Das Arbeitsgericht Brückenau war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Brückenau GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsges
Arbeitsgericht Brückenau

Das Arbeitsgericht Brückenau war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Brückenau.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Würzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Würzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Brückenau entstand das Arbeitsgericht Brückenau als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Brückenau. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.
Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Brückenau blieb unverändert.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Brückenau entstand dabei nicht neu.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.
- Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.
Autor: www.NiNa.Az
Veröffentlichungsdatum:
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Das Arbeitsgericht Bruckenau war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Bruckenau GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Wurzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Wurzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern In Bruckenau entstand das Arbeitsgericht Bruckenau als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bruckenau Es bestand eine allgemeine Kammer fur Arbeiter und Angestellte und eine Kammer fur das Handwerk Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert Das Arbeitsgericht Bruckenau blieb unverandert Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6 Dezember 1946 richtete das Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung am 30 Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein Das Arbeitsgericht Bruckenau entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 28 April 1927 GVBl S 117 Verordnung uber die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehorden vom 29 November 1929 GVBl S 139 Arbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Wurzburg Bruckenau Gemunden Hammelburg Karlstadt Kitzingen Kissingen Munnerstadt Neustadt an der Saale Ochsenfurt Schweinfurt Wurzburg Seit 1930 Aschaffenburg Lohr Miltenberg Obernburg