Das Amtsgericht Schneidemühl war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schneidemühl GeschichteDas königlich preußische
Amtsgericht Schneidemühl

Das Amtsgericht Schneidemühl war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schneidemühl.
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Schneidemühl wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Schneidemühl. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Kolmar i. Posen die Stadtbezirke Schneidemühl und Usch sowie den Polizeidistrikt Schneidemühl. Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise (Usch) zu Polen und der Sprengel des Amtsgerichtes verkleinerte sich.
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Schneidemühl. Unter polnischer Verwaltung entstand das (1950–1975: Sąd Powiatowy w Pile).
Einzelnachweise
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 451, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 461 online
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Amtsgericht Schneidemuhl war ein preussisches Amtsgericht mit Sitz in Schneidemuhl GeschichteDas koniglich preussische Amtsgericht Schneidemuhl wurde mit Wirkung zum 1 Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemuhl im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet Der Sitz des Gerichtes war Schneidemuhl Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Kolmar i Posen die Stadtbezirke Schneidemuhl und Usch sowie den Polizeidistrikt Schneidemuhl Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen Das Amtsgericht war damit ein mittelgrosses Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise Usch zu Polen und der Sprengel des Amtsgerichtes verkleinerte sich Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Schneidemuhl Unter polnischer Verwaltung entstand das 1950 1975 Sad Powiatowy w Pile EinzelnachweiseVerordnung betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5 Juli 1879 GS Nr 30 S 451 Digitalisat Carl Pfafferoth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1888 S 461 onlineAmtsgerichte im Landgerichtsbezirk Schneidemuhl Czarnikau Deutsch Krone Filehne Markisch Friedland Jastrow Kolmar i P Lobsens Margonin Nakel Schloppe Schneidemuhl Schonlanke Wirsitz Seit 1919 Flatow Schlochau