Karl Alfred Hüttner 23 Juli 1874 in Zwickau 6 Januar 1947 für tot erklärt war ein deutscher Jurist Er war von 1931 bis 1
Alfred Hüttner

Karl Alfred Hüttner (* 23. Juli 1874 in Zwickau; 6. Januar 1947 für tot erklärt) war ein deutscher Jurist. Er war von 1931 bis 1939 Präsident des Oberlandesgerichtes Dresden.
Leben
Ausbildung und Beruf
Hüttners Vorfahren waren sächsische Juristen. Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums diente er ab dem 1. April 1893 für ein Jahr als Freiwilliger beim Militär. Danach nahm er in Leipzig ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Im Jahre 1897 bestand er das Examen zum Referendar. Den juristischen Vorbereitungsdienst zum Referendar begann er am 1. Oktober 1897. Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er 1899 an der Universität Leipzig mit dem Thema Die Vererblichkeit des Besitzes nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Seine Ernennung zum Assessor erfolgte am 1. Februar 1902.
Seine juristischen Dienste leistete er in Dippoldiswalde und Dresden, während er 1908 zum Amtsrichter befördert wurde. Im Jahre 1913 erfolgte seine Versetzung in das sächsische Justizministerium. Vom 4. August 1914 bis zum 18. April 1919 war er im Militärdienst tätig, den er als Hauptmann der Landwehr beendete. Während dieser Zeit wurde er am 1. Oktober 1916 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Nach der Entlassung aus dem Militärdienst kehrte er an seine vorherige Dienststelle zurück. Zum 1. April 1920 wurde er zum Ministerialrat, am 1. Oktober 1926 zum Ministerialdirektor befördert. Zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden wurde er am 1. März 1931 ernannt.
Oberlandesgerichtspräsident im Nationalsozialismus
Neben seinem Amt als Oberlandesgerichtspräsident führte er den Vorsitz der Dienststrafkammer des sächsischen Kompetenzgerichts und leitete die Prüfungsstelle im Reichsjustizprüfungsamt in Dresden.
Hüttner trat zum 1. Mai 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.955.382). Er war im Jahre 1938 an der Ausbildung von Gerichtsvollziehern beteiligt. Dabei sollten nach seiner Ansicht die politischen Einflüsse in der Ausbildung vermieden werden. Diese Ansicht veröffentlichte er 1939 in einem Aufsatz in der Zeitschrift Deutscher Rechtspfleger. Dafür handelte er sich einen Tadel der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und der Gauleitung der NSDAP ein.
Im Jahre 1938 kam es an seiner Dienststelle in Dresden zu einem Zwischenfall, der in der deutschen Presse Aufsehen erregte und zu einer Stellungnahme von Roland Freisler führte. Schon seit 1933 war der „Deutsche Gruß“ Pflicht in den Justizverwaltungen. Zu diesem Zweck war in einem Amtszimmer beim OLG Dresden das Schild mit dem Text „Hier wird nur mit Heil Hitler gegrüßt“ angebracht. Eine überregionale Zeitschrift hatte nun die Nachricht verbreitet, dass das Schild entfernt wurde. Die Begründung sollte gelautet haben, „das Schild sei geeignet, die Gefühle anders Denkender zu verletzen“.
Freisler stellte nun in einem Zeitschriftenbeitrag fest:
- „Richtig ist das Gegenteil, was im Anschluss an die Mitteilung der Zeitschrift, dass sie Verleumdungen zum Opfer gefallen sei, zur Wahrung der Ehre des angegriffenen Beamten hiermit festgestellt wird:
- Oberlandesgerichtspräsident Dr. Hüttner hat, sobald er mit der Angelegenheit befaßt worden ist, angeordnet, dass an Stelle des von dem Beamten entfernten Schildes ein gleiches wieder angebracht wurde, die Entfernung des ersten Schildes mißbilligt und ausdrücklich hervorgehoben, dass auf jemanden, der aus irgendwelchen Gründen den deutschen Gruß nicht anwenden wolle, keine Rücksicht zu nehmen sei.“
Diese Affäre hatte offensichtlich keine politischen Folgen für Hüttner, da ihm noch 1938 das goldene Treuedienst-Ehrenzeichen von Adolf Hitler verliehen wurde. Er wurde aus dem Justizdienst am 1. August 1939 wegen der Altersgrenze in den Ruhestand entlassen, vertrat allerdings noch bis zum 31. Januar 1940 seinen im Wehrmachtsdienst tätigen Nachfolger und wurde anschließend vom 1. Februar 1940 bis zum 1. März 1944 weiterhin als Landgerichtspräsident beim Landgericht Dresden eingesetzt. Wie eine Zeitschrift am 23. Juli 1944 berichtete, erhielt er zum endgültigen Abschied aus dem Justizdienst noch eine Dankesurkunde von Adolf Hitler.
Literatur
- Moritz von Köckritz: Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933–1945). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2011, ISBN 978-3-631-61791-5, S. 210–213.
Einzelnachweise
- Lebensdaten von Alfred Hüttner (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
- Reichshandbuch der Deutschen Gesellschaft, I. Band, Berlin 1930, S. 822
- Funktionen am Oberlandesgericht Dresden
- Moritz von Köckritz: Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933–1945), Frankfurt am Main 2011, S. 212
- Moritz von Köckritz, ebenda, S. 211
- Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/17320945
- Deutscher Rechtspfleger, 1939, S. 132, zitiert in: Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich, Frankfurt/Main 1959, S. 299, dort mit Druckfehler im Namen: Hütter statt Hüttner
- siehe: Deutsche Justiz, 100. Jahrgang. Berlin 1938, S. 275.
- Auch in der Vorlage wird das Adjektiv „deutsch“ hier klein geschrieben.
- Moritz von Köckritz, ebenda, S. 212–213
Personendaten | |
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NAME | Hüttner, Alfred |
ALTERNATIVNAMEN | Hüttner, Karl Alfred |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Präsident des OLG Dresden |
GEBURTSDATUM | 23. Juli 1874 |
GEBURTSORT | Zwickau |
STERBEDATUM | 6. Januar 1947 |
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Karl Alfred Huttner 23 Juli 1874 in Zwickau 6 Januar 1947 fur tot erklart war ein deutscher Jurist Er war von 1931 bis 1939 Prasident des Oberlandesgerichtes Dresden Alfred HuttnerLebenAusbildung und Beruf Huttners Vorfahren waren sachsische Juristen Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums diente er ab dem 1 April 1893 fur ein Jahr als Freiwilliger beim Militar Danach nahm er in Leipzig ein Studium der Rechtswissenschaften auf Im Jahre 1897 bestand er das Examen zum Referendar Den juristischen Vorbereitungsdienst zum Referendar begann er am 1 Oktober 1897 Die Promotion zum Dr jur erlangte er 1899 an der Universitat Leipzig mit dem Thema Die Vererblichkeit des Besitzes nach dem deutschen Burgerlichen Gesetzbuch Seine Ernennung zum Assessor erfolgte am 1 Februar 1902 Seine juristischen Dienste leistete er in Dippoldiswalde und Dresden wahrend er 1908 zum Amtsrichter befordert wurde Im Jahre 1913 erfolgte seine Versetzung in das sachsische Justizministerium Vom 4 August 1914 bis zum 18 April 1919 war er im Militardienst tatig den er als Hauptmann der Landwehr beendete Wahrend dieser Zeit wurde er am 1 Oktober 1916 zum Landgerichtsdirektor ernannt Nach der Entlassung aus dem Militardienst kehrte er an seine vorherige Dienststelle zuruck Zum 1 April 1920 wurde er zum Ministerialrat am 1 Oktober 1926 zum Ministerialdirektor befordert Zum Prasidenten des Oberlandesgerichtes Dresden wurde er am 1 Marz 1931 ernannt Oberlandesgerichtsprasident im Nationalsozialismus Neben seinem Amt als Oberlandesgerichtsprasident fuhrte er den Vorsitz der Dienststrafkammer des sachsischen Kompetenzgerichts und leitete die Prufungsstelle im Reichsjustizprufungsamt in Dresden Huttner trat zum 1 Mai 1937 der NSDAP bei Mitgliedsnummer 5 955 382 Er war im Jahre 1938 an der Ausbildung von Gerichtsvollziehern beteiligt Dabei sollten nach seiner Ansicht die politischen Einflusse in der Ausbildung vermieden werden Diese Ansicht veroffentlichte er 1939 in einem Aufsatz in der Zeitschrift Deutscher Rechtspfleger Dafur handelte er sich einen Tadel der Deutschen Arbeitsfront DAF und der Gauleitung der NSDAP ein Im Jahre 1938 kam es an seiner Dienststelle in Dresden zu einem Zwischenfall der in der deutschen Presse Aufsehen erregte und zu einer Stellungnahme von Roland Freisler fuhrte Schon seit 1933 war der Deutsche Gruss Pflicht in den Justizverwaltungen Zu diesem Zweck war in einem Amtszimmer beim OLG Dresden das Schild mit dem Text Hier wird nur mit Heil Hitler gegrusst angebracht Eine uberregionale Zeitschrift hatte nun die Nachricht verbreitet dass das Schild entfernt wurde Die Begrundung sollte gelautet haben das Schild sei geeignet die Gefuhle anders Denkender zu verletzen Freisler stellte nun in einem Zeitschriftenbeitrag fest Richtig ist das Gegenteil was im Anschluss an die Mitteilung der Zeitschrift dass sie Verleumdungen zum Opfer gefallen sei zur Wahrung der Ehre des angegriffenen Beamten hiermit festgestellt wird Oberlandesgerichtsprasident Dr Huttner hat sobald er mit der Angelegenheit befasst worden ist angeordnet dass an Stelle des von dem Beamten entfernten Schildes ein gleiches wieder angebracht wurde die Entfernung des ersten Schildes missbilligt und ausdrucklich hervorgehoben dass auf jemanden der aus irgendwelchen Grunden den deutschen Gruss nicht anwenden wolle keine Rucksicht zu nehmen sei Diese Affare hatte offensichtlich keine politischen Folgen fur Huttner da ihm noch 1938 das goldene Treuedienst Ehrenzeichen von Adolf Hitler verliehen wurde Er wurde aus dem Justizdienst am 1 August 1939 wegen der Altersgrenze in den Ruhestand entlassen vertrat allerdings noch bis zum 31 Januar 1940 seinen im Wehrmachtsdienst tatigen Nachfolger und wurde anschliessend vom 1 Februar 1940 bis zum 1 Marz 1944 weiterhin als Landgerichtsprasident beim Landgericht Dresden eingesetzt Wie eine Zeitschrift am 23 Juli 1944 berichtete erhielt er zum endgultigen Abschied aus dem Justizdienst noch eine Dankesurkunde von Adolf Hitler LiteraturMoritz von Kockritz Die deutschen Oberlandesgerichtsprasidenten im Nationalsozialismus 1933 1945 Peter Lang Frankfurt am Main u a 2011 ISBN 978 3 631 61791 5 S 210 213 Einzelnachweise 1 2 Lebensdaten von Alfred Huttner Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Reichshandbuch der Deutschen Gesellschaft I Band Berlin 1930 S 822 Funktionen am Oberlandesgericht Dresden Moritz von Kockritz Die deutschen Oberlandesgerichtsprasidenten im Nationalsozialismus 1933 1945 Frankfurt am Main 2011 S 212 Moritz von Kockritz ebenda S 211 Bundesarchiv R 9361 IX KARTEI 17320945 Deutscher Rechtspfleger 1939 S 132 zitiert in Hubert Schorn Der Richter im Dritten Reich Frankfurt Main 1959 S 299 dort mit Druckfehler im Namen Hutter statt Huttner siehe Deutsche Justiz 100 Jahrgang Berlin 1938 S 275 Auch in der Vorlage wird das Adjektiv deutsch hier klein geschrieben Moritz von Kockritz ebenda S 212 213Prasidenten des Oberlandesgerichtes Dresden Anton von Weber 1879 1888 Heinrich Bethmann Klemm 1888 1890 Friedrich 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