Überörtliche Hilfe auch Überlandhilfe ist ein Fachwort aus dem Bereich Rettungsorganisationen welches bezeichnet dass Hi
Überörtliche Hilfe

Überörtliche Hilfe, auch Überlandhilfe, ist ein Fachwort aus dem Bereich Rettungsorganisationen, welches bezeichnet, dass Hilfe von nicht im Gebiet des Schadensfalles liegenden Nachbarbezirken im Zuge der Alarm- und Ausrückeordnung angefordert wird.
Diese kommt insbesondere bei Großschadensereignissen zustande, wenn zum Beispiel eine Fülle von Aufträgen die Einsatzkräfte vor Ort bindet, allerdings dann ein zusätzlicher medizinischer oder Brand-Notfall eintritt. Ebenso kann es angewendet werden, wenn ein Großbrand nicht von den Einsatzkräften vor Ort alleine bewältigt werden kann, sondern weitere Einsatzkräfte aus dem Fremdgebiet hinzugezogen werden. Dies ist im Zuge eines überörtlichen Notstandes als eine Art Amtshilfe zulässig. Dann übernehmen Besatzung und Fahrzeug aus dem Nachbarbezirk den Einsatzfall, sind jedoch an die Weisungen der Einsatzleitung vor Ort gebunden.
Geschichte
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor der Entstehung von Freiwilligen Feuerwehren bildeten in Deutschland viele Gemeinden einen Löschbezirk, innerhalb dessen die überörtliche Hilfe praktiziert wurde. Bei ausbrechendem Brand hatten sofort bestimmte Einwohner mit angeschirrten Pferden die im eigenen Ort oder in einer der Nachbarorte stationierte Feuerspritze zu holen. Diese wurde aber auch von benachbarten Löschbezirken zur Verstärkung angefordert.
Einzelnachweise
- Feuerwehrgesetz (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010. (GVBl. S. 602), § 26. In: www.landesrecht-bw.de. Innenministerium Baden-Württemberg, 21. Mai 2019, abgerufen am 17. Februar 2023.
- Bekanntmachung der Neufassung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26). In: innen.hessen.de. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, archiviert vom 7. März 2016; abgerufen am 12. Juli 2016. (nicht mehr online verfügbar) am
- Franz-Josef Sehr: Das Feuerlöschwesen in Obertiefenbach aus früherer Zeit. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1994. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg 1993, S. 151–153.
Autor: www.NiNa.Az
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Uberortliche Hilfe auch Uberlandhilfe ist ein Fachwort aus dem Bereich Rettungsorganisationen welches bezeichnet dass Hilfe von nicht im Gebiet des Schadensfalles liegenden Nachbarbezirken im Zuge der Alarm und Ausruckeordnung angefordert wird Diese kommt insbesondere bei Grossschadensereignissen zustande wenn zum Beispiel eine Fulle von Auftragen die Einsatzkrafte vor Ort bindet allerdings dann ein zusatzlicher medizinischer oder Brand Notfall eintritt Ebenso kann es angewendet werden wenn ein Grossbrand nicht von den Einsatzkraften vor Ort alleine bewaltigt werden kann sondern weitere Einsatzkrafte aus dem Fremdgebiet hinzugezogen werden Dies ist im Zuge eines uberortlichen Notstandes als eine Art Amtshilfe zulassig Dann ubernehmen Besatzung und Fahrzeug aus dem Nachbarbezirk den Einsatzfall sind jedoch an die Weisungen der Einsatzleitung vor Ort gebunden GeschichteIn der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts vor der Entstehung von Freiwilligen Feuerwehren bildeten in Deutschland viele Gemeinden einen Loschbezirk innerhalb dessen die uberortliche Hilfe praktiziert wurde Bei ausbrechendem Brand hatten sofort bestimmte Einwohner mit angeschirrten Pferden die im eigenen Ort oder in einer der Nachbarorte stationierte Feuerspritze zu holen Diese wurde aber auch von benachbarten Loschbezirken zur Verstarkung angefordert EinzelnachweiseFeuerwehrgesetz FwG in der Fassung vom 2 Marz 2010 GVBl S 602 26 In www landesrecht bw de Innenministerium Baden Wurttemberg 21 Mai 2019 abgerufen am 17 Februar 2023 Bekanntmachung der Neufassung des Hessischen Brand und Katastrophenschutzgesetzes Vom 14 Januar 2014 GVBl S 26 In innen hessen de Hessisches Ministerium des Innern und fur Sport archiviert vom Original nicht mehr online verfugbar am 7 Marz 2016 abgerufen am 12 Juli 2016 Franz Josef Sehr Das Feuerloschwesen in Obertiefenbach aus fruherer Zeit In Jahrbuch fur den Kreis Limburg Weilburg 1994 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg Weilburg Limburg 1993 S 151 153