeitig verscharften sich Ende des 16 Jahrhunderts auch die politischen Spannungen zwischen den Standen und dem Herrscher Die Stande wollten sich ihre Macht nicht durch die absolutistisch denkenden Habsburger einschranken lassen Geschwacht durch Streitigkeiten innerhalb der Dynastie und einen unglucklich verlaufenen Turkenkrieg musste Rudolf II den evangelischen Standen Bohmens und Schlesiens in einem Majestatsbrief 1609 Religionsfreiheit gewahren Unter seinem Nachfolger Matthias gingen die konfessionellen und politischen Auseinandersetzungen unvermindert weiter Die Lage war ziemlich unubersichtlich So gelang es dem Kaiser 1617 noch den unversohnlichen Katholiken Ferdinand von Innerosterreich als seinen Nachfolger zum bohmischen Konig kronen zu lassen Nur ein Jahr spater schritten die evangelischen Stande Bohmens jedoch zur offenen Rebellion Ausdruck dessen war der Zweite Prager Fenstersturz von 1618 Nachdem die kaiserlichen Statthalter aus Prag vertrieben worden waren ubernahm ein standisches Direktorium provisorisch die Macht in Bohmen Die Direktoren bemuhten sich in den folgenden Monaten erfolgreich die Stande der anderen bohmischen Kronlander auf ihre Seite zu ziehen Inzwischen war es auch schon zu militarischen Zusammenstossen zwischen standischen und kaiserlichen Truppen gekommen Im Marz 1619 starb Kaiser Matthias Die Stande wollten den bereits gekronten Nachfolger Ferdinand II nun aber nicht mehr als ihren Konig annehmen Um sich gegen den zu erwartenden Einmarsch des Habsburgers abzusichern verhandelten die protestantischen Stande der bohmischen Lander uber ein Schutz und Trutzbundnis Das Ergebnis war die Bohmische Konfoderation Der Inhalt der KonfoderationIn uber 100 Artikeln stellte der Verfassungsvertrag das politische System der Krone Bohmen auf eine neue Grundlage Bohmen wurde in eine Wahlmonarchie umgewandelt Alle funf Kronlander sollten fortan an der Wahl teilnehmen Die Macht des Konigs wurde stark eingeschrankt Bei der Kronung musste er sich mit einem Eid auf die strikte Einhaltung der Konfoderationsakte verpflichten Die oberste Gewalt musste der Konig sich fortan mit dem Generallandtag in dem alle Lander vertreten waren teilen Dementsprechend sollten alle Standegemeinden proportional zu ihrer Grosse und ihrer finanziellen Leistungsfahigkeit Steuern entrichten und einen militarischen Beitrag zur Landesverteidigung leisten Die Protestanten wurden den Katholiken gleichgestellt Den evangelischen Standen wurde die Herrschaft uber die Kirche zuerkannt Sie konnten nun Landeskirchen errichten und das Konsistorium in eigener Regie besetzen In allen Kronlandern waren aus dem Adel die so genannten Defensoren zu wahlen Ihnen oblag der Schutz der evangelischen Religion Sie sollten jedem Eingriff der Katholiken entgegentreten Den katholischen Standen wurde ein besonderer Schwur auf die Konfoderationsakte abverlangt wenn sie nicht aus der staatlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden wollten Einige Artikel regelten die Arbeit der zentralen Behorden in Prag Weitaus zahlreicher waren aber die Sonderbestimmungen die sich mit den Angelegenheiten einzelner Lander befassten Die Autonomie und Verfassungen der Kronlander wurden nicht angetastet Uber ihre inneren Belange sollten die einzelnen Standegemeinden selbst bestimmen konnen WirkungDurch die von den bohmischen Standen gemachten Zugestandnisse gelang es die Nebenlander in das Bundnis gegen die Habsburger zu integrieren Die Konfoderation hatte in Friedenszeiten ein tragfahiger Interessensausgleich sein konnen Die Parlamentarisierung der Bohmischen Monarchie wenn auch auf Basis standischer Privilegien ware ein bedeutender Modernisierungsschritt gewesen Dass es nicht gelang eine starke uber allen Landern stehende Regierung einzusetzen und dass die Separatrechte der Lander nicht eingeschrankt wurden mithin auch ihre Landtagsbeschlusse nicht vom Generallandtag aufgehoben werden konnten war die grosse Schwache der neuen Verfassung Da fur alle entscheidenden Beschlusse im Prinzip Konsens hergestellt werden musste konnte Bohmen auf die aussere Bedrohung man befand sich ja im Krieg mit dem Kaiser nicht adaquat reagieren Wegen des Egoismus der einzelnen Standegemeinden konnten nicht genugend Mittel fur die Landesverteidigung bereitgestellt werden Folgen und AusgangNach Abschluss der Konfoderation wurde durch den Generallandtag Ferdinand II des Throns verlustig erklart Gemass den Regeln der neuen Verfassung wahlte man den Kurfursten Friedrich von der Pfalz zum Konig In der Schlacht am Weissen Berg 8 November 1620 wurde das Standeheer vernichtend geschlagen und Kaiser Ferdinand II ubernahm wieder die Macht in Bohmen Die von ihm als Verschworung angesehene Konfoderation wurde sofort aufgehoben Statt einer evangelischen Standerepublik wurde Bohmen nun Teil des absolutistischen Systems der Habsburgermonarchie und innerhalb weniger Jahrzehnte auch vollstandig rekatholisiert LiteraturJoachim Bahlcke Modernization and state building in an east central European estates system the example of the Confoederatio Bohemica of 1619 In Parliaments Estates amp Representation 17 1997 S 61 73 Winfried Becker Standestaat und Konfessionsbildung am Beispiel der bohmischen Konfoderationsakte von 1619 In Dieter Albrecht Hrsg Politik und Konfession Festschrift fur Konrad Repgen zum 60 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