Das Arbeitsgericht Mörs war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Moers GeschichteGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 2
Arbeitsgericht Mörs

Das Arbeitsgericht Mörs war ein preußisches Arbeitsgericht mit Sitz in Moers.
Geschichte
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Krefeld entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Krefeld als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. In Moers entstand das Arbeitsgericht Mörs. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Moers (ohne Rheinhausen) und Rheinberg. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Mörs entstand dabei nicht neu.
Einzelnachweise
- RGBl. I S. 507
- Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 105), Digitalisat
Autor: www.NiNa.Az
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Das Arbeitsgericht Mors war ein preussisches Arbeitsgericht mit Sitz in Moers GeschichteGemass Arbeitsgerichtsgesetz vom 23 Dezember 1926 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbststandige Gerichte die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet Am Landgericht Krefeld entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Krefeld als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Dusseldorf In Moers entstand das Arbeitsgericht Mors Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Moers ohne Rheinhausen und Rheinberg Es bestand je eine Kammer fur Arbeiter fur Angestellte und fur Handwerk Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunachst alle Gerichte geschlossen Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eroffnet wahrend die Arbeitsgerichte zunachst nicht wieder eingerichtet wurden so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten Gemass Kontrollratsgesetz 21 vom 30 Marz 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden Das Arbeitsgericht Mors entstand dabei nicht neu EinzelnachweiseRGBl I S 507 Verordnung uber die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10 Juni 1927 GS S 97 f insb S 105 DigitalisatArbeitsgerichte im Landesarbeitsgerichtsbezirk Krefeld 1927 bis 1945 Cleve Krefeld Mors Monchengladbach